Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Medienkonferenz des Regierungsrates Thema Kantonale Abstimmung zur Spitalstandortinitiative vom 27. November 2016 – Stellungnahme des Regierungsrates zur Abstimmungsvorlage Datum Freitag, 21. Oktober 2016 Referent/in Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor So werden wir die anstehenden Herausforderungen nicht meistern können! Geschätzte Medienschaffende, ich begrüsse Sie ganz herzlich zu dieser Medienkonferenz des Regierungsrates. Sie betrifft die kantonale Volksabstimmung, die am Sonntag, den 27. November, stattfindet. Dann wird das Berner Stimmvolk über die Spitalstandort-Initiative entscheiden. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bekanntlich, die Initiative abzulehnen. Die beiden Räte haben denn auch darauf verzichtet, einen Gegenentwurf auszuarbeiten. Bevor ich Ihnen die Gründe darlege, die zur Ablehnung der Initiative geführt haben, möchte ich kurz auf den Kontext hinweisen, in dem diese wichtige Volksabstimmung stattfindet. Wenn eine Volksinitiative mit einer beträchtlichen Anzahl Unterschriften zustande kommt, ist das nicht nur eine beachtliche Leistung seitens des Initiativkomitees, sondern auch ein ernst zu nehmendes politisches Zeichen. In meinen Augen ist die Spitalstandort-Initiative das Symptom einer breiten Verunsicherung in unserer Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung unseres Kantons mit Gesundheitsdienstleistungen. Für diese Verunsicherung habe ich durchaus echtes Verständnis und ich sehe es als meine Pflicht, die Sorgen rund um die Spitalversorgung ernst zu nehmen sowie alles Notwendige zu unternehmen, um die Qualität dieser Versorgung sicherzustellen. Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Diese Verunsicherung äussert sich hauptsächlich auf dem Land. Für die Bewohner einer Region ist das Spital ein Dreh- und Angelpunkt. Das Spital erbringt einen Dienst an der Allgemeinheit, wie die Schulen, die Polizei und das Rettungswesen oder auch die Post. Die Lebensqualität einer Region lässt sich an vielen Parametern ablesen, aber die Präsenz grundlegender Dienstleistungen und deren Erreichbarkeit sind ein wichtiger Gradmesser. ******* Meine Damen und Herren, was das Spitalwesen betrifft, haben wir in den letzten 20 Jahren eine eigentliche Revolution erlebt. Die Spitallandschaft war komplett im Umbruch, sowohl in der Schweiz als auch in unserem Kanton. Landesweit beobachtet man seit etwa zwanzig Jahren folgende Entwicklung: Ein Rückgang der Bettenzahl um 45%, eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer um 39%, eine Reduktion der Pflegetage um 39% … und dies alles, während im gleichen Zeitraum die Bevölkerung um 18%, die Hospitalisierungen um 20% und das qualifizierte Pflegepersonal sogar um 28% zugenommen haben1. Diese Entwicklung, die ganz wesentlich Folge der technologischen Fortschritte im Gesundheitswesen ist, wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen – dies auch ganz im Sinne des eidgenössischen Gesetzgebers, der die Rahmenbedingungen für einen landesweiten Spitalmarkt definiert hat. Unser Kanton hat diese Entwicklung bereits früh und meiner Ansicht nach vorbildlich antizipiert: Das alte Spitalgesetz von 1973 wurde 2005 durch ein ganz neues Spitalversorgungsgesetz ersetzt. Das SpVG haben wir in 2013 revidiert, um die erwähnte KVG-Revision in das bernische Recht zu integrieren. 1 Referenz: http://www.hplus.ch/de/zahlen_fakten/h_spital_und_klinik_monitor/gesamtbranche/ – (1992-2013) 2/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Wir haben die Zeichen der Zeit anerkannt: Ein Hinwenden zu mehr betrieblicher Selbstverantwortung, zu mehr Wettbewerb und zu mehr Wahlfreiheit für die Patientinnen und Patienten. Qualität und wirtschaftliches Verhalten sind in den Vordergrund gerückt und das frühere engmaschige Spitalnetz abgelöst: Dadurch wurde die Versorgungssicherheit erhöht. Die Entwicklung in den letzten zwanzig Jahren brachte zahlreiche Vorteile. Zum Beispiel verfügt der Kanton heute über grössere öffentliche Spitalunternehmen, deren Umsatz höhere Betriebskosten zulässt und die Amortisation der notwendigen Investitionen sicherstellt. Infolge dieses Paradigmawechsels lässt sich das Spitalwesen durch die Kantone nur noch beschränkt politisch steuern, auch nicht aufgrund regionalpolitischer