Förderübersicht für Vereine in Nordrhein

Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen
von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Programmname
Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB
NRW)
Öko-Check
Förderfähige Maßnahmen
Antragsberechtigte
Energieberatung
- Energieberatung mit Vor-Ort Begutachtung
der energetischen und ökologischen Situation
der Sportanlage
- Bericht mit Schwachstellenanalyse und Empehlungen zu kurz-, mittel- und langfristigen
Verbesserungen und Einsparpotenzialen
- Eigenbeteiligung je nach Anlagengröße bis
maximal 500€
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, wenn
die Sportanlage Eigentum des Vereins ist oder
ein langfristiger Mietoder Pachtvertrag besteht.
Maßnahmen
- (Teil-) Umsetzung von Empfehlungen aus
vorangegangener Energieberatung
- Zuschuss in doppelter Höhe der Eigenbeteiligung zur Beratung, maximal 1.000 €
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz Bau
und Reaktorsicherheit
(BMUB)
„Klimaschutzinvestitionen
in Kindertagesstätten,
Schulen, Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten
(KSJS)“
Maßnahmen:
-
LED - Außen- und –Straßenbeleuchtung 30 %
Austausch raumlufttechnischer Geräte 35 %
LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 40%
Dämmung von Heizkörpernischen 40%
Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitungsanlagen 40%
- Austausch nicht regelbarer Pumpen 40 %
- Einbau einer Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation 40 %
- Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit
Tageslichtnutzung 40 %
Antragstellung
Antragsformular auf der Website des Landessportbund NRW:
Bemerkungen
Die Fördermittel sind begrenzt, sollten die
Mittel für das laufende Jahr ausgeschöpft
sein, werden die Antragsteller informiert.
http://www.vibss.de/serviceprojekte/sportraeume/
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-837
E-Mail: [email protected]
öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw.
deren Träger
öffentliche und freie,
gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, die nach SGB
VIII anerkannt sind, bzw.
deren Träger,
Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus,
die im Vereinsregister
eingetragen sind
Antragsstellung ist möglich zwischen:
1. Juli und 30. September 2016
1. Januar und 31. März 2017
Antragstellung erfolgt online und schriftlich:
Förderportal des Bundes:
foerderportal.bund.de/easyonline/
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26–27 , 10969 Berlin
Einzelne Voraussetzungen im Merkblatt:
www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzinvestitionen
Kombination mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen,
wenn min. 15% Eigenmittel verwendet werden. Eine Doppelförderung mit anderen
Förderprogrammen der Bundesregierung ist
ausgeschlossen.
Beratungstelefon 030 20199-577
[email protected]
Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und
sonstige Organisationen
mit mehr als 50% kommunaler Beteiligung
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Oktober 2016
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Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen
von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Programmname
Förderfähige Maßnahmen
Antragsberechtigte
Antragstellung
KfW Programm
IKU - Energieeffizient Bauen und
Sanieren –
Programmnummer
220/219
Kredit mit Tilgungszuschuss
- energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden,
die den Standard des KfW-Effizienzhauses 70,
100 oder Denkmal erreichen (Tilgungszuschuss:
17,5%, 10% oder 7,5%)
- Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (Tilgungszuschuss 5%) wie z.B.
o Dämmung, Erneuerung der Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden, Tore
o Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
o Einbau/Austausch/Optimierung von raumluft- und klimatechnischer Anlagen
o Erneuerung/Optimierung der Wärme/Kälteerzeugung
o Austausch/Optimierung der Beleuchtung
o Einbau/Optimierung der Mess-, Steuer- und
Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
- Errichtung/ Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau von
KfW-Effizienzhaus 55/70 erreichen
Träger von Investitionsmaßnahmen
an
Nichtwohngebäuden
der kommunalen und
sozialen Infrastruktur:
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute
(Banken
und
Sparkassen).
Bafa-Förderung
Förderung der
Heizungsoptimierung
Maßnahmen:
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und
Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen
- hydraulischer Abgleich bei bestehenden Anlagen
- in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich
können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
o Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z.B. voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile,
o Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces,
o Einstellung der Heizkurve,
o Pufferspeicher
Förderung: 30 % der Nettoinvestitionskosten für
Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem
Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem
hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000€
- Unternehmen mit
mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Alle gemeinnützigen
Organisationsformen
einschließlich Kirchen
Die Antragstellung erfolgt bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens.
