1 VON BERLIN IN DEN WAHLKREIS AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK 18. WP / 29. Ausgabe / 27. Oktober 2016 Liebe Genossinnen und Genossen, ein Thema, das in der letzten Woche den Bundestag sowohl im Plenum als auch im Innenausschuss be-schäftigt hat, ist der Suizid des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig. Die unfassbaren Vorfälle bei seiner Festnahme und Inhaftierung müssen umfassend und rasch aufgeklärt werden. Die Aneinanderreihung von Pleiten und Pannen in Sachsen legen nahe: Das waren nicht nur einzelne Fehler, das ist ein Organisationsversagen. Eine solche Fehlerkette darf sich nicht mehr wiederholen! Entscheidend für einen erfolgreichen Kampf gegen den Terror ist nicht nur eine gute Ermittlungsarbeit, sondern auch der professionelle Umgang mit Verdächtigen und Tätern. Dies müssen die Polizei- und Justizbehörden der Länder gewährleisten. Wichtige Entscheidungen und Themen der letzten Sitzungswoche findet Ihr, wie gewohnt, auf den nächsten Seiten. Herzliche Grüße Eure Helga Kühn-Mengel, MdB AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ MISSBRAUCH VON LEIHARBEIT UND WERKVERTRÄGEN WIRD DER RIEGEL VORGESCHOBEN Auf Initiative der SPD hat die Koalition vereinbart, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Am Freitag haben wir im Bundestag endlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Denn es ist so: Arbeitgeber missbrauchen seit Jahren Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Etwa eine Million Menschen sind zurzeit als Leiharbeitnehmerin und Leiharbeitnehmer tätig. Ihr Lohn ist oft geringer als derjenige der Stammbelegschaft. Zudem haben sie schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Einige Leiharbeitnehmer arbeiten bis zu zehn Jahre in demselben Entleihbetrieb. Das darf nicht sein. Zusätzlich nutzen Arbeitgeber immer häufiger missbräuchliche Werkvertragskonstruktionen, um Leiharbeit zu umgehen und den eigenen Profit zu steigern. Leiharbeit auf ihren Zweck reduzieren Wir wollen Leiharbeit und Werkverträge auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen: Leiharbeit soll Unternehmen als unkompliziertes Instrument dienen, Auftragsspitzen abzuarbeiten und zeitlich begrenzte Personalengpässe, z. B. durch längere Krankheit von Beschäftigten, zu überbrücken. Werkverträge sind dazu da, die Herstellung von Werken wie das Anstreichen von Büroräumen, die nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden können, per Werkvertrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen müssen wie die Stammbelegschaft – auch Equal Pay genannt. Zudem soll eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Wird diese überschritten, entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihbetrieb. Damit soll dem dauerhaften Einsatz von Leiharbeitskräften entgegengewirkt werden. Bei der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden zwei Überlassungen an denselben Entleihbetrieb zusammengerechnet, wenn die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern. Leiharbeitnehmer können dem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher widersprechen. Ihren Widerspruch müssen sie persönlich bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass der Verleiher keine Blankowidersprüche von Leiharbeitern im Vorfeld einholen kann. Diese Verschärfung hat die SPD-Fraktion unter anderem im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt. Im Falle des Widerspruchs muss der Leiharbeitnehmer vom Verleiher in einem anderen Betrieb eingesetzt werden. Vom gleichen Lohn nach neun Monaten kann nur abweichen, wer einen Branchenzuschlagstarif vereinbart hat. Dieser muss nach sechs Wochen bereits eine stufenweise Lohnerhöhung vorsehen, und spätestens nach 15 Monaten muss ein Lohn erreicht werden, der dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche entspricht. Auch für die Höchstüberlassungsdauer gilt: Nur auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann von den 18 Monaten abgewichen werden. Im Jahr 2020 wird die Arbeitnehmerüberlassung auch mit Blick auf die Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay evaluiert. Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden. |2 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ Klare Regeln für Werkverträge Durch gestärkte Informationsrechte von Betriebsräten wird der Einsatz von Werkverträgen transparenter. Betriebsräte müssen über die vertragliche Gestaltung des Einsatzes von Fremdpersonal informiert werden. Außerdem können Scheinwerkverträge künftig nicht mehr durch eine so genannte Vorratsverleiherlaubnis nachträglich legitimiert werden. Darüber hinaus gibt es mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit: Zur rechtlichen Einordnung des Vertragsverhältnisses wird anhand allgemeiner Grundsätze, wie sie von der Rechtsprechung über viele Jahren entwickelt worden sind, gesetzlich definiert, wann ein Arbeitsvertrag vorliegt und wer somit Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist. Hierfür ist die Gesamtbetrachtung aller Umstände Voraussetzung. Dadurch bekommen Beschäftigte, Gewerkschaften und Kontrollbehörden schneller größere Rechtsklarheit. Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt Die neuen gesetzlichen Regelungen helfen verantwortungsvoll handelnden Unternehmen, deren Flexibilität nicht eingeschränkt wird. Sie richten sich vielmehr gegen die schwarzen Schafe, die die bisherigen Regeln missbraucht haben. Das Gesetz tritt zum 1. April 2017 in Kraft. Die Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay gelten für Verleihzeiten ab diesem Datum. Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion sind die gesetzlichen Maßnahmen ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen. Wir wollten weiterreichende Regelungen durchsetzen: Zum Beispiel, dass Leiharbeitnehmern der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit anstatt nach neun Monaten gezahlt werden muss. Zudem wollten wir eine Beweislastumkehr bei missbräuchlichen Werkverträgen einführen. Diese und weitere Maßnahmen sind aber mit der CDU/CSU-Fraktion nicht realisierbar. Hier die Links zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809232.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810064.pdf GESETZ ZUR FLEXIRENTE BESCHLOSSEN Bereits in meinem letzten Newsletter hatte ich ausführlich zum Gesetz zu flexiblen Übergängen in der Rente berichtet. Jetzt haben wir im Bundestag die neuen Regelungen beschlossen, nachdem eine Expertenanhörung zu einer nahezu einhellig positiven Bewertung gekommen war. Mit dem Ergebnis bin ich persönlich zufrieden. Unser Ziel war, anstelle eines starren Korsetts selbstbestimmte Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen. Dabei sollen sowohl individuelle Erwerbsbiografien wie auch die persönlichen Vorstellungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Zentral ist, dass die Beschäftigten gesund und fit das Rentenalter erreichen können. Wir wollen verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen, arbeitslos werden oder Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Daher schafft die FlexiRente eine Vorsorgekette, die von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Nachsorge reicht. Mit einem individuellen berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr sollen Präventionsund Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendrehabilitation mit der Möglichkeit zur Nachsorge eingeführt. |3 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ Weiterhin wird der Renteneintritt individueller und flexibler. Die Teilrente kann stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das ist für die Beschäftigten eine gute Alternative zu einem vorzeitigen und abrupten Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Denn so kann der Übergang in die Rente schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen. Hier die Links zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809787.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810065.pdf BUND ENTLASTET LÄNDER INTEGRATIONSKOSTEN UND KOMMUNEN WEITER BEI DEN Eine gute Nachricht für die Länder und Kommunen. Der Bund wird sie in den kommenden Jahren bei den Kosten für die Integration der Flüchtlinge zusätzlich finanziell unterstützen. Am Donnerstag haben wir in 1. Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition beraten. Damit sollen die Vereinbarungen der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung, die im Sommer getroffen wurden, umgesetzt werden: Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile als Integrationspauschale. Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und über die so genannten Kompensationsmittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzentwurf schlägt zudem auch einen möglichen Transferweg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitere Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro von 2018 an vor: 1 Milliarde Euro soll nach dem Entwurf über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den KdU durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden. Hier der Link zum Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809980.pdf EINIGUNG BEI DER BUND-LÄNDER-FINANZBEZIEHUNG UND BILDUNG EINER BUNDESVERKEHRSSTRAßENGESELLSCHAFT Und eine weitere gute Nachricht: Mit der vereinbarten Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern engagiert sich der Bund künftig noch wesentlich stärker, um die finanzielle Leistungsfähigkeit gerade auch der finanzschwächeren Länder zu gewährleisten. Der Bund übernimmt damit eine Garantenstellung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland, ohne die Länder aus der notwendigen Solidarität füreinander zu entlassen. Im Zuge der Einigung konnten wir wichtige langjährige Forderungen durchsetzen. Besonders erfreulich: Wir haben den