Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare

Schulungsanspruch Grundlagen-Seminare
Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sind für jedes Betriebsratsmitglied
erforderlich.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass allgemeine Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und
Arbeitsrecht sowie im Arbeitsschutz für jedes Betriebsratsmitglied notwendig und erforderlich sind, um die
verantwortungsvolle Ausübung der Betriebsratsarbeit und der damit verbundenen Beteiligungsrechte
vollends zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Festlegung. Demnach müssen Sie dem Arbeitgeber keinen
Nachweis der Erforderlichkeit für diese Grundlagen-Seminare erbringen (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR
49/94 bezüglich Grundlagen-Seminare zum BetrVG und BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84 bezüglich
Grundlagen-Seminare zum Arbeitsrecht). Diese Grundkenntnisse werden in den Seminaren
Betriebsverfassungsrecht Teil I – III und Arbeitsrecht Teil I – III vermittelt.
Achtung: Der Betriebsrat muss darauf achten, dass seine Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand sind.
So kann die Notwendigkeit bestehen, nach einer gewissen Zeit eine Schulung zu wiederholen, um die
bisherigen Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Kenntnisse
veraltet sind, was bei der Fülle an Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht sehr schnell der Fall sein kann.
Schulungsanspruch für Grundlagen-Seminare im Betriebsverfassungsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als
Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied, so das
Bundesarbeitsgericht, sogar verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen.
(BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82)
Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur
möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner
Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu
erwerben.
(BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79)
Jedes Betriebsratsmitglied braucht für seine Tätigkeit Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, das die
Rechte und Pflichten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber regelt. Grundkenntnisse des
Betriebsverfassungsrechts werden durch die Seminare "Betriebsverfassungsrecht Teil I -Teil III" vermittelt.
Schulungsanspruch für Grundlagen-Seminare im Arbeitsrecht
Da viele Beteiligungsrechte des Betriebsrats sich auf Maßnahmen des (Individual)-Arbeitsrechts beziehen
wie etwa Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, sind für jedes Betriebsratsmitglied auch
Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erforderlich.
Das BAG hat festgestellt, dass das Arbeitsrecht so eng mit dem Betriebsverfassungsrecht verflochten ist,
dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar ist.
Deshalb sind, so das Bundesarbeitsgericht Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts und somit
entsprechende Schulungen erforderlich.
(BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84)
Diese Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts werden durch die Seminare "Arbeitsrecht für
Betriebsräte Teil I -Teil III" vermittelt. Jedes Betriebsratsmitglied hat daher Anspruch auf diese Seminare.
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Zertifiziert nach:
DIN EN ISO 9001:2008
www.waf-seminar.de
www.betriebsrat.com