Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected] Programmname Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) Öko-Check Förderfähige Maßnahmen Antragsberechtigte Energieberatung - Energieberatung mit Vor-Ort Begutachtung der energetischen und ökologischen Situation der Sportanlage - Bericht mit Schwachstellenanalyse und Empehlungen zu kurz-, mittel- und langfristigen Verbesserungen und Einsparpotenzialen - Eigenbeteiligung je nach Anlagengröße bis maximal 500€ Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, wenn die Sportanlage Eigentum des Vereins ist oder ein langfristiger Mietoder Pachtvertrag besteht. Maßnahmen - (Teil-) Umsetzung von Empfehlungen aus vorangegangener Energieberatung - Zuschuss in doppelter Höhe der Eigenbeteiligung zur Beratung, maximal 1.000 € Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS)“ Maßnahmen: - LED - Außen- und –Straßenbeleuchtung 30 % Austausch raumlufttechnischer Geräte 35 % LED-Innen- und Hallenbeleuchtung 40% Dämmung von Heizkörpernischen 40% Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitungsanlagen 40% - Austausch nicht regelbarer Pumpen 40 % - Einbau einer Gebäudeleittechnik und Gebäudeautomation 40 % - Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung 40 % Antragstellung Antragsformular auf der Website des Landessportbund NRW: Bemerkungen Die Fördermittel sind begrenzt, sollten die Mittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sein, werden die Antragsteller informiert. http://www.vibss.de/serviceprojekte/sportraeume/ Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-837 E-Mail: [email protected] öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger öffentliche und freie, gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind Antragsstellung ist möglich zwischen: 1. Juli und 30. September 2016 1. Januar und 31. März 2017 Antragstellung erfolgt online und schriftlich: Förderportal des Bundes: foerderportal.bund.de/easyonline/ Projektträger Jülich (PtJ) Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26–27 , 10969 Berlin Einzelne Voraussetzungen im Merkblatt: www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzinvestitionen Kombination mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, wenn min. 15% Eigenmittel verwendet werden. Eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung ist ausgeschlossen. Beratungstelefon 030 20199-577 [email protected] Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mehr als 50% kommunaler Beteiligung Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2016 Seite 1 von 3 Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected] Programmname Förderfähige Maßnahmen Antragsberechtigte Antragstellung KfW Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Programmnummer 220/219 Kredit mit Tilgungszuschuss - energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die den Standard des KfW-Effizienzhauses 70, 100 oder Denkmal erreichen (Tilgungszuschuss: 17,5%, 10% oder 7,5%) - Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (Tilgungszuschuss 5%) wie z.B. o Dämmung, Erneuerung der Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden, Tore o Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes o Einbau/Austausch/Optimierung von raumluft- und klimatechnischer Anlagen o Erneuerung/Optimierung der Wärme/Kälteerzeugung o Austausch/Optimierung der Beleuchtung o Einbau/Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation - Errichtung/ Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau von KfW-Effizienzhaus 55/70 erreichen Träger von Investitionsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur: Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Bafa-Förderung Förderung der Heizungsoptimierung Maßnahmen: - Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen - hydraulischer Abgleich bei bestehenden Anlagen - in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden: o Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung, wie z.B. voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile, o Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces, o Einstellung der Heizkurve, o Pufferspeicher Förderung: 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000€ - Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund - Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen Die Antragstellung erfolgt bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Kostenfreie Servicenummer der KfW: 0800 539 9008 Formulare und Details unter „Öffentliche Einrichtungen – Energetische Stadtsanierung“ auf www.kfw.de - Unternehmen, - freiberuflich Tätige, - Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, - sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) Förderfähig sind ausschließlich Gebäude bzw. Gebäudeteile, die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen. Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO2 sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen im Formular "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer 600 000 0056) zu quantifizieren und zu bestätigen. Konditionen Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kredithöchstbetrag beträgt i.d.R. bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. - Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-PrivatenPartnerschaften - Privatpersonen, Bemerkungen Anträge, Registrierung, förderfähige Pumpen: www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsopti mierung/index.html vor Beginn der Heizungsoptimierung: - Registrierung auf Homepage des BAFA - Prüfen, ob gewählte Pumpe beim Bafa als förderfähig gelistet ist - Maßnahmenbeginn auf eigenes finanzielles Risiko - Prüfung der Förderfähigkeit der durchgeführten Maßnahme erfolgt mit der Antragstellung im Nachgang nach der Heizungsoptimierung: - Ausfüllen des elektronischen Antragformulars - unterschriebenes Formular mitsamt Rechnungskopien über das BAFA-Portal hochladen oder über den Postweg an das BAFA