Blue Red 18. Oktober 2016 Informationsschreiben Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung von comPlan Inhalt: > Das Wichtigste im Überblick > Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer > comPlan und Swisscom federn Massnahmen ab > Höhere Sparbeiträge und individuelle Einkäufe > Unveränderte Renten, aber kleinere Todesfallleistungen > Nächste Informationsschritte > Situation wird weiter genau beobachtet > Anhang > Glossar Das Wichtigste im Überblick 6.11% 5.34% > die Altersrenten im Alter 65 für die aktiven Versicherten mit Jahrgang 1969 und älter, die am 31.03.2017 bei comPlan versichert sein werden, dank drei sich ergänzender Abfederungsmassnahmen um maximal 6% vermindert werden. Die Lebenserwartung steigt und die Marktzinsen 2.75% sind gleich2% zeitig historisch tief. Aufgrund der Kombination dieser beiden Zinsen > diese Abfederungsmassnahmen (Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers, höhere Sparbeiträge und Sondereinlagen) hauptsächlich durch comPlan und Swisscom finanziert werden. Lebenserwartung Faktoren hat der Stiftungsrat in den letzten Monaten intensiv die finanzielle Situation von comPlan überprüft. Um auch in Zukunft finanziell gesund zu bleiben, hat er entschieden, dass: > die Überbrückungsrenten sowie die laufenden Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht verändert werden. 6.11% > der Umwandlungssatz im Alter 65 von 6.11% ab dem 01.07.2017 in monatlichen Schritten bis auf 5.34% per 01.09.2020 gesenkt wird. 6.20% 6.11% 6.00% 5.80% 5.60% 5.34% 5.40% 5.20% 5.00% 5.34% > der Bilanzierungszinssatz für 6.11% 5.34% die Rentenverpflichtungen per 31.12.2016 von 2.75% auf 2.0% reduziert und die Lebenserwartung den aktuellsten statistischen Grundlagen angepasst wird. 2.75% 2.75% 2% 2% > der Deckungsgrad von comPlan aufgrund dieser Massnahmen per 31.12.2016 gesamthaft um rund 8.5% vermindert wird; 6% werden für die höheren Rentenvorsorgekapitalien benötigt, 2.5% für die Sondereinlagen. Per 30.09.2016 betrug der Deckungsgrad von comPlan 112%. 4.80% 7 17 .17 .18 .18 18 .18 .19 .19 19 .19 .20 .20 20 .20 . . . . .16 .16 .17 .1 .07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .10 .01 .04 .07 .09 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 Umwandlungssatz > die Auswirkungen der Massnahmen für den einzelnen Versicherten ab Dezember 2016 über comPlan Online individuell einsehbar sein werden. comPlan, Oktober 2016, Seite 1 Navi Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer comPlan und Swisscom federn Massnahmen ab In den nächsten Jahren gehen geburtenstarke Jahrgänge in Pension, die gleichzeitig eine deutlich gestiegene Lebenserwartung haben. Gleichzeitig sanken die Zinsen in den letzten Jahren so stark, dass kaum noch Zinserträge zu erzielen sind. Mit anderen Worten: Das angesparte Pensionskassenvermögen muss für eine deutlich längere Zeit reichen – kann aber nicht mehr auf die Vermehrung durch hohe Zinserträge zählen. So sind die Renditen von 10-jährigen Bundesobligationen von über 4% bei Einführung der beruflichen Vorsorge in den Achtziger Jahren auf unter null gefallen. Statt also Zinsen zu erhalten, muss der Anleger in diesem Fall gar Negativzinsen bezahlen. Aufgrund der tieferen Zins- und Anlageerträge sowie der steigenden Lebenserwartung muss comPlan, wie die meisten anderen Schweizer Pensionskassen, die Umwandlungssätze senken. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird von 6.11% ab dem 01.07.2017 in monatlichen Schritten bis auf 5.34% per 01.09.2020 gesenkt (siehe Details in Tabelle 1 im Anhang). Sämtliche anderen Umwandlungssätze für Alter 58 bis 64 werden auf versicherungstechnischer Basis analog reduziert. Die obligatorische Mindestvorsorge gemäss BVG wird dabei jederzeit eingehalten. Dank der frühzeitigen Information und der Senkung, die über 3 ¼ Jahre verteilt wird, ist gewährleistet, dass Personen, die unmittelbar vor der Pensionierung stehen, ihren Altersrücktritt verlässlich planen können. Rendite von Bundesanleihen, BVG-Mindestzinssatz und technischer Zinssatz Drei Massnahmen zur Abfederung der Rentenkürzung 8% 7% 6% 3. Sondereinlage finanziert durch comPlan und Arbeitgeberin 5% 2. Zusätzliche Sparbeiträge vor Pensionierung 4% 1. Abfederung dank Umlageverlustbeitrag des Arbeitgeberin 3% 0% -1% 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen BVG-Mindestzinssatz Technischer Zinssatz comPlan Fehlen die Zins- und Anlageerträge, entstehen der Pensionskasse Verluste, die von den noch aktiven Versicherten bezahlt werden müssen. Sprich: Die Erträge auf dem Alterskapital der Arbeitnehmenden finanzieren die Renten der Pensionierten mit. Dieses Kapital wächst dadurch weniger stark. Eine derartige Umverteilung entspricht aber nicht der Grundidee und dem Konzept der Pensionskassen. Mit einer Senkung des Umwandlungssatzes und damit der Altersrenten wird dieser Fehlentwicklung entgegengewirkt. Bei der Berechnung des aktuellen Umwandlungssatzes wurde für einen 65-jährigen Mann eine Lebenserwartung von 19.56 Jahren (BVG 2010 Periodentafeln) verwendet. Gemäss den aktuellsten statistischen Grundlagen (BVG 2015 Generationentafeln) beträgt die aktuelle Lebenserwartung für einen 65-Jährigen 22.38 Jahre, dies sind über 2 Jahre mehr. Die längere Lebensdauer bewirkt, dass das Altersguthaben einer versicherten Person bei ihrer Pensionierung über eine längere Zeitperiode verteilt werden muss. Dementsprechend vermindert sich die jährliche Rentenzahlung. Altersguthaben bei Pensionierung Das Altersguthaben muss für die eigene lebenslange Rente ausreichen. Rentenreduktion aufgrund der verminderten Zinsund Anlageerträge während der ganzen Bezugsdauer Bisherige Altersrente Rentenreduktion aufgrund der gestiegenen Lebensdauer Neue Altersrente Dauer der Rentenzahlung Verbesserte Altersrente dank Abfederungsmassnahmen Bisherige Altersrente Neue Altersrente nach Abfederung Neue Altersrente ohne Abfederung Durchschnittliche Dauer der Rentenzahlung Der neue Umwandlungssatz von 5.34% liegt im Vergleich zu den reglementarischen Bestimmungen von anderen Pensionskassen mit vergleichbaren technischen Grundlagen deutlich höher. Aus versicherungsmathematischer Sicht müsste auch bei comPlan der Umwandlungssatz im Alter 65 auf 4.90% gesenkt werden. Swisscom ist als Arbeitgeberin jedoch bereit, einen Teil der Pensionierungsverluste zu finanzieren. So bezahlt Swisscom jährlich einen Umwandlungsverlustbeitrag (bisher Garantiebeitrag). Dieser wurde im Rahmen der Abfederungsmassnahmen von aktuell 0.7% auf 1.2% der versicherten Lohnsumme erhöht und beträgt neu jährlich rund CHF 24 Millionen. Nur so ist diese für die Mitarbeitenden sehr vorteilhafte Lösung mit einem Umwandlungssatz von 5.34% im Alter 65 auch finanziert. Im Weiteren werden die Renten der Mitarbeitenden mit Jahrgang 1969 und älter, die am 31.03.2017 bei comPlan versichert sein werden, bis auf eine maximale Kürzung von 6% ausfinanziert (siehe Leistungsniveau für Berechnung der Sondereinlagen in Tabelle 2 im Anhang). Swisscom bezahlt dafür freiwillig einen einmaligen Beitrag von CHF 50 Millionen. Diese Einlage wird durch rund CHF 250 Millionen aus dem Vorsorgevermögen