Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung von comPlan

Blue
Red
18. Oktober 2016
Informationsschreiben
Massnahmen
zur finanziellen
Stabilisierung
von comPlan
Inhalt:
> Das Wichtigste im Überblick
> Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer
> comPlan und Swisscom federn Massnahmen ab
> Höhere Sparbeiträge und individuelle Einkäufe
> Unveränderte Renten, aber kleinere Todesfallleistungen
> Nächste Informationsschritte
> Situation wird weiter genau beobachtet
> Anhang
> Glossar
Das Wichtigste im Überblick
6.11%
5.34%
> die Altersrenten im Alter 65 für die aktiven Versicherten mit
Jahrgang 1969 und älter, die am 31.03.2017 bei comPlan
versichert sein werden, dank drei sich ergänzender Abfederungsmassnahmen um maximal 6% vermindert werden.
Die Lebenserwartung steigt und die Marktzinsen
2.75% sind gleich2%
zeitig historisch tief. Aufgrund der Kombination dieser beiden
Zinsen
> diese Abfederungsmassnahmen (Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers, höhere Sparbeiträge und Sondereinlagen) hauptsächlich durch comPlan und Swisscom finanziert
werden.
Lebenserwartung
Faktoren hat der Stiftungsrat in den letzten Monaten intensiv
die finanzielle Situation von comPlan überprüft. Um auch in
Zukunft finanziell gesund zu bleiben, hat er entschieden, dass:
> die Überbrückungsrenten sowie die laufenden Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht verändert werden.
6.11%
> der Umwandlungssatz im Alter 65 von 6.11% ab dem
01.07.2017 in monatlichen Schritten bis auf 5.34% per
01.09.2020 gesenkt wird.
6.20%
6.11%
6.00%
5.80%
5.60%
5.34%
5.40%
5.20%
5.00%
5.34%
> der Bilanzierungszinssatz für
6.11%
5.34%
die Rentenverpflichtungen per
31.12.2016 von 2.75% auf 2.0%
reduziert und die Lebenserwartung den aktuellsten statistischen Grundlagen angepasst
wird.
2.75%
2.75%
2%
2%
> der Deckungsgrad von comPlan aufgrund dieser Massnahmen per 31.12.2016 gesamthaft um rund 8.5% vermindert
wird; 6% werden für die höheren Rentenvorsorgekapitalien
benötigt, 2.5% für die Sondereinlagen. Per 30.09.2016 betrug
der Deckungsgrad von comPlan 112%.
4.80%
7 17 .17 .18 .18 18 .18 .19 .19 19 .19 .20 .20 20 .20
.
.
.
.
.16 .16 .17 .1
.07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .09
01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01
Umwandlungssatz
> die Auswirkungen der Massnahmen für den einzelnen Versicherten ab Dezember 2016 über comPlan Online individuell
einsehbar sein werden.
comPlan, Oktober 2016, Seite 1
Navi
Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer
comPlan und Swisscom federn Massnahmen ab
In den nächsten Jahren gehen geburtenstarke Jahrgänge in Pension, die gleichzeitig eine deutlich gestiegene Lebenserwartung
haben. Gleichzeitig sanken die Zinsen in den letzten Jahren so
stark, dass kaum noch Zinserträge zu erzielen sind. Mit anderen
Worten: Das angesparte Pensionskassenvermögen muss für eine
deutlich längere Zeit reichen – kann aber nicht mehr auf die Vermehrung durch hohe Zinserträge zählen. So sind die Renditen von
10-jährigen Bundesobligationen von über 4% bei Einführung der
beruflichen Vorsorge in den Achtziger Jahren auf unter null gefallen. Statt also Zinsen zu erhalten, muss der Anleger in diesem Fall
gar Negativzinsen bezahlen.
Aufgrund der tieferen Zins- und Anlageerträge sowie der steigenden Lebenserwartung muss comPlan, wie die meisten anderen
Schweizer Pensionskassen, die Umwandlungssätze senken. Der
Umwandlungssatz im Alter 65 wird von 6.11% ab dem 01.07.2017
in monatlichen Schritten bis auf 5.34% per 01.09.2020 gesenkt
(siehe Details in Tabelle 1 im Anhang). Sämtliche anderen
Umwandlungssätze für Alter 58 bis 64 werden auf versicherungstechnischer Basis analog reduziert. Die obligatorische Mindestvorsorge gemäss BVG wird dabei jederzeit eingehalten. Dank der
frühzeitigen Information und der Senkung, die über 3 ¼ Jahre verteilt wird, ist gewährleistet, dass Personen, die unmittelbar vor
der Pensionierung stehen, ihren Altersrücktritt verlässlich planen
können.
