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Kommunikation
Kanton Bern
Staatskanzlei
Anlass
Medienkonferenz des Regierungsrates
Thema
Kantonale Abstimmung zur Spitalstandortinitiative vom 27. November
2016 – Stellungnahme des Regierungsrates zur Abstimmungsvorlage
Datum
Freitag, 21. Oktober 2016
Referent/in
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor
So werden wir die anstehenden Herausforderungen nicht
meistern können!
Geschätzte Medienschaffende, ich begrüsse Sie ganz herzlich zu dieser Medienkonferenz
des Regierungsrates. Sie betrifft die kantonale Volksabstimmung, die am Sonntag, den 27.
November, stattfindet. Dann wird das Berner Stimmvolk über die Spitalstandort-Initiative
entscheiden.
Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen unseren Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern bekanntlich, die Initiative abzulehnen. Die beiden Räte haben denn auch
darauf verzichtet, einen Gegenentwurf auszuarbeiten.
Bevor ich Ihnen die Gründe darlege, die zur Ablehnung der Initiative geführt haben, möchte
ich kurz auf den Kontext hinweisen, in dem diese wichtige Volksabstimmung stattfindet.
Wenn eine Volksinitiative mit einer beträchtlichen Anzahl Unterschriften zustande kommt, ist
das nicht nur eine beachtliche Leistung seitens des Initiativkomitees, sondern auch ein ernst
zu nehmendes politisches Zeichen. In meinen Augen ist die Spitalstandort-Initiative das
Symptom einer breiten Verunsicherung in unserer Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung
unseres Kantons mit Gesundheitsdienstleistungen.
Für diese Verunsicherung habe ich durchaus echtes Verständnis und ich sehe es als meine
Pflicht, die Sorgen rund um die Spitalversorgung ernst zu nehmen sowie alles Notwendige
zu unternehmen, um die Qualität dieser Versorgung sicherzustellen.
Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen
Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Diese Verunsicherung äussert sich hauptsächlich auf dem Land. Für die Bewohner einer
Region ist das Spital ein Dreh- und Angelpunkt. Das Spital erbringt einen Dienst an der
Allgemeinheit, wie die Schulen, die Polizei und das Rettungswesen oder auch die Post.
Die Lebensqualität einer Region lässt sich an vielen Parametern ablesen, aber die Präsenz
grundlegender Dienstleistungen und deren Erreichbarkeit sind ein wichtiger Gradmesser.
*******
Meine Damen und Herren, was das Spitalwesen betrifft, haben wir in den letzten 20 Jahren
eine eigentliche Revolution erlebt.
Die Spitallandschaft war komplett im Umbruch, sowohl in der Schweiz als auch in unserem
Kanton. Landesweit beobachtet man seit etwa zwanzig Jahren folgende Entwicklung:

Ein Rückgang der Bettenzahl um 45%,

eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer um 39%,

eine Reduktion der Pflegetage um 39%
… und dies alles, während im gleichen Zeitraum

die Bevölkerung um 18%,

die Hospitalisierungen um 20% und

das qualifizierte Pflegepersonal sogar um 28% zugenommen haben1.
Diese Entwicklung, die ganz wesentlich Folge der technologischen Fortschritte im
Gesundheitswesen ist, wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen – dies
auch ganz im Sinne des eidgenössischen Gesetzgebers, der die Rahmenbedingungen für
einen landesweiten Spitalmarkt definiert hat.
Unser Kanton hat diese Entwicklung bereits früh und meiner Ansicht nach vorbildlich
antizipiert: Das alte Spitalgesetz von 1973 wurde 2005 durch ein ganz neues
Spitalversorgungsgesetz ersetzt. Das SpVG haben wir in 2013 revidiert, um die erwähnte
KVG-Revision in das bernische Recht zu integrieren.
1
Referenz: http://www.hplus.ch/de/zahlen_fakten/h_spital_und_klinik_monitor/gesamtbranche/ – (1992-2013)
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Wir haben die Zeichen der Zeit anerkannt: Ein Hinwenden zu mehr betrieblicher
Selbstverantwortung, zu mehr Wettbewerb und zu mehr Wahlfreiheit für die Patientinnen
und Patienten. Qualität und wirtschaftliches Verhalten sind in den Vordergrund gerückt und
das frühere engmaschige Spitalnetz abgelöst: Dadurch wurde die Versorgungssicherheit
erhöht.
Die Entwicklung in den letzten zwanzig Jahren brachte zahlreiche Vorteile. Zum Beispiel
verfügt der Kanton heute über grössere öffentliche Spitalunternehmen, deren Umsatz
höhere Betriebskosten zulässt und die Amortisation der notwendigen Investitionen
sicherstellt.
