SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN Hochbergerstrasse 160, 4019 Basel Tel. +41 61 639 95 95 Fax +41 61 639 95 11 www.port-of-switzerland.ch Empfänger per E-Mail Gruppe: Nachricht für die Binnenschifffahrt Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr.: 20/16 CH Streckenabschnitt Basel - Birsfelden Einsatz Fahrzeuge im Zusammenhang mit Sondierbohrungen auf der Rheinsohle Zeitweilig geregelter Einbahnverkehr und Sperrung Gross- und Kleinschifffahrt Rhein-Km 163,00 – Rhein-Km 170,00 Zwischen dem unteren Schleusenvorhafen Birsfelden (Rhein-Km 163,50) und der Dreirosenbrücke (Rhein-Km 167,80) werden ein Schwimmendes Gerät mit Bohrmaschine sowie ein Gütermotorschiff für Sondierbohrungen auf der Rheinsohle eingesetzt. Dieses ist gemäss RheinSchPV bezeichnet. Die Sondierbohrungen erfolgen im genannten Zeitraum an verschiedenen Orten innerhalb und ausserhalb der Grossschifffahrtsrinne. Dies führt zur Einengung der Grossschifffahrtsrinne. Deshalb wird die Gross- und Kleinschifffahrt im genannten Streckenabschnitt und Zeitraum für einige Stunden im geregelten Einbahnverkehr (Signalisation: „Verbot des Begegnens und Überholverbot“, A.4) geführt und für wenige Stunden gesperrt. Die Sondierbohrungen werden durchgeführt, von: Mittwoch, 2. November 2016 bis voraussichtlich Mittwoch, 16. Dezember 2016. Die Sperrung der gesamten Schifffahrt aufgrund der Sondierbohrungen findet statt am: Sperrung Schifffahrt (Berg- und Talfahrt) Mittwoch, 9. November 2016 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr Direktion: Juristischer Sitz: Basel Birsfelden GH-1.9-20161024-NfB 2016-CH Fahrzeuge für Bohrungen.docx Bankverbindung: Basler Kantonalbank Konto Nr. 16 5.484.726.13 MWST-Nr. CHE-114.454.804 MWST NfB Nr. 20/16 CH – Einsatz Fahrzeuge im Zusammenhang mit Sondierbohrungen auf dem Rhein Seite 2 Die genannte Strecke muss unter Vermeidung von Sog und Wellenschlag passiert werden. Während der Fahrt ist die Empfangsbereitschaft auf UKW 18 sicher zu stellen. Diese Anordnungen gelten für die gesamte Gross- und Kleinschifffahrt, mit Ausnahme der Gierseilfähren. Die Revierzentrale Basel übernimmt während der gesamten Zeit die Verkehrsleitung. Den Anweisungen der Revierzentrale Basel ist Folge zu leisten. Auskünfte über die jeweils aktuelle Verkehrsführung erteilt die Revierzentrale (RVZ) Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt. Basel, 24. Oktober 2016 LYM/SAD GH-1.9-20161024-NfB 2016-CH Fahrzeuge für Bohrungen.docx SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN
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