Rendite von Bundesanleihen, BVG-Mindestzinssatz und
technischer Zinssatz
Drei Massnahmen zur Abfederung der Rentenkürzung
8%
7%
6%
3. Sondereinlage finanziert durch comPlan und Arbeitgeberin
5%
2. Zusätzliche Sparbeiträge vor Pensionierung
4%
1. Abfederung dank Umlageverlustbeitrag des Arbeitgeberin
3%
0%
-1%
1990
1995
2000
2005
2010
2015
Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen
BVG-Mindestzinssatz
Technischer Zinssatz comPlan
Fehlen die Zins- und Anlageerträge, entstehen der Pensionskasse
Verluste, die von den noch aktiven Versicherten bezahlt werden
müssen. Sprich: Die Erträge auf dem Alterskapital der Arbeitnehmenden finanzieren die Renten der Pensionierten mit. Dieses Kapital wächst dadurch weniger stark. Eine derartige Umverteilung
entspricht aber nicht der Grundidee und dem Konzept der Pensionskassen. Mit einer Senkung des Umwandlungssatzes und damit
der Altersrenten wird dieser Fehlentwicklung entgegengewirkt.
Bei der Berechnung des aktuellen Umwandlungssatzes wurde für
einen 65-jährigen Mann eine Lebenserwartung von 19.56 Jahren
(BVG 2010 Periodentafeln) verwendet. Gemäss den aktuellsten
statistischen Grundlagen (BVG 2015 Generationentafeln) beträgt
die aktuelle Lebenserwartung für einen 65-Jährigen 22.38 Jahre,
dies sind über 2 Jahre mehr. Die längere Lebensdauer bewirkt, dass
das Altersguthaben einer versicherten Person bei ihrer Pensionierung über eine längere Zeitperiode verteilt werden muss. Dementsprechend vermindert sich die jährliche Rentenzahlung.
Altersguthaben bei Pensionierung
Das Altersguthaben muss für die eigene lebenslange Rente
ausreichen.
Rentenreduktion aufgrund
der verminderten Zinsund Anlageerträge während
der ganzen Bezugsdauer
Bisherige
Altersrente
Rentenreduktion
aufgrund der
gestiegenen
Lebensdauer
Neue
Altersrente
Dauer der Rentenzahlung
Verbesserte Altersrente dank
Abfederungsmassnahmen
Bisherige
Altersrente
Neue Altersrente
nach Abfederung
Neue Altersrente
ohne Abfederung
Durchschnittliche Dauer der Rentenzahlung
Der neue Umwandlungssatz von 5.34% liegt im Vergleich zu den
reglementarischen Bestimmungen von anderen Pensionskassen
mit vergleichbaren technischen Grundlagen deutlich höher. Aus
versicherungsmathematischer Sicht müsste auch bei comPlan der
Umwandlungssatz im Alter 65 auf 4.90% gesenkt werden. Swisscom ist als Arbeitgeberin jedoch bereit, einen Teil der Pensionierungsverluste zu finanzieren. So bezahlt Swisscom jährlich einen
Umwandlungsverlustbeitrag (bisher Garantiebeitrag). Dieser
wurde im Rahmen der Abfederungsmassnahmen von aktuell
0.7% auf 1.2% der versicherten Lohnsumme erhöht und beträgt
neu jährlich rund CHF 24 Millionen. Nur so ist diese für die Mitarbeitenden sehr vorteilhafte Lösung mit einem Umwandlungssatz
von 5.34% im Alter 65 auch finanziert.
