Bebauungspläne Hönig

Gemeinde Retzstadt
Bekanntmachung
der Offenlage des Bebauungsplanes „Am Hönig II“ der
Gemeinde Retzstadt und der 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Am Hönig“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Gemeinderat Retzstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hönig
II“ mit integrierter Grünordnung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Hönig“
beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hönig II“ umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 2958, 2959,
2960, 2961, 2969/13 und Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nr. 2954, 2962/1, 3059/2. Der Geltungsbereich befindet
sich westlich des bestehenden Baugebietes „Am Hönig“. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden
Planausschnitt Maßstab 1:2500.
Die Unterlagen der beiden Verfahren bestehen aus:
- Planentwurf mit integriertem Grünordnungsplan
- Begründung
- Umweltbericht
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom:
Mittwoch, 09.11.2016 bis einschließlich Donnerstag, 08.12.2016
statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hönig II“ mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und
Umweltbericht zur Grünordnungsplanung und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Hönig“ in der Fassung
vom 07.10.2016 und alle vorhandenen umweltbezogenen Informationen können in den Amtsräumen der
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 2. Stock, Zi.-Nr. 22 in 97225 Zellingen während der
allgemeinen Dienststunden
Montags - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
14.30 - 18.30 Uhr
sowie in der Gemeinde Retzstadt, Rathausplatz, in 97282 Retzstadt während der allgemeinen Dienststunden
Montag
14:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
16:00 - 18:30 Uhr
Freitag
9:30 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen liegen insbesondere
-zum Brutraum des Wendelhals
-zur Reduzierung des Biotops Nr. 6025-0097-032
-zur Baumfallgrenze des angrenzenden Waldes
- zur Flächenversiegelung
vor.
Zusätzlich zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und im Rathaus Retzstadt
kann die Bauleitplanung unter www.retzstadt.de/hoenig2 eingesehen werden.
Während der Auslage der Planunterlagen besteht Gelegenheit zur Äußerung (zur Niederschrift) und Erörterung.
Ferner besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung bis 08.12.2016. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes
EDV-Textbez.: Bekanntmachung Beteiligung Bebauungsplan "Am Hönig II"
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Gemeinde Retzstadt
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Retzstadt, 24.10.2016
Karl Gerhard
1. Bürgermeister
EDV-Textbez.: Bekanntmachung Beteiligung Bebauungsplan "Am Hönig II"
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Teil C
Gemeinde Retzstadt
(Landkreis Main -Spessart)
Begründung zum Bebauungsplan
Am Hönig II
mit integrierter Grünordnung
Aufgestellt:
Würzburg, den 30.06.2016
geändert:
22.07.2016
07.10.2016
in Zusammenarbeit mit:
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG
Kühlenbergstraße 56
97078 Würzburg
.......................................................
(Unterschrift)
BRAUN Landschaftsarchitekten
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun bdla
Sendelbachstraße 63
97209 Veitshöchheim
Gemeinde Retzstadt
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.
Räumlicher Geltungsbereich
3
2.
Ziele und Zwecke der Planung
6
3.
Planungsrechtliche Voraussetzungen
8
3.1
3.2
Allgemein
Landesplanerische Ziele
8
10
4.
Natur und Landschaft
12
5.
Fremdleitungen
13
6.
Erschließung
14
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Straßen und Wege
Kanalisation
Wasserversorgung
Stromversorgung und Straßenbeleuchtung
Fernmeldeanlagen
Abfallentsorgung
Geothermie (Erdwärme)
14
15
16
17
17
18
18
7.
Geplante bauliche Nutzung
19
7.1
7.2
7.3
Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 10 BauNVO
Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO
Vollgeschosse, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) BauNVO
19
19
19
8.
Bebauung § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 BayBO
20
8.1
8.2
8.3
8.4
Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude
Fassaden
Höheneinstellung
Überbaubare Fläche
20
20
21
21
9.
Größe des Baugebietes
22
10.
Bodenordnende Maßnahmen
22
11.
Immissionen
22
12.
Grünordnerische Festsetzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
23
13.
Weitere Hinweise
23
14.
Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung
24
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Seite 3
1.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Gemeinde Retzstadt hat in ihrer Sitzung am 30.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Am Hönig II gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2016 wurde durch Bekanntmachung im
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen am 22.07.2016 öffentlich
bekannt gemacht.
Grund zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, im Gemeindegebiet wieder
Bauplätze anbieten zu können. In der Ortslage noch vorhandene freie Grundstücke befinden sich fast ausschließlich im Privatbesitz und stehen für den freien
Markt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung .
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes stärkt die Gemeinde Retzstadt ihre
Funktion als Wohnstandort.
Der zur frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung aufgestellte Plan umfasst
eine Fläche von ca. 2,19 ha und ist nach § 4 BauNVO 1990 als allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzt.
(allgemeines
Das Plangebiet schließt im Osten an das Baugebiet
Wohngebiet) der Gemeinde Retzstadt an. Im Süden schließt das Erschließungsgebiet an ein bestehendes Waldgebiet an. Der Geltungsbereich wird in nördlicher
und westlicher Richtung durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Der Geltungsbereich des Erschließungsgebietes Am Hönig II setzt sich aus
folgenden Flurstücken der Gemarkung Retzstadt zusammen:
Fl.-Nr. 2958, 2959, 2960, 2961, 2969/13 sowie Teilflächen der Fl.- Nr. 3059/2,
2954, 2962/1.
Die Flächen im Geltungsbereich sind noch nicht im Eigentum der Gemeinde
Retzstadt und werden im Verlauf des Verfahrens von der Gemeinde erworben.
Das Plangebiet Am Hönig
erstreckt sich von ca. 243,00 m ü. NN im Norden
bis zu ca. 270,00 m ü. NN im Süden.
Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Der Satzungsbeschluss erfolgte am _______ .
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Aufgrund der Überschneidung des vorgenannten Geltungsbereichs mit dem
Geltungsbereich des rechtskräftigen
Am Hönig
(2. Änderung) wird im Zuge des Verfahrens des hier behandelten
Bebauungsplanes die 3
m Hönig
vollzogen.
Begründung:
Die öffentliche Verkehrsfläche bzw. Wirtschaftsweg (Teilfläche Fl.-Nr.
2962/1)
Am Hönig
WA Am
Hönig II
Erschließungsfläche vorgesehen.
Für das gesamte Erschließungsgebiet Am Hönig II wurde ein Erschließungskonzept erstellt, das eine Fläche von ca. 4,41 ha umfasst.
Im Zuge der weiteren Erschließung ist ein straßenbaulicher Anschluss an die
Kreisstraße MSP 7 vorgesehen.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Die Wohnbaufläche liegt am westlichen Rand der Ortslage Retzstadt und bildet den
Siedlungsrand. Die Ausformung des Siedlungsrandes ermöglicht damit eine
Arrondierung der bestehenden Ortslage.
Der Geltungsbereich des gesamten Erschließungsgebietes setzt sich aus
folgenden Flurstücken der Gemarkung Retzstadt zusammen:
Fl.-Nr. 2959, 2960, 2961, 2962/1, 2969/13, 2971, 2972, 2973, 2974 sowie
Teilflächen der Fl.- Nr. 2969/1, 3059/2.
Das gesamte Plangebiet erstreckt sich von ca. 220,00 m ü. NN im Norden bis zu
ca. 270,00 m ü. NN im Süden.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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2.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Retzstadt liegt im Regierungsbezirk Unterfranken in der
Freistaates Bayern.
Retzstadt liegt südöstlich des Mittelzentrums Karlstadt (die Entfernung nach
Karlstadt beträgt ca. 13 km) und nördlich des Oberzentrums Würzburg (die
Entfernung nach Würzburg beträgt ca. 24 km).
Würzburg, der Regierungssitz und das wirtschaftlich-kulturelle Zentrum
Unterfrankens, ist über die Bundesstraße B 27 (Fulda - Würzburg) gut und schnell
erreichbar.
Die Entfernung zur Anbindung an die überregionale Verkehrs- und Entwicklungsachse, d. h. die Bundesautobahn BAB A 3 Frankfurt Würzburg, beträgt über die
Anschlussstelle Helmstadt ca. 26 km. Die Anbindung an die Bundesautobahn
BAB A 7 Fulda - Würzburg beträgt über die Anschlussstelle Gramschatz ca.
12 km.
Die Gemeinde Retzstadt stellt eine typische Pendlergemeinde für das
Mittelzentrum Karlstadt und das Oberzentrum Würzburg dar. Es besteht ein
deutliches Arbeitsplatzdefizit.
Trotz der Bemühungen der Gemeinde Retzstadt, ortsnahe Arbeitsplätze zu
schaffen, definiert sich der Standort Retzstadt wesentlich über seine Qualitäten
als Wohnstandort.
Die Ausweisung des allgemeinen Wohngebietes (WA) Am Hönig II dient der
Stärkung der Wohnfunktion und sichert durch für die neuen Mitbürger die
Infrastruktur des Ortes.
Das rege Interesse an den Bauplätzen
Am Hönig II zeigt, dass
der Bedarf an Bauplätzen unter anderem für Ortsansässige bzw. deren mittlerweile erwachsene Kinder, d. h. junge Familien, besteht. Um diesen Bedarf zu
decken und einer Abwanderung in andere Regionen vorzubeugen ist die
Ausweisung weiterer neuer Bauflächen erforderlich.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient als rechtliche Grundlage für die
geordnete Bebauung des gesamten Gebietes.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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3.
Planungsrechtliche Voraussetzungen
3.1
Allgemein
Planungsgrundlage ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 30.05.2000
(zuletzt geändert am 03.04.2003), in Kraft getreten am 11.03.2005.
Da sich der Stand der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen und
deren Ausweisung mit dem geplanten Vorhaben deck en, kann sich der
Bebauungsplan folgerichtig aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
In der derzeit gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes ist der Planbereich
als Wohnbaufläche WA dargestellt.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch die Auslegung der
Planung (Stand: 22.07.2016) in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft
Zellingen frühzeitig über die Planung unterrichtet.
Die Offenlage wurde am 22.07.2016 ortsüblich durch Veröffentlichung der
Mitteilung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde
gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 im Zeitraum von 01.08.2016 bis 31.08.2016 durchgeführt. Eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange ist der Begründung
als Anlage 1 beigefügt.
Nach Einarbeitung der im Rahmen der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung
beschlossenen Änderungen/Ergänzungen wurde der Planstand mit Datum vom
________ als Entwurf abgefasst und dem Gemeinderat am ________ zum
Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorgestellt.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Danach haben die Bürger im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2
BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung erfolgte durch Veröffentlichung der Mitteilung im
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vom ______ über einen
Zeitraum von mindestens 4 Wochen.
Parallel zum vorgenannten Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Anhörung gemäß § 4 Abs. 2 erneut gehört.
Dabei wurde auf den Versand der Unterlagen an die Träger öffentlicher Belange
verzichtet, die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung ihr Einverständ nis ohne Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan erteilt hatten.
Eine Liste der in diesem Verfahrensschritt beteiligten Träger öffentlicher Belange
ist als Anlage 1, Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Erläuterung beigefügt.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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3.2
Landesplanerische Ziele
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (01.09.2013) sowie im Regionalplan
Würzburg (1985, zuletzt geändert 20. 08. 2013) liegt das Gemeindegebiet
Retzstadt im ländlichen Teilraum des Oberzentrums Würzburg.
Ausschnitt aus der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramm Bayern
(Stand: 1. September 2013)
Anhang 2
Im Gemeindegebiet Retzstadt sind Vorbehaltsflächen für Kalkstein (unterer
Muschelkalk) ausgewiesen, die jedoch ausschließlich östlich außerhalb der
bebauten Gebiete liegen.
Auszug aus dem Regionalplan 2: Würzburg Land: Karte Bodenschätze
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Im Gemeindegebiet Retzstadt sind Vorrangflächen WK7 für Windkraftanlagen
genehmigt und erstellt (7. Änderung Flächennutzungsplan).
Auszug aus dem Regionalplan 2: Würzburg Land: Karte 2b Siedlung
und Versorgung -Windkraftnutzung
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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4.
Natur und Landschaft
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für die Bauleitplanung und für Verfahren zu
Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Anwendung
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn auf Grund dieser
Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.
In welcher Weise die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden ist,
beurteilt sich nach den Vorschriften des BauGB. Nach § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
ist die Eingriffsregelung mit ihren Elementen Vermeidung und Ausgleich im
Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichti gen.
