Fünf Fragen zur Erhebung eines Erfahrungs

Fünf Fragen zur Erhebung eines Erfahrungs- und Stimmungsbilds der Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Berlin zur Singularzulassung beim Bundesgerichtshof
Derzeit ist die anwaltliche Vertretung beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen den
Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof vorbehalten, die einer besonderen Zulassung
bedürfen. An den übrigen Bundesgerichten, dem Bundesgerichtshof in Strafsachen, dem
Bundessozialgericht, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht, dem
Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht besteht keine solche besondere
Zulassungsbeschränkung.
Aktuell gibt es rund 50 BGH-Anwälte. Die BGH-Anwälte werden aus Vorschlägen der
Regionalkammern, die durch die BRAK in einer Vorschlagsliste zusammengefasst werden,
mehrheitlich durch die Richterschaft am Bundesgerichtshof ausgewählt und sodann vom
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ernannt. Die BGH-Anwälte müssen
dazu mindestens 35 Jahre alt und in Karlsruhe ansässig sein und dürfen zweiköpfige
Sozietäten untereinander eingehen.
Durch die folgenden Fragen soll ein Erfahrungs- und Stimmungsbild erhoben werden, wie
die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin die Singularzulassung beim BGH in
Zivilsachen beurteilen.
1.
Haben Sie selbst einmal für einen Mandanten einen BGH-Anwalt eingeschaltet?



Ja
Nein
Keine Angabe

Eigene Anmerkung:
2.
Wenn Sie die vorstehende Frage bejahen: Hat es sich schwierig gestaltet, einen
BGH-Anwalt zu finden, der bereit war, das Verfahren zu gesetzlichen Gebühren
zu führen?



Ja
Nein
Keine Angabe

Eigene Anmerkung:
3.





Sind Sie an den übrigen obersten Gerichtshöfen des Bundes bereits aufgetreten
und wenn ja, an welchen?
Nein
BVerwG
Bundesfinanzhof
BGH in Strafsachen
BAG



BVerfG
Bundessozialgericht
Keine Angabe

Eigene Anmerkung:
4.
Wenn Sie die vorstehende Frage bejahen: Wäre aus Ihrer Erfahrung eine
gesonderte Singularzulassung an den übrigen obersten Gerichtshöfen des
Bundes wünschenswert?



Ja
Nein
Keine Angabe

Eigene Anmerkung:
5.
Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, die Singularzulassung beim
Bundesgerichtshof in Zivilsachen aufrecht zu erhalten?



Ja
Nein
Keine Angabe

Eigene Anmerkung:
6.
Sonstige eigene Anmerkungen zum Thema: