Neues aus Berlin - spd

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VON BERLIN IN DEN WAHLKREIS
AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK
18. WP / 29. Ausgabe / 27. Oktober 2016
Liebe Genossinnen und Genossen,
ein Thema, das in der letzten Woche den Bundestag sowohl im Plenum als auch im Innenausschuss
be-schäftigt hat, ist der Suizid des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt
Leipzig. Die unfassbaren Vorfälle bei seiner Festnahme und Inhaftierung müssen umfassend und
rasch aufgeklärt werden. Die Aneinanderreihung von Pleiten und Pannen in Sachsen legen nahe: Das
waren nicht nur einzelne Fehler, das ist ein Organisationsversagen.
Eine solche Fehlerkette darf sich nicht mehr wiederholen! Entscheidend für einen erfolgreichen Kampf
gegen den Terror ist nicht nur eine gute Ermittlungsarbeit, sondern auch der professionelle Umgang
mit Verdächtigen und Tätern. Dies müssen die Polizei- und Justizbehörden der Länder gewährleisten.
Wichtige Entscheidungen und Themen der letzten Sitzungswoche findet Ihr, wie gewohnt, auf den
nächsten Seiten.
Herzliche Grüße
Eure
Helga Kühn-Mengel, MdB
AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016
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MISSBRAUCH VON LEIHARBEIT UND WERKVERTRÄGEN WIRD DER RIEGEL
VORGESCHOBEN
Auf Initiative der SPD hat die Koalition vereinbart, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
zu bekämpfen. Am Freitag haben wir im Bundestag endlich den Gesetzentwurf zur Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen.
Denn es ist so: Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als
Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige der
Stammbelegschaft. Zudem haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Einige
Leiharbeitnehmer arbeiten bis zu zehn Jahre in demselben Entleihbetrieb. Das darf nicht sein.
Zusätzlich nutzen Arbeitgeber immer häufiger missbräuchliche Werkvertragskonstruktionen, um
Leiharbeit zu umgehen und den eigenen Profit zu steigern.
Leiharbeit auf ihren Zweck reduzieren
Wir wollen Leiharbeit und Werkverträge auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen: Leiharbeit soll
Unternehmen als unkompliziertes Instrument dienen, Auftragsspitzen abzuarbeiten und zeitlich
begrenzte Personalengpässe, z. B. durch längere Krankheit von Beschäftigten, zu überbrücken.
Werkverträge sind dazu da, die Herstellung von Werken wie das Anstreichen von Büroräumen, die
nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden können, per Werkvertrag an ein anderes
Unternehmen zu vergeben.
Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nach neun Monaten für die
gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen müssen wie die Stammbelegschaft – auch Equal Pay
genannt. Zudem soll eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Wird diese überschritten,
entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihbetrieb. Damit soll dem dauerhaften Einsatz von
Leiharbeitskräften entgegengewirkt werden.
Bei der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden zwei Überlassungen an denselben
Entleihbetrieb zusammengerechnet, wenn die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern.
Leiharbeitnehmer können dem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher widersprechen. Ihren Widerspruch
müssen sie persönlich bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass der
Verleiher keine Blankowidersprüche von Leiharbeitern im Vorfeld einholen kann. Diese Verschärfung
hat die SPD-Fraktion unter anderem im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt. Im Falle des
Widerspruchs muss der Leiharbeitnehmer vom Verleiher in einem anderen Betrieb eingesetzt werden.
Vom gleichen Lohn nach neun Monaten kann nur abweichen, wer einen Branchenzuschlagstarif
vereinbart hat. Dieser muss nach sechs Wochen bereits eine stufenweise Lohnerhöhung vorsehen,
und spätestens nach 15 Monaten muss ein Lohn erreicht werden, der dem tarifvertraglichen
Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche entspricht. Auch für die
Höchstüberlassungsdauer gilt: Nur auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen
kann von den 18 Monaten abgewichen werden.