Begleitend zu der vorliegenden Begründung wurde durch das Planungsbüro
Braun Landschaftsarchitekt, Veitshöchheim der Umweltbericht, der Bestandsplan
r Umweltbericht sowie
die artenschutzrechtliche Prüfung erstellt.
Der Grünordnungsplan ist im Planteil und in den textlichen Festsetzungen
integriert worden. Alle Dokumente sowie der Bestandsplan sind eigenständige
Dokumente des Bebauungsplanes.
Nähere Informationen zum Thema Natur und Landschaft, insbesondere die
Punkte
-
Lage und Charakteristik des Plangebietes
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Grünordnerische Maßnahmen
Bilanzierung
sind diesen Dokumenten zu entnehmen.
Das Planungsgebiet grenzt im Süden auf ganzer Breite an Waldflächen an.
In der festgesetzten Baumfallzone dürfen sich bei St arkwind und Sturm keine
Personen aufhalten.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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5.
Fremdleitungen
Das Plangebiet Am Hönig II grenzt an die bestehende Erschließung an.
Im Rahmen einer Voranfrage bei den in der Region bedeutsamen Versorgern
wurde festgestellt, dass innerhalb des Geltungsbereiches Ver- und Entsorgungsleitungen liegen.
Der Geltungsbereich wird im Norden in einem bestehenden Wirtschaftsweg von
einer bereits erdverlegten 20-kV-Leitung der Bayernwerk AG durchschnitten.
Die durch das Plangebiet verlaufende 20 kV-Leitung soll in spätere öffentliche
Flächen umverlegt werden.
Sonstige Leitungen von überregionaler Bedeutung sind nicht bekannt.
Soweit im Planbereich Leitungen durch deren Betreiber angegeben wurden,
wurden diese übernommen.
Insbesondere bei der Erschließungsplanung sind die in den Anschlussbereichen
vorhandenen Leitungen der Deutschen Telekom und der Mainfranken Netze
GmbH zu beachten.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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6.
Erschließung
Die Erschließungsplanung für den vorliegenden Bebauungsplan wird im
Anschluss an das Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung Empfehlungen für ihren Fachbereich ausgesprochen bzw. Richtlinien
benannt, die bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind :
-
____
____
____
____
____
____
____
____
Die für die Erschließung des Baugebietes maßgebenden Versorgungsträger sind
rechtzeitig in die Erschließungsplanung einzubeziehen.
6.1
Straßen und Wege
Die Anbindung des Baugebietes Am Hönig II erfolgt von Osten über die Straßen
- Schulstraße
- Am Hönig
Die Erschließungsstraßen im Baugebiet werden nach den Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen
nach ihrer Funktion und Lage als Wohnstraßen ES V eingestuft und gestaltet.
Die exakte Festlegung der inneren Aufteilung des Verkehrsraumes sowie die
Gestaltung der Oberflächen werden im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht
vorgenommen. Hierdurch verbleibt ein Spielraum für die Erschließungsplanung,
insbesondere in gestalterischer Hinsicht.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Der zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsraum ist entsprechend der zu
erwartenden Verkehrsbelastung ausreichend groß bemessen:
- Planstr
:
- Planstr
:
- Wirtschaftswege:
In den Planstraßen
b = 6,5 m
b = 6,5 m
b = 4,0 m
Gehweg vorgesehen.
Bei der verkehrstechnischen Erschließung sind insbesondere im Gehwegbereich
die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu beachten.
Oberboden aus dem Bereich öffentlicher Verkehrsflächen soll vorbehaltlich seiner
Eignung zur Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden (§ 202
BauGB, DIN 18915, DIN 19731).
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die öffentlichen Grünflächen nach Ver anlassung durch die Gemeinde Retzstadt gemäß den Vorgaben der im
Bebauungsplan enthaltenen Grünplanung und in Absprache mit der Unteren
Naturschutzbehörde im Landratsamt Karlstadt mit standorttypischen Gehölzen
und Sträuchern bepflanzt.
6.2
Kanalisation
Die Gemeinde Retzstadt ist ordnungsgemäß an die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Zellinger Becken, Zellingen, OT-Retzbbach angeschlossen.
Das Baugebiet ist in der hydraulischen Überrechnung des Kanalsanierungskonzepts als prognostizierte Bebauung enthalten und zur Entwässerung im
Mischsystem vorgesehen.
Das Mischwasser wird im Bereich der Schulstraße und der Straße "Am Hönig" an
den bestehenden Sammler der Gemeinde Retzstadt angeschlossen und zur
Kläranlage geleitet.
Eine Nutzung des Oberflächenwassers der Dachflächen für die Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung wird von der Gemeinde Retzstadt
begrüßt, aber nicht vorgeschrieben.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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Seite 16
6.3
Wasserversorgung
Die Gemeinde Retzstadt ist an das Versorgungsnetz des Zweckverbandes
Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) angeschlossen, der die
Wasserversorgung sicherstellt.
Das Baugebiet wird an bestehende Leitungsnetz mittels Ringleitungen
angebunden.
Im Baugebiet wird eine ausreichende Anzahl von Hydranten angeordnet. Dabei
wird ein Abstand von ca. 100 m zwischen den Hydranten nicht überschritten.
Die verfügbare Löschwassermenge am Hydranten beträgt entsprechend
vorliegender Unterlagen jeweils 26,7 l/s, so dass der erforderliche
Löschwasserbedarf mit
Q Lösch
=
26,67 l/s
=
1.600 l/min
=
96 m³/h
sichergestellt ist.
Bei der Planung der Leitungen sind die gültigen DVGW -Regelwerke sowie die
gültigen DIN-Vorschriften zugrunde zu legen.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
Seite 17
6.4
Stromversorgung und Straßenbeleuchtung
Sowohl die Versorgung des Plangebietes mit elektrischem Strom als auch die
Ausstattung mit den erforderlichen Einrichtungen zur Straßenbeleuchtung w erden
durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen geplant und errichtet.
Für die Energie- und Telekommunikationsmedien ist bei der Erschließungsplanung eine ausreichend große Fläche (ca. 1,0 m Breite) vorzusehen.
Die Bayernwerk AG ist in die Erschließungsplanung einzubinden.
6.5
Gasversorgung
Der Gemeinderat wünscht eine Versorgung mit Gas. Die Kosten hierfür sind
durch den Gasversorger zu benennen. Im Zuge der Erschließungsplanung wird
der Gemeinderat dann eine Entscheidung treffen.
Die Gasversorgung wird ggf. durch die DIE ENERGIE errichtet und betreut.
DIE ENERGIE ist in die Erschließungsplanung einzubinden.
6.6
Fernmeldeanlagen
Die Planung und der Bau der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur liegt im
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 14
Würzburg, Schürerstraße 9a, 97080 Würzburg.
Die Deutsche Telekom ist in die Erschließungsplanung einzubinden.
Vorhandene Leitungen der Deutschen Telekom sind bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien ist bei den Planungen grundsätzlich Rücksicht zu
nehmen.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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6.7
Abfallentsorgung
Die Entsorgung der entstehenden Haus- und Sonderabfälle wird durch die
Satzung des Landkreises Main-Spessart geregelt. Die Entsorgung übernimmt der
Landkreis Main-Spessart (Fa. Kirsch, Gemünden).
6.8
Geothermie (Erdwärme)
Die Nutzung von Erdwärme (Geothermie) ist grundsätzlich möglich und muss
angezeigt werden.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
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7.
Geplante bauliche Nutzung
Das Plangebiet liegt im Westen der Gemeinde Retzstadt und wird derzeit
landwirtschaftlich genutzt.
Die mit der Versiegelung der Flächen einhergehenden Einflüsse auf Natur und
Umwelt sollen durch die Ausweisung öffentlicher Grünflächen, Verwendung
geeigneter ökologischer Elemente sowie die Beschränkung des Umfanges der
versiegelten Fläche durch die Vorgabe einer mäßigen Grundflächenzahl so gering
wie möglich gehalten werden.
7.1
Art, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 10 BauNVO
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von
ca. 2,19 ha.
Innerhalb des Geltungsbereiches wird für die bauliche Nutzung ein allgemeines
Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
7.2
Maß, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (1,2) und 4 BauNVO
Die Grundflächenzahl ist im Plangebiet nach § 17 BauNVO auf 0,40 festgesetzt.
Die Mindestgröße eines Grundstückes für Einzelhäuser ist auf 450 m² festgesetzt.
Für Doppelhäuser beträgt die Mindestgröße 280 m².
Zugelassen ist eine offene Bebauung.
7.3
Vollgeschosse,
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 (3) BauNVO
Zugelassen sind zwei Vollgeschosse.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
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8.
Bebauung
§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 BayBO
8.1
Dachform und Dachneigung der Hauptgebäude
Für die Gebäude sind symmetrische Sattel-und Walmdächer und gegenläufige
Pultdächer ( ab 14° asymmetrisch mit zwei und mehr gegenüberliegen
Dachflächen, z.B. Atrium-Haus) zugelassen. Der kleinere Teil der Dachseite eines
asymmetrischen Pultdaches muss mindestens 1/3 der Gebäudebreite betragen.
Für die Hauptgebäude ist eine Dachneigung bei eingeschossigen Gebäuden
(E+D) von 14° - 52°, bei zweigeschossigen Gebäuden (E+1) von 14° - 45°
zugelassen.
Lediglich bei Garagen und Carports sind neben den o. g. Dachformen auch
Flachdächer und Pultdächer zugelassen. Die Dachneigung darf aber nicht steiler
als die des Hauptgebäudes sein.
Dachgauben sind ab einer Dachneigung von 38° zulässig. Vom Ortgang aus muss
der Abstand mindestens 1,50 m betragen. Einzelgauben dürfen maximal 2,50 m
breit sein. Bei mehreren Dachgauben pro Dachhälfte darf die Gesamtbreite der
Gauben 30 % der Firstlänge nicht überschreiten und der Abstand zwischen den
Gauben muss mindestens 75 cm betragen.
8.2
Fassaden
Blechgaragen, provisorische Gebäude, fliegende Gebäude, Baracken, grelle oder
glänzende Farben oder Materialien sind unzulässig.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
Seite 21
8.3
Höheneinstellung
Böschungen steiler als 1 : 1,5 sind unzulässig.
Höhe der baulichen Anlagen als Höchstgrenze:
- Wandhöhe bei E+D max. 4,5 m über Bezugspunkt
- Wandhöhe bei E+1 max. 6,0 m über Bezugspunkt
- Maximal zulässige Gesamthöhe 9,5 m über zulässiger Wandhöhe
- Wandhöhe: Die Wandhöhe ist der äußere Schnittpunkt Wand/Dachhaut
(siehe Detail: Wandhöhe)
- Bezugspunkt: Der Bezugspunkt für die Wand- und Firsthöhe ist Oberkante
Gehweg/Straße: Er ist an der Straßenbegrenzungslinie vor der Wandmitte des
betreffenden Gebäudes anzusetzen. Bei Eckgrundstücken ist für E+D die
Straßenbegrenzungslinie der höhergelegene Erschließungsstraße maßgebend.
Bei E+1 ist die Straßenbegrenzungslinie der tieferliegenden Erschließungs straße maßgebend. Bei Grundstücken, die nur mit der Zufahrt an die
Erschließungsstraße angrenzen, ist der höchste Punkt der Straßen begrenzungslinie an der Zufahrt als Bezugspunkt anzusetzen.
8.4
Überbaubare Fläche
Die Bauwerke sind ausschließlich innerhalb der durch Baugrenzen als
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche zu errichten.
Garagen sind als Grenzbebauung nach Art. 6 BayBO zulässig.
Garagen dürfen in die Hauptgebäude integriert werden.
Garagen, Nebenanlagen und Carports sind als Grenzbebauung auch auf den
nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 23 Abs. 5 BauNVO), jedoch
nicht hinter der rückwärtigen Baugrenze.
Für die Berechnung der Abstandsflächen gilt Art. 6 BayBO.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
Seite 22
9.
Größe des Baugebietes
Unter Zugrundelegung der im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstücks einteilung ergeben sich folgende statistische Daten:
Bruttobaufläche:
= Gesamtfläche des Geltungsbereiches
./. Öffentliche Verkehrsfläche
./. Öffentliche Wirtschaftswege
./. Öffentliche Grünfläche
Nettobaufläche:
10.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
2,19
0,29
0,03
0,32
1,54
ha
ha
ha
ha
ha
=
=
=
=
=
100,0
13,5
1,2
14,8
70,5
%
%
%
%
%
Bodenordnende Maßnahmen
Der Flächen im Geltungsbereich sind noch nicht im Eigentum der Gemeinde
Retzstadt und werden im Verlauf des Verfahrens von der Gemeinde erworben.
