Ausschuss für Gesundheit und Pflege

17. Wahlperiode
Anhörung
des Ausschusses für Gesundheit und Pflege
zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein
Bayerisches Krebsregistergesetz (Drs. 17/12630)
am 8. November 2016
Fragenkatalog (Stand 20.10.2016)
Allgemeine Organisation
1. Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Organisationsstruktur für ein zentrales Krebsregister in Bayern?
2. Ist eine zentrale Struktur generell sinnvoll angesichts einer Einwohnerzahl von
12,7 Mio.?
3. Warum etabliert man nicht ein bundesweites Register z.B. am Robert-KochInstitut?
4. Welche Alternativen gibt es zur Ansiedlung des klinischen Krebsregisters am
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit?
5. Gibt es Nachweise, dass ein zentrales Krebsregister belastbare Datenqualität
und Ergebnisse produzieren kann wie bereits bestehende, funktionsfähige regionale klinische Krebsregister? Wäre eine Verschlechterung der Datenqualität möglich?
6. Welche Tatbestände müssen zusätzlich in das Gesetz aufgenommen werden,
damit die Struktur aus sich selbst erklärbar wird?
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Ausschuss für Gesundheit und Pflege
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Datenschutz
7. Sollten aus Ihrer Sicht die aktuell zur Regelung in der Rechtsverordnung vorgesehenen Bereiche im Gesetz geregelt werden (s. Art.17, S.13 GE der
Staatsregierung)?
8. Inwieweit können die bisherigen sechs Tumorregister auch weiterhin auf die
nötigen Daten des Servers des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zugreifen?
9. Sind durch die vorgesehene Struktur bzw. Regelungen Auswirkungen auf die
Behandlungsqualität zu erwarten und wenn ja welche?
10. a Halten Sie es für wichtig, im Gesetzentwurf zu verankern, dass alle Daten
der sechs Krebsregister beim Übergang zum LGL sowohl vertraulich behandelt als auch vollkommen übernommen werden?
10b Inwieweit kann der eventuelle Verlust von über Jahren angesammelten Daten, die der Qualitätssicherung dienen, durch den derzeitigen Gesetzentwurf
verhindert werden?
Meldepflicht
11. Wie wirkt sich die Meldepflicht auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient
aus?
12. Wird durch eine Meldepflicht eine Registrierung erfolgreicher oder würde eine
freiwillige Verpflichtung das gleiche Ergebnis hervorrufen bei einer bereits vorhandenen Meldequote von über 90%?
13. Halten Sie das ungleiche Verhältnis zwischen Meldevergütung (zw. 4-18 Euro)
und Geldbußen (bis zu 50.000 Euro) bei verspäteter Meldung, Falschmeldung
oder fahrlässiger Nichtmeldung für vernünftig?
14. Sehen Sie das Problem der Mehr- bzw. Doppelmeldung als zuverlässig geklärt?
15. Ist der Wunsch nach vollständiger Erfassung der Daten verhältnismäßig zu
dem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?
16. Sind die Regelungen zum Widerspruchsrecht ausreichend und wenn nicht,
welche Lösung wird vorgeschlagen?
17. Wie könnte die Regelung zum Widerspruchsrecht des Patienten gefasst werden, so dass die Zeit zwischen Widerspruch und Löschung der personenbezogenen Daten konkreter bestimmt werden kann (Art.5 Abs.1, S.2 GE der
Staatsregierung)?
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Handhabbarkeit der Datenerfassung für Niedergelassene
18. Können die behandelnden ÄrztInnen Zugriff auf alle benötigten Daten zur besseren und weiteren Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten erhalten?
19. Wie kann garantiert werden, dass ein nachhaltiger und zeitnaher Datenaustausch unter behandelnden Ärztinnen und Ärzten stattfinden kann?
Nutzbarkeit der bereits erfassten Daten
20. Können die PatientInnen selber über ihre Daten verfügen und Auskunft erhalten?
21. Welche Auswirkungen hat die geplante Struktur auf Umfang und Qualität der
Versorgungsforschung?
Perspektiven für die bisherigen MitarbeiterInnen und Fachkräftegewinnung für das neue Krebsregister?
22. Wie sollen die bisherigen MitarbeiterInnen, die in einem attraktiven und wissenschaftlich herausfordernden Umfeld gearbeitet haben (siehe Unikliniken)
für eine wissenschaftliche Verwaltungsstelle ohne Aus-und Weiterbildungsmöglichkeit und ohne Kontakt zur Medizin im LGL gewonnen werden?
23. Wie kann eine Qualitätssicherung im Bereich des onkologischen Versorgungsgeschehens garantiert werden, falls nicht gesichert werden kann, dass
geeignete und erfahrene MitarbeiterInnen, wie Ärztinnen und Ärzte am LGL
involviert bzw. eingestellt werden?
Finanzierung
24. Ist die Verteilung der Kosten für die einzelnen Regionalregister im Gesetzentwurf ausreichend klar geregelt?
25. Wie kann gewährleistet werden, dass die Meldevergütung / Aufwandsentschädigung für die Meldenden nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
26. Ist die Höhe der Meldevergütung ausreichend?
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