Sozialreferat

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Sozialreferat
Stadtjugendamt
S-II-KJF/JA
Fortführung des Projekts „DER FAHRENDE
RAUM“ in Freimann
Kinderkulturraum Wundtstraße erhalten
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00582 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 –
Milbertshofen-Am Hart am 23.07.2015
Fortführung des Kinderprojekts „Fahrender
Raum“
Antrag Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann
vom 31.05.2016
„Die fahrenden Räume“ müssen erhalten bleiben
Antrag Nr. 14-20 / A 01365 der Stadtratsfraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, SPD und der CSU
vom 16.09.2015
Produkt 60 3.1.1 Kinder- und Jugendarbeit
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05887
3 Anlagen
Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.10.2016 (VB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
1.
Ausgangslage
Der Träger Kultur & Spielraum e.V. hat im Jahr 2015 im Rahmen des „Aktionsplans
zur Unterstützung für Flüchtlingskinder und ihrer Familien“ das Projekt DER
FAHRENDE RAUM für den Stadtteil Freimann entwickelt und durchgeführt.
Neben den Veranstaltungen in einem angemieteten ehemaligen Supermarkt in der
Wundtstraße waren mobile Angebotsformate ein weiterer Schwerpunkt DES
FAHRENDEN RAUMS, die an verschiedenen Orten in Freimann eingesetzt wurden.
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DER FAHRENDE RAUM stand von April bis Juli 2015 allen Kindern und
Jugendlichen zwischen neun und 17 Jahren aus dem Stadtteil sowie aus den
dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für
künstlerische Aktivitäten zur Verfügung.
In diesem Stadtteil bestanden bereits wegen der Durchführung der Spielstadt
Mini-München im Jahr zuvor intensive Kooperationen vor allem mit dem Sozialdienst
in der Bayernkaserne, mit den beiden Gemeinschaftsunterkünften am
Helene-Wessel-Bogen sowie an der Burmesterstraße und darüber hinaus mit den
anderen Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil.
Konzipiert als offener Aktionsraum konnte man ohne Anmeldung kostenfrei
teilnehmen. Täglich fanden sich bis zu 35 Kinder und Jugendliche ein.
Angeboten wurden unter anderem Malerei, Fotogeschichten, Bühnenbau und
Kostümwerkstatt, Figurenwerkstatt sowie Magazinwerkstatt/Druckerzeugnisse.
DER FAHRENDE RAUM verstand sich als ein Ort für Verständigung, aber auch für
Experiment und Spiel. Künstlerische und ästhetische Mittel wurden herangezogen,
um eine weitere Verständigungsmöglichkeit unabhängig von der eigenen Sprache
anzubieten. So wurde zusätzlich ein Raum für ein gegenseitiges Kennenlernen und
für einen kulturellen Austausch eröffnet.
Unterstützt und begleitet wurden die Kinder und Jugendlichen von Künstlerinnen und
Künstlern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Kunstvermittlerinnen und
Kunstvermittlern. Kinder und Jugendliche befassten sich dadurch auf ganz
spezifische Art und Weise mit ihrer Stadtumgebung.
Im Verlauf des Projektes wurde der große Bedarf an dieser Form von Kinder- und
Jugendkulturarbeit im Stadtteil Freimann sichtbar. Neben der hohen Frequentierung
des Angebots durch die Kinder und Jugendlichen erfolgten auch entsprechend
positive Rückmeldungen der Eltern sowie der Einrichtungen aus diesem Stadtteil.
Dies war Anlass zur Empfehlung „Kinderkulturraum Wundtstraße erhalten“,
Nr. 14-20 / E 00582 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – MilbertshofenAm Hart am 23.07.2015, zum Antrag Fortführung des Kinderprojekts „Fahrender
Raum“, Nr. 14-20 / B 01467 und Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 28.07.2015 und zum Antrag „Die
fahrenden Räume“ müssen erhalten bleiben, Nr. 14-20 / A 01365 der
Stadtratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, SPD und der CSU vom
16.09.2015 (s. Anlagen 1-3).
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Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Träger Kultur und Spielraum e.V. ein Konzept
für eine durchgehende Umsetzung des Projektes DER FAHRENDE RAUM innerhalb
des Zeitraums 2017 bis 2019.
Im Jahr 2016 fand von April bis Juli eine zweite Projektphase von DER FAHRENDE
RAUM in Freimann statt, in der die künstlerische Praxis mit Kindern und
Jugendlichen weitergeführt und Bestandteil in der Spielstadt Mini-München im August
wurde.
2.