Kostenfreie Servicenummer der KfW:
0800 539 9008
Formulare und Details unter „Öffentliche
Einrichtungen – Energetische Stadtsanierung“
auf www.kfw.de
- Unternehmen,
- freiberuflich Tätige,
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände,
- sonstige juristische
Personen des Privatrechts (insbesondere
Vereine, Stiftungen,
gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Förderfähig sind ausschließlich Gebäude bzw.
Gebäudeteile, die nach Fertigstellung bzw.
Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie
und CO2 sind bei Antragstellung von einem
Sachverständigen im Formular "Bestätigung
zum Kreditantrag" (Formularnummer 600 000
0056) zu quantifizieren und zu bestätigen.
Konditionen
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt
i.d.R. bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Unternehmen sowie
natürliche Personen
im Rahmen von Öffentlich-PrivatenPartnerschaften
- Privatpersonen,
Bemerkungen
Anträge, Registrierung, förderfähige Pumpen:
www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsopti
mierung/index.html
vor Beginn der Heizungsoptimierung:
- Registrierung auf Homepage des BAFA
- Prüfen, ob gewählte Pumpe beim Bafa als
förderfähig gelistet ist
- Maßnahmenbeginn auf eigenes finanzielles
Risiko
- Prüfung der Förderfähigkeit der durchgeführten Maßnahme erfolgt mit der Antragstellung im Nachgang
nach der Heizungsoptimierung:
- Ausfüllen des elektronischen Antragformulars
- unterschriebenes Formular mitsamt Rechnungskopien über das BAFA-Portal hochladen oder über den Postweg an das BAFA
senden
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Mit Nachweis des erreichten KfWEffizienzhaus-Niveaus gemäß Zusage bzw.
der Einhaltung der
technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss.
Die Umsetzung der Maßnahme zur Heizungsoptimierung muss spätestens 6 Monate
nach der Registrierung abgeschlossen sein.
Die Maßnahme muss an einem, Bestandsgebäude bzw. an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden. Sie darf nicht
gleichzeitig durch ein anderes Programm
gefördert werden.
Gebrauchte Pumpen und Anlagen sowie neue
Pumpen und Anlagen mit gebrauchten Einzelteilen werden nicht gefördert.
Eine Liste der förderfähigen Pumpen gibt das
Bafa heraus:
www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsopti
mierung/publikationen/liste_foerderfaehige_pum
pen.pdf
Stand: Oktober 2016
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Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen
von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected]
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus dem Marktanreizprogramm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BAFA: Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Tel. 06196/908 625]
ProgrammFörderfähige Maßnahmen
Antragsberechtigte
Antragstellung
name
Bundesamt für Wirtschaft und
Solarwärme:
- Privatpersonen,
BAFAAusfuhrkontrolle
- Warmwasserbereitung (Förderhöhe ab 500€/je nach m²)
Förderung
Erneuerbare Energien
- Unternehmen,
- Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung (ab
Heizen mit
Frankfurter Straße 29 – 35
2000€/je nach m²)
- freiberuflich
erneuerbaren - Erweiterung Bestandsanlagen um min. 4- 40m² (50€ je m²)
65760 Eschborn
Tätige,
Energien
Telefon: 06196 908-1625
- Solare Kälteerzeugung (ab 2000€/je nach m²)
- Kommunen,
- Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und /
vor Beginn der Maßnahme:
kommunale Geoder Kältenetz (ab 2000€/je nach m²/bis 40m²)
bietskörperBiomasse
- Prüfen, ob gewählte Anlage
schaften und
- Pelletkessel (ab 3000€)
beim Bafa als förderfähig geliskommunale
- Pelletöfen mit Wassertasche (ab 2000€)
tet ist
Zweckverbände,
- Pelletkessel mit Pufferspeicher, min. 30L/kW (ab 3.500€)
