Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Wirtschaftliche

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche im
Gemeinnützigkeitsrecht –
Steuerliche Behandlung
und Verlustausgleich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
• Spende, Beitrag, Erbschaft, Zuschuss
• Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt)
• Keine Umsatzsteuer
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
• Zinsen, Pacht Gaststätte
• Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt)
• i.d.R. umsatzsteuerfrei
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
• Sportliche, kulturelle Veranstaltungen
• Zweck kann nur so erreicht werden
• Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7 %)
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche
•
•
•
•
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
Feste, eigene Gaststätte, Werbung
Körperschaftsteuer
15 %
Gewerbesteuer ca.
13 %
Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug
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für Landesentwicklung und Heimat
4 Tätigkeitsbereiche
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Zweckbetrieb
Steuerpflicht aber nur bei
• Einnahmen über 35.000 Euro und
• Gewinn über 5.000 Euro
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
falls > 35.000 € / 5.000 €
Gewinn zu versteuern!
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
z.B. Vereinsgaststätte
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
z.B. Vereinsgaststätte
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
z.B. Vereinsgaststätte
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
Zweckbetriebe
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Rückführung
der
Verluste
Verlustausgleich
innerhalb
12
Monate
aus
Gewinn
wiG
Darlehen
Umlagen
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für Landesentwicklung und Heimat
Rückführung
der
Verluste
Verlustausgleich
in Höhe der
Gewinne
der
letzten
6 Jahre
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für Landesentwicklung und Heimat
Verlustausgleich
Rückführung
der
Verluste
aus
Anlaufverlusten
3 Jahre
20