Im Jahr 2020 wird die Arbeitnehmerüberlassung auch mit Blick auf die Höchstüberlassungsdauer und
Equal Pay evaluiert.
Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden.
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Klare Regeln für Werkverträge
Durch gestärkte Informationsrechte von Betriebsräten wird der Einsatz von Werkverträgen
transparenter. Betriebsräte müssen über die vertragliche Gestaltung des Einsatzes von
Fremdpersonal informiert werden. Außerdem können Scheinwerkverträge künftig nicht mehr durch
eine so genannte Vorratsverleiherlaubnis nachträglich legitimiert werden.
Darüber hinaus gibt es mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und
selbstständiger Tätigkeit: Zur rechtlichen Einordnung des Vertragsverhältnisses wird anhand
allgemeiner Grundsätze, wie sie von der Rechtsprechung über viele Jahren entwickelt worden sind,
gesetzlich definiert, wann ein Arbeitsvertrag vorliegt und wer somit Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
ist. Hierfür ist die Gesamtbetrachtung aller Umstände Voraussetzung. Dadurch bekommen
Beschäftigte, Gewerkschaften und Kontrollbehörden schneller größere Rechtsklarheit.
Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt
Die neuen gesetzlichen Regelungen helfen verantwortungsvoll handelnden Unternehmen, deren
Flexibilität nicht eingeschränkt wird. Sie richten sich vielmehr gegen die schwarzen Schafe, die die
bisherigen Regeln missbraucht haben. Das Gesetz tritt zum 1. April 2017 in Kraft. Die
Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay gelten für Verleihzeiten ab diesem Datum.
Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion sind die gesetzlichen Maßnahmen ein erster wichtiger
Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen. Wir wollten
weiterreichende Regelungen durchsetzen: Zum Beispiel, dass Leiharbeitnehmern der gleiche Lohn
wie der Stammbelegschaft schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit anstatt nach neun Monaten
gezahlt werden muss. Zudem wollten wir eine Beweislastumkehr bei missbräuchlichen Werkverträgen
einführen. Diese und weitere Maßnahmen sind aber mit der CDU/CSU-Fraktion nicht realisierbar.
Hier die Links zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809232.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810064.pdf
GESETZ ZUR FLEXIRENTE BESCHLOSSEN
Bereits in meinem letzten Newsletter hatte ich ausführlich zum Gesetz zu flexiblen Übergängen in der
Rente berichtet. Jetzt haben wir im Bundestag die neuen Regelungen beschlossen, nachdem eine
Expertenanhörung zu einer nahezu einhellig positiven Bewertung gekommen war.
Mit dem Ergebnis bin ich persönlich zufrieden. Unser Ziel war, anstelle eines starren Korsetts
selbstbestimmte Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen.
Dabei sollen sowohl individuelle Erwerbsbiografien wie auch die persönlichen Vorstellungen der
Beschäftigten berücksichtigt werden.
Zentral ist, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. Wir wollen
verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden
müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher schafft die FlexiRente eine Vorsorgekette, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht. Mit
einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventionsund Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie
dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Kinder- und
Jugendrehabilitation mit der Möglichkeit zur Nachsorge eingeführt.
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Weiterhin wird der Renteneintritt individueller und flexibler. Die Teilrente kann stufenlos in Anspruch
genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen.
6.300 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die
Rente angerechnet. Das ist für die Beschäftigten eine gute Alternative zu einem vorzeitigen und
abrupten Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Denn so kann der Übergang in die Rente schrittweise und
passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen.
Hier die Links zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809787.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810065.pdf
BUND
ENTLASTET
LÄNDER
INTEGRATIONSKOSTEN
UND
KOMMUNEN
WEITER
BEI
DEN
Eine gute Nachricht für die Länder und Kommunen. Der Bund wird sie in den kommenden Jahren bei
den Kosten für die Integration der Flüchtlinge zusätzlich finanziell unterstützen. Am Donnerstag haben
wir in 1. Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition beraten.
