Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO - Berechnungsbeispiel
ideeller Bereich
T€
1.
Umsatzerlöse
2.
sonstige betriebliche
Erträge
Vermögensverwaltung
T€
Zweckbetriebe
T€
steuerpflichtige
wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe
T€
Gesamt
T€
0
0
10.000
500
10.500
- Mitgliedsbeiträge
500
0
0
0
500
- Spenden
150
0
0
0
150
0
300
0
0
300
650
300
0
0
950
- Miet-/Pachterträge
davon 10 %
3.
Personalaufwand
400
100
7.000
250
7.750
4.
Abschreibungen
50
100
500
100
750
5.
sonstige betriebliche
Aufwendungen
100
50
1.000
50
1.200
6.
sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
0
130
0
0
130
7.
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
0
0
250
0
250
100
180
1.250
100
Ergebnisse
davon 1/3
davon 10 %
davon 10 %
1.630
Weiteres Beispiel für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nrn. 3 AO = sog. freie Rücklage:
Ideeller Tätigkeitsbereich:
Spendeneinnahmen
10.000 €
Tätigkeitsbereich Verwaltung des Stiftungsvermögens:
Einnahmen aus Vermögensverwaltung
12.000 €
Ausgaben in der Vermögensverwaltung
9.000 €
Nettoeinnahmen:
3.000 €
Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb
Netto-Gewinne aus
- Zweckbetrieben
2.500 €
Tätigkeitsbereich steuerlicher Geschäftsbetrieb
- oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben – Nettoeinnahmen
3.000 €
 10 % von (10.000 € + 2.500 € + 3.000 € ) = 1.550 €
 1/3 von (12.000 € - 9.000 € = 3.000 €)
= 1.000 €
≙ Potenzial zur Rücklagenbildung
nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
2.550 €