db x-trackers II

db x-trackers II
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
(Société d’Investissement à Capital Variable)
Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B-124.284
(die "Gesellschaft")
WICHTIGE MITTEILUNG AN ALLE ANTEILSINHABER
Luxemburg, 28. Oktober 2016
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") setzt die Anteilsinhaber jedes
Teilfonds mit Ausnahme des db x-trackers II Australian Dollar Cash UCITS ETF (die
"Teilfonds") der Gesellschaft (die "Anteilsinhaber") hiermit davon in Kenntnis, dass er
beschlossen hat, bestimmte Definitionen zu ändern, bestimmte neue Definitionen im
Zusammenhang mit der Zeichnung und Rücknahme von Anteilen in den Prospekt der
Gesellschaft (der "Prospekt") aufzunehmen und die Annahmefrist für einzelne Teilfonds zu
ändern (zusammen als die "Änderungen" bezeichnet). Einzelheiten zu den Änderungen sind
im Folgenden aufgeführt. Die Änderungen treten ab dem 2. Dezember 2016 (der "Stichtag")
in Kraft.
Zur Klarstellung: Die nachstehenden Änderungen gelten nicht für den db x-trackers II
Australian Dollar Cash UCITS ETF.
1.
Änderungen der Definitionen
Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende Änderungen an den Definitionen
vorgenommen:
Aktuelle Definition
Neue Definition
Geschäftstag
Geschäftstag
ist (sofern im Produktanhang nicht anders bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht
angegeben) ein Tag (außer einem Samstag anders angegeben) einen Geschäftstag, der:
oder Sonntag):
(i) ein Luxemburger Bankgeschäftstag ist;
(i) der ein Luxemburger Bankgeschäftstag
und
ist;
(ii) ein Londoner Bankgeschäftstag ist.
(ii) an dem das Trans-European Automated
Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System in Betrieb ist (für
Teilfonds
oder
Anteilsklassen,
deren
Referenzwährung bzw. Nennwährung Euro
1
ist), und
(iii) für den der Referenzindex berechnet
wird.
Transaktionstag
Transaktionstag
bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht bezeichnet einen Tag, für den Zeichnungs-,
anders definiert) einen Geschäftstag.
Umtausch- und Rücknahmeanträge für
Anteile zur Bearbeitung durch die RegisterEin Transaktionstag ist ein Tag, an dem
und Transferstelle gestellt werden können,
Zeichnungs-,
Umtauschund
wie in den Abschnitten "Umtausch von
Rücknahmeanträge
für
Anteile
zur
Anteilen" und "Zeichnung und Rücknahme
Bearbeitung durch die Register- und
von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des
Transferstelle gestellt werden können, wie im
Prospekts beschrieben.
Abschnitt "Zeichnung und Rücknahme von
Anteilen (Primärmarkt)" beschrieben.
Grundsätzlich ist jeder Geschäftstag ein
Transaktionstag.
Sofern im Produktanhang nicht anders
festgelegt, ist die geltende Frist für den Einige Geschäftstage sind jedoch keine
Zugang von Anträgen, um diese noch am Transaktionstage; dies betrifft Tage, an
selben Tag zu berücksichtigen, 17.00 Uhr denen Bedeutende Märkte geschlossen sind,
Ortszeit Luxemburg.
und/oder jeden anderen Tag, den die
Verwaltungsgesellschaft
gegebenenfalls
Alle Anträge, die der Register- und
bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von
Transferstelle erst nach dieser Frist an einem
zwei
Wochen
mindestens
einen
Transaktionstag zugehen, werden auf den
Transaktionstag geben muss.
nächsten Transaktionstag verschoben und
auf der Basis des für diesen Transaktionstag Alle Anträge, die der Register- und
berechneten Nettoinventarwerts je Anteil Transferstelle erst nach der Annahmefrist für
abgewickelt.
einen Transaktionstag zugehen, werden auf
den nächsten Transaktionstag verschoben
und auf der Basis des für diesen
verschobenen Transaktionstag berechneten
Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt.
