Auftrag zur Inbetriebnahme Schüco RWA Steuerung Rücksendung per Fax: +49 (0) 521/ 783 - 95 9200 per Post oder per Email: [email protected] Schüco International KG Metallbau Kundenservice Karolinenstr. 1 -15 33609 Bielefeld Anzahl RWA Steuerung: Der Leistungsumfang der Inbetriebnahme durch die Schüco International KG (Schüco) sowie die hierfür anfallenden Kostenpauschalen ergeben sich aus der vorliegenden aktuellen Preisliste "Metallbau Kundenservice". Die dort angegebenen Inbetriebnahmepauschalen gelten für die erste Anfahrt und den ersten durchgängigen Inbetriebnahmeversuch. Kann die Inbetriebnahme aus Gründen, die Schüco nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Inbetriebnahmepauschalen gleichwohl in Rechnung gestellt. Liegen die nachstehend definierten Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, ist die Anlagenkonfiguration falsch oder entstehen sonstige Unterbrechungen, Zeitaufwand für Fehlersuchen, weitere Anfahrten und Inbetriebnahmeversuche, sind diese nicht von den Inbetriebnahmepauschalen erfasst. Diese zusätzlichen Leistungen werden dem Auftraggeber seitens Schüco nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Sind weitere Inbetriebnahmeversuche erforderlich, stellt Schüco dem Auftraggeber für jeden weiteren Versuch die Inbetriebnahmepauschalen in Rechnung. Sollten bei der Inbetriebnahme Probleme/ Störungen auftreten, die Schüco nicht zu vertreten hat, erteilt der Auftraggeber Schüco bereits jetzt die Freigabe zur Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlersuche bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 200 € zzgl. Umsatzsteuer. Alle übrigen, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Arbeiten, werden nur nach einer gesonderten schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt. Objektadresse: Auftraggeber/ Rechnungsempfänger: Objektname: Kunden-Nr.: Straße: Firma: PLZ/ Ort: Straße: Schaltplannr. der MZ2: Wunschtermin: Liegen die nachstehend definierten Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, erfolgt keine Inbetriebnahme. In diesem Fall liegt ein erster kostenpflichtiger Inbetriebnahmeversuch vor. Durch die Inbetriebnahme übernimmt Schüco keine Haftung für die ordnungsgemäße Planung, Gefahrenanalyse, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht. PLZ/ Ort: Ansprechp.: Ansprechp.: Tel.: Tel.: Voraussetzungen für die Inbetriebnahme: Die Fenster müssen nach Schüco Verarbeitungsrichtlinien gefertigt und mechanisch voll funktionsfähig sein. Die Inbetriebnahme der Fenstersteuergeräte muss erfolgt sein (Anlernen der Kettenlängen und Sicherheitseinrichtungen). Verkabelung nach Schüco Planungshandbuch RWA Zentralen und entsprechend den gültigen Normen. Alle Leitungen müssen fachgerecht angeschlossen sein. Die Abschlusswiderstände und Überwachungsdioden müssen angeschlossen sein. Die Fenster müssen vor Ort einzeln auf Funktion geprüft sein. Bauseitige Spannungsversorgung muss vorhanden sein (230 V~). Anforderungen an das/ die Gruppensteuergerät(e) müssen bekannt sein. Zugänglichkeit zu allen Steuereinheiten, Tastern, Rauchmeldern, Verteilern, RWA Zentralen und Fensterelementen etc. muss gegeben sein. Grundrissplan mit den Fensteradressen muss der Anforderung beiliegen. Die Position der montierten automatischen Rauchmelder/ RWA Bedienstellen sowie der Wind- und Regenmelder muss vorliegen. Die Schaltplannummer bei einer MZ2 RWA-Steuerung muss im Auftragsformular eingetragen werden (siehe Türinnenseite). Die Anforderungen an die bauseitige Ansteuerung (z.B. Gebäudeleittechnik /Brandmeldeanlage) muss vorab definiert und die Verkabelung entsprechend ausgeführt sein. Der ausführende Elektriker sowie unser Auftraggeber müssen vor Ort sein. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber bei Beendigung der Arbeiten direkt abzunehmen und zu unterschreiben. Falls notwendig, stellt der Auftraggeber für die gesamte Dauer der Inbetriebnahme ein fertig montiertes Gerüst. Auch Leitern werden kostenfrei gestellt. Datum Unterschrift/ Firmenstempel Eine EIB oder LON Programmierung erfolgt nicht durch Schüco. Eine Inbetriebnahme der Flügel und der zugehörigen Hiermit wird Schüco mit der kostenpflichtigen Inbetriebnahme der Schüco RWA Steuerung am obigen Objekt zu den vorstehend genannten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber bestätigt, dass alle oben aufgeführten Voraussetzungen zur Inbetriebnahme vorliegen. Der Termin wird zwischen Schüco und dem Auftraggeber abgestimmt. Name
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