Stadt Hürth - Merkblatt Tel.: 02233 / 53-0 Fax: 02233 / 53-538 E-Mail: [email protected] Stadtverwaltung Hürth Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Merkblatt zur Auskunft aus dem Melderegister Bitte drucken Sie beide Seiten des Antragsformulars aus und senden diese an die vorgegebene Anschrift der Einwohnermeldeabteilung. Bitte tragen Sie auf dem vorbereiteten Antwortformular Ihre eigene Adresse ein, die Beantwortung Ihrer Anfrage kann so schneller erfolgen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 22.11.1983, in der zur Zeit gültigen Fassung, sind die Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister wie folgt festgelegt: 5.1.1 Gewerblich anfragende Großkunden über eMA-Portal 6,00 € 5.1.2 5.1.2 Einfache Auskunft je Betroffenen Erweiterte Auskunft je Betroffenen 11,00 € 15,00 € 5.1.3 Auskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht, je Betroffenen 30,00 € 5.1.4 Auskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind, je Betroffenen 50,00 € Die Gebühren können bei schriftlichen Anfragen mittels Scheck oder per Überweisung vorab gezahlt werden. Bitte überweisen Sie den Betrag auf eines der unten aufgeführten Konten der Stadt Hürth unter Angabe des Kontos 12204 431100. Postwertzeichen werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. KSK Köln, BIC: COKSDE33 IBAN: DE97 3705 0299 0137 0000 12 Seite 1 von 1 Raiba Frechen-Hürth eG, BIC: GENODED1FHH IBAN: DE14 3706 2365 0000 0010 15 Raiba Fischenich-Kendenich eG, BIC: GENODED1FKH IBAN: DE25 3706 3367 0300 2670 17 Stadtverwaltung Hürth Hauptamt, Internetredaktion Internet: www.huerth.de
© Copyright 2024 ExpyDoc