Einstieg in das Ende des Kooperationsverbots geschafft. Damit kann endlich auch der Bund in gute Schulen investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern im Schulbereich untersagt. Mit der vereinbarten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot nun aufgebrochen. Hierfür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren eingesetzt. Denn für uns ist |4 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ klar: Moderne, gut ausgestattete Schulgebäude und Klassenräume und eine zeitgemäße ITAusstattung sind entscheidend für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Teil der Einigung zwischen Bund und Ländern war auch die geplante Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Planung und Bau von Bundesstraßen und -autobahnen. Damit ist nach langer Diskussion die Grundlage für eine Reform der Auftragsverwaltung der Länder gelegt. Die Bundesstraßen bleiben öffentliches Eigentum. Mit der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft sollen sie aber effizienter geplant und gebaut werden können. Vereinbart ist, dass dabei die Interessen der Beschäftigten der Straßenbauverwaltung hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort berücksichtigt und die Personalvertretungen eingebunden werden. Eine Privatisierung der Bundesfernstraßen wird es mit uns, auch teilweise, nicht geben. REGIONALEN SCHIENENVERKEHR FÖRDERN Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Nahverkehrs, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, wird für 2016 noch einmal von 8 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Wir haben den Betrag, der den Bundesländern für die Durchführung ihrer Nahverkehre zufließt, um 900 Millionen Euro angehoben – von zuvor 7,3 Milliarden Euro auf nun 8,2 Milliarden Euro. Das sind über zwölf Prozent mehr gegenüber der Summe von 2014. Und der Betrag wird ab 2017 jährlich um 1,8 Prozent erhöht, um steigende Preise abfangen zu können. Mit der erneuten Erhöhung der Bundesmittel wird der Schienenpersonennahverkehr auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt. Gleichzeitig ändert sich zwischen den Bundesländern die Verteilung der Mittel untereinander, schrittweise bis 2031 – insbesondere Nordrhein-Westfalen erhält einen viel höheren Anteil, ein Schritt zu mehr Verteilgerechtigkeit. WAS SONST NOCH THEMA WAR ... STALKING-OPFER SOLLEN BESSER GESCHÜTZT WERDEN Bundesjustizminister Heiko Maas will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Unter anderem sieht sein Gesetzentwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, eine Anpassung im Strafrecht vor. Bislang muss nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking nachweislich schwerwiegend beeinträchtigt ist, damit eine Täterin oder ein Täter strafrechtlich belangt werden kann. Künftig soll Stalking auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Hier der Link zum Gesetzentwurf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809946.pdf KULTURELLE BILDUNG FÜR BENACHTEILIGTE KINDER WEITER AUSBAUEN Die Große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. In einem gemeinsamen Antrag machten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD Vorschläge für eine Weiterentwicklung. Wir plädieren vor allem dafür, den administrativen Aufwand zu reduzieren und das Programm stärker im ländlichen Raum zu stärken. Hier der Link zum Antrag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf |5 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ KAMPF GEGEN DEN IS WEITERFÜHREN Die Bundesregierung beantragt eine Verlängerung des Einsatzes im Rahmen der internationalen AntiIS-Koalition. So sieht es ein Antrag der Bundesregierung vor, den wir letzte Woche in 1. Lesung beraten haben. Auf Grund der anhaltenden Bedrohung durch den IS soll das Mandat der Bundeswehr verlängert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Verlängerung. Auch weil der Beitrag der Bundeswehr eingebettet ist in einen breiten zivilen Ansatz, um den Menschen vor Ort langfristig eine bessere Perspektive zu geben. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier warb ebenfalls für diesen umfassenden Ansatz „von der humanitären Hilfe über unsere politischen Bemühungen bis hin zu dem immer zentraler werdenden Thema der Stabilisierung.“ Der Einsatz soll bis Ende 2017 weiterlaufen. BEGEGNUNGEN IN BERLIN TENZIN NAKTSANG AUS BAD MÜNSTEREIFEL „SCHLÜPFTE“ FÜR DREI TAGE IN DIE ROLLE EINES BUNDESTAGSABGEORDNETEN In der letzten Woche fand im Deutschen Bundestag wieder das "Planspiel Zukunftsdialog" der SPD-Bundestagsfraktion statt. Dabei kamen junge Menschen aus ganz Deutschland in Berlin zusammen, um "echte" Politik hautnah zu erleben und über ihre Zukunftsthemen zu diskutieren. Auf meine Einladung mit dabei war Tenzin Naktsang aus Bad Münstereifel. Er ist Abiturient am Städt. St. Michael-Gymnasium und engagiert sich seit über einem Jahr bei den Jusos. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernten beim Planspiel die Arbeit der Parlamentarier kennen und schlüpften in die Rolle eines Abgeordneten, alle Abläufe der Fraktion wurden spielerisch simuliert. Auch die Themen, mit denen sich die Planspiel-Fraktionen beschäftigten, waren echt: Die Inhalte der Beratungen orientierten sich an aktuellen, tatsächlichen Beratungsthemen, mit denen sich die „echte“ SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt. Als Mitglied der Planspiel-Fraktion und einer Arbeitsgruppe, konnte jeder seine eigenen Meinungen und Positionen einbringen und zu Themen wie Bildung, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und Familienpolitik eigene Anträge entwickeln. Tenzin, schön, dass Du dabei warst! SYMPOSIUM IN BERLIN: HERAUSFORDERUNG DIABETES – GESUNDHEITSPOLITIK UND VERSORGUNGSFORSCHUNG IM DIALOG Auf Einladung des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung e.V. habe ich Anfang Oktober auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung mit anderen Experten über die "Herausforderung Diabetes" diskutiert. Das Thema ist wichtig, denn die Zahl chronisch kranker Menschen mit Diabetes steigt. Daher gilt es einerseits die Ursachen dieser komplexen Erkrankung zu bekämpfen. Zum anderen sind Menschen mit Diabetes mellitus auf |6 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ bestmögliche medizinische Versorgung angewiesen, um den Alltag mit ihrer Erkrankung zu bewältigen und gefürchtete Spätfolgen zu vermeiden. VERLEIHUNG DES VDEK-ZUKUNFTPREISES 2016 In diesem Jahr wurde der Zukunftspreis des Verbandes der Ersatzkassen e.V. unter dem Motto „Alterung der Migrationsgeneration – Interkulturelle Versorgungskonzepte für eine sich verändernde Seniorengeneration“ ausgelobt. Bei der Preisverleihung wurden vier Projekte ausgezeichnet, die eindrucksvoll praktische Lösungsansätze für diese Herausforderung aufzeigen. Besonders gefreut hat mich, dass der AWO-Kreisverband Köln e.V. mit seinem Projekt „Häusliche Unterstützung für Menschen mit Demenz aus dem Herkunftsland Türkei“ zu den Preisträgern gehört und sogar den 1. Preis erhalten hat. UNTERWEGS IM WAHLKREIS POLITISCHES FRÜHSTÜCK IN BLANKENHEIM UND BRÜHL Gleich zwei Mal hatte ich in diesem Monat Genossinen und Genossen zum „Politischen Frühstück“ eingeladen. Anfang Oktober fand die Veranstaltung mit dem SPD-Ortsverein Blankenheim, letzten Sonntag dann mit meinem Heimatortsverein Brühl statt. Dabei habe ich über Aktuelles aus der Bundespolitik berichtet und die Bilanz der großen Koalition vorgestellt. Insbesondere der Austausch mit den Genossinnen und Genossen vor Ort ist mir wichtig. Denn so erfahre ich aus erster Hand, was die Menschen bewegt, welche Sorgen sie haben und wobei sie Hilfe und Unterstützung benötigen. Den Blankenheimer und Brühler Genossinnen und Genossen nochmals Danke für den herzlichen Empfang und den persönlichen Austausch. DISKUSSION IN EUSKIRCHEN: CANNABIS – FLUCH ODER SEGEN? Auf Einladung der Jusos im Kreis Euskirchen habe ich letzte Woche mit Maria Surges-Brilon, Leiterin der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Caritas Euskirchen und Jan Ingensiep, Gründer der Initiative „Sozis für die Legalisierung von Cannabis“, sowie den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung sehr lebhaft darüber diskutiert, ob Cannabis legalisiert werden sollte. |7 AKTUELLES AUS DER BUNDESPOLITIK – 18. WP / 29. AUSGABE / 27. OKTOBER 2016 ___________________________________________________________ Als Gesundheitspolitikerin bin ich mit dem Thema schon lange vertraut. Auch wenn ich in Teilen eine doch etwas kritischere Haltung dazu vertrete als die Mehrheit im Publikum, vertrete ich die Meinung, dass wir eine Umkehr in der Drogenpolitik brauchen – weg von einer reinen Repression, hin zu einer offenen Diskussion und vor allem einer Verstärkung der Prävention. Mein Dank gilt Fabian Nowald und den Jusos im Kreis Euskirchen, denen es mit dieser Veranstaltung gelungen ist, eine längst überfällige Diskussion anzustoßen. ZEIT FÜR AUSTAUSCH UND INTERESSANTE GESPRÄCHE Immer einen Besuch wert sind die gemeinsamen Feste der SPD und der AWO Wesseling. So auch das diesjährige Herbstfest, das letzten Samstag stattfand. Den Rhein vor der Tür, eine gemütliche Atmosphäre und viele schöne Begegnungen – was will man mehr. Nochmals herzlichen Dank an beide Ortsvereine für diese gelungene Veranstaltung. Helga Kühn-Mengel Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227 77460 Fax: 030 227 76461 Wahlkreisbüro Erftstadt Fritz-Erler-Straße 2 50374 Erftstadt Telefon: 02235 9881776 Wahlkreisbüro Euskirchen Hochstraße 34 53879 Euskirchen Telefon: 02251 125156 Wahlkreisbüro Schleiden-Gemünd Alte Bahnhofstraße 13 53937 Schleiden-Gemünd Telefon: 02444 9155811 E-Mail: [email protected] www.helgakühnmengel.de www.facebook.com/helga.kuehnmengel |8
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