Stadt Hürth

Stadt Hürth - Merkblatt
Tel.: 02233 / 53-0
Fax: 02233 / 53-538
E-Mail: [email protected]
Stadtverwaltung Hürth
Einwohnermeldeamt
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Merkblatt
zur Auskunft aus dem Melderegister
Bitte drucken Sie beide Seiten des Antragsformulars aus und senden diese an die vorgegebene Anschrift der Einwohnermeldeabteilung. Bitte tragen Sie auf dem vorbereiteten Antwortformular Ihre eigene Adresse ein, die Beantwortung Ihrer Anfrage kann so schneller erfolgen.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 22.11.1983, in der zur Zeit gültigen Fassung, sind die Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister wie folgt festgelegt:
5.1.1
Gewerblich anfragende Großkunden über eMA-Portal
6,00 €
5.1.2
5.1.2
Einfache Auskunft je Betroffenen
Erweiterte Auskunft je Betroffenen
11,00 €
15,00 €
5.1.3
Auskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand
erforderlich macht, je Betroffenen
30,00 €
5.1.4
Auskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind, je Betroffenen
50,00 €
Die Gebühren können bei schriftlichen Anfragen mittels Scheck oder per Überweisung vorab
gezahlt werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf eines der unten aufgeführten Konten der Stadt Hürth
unter Angabe des Kontos 12204 431100.
Postwertzeichen werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.
KSK Köln,
BIC: COKSDE33
IBAN: DE97 3705 0299 0137 0000 12
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Raiba Frechen-Hürth eG,
BIC: GENODED1FHH
IBAN: DE14 3706 2365 0000 0010 15
Raiba Fischenich-Kendenich eG, BIC: GENODED1FKH
IBAN: DE25 3706 3367 0300 2670 17
Stadtverwaltung Hürth
Hauptamt, Internetredaktion
Internet: www.huerth.de