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Bundesarbeitsgericht: SokaBau – Es bleibt spannend
Bundesarbeitsgericht vom 21.09.2016, 10 ABR 33/15
In einem spektakulären Beschluss des BAG vom 21.09.2016 (10 ABR 33/15) wurden die
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus den
Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt.
Begründet hat dies das BAG mit formalen Fehlern bei der Anwendung des § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz).
Geklagt hatten Arbeitgeber, die nicht Mitglieder der einschlägigen Arbeitgeberverbände waren, jedoch
aufgrund der AVE dennoch verpflichtet waren, Beiträge an die SokaBau zu leisten.
Ob die Branche sich nun dazu entscheidet, im großen Stil wechselseitige Rückforderungsansprüche
geltend zu machen bleibt abzuwarten. Ebenso, ob im Bereich der betrieblichen Altersversorgung das
Baugewerbe nun eigene Wege gehen will.
Martin Czajor
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