Telefon: 0 233-49594 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Fortführung des Projekts „DER FAHRENDE RAUM“ in Freimann Kinderkulturraum Wundtstraße erhalten Empfehlung Nr. 14-20 / E 00582 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 23.07.2015 Fortführung des Kinderprojekts „Fahrender Raum“ Antrag Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 31.05.2016 „Die fahrenden Räume“ müssen erhalten bleiben Antrag Nr. 14-20 / A 01365 der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, SPD und der CSU vom 16.09.2015 Produkt 60 3.1.1 Kinder- und Jugendarbeit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05887 3 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 25.10.2016 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Ausgangslage Der Träger Kultur & Spielraum e.V. hat im Jahr 2015 im Rahmen des „Aktionsplans zur Unterstützung für Flüchtlingskinder und ihrer Familien“ das Projekt DER FAHRENDE RAUM für den Stadtteil Freimann entwickelt und durchgeführt. Neben den Veranstaltungen in einem angemieteten ehemaligen Supermarkt in der Wundtstraße waren mobile Angebotsformate ein weiterer Schwerpunkt DES FAHRENDEN RAUMS, die an verschiedenen Orten in Freimann eingesetzt wurden. Seite 2 DER FAHRENDE RAUM stand von April bis Juli 2015 allen Kindern und Jugendlichen zwischen neun und 17 Jahren aus dem Stadtteil sowie aus den dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für künstlerische Aktivitäten zur Verfügung. In diesem Stadtteil bestanden bereits wegen der Durchführung der Spielstadt Mini-München im Jahr zuvor intensive Kooperationen vor allem mit dem Sozialdienst in der Bayernkaserne, mit den beiden Gemeinschaftsunterkünften am Helene-Wessel-Bogen sowie an der Burmesterstraße und darüber hinaus mit den anderen Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil. Konzipiert als offener Aktionsraum konnte man ohne Anmeldung kostenfrei teilnehmen. Täglich fanden sich bis zu 35 Kinder und Jugendliche ein. Angeboten wurden unter anderem Malerei, Fotogeschichten, Bühnenbau und Kostümwerkstatt, Figurenwerkstatt sowie Magazinwerkstatt/Druckerzeugnisse. DER FAHRENDE RAUM verstand sich als ein Ort für Verständigung, aber auch für Experiment und Spiel. Künstlerische und ästhetische Mittel wurden herangezogen, um eine weitere Verständigungsmöglichkeit unabhängig von der eigenen Sprache anzubieten. So wurde zusätzlich ein Raum für ein gegenseitiges Kennenlernen und für einen kulturellen Austausch eröffnet. Unterstützt und begleitet wurden die Kinder und Jugendlichen von Künstlerinnen und Künstlern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittlern. Kinder und Jugendliche befassten sich dadurch auf ganz spezifische Art und Weise mit ihrer Stadtumgebung. Im Verlauf des Projektes wurde der große Bedarf an dieser Form von Kinder- und Jugendkulturarbeit im Stadtteil Freimann sichtbar. Neben der hohen Frequentierung des Angebots durch die Kinder und Jugendlichen erfolgten auch entsprechend positive Rückmeldungen der Eltern sowie der Einrichtungen aus diesem Stadtteil. Dies war Anlass zur Empfehlung „Kinderkulturraum Wundtstraße erhalten“, Nr. 14-20 / E 00582 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – MilbertshofenAm Hart am 23.07.2015, zum Antrag Fortführung des Kinderprojekts „Fahrender Raum“, Nr. 14-20 / B 01467 und Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 28.07.2015 und zum Antrag „Die fahrenden Räume“ müssen erhalten bleiben, Nr. 14-20 / A 01365 der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, SPD und der CSU vom 16.09.2015 (s. Anlagen 1-3). Seite 3 Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Träger Kultur und Spielraum e.V. ein Konzept für eine durchgehende Umsetzung des Projektes DER FAHRENDE RAUM innerhalb des Zeitraums 2017 bis 2019. Im Jahr 2016 fand von April bis Juli eine zweite Projektphase von DER FAHRENDE RAUM in Freimann statt, in der die künstlerische Praxis mit Kindern und Jugendlichen weitergeführt und Bestandteil in der Spielstadt Mini-München im August wurde. 