Damit sollen die Vereinbarungen der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung, die im
Sommer getroffen wurden, umgesetzt werden: Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich
zusätzlich 2 Milliarden Euro über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile als Integrationspauschale.
Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018
erneut um 500 Millionen Euro erhöht und über die so genannten Kompensationsmittel den Ländern
zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzentwurf schlägt zudem auch einen möglichen Transferweg für die im Koalitionsvertrag
vereinbarte weitere Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro von 2018 an vor: 1 Milliarde Euro
soll nach dem Entwurf über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im
Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei
den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den
KdU durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden.
Hier der Link zum Gesetzentwurf:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809980.pdf
EINIGUNG BEI DER BUND-LÄNDER-FINANZBEZIEHUNG UND BILDUNG EINER
BUNDESVERKEHRSSTRAßENGESELLSCHAFT
Und eine weitere gute Nachricht: Mit der vereinbarten Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern engagiert sich der Bund künftig noch wesentlich stärker, um die finanzielle
Leistungsfähigkeit gerade auch der finanzschwächeren Länder zu gewährleisten. Der Bund
übernimmt damit eine Garantenstellung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in
Deutschland, ohne die Länder aus der notwendigen Solidarität füreinander zu entlassen.
Im Zuge der Einigung konnten wir wichtige langjährige Forderungen durchsetzen. Besonders
erfreulich: Wir haben den Einstieg in das Ende des Kooperationsverbots geschafft. Damit kann endlich
auch der Bund in gute Schulen investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern
im Schulbereich untersagt. Mit der vereinbarten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot nun
aufgebrochen. Hierfür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren eingesetzt. Denn für uns ist
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klar: Moderne, gut ausgestattete Schulgebäude und Klassenräume und eine zeitgemäße ITAusstattung sind entscheidend für mehr Chancengleichheit in der Bildung.
Teil der Einigung zwischen Bund und Ländern war auch die geplante Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Planung und Bau von Bundesstraßen und -autobahnen. Damit ist nach
langer Diskussion die Grundlage für eine Reform der Auftragsverwaltung der Länder gelegt.
Die Bundesstraßen bleiben öffentliches Eigentum. Mit der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft
sollen sie aber effizienter geplant und gebaut werden können. Vereinbart ist, dass dabei die
Interessen der Beschäftigten der Straßenbauverwaltung hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und
Arbeitsort berücksichtigt und die Personalvertretungen eingebunden werden. Eine Privatisierung der
Bundesfernstraßen wird es mit uns, auch teilweise, nicht geben.
REGIONALEN SCHIENENVERKEHR FÖRDERN
Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Nahverkehrs, die der Bund den Ländern zur
Verfügung stellt, wird für 2016 noch einmal von 8 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Wir
haben den Betrag, der den Bundesländern für die Durchführung ihrer Nahverkehre zufließt, um 900
Millionen Euro angehoben – von zuvor 7,3 Milliarden Euro auf nun 8,2 Milliarden Euro. Das sind über
zwölf Prozent mehr gegenüber der Summe von 2014. Und der Betrag wird ab 2017 jährlich um 1,8
Prozent erhöht, um steigende Preise abfangen zu können. Mit der erneuten Erhöhung der
Bundesmittel wird der Schienenpersonennahverkehr auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage
gestellt. Gleichzeitig ändert sich zwischen den Bundesländern die Verteilung der Mittel untereinander,
schrittweise bis 2031 – insbesondere Nordrhein-Westfalen erhält einen viel höheren Anteil, ein Schritt
zu mehr Verteilgerechtigkeit.
WAS SONST NOCH THEMA WAR ...
STALKING-OPFER SOLLEN BESSER GESCHÜTZT WERDEN
Bundesjustizminister Heiko Maas will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter
erleichtern. Unter anderem sieht sein Gesetzentwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, eine Anpassung
im Strafrecht vor. Bislang muss nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking
nachweislich schwerwiegend beeinträchtigt ist, damit eine Täterin oder ein Täter strafrechtlich belangt
werden kann. Künftig soll Stalking auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt
und sein Leben nicht ändert.
