Wahl an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 Amtsdauer 2017 - 2020 Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 16. Juni 2000 gibt der Gemeinderat bekannt, dass anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 folgende Wahl für die Amtsdauer 2017 - 2020 nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) vorzunehmen ist: Vizepräsidentin / Vizepräsident der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person aus der Mitte der am 30. Oktober 2016 an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder Wahlvorschläge der politischen Parteien oder Wählergruppen sind unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse bis Dienstag, 8. November 2016, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n Kandidatin/Kandidaten enthalten, muss eine deutliche Bezeichnung seiner Herkunft (Partei, Wählergruppe und dergleichen) aufweisen und sich von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheiden. Zudem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Nach Einreichung des Vorschlages kann die Unterschrift nicht mehr zurückgezogen werden. Die Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages durch mehrere Parteien, Wählergruppen, usw. ist zulässig. Der Gemeinderat Brügg, im Oktober 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc