+ + + kurz informiert + + + Bundesarbeitsgericht: SokaBau – Es bleibt spannend Bundesarbeitsgericht vom 21.09.2016, 10 ABR 33/15 In einem spektakulären Beschluss des BAG vom 21.09.2016 (10 ABR 33/15) wurden die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Begründet hat dies das BAG mit formalen Fehlern bei der Anwendung des § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz). Geklagt hatten Arbeitgeber, die nicht Mitglieder der einschlägigen Arbeitgeberverbände waren, jedoch aufgrund der AVE dennoch verpflichtet waren, Beiträge an die SokaBau zu leisten. Ob die Branche sich nun dazu entscheidet, im großen Stil wechselseitige Rückforderungsansprüche geltend zu machen bleibt abzuwarten. Ebenso, ob im Bereich der betrieblichen Altersversorgung das Baugewerbe nun eigene Wege gehen will. Martin Czajor [email protected] Weiterführende Informationen erhalten Sie unter unserer Service-Hotline: 08031 – 304 770
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