von comPlan bzw. rund 2.5% des Deckungsgrades ergänzt. Die betroffenen Versicherten erhalten individuelle Sondereinlagen auf ihre Altersguthaben. Diese werden über 5 Jahre bzw. bei einem Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität, Todesfall) dem Altersguthaben gutgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass diese Einlagen den Personen zugutekommen, die langfristig bei comPlan versichert sind bzw. bei comPlan pensioniert werden. comPlan, Oktober 2016, Seite 2 1% Altersguthaben bei Pensionierung 2% Höhere Sparbeiträge und individuelle Einkäufe Nächste Informationsschritte Als weitere Abfederungsmassnahme werden die Sparbeiträge ab 01.07.2017 erhöht. Die 22- bis 65-jährigen Arbeitnehmenden bezahlen einen zusätzlichen Sparbeitrag im Standard- und Plusplan von 1.1% der versicherten Löhne in die Pensionskasse ein (siehe Sparbeiträge gültig ab 01.07.2017 in Tabelle 3 im Anhang). Aufgrund der daraus resultierenden höheren Lohnabzüge vermindert sich der ausbezahlte Monatslohn. Gleichzeitig zahlt Swisscom als Arbeitgeberin einen zusätzlichen Sparbeitrag von 1.4% für die 22- bis 54-jährigen Mitarbeitenden. Die Sparbeiträge von Swisscom für die über 55-jährigen Mitarbeitenden sind nach diesen Anpassungen immer noch 2.6% höher als diejenigen für die 40-bis 54-Jährigen. Ausserdem profitieren ältere Mitarbeitende besonders stark von den Sondereinlagen. Ab Mitte November 2016 werden Personalinformationsveranstaltungen an verschiedenen Swisscom Standorten in der ganzen Schweiz durchgeführt werden. Mitglieder des Stiftungsrats und Mitarbeitende der comPlan Geschäftsstelle werden dabei die einzelnen Massnahmen detailliert erläutern und Fragen dazu beantworten. Sämtliche comPlan Versicherte sind dazu herzlich eingeladen. Über die genauen Daten und Orte wird rechtzeitig informiert. Mit diesen Massnahmen zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeberin je rund CHF 22 Millionen pro Jahr zusätzlich für die Altersvorsorge in comPlan ein. Je jünger der Arbeitnehmer ist, umso stärker wird dadurch die Senkung des Umwandlungssatzes abgefedert. Trotz des Umwandlungssatzes von 5.34% erreichen 22-Jährige bei ihrer Pensionierung dank der höheren Sparbeiträge eine Rente, die dem heutigen Leistungsniveau entspricht. Durch höhere Sparbeiträge des freiwilligen Plus- oder Extraplans können die Versicherten ihre künftige Altersrente eigenständig verbessern. Zusätzlich können sie gemäss dem Vorsorgereglement freiwillig Einkäufe in die reglementarischen Leistungen tätigen. Das verfügbare Einkaufspotential für jede versicherte Person wird im Vorsorgeausweis ausgewiesen. Höhere Sparbeiträge und Einkäufe in die reglementarischen Leistungen können im Rahmen der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Unveränderte Renten, aber kleinere Todesfallleistungen Laufende Renten dürfen von Gesetzes wegen nicht gekürzt werden. Insofern sind diese von den verabschiedeten Massnahmen nicht betroffen und laufen dank der Ausfinanzierung von rund CHF 600 Millionen aus dem Vorsorgevermögen von comPlan unverändert weiter. Die im Todesfall fälligen Ehegattenrenten werden allerdings ab 01.07.2017 von 66.67% auf 60% der laufenden Rente und die Alterskinderrente von 20% der Rente auf 20% der BVG-Altersrente reduziert. Die Ehegatten- und Alterskinderrenten werden gesenkt, damit die neuen Umwandlungssätze aus versicherungstechnischer Sicht nicht noch mehr reduziert werden müssen bzw. um die Umstellungskosten zu vermindern. Gesamthaft betragen diese Kosten für die laufenden Renten rund 6% des Deckungsgrades. Sie werden vollständig durch comPlan getragen. Die Ehegattenrente von Alters- und Invalidenrenten, die vor dem 01.01.2011 bei comPlan entstanden sind, beträgt weiterhin 70% der zuletzt bezogenen Rente. Swisscom wird sämtlichen, unmittelbar vor der Pensionierung stehenden Versicherten ermöglichen, zu den bisherigen reglementarischen Bedingungen in Pension zu gehen. Die Kündigungsfrist für alle Mitarbeitenden und Kader mit Alter 58 und älter, die sich für eine Pensionierung per 01.06.2017 entscheiden (Kündigung per 31.05.2017; letzter möglicher Kündigungstermin, um die aktuellen Umwandlungssätze zu erhalten) und deren ordentliche Kündigungsfrist nach dem 31.05.2017 enden würde, wird auf drei Monate verkürzt. Die Kündigungsfristen für die Arbeitgeberin bleiben dabei unverändert. Situation wird weiter genau beobachtet Der Stiftungsrat und die comPlan Geschäftsleitung werden die künftigen Zinsentwicklungen und den Anstieg der Lebenserwartung weiterhin genau verfolgen und sofern notwendig in den kommenden Jahren weitere Massnahmen einleiten. Diese können je nach Entwicklung erleichternd, aber auch verschärfend sein. Der Stiftungsrat und die Geschäftsleitung sind jedoch davon überzeugt, dass comPlan mit den hier vorgestellten Massnahmen und der laufenden Überprüfung der finanziellen Situation das Wohl und die Interessen sämtlicher aktiven Versicherten und Rentenbezüger am besten wahrnimmt. comPlan, Oktober 2016, Seite 3 Gleichzeitig übernimmt Swisscom auch weiterhin vollumfänglich die Kosten für sämtliche Invaliditäts- und Todesfälle (Risikobeitrag von 2.45% der versicherten Lohnsumme). Im Rahmen des Standardplanes kommt Swisscom damit weiterhin für mehr als 60% der gesamten Pensionskassenbeiträge auf. Die Auswirkungen auf die persönliche Vorsorgesituation können die Versicherten ab Dezember 2016 über comPlan Online einsehen. Sämtliche Versicherte mit Jahrgang 1969 und älter erhalten ausserdem einen Vorsorgeausweis mit Stichtag 01.12.2016 nach bisherigem und nach neuem Reglement. Parallel dazu wird comPlan ab Januar 2017 individuelle Beratungsgespräche an verschiedenen Swisscom Standorten anbieten. Anhang Tabelle 1: Senkung Umwandlungssatz im Alter 65 Jahr Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 2017 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% 6.10% 6.08% 6.06% 6.04% 6.02% 6.00% 2018 5.98% 5.96% 5.94% 5.92% 5.90% 5.88% 5.86% 5.84% 5.82% 5.80% 5.78% 5.76% 2019 5.74% 5.72% 5.70% 5.68% 5.66% 5.64% 5.62% 5.60% 5.58% 5.56% 5.54% 5.52% 2020 5.50% 5.48% 5.46% 5.44% 5.42% 5.40% 5.38% 5.36% 5.34% Tabelle 2: Leistungsniveau im Alter 65 für Berechnung der Sondereinlage Jahrgang Ordentliche Pensionierung Mindestrente im Alter 65 Jahrgang Ordentliche Pensionierung Mindestrente im Alter 65 1952 2017 100.0% 1961 2026 94.0% 1953 2018 98.4% 1962 2027 94.0% 1954 2019 96.8% 1963 2028 94.0% 1955 2020 95.2% 1964 2029 94.0% 1956 2021 94.0% 1965 2030 94.0% 1957 2022 94.0% 1966 2031 94.0% 1958 2023 94.0% 1967 2032 94.0% 1959 2024 94.0% 1968 2033 94.0% 1960 2025 94.0% 1969 2034 94.0% Bemerkung: Annahmen für die Berechnung der Sondereinlagen: Senkung des Umwandlungssatzes gemäss Stiftungsratsentscheid, Verwendung der neuen Sparbeiträge des Standardplans, Rentenbezug 100%, Projektionszins 2% (= technischer Zinssatz vom comPlan ab 31.12.2016). Bei den Jahrgängen 1953 bis 1955 handelt es sich um Durchschnittswerte gemäss dem verabschiedeten Abfederungsmodell. Die Altersrente nach neuem Vorsorgereglement kann diejenige nach bisherigem Reglement nicht übersteigen. Tabelle 3: Sparbeiträge gültig ab 1. Juli 2017 