11.
Immissionen
Das Plangebiet rundet die Ortslage Retzstadt ab.
Verkehrsträchtige Straßen grenzen nicht an.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
Seite 23
12.
Grünordnerische Festsetzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Der exakte Umfang der Pflanzmaßnahmen im Plangebiet ist im Bebauungsplan
(= Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Plan ( = Teil B) dargestellt.
Er ist auch der eigenständigen Begründung zum Grünordnungsplan (= Teil D) zu
entnehmen.
Des Weiteren gilt jedoch:
Bis auf die notwendigen Zufahrten, Zugänge sowie Fahr - und Stellplatzflächen ist
der gesamte Außenbereich mit Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern etc.
naturnah gärtnerisch zu gestalten.
Die im Grünordnungsplan vorgegebenen Pflanzungen sind zwingend
auszuführen.
13.
Weitere Hinweise
Entfällt
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Gemeinde Retzstadt
Seite 24
14.
Überschlägig ermittelte Kosten für die Erschließung
Die im Folgenden grob geschätzten Kosten für die Erschließung sind
Nettokosten.
Im B
Verkehrsflächen enthalten.
Kosten für die öffentlichen
Eine Trennung hinsichtlich Erschließungsstraße, Gehwege, Parkflächen und
Straßenbegleitgrün erfolgt bei den Kosten nicht, da eine Aufteilung der Flächen
erst im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt . Angesetzt wurde ein Mittelwert
zwischen bituminöser Befestigung und Pflasterflächen.
Abwasser:
- Mischwasserkanal
ca. 470 m x 430
ca.
202.100
- Mischwasserkanal Hausanschlüsse
(öffentlicher Bereich) + HA-Schächte
ca. 27 Stück x 2.5
ück
ca.
67.500
ca.
269.600,0
Summe Abwasser
Wasserversorgung:
- Wasserleitung DA 180 PE
ca. 470 m x 200
ca.
94.000,00
- Wasser-Hausanschlüsse (öffentlicher Bereich)
ca. 27 Stück
ück
ca.
48.600
ca.
142.600
ca.
379.500,00
Summe Wasserversorgung
Befestigte Flächen:
- Fahrbahnen, Gehwege, Parkflächen
bituminös befestigt bzw. gepflastert
ca. 3.450 m² x 110
Entwässerung der befestigten Flächen:
- Rinnen und Straßeneinläufe
einschl. Anschluss an den Kanal
pauschal
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
ca.
20
Gemeinde Retzstadt
Seite 25
Grünfläche:
- Pflanzmaßnahmen auf öffentlichen Grünflächen
Ausgleichsfläche A1im Baugebiet
(siehe Anlage 3 zur Begründung GOP)
ca.
- Ausgleichsfläche A2
(siehe Anlage 3 zur Begründung GOP)
ca. _____9.700,00
Summe Grünfläche
ca.
37.600,00
47.300
------------------------------
Summe Erschließungskosten (netto)
ca.
859.000,00
==================
Von dieser Summe entfallen auf die Ver- und Entsorgung des Baugebietes (ohne
Gas, Strom, Telefon usw.) ca. 412.200
Erschließung ca. 446.800,00
Die Kosten der Ver- und Entsorgung regelt die Satzung der Gemeinde Retzstadt,
von den Kosten der sonstigen Erschließung trägt die Gemeinde Retzstadt 10 %.
Anteil Gemeinde
Sonstige Erschließung: 446.800
44.680
Anteil Bauherr
402.120,00
Durch die Bauwilligen sind somit von den Erschließungskosten ohne Wasser
und Kanal bei ca. 1,52 ha veräußerbarer Fläche ca. 402.120,
zu tragen, umgerechnet auf den Quadratmeter Baugrund ergeben sich
ca. 27 m².
Kosten für die Straßenbeleuchtung, Versorgung mit elektrischem Strom, Gas
sowie für die zugehörige Planung sind im vorgenannten Preis pro Quadratmeter
nicht enthalten.
Sonstige Beipläne, insbesondere der Tiefbauplanung, liegen noch nicht vor.
Die Erschließungsplanung erfolgt zeitnah nach der Genehmigung des
Bebauungsplanes.
1982 Begründung zu m BPL - 07102016. doc
Umweltbericht
Teil D
Gemeinde Retzstadt
(Landkreis Main-Spessart)
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Umweltbericht zur Grünordnungsplanung
vom 30.06. 2016
geändert 22.07.2016
07.10.2016
Entwurfsverfasser:
ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG
Kühlenbergstraße 56, 97078 Würzburg
Tel.: 0931/ 250 48- 0 - Fax: 0931/ 250 48- 29
www.ib-arz.de / eMail: [email protected]
in Zusammenarbeit mit
BRAUN Landschaftsarchitekten
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Braun bdla
Sendelbachstraße 63, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931/ 99 13 69 50 - Fax: 0931/ 99 13 69 51
eMail: [email protected]
und
Büro Struchholz, Freier Landschaftsarchitekt
Eremitenmühlstraße 9, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931/ 95 000 00 - Fax: 0931/ 95 000 90
eMail: [email protected]
-1-
Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
3
1.1. Vorbemerkungen
3
1.2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
4
1.3. Darstellung der für den Bebauungsplan relevanten Umweltziele
5
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
9
2.1. Naturraum und Relief
9
2.2. Nutzungsstruktur
9
2.3. Schutzgut Mensch
9
2.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere
11
2.5. Schutzgut Boden
16
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013,
Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen,
§ 9 Abs. 2 BayKompV
18
2.6. Schutzgut Wasser
18
2.7. Schutzgut Klima und Luft
20
2.8. Schutzgut Landschaftsbild
21
2.9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
22
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
23
4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
24
4.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
24
4.2. Massnahmen der Grünordnung innerhalb des Geltungsbereiches
24
4.3. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des
Geltungsbereiches
25
4.4. Ausgleichsflächenberechnung mit Bilanzierung
26
5. Alternative Planungsmöglichkeiten
29
6. Verwendete Methodik
29
7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
29
8. Zusammenfassung des Umweltberichts
30
9. Quellenverzeichnis
34
Anlage 1: Laubbäume II./ III. Ordnung
35
Anlage 2: Gebietsheimisches Saatgut
37
-2-
Umweltbericht
1.
Einleitung
1.1. Vorbemerkungen
Gemäß den §§ 2 und 2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren der Begründung des
Bebauungsplanes einen Umweltbericht beizufügen.
Im Umweltbericht sind die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und
bewerteten Belangen des Umweltschutzes darzulegen.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum Bauleitplan gehen in die Abwägung mit den anderen
Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ein.
Wesentliche inhaltliche Anforderungen an den Umweltbericht sind § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB zu entnehmen. Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB besteht der
Umweltbericht aus:
einer Einleitung mit Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans,
sowie der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind,
einer Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung (Konfliktanalyse),
den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen und
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
Zu ergänzen sind weiterhin Hinweise auf vorhandene Erkenntnislücken sowie auf die geplanten
Maßnahmen
zur
Überwachung
der
erheblichen
Auswirkungen
bei
Durchführung
des
Bauleitplanes (Monitoring).
Eine allgemein verständliche Zusammenfassung schließt den Umweltbericht ab.
Die Bearbeitung des Umweltberichtes erfolgt in Anlehnung an den bayerischen Leitfaden zur
StMI, ergänzte Fassung 2007).
-3-
Umweltbericht
Die notwendige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Festlegung des erforderlichen
Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scoping) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird durch schriftliche Aufforderung der Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer
entsprechenden Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Abs.1 BauGB
durchgeführt.
Im Grünordnungsplan werden grünordnerische Ziele und Maßnahmen sowie zeichnerische und
textliche Festsetzungen zur Integration des Grünordnungskonzeptes in den Bebauungsplan
erarbeitet.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB wird entsprechend den
(StMLU 2003)
bearbeitet.
1.2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Flächennutzungsplan der Gemeinde ausgewiesene Wohnbaufläche geschaffen werden.
Es handelt sich somit um eine Erweiterung der vorhandenen Bebauung in westlicher Richtung.
Das Baugebiet dient zur Deckung des aktuell hohen Bedarfs an Wohnbauflächen.
Es soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich besitzt eine Gesamtfläche von 2,19 ha, welche sich in 1,54 ha private
Baugrundstücke (inkl. privater Grünflächen), 0,32 ha Verkehrsflächen und 0,32 ha öffentliche
Grünflächen unterteilt.
Auf der überbaubaren Fläche des Wohngebietes wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40
festgesetzt.
Das
Baugebiet
soll
mit
Einzelhäusern
und
Doppelhäusern
mit
maximal
2 Wohneinheiten bebaut werden.
Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die Haupterschließungsstraße
und eine ergänzende Straße
. Das Gebiet wird an das vorhandene
Mischwassersystem angeschlossen.
Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Oberflächenwasser (Dachflächenwasser)
und sonstiges Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu bewirtschaften.
Die weiteren Inhalte und Ziele des vorliegenden Bebauungsplanes sind der Begründung zum
Bebauungsplan (Teil C) zu entnehmen.
-4-
Umweltbericht
1.3. Darstellung der für den Bebauungsplan relevanten Umweltziele
Ziele des Umweltschutzes
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des
Umweltschutzes zu berücksichtigen. Für das Vorhaben sind v. a. folgende Belange relevant:
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit,
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgemäße Umgang mit Abfällen und Abwässern.
Von der Bauleitplanung sind verschiedene Ziele des Umweltschutzes, die in einschlägigen
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegt sind, berührt. In der nachfolgenden Tabelle werden die
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zusammengestellt und im Hinblick auf ihre Bedeutung für
den Bebauungsplan nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand beurteilt.
Tab. 1: Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Bebauungsplan
In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die
für den Bauleitplan von Bedeutung sind
Baugesetzbuch
BauGB
§ 1a Abs. 2: Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden (Bodenschutzklausel)
§ 1a Abs. 3: Vermeidung u. Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)
x
x
Bundes-Naturschutzgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz (BNatSchG, BayNatSchG)
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG)
Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt, Erhaltung wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich
ihrer Lebensstätten
Dauerhafte Sicherung von Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
Dauerhafte Sicherung der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
Dauerhafte Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft
Eingriffsregelung: Vermeidung Minimierung - Ausgleich von Eingriffen (§ 13 ff BNatSchG)
Schutz bestimmter Objekte im Sinne von Kapitel 4 BNatSchG:
Erklärte Schutzgebiete NSG, Nationalpark, Biosphärenreservat, LSG, ND, GLB
Erklärte Schutzgebiete LSG
Europäisches Netz "Natura 2000"
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG)
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten im Sinne von Kapitel 5 BNatSchG:
Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG)
-5-
x
x
x
x
x
x
-
Umweltbericht
Wasserhaushaltsgesetz, Bayerisches Wassergesetz (WHG, BayWG)
Wasserschutzgebiete (§ 51 WHG, Art. 31 BayWG)
Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG, Art. 31 BayWG)
Vermeidung einer Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands oder Potenziales oberirdischer Gewässer (§ 27 Abs. WHG)
Schutz von Überschwemmungsgebieten (§ 76 WHG, Art 46 BayWG)
Abwasserbeseitigungspflicht (§ 56 WHG)
Maßnahmen zur Wasserrückhaltung / Niederschlagsversickerung (§ 6 Abs. 1 WHG, Art. 44 BayWG)
x
x
Immissionsschutz
Vermeidung von Emissionen (§ 1 Abs. 6 BauGB)
Lärmvorsorge
Schutz vor Verkehrslärm (16. BImSchV)
Schutz vor Anlagenlärm (6. Allgem. Verwaltungsvorschrift zum BImSchG - TA Lärm)
Schutz vor Sportstättenlärm (18. BImSchV)
Lärmvorsorge für neue Siedlungsgebiete (DIN 18005)
x
-
Bundesbodenschutzgesetz, Bayerisches Bodenschutzgesetz (BBodSchG, BayBodSchG)
Erfassung von Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen
Sanierung von Altlasten (§ 8 BBodSchG)
-
Denkmalschutzgesetz Bayern (DSchG)
Maßnahmen an Baudenkmälern wie Beseitigung, Veränderung, Verlegung (Art. 6 DSchG)
Ausgraben von Bodendenkmälern (Art. 7 DSchG)
Anzeige- und Erhaltungspflicht bei Auffinden von Bodendenkmälern (Art. 8 DSchG)
x
Berücksichtigung von Fachplänen
Umweltbezogene Ziele der Raumordnung/Regionalplanung
Landschaftsplan
Pläne des Wasserrechts
Pläne des Abwasserrechts
Pläne des Immissionsschutzrechts
Pläne des Naturschutzrechtes Arten- und Biotopschutzprogramm
Sonstige Fachpläne
x = für den Bebauungsplan nach Kenntnisstand der Umweltprüfung von Bedeutung
- = für den Bebauungsplan nach Kenntnisstand der Umweltprüfung ohne Bedeutung
-6-
x
x
x
-
Umweltbericht
Umweltbezogene Planungsvorgaben
In regionalplanerischer Sicht ist das Plangebiet Bestandteil der Region Würzburg (2).
In der Karte 3 des Regionalplanes
Geltungsbereich keine landschafts- oder freiraumbezogenen Darstellungen enthalten.
Das Plangebiet liegt in einer eingetragenen Wohnbaufläche außerhalb von landschaftlichen
Vorbehaltsgebieten.
Der Planungsraum liegt außerhalb von Schwerpunktgebieten des Naturschutzes gemäß Artenund Biotopschutzprogramm. Dem ABSP sind folgende allgemeine Zielstellungen zu
entnehmen (ABSP Landkreis Main-Spessart, Stand: März 1999):
-
Erhalt, Optimierung und Vernetzung der Trockenstandorte entlang des Talzuges des
Retzbaches; Verbesserung der Bestandssituation von sonstigen Trockenlebensräumen,
z.B. über entsprechende Vernetzungssysteme oder Optimierungsmaßnahmen
-
Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen und ressourcenschonenden Landwirtschaft; Aufbau eines Biotopverbundsystems in den Feldfluren, ausgehend von strukturreichen Teilbereichen
-
Renaturierung begradigter oder verbauter Bachabschnitte des Retzbaches als regionaler
Verbundachse sowie als zentrales Gewässer der Gäulandschaften mit Restbeständen
gefährdeter Fließgewässerarten; Wiederherstellung einer ausreichenden Wasserqualität
(Güteklasse II
mäßig belastet) in allen Bachabschnitten; Entwicklung naturnaher
Lebensräume durch Reaktivierung und Optimierung der Restfeuchtgebiete sowie durch
Wiederherstellung von Hochstaudensäumen und Grünlandstreifen
-
Wiederherstellung der sonstigen Bäche und ihrer Auen als komplexe Lebensräume und
als biologisch funktionsfähige Vernetzungstrukturen durch z.B. Wiederherstellung eines
naturnahen Gewässerbettes und Verbesserung der Gewässergüte
Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Retzstadt ist das
Plangebiet als Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt. Die nördlich angrenzenden
Flurlagen sind als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan eingetragen.
-7-
sind
Umweltbericht
Schutzgebiete und objekte
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie angrenzend gibt es keine naturschutzrechtlichen
Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte
Landschaftsbestandteile oder Bestandteile des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura2000
(FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie angrenzend gibt es keine festgesetzten oder vorläufig
gesicherten Überschwemmungsgebiete sowie keine Wasserschutzgebiete.
Gemäß dem Internetdienst des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BayernViewerDenkmal, Mai 2016) sowie gemäß Flächennutzungsplan sind innerhalb des Plangebietes keine
amtlicherseits registrierten Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden.
Übersichtslageplan (Ausschnitt BayernAtlas)
-8-
Umweltbericht
2.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1. Naturraum und Relief
-Lauer-
Der Planungsraum ist Bestandteil der naturräumlichen Untereinheit 135H
-Lauer-
Main-
Spessart, Stand: März 1999).
Der
Planungsraum
umfasst
eine
ackerbaulich
genutzte
Fläche
im
Westen
des
Gemeindegebietes. Die absolute Höhenlage liegt zwischen 220 und 270 m ü.N.N. des
Geltungsbereiches.
2.2. Nutzungsstruktur
Der geplante Geltungsbereich wird als Acker intensiv genutzt.
Im Norden entlang des Buchweges ist eine Baumreihe entlang des Geltungsbereiches
vorhanden. Im Ostteil des Geltungsbereiches grenzt die vorhandene Wohnbebauung an.
Die westlich angrenzende Fläche ist intensiv genutztes Ackerland.
2.3. Schutzgut Mensch
Bestandsaufnahme:
Das Schutzgut Mensch ist nach GASSNER & WINKELBRANDT (2005) durch Analyse der
Auswirkungen des Vorhabens auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen zu
berücksichtigen.
Dabei sind folgende Aspekte wesentlich:
- Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen als primärer Betrachtungsgegenstand unter dem
medizinischen Blickwinkel schädlicher Umweltbelastungen (Immissionsschutz)
- Wohn- und Wohnumfeldfunktionen
- Erholungs- und Freizeitfunktionen
Wohnfunktion, sonstige Siedlungsflächen
Das geplante Wohngebiet schließt an die bereits vorhandene Wohnbebauung an Allgemeines
) nach Westen hin an.
-9-
Umweltbericht
in der Schulstraße 1
Die fußläufige Entfernung zu Grundschule und Kindergarten
beträgt vom Westrand des geplanten Geltungsbereiches ca. 750 m.
Die gemischten Bauflächen des Retzstadter Altortes befinden sich ca. 1 km westlich des
Geltungsbereiches.
Reine Gewerbeflächen sind im Umfeld nicht vorhanden.
Wohnumfeld, Grünflächen
Als wesentliche Grünfläche ist die unmittelbar nördlich angrenzende Baumreihe entlang des
Buchweges im Plangebiet zu nennen.
Etwa 1 km in östlicher Richtung des geplanten Geltungsbereiches liegt ein Friedhof an der
Pfarrkirche.
Wichtige fußläufige Wegebeziehungen im Plangebiet stellt aktuell der Fußweg entlang der
dar. Mit diesem Weg wird die
Haupterschließungsstraße in Verlängerung
Anbindung
an
das
Ortszentrum
von
Retzstadt
mit
Grundschule,
Kindergarten,
Einkaufsmöglichkeiten usw. hergestellt.
Als nächst gelegene Feierabend-Erholungsräume stehen für die Wohnbevölkerung die nördlich
angrenzenden offenen Ackerlagen sowie das Retzbachtal im Norden mit prägendem Gehölzsaum, Streuobstbeständen auf den Talhängen und weiteren naturnahen Landschaftselementen
zur Verfügung. Durch Wirtschaftswege werden die angrenzenden Flurlagen gut erschlossen, so
dass sich diverse Möglichkeiten für ortsnahe Rundwege und Spaziergänge eröffnen.
Radwege verlaufen durch das Retzbachtal und entlang des Retzbaches.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Die geplante Wohnbebauung schließt westlich an
fügt sich
damit gut an die vorhandene Nutzungsstruktur ein.
Die wichtige Wegeverbindung zum Ortszentrum entlang der Haupterschließungsstraße bleibt
erhalten.
Durch weitere, senkrecht zur Haupterschließungsstraße verlaufende Fußwege wird eine gute
fußläufige Anbindung des Wohngebietes nördlich und südlich angrenzenden Flurlagen mit
Funktion als Feierabend-Erholungsraum und Sportgelände des ortsansässigen Fußballvereins
gewährleistet.
- 10 -
Umweltbericht
Durch die geplante äußere Erschließung über entsprechende Zu- und Abfahrten lässt sich eine
gute Verteilung der Verkehrsströme erreichen. Die zusätzliche Verkehrsbelastung entspricht dem
Quell- und Zielverkehr aus den Anwohnern des Baugebietes bzw. deren Besuchern und ist
entsprechend gering.
Durch die Lage westlich der bestehenden Wohnbebauung ergibt sich für das geplante
Wohngebiet keine Lärmbelastung aus angrenzenden Ortsstraßen mit Durchgangsverkehr.
Lärmeinwirkungen,
die
potentiell
von
dem
südlich
des
Geltungsbereiches
gelegenen
Freizeitgelände mit Fußballplatz und Trainings-/Bolzplatz auf das geplante Wohngebiet ausgehen
Baugebietsn
- Fachtagung 2006 beurteilt.
Hier wird für Allgemeine Wohngebiete (WA) ein Abstand eines Beachvolleyballplatzes von 50 m
gefordert.
Für einen Bolzplatz wird bei ganztägiger Nutzung ein Abstand von 100 m, bei Nutzung außerhalb
der Ruhezeiten ein Abstand von 65 m gefordert. Seitens der Gemeinde kann eine entsprechende
zeitliche Nutzungsbeschränkung des Bolzplatzes vorgesehen werden.
Den Belangen des Immissionsschutzes wird somit in Abstimmung mit dem Landratsamt MainSpessart, Abteilung Immissionsschutz, Rechnung getragen.
2.4. Schutzgut Pflanzen und Tiere
Bestandsaufnahme, Funktionsbereich Vegetation und Biotope:
Potentielle natürliche Vegetation
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP Landkreis Main-Spessart, Stand: März 1999)
nennt für den Naturraum der Wern-Lauer-Platte als potentielle natürliche Vegetation SeggenBuchenwald,
örtlich
Blaugras-
oder
Graslilien-Ausbildung,
sowie
Vegetation
waldfreier
Trockenstandorte.
Reale Vegetation und Biotoptypen
Die reale Vegetation wurde durch mehrere Geländebegehungen im Mai / Juni 2016 im
Untersuchungsraum (= geplanter Geltungsbereich mit Umgriff von ca. 20 m) erfasst,
Biotopflächen wurden dabei den Biotoptypen gemäß der amtlichen Kartieranleitung des
Landesamtes für Umwelt zugeordnet.
- 11 -
Umweltbericht
Hecken
Im Plangebiet bzw. angrenzend sind folgende Heckenstrukturen vorhanden:
- Am Nordrand des Geltungsbereiches befindet sich am Rande des Buchweges im Norden eine
Gruppe von Hecken als Teilfläche des amtlich kartierten Biotops BK 6025-0097-032.
Größere Gehölzstrukturen (Wäldchen)
- Südlich setzt sich das kartierte Biotop BK 6025-0096-013 als großteils naturnahe Laub-,
Laubmischwäldchen auf der Verebnung südlich Retzstadt.
Einzelgehölze
Entlang des Buchweges im Norden des Geltungsbereiches stehen aufgelockert einzelne
Laubbäume. Dies sind überwiegend alte Bestände.
Ruderalfluren und Säume
Entlang von Gehölzsäumen und auf Böschungen des Plangebietes sind gras-, kraut- oder
staudenreiche Ruderalfluren entwickelt. Typische Arten der Gehölzsäume sind Knoblauchsrauke
(Alliaria petiolata), Brennnessel (Urtica dioica), Klebkraut (Galium aparine), Gefleckte Taubnessel
(Lamium maculatum), Gemeines Leimkraut (Silene vulgaris) und Kompass-Lattich (Lactuca
serriola). Anklänge an magere Grasfluren sind lediglich kleinflächig auf der Böschung nördlich
des Buchenweges zu finden. Hier kommen z.B. Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias),
Gewöhnliche Sichelmöhre (Falcaria vulgaris) und Kronwicke (Coronilla varia) vor.
Grünland und Brachen
Grünland nimmt im Umland nur einen untergeordneten Flächenanteil ein. Die vorhandenen
Wiesenbestände sind nährstoffreiche Intensivwiesen mit prägenden Fettwiesengräsern und
kräutern wie Löwenzahn (Taraxacum officinalis), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) oder
Wiesen- Schafgarbe (Achillea millefolium), hinzu treten teilweise Störzeiger wie Pfeilkresse
(Cardaria draba), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) oder Knollen-Platterbse (Lathyrus
tuberosus).
Auf den Brachflächen im Südosten des Geltungsbereiches kommt u.a. die Luzerne (Medicago x
varia) auf.
- 12 -
Umweltbericht
Amtlich kartierte Biotope, gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb sowie randlich des Untersuchungsraumes liegen folgende Teilflächen des amtlich
erfassten Biotopes Nr. 6025-0096-013: großteils naturnahe Laub-, Laubmischwäldchen auf der
Verebnung südlich Retzstadt
6025-0097-032: Gruppe von Hecken im Süden von Retzstadt
Im Untersuchungsraum befindet sich angrenzend das gesetzlich geschützte Biotop nach § 30
BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG BK 6025-0096-013 als großteils naturnahe Laub-,
Laubmischwäldchen auf der Verebnung südlich Retzstadt.
