Kommission schlägt umfassende Reform der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission schlägt umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in
der EU vor
Straßburg, 25. Oktober 2016
Die Kommission hat heute angekündigt, dass sie eine Reform der Besteuerung von
Unternehmen im Binnenmarkt plant, um so ein wachstumsfreundliches und faires System
der Unternehmensbesteuerung zu schaffen.
Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) – Good for Europe
Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), die als Teil eines
umfangreicheren Pakets von Reformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung erneut aufgegriffen
wurde, wird die Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt erleichtern, die damit verbundenen Kosten senken
und als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung fungieren.
Im Jahr 2011 wurde die GKKB erstmals mit dem Ziel vorgeschlagen, den Binnenmarkt für
Unternehmen stärken. Die Mitgliedstaaten erzielten zwar erhebliche Fortschritte in Bezug auf viele
Kernelemente des früheren Vorschlags für eine GKKB, konnten sich jedoch letztlich nicht einigen. Im
Anschluss an die Konsultation von Mitgliedstaaten, Unternehmen, Zivilgesellschaft und des
Europäischen Parlaments verstärken wir heute die unternehmensfreundlichen Elemente des vorherigen
Vorschlags, um grenzüberschreitend tätige Unternehmen bei der Reduzierung von Kosten und
Verwaltungsaufwand zu unterstützen und die Innovation zu fördern. Die neu aufgelegte GKKB wird
darüber hinaus gleiche Ausgangsbedingungen für multinationale Unternehmen in Europa schaffen,
indem häufig zur Steuervermeidung genutzte Schlupflöcher geschlossen werden.
Zwei weitere Vorschläge haben das Ziel, das derzeitige System für die Beilegung von Streitigkeiten zur
Doppelbesteuerung in der EU zu verbessern und die bestehenden Vorschriften zur Verhinderung von
Missbrauch zu verschärfen. Zusammengenommen werden diese Maßnahmen ein einfaches und
unternehmensfreundliches Steuerumfeld schaffen.
Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „ Die Steuerpolitik sollte dazu beitragen, dass die Ziele
der EU für Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit erreicht werden. Die heutigen Vorschläge
zielen darauf ab, Wachstum und Investitionen anzukurbeln, Unternehmen zu unterstützen und für
Gerechtigkeit zu sorgen. Das derzeitige System der Unternehmensbesteuerung begünstigt die
Finanzierung von Unternehmen durch Schulden gegenüber der Finanzierung durch Beteiligungskapital.
Die Verringerung der Steueranreize für Fremdfinanzierung im Steuersystem ist ein wichtiger
Bestandteil des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und darüber hinaus ein Beleg unseres
Engagements für die Umsetzung dieses Projekts.“
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre
Moscovici erklärte: „Mit diesem Neustart des Verfahrens zur Einführung der GKKB tragen wir den
Anliegen der Unternehmen ebenso Rechnung wie denen der Bürgerinnen und Bürger. Durch die vielen
Gespräche, die ich in meiner Funktion als für Steuern zuständiges Kommissionsmitglied geführt habe,
ist für mich völlig klar geworden, dass Unternehmen einfachere Steuervorschriften innerhalb der EU
benötigen. Gleichzeitig müssen wir unseren Kampf gegen Steuervermeidung verstärken und einen
echten Wandel herbeiführen. Die Finanzminister sollten dieses ehrgeizige, zeitgemäße Paket
unvoreingenommen betrachten, da es ein solides Steuersystem schaffen wird, das an die
Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst ist.“
Um zügige Fortschritte zu erzielen und aus Gründen der Praktikabilität soll das Verfahren zur
Einführung der GKKB in aus zwei Stufen bestehen. In Bezug auf die gemeinsame
Bemessungsgrundlage ist eine rasche Einigung möglich, so dass ihre wesentlichen Vorteile sowohl für
Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten schnell zum Tragen kommen. Die Konsolidierung sollte
wenig später eingeführt werden und würde die Nutzung aller Vorteile des gesamten Systems
ermöglichen.
1. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
Die GKKB wird Unternehmen erstmals ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung ihrer steuerbaren
Gewinne in der gesamten EU an die Hand geben. Im Vergleich zum vorangegangenen Vorschlag aus
dem Jahr 2011 wird das neue System
- für die großen multinationalen Konzerne, die über die größten Kapazitäten für aggressive
Steuerplanung verfügen, verpflichtend sein; dadurch wird gewährleistet, dass Unternehmen mit
weltweiten jährlichen Erträgen von über 750 Mio. EUR tatsächlich dort besteuert werden, wo sie ihre
Gewinne erwirtschaften.
- Schlupflöcher im Zusammenhang mit der Gewinnverlagerung für steuerliche Zwecke schließen.
- Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Aktivitäten durch Eigenkapital und durch die Erschließung von
Märkten anstatt durch Schulden zu finanzieren.
- Innovation durch steuerliche Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern, die mit
einer realen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind.
Die Körperschaftsteuersätze sind nicht von der GKKB erfasst, da dies nach wie vor eine Angelegenheit
der nationalen Souveränität ist. Dennoch wird die GKKB ein transparenteres, effizienteres und
gerechtes System zur Berechnung der Steuerbasis grenzüberschreitend tätiger Unternehmen schaffen
und somit eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU darstellen.
Die GKKB wird den Binnenmarkt für Unternehmen verbessern
Unternehmen können fortan ein einheitliches Regelwerk nutzen und bei ihrer inländischen
Steuerverwaltung eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU abgeben. Dank
der GKKB dürfte die jährlich für Compliance-Tätigkeiten aufgebrachte Zeit um 8 % sinken, die für die
Errichtung einer Tochtergesellschaft benötigte Zeit hingegen um bis zu 67 %. Dies würde den
Unternehmen (einschließlich KMU) den Gang ins Ausland erleichtern.
Es werden stärkere Anreize für wachstumsfreundliche Maßnahmen wie Investitionen in Forschung und
Entwicklung und Finanzierungen durch Eigenkapital geschaffen und somit die allgemeinen Ziele der
Wiederankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen gefördert. Einmal vollständig
eingeführt, könnte die GKKB die Gesamtinvestitionen in der EU um bis zu 3,4 % steigern.
Unternehmen wird es möglich sein, die in einem Mitgliedstaat erzielten Gewinne mit Verlusten aus
einem anderen Mitgliedstaat zu verrechnen. Steuerliche Hindernisse wie die Doppelbesteuerung
werden beseitigt, und die GKKB wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich verstärken, indem sie ein
stabiles, transparentes EU-weites System für die Besteuerung von Unternehmen schafft.
Die GKKB wird zur Bekämpfung der Steuervermeidung beitragen
Die GKKB wird Diskrepanzen zwischen nationalen Systemen beseitigen, die derzeit von aggressiven
Steuerplanern genutzt werden. Des Weiteren wird sie Verrechnungspreisen und Steuervergünstigungen
– den heutzutage vorrangig für die Steuervermeidung genutzten Instrumenten – einen Riegel
vorschieben. Ferner enthält sie solide Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch, die verhindern
sollen, dass Unternehmen ihre Gewinne in Länder außerhalb der EU verlagern. Da die GKKB für die
größten, in der EU tätigen multinationalen Konzerne verpflichtend sein wird, werden die Unternehmen
mit dem größten Risiko der aggressiven Steuerplanung nicht mehr in der Lage sein, in großem Maßstab
Steuervermeidung zu betreiben.
