§ 9 Ziel des Anpassungslehrgangs

EGRiLV-Lehrer: § 9 Ziel des Anpassungslehrgangs
§ 9 Ziel des Anpassungslehrgangs
Im Anpassungslehrgang sollen die im Vergleich zwischen erworbener und geforderter Vorbildung und
Ausbildung fehlenden Qualifikationsmerkmale nacherworben werden.