senden Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr. Mit Nachweis des erreichten KfWEffizienzhaus-Niveaus gemäß Zusage bzw. der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss. Die Umsetzung der Maßnahme zur Heizungsoptimierung muss spätestens 6 Monate nach der Registrierung abgeschlossen sein. Die Maßnahme muss an einem, Bestandsgebäude bzw. an einer bestehenden Heizungsanlage durchgeführt werden. Sie darf nicht gleichzeitig durch ein anderes Programm gefördert werden. Gebrauchte Pumpen und Anlagen sowie neue Pumpen und Anlagen mit gebrauchten Einzelteilen werden nicht gefördert. Eine Liste der förderfähigen Pumpen gibt das Bafa heraus: www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsopti mierung/publikationen/liste_foerderfaehige_pum pen.pdf Stand: Oktober 2016 Seite 2 von 3 Förderübersicht für energetische Sanierungsmaßnahmen für Vereine in Nordrhein-Westfalen von der Klimaschutzagentur Weserbergland gGmbH - Hefehof 8 - 31785 Hameln - 05151 957880 - www.klimaschutzagentur.org - [email protected] Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus dem Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BAFA: Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn; Tel. 06196/908 625] ProgrammFörderfähige Maßnahmen Antragsberechtigte Antragstellung name Bundesamt für Wirtschaft und Solarwärme: - Privatpersonen, BAFAAusfuhrkontrolle - Warmwasserbereitung (Förderhöhe ab 500€/je nach m²) Förderung Erneuerbare Energien - Unternehmen, - Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung (ab Heizen mit Frankfurter Straße 29 – 35 2000€/je nach m²) - freiberuflich erneuerbaren - Erweiterung Bestandsanlagen um min. 4- 40m² (50€ je m²) 65760 Eschborn Tätige, Energien Telefon: 06196 908-1625 - Solare Kälteerzeugung (ab 2000€/je nach m²) - Kommunen, - Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und / vor Beginn der Maßnahme: kommunale Geoder Kältenetz (ab 2000€/je nach m²/bis 40m²) bietskörperBiomasse - Prüfen, ob gewählte Anlage schaften und - Pelletkessel (ab 3000€) beim Bafa als förderfähig geliskommunale - Pelletöfen mit Wassertasche (ab 2000€) tet ist Zweckverbände, - Pelletkessel mit Pufferspeicher, min. 30L/kW (ab 3.500€) - bei Innovationsförderung Solar - Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher (pauschal 3.500€) - sonstige juristioder Wärmepumpe und im - Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher (pauschal 2000€) sche Personen Neubau: Antragstellung vor Bedes Privatrechts Wärmepumpen: ginn (insbesondere effiziente elektrisch- und gasbetriebene Wärmepumpen bis ein- bei Basis- und Zusatzförderung: Vereine, Stiftunschließlich 100 kW Nennwärmeleistung zur: - Maßnahmenbeginn auf eigenes gen, gemeinnüt- Warmwasserbereitung und Raumheizung finanzielles Risiko zige Organisatio- Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentli- Prüfung der Förderfähigkeit der nen oder Genoschen Teil durch andere Erneuerbare Energien erfolgt durchgeführten Maßnahme ersenschaften) - Raumheizung von Nichtwohngebäuden folgt mit der Antragstellung im - Bereitstellung der Wärme für Wärmenetze Nachgang - elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen (mindestens 1.300 €, darüber hinaus 40 € je kW Nennwärmeleistung) nach der Maßnahme (spätestens - elektrisch betriebene Wasser/Wasser- oder Sole/ 9 Monate nach Inbetriebnahme) Wasser-Wärmepumpen, Sorptions-Wärmepumpen und gas- Ausfüllen des elektronischen betriebene Wärmepumpen (mindestens 4.000 €, darüber hinAntragformulars aus 100 €/kW) - Ausfüllen der Fachunterneh- Zusatzförderung bei lastmanagementfähigen Anlagen mit mererklärung durch den FachSpeicher (bis 500€) betrieb - unterschriebenes Formular Optimierung der Heizungsanlage mitsamt Rechnungskopien und bis max. 10% der förderfähigen Investitionskosten, max. 50% der ggf. der SchornsteinfegerabBasisförderung für die EE-Anlage nahmebescheinigung über den Postweg an das BAFA senden Maßnahmen (Auswahl): - Ausbau der Altheizung, Austausch von Heizkörpern Details, Anträge und förderfähige - hocheffiziente Zirkulationspumpen Anlagen unter: - zusätzliche Dämmung der Rohre und Speicher www.bafa.de/bafa/de/energie/er - Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Strangdiffeneuerbare_energien/index.html renzdruckregler - Ersatz oder Einbau von Pufferspeichern - Einrichtung Heizraum oder Vorratsbehälter für Biomasse Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen können Sie den Programmmerkblättern entnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bemerkungen Zusatzförderungen: Gebäudeeffizienzbonus Wohngebäude - Errichtung der Anlage in einem Bestandsgebäude mit KfW-Effizienzhaus-Standard 55 (bis zu 50% der Basisförderung zusätzlich) Kombinationsbonus von 500 € bei - Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz. Solarwärme: - Gleichzeitigem Austausch des Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel. - Gleichzeitiger Errichtung einer Biomasse-Anlage oder einer effizienten Wärmepumpe Biomasse: - gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer effizienten Wärmepumpe Wärmepumpen: - Gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage oder einer Biomasseanlage. - Gleichzeitiger Errichtung einer nicht förderfähigen Solarkollektoranlage mit einer Fläche von min. 7m² (z.B. photovoltaisch-thermische Anlagen), sofern diese einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leistet. Innovationsförderung: (Antrag vor Beginn) Solarwärme: - Anlagen mit 20-100m² Kollektorfläche für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten, Nichtwohngebäuden mit min. 500m² Nutzfläche oder Neubauten Biomasse: - elektrostatische Partikelabscheider (Ab 3000€, Nachrüstung pauschal 750€) - Brennwertnutzung (ab 4500€, Nachrüstung pauschal 750) - Anlagen mit kondensierender Abgaswärmetauscher oder -wäscher - Anlagen im Neubau Wärmepumpen: - mit hoher Jahresarbeitszahl (auch im Neubau) - verbesserte Systemeffizienz Stand: Oktober 2016 Seite 3 von 3
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