Patientenverfügung - auf Details kommt es an

Patientenverfügung: Auf Details kommt es an
Nur
wenn
Erkrankungen
und
Behandlungsmethoden
genau
beschrieben sind, ist die Patientenverfügung rechtlich bindend.
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Wer sicher gehen möchte, dass die Patientenverfügung im Ernstfall
rechtlich wirksam ist, sollte sie möglichst präzise formulieren. Nur wenn das
Dokument genaue Angaben über die vorliegende Erkrankung, Behandlungssituation oder ärztliche Maßnahmen enthält, ist es bindend. Das hat der
Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Behandlungen und ihre Folgen
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Viele Menschen nutzen das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale
zur rechtlichen Vorsorge. „Bei der Patientenverfügung geht es um Entscheidungen, die höchstpersönlich sind und nicht unter Druck getroffen werden
sollten“, so Joanna Batista, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein. „Auf jeden Fall sollte man sich über Behandlungsmöglichkeiten und ihre Folgen beraten lassen.“
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Die Familie im Ernstfall entlasten
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In einer Patientenverfügung lassen sich einzelne medizinische Maßnah-
men darstellen. Dazu gehören etwa künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr
oder Beatmung sowie Dialyse, Antibiotika und andere. Wichtig und hilfreich
sind genaue Angaben nicht nur für den behandelnden Arzt, sondern auch für
die Familie des Patienten. „Angehörige leiden ohnehin schon unter der
Situation“, so Batista weiter, „man sollte sich also gut überlegen, wieviel Last
man ihnen mit medizinischen Entscheidungen aufbürden möchte.“
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Eine umfassende, in zwei Terminen unterteilte Beratung, die den Ver-
brauchern Gelegenheit geben soll, sich über ihre Entscheidungen Gedanken
zu machen, bietet die Verbraucherzentrale Flensburg an. Nach dem zweiten
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Flensburg, 25/10/2016
gehen. Die Beratungen sind kostenpflichtig und eine vorherige Terminvereinbarung unter 0461/28604 ist dringend erforderlich.
Für weitere Informationen:
Christine Hannemann, Leiterin der Verbraucherzentrale Flensburg
[email protected]
Joanna Batista, Referentin Recht
[email protected]
www.vzsh.de
http://twitter.com/vzsh
www.facebook.com/vzsh.de
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Termin können die Verbraucher mit einer fertigen Ausfertigung nach Hause