2. Kurzbeschreibung des künftigen Konzeptes DER FAHRENDE RAUM DER FAHRENDE RAUM richtet sich für die Jahre 2017 bis 2019 an Kinder ab acht Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene in Freimann. Die Teilnahme an den Programmen – sowohl in den Räumen in der Wundtstraße wie auch an den mobilen Angeboten im Stadtteil – ist für alle auf freiwilliger Basis und kostenlos möglich. Im Stadtteil Freimann befinden sich, wie bereits beschrieben, mehrere Gemeinschaftsunterkünfte, städtische Unterkünfte sowie Einrichtungen zur Organisation und Erstunterbringung von Geflüchteten. Mit dem Programmangebot DER FAHRENDE RAUM werden ganz gezielt auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen, die dort vorübergehend oder längerfristig untergebracht sind. Einige der mobilen Angebote DES FAHRENDEN RAUMS werden auch direkt in einzelnen Einrichtungen stattfinden. Da insgesamt auffallend viele Kinder und Jugendliche im Stadtteil ohne Begleitung und Betreuung unterwegs sind, gibt es eine hohe Bereitschaft, sich gelegentlich, aber nicht systematisch in einzelne Programmangebote einzubringen. Darauf nehmen insbesondere die mobilen Programmangebote Bezug, die den Stadtraum selbst zum Aktionsraum für gemeinsame künstlerische Aktivitäten machen. Die Programme DES FAHRENDEN RAUMS bieten mögliche Antworten auf soziokulturelle Herausforderungen sowohl für die aufnehmende Gesellschaft als auch für diejenigen, die hierher kommen. Der soziale Zusammenhalt soll hierbei durch künstlerische und kulturelle Aktivitäten gefördert werden. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, eine Verständigung über und die Anerkennung von Unterschieden sowie Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten herbeizuführen. DER FAHRENDE RAUM ist als Verhandlungsplattform dafür zu begreifen. Um die Angebote DES FAHRENDEN RAUMS möglichst allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Freimann zu unterbreiten, werden diverse Seite 4 Zugangsmöglichkeiten initiiert, unter anderem Hol- und Bringdienste sowie Shuttleund Überbrückungsdienste, die von Freiwilligen geleistet werden. Die begleitende Informationsarbeit dazu wird wieder in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Die engen Kooperationen zu den (sozialen) Einrichtungen des Stadtteils werden fortgeführt und situationsbedingt ausgebaut. DER FAHRENDE RAUM bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterschiedliche Erfahrungsräume an. Dadurch entsteht die Gelegenheit, sich mit seiner eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen, sie einzuordnen, einzuschätzen, sie somit auch für sich selbst begreifbarer zu machen und dies mit unterschiedlichen Mitteln zum Ausdruck zu bringen, wie beispielsweise durch Spiel, Wort, Bild, Musik, Theater oder Tanz. Diese wechselnden künstlerischen, interdisziplinären Projekte und Werkstätten vor Ort mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittlern aus München und internationalen Kontexten ermöglichen den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterschiedliche Erfahrungen der Teilhabe. DER FAHRENDE RAUM bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit eines Perspektivenwechsels und stößt Prozesse der Selbstvergewisserung bei den Kindern und Jugendlichen an, die durch das künstlerische Handeln ihren eigenen Lebensraum als gestaltbar erfahren. DER FAHRENDE RAUM erzeugt Anlässe gemeinsamer Produktion und Orte für informelle Kommunikation und Begegnung. Ferner sorgt DER FAHRENDE RAUM für Aufenthaltsorte außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sowie für Begegnungsmöglichkeiten zwischen ankommenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der bereits bestehenden Stadtteilgesellschaft. Zudem werden Verhandlungsräume geboten, welche die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil thematisieren – von und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ergänzt wird die kultur- und kunstpädagogische Arbeit vor Ort durch ein projektbezogenes Rahmenprogramm, wie zum Beispiel durch Diskussionsrunden mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, durch Fachreferentinnen und Fachreferenten, Tagessymposien, Self-Publisher Treffen, Lesegruppen oder offene Werkstattsituationen. Für den Träger Kultur & Spielraum e.V. bedeutet die Weiterentwicklung des Konzepts DER FAHRENDE RAUM eine programmatische Erweiterung der Zielgruppe Kinder und Jugendliche auf junge Erwachsene. DER FAHRENDE RAUM konstruiert keine Seite 5 neue Einrichtung, sondern einen temporären Aktionsraum für die Dauer von drei Jahren. 