Bestandsaufnahme, Funktionsbereich Tierwelt:
Als Datenbasis für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) war die Durchführung
gezielter faunistischer Erhebungen erforderlich. Zur Habitatstrukturanalyse und Arterfassung
fanden dabei Geländebegehungen im Juni 2016 statt.
Ziel war die Erfassung von Avifauna und Reptilien (insbesondere Zauneidechse) sowie eine
Potentialabschätzung für Fledermäuse (Quartiere) und den Feldhamster (Lebensraum).
Die faunistischen Erhebungen erbrachten folgende Ergebnisse:
- Feldhamster: Die überplanten Flächen liegen außerhalb des Verbreitungsgebietes des
Feldhamsters. Die Böden des Plangebietes sind gemäß dem Bodeninformationssystem
Bayern als Lehmböden beschrieben und gemäß bisherigen Erkenntnissen aufgrund der zu
geringen Bonität nicht als Feldhamsterlebensraum geeignet. Nachweise zum Vorkommen des
Feldhamsters liegen ebenfalls nicht vor. Demzufolge kann eine Betroffenheit dieser Art mit
hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
- Fledermäuse: Gemäß der Artenschutzkartierung Bayern (ASK) liegen für das Plangebiet keine
Fledermausnachweise vor. Der Planungsraum weist nur wenige Strukturen auf (z. B.
Baumhöhlen oder tiefe Spalten hinter Baumrinden), die sich als Quartiere für Fledermäuse
eignen. Die Kontrolle der Baumhöhlen in den Streuobstbeständen des Untersuchungs-raumes
ergab keine Hinweise auf eine Belegung durch Fledermäuse. Das Gebiet kann aber als
Jagdhabitat von Gebäudefledermäusen (z. B. Großes Mausohr oder Zwergfledermaus) aus
den
angrenzenden
Siedlungen
und
von
Gehölzbeständen bzw. Wäldern genutzt werden.
- 13 -
Waldfledermäusen
aus
benachbarten
Umweltbericht
- Reptilien: Im Untersuchungsgebiet wurde im Rahmen der Übersichtsbegehungen keine
Vorkommnisse von Reptilien nachgewiesen.
- Vögel: Die Avifauna wird dominiert von Arten der offenen und halboffenen Landschaften.
Bei den Erhebungen im Juni 2016 wurden im Planungsraum und seiner Umgebung insgesamt
36 Vogelarten nachgewiesen, davon sind 13 Arten für den Wirkraum des Vorhabens relevant.
Großvogelarten (Mäusebussard, Turmfalke) und Luftjäger (Mauersegler, Mehlschwalbe,
Rauchschwalbe) treten nur als Nahrungsgäste auf.
Die im Nordwesten und Süden vorhandene Gehölzstruktur und Gruppen von Hecken stellen den
wertvollsten Bereich des Untersuchungsgebietes dar. Mit Feldsperling, Goldammer, Dorngrasmücke, Klappergrasmücke und Neuntöter wurden mehrere charakteristische Hecken- und
Gebüschbrüter nachgewiesen.
Im Untersuchungsgebiet wurden keine Buntspechthöhlen vorgefunden. Die Höhlen im
Planungsraum waren von Blaumeise, Kohlmeise und Star belegt.
Der Bund Naturschutz Bayern e.V. hat darauf hingewiesen, dass an den Obstbäumen entlang
des Buchweges Brutvorkommen des Wendehalses festgestellt wurden. Der letzte Brutnachweis
liegt allerdings 10 Jahre zurück. Aktuell ist kein Vorkommen des Wendehalses im Plangebiet
bekannt. Auch im Rahmen der Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung ergaben sich keine
Hinweise auf ein aktuelles Vorkommen des Wendehalses. Die Baumhöhlen im vorhandenen
Baumbestand sind aktuell durch andere höhlenbrütende Vogelarten belegt. Es kann somit mit
ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Wendehals aktuell nicht im
Plangebiet vorkommt.
Im Rahmen der Planung werden öffentliche Grünflächen ausgewiesen, auf denen durch die
Anlage von Gehölzstrukturen langfristig geeignete Lebensräume für den Wendehals und
zahlreiche weitere Vogelarten hergestellt werden.
Der Grünspecht wurde im südlich gelegenen Laub- und Laubmischwald des Planungsraumes
beobachtet. Das Untersuchungsgebiet wird von ihm nur zur Nahrungssuche aufgesucht.
Die
bodenbrütenden
Arten
Feldlerche
und
Wiesenschafstelze
wurden
auf
den
landwirtschaftlichen Flächen westlich des Baugebietes "Am Hönig II" nachgewiesen und sind von
dem geplanten Eingriff nicht betroffen.
- 14 -
Umweltbericht
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Eingriffe in naturschutzrechtliche Schutzgebiete und objekte:
Durch das Vorhaben werden naturschutzrechtlichen Schutzgebiete oder nach § 30 BNatSchG
und Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotopflächen berührt und teilweise
beeinträchtigt, welche unter Punkt 4.4
Ausgleichsflächenberechnung mit Bilanzierung
entsprechend als Ausgleichsfläche zu betrachten und zu bewerten ist.
Im Umkreis von 2,5 km um den Geltungsbereich liegen keine Bestandteile des europäischen
Schutzgebietsnetzes
Natura
2000
(FFH-Gebiete,
Vogelschutzgebiete),
so
dass
eine
Beeinträchtigung der jeweiligen Erhaltungsziele ausgeschlossen werden kann.
Unmittelbare Inanspruchnahme von Biotopen und Lebensräumen:
Die Eingriffe in amtlich erfasste Biotope wurden auf ein Minimum begrenzt. Insbesondere können
Heckenstrukturen im Norden (BK 6025-0097-032) teilweise erhalten und als öffentliche
Grünfläche in das Baugebiet integriert werden.
Innerhalb des Geltungsbereiches ist zunächst von einem vollständigen Funktionsverlust der
betroffenen Flächen als Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft
auszugehen. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von lediglich 0,4 werden sich in den
Hausgärten auf längere Sicht typische Lebensgemeinschaften durchgrünter Siedlungen und
Siedlungsränder etablieren.
Mittelbare baubedingte Beeinträchtigungen von Lebensräumen:
Potentielle
baubedingte
Beeinträchtigungen
bestehen
in
Form
einer
zeitweisen
Flächeninanspruchnahme zusätzlicher Ackerflächen am Nordrand des Plangebietes durch
Bauwege oder durch Lagerflächen für Boden und Erdaushub. Die Erschließung für den
Bauverkehr soll ausgehend von der Schulstraße östlich des Geltungsbereiches aus erfolgen, um
dase benachbarte Wohngebiet
möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Potentielle baubedingte Beeinträchtigungen bestehender Gehölze bestehen durch z.B.
mechanische Verletzungen der Baumrinde oder Verdichtung des Wurzelraumes.
Erhaltenswerte Gehölzstrukturen werden daher im Vorfeld der Baumaßnahmen durch geeignete
Maßnahmen vor baubedingten Beeinträchtigungen geschützt (z.B. Bauschutzzaun).
- 15 -
Umweltbericht
Sonstige mittelbare Beeinträchtigungen von Lebensräumen:
Die mittelbaren Beeinträchtigungen der in das Baugebiet integrierten Gehölzbiotope durch den
Straßenverkehr sind gering, da die geplanten Wohnstraßen nur auf kurzen Abschnitten an die
Biotope angrenzen. Das nordwestlich bestehende Biotop mit einer Gruppe von Hecken (BK 60250097-032) wird durch die Anbindung des Baugebiets mit einem Wirtschaftsweg teilweise
überbaut.
Der Wegfall dieses Biotopes bedingt einen Ausgleich, um die Austauschbeziehungen für
bodenbewohnende Lebewesen wie z.B. Kleinsäuger anderweitig wieder herzustellen.
Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen wird jedoch ein Anschluss an die offenen Flurlagen
im Westen und Norden weiterhin gewährleistet. Zur biologischen Durchgängigkeit dient eine
Festsetzung zur Gestaltung der Einfriedungen am Nord- und Westrand des Baugebiets.
Durch die Festsetzungen zur Erhaltung und zur Neupflanzung heimischer Gehölze auf privaten
und öffentlichen Grundstücksflächen und die Vorgabe einer Mindestbepflanzung wird eine
angemessene innere Durchgrünung des Wohngebietes mit naturnahen Vegetationselementen
sicher gestellt.
Beeinträchtigungen der Tierwelt:
Das Kollisionsrisiko mit dem Kfz-Verkehr für aus den Hecken ausfliegende Jungvögel ist somit
insgesamt gering. Sonstige Störungen durch z.B. Spaziergänger, spielende Kinder oder
Haustiere werden in ihrer Quantität sicher zunehmen, sind aber aufgrund der Ortsnähe und der
Nachbarschaft zu vorhandenen Wohnlagen als Beeinträchtigungsfaktor bereits heute vorhanden.
Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter und national streng geschützter Arten:
Im Rahmen des Bebauungsplanes wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP)
durchgeführt.
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind im Gebiet nicht vorhanden und auch
potenziell nicht zu erwarten.
Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und Europäische Vogelarten nach Art. 1 der
Vogelschutz-Richtlinie wurden im Gebiet nicht gesichtet und werden potenziell nicht erwartet.
Daher kann eine weitergehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) entfallen, da keine
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.
- 16 -
Umweltbericht
2.5. Schutzgut Boden
Bestandsaufnahme, Schutzgut Boden:
Gemäß dem Bodeninformationssystem Bayern sind die Böden des Plangebietes als Lehmböden
beschrieben
Es ist davon auszugehen, dass naturnahe Böden mit einer über längere Zeit ungestörten
Bodenentwicklung aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr vorhanden
sind.
Vorbelastungen des Schutzgutes Boden bestehen kleinflächig durch Bodenabtrag, -auffüllung
und verdichtung im Bereich der vorhandenen Geländeböschungen und Flurwege. Vollständig
versiegelte Böden sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden. Erkenntnisse zu
vorhandenen Altlasten oder Altlastverdachtsflächen innerhalb des geplanten Geltungsbereiches
liegen nicht vor.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Erhebliche Beeinträchtigungen der Böden bestehen vor allem durch die großflächige Überbauung
und Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden
im
Bereich
der geplanten
Wohnbauflächen und Verkehrsflächen. Hier gehen die natürlichen Funktionen des Bodens als
Standort für die natürliche Vegetation, Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer für
Schadstoffe sowie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf vollständig oder weitgehend verloren.
Bei einer Gesamtgröße der Baufelder mit einer Grundflächenzahl von 0,4 ha ist auf maximal
1,54 ha Fläche mit einem weitgehenden Funktionsverlust durch Überbauung, Versiegelung oder
Flächenbefestigung zu rechnen, wenn man davon ausgeht, dass die gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO
zulässige Überschreitung der GRZ um 50% durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen
vollständig ausgenutzt wird. Hinzu kommen die 0,32 ha großen öffentlichen Verkehrsflächen
(Straßen, Stellplätze, Wirtschafts- und Fußwege).
Durch die Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze und Garagenzufahrten können
die Bodenfunktionen teilweise erhalten werden.
Aber auch auf den nicht dauerhaft überbauten Grundstücksflächen muss das Gelände zur
Herstellung des Planums im gesamten Geltungsbereich umgestaltet und angepasst werden. In
diesen Bereichen ist der Boden durch Umlagerung und teilweisen Abtransport betroffen.
- 17 -
Umweltbericht
Der humose Oberboden muss dabei im Vorfeld fachgerecht abgeschoben und getrennt vom
Unterboden gelagert werden. Nach Möglichkeit soll er auf den Grünflächen vor Ort wieder
eingebaut werden.
Von Bodeneingriffen ausgenommen sind die zur Erhaltung von Gehölzbiotopen festgesetzten
öffentlichen Grünflächen.
Im Bereich der unbebauten privaten Baugrundstücke werden die natürlichen Bodenfunktionen
durch Neuauftrag von humosem Oberboden mit anschließender gärtnerischer Nutzung, Ansaat
oder Bepflanzung wieder hergestellt.
Baubedingt können zusätzlich ackerbaulich genutzte Böden auf der westlich angrenzenden
Fläche des Baugebietes temporär beeinträchtigt werden. Im Bereich von Bauwegen oder
Lagerflächen am Nordrand des Geltungsbereiches können baubedingte Bodenverdichtungen
nicht ausgeschlossen werden. Alle baubedingt beanspruchten Flächen außerhalb des
Geltungsbereiches sind nach Abschluss der Arbeiten zu rekultivieren, erforderlichenfalls ist der
Boden tief zu lockern.