Infolge dieses Paradigmawechsels lässt sich das Spitalwesen durch die Kantone nur noch
beschränkt politisch steuern, auch nicht aufgrund regionalpolitischer Anliegen, die zwar
durchaus legitim aber meistens nicht sachgerecht sind.
So bestimmt nicht mehr der Regierungsrat oder der Grosse Rat, welche Standorte ein Spital
betreibt und wie viele Betten es anbieten darf. Es ist Sache des Verwaltungsrats des
selbstständigen Unternehmens, zu entscheiden, wie er die Ziele erreichen will, die der
Kanton in der sogenannten Versorgungsplanung weiterhin vorgibt. Der Kanton kennt auch
nicht mehr einen Spitalinvestitionsfonds. Die Spitalunternehmen müssen ihre Investitionen
aus eigener Kraft finanzieren.
Meine Damen und Herren, über diese Entwicklungen in unserem Kanton haben Sie seit
längerer Zeit berichtet und dabei festgestellt, wie komplex alle diese Fragen sind – komplex
und gleichzeitig emotional schwer beladen.
Die öffentlichen Auseinandersetzungen sind insbesondere intensiv, wenn es darum geht, ein
Spital zu schliessen – im Kanton Bern gab es immerhin fünfzehn Schliessungen seit 1999 –
oder einen Standort substanziell zu restrukturieren, wie es in Riggisberg, Moutier und
Zweisimmen mit dem Verzicht auf den Betrieb einer Geburtsabteilung der Fall war.
*******
Ist diese Veränderung negativ, und sind wir verpflichtet, sie hinzunehmen, ohne etwas
dagegen unternehmen zu können? Natürlich nicht!
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Diese grundlegende Neuausrichtung des Spitalsystems und die wichtigen Änderungen,
welche die Rolle des Staates betreffen, werden von einer gesunden Umwälzung der
Spitalmedizin begleitet.
Die Qualität der in den Spitälern erbrachten Pflege ist heute wesentlich besser als noch vor
zwanzig Jahren. Neue Behandlungsweisen stehen zur Verfügung, die therapeutischen
Methoden sind oftmals weniger invasiv, die Patientinnen und Patienten erholen sich rascher,
und mit einer Behandlung sind weniger Risiken verbunden. Dies alles trägt dazu bei, dass
sich die Bevölkerung einer immer besseren Gesundheit erfreut.
Diese grundlegende Veränderung geht mit beträchtlichen technischen Fortschritten einher,
die zu Veränderungen bezüglich der Behandlungsmethoden führen und ein immer besser
ausgebildetes Pflegepersonal erforderlich machen. Wo gestern noch ein chirurgischer
Eingriff mit einem stationären Aufenthalt notwendig war, reicht heute dank neuen
Technologien wie der interventionellen Radiologie eine ambulante Behandlung aus.
Infolgedessen wird die Spitalwelt mit ständigen Innovationen konfrontiert. Innovationen
haben immer auch beträchtliche Investitionen zur Folge. Die Innovation und die dafür
erforderlichen Investitionen haben dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Aspekte bei den
Spitälern an Bedeutung zugenommen haben.
Die modernen Spitäler stellen nicht mehr ein Konglomerat von nahezu administrativen
Abteilungen dar, welche die immer gleichen Pflegeleistungen erbringen. Sie sind vielmehr zu
echten Unternehmen geworden, die sich ständig weiterentwickeln. Sie müssen die Kosten
der von ihnen erbrachten Leistungen ebenso unter die Lupe nehmen wie ihre Entwicklung.
Verstehen Sie mich nicht falsch: In den Jahrzehnten der Nachkriegszeit erbrachten die
Spitäler keineswegs eine schlechte medizinische Versorgung! Sie waren aber in einer Welt
tätig, in der die Fortschritte in einem weniger rasanten Tempo erfolgten als heute. Weder
mussten sie sich eingehend mit den Kosten ihrer Leistungen befassen, noch war ihre
Zukunft gefährdet – sogar dann, wenn sie sich nicht weiter entwickelten.
Diese Zeit gehört jedoch der Vergangenheit an, und ich bin mir fast sicher, dass dies
niemand bedauert. Auf die Qualität unseres Gesundheitssystems im Allgemeinen und
unserer Spitalorganisation im Besonderen dürfen wir stolz sein. Weil Verbesserungen immer
möglich sind, möchten wir alle auch weiterhin nach vorne schauen.
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Da der Kanton für einen Grossteil der Kosten für die Spitalversorgung aufkommt, musste
auch er sich anpassen. Auch wenn sie noch hie und da an einigen Kinderkrankheiten leidet,
verfügen wir inzwischen über eine Gesetzgebung, die unseren Anforderungen entspricht.
In
den
nächsten
Jahren
werde
ich
mich
bemühen,
diesen
Kinderkrankheiten
entgegenzuwirken. Dies wird zu den grössten Herausforderungen der Gesundheitsstrategie
gehören, die meine Direktion im Auftrag des Grossen Rates vorbereitet.
