Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

GESAMTELTERNBEIRAT
DER LANDESHAUPTSTADT STUTTGART
Antrag zur Vollversammlung des GEB Stuttgart am 01. 12. 2016
Der Vorstand des GEB Stuttgart beantragt,
- die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die gleichzeitige Wahl einer Doppelspitze
als Vorsitzende möglich ist.
- die Bereiche der Schulartenausschüsse analog zu den Zuständigkeitsbereichen der geschäftsführenden Schulleiter zu verändern (die Schularten Realschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule zu einem Schulartenausschuss Sekundarstufe1 zusammenzufassen sowie für die
Schulart Grundschule einen eigenständigen Schulartenausschuss zu begründen)
- die Sonder- und Förderschulen auch in der Geschäftsordnung in SonderpädagogischeBildungsund BeratungsZentren (SBBZ) umzubenennen.
- die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass Abstimmungen geheim durchzuführen
sind, wenn ein Mitglied es verlangt.
Begründung:
1. Da eine enge Zusammenarbeit der Vorsitzenden notwendig ist, um die vielfältigen Aufgaben
zu bewältigen, kann die Wahl einer Doppelspitze sinnvoll sein, um eine bereits erprobte Zusammenarbeit auch gemeinsam fortsetzen zu können.
2. Da einzelne Schularten immer kleiner werden, andere Schulen noch nicht vollständig einer
Schulart angehören und trotzdem eine Vertretung brauchen, halten wir es für sinnvoll, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule in einen Schulartenausschuss zusammen zu
fassen, um tatsächlich alle Schularten, auch im Übergang, im GEB vertreten zu können.
3. Da die Benennung der Schularten im Schulgesetz geändert wurde, ist es notwendig, diese Änderung auch in der Geschäftsordnung umzusetzen.
4. Es ist sinnvoll, eine Abstimmung auch dann geheim durchzuführen, wenn nur ein Mitglied dieses verlangt und nicht wie bisher erst bei drei Mitgliedern.
Der Vorstand beantragt daher folgende Änderungen in der Geschäftsordnung:
Änderung 1
Bisher:
§ 4 Funktionsinhaber
1. Die Mitglieder des GEB wählen gemäß den Bestimmungen der §§ 16-20 dieser Geschäftsordnung
aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertreter, einen Kassenverwalter und einen Schriftführer in
den Vorstand.
§20 Wahlverfahren
1. b. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind in dieser Reihenfolge in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Internet:
www.GEB-Stuttgart.de E-Mail: [email protected]
GEB Stuttgart
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Neu:
§ 4 Funktionsinhaber
1. Die Mitglieder des GEB wählen gemäß den Bestimmungen der §§ 16-20 dieser Geschäftsordnung
aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertreter oder eine gleichberechtigte Doppelspitze, einen
Kassenverwalter und einen Schriftführer in den Vorstand.
§20 Wahlverfahren
1. b. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind in dieser Reihenfolge in getrennten Wahlgängen zu wählen. Bei der Wahl als Doppelspitze kann sich auch ein Team gemeinsam zur Wahl
stellen und wird dann in einem Wahlgang gemeinsam gewählt.
Entsprechend diesen Änderungen werden auch die übrigen Paragrafen der Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass die Möglichkeit einer Doppelspitze miteingefügt wird.
Änderung 2 und 3
Bisher:
§ 11 Schularten-Ausschüsse
1. Für folgende Schularten werden Schularten-Ausschüsse gebildet:
a) Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
b) Sonder- und Förderschulen
c) Realschulen
d) Allgemeinbildende Gymnasien
e) Berufliche Schulen und Berufliche Gymnasien
Neu:
§ 11 Schularten-Ausschüsse
1. Für folgende Schularten werden Schularten-Ausschüsse gebildet:
a) Grundschulen
b) Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - SBBZ
c) Schulen der Sekundarstufe 1 außerhalb der Gymnasien: Realschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen – kurz: Sek1-Schulen
d) Allgemeinbildende Gymnasien
e) Berufliche Schulen und Berufliche Gymnasien
Änderung 4
Bisher:
§ 10 Beratung und Abstimmung
4. Es wird offen abgestimmt (Zuruf oder Handzeichen). Die Abstimmung ist geheim durchzuführen,
wenn dies mindestens drei Mitglieder verlangen.
Neu:
§ 10 Beratung und Abstimmung
4. Es wird offen abgestimmt (Zuruf oder Handzeichen). Die Abstimmung ist geheim durchzuführen,
wenn dies ein Mitglied verlangt.
Entsprechend diesen Änderungen werden auch die übrigen Paragrafen der Geschäftsordnung in den
Benennungen angepasst.
Internet: www.GEB-Stuttgart.de
E-Mail: [email protected]