Ziele Studie Prozesse im Warenverkehr

Ziele Studie Prozesse im Warenverkehr
Einfache und einheitliche Prozesse EEP
Nummer
Ziel
Bemerkungen
Um spürbare Vereinfachungen zu erreichen, sind die LSVA und
PSVA Prozesse an die Warenprozesse abzustimmen.
EEP 1
Ab 2026 sind sämtliche Zollverfahren standardisiert, orts- und verkehrsträgerunabhängig.
EEP 2
Ab 2026 bietet die EZV die Möglichkeit, dass die elektronische Zollanmeldung jederzeit zentral eingereicht werden kann.
EEP 3
Ab 2022 profitieren gut bewertete Firmen / Zollbeteiligte von Verfahrenserleichterungen.
Im Rahmen der Definition der Grobprozesse soll die gesamte Palette
an Erleichterungen - inklusive Selbstveranlagung - geprüft werden.
EEP 4
Ab 2018 können Begleitdokumente im Handelswarenverkehr in den Frachtapplikationen elektronisch eingereicht werden.
Der Begriff "Frachtapplikation" ist keine Architekturvorgabe.
EEP 5
Die EZV ermöglicht ab 2020 den nationalen und internationalen Austausch von zollrelevanten Daten (Umsetzungstermin ist abhängig von der EU).
EEP 6
Die EZV stellt auf der Basis eines harmonisierten Vollzugs ab 2018 harmonisierte Schnittstellen zum Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse zur Verfügung.
Die Erhebung der MWST und anderer Abgaben muss ebenfalls
sichergestellt werden.
EEP 7
Ab 2026 werden die wesentlichen nationalen und wenn möglich internationalen Zollverfahren elektronisch durchgeführt.
Das Ziel steht im Konflikt zum Umfang DaziT; um eine Integration zu
ermöglichen, müssen die Prozesse vereinfacht werden.
EEP 8
Ab 2019 können Privatwaren im Reiseverkehr per mobile Devices angemeldet werden und ein erster Kundennutzen ist realisiert.
EEP 9
Ab 2025 steht die hochintegrierte Lösung für die Selbstanmeldung von Waren per mobile Devices zur Verfügung.
EEP 10
Die EZV setzt sich für eine länderübergreifende Harmonisierung der Zollprozesse und des Zoll- und Sicherheitsdatentransfers ein.
EEP 11
Die notwendigen rechtlichen Anpassungen für die neuen Prozesse im Warenverkehr sind rechtzeitig in Kraft gesetzt. Bis Mitte 2017 ist ein umfassendes
Normenkonzept zu erstellen (betrifft gesamte EZV).
Studie Prozesse im Warenverkehr
Ziele Studie Prozesse im Warenverkehr
Digitale Prozesse DP
Nummer
Ziel
DP 1
Ab 2026 besteht für alle Zollanmeldungen eine gemeinsame, einheitliche und frei zugängliche webbasierte IT-Anwendung.
DP 2
Ab 2026 sind sämtliche Applikationen der EZV in einer integrierten IT-Landschaft (modular miteinander kommunizierend) zusammengefasst.
DP 3
Ab 2026 ermöglicht die neue IT-Lösung eine medienbruchfreie, automatisierte Prozessabwicklung und Datenkommunikation.
DP 4
Zukünftige Anforderungen können durch einen modularen Aufbau der IT-Lösung zeitnah und effizient umgesetzt werden.
DP 5
Ab 2020 muss jeder Zollbeteiligte eindeutig identifizierbar sein.
DP 6
Ab 2020 sind alle für die Zollanmeldung erforderlichen Informationen an einer Stelle online öffentlich und kostenlos verfügbar. Die Informationen werden in einer
verständlichen Form kommuniziert.
DP 7
Ab 2026 sind alle für die Erfassung der Zollanmeldung erforderlichen Informationen in der IT-Lösung verfügbar / integriert. Die Plausibilisierung der Eingaben
findet unverzüglich statt und gewährleistet einfache und korrekte Zollanmeldungen.
DP 8
In der erforderlichen Qualität vorhandene, konsistente und kongruente Datenbestände ermöglichen die wertschöpfende, nachhaltige und nachvollziehbare
Wiederverwendung / Auswertung.
Studie Prozesse im Warenverkehr
Bemerkungen
Ziele Studie Prozesse im Warenverkehr
Wirksamer Ressourceneinsatz WRE
Ziel
Nummer
WRE 1
Die EZV trifft Massnahmen, damit ab 2022 mindestens 90% aller eingereichten Zollanmeldungen korrekt sind.
WRE 2
Bis 2019 verfügt die EZV über eine den neuen Prozessen angepasste Kontrollstrategie im Warenverkehr.
WRE 3
Bis 2020 verfügt die EZV über ein Kontrollkonzept für die Zollanmeldungen und Prozesse im Warenverkehr. Sie setzt die identifizierten Massnahmen ab 2021 um.
WRE 4
Ab 2021 verfügt die EZV über Daten, Methoden und Ressourcen, die für die vorausschauende, stufengerechte (<> dezentral) und elektronische Risikobeurteilung
notwendig sind.
WRE 5
Ab 2021 verfügt die EZV im grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr bei 95% der Sendungen im Voraus über die notwendigen elektronischen Daten. Bei
über 60% der Sendungen erfolgt die Datenübermittlung 24 Sunden im Voraus (Track & Trace).
WRE 6
Ab 2021 sind die technischen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit die mobile Einsatzfähigkeit gegeben ist.
WRE 7
Ab 2022 sind die administrativen Arbeiten im Zollveranlagungsprozess massiv reduziert und die Ermittlungs- und Kontrolltätigkeiten ausgebaut.
WRE 8
Ab 2020 sind Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der EZV und den Bundesämtern abgeschlossen. Darin werden u.a. die Datenkooperation
(Austausch und Nutzung) und gemeinsame Kontrollen festgelegt.
WRE 9
Ab 2021 besteht eine Qualitäts- / Risikobewertung für Zollanmelder.
WRE 12
Bis 2020 verfügt die EZV über einen vollständigen Leistungskatalog mit einem Wert- und Mengengerüst und stellt ausserordentliche Aufwände den Dritten in
Rechnung.
WRE 13 Bis 2026 können Abgaben flächendeckend bargeldlos bezahlt werden.
Studie Prozesse im Warenverkehr
Bemerkungen
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von DaziT; Bestandteil der
Mobilitätsstrategie.