Förderübersicht für Vereine in Niedersachsen

Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Niedersachsen
von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Programmname
Landessportbund Niedersachsen (LSB)
Richtlinie zur Förderung
des Sportstättenbaus
Förderfähige Maßnahmen
Bestandssicherung (z.B. Modernisierung und
Sanierung)
- Förderfähige Maßnahmen müssen mindestens 5.000€ kosten, höchstens 100.000€
- mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben
müssen Eigenmittel sein
- Förderung bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
Bestandsentwicklung (z.B. Erweiterungsmaßnahmen, Umnutzung)
- Förderfähige Maßnahmen müssen mindestens 25.000€ kosten, höchstens 100.000€
- mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben
müssen Eigenmittel sein
- Förderung bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben
Landessportbund Niedersachsen und Avacon AG
„VEREINt Energie sparen“
Energieberatung:
- Orientierungsgutachten: Vor-Ort-Begehung
mit Analyse des energetischen Ist-Zustandes
sowie Vorschläge zu Effizienzmaßnahmen
- Beleuchtungsberatung: Vor-Ort-Begehung
mit Analyse des Ist-Zustandes, Vorschläge zu
Alternativen sowie Ermitteln von Einsparpotenzialen und Wirtschaftlichkeit
- Eigenbeteiligung 150€
Investition:
- Maßnahmen zur Ressourceneinsparung und
zum Klimaschutz, die in den Berichten ermittelt und empfohlen wurden
- Begleitung bei der Umsetzung
- 1/3 der Investitionssumme, max. 3.333€
Antragsberechtigte
Sportvereine mit ordentlicher Mitgliedschaft
im LSB
Antragstellung
Anträge und Beratung vor Maßnahmenbeginn beim jeweiligen (Kreis-) Sportbund:
Grundstück, Gebäude
und Anlagen müssen
Eigentum des Antragstellers sein oder dem
Eigentum gleichstehende
Rechte bzw. Nutzungsrechte gewährt worden
sein
Kreissportbund Hameln Pyrmont e.V.
Ruthenstr. 10, 31785 Hameln
(05151) 95 62 06
[email protected]
www.ksb-hameln-pyrmont.de
Kreissportbund Holzminden e.V.
Liebigstraße 112, 37603 Holzminden
(05531) 31 99
[email protected]
www.ksb-holzminden.de
KreisSportBund Schaumburg e. V.
Enzer Straße 94, 31655 Stadthagen
(05721) 995076/78
[email protected]
www.ksb-schaumburg.de
Sportvereine mit ordentlicher Mitgliedschaft
im LSB im Netzgebiet der
Avacon AG
Grundstück, Gebäude
und Anlagen müssen
Eigentum des Antragstellers sein oder dem
Eigentum gleichstehende
Rechte bzw. Nutzungsrechte gewährt worden
sein
Anmeldung für Beratung online:
www.vereint-sparen.de
Anträge für Zuschüsse über den Landessportbund Niedersachsen:
LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10,
30169 Hannover
(0511) 12 68 0
[email protected]
www.lsbniedersachsen.de/se_initiative_ves.html
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bemerkungen
Teilnahme am Qualifixbaustein „Sportstättenbau“
ist Voraussetzung, höchstens 12 Monate vor
Antragstellung. Aktuelle Termine beim LSB und
KSB.
Bei Baumaßnahmen ab 25.000 € muss vor Antragstellung eine Beratung durch den Sportbund
stattgefunden haben. Der Antragsteller muss die
Investitionen und Folgekosten schlüssig darstellen können. Eigenleistungen können erbracht
werden, zählen jedoch nicht zu den förderfähigen
Ausgaben.
