8.0225/16 Landgericht Aächen Beschluss In dem einstweiligen VerfUgungsverfahren 1. 2. der Lorraine Media GmbH, Berlin,· der Hauptstraße .117. 10821 Ahtragstenerinnen, Prozessbevöllmächtigterzu 1) und 2): g.$ g~n Herrn Anttagsgegher, wird im Wege derein$tWeiltgen Verfügung wegenderDringrtchkeit des Falles ohne vorangegar\g~J1emondliChE) VerhandIUJ1gängeördhet: Dehl.Al1tragsgegner wird untersagt; 1. die Antragstellerin zu 2) oder Beschäftigte der Antrag$lellerin 2. derAntra9stellerih zu .2) oder Beschäftigten der Antrsgstellerin·zu 1 2 so wie geschehen in der Goog des Antragsgegners betreffend die ' Antragstellerin zu 1. vom 16.6.2016, 14:26 UhrDem Antragsgegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht: • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass diese~ nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft oder • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderh,andlungen bis zu insgesamt zwei Jahren. , Die Kostehdes Verfahrens werden dem Antragsgegner zu 3/4 und den Antragstellern zu je 1/8 auferlegt. DerVerfahrenswert wird auf 12 ..000,00 EURfestgesetzt. GrUnde: Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. Durch ,eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen vom 16:06.2016 und die zur Akte gereichten Anlagen sind sowohl die den Anspruch (§ 823 Abs.1, 1004 Abs.1, S 2, §§ 843 Abs.1 § 1004 Abs.1 S. 28GB LV;mit Ar1.2 Abs.1 GG) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glauphaft gemacht, unter denen wegen des dringenden VerfUgungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO). Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 § 269 ZPO. DieWertfestsetzun"g hat ihre Rechtsgrundlage in§§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO Rechtsbehalfsbelahrung: Gegendiesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. pieserist bei dem Landgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92,52070 Aachen, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen. Die Fl'arteien mtlssensich durch 'eihenRechtsanwalt;vertretenla~sen. 'insb~söndere ' muss dieWidersprliCh$$ch'rlft von ,einem·sölcihel1unterieiCl'lliel sein: 3 AaChen, 20,06;2016 . 8. Zivilkammer _. Vorsitzende Richterin am UHidgeticht - .Richter am Landgericht - Richter am Landgericht
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