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Flensburg, 28/06/2016
Ob neue Fliesen in der Küche, ein verstopfter Abfluss oder der frische Anstrich für das Wohnzimmer: Wer einen Handwerker beauftragt, will sich
Mühe, Zeit und Stress ersparen und nimmt bei guter Arbeit den Preis für gute
Arbeit auch gerne in Kauf.
Diese Rechnung geht aber häufig nicht auf. Leider! Viele Verbraucher kommen in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und schildern ihre zum
Teil katastrophalen Erlebnisse mit Handwerkern. Oftmals liegt das Problem
schon bei der Auswahl des „richtigen“ Handwerkers. Bei dieser sollte der
Verbraucher auf Gelbe Seiten, Internetportale wie "MyHammer" oder Werbeanzeigen verzichten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf diese Weise die
Gefahr zu groß ist, an einen unseriösen Betrieb zu geraten. Rufen Sie stattdessen bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer an und fragen Sie
nach einem geeigneten Betrieb in Ihrer Nähe. Oder nutzen Sie für die Suche
die Homepage der Handwerkskammer im Internet. Die Handwerkskammer
ist in der Lage, Ihnen einen ordnungsgemäß zugelassenen und in die Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetrieb zu empfehlen.
Doch was tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Ist der
Auftrag z.B. nicht so erledigt worden, wie vorher besprochen, müssen Sie die
Arbeit nicht abnehmen. Dann unterschreiben Sie bitte auch nichts, sondern
verlangen Nachbesserung! Zeigen sich Mängel, müssen Sie dem Handwerker die Chance geben, selbst einen eigenen Reparaturversuch zu unternehmen – auf seine Kosten. Sind durch die Arbeit zusätzliche Schäden entstanden, haben Sie Anspruch auf Ersatz.
Ist eine Rechnung aus Ihrer Sicht nicht in Ordnung, so müssen Sie diese
nicht bezahlen. Erheben Sie in einem solchen Fall schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung. Setzen Sie dem Handwerksbetrieb eine Frist von 14 Tagen und verlangen Sie die Ausstellung einer korrekten Rechnung bzw. bitten
Sie um Aufklärung über die streitigen oder unverständlichen Abrechnungsposten. Wie so oft kommt es also darauf an, zur richtigen Zeit richtig zu handeln.
Dieser Grundsatz gilt auch für viele andere strittige Punkte wie z.B. der Abweichung vom Kostenvoranschlag, nicht nachvollziehbare, überhöhte Fahrtkosten oder nicht eingehaltene Termine.
Bei diesen und vielen anderen Fragen bietet die Verbraucherzentrale
Flensburg in der Schiffbrücke 65, Tel.:0461-28604 daher fundierte Beratung durch Rechtsanwälte, die Ihnen den richtigen Weg aufzeigen.
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Ärger mit Handwerkern