Fortbildung BAJ Frau Nellissen 21 März 2017

F ORTBILDUNG IM B ERUFSANERKENNUNGSJAHR
(Wahlbereich)
Eingliederungshilfe
21.3.2017, 9.00 – 16.00 Uhr
Universität Vechta, Raum E 033
Die Eingliederungshilfe ist Teil des Rehabilitationsrechts und bezeichnet die Hilfen, die der
Sozialhilfeträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen zur Rehabilitation
und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Aber nicht nur der Sozialhilfeträger ist
Träger von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Neben dem
Sozialhilfeträger kennt das Rehabilitationsrecht noch sechs weitere Rehabilitationsträger, die
entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsgesetze Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
erbringen. Mit Inkrafttreten des SGB IX hat der Gesetzgeber nunmehr ein „Dachgesetz“
geschaffen, welches der Vereinheitlichung der divergierenden Rehabilitationsregelungen
dient. Über das Rehabilitationsrecht hinaus, enthält das SGB IX in seinem zweiten Teil
Regeln zum Ausgleich behinderungsspezifischer Nachteile, insbesondere im Erwerbsleben.
Die Veranstaltung beschäftigt sich daher im Wesentlichen mit den Vorschriften des SGB IX
und seinen Bezügen zu den speziellen Leistungsgesetzen (SGB III, SGB V, SGB VI, SGB
VII, SGB VIII, SGB XII und BVG) der jeweiligen Rehabilitationsträger.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Vorschriften der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII
herauszunehmen und in ein neues Teilhabegesetz zu überführen. Dieses neue
Teilhabegesetz soll gleichzeitig die bisherigen Vorschriften des SGB IX ablösen. Daneben
sollen im Rahmen dieser Gesetzesreform die bisherigen Regelungen zur Rehabilitation und
Teilhabe
mit
den
Vorschriften
der
bereits
2009
in
Kraft
getretenen
UN-
Behindertenrechtskonvention harmonisiert werden. Momentan befindet sich das „neue
Teilhabegesetz“ noch im Gesetzgebungsverfahren.
Referentin:
Professor Dr. G. Nellissen, Lehrstuhl für Recht der sozialen Dienstleistungen im
Department I an der Universität Vechta
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Veranstalter: Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Vechta,
Koordinator des Berufsanerkennungsjahres, Dr. Georg Singe,
Anmeldung erforderlich per E-Mail an: [email protected]