Anliegen, die zwar durchaus legitim aber meistens nicht sachgerecht sind. So bestimmt nicht mehr der Regierungsrat oder der Grosse Rat, welche Standorte ein Spital betreibt und wie viele Betten es anbieten darf. Es ist Sache des Verwaltungsrats des selbstständigen Unternehmens, zu entscheiden, wie er die Ziele erreichen will, die der Kanton in der sogenannten Versorgungsplanung weiterhin vorgibt. Der Kanton kennt auch nicht mehr einen Spitalinvestitionsfonds. Die Spitalunternehmen müssen ihre Investitionen aus eigener Kraft finanzieren. Meine Damen und Herren, über diese Entwicklungen in unserem Kanton haben Sie seit längerer Zeit berichtet und dabei festgestellt, wie komplex alle diese Fragen sind – komplex und gleichzeitig emotional schwer beladen. Die öffentlichen Auseinandersetzungen sind insbesondere intensiv, wenn es darum geht, ein Spital zu schliessen – im Kanton Bern gab es immerhin fünfzehn Schliessungen seit 1999 – oder einen Standort substanziell zu restrukturieren, wie es in Riggisberg, Moutier und Zweisimmen mit dem Verzicht auf den Betrieb einer Geburtsabteilung der Fall war. ******* Ist diese Veränderung negativ, und sind wir verpflichtet, sie hinzunehmen, ohne etwas dagegen unternehmen zu können? Natürlich nicht! 3/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Diese grundlegende Neuausrichtung des Spitalsystems und die wichtigen Änderungen, welche die Rolle des Staates betreffen, werden von einer gesunden Umwälzung der Spitalmedizin begleitet. Die Qualität der in den Spitälern erbrachten Pflege ist heute wesentlich besser als noch vor zwanzig Jahren. Neue Behandlungsweisen stehen zur Verfügung, die therapeutischen Methoden sind oftmals weniger invasiv, die Patientinnen und Patienten erholen sich rascher, und mit einer Behandlung sind weniger Risiken verbunden. Dies alles trägt dazu bei, dass sich die Bevölkerung einer immer besseren Gesundheit erfreut. Diese grundlegende Veränderung geht mit beträchtlichen technischen Fortschritten einher, die zu Veränderungen bezüglich der Behandlungsmethoden führen und ein immer besser ausgebildetes Pflegepersonal erforderlich machen. Wo gestern noch ein chirurgischer Eingriff mit einem stationären Aufenthalt notwendig war, reicht heute dank neuen Technologien wie der interventionellen Radiologie eine ambulante Behandlung aus. Infolgedessen wird die Spitalwelt mit ständigen Innovationen konfrontiert. Innovationen haben immer auch beträchtliche Investitionen zur Folge. Die Innovation und die dafür erforderlichen Investitionen haben dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Aspekte bei den Spitälern an Bedeutung zugenommen haben. Die modernen Spitäler stellen nicht mehr ein Konglomerat von nahezu administrativen Abteilungen dar, welche die immer gleichen Pflegeleistungen erbringen. Sie sind vielmehr zu echten Unternehmen geworden, die sich ständig weiterentwickeln. Sie müssen die Kosten der von ihnen erbrachten Leistungen ebenso unter die Lupe nehmen wie ihre Entwicklung. Verstehen Sie mich nicht falsch: In den Jahrzehnten der Nachkriegszeit erbrachten die Spitäler keineswegs eine schlechte medizinische Versorgung! Sie waren aber in einer Welt tätig, in der die Fortschritte in einem weniger rasanten Tempo erfolgten als heute. Weder mussten sie sich eingehend mit den Kosten ihrer Leistungen befassen, noch war ihre Zukunft gefährdet – sogar dann, wenn sie sich nicht weiter entwickelten. Diese Zeit gehört jedoch der Vergangenheit an, und ich bin mir fast sicher, dass dies niemand bedauert. Auf die Qualität unseres Gesundheitssystems im Allgemeinen und unserer Spitalorganisation im Besonderen dürfen wir stolz sein. Weil Verbesserungen immer möglich sind, möchten wir alle auch weiterhin nach vorne schauen. 