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach
eigenem Ermessen einen Tag, an dem ein
Bedeutender Markt geschlossen ist, als
Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies
für angemessener hält. Der Transaktionstag
für jeden der Teilfonds kann bei dem
Anlageverwalter
und/oder
dem
Portfoliounterverwalter erfragt werden.
Bewertungstag
Bewertungstag
bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht
anders definiert) den ersten Luxemburger anders definiert) den ersten Geschäftstag
Bankgeschäftstag
nach
einem nach einem NAV-Tag.
Transaktionstag.
Ein Bewertungstag ist der Tag, an dem der
Nettoinventarwert in Bezug auf einen
Teilfonds berechnet und veröffentlicht wird.
2
2.
Einführung neuer Definitionen
Mit Wirkung ab dem Stichtag werden folgende neue Definitionen aufgenommen:
Annahmefrist
bezeichnet den spätesten Zeitpunkt, zu dem
ein Zeichnungs- oder Rücknahmeantrag für
einen Transaktionstag angenommen werden
kann, wie im jeweiligen Produktanhang näher
erläutert.
Bedeutender Markt für Direkte Replikation
Bedeutender
Replikation
Markt
für
bezeichnet einen Markt und/oder eine Börse
oder eine Kombination aus Märkten und/oder
Börsen, an denen der Wert der Anlagen des
Teilfonds 30 % des Nettoinventarwerts des
Teilfonds
laut
Berechnung
auf
vierteljährlicher Basis und wie im Abschluss
der Gesellschaft ausgewiesen überschreitet.
Die
Verwaltungsgesellschaft
kann
bestimmen, dass ein anderer von ihr als
angemessener erachteter Prozentsatz des
Nettoinventarwerts
und/oder
Zeitpunkt
Anwendung finden soll.
Indirekte bezeichnet einen Markt und/oder eine Börse,
an dem/der Bestandteile des Referenzindex
gehandelt werden, soweit im jeweiligen
Produktanhang nicht anders angegeben.
Londoner Bankgeschäftstag
ist ein Tag, an dem Geschäftsbanken in
London geöffnet sind und Zahlungen
abwickeln, ausgenommen Tage, an denen
diese Geschäftsbanken nur für einen halben
Tag geöffnet sind.
NAV-Tag
bezeichnet (sofern im Produktanhang nicht
anders angegeben) einen Tag, der ein
Geschäftstag ist.
Ein NAV-Tag ist der Tag, zu dem die
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des
Teilfonds
gemäß
dem
Abschnitt
"Bestimmung des Nettoinventarwerts" im
Prospekt bewertet werden. Zur Klarstellung:
Jeder Transaktionstag ist ein NAV-Tag.
Bedeutender Markt
bezeichnet entweder einen Bedeutenden
Markt für Direkte Replikation oder einen
Bedeutenden Markt für Indirekte Replikation.
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Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Definition von "Annahmefrist" im Hauptteil
des Prospekts wird die maßgebliche Annahmefrist für einen bestimmten Teilfonds in dem
jeweiligen Produktanhang für diesen Teilfonds angegeben.
Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Direkte Replikation" im Hauptteil des
Prospekts gilt für jeden Teilfonds mit direkter Replikation. Zur Klarstellung: Ein solcher
Teilfonds trägt die Bezeichnung "(DR)" im Namen. Im Produktanhang eines Fonds mit
Direkter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines Bedeutenden
Marktes für Direkte Replikation Anwendung findet.
Die neue Definition von "Bedeutender Markt für Indirekte Replikation" im Hauptteil des
Prospekts gilt für jeden Teilfonds mit indirekter Replikation. Im Produktanhang eines Fonds
mit Indirekter Replikation wird angegeben, dass die vorgenannte Definition eines
Bedeutenden Marktes für Indirekte Replikation Anwendung findet.