Hier der Link zum Gesetzentwurf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809946.pdf
KULTURELLE BILDUNG FÜR BENACHTEILIGTE KINDER WEITER AUSBAUEN
Die Große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das
Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. In einem
gemeinsamen Antrag machten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD Vorschläge für eine
Weiterentwicklung. Wir plädieren vor allem dafür, den administrativen Aufwand zu reduzieren und das
Programm stärker im ländlichen Raum zu stärken.
Hier der Link zum Antrag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf
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KAMPF GEGEN DEN IS WEITERFÜHREN
Die Bundesregierung beantragt eine Verlängerung des Einsatzes im Rahmen der internationalen AntiIS-Koalition. So sieht es ein Antrag der Bundesregierung vor, den wir letzte Woche in 1. Lesung
beraten haben. Auf Grund der anhaltenden Bedrohung durch den IS soll das Mandat der Bundeswehr
verlängert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Verlängerung. Auch weil der Beitrag
der Bundeswehr eingebettet ist in einen breiten zivilen Ansatz, um den Menschen vor Ort langfristig
eine bessere Perspektive zu geben. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier warb ebenfalls für
diesen umfassenden Ansatz „von der humanitären Hilfe über unsere politischen Bemühungen bis hin
zu dem immer zentraler werdenden Thema der Stabilisierung.“ Der Einsatz soll bis Ende 2017
weiterlaufen.
BEGEGNUNGEN IN BERLIN
TENZIN NAKTSANG AUS BAD MÜNSTEREIFEL „SCHLÜPFTE“ FÜR DREI TAGE IN DIE ROLLE
EINES BUNDESTAGSABGEORDNETEN
In der letzten Woche fand im Deutschen Bundestag wieder das
"Planspiel Zukunftsdialog" der SPD-Bundestagsfraktion statt. Dabei
kamen junge Menschen aus ganz Deutschland in Berlin zusammen,
um "echte" Politik hautnah zu erleben und über ihre Zukunftsthemen
zu diskutieren.
Auf meine Einladung mit dabei war Tenzin Naktsang aus Bad
Münstereifel. Er ist Abiturient am Städt. St. Michael-Gymnasium und
engagiert sich seit über einem Jahr bei den Jusos.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernten beim Planspiel die Arbeit
der Parlamentarier kennen und schlüpften in die Rolle eines
Abgeordneten, alle Abläufe der Fraktion wurden spielerisch simuliert.
Auch die Themen, mit denen sich die Planspiel-Fraktionen beschäftigten, waren echt: Die Inhalte der
Beratungen orientierten sich an aktuellen, tatsächlichen Beratungsthemen, mit denen sich die „echte“
SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt. Als Mitglied der Planspiel-Fraktion und einer Arbeitsgruppe,
konnte jeder seine eigenen Meinungen und Positionen einbringen und zu Themen wie Bildung,
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und Familienpolitik eigene Anträge entwickeln.
Tenzin, schön, dass Du dabei warst!
SYMPOSIUM IN BERLIN: HERAUSFORDERUNG DIABETES – GESUNDHEITSPOLITIK UND
VERSORGUNGSFORSCHUNG IM DIALOG
Auf Einladung des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung e.V. habe ich Anfang Oktober auf dem Deutschen
Kongress für Versorgungsforschung mit anderen Experten
über die "Herausforderung Diabetes" diskutiert.
Das Thema ist wichtig, denn die Zahl chronisch kranker
Menschen mit Diabetes steigt. Daher gilt es einerseits die
Ursachen dieser komplexen Erkrankung zu bekämpfen. Zum
anderen sind Menschen mit Diabetes mellitus auf
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AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016
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bestmögliche medizinische Versorgung angewiesen, um den Alltag mit ihrer Erkrankung zu
bewältigen und gefürchtete Spätfolgen zu vermeiden.