Im Weiteren werden die Renten der Mitarbeitenden mit Jahrgang
1969 und älter, die am 31.03.2017 bei comPlan versichert sein
werden, bis auf eine maximale Kürzung von 6% ausfinanziert
(siehe Leistungsniveau für Berechnung der Sondereinlagen in
Tabelle 2 im Anhang). Swisscom bezahlt dafür freiwillig einen einmaligen Beitrag von CHF 50 Millionen. Diese Einlage wird durch
rund CHF 250 Millionen aus dem Vorsorgevermögen von comPlan
bzw. rund 2.5% des Deckungsgrades ergänzt. Die betroffenen
Versicherten erhalten individuelle Sondereinlagen auf ihre
Altersguthaben. Diese werden über 5 Jahre bzw. bei einem Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität, Todesfall) dem Altersguthaben gutgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass diese Einlagen den Personen zugutekommen, die langfristig bei comPlan
versichert sind bzw. bei comPlan pensioniert werden.
comPlan, Oktober 2016, Seite 2
1%
Altersguthaben bei Pensionierung
2%
Höhere Sparbeiträge und individuelle Einkäufe
Nächste Informationsschritte
Als weitere Abfederungsmassnahme werden die Sparbeiträge ab
01.07.2017 erhöht. Die 22- bis 65-jährigen Arbeitnehmenden
bezahlen einen zusätzlichen Sparbeitrag im Standard- und Plusplan von 1.1% der versicherten Löhne in die Pensionskasse ein
(siehe Sparbeiträge gültig ab 01.07.2017 in Tabelle 3 im Anhang).
Aufgrund der daraus resultierenden höheren Lohnabzüge vermindert sich der ausbezahlte Monatslohn. Gleichzeitig zahlt Swisscom als Arbeitgeberin einen zusätzlichen Sparbeitrag von 1.4%
für die 22- bis 54-jährigen Mitarbeitenden. Die Sparbeiträge von
Swisscom für die über 55-jährigen Mitarbeitenden sind nach diesen Anpassungen immer noch 2.6% höher als diejenigen für die
40-bis 54-Jährigen. Ausserdem profitieren ältere Mitarbeitende
besonders stark von den Sondereinlagen.
Ab Mitte November 2016 werden Personalinformationsveranstaltungen an verschiedenen Swisscom Standorten in der ganzen
Schweiz durchgeführt werden. Mitglieder
des Stiftungsrats und Mitarbeitende der
comPlan Geschäftsstelle werden dabei die
einzelnen Massnahmen detailliert erläutern
und Fragen dazu beantworten. Sämtliche
comPlan Versicherte sind dazu herzlich eingeladen. Über die
genauen Daten und Orte wird rechtzeitig informiert.
Mit diesen Massnahmen zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeberin je rund CHF 22 Millionen pro Jahr zusätzlich für die Altersvorsorge in comPlan ein. Je jünger der Arbeitnehmer ist, umso
stärker wird dadurch die Senkung des Umwandlungssatzes abgefedert. Trotz des Umwandlungssatzes von 5.34% erreichen
22-Jährige bei ihrer Pensionierung dank der höheren Sparbeiträge
eine Rente, die dem heutigen Leistungsniveau entspricht.
Durch höhere Sparbeiträge des freiwilligen Plus- oder Extraplans
können die Versicherten ihre künftige Altersrente eigenständig
verbessern. Zusätzlich können sie gemäss dem Vorsorgereglement freiwillig Einkäufe in die reglementarischen Leistungen tätigen. Das verfügbare Einkaufspotential für jede versicherte Person
wird im Vorsorgeausweis ausgewiesen. Höhere Sparbeiträge und
Einkäufe in die reglementarischen Leistungen können im Rahmen
der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen
werden.
Unveränderte Renten, aber kleinere Todesfallleistungen
Laufende Renten dürfen von Gesetzes wegen nicht gekürzt werden. Insofern sind diese von den verabschiedeten Massnahmen
nicht betroffen und laufen dank der Ausfinanzierung von rund
CHF 600 Millionen aus dem Vorsorgevermögen von comPlan
unverändert weiter. Die im Todesfall fälligen Ehegattenrenten
werden allerdings ab 01.07.2017 von 66.67% auf 60% der laufenden Rente und die Alterskinderrente von 20% der Rente auf 20%
der BVG-Altersrente reduziert. Die Ehegatten- und Alterskinderrenten werden gesenkt, damit die neuen Umwandlungssätze aus
versicherungstechnischer Sicht nicht noch mehr reduziert werden müssen bzw. um die Umstellungskosten zu vermindern.
Gesamthaft betragen diese Kosten für die laufenden Renten rund
6% des Deckungsgrades. Sie werden vollständig durch comPlan
getragen. Die Ehegattenrente von Alters- und Invalidenrenten, die
vor dem 01.01.2011 bei comPlan entstanden sind, beträgt weiterhin 70% der zuletzt bezogenen Rente.
Swisscom wird sämtlichen, unmittelbar vor der Pensionierung
stehenden Versicherten ermöglichen, zu den bisherigen reglementarischen Bedingungen in Pension zu gehen. Die Kündigungsfrist für alle Mitarbeitenden und Kader mit Alter 58 und älter, die
sich für eine Pensionierung per 01.06.2017 entscheiden (Kündigung per 31.05.2017; letzter möglicher Kündigungstermin, um die
aktuellen Umwandlungssätze zu erhalten) und deren ordentliche
Kündigungsfrist nach dem 31.05.2017 enden würde, wird auf drei
Monate verkürzt. Die Kündigungsfristen für die Arbeitgeberin
bleiben dabei unverändert.
Situation wird weiter genau beobachtet
Der Stiftungsrat und die comPlan Geschäftsleitung werden die
künftigen Zinsentwicklungen und den Anstieg der Lebenserwartung weiterhin genau verfolgen und sofern notwendig in den
kommenden Jahren weitere Massnahmen einleiten. Diese können je nach Entwicklung erleichternd, aber auch verschärfend
sein. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung sind jedoch davon
überzeugt, dass comPlan mit den hier vorgestellten Massnahmen
und der laufenden Überprüfung der finanziellen Situation das
Wohl und die Interessen sämtlicher aktiven Versicherten und
Rentenbezüger am besten wahrnimmt.
comPlan, Oktober 2016, Seite 3
Gleichzeitig übernimmt Swisscom auch weiterhin vollumfänglich
die Kosten für sämtliche Invaliditäts- und Todesfälle (Risikobeitrag von 2.45% der versicherten Lohnsumme). Im Rahmen des
Standardplanes kommt Swisscom damit weiterhin für mehr als
60% der gesamten Pensionskassenbeiträge auf.
Die Auswirkungen auf die persönliche Vorsorgesituation können
die Versicherten ab Dezember 2016 über comPlan Online einsehen. Sämtliche Versicherte mit Jahrgang 1969 und älter erhalten
ausserdem einen Vorsorgeausweis mit Stichtag 01.12.2016 nach
bisherigem und nach neuem Reglement. Parallel dazu wird
comPlan ab Januar 2017 individuelle Beratungsgespräche an
verschiedenen Swisscom Standorten anbieten.
Anhang
Tabelle 1: Senkung Umwandlungssatz im Alter 65
Jahr
Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
2017
6.11%
6.11%
6.11%
6.11%
6.11%
6.11%
6.10%
6.08%
6.06%
6.04%
6.02%
6.00%
2018
5.98%
5.96%
5.94%
5.92%
5.90%
5.88%
5.86%
5.84%
5.82%
5.80%
5.78%
5.76%
2019
5.74%
5.72%
5.70%
5.68%
5.66%
5.64%
5.62%
5.60%
5.58%
5.56%
5.54%
5.52%
2020
5.50%
5.48%
5.46%
5.44%
5.42%
5.40%
5.38%
5.36%
5.34%
Tabelle 2: Leistungsniveau im Alter 65 für Berechnung der Sondereinlage
Jahrgang
Ordentliche
Pensionierung
Mindestrente
im Alter 65
Jahrgang
Ordentliche
Pensionierung
Mindestrente
im Alter 65
1952
2017
100.0%
1961
2026
94.0%
1953
2018
98.4%
1962
2027
94.0%
1954
2019
96.8%
1963
2028
94.0%
1955
2020
95.2%
1964
2029
94.0%
1956
2021
94.0%
1965
2030
94.0%
1957
2022
94.0%
1966
2031
94.0%
1958
2023
94.0%
1967
2032
94.0%
1959
2024
94.0%
1968
2033
94.0%
1960
2025
94.0%
1969
2034
94.0%
Bemerkung: Annahmen für die Berechnung der Sondereinlagen: Senkung des Umwandlungssatzes gemäss Stiftungsratsentscheid, Verwendung
der neuen Sparbeiträge des Standardplans, Rentenbezug 100%, Projektionszins 2% (= technischer Zinssatz vom comPlan ab 31.12.2016). Bei den
Jahrgängen 1953 bis 1955 handelt es sich um Durchschnittswerte gemäss dem verabschiedeten Abfederungsmodell. Die Altersrente nach neuem
Vorsorgereglement kann diejenige nach bisherigem Reglement nicht übersteigen.