- bei Innovationsförderung Solar
- Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (pauschal 3.500€)
- sonstige juristioder Wärmepumpe und im
- Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (pauschal 2000€)
sche Personen
Neubau: Antragstellung vor Bedes Privatrechts
Wärmepumpen:
ginn
(insbesondere
effiziente elektrisch- und gasbetriebene Wärmepumpen bis ein- bei Basis- und Zusatzförderung:
Vereine, Stiftunschließlich 100 kW Nennwärmeleistung zur:
- Maßnahmenbeginn auf eigenes
gen, gemeinnüt- Warmwasserbereitung und Raumheizung
finanzielles Risiko
zige Organisatio- Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentli- Prüfung der Förderfähigkeit der
nen oder Genoschen Teil durch andere Erneuerbare Energien erfolgt
durchgeführten Maßnahme ersenschaften)
- Raumheizung von Nichtwohngebäuden
folgt mit der Antragstellung im
- Bereitstellung der Wärme für Wärmenetze
Nachgang
- elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen (mindestens 1.300 €, darüber hinaus 40 € je kW Nennwärmeleistung)
nach der Maßnahme (spätestens
- elektrisch betriebene Wasser/Wasser- oder Sole/
9 Monate nach Inbetriebnahme)
Wasser-Wärmepumpen, Sorptions-Wärmepumpen und gas- Ausfüllen des elektronischen
betriebene Wärmepumpen (mindestens 4.000 €, darüber hinAntragformulars
aus 100 €/kW)
- Ausfüllen der Fachunterneh- Zusatzförderung bei lastmanagementfähigen Anlagen mit
mererklärung durch den FachSpeicher (bis 500€)
betrieb
- unterschriebenes Formular
Optimierung der Heizungsanlage
mitsamt Rechnungskopien und
bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten, max. 50% der
ggf. der SchornsteinfegerabBasisförderung für die EE-Anlage
nahmebescheinigung über den
Postweg an das BAFA senden
Maßnahmen (Auswahl):
- Ausbau der Altheizung, Austausch von Heizkörpern
Details, Anträge und förderfähige
- hocheffiziente Zirkulationspumpen
Anlagen unter:
- zusätzliche Dämmung der Rohre und Speicher
www.bafa.de/bafa/de/energie/er
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdiffeneuerbare_energien/index.html
renzdruckregler
- Ersatz oder Einbau von Pufferspeichern
- Einrichtung Heizraum oder Vorratsbehälter für Biomasse
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Bemerkungen
Zusatzförderungen:
Gebäudeeffizienzbonus Wohngebäude
- Errichtung der Anlage in einem Bestandsgebäude
mit KfW-Effizienzhaus-Standard 55 (bis zu 50% der
Basisförderung zusätzlich)
Kombinationsbonus von 500 € bei
- Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz.
Solarwärme:
- Gleichzeitigem Austausch des Heizkessels ohne
Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel.
- Gleichzeitiger Errichtung einer Biomasse-Anlage
oder einer effizienten Wärmepumpe
Biomasse:
- gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage
oder einer effizienten Wärmepumpe
Wärmepumpen:
- Gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage
oder einer Biomasseanlage.
- Gleichzeitiger Errichtung einer nicht förderfähigen
Solarkollektoranlage mit einer Fläche von min.
7m² (z.B. photovoltaisch-thermische Anlagen), sofern diese einen Beitrag als Wärmequelle für die
Wärmepumpe leistet.
Innovationsförderung: (Antrag vor Beginn)
Solarwärme:
- Anlagen mit 20-100m² Kollektorfläche für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten, Nichtwohngebäuden mit
min. 500m² Nutzfläche oder Neubauten
Biomasse:
- elektrostatische Partikelabscheider (Ab 3000€,
Nachrüstung pauschal 750€)
- Brennwertnutzung (ab 4500€, Nachrüstung pauschal 750)
- Anlagen mit kondensierender Abgaswärmetauscher
oder -wäscher
- Anlagen im Neubau
Wärmepumpen:
- mit hoher Jahresarbeitszahl (auch im Neubau)
- verbesserte Systemeffizienz
Stand: Oktober 2016
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