3. Darstellung der Kosten und der Finanzierung Folgende Kostenaufstellung des Trägers geht von einer durchgehenden Öffnung DES FAHRENDEN RAUMS für drei Jahre aus. Angegeben sind die jährlichen Kosten für die Durchführung des Projektes. Durch den Ausstattungsbestand von Kultur & Spielraum e.V. ergeben sich keine Kosten, die über grundlegende Reparaturen, Infrastruktur etc. hinausgehen. Die jährlichen Mietkosten beziehen sich auf den ehemaligen Supermarkt in der Wundtstraße mit einer Fläche von 217 m² im Erdgeschoss und einer Fläche von 164 m² im Untergeschoss. Sachkosten gesamt 77.000,00 Euro Mietkosten (Miete, Mietnebenkosten, allgemeiner Wirtschaftsbedarf, Reinigung) 44.400,00 Euro Maßnahme-/Projektkosten (Veranstaltungskosten, Spiel- und Werkmaterial, Lebensmittel, Öffentlichkeitsarbeit, Reise- und Unterbringungskosten für Residency, Übersetzungskosten) 24.200,00 Euro Verwaltungskosten (Telefon/Internet, Kopien anteilig, Büronutzung pauschal) 4.400,00 Euro Arbeitsmaterialien 4.000,00 Euro Personalkosten gesamt Fachpersonal (künstlerische Leitung 19,5 Std./Wo, kunstpädagogische stellvertretende Leitung 19,5 Std./Wo, pädagogische Mitarbeiterin 19,5 Std./Wo) Verwaltung anteilig Honorarkräfte, Aushilfskräfte (studentische Hilfskräfte, Technik, Auf-/Abbau, Künstlerinnen und Künstler, Fachreferentinnen und Fachreferenten) Personalnebenkosten (z. B. Fortbildungskosten) Gesamtkosten pro Jahr 112.000,00 Euro 79.000,00 Euro 3.000,00 Euro 29.000,00 Euro 1.000,00 Euro 189.000,00 Euro Seite 6 Die Verwaltung schlägt aufgrund der Haushaltslage eine Finanzierung von 110.000 Euro jährlich vor. DER FAHRENDE RAUM wird dadurch in einem reduzierterem Umfang hinsichtlich Personal- und Zeitressourcen durchgeführt werden. Die Finanzierung des Projektes (Personal- und Sachmittel) ist auf drei Jahre befristet. Das Stadtjugendamt wird in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung und dem Kulturreferat ggf. rechtzeitig den Kinder- und Jugendhilfeausschuss über eine Weiterführung befassen. 3.1 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit dauerhaft Summe zahlungswirksame Kosten einmalig befristet 110.000,--jährlich von 2017 bis 2019 davon: Personalauszahlungen (Zeile 9)* Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 11)** Transferauszahlungen (Zeile 12) 110.000,--jährlich von 2017 bis 2019 Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 13) Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen (Zeile 14) Nachrichtlich Vollzeitäquivalente (Träger): 0,5 * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten ) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einer Beamtin/einem Beamten entsteht im Ergebnishaushalt zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von etwa 40 % des Jahresmittelbetrages. ** ohne arbeitsplatzbezogene IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@M die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@M erforderlichen Mittel für die Services „Arbeitsplatzdienste“ und „Telekommunikation“ werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsbzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich. Sonstige IT-Kosten, wie z.B. Zahlungen an externe Dritte, sind hier mit aufzunehmen! Seite 7 3.2 Nutzen Gemäß dem gesetzlichen Auftrag hat die öffentliche Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung getragen wird (§ 80 SGB VIII) und positive Lebensbedingungen geschaffen werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII). Jungen Menschen sind zur Förderung ihrer Entwicklung die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden (§ 11 Abs. 1 SGB VIII). Der Stadtteil Freimann ist geprägt von einer hohen Anzahl an Familien, Kindern und Jugendlichen sowie neu ankommenden Menschen. Die offene Struktur DES FAHRENDEN RAUMS mit seinen festen und auch mobilen künstlerischen Angeboten bietet einen niederschwelligen und angstfreien Zugang für Kinder ab acht Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtteil. Dies ermöglicht die notwendige Begegnung und Annäherung vor allem vor dem Hintergrund, dass die Teilnahme an den Programmen DES FAHRENDEN RAUMS die Kenntnis der deutschen Sprache nicht erfordert. 