db x-trackers II Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d’Investissement à Capital Variable) Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-124.284 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN ALLE ANTEILSINHABER Luxemburg, 28. Oktober 2016 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") setzt die Anteilsinhaber jedes Teilfonds mit Ausnahme des db x-trackers II Australian Dollar Cash UCITS ETF (die "Teilfonds") der Gesellschaft (die "Anteilsinhaber") hiermit davon in Kenntnis, dass er beschlossen hat, bestimmte Definitionen zu ändern, bestimmte neue Definitionen im Zusammenhang mit der Zeichnung und Rücknahme von Anteilen in den Prospekt der Gesellschaft (der "Prospekt") aufzunehmen und die Annahmefrist für einzelne Teilfonds zu ändern (zusammen als die "Änderungen" bezeichnet). Einzelheiten zu den Änderungen sind im Folgenden aufgeführt. Die Änderungen treten ab dem 2. Dezember 2016 (der "Stichtag") in Kraft. Zur Klarstellung: Die nachstehenden Änderungen gelten nicht für den db x-trackers II Australian Dollar Cash UCITS ETF. 1. Änderungen der Definitionen Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende Änderungen an den Definitionen vorgenommen: Aktuelle Definition Neue Definition Geschäftstag Geschäftstag ist (sofern im Produktanhang nicht anders bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht angegeben) ein Tag (außer einem Samstag anders angegeben) einen Geschäftstag, der: oder Sonntag): (i) ein Luxemburger Bankgeschäftstag ist; (i) der ein Luxemburger Bankgeschäftstag und ist; (ii) ein Londoner Bankgeschäftstag ist. (ii) an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer (TARGET2)-System in Betrieb ist (für Teilfonds oder Anteilsklassen, deren Referenzwährung bzw. Nennwährung Euro 1 ist), und (iii) für den der Referenzindex berechnet wird. Transaktionstag Transaktionstag bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht bezeichnet einen Tag, für den Zeichnungs-, anders definiert) einen Geschäftstag. Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur Bearbeitung durch die RegisterEin Transaktionstag ist ein Tag, an dem und Transferstelle gestellt werden können, Zeichnungs-, Umtauschund wie in den Abschnitten "Umtausch von Rücknahmeanträge für Anteile zur Anteilen" und "Zeichnung und Rücknahme Bearbeitung durch die Register- und von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des Transferstelle gestellt werden können, wie im Prospekts beschrieben. Abschnitt "Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" beschrieben. Grundsätzlich ist jeder Geschäftstag ein Transaktionstag. Sofern im Produktanhang nicht anders festgelegt, ist die geltende Frist für den Einige Geschäftstage sind jedoch keine Zugang von Anträgen, um diese noch am Transaktionstage; dies betrifft Tage, an selben Tag zu berücksichtigen, 17.00 Uhr denen Bedeutende Märkte geschlossen sind, Ortszeit Luxemburg. und/oder jeden anderen Tag, den die Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls Alle Anträge, die der Register- und bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von Transferstelle erst nach dieser Frist an einem zwei Wochen mindestens einen Transaktionstag zugehen, werden auf den Transaktionstag geben muss. nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis des für diesen Transaktionstag Alle Anträge, die der Register- und berechneten Nettoinventarwerts je Anteil Transferstelle erst nach der Annahmefrist für abgewickelt. einen Transaktionstag zugehen, werden auf den nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis des für diesen verschobenen Transaktionstag berechneten Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen einen Tag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist, als Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies für angemessener hält. Der Transaktionstag für jeden der Teilfonds kann bei dem Anlageverwalter und/oder dem Portfoliounterverwalter erfragt werden. Bewertungstag Bewertungstag bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht anders definiert) den ersten Luxemburger anders definiert) den ersten Geschäftstag Bankgeschäftstag nach einem nach einem NAV-Tag. Transaktionstag. Ein Bewertungstag ist der Tag, an dem der Nettoinventarwert in Bezug auf einen Teilfonds berechnet und veröffentlicht wird. 2 2. Einführung neuer Definitionen Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende neue Definitionen aufgenommen: Annahmefrist bezeichnet den spätesten Zeitpunkt, zu dem ein Zeichnungs- oder Rücknahmeantrag für einen Transaktionstag angenommen werden kann, wie im jeweiligen Produktanhang näher erläutert. Bedeutender Markt für Direkte Replikation Bedeutender Replikation Markt für bezeichnet einen Markt und/oder eine Börse oder eine Kombination aus Märkten und/oder Börsen, an denen der Wert der Anlagen des Teilfonds 30 % des Nettoinventarwerts des Teilfonds laut Berechnung auf vierteljährlicher Basis und wie im Abschluss der Gesellschaft ausgewiesen überschreitet. Die Verwaltungsgesellschaft kann bestimmen, dass ein anderer von ihr als angemessener erachteter Prozentsatz des Nettoinventarwerts und/oder Zeitpunkt Anwendung finden soll. Indirekte bezeichnet einen Markt und/oder eine Börse, an dem/der Bestandteile des Referenzindex gehandelt werden, soweit im jeweiligen Produktanhang nicht anders angegeben. Londoner Bankgeschäftstag ist ein Tag, an dem Geschäftsbanken in London geöffnet sind und Zahlungen abwickeln, ausgenommen Tage, an denen diese Geschäftsbanken nur für einen halben Tag geöffnet sind. NAV-Tag bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht anders angegeben) einen Tag, der ein Geschäftstag ist. Ein NAV-Tag ist der Tag, zu dem die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Teilfonds gemäß dem Abschnitt "Bestimmung des Nettoinventarwerts" im Prospekt bewertet werden. Zur Klarstellung: Jeder Transaktionstag ist ein NAV-Tag. Bedeutender Markt bezeichnet entweder einen Bedeutenden Markt für Direkte Replikation oder einen Bedeutenden Markt für Indirekte Replikation. 