Gleichzeitig werde ich mich bemühen, die Zusammenarbeit zwischen meiner Direktion und
den öffentlichen sowie den privaten Spitälern zu verstärken. Im Zusammenhang mit den
Spitallisten 2017 haben wir uns beispielsweise darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe zu bilden.
In dieser Arbeitsgruppe möchten wir über die Anforderungen diskutieren, die für den Erhalt
eines Leistungsauftrags zu erfüllen sind, bevor der Regierungsrat darüber entscheidet.
All diese – zukunftsorientierten – Schritte werden dazu beitragen, das System und die
Qualität seiner Leistungen gegenüber der Bevölkerung zu verbessern. Im Übrigen – dessen
bin ich mir sicher – werden sie auch dazu beitragen, dass die Spitalpolitik des Kantons für
die Bevölkerung besser verständlich ist.
******
Meine Damen und Herren, an diesem Punkt angelangt, stellt sich die Frage, warum der
Regierungsrat und der Grosse Rat die Spitalstandort-Initiative zur Ablehnung empfehlen.
Erstens einmal hat die Initiative einen rein bewahrenden Charakter. Sie möchte eine
Entwicklung hemmen, die als schlecht erachtet wird. Sie schlägt aber keine überzeugenden
Lösungen vor, um die bestehenden Probleme zu beheben. Im Übrigen werden diese
Probleme auch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit geschildert.
Die Umsetzung der Initiative würde eine Vollbremsung bedeuten. Sie würde Reformen
behindern, die sich in den nächsten Jahren als unvermeidbar erweisen könnten. Natürlich
gibt es Situationen, bei denen eine Notbremsung angebracht ist. Ich meine jedoch deutlich
aufgezeigt zu haben, dass sich unser Kanton in Hinblick auf die Spitalversorgung in keiner
solchen Situation befindet.
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Die Initiative führt zu einer massiven Ungleichstellung zwischen den öffentlichen Spitälern,
die dem Kanton gehören, und den privaten. Die Privatspitäler sind überhaupt nicht betroffen
und könnten in völliger Unabhängigkeit ihre Strukturen strategisch auch weiterhin den
Bedürfnissen anpassen. Die öffentlichen Spitäler hingegen müssten als einzige Strukturen in
Stand halten, die möglicherweise nicht mehr den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen
würden. Dies würde auch zukunftsgerichtete Investitionen behindern.
Eine derartige Ungleichbehandlung würde zu einer groben Wettbewerbsverzerrung
zwischen den öffentlichen und den privaten Spitalbetrieben führen. Der gesunde
Menschenverstand gebietet es, auf ein solches Szenario zu verzichten.
Die Initiative wäre wahrscheinlich mit einem massiven Kostenanstieg verbunden. Nehmen
wir als Beispiel einmal die Abteilungen für Geburtshilfe, die in Riggisberg und Zweisimmen
geschlossen werden mussten. Bei einer Annahme der Initiative müssten sie wiedereröffnet
werden und ihr Betrieb wäre wahrscheinlich über gemeinwirtschaftliche Leistungen zu
subventionieren. Wollen wir das wirklich?
Welche Auswirkungen würde die Initiative haben? In Riggisberg hat die Firma INSEL
GRUPPE AG 2016 eine neue Abteilung für Neurorehabilitation eröffnet. Mit diesem
speziellen Angebot ist mittelfristig eine effiziente Nutzung des Standorts mit einer
Kostenstruktur gewährleistet, die seine Nachhaltigkeit garantiert.
In Zweisimmen haben lokale Partner ein gutes Projekt für ein Geburtshaus lanciert, das ich
unterstützt habe. Sofern nichts Unvorhergesehenes geschieht, sollte dieses ab Januar den
Bedürfnissen entsprechen, und zwar im Rahmen einer Partnerschaft mit dem Regionalspital
– das möchte ich hiermit betonen. Die Zukunft wird es weisen, aber ich bin überzeugt, dass
wir hier eine Lösung gefunden haben, bei denen sämtliche Erwartungen berücksichtigt
werden. Die STS AG muss dabei auch nicht anderswo ein Betriebsdefizit kompensieren, das
bei einer Beibehaltung der Abteilung für Geburtshilfe untragbar geworden wäre.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich einmal mehr die Grundsätze meiner
Politik betonen. Als Gesundheitsdirektor möchte ich den Spitalbetrieben weder die
Standorte, die sie nutzen müssen, noch die strukturellen Reformen vorschreiben, die sie
allenfalls umsetzen können. Im ständigen Dialog mit den öffentlichen und den privaten
Spitalbetrieben werde ich mich jedoch mit der laufenden Verbesserung der Qualität der
erbrachten Leistungen und mit den Kosten dieser Leistungen befassen.