VERLEIHUNG DES VDEK-ZUKUNFTPREISES 2016
In diesem Jahr wurde der Zukunftspreis des Verbandes der Ersatzkassen
e.V. unter dem Motto „Alterung der Migrationsgeneration – Interkulturelle
Versorgungskonzepte für eine sich verändernde Seniorengeneration“
ausgelobt.
Bei der Preisverleihung wurden vier Projekte ausgezeichnet, die
eindrucksvoll praktische Lösungsansätze für diese Herausforderung
aufzeigen. Besonders gefreut hat mich, dass der AWO-Kreisverband Köln
e.V. mit seinem Projekt „Häusliche Unterstützung für Menschen mit Demenz
aus dem Herkunftsland Türkei“ zu den Preisträgern gehört und sogar den 1.
Preis erhalten hat.
UNTERWEGS IM WAHLKREIS
POLITISCHES FRÜHSTÜCK IN BLANKENHEIM UND BRÜHL
Gleich zwei Mal hatte ich in diesem Monat Genossinen und
Genossen zum „Politischen Frühstück“ eingeladen. Anfang
Oktober fand die Veranstaltung mit dem SPD-Ortsverein
Blankenheim, letzten Sonntag dann mit meinem Heimatortsverein
Brühl statt. Dabei habe ich über Aktuelles aus der Bundespolitik
berichtet und die Bilanz der großen Koalition vorgestellt.
Insbesondere der
Austausch
mit
den Genossinnen
und Genossen vor Ort ist mir wichtig. Denn so erfahre
ich aus erster Hand, was die Menschen bewegt,
welche Sorgen sie haben und wobei sie Hilfe und
Unterstützung benötigen. Den Blankenheimer und
Brühler Genossinnen und Genossen nochmals Danke
für den herzlichen Empfang und den persönlichen
Austausch.
DISKUSSION IN EUSKIRCHEN: CANNABIS – FLUCH ODER SEGEN?
Auf Einladung der Jusos im Kreis Euskirchen habe ich
letzte Woche mit Maria Surges-Brilon, Leiterin der
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas
Euskirchen und Jan Ingensiep, Gründer der Initiative „Sozis
für die Legalisierung von Cannabis“, sowie den
Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung sehr
lebhaft darüber diskutiert, ob Cannabis legalisiert werden
sollte.
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Als Gesundheitspolitikerin bin ich mit dem Thema schon lange vertraut. Auch wenn ich in Teilen eine
doch etwas kritischere Haltung dazu vertrete als die Mehrheit im Publikum, vertrete ich die Meinung,
dass wir eine Umkehr in der Drogenpolitik brauchen – weg von einer reinen Repression, hin zu einer
offenen Diskussion und vor allem einer Verstärkung der Prävention.
Mein Dank gilt Fabian Nowald und den Jusos im Kreis Euskirchen, denen es mit dieser Veranstaltung
gelungen ist, eine längst überfällige Diskussion anzustoßen.
ZEIT FÜR AUSTAUSCH UND INTERESSANTE GESPRÄCHE
Immer einen Besuch wert sind die gemeinsamen Feste der SPD
und der AWO Wesseling. So auch das diesjährige Herbstfest,
das letzten Samstag stattfand. Den Rhein vor der Tür, eine
gemütliche Atmosphäre und viele schöne Begegnungen – was
will man mehr.
Nochmals herzlichen Dank an beide Ortsvereine für diese
gelungene Veranstaltung.
Helga Kühn-Mengel
Mitglied des Deutschen
Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon 030 227 77460
Fax: 030 227 76461
Wahlkreisbüro Erftstadt
Fritz-Erler-Straße 2
50374 Erftstadt
Telefon: 02235 9881776
Wahlkreisbüro Euskirchen
Hochstraße 34
53879 Euskirchen
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