EGRiLV-Lehrer: § 9 Ziel des Anpassungslehrgangs § 9 Ziel des Anpassungslehrgangs Im Anpassungslehrgang sollen die im Vergleich zwischen erworbener und geforderter Vorbildung und Ausbildung fehlenden Qualifikationsmerkmale nacherworben werden.
© Copyright 2025 ExpyDoc