Übersetzerinnen/Übersetzer für Französisch. Die Einstellung erfolgt

ZA 1.2 (15) - Az 15-12-01
Hürth, 18.10.2016
Das Bundessprachenamt sucht für das Referat SMD 3 „Auslandseinsatz“ Übersetzerinnen/Übersetzer
für Französisch. Die Einstellung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)
vom 02.12.2001 und ist befristet für die jeweilige mit Beschluss des Deutschen Bundestags gebilligte
Dauer der Beteiligung der Bundeswehr an dem Einsatz EUTM MALI bzw. MINUSMA Mali.
Aufgabengebiet:

Einwandfreies und zuverlässiges Übersetzen schwieriger Texte in den Sprachrichtungen
Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch

Dolmetschen Französisch/Deutsch und Deutsch/Französisch im In- und Ausland

Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Übersetzerin/Übersetzer im
Soldatenstatus
Qualifikationserfordernisse:

Erfolgreiche Teilnahme am fachlichen Auswahlverfahren für Übersetzerinnen/Übersetzer beim
Bundessprachenamt für o.a. Sprachrichtungen sowie für Besprechungsdolmetschen nach
erfolgter Bewerbung

Deutsche Staatsangehörigkeit

Wehrdienst- bzw. Dienstfähigkeit für den Einsatz im Soldatenstatus

Auslandsdienstverwendungsfähigkeit

Geleisteter Wehrdienst in der Bundeswehr erwünscht.
Bemerkungen:
Vor der Einstellung sind gefordert:

die Feststellung der Wehrdienst- bzw. Dienstfähigkeit sowie der
Auslandsdienstverwendungsfähigkeit,

der erfolgreiche Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie die notwendigen Schutzimpfungen für das
Einsatzgebiet,

die Teilnahme an militärischen Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen von Wehrübungen.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß TVöD Bund – Entgeltordnung Teil III - Tätigkeitsmerkmale für
besondere Beschäftigtengruppen entsprechend den persönlichen Voraussetzungen.
Ausschreibungsschluss:
08.11.2016
Ausschreibungsnummer:
F 54
Ausschreibende Stelle:
Kontakt:
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an folgende Stelle:
Bundessprachenamt
ZA 1.2
Horbeller Str. 52
50354 Hürth
oder per E-Mail an:
[email protected]
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer
E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
02233-593-5753
oder
unter
Allgemeine Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Dienstposten
ist nicht teilzeitfähig.
Das BMVg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb in
Bereichen, in denen der Anteil weiblicher Beschäftigter bislang nur gering ist, an Bewerbungen von
Frauen besonders interessiert.