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013; Vollzugshinweise zur
Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen
§ 9 Abs. 2 BayKompV
§ 9 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
1
(2) Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden im Sinn von § 15 Abs. 3
Satz 1 BNatSchG sind im regionalen Vergleich überdurchschnittlich ertragreiche Böden, die nicht
nach Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 vorrangig für Kompensationsmaßnahmen herangezogen werden
2
sollen.
Maßgeblich ist das Gebiet des durch die Kompensationsmaßnahmen räumlich
betroffenen Landkreises, bei landkreisübergreifenden Maßnahmen das Gesamtgebiet der
3
betroffenen Landkreise.
Die Ertragskraft bestimmt sich nach dem jeweiligen Durchschnittswert
der Acker- und Grünlandzahlen eines Landkreises gemäß dem Bodenschätzungsgesetz.
- 18 -
Umweltbericht
2.6. Schutzgut Wasser
Bestandsaufnahme, Funktionsbereich Grundwasser:
Der Planungsraum zählt zu den Grundwasser-Mangelgebieten Bayerns.
Im Unteren Keuper wechseln grundwasserleitende und
hemmende Gesteine miteinander ab
bzw. sind miteinander verzahnt. Deshalb sind in dieser Schichtfolge lediglich lokal begrenzte,
meist nicht zusammenhängende Grundwasservorkommen vertreten.
Während der Grenzdolomit aufgrund des Ausstreichens weit über dem Vorfluter-Niveau meist
kein Grundwasser führt, sind an der Basis von Sandsteinen wie dem Werksandstein örtlich
Schichtquellaustritte zu beobachten.
Ein zusammenhängendes Grundwasserstockwerk ist in den unterlagernden Gesteinen im
unteren Abschnitt des Oberen Muschelkalks sowie im Mittleren Muschelkalk ausgebildet. Diese
Schichtfolge bildet im Untersuchungsraum den Hauptgrundwasserleiter. Die Gesteine des
Muschelkalks fungieren im Regelfall als mäßige bis gute Kluftgrundwasserleiter und sind durch
einen unterschiedlichen Grad der Verkarstung und Gesteinsauslaugung (v.a. im Mittleren
Muschelkalk) gekennzeichnet (W. FREUDENBERGER 2001, G. BÜTTNER 2000).
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie benachbart gibt es keine Wasserschutzgebiete.
Die reale Bedeutung für die Trinkwasserversorgung ist daher gering. Das nächst gelegene WSG
liegt ca. 500 m nordöstlich des geplanten Geltungsbereiches.
Bestandsaufnahme, Funktionsbereich Oberflächengewässer:
Innerhalb des geplanten Geltungsbereiches sind keine oberirdischen Gewässer und auch keine
zeitweise wasserführenden Gräben vorhanden. Der nördlich des Plangebietes verlaufende
Retzbachgraben stellt für das gesamte Plangebiet den Vorfluter dar.
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie angrenzend gibt es keine festgesetzten oder vorläufig
gesicherten Überschwemmungsgebiete.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Durch das Vorhaben werden keine Oberflächengewässer, festgesetzte oder tatsächliche
Überschwemmungsgebiete und keine Trinkwasserschutzgebiete beeinträchtigt.
Die flächige Überbauung und Versiegelung im Bereich der Wohnbebauung und Verkehrsflächen
stellt für das Schutzgut Wasser die herausragende anlagebedingte Beeinträchtigung dar.
- 19 -
Umweltbericht
Durch
die
Bodenversiegelung
versickerungsfähiger
Böden
werden
das
landschaftliche
Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser und die Grundwasserneubildung potentiell
reduziert, die Hochwassergefährdung bei Starkregenereignissen in den Vorflutern dagegen in der
Tendenz erhöht.
Insgesamt ist für das Vorhaben auf Grundlage der getroffenen Festsetzungen eine teilweise bis
vollständige Neuversiegelung in Höhe von ca. 1,15 ha anzunehmen.
Für öffentliche und private Kfz-Stellplätze und Garagenzufahrten werden wasserdurchlässige
Befestigungen festgesetzt. Auch die geplanten Fußwege sollen wasserdurchlässig befestigt
werden, soweit Gelände und Funktion dies zulassen.
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt über ein Mischsystem.
Es wird empfohlen das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser auf
den jeweiligen Grundstücken zu bewirtschaften. Hierzu wurde für jedes Baugrundstück die
Errichtung einer Zisterne empfohlen.
Das nicht zu bewirtschaftende Oberflächenwasser wird in die Mischwasserkanalisation
eingeleitet.
2.7. Schutzgut Klima und Luft
Bestandsaufnahme:
Im Mittelpunkt der Diskussion des Schutzgutes Klima steht die luft- und klimahygienische
Bedeutung des Untersuchungsraums für einen überörtlichen bzw. örtlichen Ausgleich.
Lufthygiene behandelt dabei die Belastung durch Luftverunreinigungen, Klimahygiene die
Belastung durch Schwüle, die sich aus dem Zusammenwirken der Parameter Temperatur,
Feuchte, Ventilation und Strahlung ergibt. Die klimaökologische Ausgleichsleistung beschreibt die
Verminderung klimahygienischer und lufthygienischer Belastungen durch Frischluftzufuhr über
lokale oder regionale Luftzirkulationen sowie durch ihren Abbau über Diffusion oder Absorption
am Boden und an Pflanzen (BMBAU 1979).
Als Wirkungsräume (Belastungsräume) kommen größere Ortschaften in Frage, die ein eigenes,
vom Umland unterscheidbares Siedlungsklima ausbilden, das als bioklimatisch belastend
eingestuft wird. Die Ortslage von Retzstadt ist mit ihren weniger als 5000 Einwohnern hierfür
allerdings zu klein (Städtebauliche Klimafibel Online 2008).
- 20 -
Umweltbericht
Die durch Ackernutzung geprägten Flurlagen im Plangebiet sowie auf den nördlich und westlich
benachbarten Flächen sind in klimaökologischer Sichtweise als Kaltluftentstehungs- und
Kaltluftabflussgebiete
anzusprechen.
Die
Fließrichtung
des
bei
Inversionswetterlagen
auftretenden Kaltluftstromes wird durch das Relief vorgegeben und ist auf die Tiefenlinie des
Höllberggrabens im Süden ausgerichtet. Durch die relativ geringe Größe des zuzuordnenden
Kaltluftentstehungsgebietes (< 3 km²) und die geringe Reliefenergie (Höhenunterschiede < 50 m)
weisen die Kaltluftströme nur eine geringe Intensität auf (vgl. GASSNER 2005, BMBAU 1979).
Frischluftentstehungsgebiete in Form größerer Wald- oder Gehölzbestände sind im Plangebiet
nicht vorhanden. Den vorhandenen Hecken und Streuobstbeständen kommt insgesamt nur eine
geringe Funktion für die Luftregeneration zu.
Das Plangebiet ist wegen des Fehlens von emittierenden Gewerbebetrieben oder stark
befahrenen, überörtlich bedeutsamer Verkehrsachsen weitgehend frei von lufthygienischen
Belastungen.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Beeinträchtigungen der Klimaökologie umfassen die Inanspruchnahme von Ackerstandorten mit
allgemeiner Funktion als Kaltluftentstehungs- und Kaltluftabflussgebiete sowie die Beeinflussung
des Mikroklimas durch Schaffung von Aufheizungsflächen (Versiegelung durch Wohnbebauung
und Verkehrsflächen). Durch die Ortsrandlage, den bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von
0,4 insgesamt mäßigen Versiegelungsgrad, die in das Baugebiet integrierten, über ihre
Verdunstung kühlenden Gehölzstrukturen und die sonstigen Festsetzungen zur inneren
Durchgrünung sind die Aufheizungseffekte allerdings insgesamt unerheblich.
Beeinträchtigungen der Lufthygiene sind auf verkehrsbedingte Emissionen von Luftschadstoffen
durch den Ziel- und Quellverkehr beschränkt. Durch die geplante äußere Erschließung über die
Planstraßen A und B mit Zu- und Abfahrten lässt sich eine gute Verteilung der Verkehrsströme
und der resultierenden Verkehrsbeeinträchtigungen erreichen.
Die vorhandenen Heckenbestände mit allgemeiner Funktion für die Frischluftregeneration werden
weitgehend geschont.
- 21 -
Umweltbericht
2.8. Schutzgut Landschaftsbild
Bestandsaufnahme:
heinungsform
der Landschaft verstanden. Neben visuellen Wahrnehmungen umfasst das Landschaftsbild, auch
die Sinneseindrücke von Gehör, Geruchs- und Tastsinn.
Der Aspekt des Naturgenusses und Naturerlebens ist ein wesentlicher Teil der Landschaftsbildbewertung (GASSNER 2005).
Vielfalt, Naturnähe und Eigenart sind wesentliche Kriterien zur Beschreibung und Bewertung des
Landschaftsbildes. Für das Erholungspotential eines Raumes sind außerdem die Merkmale
Erlebniswert, Benutzbarkeit und Störungsfreiheit von Bedeutung.
Der Planungsraum umfasst eine flach bis mäßig geneigte, überwiegend intensiv landwirtschaftlich
genutzte, sichtoffene und durch einzelne Gehölzstrukturen gegliederte Hanglage. Visuell wird der
Planungsraum durch die Ortsrandlage mit angrenzender aufgelockerter Wohnbebauung (v.a.
Einzel- und Doppelhäuser) geprägt.
Prägende und raumgliedernde Landschaftselemente stellen die vorhandenen Gruppen von
Hecken und Wäldchen als durchgängiger Grünstreifen mit prägenden Laubbaumbeständen dar.
Die landschaftliche Eigenart und Attraktivität wird im Plangebiet insgesamt als mittel bewertet.
Durch die angrenzende Bebauung bestehen geringe bis mäßige visuelle Vorbelastungen,
sonstige wesentliche
Störfaktoren des
Erholungspotentiales
wie z.B. stark
befahrene
Verkehrsachsen sind nicht vorhanden.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Durch das Vorhaben wird eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit insgesamt mittlerer
Attraktivität und Eigenart überbaut. Der Bereich besitzt bereits Ortsrandcharakter und grenzt im
Westen an vorhandene Wohnlagen an. Es ist eine aufgelockerte durchgrünte Wohnbebauung mit
Einfamilien- und Doppelhäusern vorgesehen, welche an die bereits vorhandene Bebauung
anschließt.
Durch
Festsetzungen
zur
Farbgebung
von
Fassaden
und
Dacheindeckungen,
zur
Höhenbegrenzung der Baukörper und zur Gestaltung von Einfriedungen wird ein gestalterischer
Rahmen vorgegeben. Ziel ist
eine möglichst
harmonische Eingliederung
des neuen
Wohngebietes in die bereits vorhandene angrenzende Bebauung. Die Errichtung visuell
besonders dominanter und daher störender Gebäude soll vermieden werden.
- 22 -
Umweltbericht
2.9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsaufnahme:
Kulturgüter im Sinne der Umweltprüfung sind Zeugnisse menschlichen Handels, die als solche für
die Geschichte des Menschen bedeutsam sind. Der Begriff umfasst sowohl Einzelobjekte und
Objektgruppen einschließlich ihres Umgebungsbezuges als auch kulturhistorisch bedeutsame
Landschaftsteile und Landschaften (E. GASSNER & A. WINKELBRANDT 2005).
Gemäß dem Internetdienst des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BayernViewerDenkmal, Mai 2016) sind innerhalb des Plangebietes keine amtlicherseits registrierten Bau- oder
Bodendenkmäler vorhanden.
Bewertung der Umweltauswirkungen:
Durch das Vorhaben werden keine bereits amtlicherseits erfassten Bau- oder Bodendenkmäler
beeinträchtigt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Erdarbeiten zu archäologisch
bedeutsamen Neufunden kommt. In diesem Fall gelten die einschlägigen Vorschriften gemäß
Art. 8 des Bayeris
verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für
Denkmalpflege anzuzeigen.
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der
Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die
- 23 -
Umweltbericht
3.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bei Nichtdurchführung der Planung kurz- bis
mittelfristig von einem Fortbestand der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Nutzung und damit
von einem weitgehend unveränderten Umweltzustand auszugehen.
Teile der relativ ebenen Fläche werden ackerbaulich genutzt.
Eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft würde Konflikte mit der im Umfeld bereits
bestehenden Wohnnutzung nach sich ziehen.
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die beschriebenen Eingriffe in den Naturhaushalt
unterbleiben. Der Planungsraum würde als Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen der
Kulturlandschaft mit allgemeiner Bedeutung erhalten bleiben.
