Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO - Berechnungsbeispiel ideeller Bereich T€ 1. Umsatzerlöse 2. sonstige betriebliche Erträge Vermögensverwaltung T€ Zweckbetriebe T€ steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe T€ Gesamt T€ 0 0 10.000 500 10.500 - Mitgliedsbeiträge 500 0 0 0 500 - Spenden 150 0 0 0 150 0 300 0 0 300 650 300 0 0 950 - Miet-/Pachterträge davon 10 % 3. Personalaufwand 400 100 7.000 250 7.750 4. Abschreibungen 50 100 500 100 750 5. sonstige betriebliche Aufwendungen 100 50 1.000 50 1.200 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 130 0 0 130 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 250 0 250 100 180 1.250 100 Ergebnisse davon 1/3 davon 10 % davon 10 % 1.630 Weiteres Beispiel für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nrn. 3 AO = sog. freie Rücklage: Ideeller Tätigkeitsbereich: Spendeneinnahmen 10.000 € Tätigkeitsbereich Verwaltung des Stiftungsvermögens: Einnahmen aus Vermögensverwaltung 12.000 € Ausgaben in der Vermögensverwaltung 9.000 € Nettoeinnahmen: 3.000 € Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb Netto-Gewinne aus - Zweckbetrieben 2.500 € Tätigkeitsbereich steuerlicher Geschäftsbetrieb - oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – Nettoeinnahmen 3.000 € 10 % von (10.000 € + 2.500 € + 3.000 € ) = 1.550 € 1/3 von (12.000 € - 9.000 € = 3.000 €) = 1.000 € ≙ Potenzial zur Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 2.550 €
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