4/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Da der Kanton für einen Grossteil der Kosten für die Spitalversorgung aufkommt, musste auch er sich anpassen. Auch wenn sie noch hie und da an einigen Kinderkrankheiten leidet, verfügen wir inzwischen über eine Gesetzgebung, die unseren Anforderungen entspricht. In den nächsten Jahren werde ich mich bemühen, diesen Kinderkrankheiten entgegenzuwirken. Dies wird zu den grössten Herausforderungen der Gesundheitsstrategie gehören, die meine Direktion im Auftrag des Grossen Rates vorbereitet. Gleichzeitig werde ich mich bemühen, die Zusammenarbeit zwischen meiner Direktion und den öffentlichen sowie den privaten Spitälern zu verstärken. Im Zusammenhang mit den Spitallisten 2017 haben wir uns beispielsweise darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe zu bilden. In dieser Arbeitsgruppe möchten wir über die Anforderungen diskutieren, die für den Erhalt eines Leistungsauftrags zu erfüllen sind, bevor der Regierungsrat darüber entscheidet. All diese – zukunftsorientierten – Schritte werden dazu beitragen, das System und die Qualität seiner Leistungen gegenüber der Bevölkerung zu verbessern. Im Übrigen – dessen bin ich mir sicher – werden sie auch dazu beitragen, dass die Spitalpolitik des Kantons für die Bevölkerung besser verständlich ist. ****** Meine Damen und Herren, an diesem Punkt angelangt, stellt sich die Frage, warum der Regierungsrat und der Grosse Rat die Spitalstandort-Initiative zur Ablehnung empfehlen. Erstens einmal hat die Initiative einen rein bewahrenden Charakter. Sie möchte eine Entwicklung hemmen, die als schlecht erachtet wird. Sie schlägt aber keine überzeugenden Lösungen vor, um die bestehenden Probleme zu beheben. Im Übrigen werden diese Probleme auch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit geschildert. Die Umsetzung der Initiative würde eine Vollbremsung bedeuten. Sie würde Reformen behindern, die sich in den nächsten Jahren als unvermeidbar erweisen könnten. Natürlich gibt es Situationen, bei denen eine Notbremsung angebracht ist. Ich meine jedoch deutlich aufgezeigt zu haben, dass sich unser Kanton in Hinblick auf die Spitalversorgung in keiner solchen Situation befindet. 5/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Die Initiative führt zu einer massiven Ungleichstellung zwischen den öffentlichen Spitälern, die dem Kanton gehören, und den privaten. Die Privatspitäler sind überhaupt nicht betroffen und könnten in völliger Unabhängigkeit ihre Strukturen strategisch auch weiterhin den Bedürfnissen anpassen. Die öffentlichen Spitäler hingegen müssten als einzige Strukturen in Stand halten, die möglicherweise nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen würden. Dies würde auch zukunftsgerichtete Investitionen behindern. Eine derartige Ungleichbehandlung würde zu einer groben Wettbewerbsverzerrung zwischen den öffentlichen und den privaten Spitalbetrieben führen. Der gesunde Menschenverstand gebietet es, auf ein solches Szenario zu verzichten. Die Initiative wäre wahrscheinlich mit einem massiven Kostenanstieg verbunden. Nehmen wir als Beispiel einmal die Abteilungen für Geburtshilfe, die in Riggisberg und Zweisimmen geschlossen werden mussten. Bei einer Annahme der Initiative müssten sie wiedereröffnet werden und ihr Betrieb wäre wahrscheinlich über gemeinwirtschaftliche Leistungen zu subventionieren. Wollen wir das wirklich? Welche Auswirkungen würde die Initiative haben? In Riggisberg hat die Firma INSEL GRUPPE AG 2016 eine neue Abteilung für Neurorehabilitation eröffnet. Mit diesem speziellen Angebot ist mittelfristig eine effiziente Nutzung des Standorts mit einer Kostenstruktur gewährleistet, die seine Nachhaltigkeit garantiert. In Zweisimmen haben lokale Partner ein gutes Projekt für ein Geburtshaus lanciert, das ich unterstützt habe. Sofern nichts Unvorhergesehenes geschieht, sollte dieses ab Januar den Bedürfnissen entsprechen, und zwar im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Regionalspital – das möchte ich hiermit betonen. Die Zukunft wird es weisen, aber ich bin überzeugt, dass wir hier eine Lösung gefunden haben, bei denen sämtliche Erwartungen berücksichtigt werden. Die STS AG muss dabei auch nicht anderswo ein Betriebsdefizit kompensieren, das bei einer Beibehaltung der Abteilung für Geburtshilfe untragbar geworden wäre. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich einmal mehr die Grundsätze meiner Politik betonen. Als Gesundheitsdirektor möchte ich den Spitalbetrieben weder die Standorte, die sie nutzen müssen, noch die strukturellen Reformen vorschreiben, die sie allenfalls umsetzen können. Im ständigen Dialog mit den öffentlichen und den privaten Spitalbetrieben werde ich mich jedoch mit der laufenden Verbesserung der Qualität der erbrachten Leistungen und mit den Kosten dieser Leistungen befassen. 