Bei Projekten mit über 50% öffentlichen Zuschüssen und Kosten über 10.000€ muss das Vergaberecht angewendet werden. Weitere Voraussetzungen der Richtlinie: www.lsbniedersachsen.de/serichtlinie_sportstaettenbau.html
Die Energie-bzw. Beleuchtungsberatung durch
einen Berater von „VEREINt Energie sparen“ ist
Voraussetzung für den Zuschuss zu Investitionen. Die Zuschüsse gelten für Maßnahmen aus
den Beratungsgutachten und müssen gesondert
beantragt werden.
Jährlich stehen begrenzte Fördermittel zur Verfügung.
ggf. kombinierbar mit Förderung des Sportstättenbaus des Landessportbundes Niedersachsen
Stand: Oktober 2016
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Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Niedersachsen
von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Programmname
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz Bau
und Reaktorsicherheit
(BMUB)
„Klimaschutzinvestitionen
in Kindertagesstätten,
Schulen, Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
(KSJS)“
Förderfähige Maßnahmen
-
LED - Außen- und –Straßenbeleuchtung 30 %
Austausch raumlufttechnischer Geräte 35 %
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 40%
Dämmung von Heizkörpernischen 40%
Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitungsanlagen 40%
- Austausch nicht regelbarer Pumpen 40 %
- Einbau einer Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation 40 %
- Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit
Tageslichtnutzung 40 %
Antragsberechtigte
öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw.
deren Träger
öffentliche und freie,
gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, die nach SGB
VIII anerkannt sind, bzw.
deren Träger,
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister
eingetragen sind
Antragstellung
Antragsstellung ist möglich zwischen:
1. Juli und 30. September 2016
1. Januar und 31. März 2017
Antragstellung erfolgt online und
schriftlich:
Förderportal des Bundes:
foerderportal.bund.de/easyonline/
Bemerkungen
Einzelne Voraussetzungen im Merkblatt:
www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzinvestitionen
Kombination mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, wenn
min. 15% Eigenmittel verwendet werden. Eine
Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen
der Bundesregierung ist ausgeschlossen.
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26–27 , 10969 Berlin
Beratungstelefon 030 20199-577
[email protected]
Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und
sonstige Organisationen
mit mehr als 50% kommunaler Beteiligung
KfW Programm
IKU - Energieeffizient
Bauen und Sanieren –
Programmnummer
220/219
Kredit mit Tilgungszuschuss
- energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die den Standard des KfWEffizienzhauses 70, 100 oder Denkmal erreichen (Tilgungszuschuss: 17,5%, 10% oder 7,5%)
- Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (Tilgungszuschuss 5%) wie z.B.
o Dämmung, Erneuerung der Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden, Tore
o Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
o Einbau/Austausch/Optimierung von
raumluft- und klimatechnischer Anlagen
o Erneuerung/Optimierung der Wärme/Kälteerzeugung
o Austausch/Optimierung der Beleuchtung
o Einbau/Optimierung der Mess-, Steuerund Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
- Errichtung/ Ersterwerb energieeffizienter
Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau von KfW-Effizienzhaus 55/70 erreichen
Träger von Investitionsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden der
kommunalen und sozialen Infrastruktur:
- Unternehmen mit
mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Alle gemeinnützigen
Organisationsformen
einschließlich Kirchen
Die KfW gewährt Kredite aus diesem
Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen).
Die Antragstellung erfolgt bei einem
Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des
Vorhabens.
Kostenfreie Servicenummer der KfW:
0800 539 9008
Formulare und Details unter „Öffentliche
Einrichtungen – Energetische Stadtsanierung“ auf www.kfw.de
- Unternehmen sowie
natürliche Personen im
Rahmen von Öffentlich-PrivatenPartnerschaften
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Förderfähig sind ausschließlich Gebäude bzw.
Gebäudeteile, die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung
(EnEV) fallen.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und
CO2 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen im Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer 600 000 0056) zu
quantifizieren und zu bestätigen.
Konditionen
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten
finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R.
bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Mit Nachweis des erreichten KfW-EffizienzhausNiveaus gemäß Zusage bzw. der Einhaltung der
technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss.