Kurzbeschreibung des künftigen Konzeptes DER FAHRENDE RAUM
DER FAHRENDE RAUM richtet sich für die Jahre 2017 bis 2019 an Kinder ab acht
Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene in Freimann.
Die Teilnahme an den Programmen – sowohl in den Räumen in der Wundtstraße wie
auch an den mobilen Angeboten im Stadtteil – ist für alle auf freiwilliger Basis und
kostenlos möglich.
Im Stadtteil Freimann befinden sich, wie bereits beschrieben, mehrere
Gemeinschaftsunterkünfte, städtische Unterkünfte sowie Einrichtungen zur
Organisation und Erstunterbringung von Geflüchteten. Mit dem Programmangebot
DER FAHRENDE RAUM werden ganz gezielt auch Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene angesprochen, die dort vorübergehend oder längerfristig untergebracht
sind.
Einige der mobilen Angebote DES FAHRENDEN RAUMS werden auch direkt in
einzelnen Einrichtungen stattfinden.
Da insgesamt auffallend viele Kinder und Jugendliche im Stadtteil ohne Begleitung
und Betreuung unterwegs sind, gibt es eine hohe Bereitschaft, sich gelegentlich, aber
nicht systematisch in einzelne Programmangebote einzubringen. Darauf nehmen
insbesondere die mobilen Programmangebote Bezug, die den Stadtraum selbst zum
Aktionsraum für gemeinsame künstlerische Aktivitäten machen.
Die Programme DES FAHRENDEN RAUMS bieten mögliche Antworten auf
soziokulturelle Herausforderungen sowohl für die aufnehmende Gesellschaft als auch
für diejenigen, die hierher kommen. Der soziale Zusammenhalt soll hierbei durch
künstlerische und kulturelle Aktivitäten gefördert werden. Diese Aktivitäten zielen
darauf ab, eine Verständigung über und die Anerkennung von Unterschieden sowie
Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten herbeizuführen. DER FAHRENDE RAUM ist als
Verhandlungsplattform dafür zu begreifen.
Um die Angebote DES FAHRENDEN RAUMS möglichst allen Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen in Freimann zu unterbreiten, werden diverse
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Zugangsmöglichkeiten initiiert, unter anderem Hol- und Bringdienste sowie Shuttleund Überbrückungsdienste, die von Freiwilligen geleistet werden.
Die begleitende Informationsarbeit dazu wird wieder in mehreren Sprachen zur
Verfügung gestellt.
Die engen Kooperationen zu den (sozialen) Einrichtungen des Stadtteils werden
fortgeführt und situationsbedingt ausgebaut.
DER FAHRENDE RAUM bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
unterschiedliche Erfahrungsräume an. Dadurch entsteht die Gelegenheit, sich mit
seiner eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen, sie einzuordnen,
einzuschätzen, sie somit auch für sich selbst begreifbarer zu machen und dies mit
unterschiedlichen Mitteln zum Ausdruck zu bringen, wie beispielsweise durch Spiel,
Wort, Bild, Musik, Theater oder Tanz.
Diese wechselnden künstlerischen, interdisziplinären Projekte und Werkstätten vor
Ort mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittlern
aus München und internationalen Kontexten ermöglichen den Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen unterschiedliche Erfahrungen der Teilhabe.
DER FAHRENDE RAUM bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit eines
Perspektivenwechsels und stößt Prozesse der Selbstvergewisserung bei den
Kindern und Jugendlichen an, die durch das künstlerische Handeln ihren eigenen
Lebensraum als gestaltbar erfahren.
DER FAHRENDE RAUM erzeugt Anlässe gemeinsamer Produktion und Orte für
informelle Kommunikation und Begegnung.
Ferner sorgt DER FAHRENDE RAUM für Aufenthaltsorte außerhalb der
Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sowie für
Begegnungsmöglichkeiten zwischen ankommenden Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen und der bereits bestehenden Stadtteilgesellschaft.
Zudem werden Verhandlungsräume geboten, welche die Lebenssituation von
Kindern und Jugendlichen im Stadtteil thematisieren – von und für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene.
Ergänzt wird die kultur- und kunstpädagogische Arbeit vor Ort durch ein
projektbezogenes Rahmenprogramm, wie zum Beispiel durch Diskussionsrunden mit
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, durch Fachreferentinnen und Fachreferenten,
Tagessymposien, Self-Publisher Treffen, Lesegruppen oder offene
Werkstattsituationen.
