Hinweise zur Lieferung, Lagerung und Einbau von 5 m breiten Dränmatten Die Anlieferung der Dränmattenrollen erfolgt in unserem Auftrag mittels LKW zur Baustelle, auf befestigter Straße, ohne Abladen. Beim Abladen und Transport innerhalb der Baustelle ist auf einen sorgfältigen Umgang mit den Rollen zu achten. Insbesondere unkontrolliertes Herabrollen von der Ladefläche oder starkes Verbiegen der Rollen beim Transport mit Hubstapler, Lader etc., ist zu vermeiden, z. B. durch den Einsatz eines Dorns (Länge 4,00m, 120mm). Die Rollen sind optisch auf Beschädigungen zu untersuchen. Die Lagerfläche muss eben und trocken sein. Es dürfen max. drei Rollen übereinander gestapelt werden. Erfolgt eine längerfristige Lagerung (über 4 Wochen) der Dränmatten auf der Baustelle, oder ist die Schutzhülle defekt, sind die Rollen wettergeschützt zu lagern. Nach Fertigstellung des Untergrundes wird darauf die Dränmatte im Plateau- bzw. Böschungsbereich vorrangig in Böschungsfallrichtung verlegt. Die Rollen sind von oben nach unten in Begleitung von zwei Personen abzurollen. Die Kopfpunkte der Dränmatte sind mittels Vliesstoffumschlag vor dem Einschwemmen von Bodenpartikeln zu schützen. Der Kopfstoß ist dachschindelartig als Überlappung auszuführen. Es ist auf eine ausreichende Überlappung von mind. 1,00 Meter zu achten. Beim seitlichen Anschluss der Dränmatten werden die Sickerkörper stumpf aneinander gestoßen und der Vliesstoff überlappt. Bei Schnittkanten muss entweder ein Vliesstoffüberstand hergestellt, oder die Schnittkanten mit einem ausreichend breiten Vliesstoffstreifen ca. 30 cm überdeckt werden. Die Vliesstoffüberstände sind gegen Aufklappen zu sichern, z. B. durch beschweren mittels Sandsäcken o. ä. oder durch punkt- oder linienförmige Verschweißung. Werden die Vliesstoffüberstände verschweißt, ist darauf zu achten, dass keine Perforation (völliges Aufschmelzen) der Vliesstoffe und dadurch ein Freilegen des Sickerkörpers erfolgen. Das Rauchen, offenes Feuer und andere unkontrollierte Wärmequellen, welche zu einer Zerstörung des Vliesstoffes führen können, sind beim Umgang mit den Dränmatten nicht erlaubt. Seite 1 / 2 Zum Schutz vor UV – Strahlung ist die Dränmatte schnellstmöglich, spätestens innerhalb von vier Wochen mit dem Rekultivierungsboden abzudecken. Während des Einbaus der mineralischen Rekultivierungsschicht dürfen keine Verschiebungen und Überfaltungen an der Dränmatte auftreten. Das Aufbringen der mineralischen Rekultivierungsschicht hat im Vor-Kopf-Verfahren erfolgen. Das direkte Befahren der Dränmatte ist nicht erlaubt. Die Überfahrhöhe beträgt für Kettenfahrzeuge etwa 0,35 m und für bereifte Baufahrzeuge etwa 0,75 m. Es kann erforderlich sein, die Überfahrhöhen im Rahmen eines Probefeldes oder Probebaus zu überprüfen. Bestandteile des Rekultivierungsbodens, welche zu einer Beschädigung der Dränmatte oder der darunter liegenden KDB führen könnten, sind vor dem Einbau auszusortieren. Das Größtkorn des Rekultivierungsbodens ist auf 64 mm zu begrenzen. Bei einem höheren Größtkorndurchmesser ist die Schutzwirksamkeit separat zu verifizieren und der Dränmattenhersteller zu kontaktieren. Generell empfehlen wir den Bau eines Probefeldes, um die Funktion des Gesamtsystems zu verifizieren. Bei auftretenden Fragen, Abweichungen etc. ist der Hersteller zu kontaktieren: BONAR GmbH & Co. KG Glanzstoffstraße 1 63784 Obernburg Tel: 06022 – 812020 Fax: 06022 – 651 9000 Seite 2 / 2
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