Sparbeiträge in % des versicherten Lohnes Arbeitgeber Arbeitnehmer je nach seiner Wahl Alter Alle Pläne Standard Plus Extra 18-21 0,0% 0,0% 2,0% 4,0% 22-39 6.4% 6.6% 8,1% 9,0% 40-54 10.4% 8.6% 10,1% 14,0% 55-65 13,0% 10.6% 12,1% 19,0% comPlan, Oktober 2016, Seite 4 Duoprimat Glossar Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz ist die Berechnungsgrösse, mit der das Altersguthaben eines Versicherten zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslange Altersrente umgewandelt wird. Die individuelle Altersrente resultiert aus dem Altersguthaben multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz im von der versicherten Person gewählten Rücktrittsalter. Z.B. erhält ein Versicherter mit einem Altersguthaben von CHF 300’000 bei einem Umwandlungssatz von 5.34% im Alter 65 eine lebenslange Altersrente von CHF 16’020 pro Jahr (CHF 300’000 x 5.34%) bzw. CHF 1’335 pro Monat. Umwandlungsverlustbeitrag: Aufgrund der tiefen Zins- und Anlageerträge entstehen zurzeit bei jedem Altersrücktritt Pensionierungsverluste. Der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers bezahlt einen Teil dieser Verluste und ermöglicht damit, dass der Umwandlungssatz im Alter 65 bei comPlan von 6.11% nur auf 5.34% reduziert werden muss. Ohne diesen Beitrag müsste der Umwandlungssatz auf 4.9% gesenkt werden. Technischer Zinssatz: Mit diesem Satz berechnen Pensionskassen den derzeitigen Wert ihrer zukünftigen Verpflichtungen. Damit die Pensionskasse keine versicherungstechnischen Verluste generiert, muss die künftige Anlagerendite auf den Rentnerkapitalien mindestens den technischen Zinssatz erwirtschaften. Leistungsniveau: Das Leistungsniveau einer Pensionskasse wird in der Praxis durch das Verhältnis zwischen dem Renteneinkommen nach Pensionierung und dem letzten versicherten Lohn definiert. Bei jungen Versicherten kann das Leistungsniveau dank höheren Sparbeiträgen über die gesamte Berufskarriere trotz Umwandlungssatzsenkung aufrechterhalten werden. Periodentafeln: Periodentafeln sind Sterbetafeln (siehe Lebenserwartung), welche die Sterblichkeit mittels statistischer Erhebung eines grossen Versichertenbestandes während einer definierten Beobachtungsperiode (meist fünf Jahre) in der Vergangenheit erfassen. Die künftige Zunahme der Lebenserwartung wird bei dieser Vorgehensweise nicht berücksichtigt. Generationentafeln: Generationentafeln sind Sterbetafeln (siehe Lebenserwartung), welche die steigende Lebenserwartung für jeden Versichertenjahrgang bei der Berechnung der Sterblichkeit auf der Basis von wissenschaftlichen Studien mitberücksichtigen. Da die Lebenserwartung weiterhin steigt und Generationentafeln die künftige Entwicklung einbeziehen, stellen diese Sterbetafeln fachlich die bestmögliche Schätzung der effektiven Sterblichkeit des aktuellen Versichertenbestandes einer Pensionskasse dar. comPlan, Oktober 2016, Seite 5 Lebenserwartung: Jede Pensionskasse muss wissen, wie lange sie den einzelnen Rentenbezügern im Durchschnitt Vorsorgeleistungen bezahlen muss. Zur Beurteilung dieses Sachverhalts werden in der Praxis so genannte Sterbetafeln herangezogen. Diese erfassen aufgrund von statistischen Erhebungen Sterbewahrscheinlichkeiten für jede Altersgruppe von Geburt bis ins hohe Alter. Auf der Basis dieser Wahrscheinlichkeiten kann dann die durchschnittliche Lebenserwartung für jeden Versicherten berechnet werden. schwarz weiss Navi Blue Red Stadtbachstrasse 36, 3012 Bern Telefon 058 221 72 73 Fax 058 221 81 62 [email protected] www.pk-complan.ch
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