Stand: Oktober 2016
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von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Förderung von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus dem
Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BAFA: Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Tel. 06196/908 625 Fax. 06196/908 800]
Programmname
Förderfähige Maßnahmen
Bafa-Förderung
Förderung der
Heizungsoptimierung
Maßnahmen:
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und
Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei
bestehenden Heizsystemen
- in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich
können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
o Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z.B. voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile,
o Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces,
o Einstellung der Heizkurve,
o Pufferspeicher
Förderung: 30 % der Nettoinvestitionskosten für
Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem
Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem
hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000€
Antragsberechtigte
- Privatpersonen,
- Unternehmen,
- freiberuflich Tätige,
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände,
- sonstige juristische
Personen des Privatrechts (insbesondere
Vereine, Stiftungen,
gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Antragstellung
Anträge, Registrierung, förderfähige
Pumpen:
www.bafa.de/bafa/de/energie/heizung
soptimierung/index.html
vor Beginn der Heizungsoptimierung:
- Registrierung auf Homepage des BAFA
mit Erhalt einer Eingangsbestätigung
und persönlichen Vorgangsnummer
- Prüfen, ob gewählte Pumpe beim Bafa
als förderfähig gelistet ist
- Maßnahmenbeginn auf eigenes finanzielles Risiko
- Prüfung der Förderfähigkeit der
durchgeführten Maßnahme erfolgt mit
der Antragstellung im Nachgang
nach der Heizungsoptimierung:
- Ausfüllen des elektronischen Antragformulars
- unterschriebenes Formular mitsamt
Rechnungskopien über das BAFAPortal hochladen oder über den Postweg an das BAFA senden
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bemerkungen
Die Umsetzung der Maßnahme zur Heizungsoptimierung muss spätestens 6 Monate nach der
Registrierung abgeschlossen sein.
Die Maßnahme muss an einem, Bestandsgebäude bzw. an einer bestehenden Heizungsanlage
durchgeführt werden.
Die Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch ein
anderes Programm gefördert werden.
Gebrauchte Pumpen und Anlagen sowie neue
Pumpen und Anlagen mit gebrauchten Einzelteilen werden nicht gefördert.
Eine Liste der förderfähigen Pumpen gibt das
Bafa heraus:
www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimie
rung/publikationen/liste_foerderfaehige_pumpe
n.pdf
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Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus dem Marktanreizprogramm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BAFA: Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Tel. 06196/908 625]
ProgrammFörderfähige Maßnahmen
Antragsberechtigte
Antragstellung
name
Bundesamt für Wirtschaft und
Solarwärme:
- Privatpersonen,
BAFAAusfuhrkontrolle
- Warmwasserbereitung (Förderhöhe ab 500€/je nach m²)
Förderung
Erneuerbare Energien
- Unternehmen,
- Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung (ab
Heizen mit
Frankfurter Straße 29 – 35
2000€/je nach m²)
- freiberuflich
erneuerbaren - Erweiterung Bestandsanlagen um min. 4- 40m² (50€ je m²)
65760 Eschborn
Tätige,
Energien
Telefon: 06196 908-1625
- Solare Kälteerzeugung (ab 2000€/je nach m²)
- Kommunen,
- Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und /
vor Beginn der Maßnahme:
kommunale Geoder Kältenetz (ab 2000€/je nach m²/bis 40m²)
bietskörperBiomasse
- Prüfen, ob gewählte Anlage
schaften und
- Pelletkessel (ab 3000€)
