TOP 7 - Landkreis Waldshut

Sitzung des „Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut“
am Donnerstag, 27.10.2016, 14.00 Uhr im Landratsamt Waldshut,
Kreistagssaal
Öffentliche Sitzung
TOP 7: Geschäftsordnung des Zweckverbandes
Beschlussvorschlag
Die Geschäftsordnung vom 27.10.2016 wird beschlossen. Diese Geschäftsordnung tritt am
28.10.2016 in Kraft.
Sachverhalt
Der Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut kann nach § 5 Abs. 2 GKZ i.V. mit § 36
Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Geschäftsordnung erlassen. Diese ist
in der Anlage beigefügt. Sie regelt den Gang der Sitzungen sowie die entsprechende
Stimmordnung bei Wahlen und Abstimmungen. Sie ist inhaltlich auf das Notwendigste
beschränkt, damit die Sitzungen ordnungsgemäß ablaufen und offene Fragen über
Formalien gegebenenfalls anhand dieser Geschäftsordnung beantwortet werden können.
Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend den Geschäftsordnungen auf Landkreis- und Gemeindeebene ist es sinnvoll,
dass auch eine Geschäftsordnung für den Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut
erlassen wird. Die Verwaltung empfiehlt, diese Geschäftsordnung inhaltlich auf ein Minimum
zu beschränken. Strittige Fragen können im Übrigen entsprechend den Regelungen in der
Gemeindeordnung oder der üblichen Praxis in anderen Gremien beantwortet bzw. gelöst
werden.
Dr. Martin Kistler