Für den Träger Kultur & Spielraum e.V. bedeutet die Weiterentwicklung des Konzepts
DER FAHRENDE RAUM eine programmatische Erweiterung der Zielgruppe Kinder
und Jugendliche auf junge Erwachsene. DER FAHRENDE RAUM konstruiert keine
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neue Einrichtung, sondern einen temporären Aktionsraum für die Dauer von drei
Jahren.
3.
Darstellung der Kosten und der Finanzierung
Folgende Kostenaufstellung des Trägers geht von einer durchgehenden Öffnung
DES FAHRENDEN RAUMS für drei Jahre aus. Angegeben sind die jährlichen Kosten
für die Durchführung des Projektes. Durch den Ausstattungsbestand von Kultur &
Spielraum e.V. ergeben sich keine Kosten, die über grundlegende Reparaturen,
Infrastruktur etc. hinausgehen.
Die jährlichen Mietkosten beziehen sich auf den ehemaligen Supermarkt in der
Wundtstraße mit einer Fläche von 217 m² im Erdgeschoss und einer Fläche von
164 m² im Untergeschoss.
Sachkosten gesamt
77.000,00 Euro
Mietkosten (Miete, Mietnebenkosten, allgemeiner Wirtschaftsbedarf,
Reinigung)
44.400,00 Euro
Maßnahme-/Projektkosten (Veranstaltungskosten, Spiel- und
Werkmaterial, Lebensmittel, Öffentlichkeitsarbeit, Reise- und
Unterbringungskosten für Residency, Übersetzungskosten)
24.200,00 Euro
Verwaltungskosten (Telefon/Internet, Kopien anteilig, Büronutzung
pauschal)
4.400,00 Euro
Arbeitsmaterialien
4.000,00 Euro
Personalkosten gesamt
Fachpersonal (künstlerische Leitung 19,5 Std./Wo,
kunstpädagogische stellvertretende Leitung 19,5 Std./Wo,
pädagogische Mitarbeiterin 19,5 Std./Wo)
Verwaltung anteilig
Honorarkräfte, Aushilfskräfte (studentische Hilfskräfte, Technik,
Auf-/Abbau, Künstlerinnen und Künstler, Fachreferentinnen und
Fachreferenten)
Personalnebenkosten (z. B. Fortbildungskosten)
Gesamtkosten pro Jahr
112.000,00 Euro
79.000,00 Euro
3.000,00 Euro
29.000,00 Euro
1.000,00 Euro
189.000,00 Euro
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Die Verwaltung schlägt aufgrund der Haushaltslage eine Finanzierung von 110.000
Euro jährlich vor. DER FAHRENDE RAUM wird dadurch in einem reduzierterem
Umfang hinsichtlich Personal- und Zeitressourcen durchgeführt werden.
Die Finanzierung des Projektes (Personal- und Sachmittel) ist auf drei Jahre befristet.
Das Stadtjugendamt wird in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle für Kulturelle
Bildung und dem Kulturreferat ggf. rechtzeitig den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
über eine Weiterführung befassen.
3.1 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit
dauerhaft
Summe zahlungswirksame Kosten
einmalig
befristet
110.000,--jährlich
von 2017 bis 2019
davon:
Personalauszahlungen (Zeile 9)*
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen (Zeile 11)**
Transferauszahlungen (Zeile 12)
110.000,--jährlich
von 2017 bis 2019
Sonstige Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit (Zeile 13)
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
(Zeile 14)
Nachrichtlich Vollzeitäquivalente (Träger): 0,5
* Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage,
kalkulatorische Kosten ) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden.
Bei Besetzung von Stellen mit einer Beamtin/einem Beamten entsteht im Ergebnishaushalt zusätzlich
zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe
von etwa 40 % des Jahresmittelbetrages.
** ohne arbeitsplatzbezogene IT-Kosten
Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der
Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services
„Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsbzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte
Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich.
Sonstige IT-Kosten, wie z.B. Zahlungen an externe Dritte, sind hier mit aufzunehmen!
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3.2 Nutzen
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag hat die öffentliche Jugendhilfe dafür Sorge zu
tragen, dass den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer
Familien Rechnung getragen wird (§ 80 SGB VIII) und positive Lebensbedingungen
geschaffen werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII).
Jungen Menschen sind zur Förderung ihrer Entwicklung die erforderlichen Angebote
der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen der jungen
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden
(§ 11 Abs. 1 SGB VIII).
Der Stadtteil Freimann ist geprägt von einer hohen Anzahl an Familien, Kindern und
Jugendlichen sowie neu ankommenden Menschen.
