Sitzung des „Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut“ am Donnerstag, 27.10.2016, 14.00 Uhr im Landratsamt Waldshut, Kreistagssaal Öffentliche Sitzung TOP 7: Geschäftsordnung des Zweckverbandes Beschlussvorschlag Die Geschäftsordnung vom 27.10.2016 wird beschlossen. Diese Geschäftsordnung tritt am 28.10.2016 in Kraft. Sachverhalt Der Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut kann nach § 5 Abs. 2 GKZ i.V. mit § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Geschäftsordnung erlassen. Diese ist in der Anlage beigefügt. Sie regelt den Gang der Sitzungen sowie die entsprechende Stimmordnung bei Wahlen und Abstimmungen. Sie ist inhaltlich auf das Notwendigste beschränkt, damit die Sitzungen ordnungsgemäß ablaufen und offene Fragen über Formalien gegebenenfalls anhand dieser Geschäftsordnung beantwortet werden können. Stellungnahme der Verwaltung Entsprechend den Geschäftsordnungen auf Landkreis- und Gemeindeebene ist es sinnvoll, dass auch eine Geschäftsordnung für den Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut erlassen wird. Die Verwaltung empfiehlt, diese Geschäftsordnung inhaltlich auf ein Minimum zu beschränken. Strittige Fragen können im Übrigen entsprechend den Regelungen in der Gemeindeordnung oder der üblichen Praxis in anderen Gremien beantwortet bzw. gelöst werden. Dr. Martin Kistler
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