6/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Kurz und gut, ich werde die Wirtschaftlichkeit beachten, wie sie im KVG verankert ist. Dieses Augenmerk auf die Qualität und die Prozesse, diese Stärkung der Zusammenarbeit, das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Kostenmanagements, die Flexibilität der Pilotverfahren und die Vermeidung von allzu strengen gesetzlichen Vorgaben stellen Kriterien für eine gute Spitalpolitik dar, die den heutigen Bedürfnissen entspricht. Zudem bin ich überzeugt, dass die Rettungsdienste einen bemerkenswerten Beitrag zu einer erhöhten Sicherheit für unsere Bevölkerung leisten. Speziell achten werde ich auf ihre Weiterentwicklung und allenfalls mögliche Verbesserungen. Wir müssen auf alles verzichten, was zu starren Strukturen führt. Diese waren bis anhin gerechtfertigt – für die künftigen Bedürfnisse sind sie aber ungeeignet. Unsere Spitalstandorte müssen sich entwickeln und Leistungen anbieten können, welche die Bevölkerung ihrer Region tatsächlich benötigt. Zudem müssen sie mit den anderen Betrieben zusammenarbeiten, um die erforderliche Pflegepalette zu ergänzen. Das ist der grosse Schwachpunkt der Initiative – trotz der Ehrlichkeit ihrer Verfasser und den berechtigten Erwartungen der Personen, welche die Initiative unterzeichnet haben. Wir können weder zurück noch alles stoppen und acht Jahre in der Hoffnung verharren, dass wir bessere Entschlüsse fassen können. Die Reformen haben vielmehr weiterzugehen, und wir müssen den Dialog zwischen sämtlichen Akteuren verbessern, um die Reformen nicht etwa über uns ergehen zu lassen, sondern sie unseren Bedürfnissen entsprechend zu beeinflussen. ******* Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die letzte Revision des Spitalversorgungsgesetzes, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, war während den Debatten im Grossen Rat umstritten. Schliesslich wurde jedoch ein umfassender Konsens erzielt und auf ein Referendum verzichtet. Trotzdem befürchtet derzeit ein Teil der Bevölkerung, dass sich der Spitaldienst ihrer Region zurückzieht oder die Qualität der Leistungen sinkt. 7/8 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016 Es wird an das Verantwortungsbewusstsein des Kantons appelliert, damit die Spitalversorgung in allen Regionen und ohne Diskriminierung zwischen Stadt und Land auf einem hohen Niveau erhalten bleibt und der Kostenanstieg auf ein erträgliches Mass gesenkt wird. Meine Damen und Herren, ich übernehme diese Verantwortung voll und ganz, und der Regierungsrat schliesst sich mir an. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass es bezüglich der Organisation der Spitalbetriebe, die dem Kanton gehören, keine strukturellen Veränderungen mehr geben wird. Ich verspreche Ihnen jedoch, darauf zu achten, dass in allen Regionen eine Spitalversorgung erhalten bleibt, welche die erwiesenen Bedürfnisse abdeckt, wobei das Qualitätsniveau weiterhin gesteigert und die Kostenkontrolle kontinuierlich verbessert werden. Dies stellt einen langfristigen Prozess dar, und die ersten Resultate werden an Weihnachten noch nicht zu erwarten sein. Diesbezüglich sollte man sich keine Illusionen machen! Wir arbeiten jedoch unermüdlich an diesem Ziel und werden die entsprechenden Resultate erbringen. Um das zu erreichen, muss ich aber einen Spielraum haben! Dasselbe gilt für die Verwaltungsräte unserer Spitäler. Auch die Direktionen der Betriebe müssen einen grossen Spielraum haben und dürfen nicht durch gesetzliche Auflagen eingeschränkt werden, die mit einem Spitalangebot verbunden wären, das in seinen Strukturen erstarrt und daher nur schwerlich umzugestalten ist. Ich fordere die Bernerinnen und Berner auf, uns ihr Vertrauen zu schenken und uns bei diesen Bemühungen zu unterstützen! Dazu sollten sie die Spitalstandort-Initiative am 27. November ablehnen, wie es eine deutliche Mehrheit des Grossen Rates, nahezu alle politische Gruppierungen und die grosse Mehrheit der Wirtschaftsverbände ebenfalls empfehlen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie meine Botschaft Ihren Leserinnen und Lesern weiterleiten. Gemeinsam mit Yves Bichsel, Generalsekretär der GEF, sowie Georg von Below, stellvertretendem Leiter des kantonalen Spitalamtes, stehe ich nun zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten. 8/8
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