Die offene Struktur DES FAHRENDEN RAUMS mit seinen festen und auch mobilen
künstlerischen Angeboten bietet einen niederschwelligen und angstfreien Zugang für
Kinder ab acht Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtteil. Dies
ermöglicht die notwendige Begegnung und Annäherung vor allem vor dem
Hintergrund, dass die Teilnahme an den Programmen DES FAHRENDEN RAUMS
die Kenntnis der deutschen Sprache nicht erfordert.
3.3 Finanzierung
Das Projekt DER FAHRENDE RAUM wurde und wird in den Jahren 2015 und 2016
aus Mitteln der Regelförderung, des "Aktionsplans zur Unterstützung für
Flüchtlingskinder und ihrer Familien" sowie durch andere Mittel finanziert.
Die Durchführung des Projektes als ganzjähriges Angebot ist für den
Träger Kultur & Spielraum e.V. weder mit den vorhandenen finanziellen
noch personellen Ressourcen möglich.
Die Finanzierung kann weder durch Einsparungen noch aus dem eigenen
Referatsbudget erfolgen.
Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung erfolgt in der Vollversammlung
des Stadtrats am 15.11.2016.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des 11. Stadtbezirkes vorgeschrieben (vgl. § 13
Abs. 3 BA-Satzung).
Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten.
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Der Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart hat sich in seiner Sitzung am
11.05.2016 mit o.g. Anhörung befasst und der Sitzungsvorlage mehrheitlich mit dem
Zusatz zugestimmt, dass die geplante Unterkunft an der Thalhoferstraße in die weiteren
Planungen miteinbezogen wird.
Das Stadtjugendamt wird diesem Wunsch entsprechen.
Abstimmung mit anderen Referaten und Stellen
Die Stadtkämmerei nimmt zu der Beschlussvorlage Stellung wie folgt:
„Die Stadtkämmerei stimmt der Beschlussvorlage zu, möchte jedoch darauf hinweisen,
dass die Darlegung des Konzepts mit Öffnungszeiten und konkreter Frequentierung eine
transparentere Entscheidungsgrundlage bieten würde.“
Das Sozialreferat ergänzt im Folgenden entsprechend des Hinweises der Stadtkämmerei
die notwendigen Informationen:
In der vom Träger Kultur & Spielraum e.V. vorgelegten Kostenaufstellung in einer
Gesamthöhe von 189.000 € sind grundsätzlich 12 Öffnungstage pro Monat vorgesehen.
Ergänzend kommen begleitende Veranstaltungen und projektbezogene
Rahmenprogramme hinzu.
2015 und 2016 besuchten bis zu 35 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene täglich
das Projekt DER FAHRENDE RAUM.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung auf 110.000 € wirkt sich direkt auf
die Anzahl der Öffnungstage, der begleitenden Veranstaltungen sowie der
Rahmenprogramme und somit auch auf die Anzahl an Nutzungen aus. Die Mietkosten
müssen gleichbleibend kalkuliert werden, wodurch sich der Einschnitt durch die
Reduzierung in erster Linie auf den Personalumfang auswirken wird.
Die genaue Anzahl an Öffnungstagen kann daher noch nicht konkret benannt werden.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Koller,
der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den
Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern und den Kinder- und Jugendbeauftragten
des
11. und 12. Stadtbezirks und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein
Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II.
Antrag der Referentin
1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Jahre 2017 bis 2019 erforderlichen
zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 110.000,- € im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellungen 2017, 2018 und 2019 bei der Stadtkämmerei (IA
602900115, Sachkonto 682100, Finanzposition 4591.700.0000.2) anzumelden.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01365 der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL,
SPD und der CSU vom 16.09.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Der Antrag Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 –
Schwabing-Freimann vom 31.05.2016 ist damit satzungsgemäß behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00582 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 –
Milbertshofen-Am Hart am 23.07.2015 ist damit satzungsgemäß behandelt.
5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag.
Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Die Vorsitzende
Die Referentin
Christine Strobl
Bürgermeisterin
Dorothee Schiwy
Berufsm. Stadträtin
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IV. Abdruck von I. mit III.
über D-II-V/SP
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
an die Stadtkämmerei, HA II/11
an die Stadtkämmerei, HA II/12
z. K.
V.
Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An das Sozialreferat, S-II-MI/IK
An das Sozialreferat, S-Z-F/H (2x)
An die Frauengleichstellungsstelle
An das Direktorium, BAG-Nord
An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher
und die Kinder- und Jugendbeauftragten des 11. Stadtbezirkes (7-fach)
An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher
und die Kinder- und Jugendbeauftragten des 12. Stadtbezirkes (7-fach)
z.K.
Am
I.A.