Die GKKB wird die Förderung von Wachstum, Arbeitsplätzen und Investitionen in der EU
unterstützen
Die GKKB wird den Unternehmen solide und vorhersehbare Regeln, faire und ausgewogene
Wettbewerbsbedingungen sowie Verringerungen bei Kosten und Verwaltungsaufwand bieten. Die EU
wird auf diese Weise zu einem attraktiveren Markt für Investitionen und Geschäftstätigkeit. Die neu
aufgelegte GKKB wird auch den Bereich Forschung und Entwicklung, einen wichtigen Wachstumsmotor,
unterstützen. Unternehmen werden erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungskosten gewährt,
was insbesondere jungen und innovativen Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an dem neuen
System entschieden haben, zugutekommen wird.
Schließlich werden im Rahmen der GKKB Maßnahmen ergriffen, um den Anreizen im Steuersystem für
Fremdfinanzierung anstatt Beteiligungskapital entgegenzuwirken, und zwar durch einen Freibetrag für
die Beschaffung von Beteiligungskapital. Ein fester Satz des neuen Eigenkapitals von Unternehmen, der
sich aus einem risikofreien Zinssatz und einer Risikoprämie zusammensetzt, wird jedes Jahr steuerlich
abzugsfähig sein. Unter aktuellen Marktbedingungen würde dieser Satz 2,7 % betragen. Dadurch
werden Anreize für Unternehmen geschaffen, stabilere Finanzierungsquellen zu erschließen und
Kapitalmärkte in Anspruch zu nehmen. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion.
Ferner wäre dies eindeutig von Vorteil für die Finanzstabilität, da Unternehmen mit einer stärkeren
Eigenkapitalbasis schockresistenter wären.
2. Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsangelegenheiten
Des Weiteren hat die Kommission einen Vorschlag für ein verbessertes System zur Beilegung von
Streitigkeiten im Bereich der Doppelbesteuerung in der EU vorgelegt. Die Doppelbesteuerung ist ein
wesentliches Hindernis für Unternehmen, das Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und
Liquiditätsprobleme schafft. Derzeit gibt es rund 900 Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU,
deren Streitwert sich schätzungsweise auf 10,5 Mrd. EUR beläuft. Die Kommission hat eine Anpassung
der derzeitigen Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen, um den Bedürfnissen der Unternehmen
besser gerecht zu werden. Insbesondere wird ein breiteres Spektrum an Fällen erfasst, und für die
Mitgliedstaaten wird es eindeutige Fristen für die Erzielung einer verbindlichen Einigung über die
Lösung von Doppelbesteuerungsfragen geben.
3. Bekämpfung hybrider Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU
Der dritte Vorschlag des heutigen Pakets umfasst neue Maßnahmen, um Unternehmen davon
abzuhalten, durch sogenannte hybride Gestaltungen Unterschiede zwischen den Steuersystemen von
Mitgliedstaaten und Ländern zum Zwecke der Steuervermeidung auszunutzen. Die Möglichkeit für
hybride Gestaltungen bietet sich, wenn Länder unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung
bestimmter Einkünfte oder Rechtsträger haben. Unternehmen können diese Situation ausnutzen, um in
keinem der Länder besteuert zu werden. Die im Juli angenommene Richtlinie zur Bekämpfung der
Steuervermeidung enthält bereits Bestimmungen über den Umgang mit hybriden Gestaltungen
innerhalb der EU. Der heutige Vorschlag, der auf Ersuchen der Mitgliedstaaten vorgelegt wird,
vervollständigt die Regelung, indem er auch auf hybride Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU
eingeht.
Das Paket enthält zudem eine einleitende Mitteilung über die politischen und wirtschaftlichen
Beweggründe der Vorschläge sowie die Folgenabschätzungen für die GKKB und den Mechanismus zur
Beilegung von Streitigkeiten.
Diese Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur
Annahme übermittelt.
Näheres dazu unter:
Fragen und Antworten zur GKKB
Einleitende Mitteilung zur GKKB
Weitere Informationen zur GKKB
Video: „CCCTB – it's good for Europe“
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CCCTB – Good for Europe
CCCTB – Good for multinationals
CCCTB – Good for small companies