Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht – Steuerliche Behandlung und Verlustausgleich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb • Spende, Beitrag, Erbschaft, Zuschuss • Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) • Keine Umsatzsteuer 2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb • Zinsen, Pacht Gaststätte • Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) • i.d.R. umsatzsteuerfrei 3 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb • Sportliche, kulturelle Veranstaltungen • Zweck kann nur so erreicht werden • Umsatzsteuer: frei bzw. ermäßigt (7 %) 4 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche • • • • Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Feste, eigene Gaststätte, Werbung Körperschaftsteuer 15 % Gewerbesteuer ca. 13 % Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug 5 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerpflicht aber nur bei • Einnahmen über 35.000 Euro und • Gewinn über 5.000 Euro 6 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 7 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 8 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 9 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 10 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 11 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 12 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe falls > 35.000 € / 5.000 € Gewinn zu versteuern! 13 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe z.B. Vereinsgaststätte 14 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe z.B. Vereinsgaststätte 15 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe z.B. Vereinsgaststätte 16 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 17 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Rückführung der Verluste Verlustausgleich innerhalb 12 Monate aus Gewinn wiG Darlehen Umlagen 18 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Rückführung der Verluste Verlustausgleich in Höhe der Gewinne der letzten 6 Jahre 19 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verlustausgleich Rückführung der Verluste aus Anlaufverlusten 3 Jahre 20
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