Tabelle 3: Sparbeiträge gültig ab 1. Juli 2017
Sparbeiträge in % des versicherten Lohnes
Arbeitgeber
Arbeitnehmer je nach seiner Wahl
Alter
Alle Pläne
Standard
Plus
Extra
18-21
0,0%
0,0%
2,0%
4,0%
22-39
6.4%
6.6%
8,1%
9,0%
40-54
10.4%
8.6%
10,1%
14,0%
55-65
13,0%
10.6%
12,1%
19,0%
comPlan, Oktober 2016, Seite 4
Duoprimat
Glossar
Umwandlungssatz:
Der Umwandlungssatz ist die Berechnungsgrösse, mit der das
Altersguthaben eines Versicherten zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslange Altersrente umgewandelt wird. Die
individuelle Altersrente resultiert aus dem Altersguthaben multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz im von
der versicherten Person gewählten Rücktrittsalter. Z.B. erhält
ein Versicherter mit einem Altersguthaben von CHF 300’000 bei
einem Umwandlungssatz von 5.34% im Alter 65 eine lebenslange Altersrente von CHF 16’020 pro Jahr (CHF 300’000 x 5.34%)
bzw. CHF 1’335 pro Monat.
Umwandlungsverlustbeitrag:
Aufgrund der tiefen Zins- und Anlageerträge entstehen zurzeit
bei jedem Altersrücktritt Pensionierungsverluste. Der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers bezahlt einen Teil dieser
Verluste und ermöglicht damit, dass der Umwandlungssatz im
Alter 65 bei comPlan von 6.11% nur auf 5.34% reduziert werden
muss. Ohne diesen Beitrag müsste der Umwandlungssatz auf
4.9% gesenkt werden.
Technischer Zinssatz:
Mit diesem Satz berechnen Pensionskassen den derzeitigen
Wert ihrer zukünftigen Verpflichtungen. Damit die Pensionskasse keine versicherungstechnischen Verluste generiert, muss die
künftige Anlagerendite auf den Rentnerkapitalien mindestens
den technischen Zinssatz erwirtschaften.
Leistungsniveau:
Das Leistungsniveau einer Pensionskasse wird in der Praxis
durch das Verhältnis zwischen dem Renteneinkommen nach
Pensionierung und dem letzten versicherten Lohn definiert. Bei
jungen Versicherten kann das Leistungsniveau dank höheren
Sparbeiträgen über die gesamte Berufskarriere trotz Umwandlungssatzsenkung aufrechterhalten werden.
Periodentafeln:
Periodentafeln sind Sterbetafeln (siehe Lebenserwartung),
welche die Sterblichkeit mittels statistischer Erhebung eines
grossen Versichertenbestandes während einer definierten
Beobachtungsperiode (meist fünf Jahre) in der Vergangenheit
erfassen. Die künftige Zunahme der Lebenserwartung wird bei
dieser Vorgehensweise nicht berücksichtigt.
Generationentafeln:
Generationentafeln sind Sterbetafeln (siehe Lebenserwartung),
welche die steigende Lebenserwartung für jeden Versichertenjahrgang bei der Berechnung der Sterblichkeit auf der Basis
von wissenschaftlichen Studien mitberücksichtigen. Da die
Lebenserwartung weiterhin steigt und Generationentafeln die
künftige Entwicklung einbeziehen, stellen diese Sterbetafeln
fachlich die bestmögliche Schätzung der effektiven Sterblichkeit
des aktuellen Versichertenbestandes einer Pensionskasse dar.
comPlan, Oktober 2016, Seite 5
Lebenserwartung:
Jede Pensionskasse muss wissen, wie lange sie den einzelnen
Rentenbezügern im Durchschnitt Vorsorgeleistungen bezahlen
muss. Zur Beurteilung dieses Sachverhalts werden in der Praxis
so genannte Sterbetafeln herangezogen. Diese erfassen aufgrund von statistischen Erhebungen Sterbewahrscheinlichkeiten für jede Altersgruppe von Geburt bis ins hohe Alter. Auf der
Basis dieser Wahrscheinlichkeiten kann dann die durchschnittliche Lebenserwartung für jeden Versicherten berechnet werden.
schwarz
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