Wahl an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016

Wahl an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016
Amtsdauer 2017 - 2020
Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Reglements über
Abstimmungen und Wahlen vom 16. Juni 2000 gibt der Gemeinderat bekannt, dass anlässlich
der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 folgende Wahl für die Amtsdauer
2017 - 2020 nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) vorzunehmen ist:
Vizepräsidentin / Vizepräsident der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
aus der Mitte der am 30. Oktober 2016 an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder
Wahlvorschläge der politischen Parteien oder Wählergruppen sind unter Angabe von
Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse bis Dienstag, 8. November
2016, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur
eine/n Kandidatin/Kandidaten enthalten, muss eine deutliche Bezeichnung seiner Herkunft
(Partei, Wählergruppe und dergleichen) aufweisen und sich von anderen Vorschlägen
hinreichend unterscheiden. Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zehn in
Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die gleiche Person
kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Nach Einreichung des Vorschlages
kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden. Die Einreichung eines gemeinsamen
Wahlvorschlages durch mehrere Parteien, Wählergruppen, usw. ist zulässig.
Der Gemeinderat
Brügg, im Oktober 2016