Seminar Bauen und Genehmigen im Außenbereich

Seminarort
Teilnahmebedingungen
Haus der Akademien
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich
erklärt werden.
Seminarzeit
20. Oktober 2016
09:15 – 16:45 Uhr
Anmeldungen
(bitte nur in schriftlicher Form) an:
Haus der Akademien
VWA Freiburg
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
oder im Internet unter www.vwa-freiburg.de
Informationen über weitere Seminare zu diesen Themen sowie über unser Weiterbildungsangebot finden
Sie auch im Internet unter:
www.vwa-freiburg.de
Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die
Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt
diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 %
der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die
volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung
eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem
Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern sowie bei zu geringer
Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen.
Seminar
Bauen und Genehmigen im
Außenbereich
Freiburg
20. Oktober 2016
Seminarnummer 2016 – 60025F
Bauen und Genehmigen im Außenbereich
13. Fälle zum Einvernehmen nach § 36
BauGBRechtsschutz gegen Außenbereichsvorhaben
Zum Seminar
Das Seminar bietet eine systematische Darstellung mit jeweils plastischen Beispielen aus der
aktuellen Rechtsprechung zu den u.g. Themen.
Hinweis
Inhalte
1.


Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, eine
aktuelle
Fassung
der
LBO
und
der
BauGB/BauNVO mitzubringen.
Außen- oder Innenbereich?
Abgrenzungskriterien (Ortsteil, Bebauungszusammenhang)
Abgrenzungssatzungen nach § 34 Abs. 4
BauGB
2.
Splittersiedlung
Referent
3.



Aufbau des § 35 BauGB
Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB)
Sonstige Vorgaben (§ 35 Abs. 2 BauGB)
Die wichtigsten Belange (§ 35 Abs. 3
BauGB), insbesondere funktionale und optische Landschaftsstörung
Dr. Klaus Schaeffer
Vorsitzender Richter
am VGH Baden-Württemberg, a.D.
4.
Landwirtschaft oder Gewerbe?
5.
Nebenanlagen zum Außenbereichswohnen?
6.
Solar- und Photovoltaikanlagen
7.
Windkraft- und Biogasanlagen
8.
Telekommunikationsanlagen
9.
Durchschlagskraft des Denkmalschutzes
10. Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich
11. Flächennutzungs- und Regionalplan
12. Fälle zu § 35 Abs. 4 bis Abs. 6 BauGB
Teilnahmegebühr
188,00 €
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine
Gebührenrechnung.