Die Änderungen werden aus folgenden Gründen vorgenommen:
3.
(i)
Derzeit kann die Gesellschaft an einem Tag, an dem der Referenzindex für den
entsprechenden Geschäftstag nicht veröffentlicht wird, keine Aufträge annehmen;
nach der Umsetzung der Änderungen ist dies jedoch möglich;
(ii)
Portfoliounterverwalter
möchten
nicht
länger
Rücknahmeanträge an einem Tag annehmen,
Bankgeschäftstag ist; und
(iii)
die von den Plattformen db x-trackers und db x trackers II verwendete
Terminologie soll vereinheitlicht werden.
Zeichnungsoder
der kein Londoner
Änderung der Annahmefrist
Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass sich ab dem Stichtag die Annahmefrist
(im Sinne der neuen Definition) für bestimmte Teilfonds ändert, wie in Anhang 1 zu dieser
Mitteilung beschrieben.
Abgesehen von den vorstehend beschriebenen Änderungen bleiben die Anlagepolitik, die
Anlagestrategie, das Risikoprofil und die Gebühren der Teilfonds unverändert. Auch an den
operativen Abläufen und/oder der Verwaltung der Teilfonds wird sich nichts ändern.
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Änderungen und deren Umsetzung
fallen keine Kosten für die Gesellschaft, die Teilfonds und/oder ihre Anleger an.
Die oben genannten Änderungen werden in einem überarbeiteten Prospekt enthalten sein,
der am oder um den Stichtag veröffentlicht werden soll. Überarbeitete Exemplare des
Prospekts, die diesen Änderungen Rechnung tragen, können auf der Webseite der
Gesellschaft (www.etf.db.com) abgerufen und kostenlos am Sitz der Gesellschaft oder in den
Geschäftsräumen ihrer ausländischen Vertretungen bezogen werden, sobald sie verfügbar
sind.
In diesem Schreiben verwendete Begriffe haben die ihnen im aktuellen Prospekt
zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Anteilsinhaber müssen keine
Maßnahmen ergreifen.
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Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Sie den Rat
Ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen
Finanzberaters einholen.
Zusätzliche Informationen in Bezug auf die Änderungen sind am Sitz der Gesellschaft, in den
Geschäftsräumen der ausländischen Vertretungen oder per E-Mail an [email protected] erhältlich.
Prospekt, Kundeninformationsdokumente (KID), Satzung sowie der Jahres- und
Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter
Form kostenlos bei der Deutsche Bank Österreich AG, Stock im Eisen-Platz 3, A-1010 Wien,
bezogen werden und sind auf der Internetseite www.etf.db.com erhältlich.
db x-trackers II
Der Verwaltungsrat
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ANHANG 1
Änderungen der Annahmefrist
Name des Teilfonds
Bisherige
Annahmefrist
Neue Annahmefrist
DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES UCITS ETF (DR)
17:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
17:00 Uhr für die
Anteilsklasse 1D. 15:30
für alle anderen
Anteilsklassen
DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES INFLATION-LINKED
UCITS ETF (DR)
17:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
DB X-TRACKERS II IBOXX $ TREASURIES 1-3 UCITS ETF (DR)
17:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
DB X-TRACKERS II IBOXX SOVEREIGNS EUROZONE YIELD
PLUS UCITS ETF
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
15:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
DB X-TRACKERS II IBOXX SOVEREIGNS EUROZONE YIELD
PLUS 1-3 UCITS ETF
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
15:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
DB X-TRACKERS II IBOXX EUR HIGH YIELD BOND UCITS ETF
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
15:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg am
Transaktionstag
DB X-TRACKERS II IBOXX USD LIQUID ASIA EX-JAPAN
CORPORATE BOND UCITS ETF (DR)
17:30 Uhr Ortszeit
Luxemburg an dem
Geschäftstag vor dem
Transaktionstag
17:00 Uhr Ortszeit
Luxemburg an dem
Geschäftstag vor dem
Transaktionstag
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