beim Bafa als förderfähig geliskommunale
- Pelletöfen mit Wassertasche (ab 2000€)
tet ist
Zweckverbände,
- Pelletkessel mit Pufferspeicher, min. 30L/kW (ab 3.500€)
- bei Innovationsförderung Solar
- Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (pauschal 3.500€)
- sonstige juristioder Wärmepumpe und im
- Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (pauschal 2000€)
sche Personen
Neubau: Antragstellung vor Bedes Privatrechts
Wärmepumpen:
ginn
(insbesondere
effiziente elektrisch- und gasbetriebene Wärmepumpen bis ein- bei Basis- und Zusatzförderung:
Vereine, Stiftunschließlich 100 kW Nennwärmeleistung zur:
- Maßnahmenbeginn auf eigenes
gen, gemeinnüt- Warmwasserbereitung und Raumheizung
finanzielles Risiko
zige Organisatio- Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentli- Prüfung der Förderfähigkeit der
nen oder Genoschen Teil durch andere Erneuerbare Energien erfolgt
durchgeführten Maßnahme ersenschaften)
- Raumheizung von Nichtwohngebäuden
folgt mit der Antragstellung im
- Bereitstellung der Wärme für Wärmenetze
Nachgang
- elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen (mindestens 1.300 €, darüber hinaus 40 € je kW Nennwärmeleistung)
nach der Maßnahme (spätestens
- elektrisch betriebene Wasser/Wasser- oder Sole/
9 Monate nach Inbetriebnahme)
Wasser-Wärmepumpen, Sorptions-Wärmepumpen und gas- Ausfüllen des elektronischen
betriebene Wärmepumpen (mindestens 4.000 €, darüber hinAntragformulars
aus 100 €/kW)
- Ausfüllen der Fachunterneh- Zusatzförderung bei lastmanagementfähigen Anlagen mit
mererklärung durch den FachSpeicher (bis 500€)
betrieb
- unterschriebenes Formular
Optimierung der Heizungsanlage
mitsamt Rechnungskopien und
bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten, max. 50% der
ggf. der SchornsteinfegerabBasisförderung für die EE-Anlage
nahmebescheinigung über den
Postweg an das BAFA senden
Maßnahmen (Auswahl):
- Ausbau der Altheizung, Austausch von Heizkörpern
Details, Anträge und förderfähige
- hocheffiziente Zirkulationspumpen
Anlagen unter:
- zusätzliche Dämmung der Rohre und Speicher
www.bafa.de/bafa/de/energie/er
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdiffeneuerbare_energien/index.html
renzdruckregler
- Ersatz oder Einbau von Pufferspeichern
- Einrichtung Heizraum oder Vorratsbehälter für Biomasse
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bemerkungen
Zusatzförderungen:
Gebäudeeffizienzbonus Wohngebäude
- Errichtung der Anlage in einem Bestandsgebäude
mit KfW-Effizienzhaus-Standard 55 (bis zu 50% der
Basisförderung zusätzlich)
Kombinationsbonus von 500 € bei
- Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz.
Solarwärme:
- Gleichzeitigem Austausch des Heizkessels ohne
Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel.
- Gleichzeitiger Errichtung einer Biomasse-Anlage
oder einer effizienten Wärmepumpe
Biomasse:
- gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage
oder einer effizienten Wärmepumpe
Wärmepumpen:
- Gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage
oder einer Biomasseanlage.
- Gleichzeitiger Errichtung einer nicht förderfähigen
Solarkollektoranlage mit einer Fläche von min.
7m² (z.B. photovoltaisch-thermische Anlagen), sofern diese einen Beitrag als Wärmequelle für die
Wärmepumpe leistet.
Innovationsförderung: (Antrag vor Beginn)
Solarwärme:
- Anlagen mit 20-100m² Kollektorfläche für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten, Nichtwohngebäuden mit
min. 500m² Nutzfläche oder Neubauten
Biomasse:
- elektrostatische Partikelabscheider (Ab 3000€,
Nachrüstung pauschal 750€)
- Brennwertnutzung (ab 4500€, Nachrüstung pauschal 750)
- Anlagen mit kondensierender Abgaswärmetauscher
oder -wäscher
- Anlagen im Neubau
Wärmepumpen:
- mit hoher Jahresarbeitszahl (auch im Neubau)
- verbesserte Systemeffizienz
Stand: Oktober 2016
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