Die durch die Ortsrandlage begründeten Störungen wie z.B. die Beunruhigung durch
Spaziergänger, spielende Kinder oder das Ausführen von Hunden würde ebenfalls fortbestehen.
Durch das Vorhaben wird die noch vorhandene Randbebauung im Westen von Retzstadt
erschlossen. Bei einem Verzicht auf die Planung müsste der vorhandene Bedarf an zusätzlichen
Wohnbauflächen an einem anderen Standort gedeckt werden. Die Nutzung des Bereiches als
Wohngebiet wäre aus den genannten Gründen mittel- bis langfristig immer wieder neu zu
diskutieren, auch wenn das Vorhaben vorerst nicht realisiert würde. Sonstige Nutzungen wie eine
Misch- oder Gewerbebebauung sind wegen der an der Ostseite bereits angrenzenden
Wohnbebauung an diesem Standort nicht vorstellbar.
- 24 -
Umweltbericht
4.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung
und zum Ausgleich
4.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Die Ackerfläche und die entlang des Buchweges verlaufende Fußwegeverbindung
zum Ortszentrum sind durch die Planung nicht betroffen. Durch die Festsetzung von
Baugrenzen und die Beschränkung der Gebäudehöhen wird eine optische Einengung des
schmalen Talgrundes und eine Reduzierung der Aufenthaltsqualität vermieden
(Schutzgut Mensch).
Sonstige prägenden Gehölzstrukturen und amtlich erfassten Biotopflächen können zum
Teil erhalten und als öffentliche Grünflächen in das Baugebiet integriert werden.
Erforderlichenfalls werden die zu erhaltenden Gehölzstrukturen vor baubedingten
Beeinträchtigungen geschützt (Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild).
-
Durch das festgesetzte Grünflächenkonzept mit diversen Pflanz- und Erhaltungsbindungen und die Vorgaben zur Verwendung heimischer Gehölze für die Mindestbepflanzung wird die Anbindung an die angrenzende Feldflur sowie eine angemessene
innere Durchgrünung des Wohngebietes mit naturnahen Vegetationselementen
sichergestellt.
Für den Nord- und Südrand des Geltungsbereiches wurden für Kleintiere durchgängige
Einfriedungen festgesetzt, um ausreichende biologische Wechselbeziehungen zwischen
den benachbarten Lebensräumen des durchgrünten Wohngebiets und der nördlich
angrenzenden Feldflur zu gewährleisten (Schutzgut Pflanzen und Tiere).
Der wertvolle Oberboden ist bei allen Baumaßnahmen fachgerecht zu sichern und zu
lagern. Er soll möglichst vor Ort wieder eingebaut oder im nahen Umkreis einer sinnvollen
Folgenutzung im Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft zugeführt werden. Alle
baubedingt beanspruchten Flächen außerhalb des Geltungsbereiches sind nach Abschluss
der Arbeiten zu rekultivieren, erforderlichenfalls ist der Boden tief zu lockern (Schutzgut
Boden).
Durch die Festsetzungen zur Verwendung wasserdurchlässiger Flächenbefestigungen
sowie zur Regenwasserbewirtschaftung auf den privaten Bauflächen werden die Eingriffe in
den Wasserhaushalt wesentlich reduziert (Schutzgut Wasser).
Durch Festsetzungen zur Farbgebung von Fassaden und Dacheindeckungen und zur
Höhenbegrenzung der Baukörper wird das neue Wohngebiet gestalterisch in die
benachbarte Bebauung eingegliedert. Visuelle Beeinträchtigungen aus Blickrichtung des
Wohngebiets werden begrenzt (Schutzgüter Mensch, Landschaftsbild).
- 25 -
Umweltbericht
4.2. Maßnahmen der Grünordnung innerhalb des Geltungsbereiches
Das im Grünordnungsplan erarbeitete Maßnahmenkonzept wurde durch geeignete zeichnerische
und textliche Festsetzungen vollinhaltlich in den Bebauungsplan übernommen. Die vorgesehenen
Gehölzpflanzungen werden jeweils mit dem
Anpassungen im Rahmen der Ausführungsplanung wie z.B. die Berücksichtigung von
Schutzabständen zu unterirdischen Leitungen zu ermöglichen.
Der Umweltbericht mit Festsetzungen zur Grünordnung ist Bestandteil der Begründung zum
Bebauungsplan.
Hierbei wurde eine Ausgleichsmaßnahme A1 innerhalb des Geltungsbereiches eingeplant,
welche an der Süd- und Westgrenze mit einer Breite von 10 m als Randeingrünung mit einer
Neuanpflanzung von Hecken und Pflanzung von Einzelbäumen, sowie zur Entwicklung
artenreicher, extensiv genutzter Gras- und Krautfluren bzw. Wiesenstreifen angelegt wird.
Diese Ausgleichsfläche A1 hat eine Fläche von 3.231 m²
Diese Ausgleichsmaßnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MainSpessart vorabgestimmt.
4.3. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereiches
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB wird entsprechend den
Vorgaben des bayerischen Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (s. Kap. 4.4).
Die innerhalb des Geltungsbereiches festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen tragen zur
Eingriffsvermeidung und
minderung bei, eine vollständige Kompensation der unvermeidbaren
Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist jedoch nicht möglich.
Es werden daher Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches auf Flächen von
0,4850 ha im Eigentum der Gemeinde Retzstadt durchgeführt. Diese werden den Eingriffen in
Naturhaushalt und Landschaftsbild auf den privaten Baugrundstücken und den öffentlichen
(siehe Punkt 4.4).
- 26 -
Umweltbericht
4.4 Ausgleichsflächenberechnung mit Bilanzierung
Für das Plangebiet ergibt sich hinsichtlich der Lebensraumtypen folgende Flächenverteilung:
Lebensraum
Acker- und Grünlandflächen
Wirtschaftswege (Schotterweg/Grasweg)
biotopkartierte Gehölzstrukturen
Wegrain mit Gehölzstrukturen
gesamt
ca. Eingriffsfläche
in ha
1,94
0,20
0,02
0,03
2,19
Die Lebensräume des Plangebietes sind infolge einer gemeinsamen Betrachtung der betroffenen
Schutzgüter den folgenden Kategorien zuzuordnen:
Kategorie I: Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Acker- und Grünlandflächen, Wirtschaftswege
Kategorie II: Gebiete mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Wegrain mit Gehölzstrukturen
Kategorie III: Gebiete mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
biotopkartierte Gehölzstrukturen
Für die Wohngebietsflächen wurde die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgelegt.
Aufgrund der Grundflächenzahl des Baugebietes werden die Wohngebietsflächen dem
Typ A: hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad
zugeordnet.
Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
Bei der Berechnung des Ausgleichsbedarfs wird zunächst die Eingriffsfläche im engeren Sinn
ermittelt, indem von der Gesamtfläche die öffentlichen Grünflächen abgezogen werden, da in
diesen Bereichen infolge grünordnerischer Maßnahmen eine Verbesserung der ökologischen
Wertigkeit erreicht werden kann.
Die Eingriffsfläche im engeren Sinn umfasst nach Abzug der öffentlichen Grünflächen somit 1,87
ha (2,19 ha Gesamtfläche 0,32 ha öffentliche Grünfläche = 1,87 ha).
- 27 -
Umweltbericht
Im Umgriff der öffentlichen Grünflächen befinden sich folgende Lebensraumtypen:
Lebensraum
Acker- und Grünlandflächen
Wirtschaftswege (Schotterweg/Grasweg)
biotopkartierte Gehölzstrukturen
Wegrain mit Gehölzstrukturen
ca. in ha
0,2550
0,0600
0,0050
0,0000
0,3200
Im Rahmen der Kompensationsberechnung wird nachfolgend der Kompensationsbedarf nur für
die Eingriffsfläche im engeren Sinn (Flächen mit Ausweisung als Verkehrsfläche und Bauflächen)
berechnet:
Lebensraum
Acker- und Grünlandflächen
Wirtschaftswege (Schotterweg/Grasweg)
biotopkartierte Gehölzstrukturen
Wegrain mit Gehölzstrukturen
ca. Eingriffsfläche
in ha
1,6850
0,1400
0,0150
0,0300
1,8700
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme (Kategorien I, II und III) und der Erfassung der
Auswirkungen des Eingriffs (Typ A) werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
für das Plangebiet folgende Kompensationsfaktoren abgeleitet:
Kategorie I: Gebiete mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Kompensationsfaktor: 0,4
Kategorie II: Gebiete mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Kompensationsfaktor: 1,0
Kategorie III: Gebiete mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Kompensationsfaktor: 3,0
Begründung für die Wahl der Kompensationsfaktoren:
- im Gebiet befinden sich keine gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen
- das Plangebiet liegt außerhalb amtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete
- durch das Vorhaben werden weder Wasserschutzgebiete noch Oberflächengewässer in
Anspruch genommen
- im Plangebiet liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor
- im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen und Festsetzungen zur Vermeidung und
Minderung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter vorgesehen
- 28 -
Umweltbericht
Lebensraum
Acker- und Grünlandflächen
Wirtschaftswege (Schotterweg/Grasweg)
biotopkartierte Gehölzstrukturen
Wegrain mit Gehölzstrukturen
ca. Eingriffsfläche
in ha
1,6850
0,1400
0,0150
0,0300
1,8700
Faktor
0,4
0,4
3,0
1,0
Ausgleichsbedarf
in ha
0,6740
0,0560
0,0450
0,0300
0,8050
Für die Eingriffsflächen im engeren Sinn wurde der folgende Ausgleichsbedarf ermittelt:
0,8050 ha
Durch die planexternen Ausgleichsmaßnahmen mit einem Gesamtumfang von 0,4850 ha wird
eine ökologische Aufwertung von vorhandenen Grünflächen auf dem Grundstück Flur-Nr. 2954
durch extensive Pflege erzielt.
Die entstehende Grünfläche ist der Kategorie II zuzuordnen, es erfolgt daher eine Aufwertung um
Durch die geplanten Maßnahmen können die Eingriffe in den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Baugebiet
ausgeglichen werden.
5.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Zur Deckung des aktuell hohen Bedarfes an Wohngebieten mit Einzel- und Doppelhausbebauung stehen keine Alternativstandorte in Retzstadt gemäß Flächennutzungsplan zur
Verfügung.
Auf die unbebauten, erschlossenen Grundstücke im Ortsgebiet Retzstadt hat die Gemeinde
keinen Zugriff, da sich diese in Privatbesitz befinden.
6.
Verwendete Methodik
Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter und der Eingriffe durch das Bauvorhaben wird in
verbal-argumentativer Form vorgenommen.
Die rechnerische Eingriffs-/
griffs-
- 29 -
Umweltbericht
7.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf
Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene
nachteilige Umweltauswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Ergänzend unterrichten die Behörden nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens die Gemeinde,
sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche,
insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt hat (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Die bestehenden fachbehördlichen Überwachungspflichten sind zu beachten.
Zum jetzigen Stand sind keine erheblichen unvorhergesehenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter zu prognostizieren. Auf die Festlegung von speziellen MonitoringMaßnahmen wird daher verzichtet.
8.
Zusammenfassung des Umweltberichts
Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einer derzeit
ackerbaulich genutzten Fläche im Westen des Ortsrandes angrenzend an bereits bestehende
Der Geltungsbereich besitzt eine Gesamtfläche von 2,19 ha, welche in 1,54 ha privaten
Baugrundstücken (inkl. privater Grünflächen), 0,32 ha Verkehrsflächen (Straßen, Wirtschafts- und
Fußwege, öffentliche Stellplätze) und 0,32 ha öffentliche Grünflächen unterteilt wird.
Auf der überbaubaren Fläche des Wohngebietes wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40
festgesetzt. Das Baugebiet soll überwiegend mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Acker intensiv genutzt. Einzelne Gruppen von
Hecken befinden sich im Norden entlang des Buchweges, an der südlichen Grenze des
Geltungsbereiches grenzt ein Wäldchen.
Im Westen sowie angrenzend befinden sich Ackerflächen. Die nördlich angrenzende Fläche wird
ebenfalls intensiv ackerbaulich genutzt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der auf die einzelnen Schutzgüter bezogenen
Wirkungsanalyse nochmals in Kurzform dargestellt:
- 30 -
Umweltbericht
Schutzgut Mensch:
Die geplante Wohnbebauung fügt sich gut in die vorhandene Nutzungsstruktur ein. Durch die
festgesetzten
Grundflächenzahlen
von
0,4
und
die
Erhaltung
diverser
vorhandener
Grünstrukturen wird dem Leitbild einer durchgrünten Wohnsiedlung entsprochen und der
Wohnwert gesteigert.