3 Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Definition von "Annahmefrist" im Hauptteil des Prospekts wird die maßgebliche Annahmefrist für einen bestimmten Teilfonds in dem jeweiligen Produktanhang für diesen Teilfonds angegeben. Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Direkte Replikation" im Hauptteil des Prospekts gilt für jeden Teilfonds mit direkter Replikation. Zur Klarstellung: Ein solcher Teilfonds trägt die Bezeichnung "(DR)" im Namen. Im Produktanhang eines Fonds mit Direkter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines Bedeutenden Marktes für Direkte Replikation Anwendung findet. Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Indirekte Replikation" im Hauptteil des Prospekts gilt für jeden Teilfonds mit indirekter Replikation. Im Produktanhang eines Fonds mit Indirekter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines Bedeutenden Marktes für Indirekte Replikation Anwendung findet. Die Änderungen werden aus folgenden Gründen vorgenommen: 3. (i) Derzeit kann die Gesellschaft an einem Tag, an dem der Referenzindex für den entsprechenden Geschäftstag nicht veröffentlicht wird, keine Aufträge annehmen; nach der Umsetzung der Änderungen ist dies jedoch möglich; (ii) Portfoliounterverwalter möchten nicht länger Rücknahmeanträge an einem Tag annehmen, Bankgeschäftstag ist; und (iii) die von den Plattformen db x-trackers und db x trackers II verwendete Terminologie soll vereinheitlicht werden. Zeichnungsoder der kein Londoner Änderung der Annahmefrist Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass sich ab dem Stichtag die Annahmefrist (im Sinne der neuen Definition) für bestimmte Teilfonds ändert, wie in Anhang 1 zu dieser Mitteilung beschrieben. Abgesehen von den vorstehend beschriebenen Änderungen bleiben die Anlagepolitik, die Anlagestrategie, das Risikoprofil und die Gebühren der Teilfonds unverändert. Auch an den operativen Abläufen und/oder der Verwaltung der Teilfonds wird sich nichts ändern. Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Änderungen und deren Umsetzung fallen keine Kosten für die Gesellschaft, die Teilfonds und/oder ihre Anleger an. Die oben genannten Änderungen werden in einem überarbeiteten Prospekt enthalten sein, der am oder um den Stichtag veröffentlicht werden soll. Überarbeitete Exemplare des Prospekts, die diesen Änderungen Rechnung tragen, können auf der Webseite der Gesellschaft (www.etf.db.com) abgerufen und kostenlos am Sitz der Gesellschaft oder in den Geschäftsräumen ihrer ausländischen Vertretungen bezogen werden, sobald sie verfügbar sind. In diesem Schreiben verwendete Begriffe haben die ihnen im aktuellen Prospekt zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Anteilsinhaber müssen keine Maßnahmen ergreifen. 4 Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Sie den Rat Ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Änderungen sind am Sitz der Gesellschaft, in den Geschäftsräumen der ausländischen Vertretungen oder per E-Mail an [email protected] erhältlich. Prospekt, Kundeninformationsdokumente (KID), Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei der Deutsche Bank Österreich AG, Stock im Eisen-Platz 3, A-1010 Wien, bezogen werden und sind auf der Internetseite www.etf.db.com erhältlich. db x-trackers II Der Verwaltungsrat 5 ANHANG 1 Änderungen der Annahmefrist Name des Teilfonds Bisherige Annahmefrist Neue Annahmefrist DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES UCITS ETF (DR) 17:30 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 17:00 Uhr für die Anteilsklasse 1D. 15:30 für alle anderen Anteilsklassen DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES INFLATION-LINKED UCITS ETF (DR) 17:30 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES 1-3 UCITS ETF (DR) 17:30 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag DB X-TRACKERS II IBOXX SOVEREIGNS EUROZONE YIELD PLUS UCITS ETF 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 15:30 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag DB X-TRACKERS II IBOXX SOVEREIGNS EUROZONE YIELD PLUS 1-3 UCITS ETF 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 15:30 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag DB X-TRACKERS II IBOXX EUR HIGH YIELD BOND UCITS ETF 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag 15:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am Transaktionstag DB X-TRACKERS II IBOXX USD LIQUID ASIA EX-JAPAN CORPORATE BOND UCITS ETF (DR) 17:30 Uhr Ortszeit Luxemburg an dem Geschäftstag vor dem Transaktionstag 17:00 Uhr Ortszeit Luxemburg an dem Geschäftstag vor dem Transaktionstag 6
© Copyright 2024 ExpyDoc