wichtige mitteilung an die anteilsinhaber

db x-trackers
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B-119.899
(die "Gesellschaft")
WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:
db x-trackers MSCI EM LATAM INDEX UCITS ETF
db x-trackers S&P 500 UCITS ETF
db x-trackers STOXX® EUROPE 600 HEALTH CARE UCITS ETF
db x-trackers STOXX® GLOBAL SELECT DIVIDEND 100 UCITS ETF
db x-trackers MSCI AC ASIA EX JAPAN INDEX UCITS ETF
(die "Teilfonds")
Luxemburg, 3. November 2015
Sehr geehrte Anteilsinhaber,
der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt die Anteilsinhaber der Teilfonds hiermit von dem
Beschluss in Kenntnis, die Definitionen von "Transaktionstag" in Bezug auf die oben
genannten Teilfonds wie im Folgenden ausgeführt zu ändern. Wir weisen darauf hin, dass
diese Änderungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft voraussichtlich die Möglichkeit
hat, OTC-Swap-Transaktionen mit anderen Swap-Kontrahenten als der Deutsche Bank AG,
Niederlassung London, einzugehen.
Die aktuelle Definition von "Transaktionstag" lautet für alle Teilfonds folgendermaßen:
"ist ein Geschäftstag.
Ein Transaktionstag ist ein Tag, an dem Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge für
Anteile zur Bearbeitung durch die Register- und Transferstelle gestellt werden können, wie
im Abschnitt "Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" beschrieben.
Sofern im Produktanhang nicht anders festgelegt, ist die geltende Frist für den Zugang von
Anträgen, um diese noch am selben Tag zu berücksichtigen, 17.00 Uhr Ortszeit Luxemburg.
Alle Anträge, die der Register- und Transferstelle erst nach dieser Frist an einem
Transaktionstag zugehen, werden auf den nächsten Transaktionstag verschoben und auf
Basis des für diesen Transaktionstag berechneten Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt."
Die geänderten Definitionen von "Transaktionstag", die für jeden Teilfonds ab dem 3.
Dezember 2015 gelten, lauten folgendermaßen:
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DIE TEILFONDS
db x-trackers MSCI EM
LATAM INDEX UCITS ETF
GEÄNDERTE DEFINITION VON TRANSAKTIONSTAG
"bezeichnet einen Geschäftstag, an dem Zeichnungs-,
Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur
Bearbeitung durch die Register- und Transferstelle gestellt
werden können, wie im Abschnitt "Zeichnung und
Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des
Prospekts beschrieben.
Ausgeschlossen sind Tage, an denen Bedeutende Märkte
(wie nachstehend definiert) geschlossen sind, und/oder jeder
andere Tag, den die Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls
bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von zwei Wochen
mindestens einen Transaktionstag geben muss.
Ein "Bedeutender Markt" ist ein Markt und/oder eine Börse,
der/die im Referenzindex enthalten ist.
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen
einen Tag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist,
als Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies für
angemessener hält.
Zeichnungs- und/oder Rücknahmeanträge können nur dann
am gleichen Tag berücksichtigt werden, wenn sie bis 15.30
Uhr Ortszeit Luxemburg eingegangen sind.
db x-trackers S&P 500
UCITS ETF
Alle Anträge, die der Register- und Transferstelle erst nach
dieser Frist an einem Transaktionstag zugehen, werden auf
den nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis
des
für
diesen
Transaktionstag
berechneten
Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt."
"bezeichnet einen Geschäftstag, an dem Zeichnungs-,
Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur
Bearbeitung durch die Register- und Transferstelle gestellt
werden können, wie im Abschnitt "Zeichnung und
Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des
Prospekts beschrieben.
Ausgeschlossen sind Tage, an denen Bedeutende Märkte
(wie nachstehend definiert) geschlossen sind, und/oder jeder
andere Tag, den die Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls
bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von zwei Wochen
mindestens einen Transaktionstag geben muss.
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Ein "Bedeutender Markt" ist ein Markt und/oder eine Börse,
der/die im Referenzindex enthalten ist.
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen
einen Tag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist,
als Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies für
angemessener hält.
Zeichnungs- und/oder Rücknahmeanträge können nur dann
am gleichen Tag berücksichtigt werden, wenn sie bis 17.00
Uhr Ortszeit Luxemburg eingegangen sind.
db x-trackers STOXX®
EUROPE 600 HEALTH
CARE UCITS ETF
Alle Anträge, die der Register- und Transferstelle erst nach
dieser Frist an einem Transaktionstag zugehen, werden auf
den nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis
des
für
diesen
Transaktionstag
berechneten
Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt."