Durch das Wegekonzept wird eine gute Anbindung des Wohnquartiers an das Retzstadter
Ortszentrum im Osten, die Grünanlage im Baugebiet und die Feldflur im Norden mit Funktion als
ortsnaher Erholungsraum gewährleistet.
Im Bebauungsplan festgesetzte Beschränkungen der Gebäudehöhe und Baugrenzen sorgen
dafür, dass der Grünstreifen im schmalen Talgrund des Retzbachgrabens in seiner
Aufenthaltsqualität nicht beeinträchtigt wird.
Durch die geplante äußere Erschließung mit Zu- und Abfahrten lässt sich eine gute Verteilung der
Verkehrsströme erreichen. Die zusätzliche Verkehrsbelastung entspricht dem Quell- und
Zielverkehr aus den Anwohnern des Baugebietes bzw. deren Besuchern und ist entsprechend
gering.
Schutzgut Pflanzen und Tiere:
Durch das Vorhaben werden keine naturschutzrechtlichen Schutzgebiete und keine gesetzlich
besonders
geschützten
Trocken-,
Mager-
oder
Feuchtbiotope
beeinträchtigt.
Die
Ausgleichsfläche A1 als öffentliche Grünfläche dient der Artenerhaltung für Pflanzen und Tiere
innerhalb des Baugebietes.
Es
werden
Ackerflächen
mit
Getreideanbau,
untergeordnet
auch
Intensivwiesen
und
Brachbereiche in einem Gesamtumfang von 2,19 ha beansprucht. Die betroffenen Flächen
besitzen lediglich eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum wildlebender Tier- und
Pflanzenarten der Agrarlandschaft.
Durch die Festsetzungen zur Neupflanzung heimischer Gehölze auf privaten und öffentlichen
Grundstücksflächen wird eine angemessene innere Durchgrünung des Wohngebietes mit
naturnahen Vegetationselementen sichergestellt.
Die neu anzulegenden Gruppen von Hecken dienen in ihrer Funktion als Brutstätte
heckenbrütender
Vogelarten.
Rodungsmaßnahmen
durchzuführen.
- 31 -
sind
außerhalb
der
Vogelbrutzeiten
Umweltbericht
Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft:
Durch das Wohngebiet werden insgesamt ca. 1,15 ha Böden im Bereich von Wohngebäuden,
Nebenanlagen sowie privaten und öffentlichen Verkehrsflächen teilweise oder vollständig
versiegelt, weitere Flächen sind durch Bodenabtrag und umlagerung aufgrund der erforderlichen
Geländeanpassungen betroffen.
Das Baugebiet liegt abseits von Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten.
Oberflächengewässer
sind
nicht
vorhanden.
Durch
Festsetzungen
zur
Verwendung
wasserdurchlässiger Flächenbefestigungen auf Stellplätzen, durch die Verpflichtung zur
Bewirtschaftung des anfallenden Regenwassers auf den privaten Grundstücken und weitere
Maßnahmen zur Regenrückhaltung werden die Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts
reduziert.
Für das Schutzgut Klima und Luft sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgut Landschaftsbild, Kulturgüter:
Durch das Vorhaben wird eine landwirtschaftlich genutzte, leicht geneigte Fläche überbaut.
Der Bereich besitzt bereits Ortsrandcharakter und grenzt im Westen an vorhandene Wohnlagen
an. Raumgliedernde Landschaftselemente wie die vorhandenen Hecken und Wäldchen bleiben
größtenteils erhalten und geben dem Wohngebiet künftig eine charakteristische Prägung.
Im Übergang zur sichtoffenen Feldflur an der Nordgrenze des Geltungsbereiches ist eine
streifenförmige private Grünfläche vorgesehen, die zur Ortsrandeingrünung teils mit heimischen
Sträuchern bepflanzt werden soll.
Aus Blickrichtung des Gegenhanges mit Wohnbebauung wird das neue Wohngebiet gut
einsehbar sein. Durch Festsetzungen zur Höhenbegrenzung der Baukörper und zur Farbgebung
von Fassaden und Dacheindeckungen wird daher ein gestalterischer Rahmen vorgegeben, der
eine möglichst harmonische Eingliederung der geplanten Bebauung in das vorhandene Ortsbild
gewährleisten soll.
Amtlicherseits erfasste Bau- oder Bodendenkmäler werden durch das geplante Wohngebiet nicht
beeinträchtigt.
Das vorgesehene Grünordnungskonzept wird über geeignete zeichnerische und textliche
Festsetzungen in vollem Umfang in den Bebauungsplan übernommen und im Umweltbericht zur
Grünordnungsplanung näher erläutert.
- 32 -
Umweltbericht
Die Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfes erfolgt gemäß dem bayerischen
und
Kompensationsverordnung
(BayKompV).
Unter
nach
Berücksichtigung
der
der
Bayerischen
innerhalb
des
Geltungsbereiches festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen errechnet sich ein
Defizit in Höhe von ca. 0,4850 ha.
Es ist die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes im Gemeindegebiet von Retzstadt auf insgesamt ca. 0,4850 ha auf dem
Grundstück Flur-Nr. 2954 westlich des Geltungsbereiches vorgesehen. Durch extensive Pflege
einer Grünfläche können die Eingriffe durch das Baugebiet in einem engen räumlichen und
funktionalen Zusammenhang kompensiert werden.
Für die Gemeinde Retzstadt:
Retzstadt, den
Für den Entwurfsverfasser:
..
Würzburg, den ..
__________________________
___________________________
1. Bürgermeister (Karl Gerhard)
ARZ INGENIEURE GmbH & Co.KG
- 33 -
Umweltbericht
9.
Quellenverzeichnis
AMTLICHE BIOTOPKARTIERUNG BAYERN FLACHLAND 1 : 25 000. Blatt 6025 Arnstein.
Jahr der Erfassung: 1996.
ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPROGRAMM LANDKREIS MAIN-SPESSART. März 1999.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE: Internet-Dienst Bayern-Viewer
Denkmal. Stand: Mai 2016.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (LFU): Informationssystem
Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern (IÜG). Stand: Mai 2016.
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND
Ergänzte Fassung. München, Januar 2003.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT:
Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web). Stand: Mai 2016.
BUNDESMINISTER FÜR RAUMORDNUNG, BAUWESEN UND STÄDTEBAU: Regionale
Luftaustauschprozesse und ihre Bedeutung für die räumliche Planung. Bonn. 1979.
BÜTTNER, G.: Hydrogeologischer Fachbeitrag in FREUDENBERGER, W. et al.:
Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern, Blatt 6025 Arnstein.
Bayerisches Geologisches Landesamt. München 2000.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN GEMEINDE RETZSTADT, Stand: 7. Änderung vom
31.10.2012 in der Fassung vom 14.03.2013
FREUDENBERGER, W.: Erläuterungen z. Geologischen Karte von Bayern, Blatt 6025
Arnstein.
Bayerisches Geologisches Landesamt. München 2001.
GASSNER, E. & WINKELBRANDT, A.: UVP Rechtliche und fachliche Anleitung für die
Umweltverträglichkeitsprüfung. Heidelberg 2005.
GEOLOGISCHE KARTE VON BAYERN 1 : 25 000. Blatt 6025 Arnstein.
Bayerisches Geologisches Landesamt. München 1999.
MARTIN, W.: Bodenkundlicher Fachbeitrag in FREUDENBERGER, W. et al.:
Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern, Blatt 6025 Arnstein.
Bayerisches Geologisches Landesamt. München 2000.
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN UND
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ: Der Umweltbericht in der Praxis. Leitfaden zur Umweltprüfung
in der Bauleitplanung. Ergänzte Fassung, Januar 2007.
REGIONALPLAN DER REGION WÜRZBURG (2). STAND: 11. MAI 2012.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG:
Städtebauliche Klimafibel Online. 2008.
GEBIETSHEIMISCHES SAATGUT: Netzwerk Blühende Landschaft, Fischermühle 7,
72348 Rosenfeld, Tel.: 07428/ 945 249 28, eMail: [email protected]
- 34 -
Umweltbericht
Anlage 1: Laubbäume II./ III. Ordnung
A: Straßenbäume
Mittel- bis großkronige Bäume:
Acer campestre
- Feld-Ahorn
Acer platanoides in Sorten
- Spitz-Ahorn
Betula pendula
- Hänge-Birke
Carpinus betulus in Sorten
- Hainbuche
Corylus colurna
- Baum-Hasel
Platanus acerifolia
- Platane
Quercus petraea
- Trauben- Eiche
Quercus robur in Sorten
- Stiel-Eiche
Sorbus aria in Sorten
- Echte Mehlbeere
Sorbus intermedia in Sorten
- Schwedische Mehlbeere
Hochstämmige Obstbäume:
Apfelsorten:
Kaiser Wilhelm, Jakob Fischer, Lohrer Rabmbour,
Landsberger, Renette, Rote Sternenrenette,
Goldparmäne, Schöner aus Boskoop
Birnensorten:
Gräfin von Paris, Gellerts Butterbirne,
Stuttgarter Geishirtle
Zwetschgen:
Bühler Frühzwetschge, Hauszwetschge
- 35 -
Umweltbericht
B: Gehölzpflanzungen auf öffentlichen und privaten Grünflächen
Großkronige Bäume:
Acer platanoides
- Spitz-Ahorn
Acer pseudoplatanus
- Berg-Ahorn
Fagus sylvatica
- Rot-Buche
Fraxinus excelsior
- Esche
Quercus petraea
- Trauben-Eiche
Quercus robur
- Stiel-Eiche
Klein- bis mittelkronige Bäume:
Acer campestre
- Feld-Ahorn
Carpinus betulus
- Hainbuche
Prunus avium
- Vogel-Kirsche
Sorbus aucuparia
- Eberesche
Sorbus torminalis
- Elsbeere
Sorbus domestica
- Speerling
Sträucher:
Cornuns mas
- Kornel-Kirsche
Cornus sanguinea
- Blutroter Hartriegel
Corylus avellana
- Hasel
Crataegus laevigata
- Zweigriffliger Weißdorn
Crataegus monoyna
- Eingriffliger Weipdorn
Ligustrum vulgare
- Liguster
Lonicera xylosteum
- Rote Heckenkirsche
Prunus spinosa
- Schlehe
Rhamnus carthatica
- Kreuzdorn
Rosa canina
- Hunds-Rose
Sambucus nigra
- Schwarzer Holunder
Viburnum lantana
- Wolliger Schneeball
Viburnum opulus
- Gewöhnlicher Schneeball
- 36 -
Umweltbericht
Anlage 2: Gebietsheimisches Saatgut
- 37 -
Umweltbericht
Herstellernachweis für gebietsheimisches Saatgut:
Rieger-Hofmann GmbH
In den Wildblumen 7-11
74572 Blaufelden-Raboldshausen
Telefon: 0049 (0)7952 92 18 89-0
Telefax: 0049 (0)7952 92 18 89-99
Email:
[email protected]
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Umweltbericht
Anlage 3: Kostenaufstellung
(nachfolgende Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.)
1.) Pflanzmaßnahmen auf öffentlichen Grünflächen im Baugebiet/ Ausgleichsfläche A1
Flächen/ Anzahl
Oberboden für Grünfläche
3.231 m²
Einzelkosten
-/ m²
Pflanzung von Hochstämmen StU 16-18
einschl. 1 Jahr Fertigstellungspflege
12 St.
-/ St.
Pflanzung von Heistern, 125-150 cm
einschl. 1 Jahr Fertigstellungspflege
30 St.
-/ m²
Pflanzung von Sträuchern, 70-100 cm
einschl. 1 Jahr Fertigstellungspflege
500 m²
-/ m²
Ansaat von Wiesen-/ Rasenflächen
einschl. 1 Jahr Fertigstellungspflege
2.731 m²
Gesamtkosten
19.386
5.462
37.548
Gesamtsumme 1):
2.) Pflanzmaßnahmen außerhalb des Baugebiets/ Ausgleichsfläche A2
Extensive Pflege von
Grünlandflächen
4.850 m²
Gesamtsumme 2.):
Zusammenstellung:
Gesamtsumme 1):
Gesamtsumme 2.):
47.248
47.500
gerundet:
Aufgestellt:
Würzburg, im Juni 2016
Geändert: Oktober 2016
ARZ INGENIEURE GmbH & Co. KG
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