3.3 Finanzierung Das Projekt DER FAHRENDE RAUM wurde und wird in den Jahren 2015 und 2016 aus Mitteln der Regelförderung, des "Aktionsplans zur Unterstützung für Flüchtlingskinder und ihrer Familien" sowie durch andere Mittel finanziert. Die Durchführung des Projektes als ganzjähriges Angebot ist für den Träger Kultur & Spielraum e.V. weder mit den vorhandenen finanziellen noch personellen Ressourcen möglich. Die Finanzierung kann weder durch Einsparungen noch aus dem eigenen Referatsbudget erfolgen. Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats am 15.11.2016. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des 11. Stadtbezirkes vorgeschrieben (vgl. § 13 Abs. 3 BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Seite 8 Der Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart hat sich in seiner Sitzung am 11.05.2016 mit o.g. Anhörung befasst und der Sitzungsvorlage mehrheitlich mit dem Zusatz zugestimmt, dass die geplante Unterkunft an der Thalhoferstraße in die weiteren Planungen miteinbezogen wird. Das Stadtjugendamt wird diesem Wunsch entsprechen. Abstimmung mit anderen Referaten und Stellen Die Stadtkämmerei nimmt zu der Beschlussvorlage Stellung wie folgt: „Die Stadtkämmerei stimmt der Beschlussvorlage zu, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Darlegung des Konzepts mit Öffnungszeiten und konkreter Frequentierung eine transparentere Entscheidungsgrundlage bieten würde.“ Das Sozialreferat ergänzt im Folgenden entsprechend des Hinweises der Stadtkämmerei die notwendigen Informationen: In der vom Träger Kultur & Spielraum e.V. vorgelegten Kostenaufstellung in einer Gesamthöhe von 189.000 € sind grundsätzlich 12 Öffnungstage pro Monat vorgesehen. Ergänzend kommen begleitende Veranstaltungen und projektbezogene Rahmenprogramme hinzu. 2015 und 2016 besuchten bis zu 35 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene täglich das Projekt DER FAHRENDE RAUM. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung auf 110.000 € wirkt sich direkt auf die Anzahl der Öffnungstage, der begleitenden Veranstaltungen sowie der Rahmenprogramme und somit auch auf die Anzahl an Nutzungen aus. Die Mietkosten müssen gleichbleibend kalkuliert werden, wodurch sich der Einschnitt durch die Reduzierung in erster Linie auf den Personalumfang auswirken wird. Die genaue Anzahl an Öffnungstagen kann daher noch nicht konkret benannt werden. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Koller, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern und den Kinder- und Jugendbeauftragten des 11. und 12. Stadtbezirks und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 9 II. Antrag der Referentin 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Jahre 2017 bis 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 110.000,- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2017, 2018 und 2019 bei der Stadtkämmerei (IA 602900115, Sachkonto 682100, Finanzposition 4591.700.0000.2) anzumelden. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01365 der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL, SPD und der CSU vom 16.09.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / B 02444 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 31.05.2016 ist damit satzungsgemäß behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00582 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 23.07.2015 ist damit satzungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Dorothee Schiwy Berufsm. Stadträtin Seite 10 IV. Abdruck von I. mit III. über D-II-V/SP an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-II-MI/IK An das Sozialreferat, S-Z-F/H (2x) An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium, BAG-Nord An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und die Kinder- und Jugendbeauftragten des 11. Stadtbezirkes (7-fach) An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und die Kinder- und Jugendbeauftragten des 12. Stadtbezirkes (7-fach) z.K. Am I.A.
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