Hinweise zur Lieferung, Lagerung und Einbau von 5 m

Hinweise zur Lieferung, Lagerung und Einbau von 5 m breiten Dränmatten
Die Anlieferung der Dränmattenrollen erfolgt in unserem Auftrag mittels LKW zur Baustelle, auf
befestigter Straße, ohne Abladen.
Beim Abladen und Transport innerhalb der Baustelle ist auf einen sorgfältigen Umgang mit
den Rollen zu achten. Insbesondere unkontrolliertes Herabrollen von der Ladefläche oder
starkes Verbiegen der Rollen beim Transport mit Hubstapler, Lader etc., ist zu vermeiden,
z. B. durch den Einsatz eines Dorns (Länge 4,00m,  120mm).
Die Rollen sind optisch auf Beschädigungen zu untersuchen.
Die Lagerfläche muss eben und trocken sein. Es dürfen max. drei Rollen übereinander
gestapelt werden. Erfolgt eine längerfristige Lagerung (über 4 Wochen) der Dränmatten auf
der Baustelle, oder ist die Schutzhülle defekt, sind die Rollen wettergeschützt zu lagern.
Nach Fertigstellung des Untergrundes wird darauf die Dränmatte im Plateau- bzw.
Böschungsbereich vorrangig in Böschungsfallrichtung verlegt.
Die Rollen sind von oben nach unten in Begleitung von zwei Personen abzurollen.
Die Kopfpunkte der Dränmatte sind mittels Vliesstoffumschlag vor dem Einschwemmen von
Bodenpartikeln zu schützen. Der Kopfstoß ist dachschindelartig als Überlappung auszuführen.
Es ist auf eine ausreichende Überlappung von mind. 1,00 Meter zu achten.
Beim seitlichen Anschluss der Dränmatten werden die Sickerkörper stumpf aneinander
gestoßen
und
der
Vliesstoff
überlappt.
Bei
Schnittkanten
muss
entweder
ein
Vliesstoffüberstand hergestellt, oder die Schnittkanten mit einem ausreichend breiten
Vliesstoffstreifen ca. 30 cm überdeckt werden.
Die Vliesstoffüberstände sind gegen Aufklappen zu sichern, z. B. durch beschweren mittels
Sandsäcken o. ä. oder durch punkt- oder linienförmige Verschweißung. Werden die
Vliesstoffüberstände verschweißt, ist darauf zu achten, dass keine Perforation (völliges
Aufschmelzen) der Vliesstoffe und dadurch ein Freilegen des Sickerkörpers erfolgen.
Das Rauchen, offenes Feuer und andere unkontrollierte Wärmequellen, welche zu einer
Zerstörung des Vliesstoffes führen können, sind beim Umgang mit den Dränmatten nicht
erlaubt.
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Zum Schutz vor UV – Strahlung ist die Dränmatte schnellstmöglich, spätestens innerhalb von
vier Wochen mit dem Rekultivierungsboden abzudecken.
Während des Einbaus der mineralischen Rekultivierungsschicht dürfen keine Verschiebungen
und Überfaltungen an der Dränmatte auftreten. Das Aufbringen der mineralischen
Rekultivierungsschicht hat im Vor-Kopf-Verfahren erfolgen.
Das direkte Befahren der Dränmatte ist nicht erlaubt. Die Überfahrhöhe beträgt für
Kettenfahrzeuge etwa 0,35 m und für bereifte Baufahrzeuge etwa 0,75 m. Es kann erforderlich
sein, die Überfahrhöhen im Rahmen eines Probefeldes oder Probebaus zu überprüfen.
Bestandteile des Rekultivierungsbodens, welche zu einer Beschädigung der Dränmatte oder
der darunter liegenden KDB führen könnten, sind vor dem Einbau auszusortieren. Das
Größtkorn des Rekultivierungsbodens ist auf 64 mm zu begrenzen. Bei einem höheren
Größtkorndurchmesser
ist
die
Schutzwirksamkeit
separat
zu
verifizieren
und
der
Dränmattenhersteller zu kontaktieren.
Generell empfehlen wir den Bau eines Probefeldes, um die Funktion des Gesamtsystems zu
verifizieren.
Bei auftretenden Fragen, Abweichungen etc. ist der Hersteller zu kontaktieren:
BONAR GmbH & Co. KG
Glanzstoffstraße 1
63784 Obernburg
Tel:
06022 – 812020
Fax:
06022 – 651 9000
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