Kommission leitet eingehende Untersuchung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten
Übernahme von Syngenta durch ChemChina ein
Brüssel, 28. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen,
ob die geplante Übernahme von Syngenta durch ChemChina mit der EUFusionskontrollverordnung im Einklang steht. Die Kommission wird prüfen, ob das Vorhaben
den Wettbewerb im Bereich der Pflanzenschutzmittel und der Bereitstellung bestimmter
dafür benötigter Chemikalien einschränken könnte.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Das
Vorhaben würde ein führendes Pflanzenschutzunternehmen mit einem der wichtigsten
Generikaproduzenten zusammenbringen. Daher müssen wir sorgfältig prüfen, ob der geplante
Zusammenschluss für die Landwirte höhere Preise oder eine geringere Auswahl bewirken würde.“
Der geplante Zusammenschluss würde das Schweizer Unternehmen Syngenta, eines der wichtigsten
weltweit tätigen Saatgut- und Pflanzenschutzunternehmen, und das chinesische Unternehmen
ChemChina zusammenführen. Chemchina kontrolliert Adama, den größten Anbieter generischer
Pflanzenschutzmittel in Europa. Das Vorhaben betrifft eine bereits vergleichsweise stark konzentrierte
Branche.
Vorläufige Bedenken der Kommission
Die Produktportfolios von Syngenta und ChemChina (über Adama) überschneiden sich stark im Bereich
der Pflanzenschutzmittel, u. a. Herbizide, Insektizide, Fungizide und Pflanzenwachstumsregulatoren,
die beim Anbau einiger der wichtigsten in Europa wachsenden Feldfrüchte zum Einsatz kommen. Dazu
zählen Getreide, Baumwolle, Mais, Obst und Gemüse, Raps, Soja, Zuckerrüben und Sonnenblumen.
Die anfängliche Untersuchung der Kommission ergab vorläufige Bedenken in Bezug auf eine Reihe
dieser Märkte für Pflanzenschutzmittel und lässt folgende Schlussfolgerungen zu:
- Die beteiligten Unternehmen haben auf vielen dieser Märkte vergleichsweise hohe gemeinsame
Marktanteile, und zumindest einige der Produkte der beteiligten Unternehmen könnten mit denen
des Zusammenschlusspartners in direktem Wettbewerb stehen.
- Als Generikahersteller könnte Adama auf vielen dieser Märkte in engem Wettbewerb mit Syngenta
stehen.
- Für ein Unternehmen, dessen Schwerpunkt auf generischen Pflanzenschutzmitteln liegt, hat Adama
eine breite Produktpalette, eine große geografische Abdeckung und einen guten Zugang zur
nachgelagerten Vertriebskette.
Die Kommission hat daher vorläufige Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb
auf diesen Märkten einschränken könnte, was sich wiederum auf Preise und Auswahl für die
Landwirtwirte auswirken könnte.
Neben den Märkten für Pflanzenschutzmittel wird im Rahmen der eingehenden Prüfung auch
untersucht werden, ob der Zusammenschluss die Belieferung mit Wirkstoffen durch Syngenta und
ChemChina negativ beeinflussen könnte. Diese Wirkstoffe sind für andere Hersteller wichtige
chemische Ausgangsstoffe zur Erzeugung von Pflanzenschutzmitteln.
Am 23. September wurde das Vorhaben bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die
Kommission verfügt nun über 90 Arbeitstage, bis zum 15. März 2017, um einen Beschluss zu erlassen.
Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Angesichts der weltweiten Ausdehnung der Tätigkeiten von Syngenta und ChemChin arbeitet die
Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen, vor allem mit der Federal Trade
Commission in den USA und den Wettbewerbsbehörden Brasiliens und Kanadas.
Unternehmen und Produkte
Syngenta ist ein globales Agrochemie- und Saatgutunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Syngenta
produziert und verkauft Pflanzenschutzmittel, Saatgut sowie Rasen- und Gartenprodukte. Es ist
weltweit in Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung einer großen Bandbreite an
Pflanzenschutzmitteln und Saatgut tätig.
ChemChina ist ein in chinesischem Staatseigentum stehendes diversifiziertes Unternehmen, das über
seine Agrochemiesparte China National Agrochemical Corporation (CNAC) und seine hundertprozentige
Tochtergesellschaft Adama Agricultural Solutions (Adama) im Bereich Agrochemie tätig ist. CNAC
produziert und verkauft Chemikalien vorwiegend außerhalb des EWR. Adama ist ein israelisches
Unternehmen, das in erster Linie weltweit in Herstellung und Vertrieb von patentfreien Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmitteln tätig ist. Es verkauft auch Wirkstoffe an andere Hersteller von
Pflanzenschutzmitteln.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Neben dem Verfahren zum vorliegenden Zusammenschluss laufen derzeit vier weitere eingehende
Prüfverfahren (Phase II):
der geplante Zusammenschluss zwischen Dow und DuPont (Frist für den Beschluss: 6. Februar
2017);
die geplante Übernahme von Cemex Croatia durch HeidelbergCement und Schwenk (Frist für den
Beschluss: 23. Februar 2017);
der geplante Zusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group
(Frist für den Beschluss: 6. März 2017);
die geplante Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche
aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7878 veröffentlicht.
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