"bezeichnet einen Geschäftstag, an dem Zeichnungs-,
Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur
Bearbeitung durch die Register- und Transferstelle gestellt
werden können, wie im Abschnitt "Zeichnung und
Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des
Prospekts beschrieben.
Ausgeschlossen sind Tage, an denen Bedeutende Märkte
(wie nachstehend definiert) geschlossen sind, und/oder jeder
andere Tag, den die Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls
bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von zwei Wochen
mindestens einen Transaktionstag geben muss.
Ein "Bedeutender Markt" ist ein Markt und/oder eine Börse,
der/die im Referenzindex enthalten ist.
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen
einen Tag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist,
als Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies für
angemessener hält.
Zeichnungs- und/oder Rücknahmeanträge können nur dann
am gleichen Tag berücksichtigt werden, wenn sie bis 15.00
Uhr Ortszeit Luxemburg eingegangen sind.
Alle Anträge, die der Register- und Transferstelle erst nach
dieser Frist an einem Transaktionstag zugehen, werden auf
den nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis
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db x-trackers STOXX®
GLOBAL SELECT
DIVIDEND 100 UCITS ETF
db x-trackers MSCI AC
ASIA EX JAPAN INDEX
UCITS ETF
des
für
diesen
Transaktionstag
berechneten
Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt."
"bezeichnet einen Geschäftstag, an dem Zeichnungs-,
Umtausch- und Rücknahmeanträge für Anteile zur
Bearbeitung durch die Register- und Transferstelle gestellt
werden können, wie im Abschnitt "Zeichnung und
Rücknahme von Anteilen (Primärmarkt)" im Hauptteil des
Prospekts beschrieben.
Ausgeschlossen sind Tage, an denen Bedeutende Märkte
(wie nachstehend definiert) geschlossen sind, und/oder jeder
andere Tag, den die Verwaltungsgesellschaft gegebenenfalls
bestimmt, wobei es jeweils innerhalb von zwei Wochen
mindestens einen Transaktionstag geben muss.
Ein "Bedeutender Markt" ist ein Markt und/oder eine Börse,
der/die im Referenzindex enthalten ist.
Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen
einen Tag, an dem ein Bedeutender Markt geschlossen ist,
als Transaktionstag bestimmen, sofern sie dies für
angemessener hält.
Zeichnungs- und/oder Rücknahmeanträge können nur dann
am gleichen Tag berücksichtigt werden, wenn sie bis 17.00
Uhr Ortszeit Luxemburg an dem Geschäftstag vor einem
solchen Transaktionstag eingegangen sind.
Alle Anträge, die der Register- und Transferstelle erst nach
dieser Frist an einem Transaktionstag zugehen, werden auf
den nächsten Transaktionstag verschoben und auf der Basis
des
für
diesen
Transaktionstag
berechneten
Nettoinventarwerts je Anteil abgewickelt."
Anteilsinhaber, die Anteile der Teilfonds am Primärmarkt zeichnen oder zur Rücknahme
einreichen und die mit den vorstehend beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind,
können ihre Anteile an einem Teilfonds gemäß den Bestimmungen des Prospekts
zurückgeben. Solche Rücknahmen von Anteilen sind bis 3. Dezember 2015 frei von
Rücknahmegebühren. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft für den Verkauf von Anteilen
am Sekundärmarkt keine Rücknahmegebühr erhebt. Aufträge für den Verkauf von Anteilen
über eine Börse können über einen zugelassenen Intermediär oder Börsenmakler platziert
werden. Anteilsinhaber sollten beachten, dass Aufträge am Sekundärmarkt indes Kosten
verursachen können, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat und für die die vorstehend
genannte Befreiung von Rücknahmegebühren nicht gilt.
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In dieser Mitteilung verwendete Begriffe haben die ihnen im aktuellen Prospekt der
Gesellschaft zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes
ergibt.
Wenn Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, sollten Sie den Rat Ihres
Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen
Finanzberaters einholen.
Anteilsinhaber sollten in Bezug auf die spezifischen steuerlichen Konsequenzen nach dem
Recht des Staates ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes ihre eigenen
professionellen Berater konsultieren.
Zusätzliche Informationen in Bezug auf das Vorstehende sind bei den nachstehend unter
"Kontakt" aufgeführten juristischen Personen oder per E-Mail an [email protected]
erhältlich.
Prospekt, Kundeninformationsdokumente (KID), Satzung sowie der Jahres- und
Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter
Form kostenlos bei der Deutsche Bank Österreich AG, Stock im Eisen-Platz 3, A-1010 Wien,
bezogen werden und sind auf der Internetseite www.etf.db.com erhältlich.
db x-trackers
Der Verwaltungsrat
Kontakt
db x-trackers
49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.
2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
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