Sage Personalwirtschaft

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Abrechnung von kurzfristig Beschäftigten
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Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt,
erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht
für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine
zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar.
Die im Dokument angegebenen Hinweise stellen keine Form der Beratung dar, sondern
sollen zur praktischen Illustration der Programmanwendung dienen. Für die
ordnungsgemäße Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist jeder Nutzer des Systems
selbst verantwortlich. Der Leistungsumfang kann je nach eingesetzter Produktvariante
von den hier beschriebenen Funktionalitäten abweichen.
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Inhaltsverzeichnis
1.0
2.0
3.0
Annahmestelle für die Bundesknappschaft
konfigurieren
3
Krankenkasse Bundesknappschaft
konfigurieren
4
Stammdaten des Arbeitnehmers einstellen
5
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1.0 Annahmestelle für die Bundesknappschaft
konfigurieren
Wechseln Sie im Meldemandant auf die Seite „Mandant: Konfiguration: DEÜV“ und
klicken Sie auf die Schaltfläche < Aktionen >. Wählen Sie hier den Eintrag „DEÜVStammdaten“.
Zu 1a.) Datenstamm: Mandant: Konfiguration: DEÜV
Legen Sie einen neuen Datensatz an, indem Sie auf die Schaltfläche < + > klicken.
Klicken Sie nun auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten neben dem Feld „Name“. Sie
erhalten eine Liste mit den Annahmestellen. Markieren Sie den Eintrag
"Bundesknappschaft" mit der Maus und klicken Sie auf < Übernehmen >.
Die Daten der Annahmestelle werden nun ins Formular DEÜV-Stammdaten automatisch
eingetragen. Schließen Sie das Formular.
Zu 1b.) Dialogfenster zur Auswahl der Annahmestelle
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2.0 Krankenkasse Bundesknappschaft
konfigurieren
Legen Sie nun für Ihren Mandanten eine neue Krankenkasse an:
Wechseln Sie ins Formular „Datenstamm: Krankenkassen“. Legen Sie einen Datensatz
für die neue Krankenkasse an, indem Sie auf die Schaltfläche < + > klicken.
Klicken Sie auf das Lupenzeichen, damit öffnet sich ein neues Fenster. Wählen Sie den
Eintrag „Knappschaft geringf. Beschäftigte“ aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit dem
Button < OK >.
Damit werden die Felder Beitragssatz, Betriebsnummer, Adresse und Bankverbindung
automatisch mit den richtigen Daten gefüllt.
Klicken Sie auf den Button < Anlegen >.
Zu 2.) Datenstamm: Krankenkassen: Anschrift: Anschrift
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3.0 Stammdaten des Arbeitnehmers einstellen
Wechseln Sie auf die Seite „Arbeitnehmer: Steuer/ SV: ELStAM“.
Wählen Sie den Eintrag

einh. Pauschalsteuer oder

die Steuerklasse laut ELStAM
Zu 3a.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: ELStAM
Wechseln Sie auf die Seite „Arbeitnehmer: Steuer/ SV: Tätigkeit“. Wählen Sie die
Personengruppe 110 – Kurzfristig Beschäftigte aus.
Zu ba.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Tätigkeit
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Wechseln Sie auf die Seite „Arbeitnehmer: Steuer/ SV: Kassen“.
Tragen Sie als Schlüssel 0000 ein.
Wählen Sie im Feld „KV“ den Eintrag „Meldekasse für kurzfristig Beschäftigte“ aus.
Ordnen Sie als Krankenkasse die Bundesknappschaft (Einzugstelle) zu. Ohne diese
Einstellungen sind keine An- und Abmeldungen für den kurzfristig Beschäftigten möglich.
Besteht die Beschäftigung länger als 4 Wochen, entsteht auch Anspruch auf
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und damit auch Umlagepflicht zur U1. Umlagepflicht
zur U2 besteht generell.
Zu 3c.) Datenstamm: Arbeitnehmer: Steuer/SV: Kassen
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