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Kurz und gut, ich werde die Wirtschaftlichkeit beachten, wie sie im KVG verankert ist.
Dieses Augenmerk auf die Qualität und die Prozesse, diese Stärkung der Zusammenarbeit,
das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Kostenmanagements, die Flexibilität der
Pilotverfahren und die Vermeidung von allzu strengen gesetzlichen Vorgaben stellen
Kriterien für eine gute Spitalpolitik dar, die den heutigen Bedürfnissen entspricht. Zudem bin
ich überzeugt, dass die Rettungsdienste einen bemerkenswerten Beitrag zu einer erhöhten
Sicherheit
für
unsere
Bevölkerung
leisten.
Speziell
achten
werde
ich
auf
ihre
Weiterentwicklung und allenfalls mögliche Verbesserungen.
Wir müssen auf alles verzichten, was zu starren Strukturen führt. Diese waren bis anhin
gerechtfertigt – für die künftigen Bedürfnisse sind sie aber ungeeignet. Unsere
Spitalstandorte müssen sich entwickeln und Leistungen anbieten können, welche die
Bevölkerung ihrer Region tatsächlich benötigt. Zudem müssen sie mit den anderen
Betrieben zusammenarbeiten, um die erforderliche Pflegepalette zu ergänzen.
Das ist der grosse Schwachpunkt der Initiative – trotz der Ehrlichkeit ihrer Verfasser und den
berechtigten Erwartungen der Personen, welche die Initiative unterzeichnet haben. Wir
können weder zurück noch alles stoppen und acht Jahre in der Hoffnung verharren, dass wir
bessere Entschlüsse fassen können.
Die Reformen haben vielmehr weiterzugehen, und wir müssen den Dialog zwischen
sämtlichen Akteuren verbessern, um die Reformen nicht etwa über uns ergehen zu lassen,
sondern sie unseren Bedürfnissen entsprechend zu beeinflussen.
*******
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.
Die letzte Revision des Spitalversorgungsgesetzes, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten
ist, war während den Debatten im Grossen Rat umstritten. Schliesslich wurde jedoch ein
umfassender Konsens erzielt und auf ein Referendum verzichtet. Trotzdem befürchtet
derzeit ein Teil der Bevölkerung, dass sich der Spitaldienst ihrer Region zurückzieht oder die
Qualität der Leistungen sinkt.
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Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 21. Oktober 2016
Es
wird
an
das
Verantwortungsbewusstsein
des
Kantons
appelliert,
damit
die
Spitalversorgung in allen Regionen und ohne Diskriminierung zwischen Stadt und Land auf
einem hohen Niveau erhalten bleibt und der Kostenanstieg auf ein erträgliches Mass
gesenkt wird.
Meine Damen und Herren, ich übernehme diese Verantwortung voll und ganz, und der
Regierungsrat schliesst sich mir an.
Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass es bezüglich der Organisation der Spitalbetriebe, die
dem Kanton gehören, keine strukturellen Veränderungen mehr geben wird.
Ich verspreche Ihnen jedoch, darauf zu achten, dass in allen Regionen eine
Spitalversorgung erhalten bleibt, welche die erwiesenen Bedürfnisse abdeckt, wobei das
Qualitätsniveau weiterhin gesteigert und die Kostenkontrolle kontinuierlich verbessert
werden.
Dies stellt einen langfristigen Prozess dar, und die ersten Resultate werden an Weihnachten
noch nicht zu erwarten sein. Diesbezüglich sollte man sich keine Illusionen machen! Wir
arbeiten jedoch unermüdlich an diesem Ziel und werden die entsprechenden Resultate
erbringen. Um das zu erreichen, muss ich aber einen Spielraum haben! Dasselbe gilt für die
Verwaltungsräte unserer Spitäler. Auch die Direktionen der Betriebe müssen einen grossen
Spielraum haben und dürfen nicht durch gesetzliche Auflagen eingeschränkt werden, die mit
einem Spitalangebot verbunden wären, das in seinen Strukturen erstarrt und daher nur
schwerlich umzugestalten ist.
Ich fordere die Bernerinnen und Berner auf, uns ihr Vertrauen zu schenken und uns bei
diesen Bemühungen zu unterstützen!
Dazu sollten sie die Spitalstandort-Initiative am 27. November ablehnen, wie es eine
deutliche Mehrheit des Grossen Rates, nahezu alle politische Gruppierungen und die grosse
Mehrheit der Wirtschaftsverbände ebenfalls empfehlen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie meine Botschaft Ihren
Leserinnen und Lesern weiterleiten. Gemeinsam mit Yves Bichsel, Generalsekretär der
GEF, sowie Georg von Below, stellvertretendem Leiter des kantonalen Spitalamtes, stehe
ich nun zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
8/8