04 Auftrag zur Inbetriebnahme Schüco DCS Zutrittskontrolle

Auftrag zur Inbetriebnahme Schüco DCS Zutrittskontrolle
Rücksendung per Fax: +49 (0) 521/ 783 - 95 9200
per Post oder per Email: [email protected]
Schüco International KG
Metallbau Kundenservice
Karolinenstr. 1 -15
33609 Bielefeld
Anzahl Fluchttürsicherung:
Der Leistungsumfang der Inbetriebnahme durch die Schüco
International KG (Schüco) sowie die hierfür anfallenden
Kostenpauschalen ergeben sich aus der vorliegenden aktuellen
Preisliste "Metallbau Kundenservice". Die dort angegebenen
Inbetriebnahmepauschalen gelten für die erste Anfahrt und den
ersten durchgängigen Inbetriebnahmeversuch. Kann die
Inbetriebnahme aus Gründen, die Schüco nicht zu vertreten hat,
nicht durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die
Inbetriebnahmepauschalen gleichwohl in Rechnung gestellt.
Liegen die nachstehend definierten
Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, ist die
Anlagenkonfiguration falsch oder entstehen sonstige
Unterbrechungen, Zeitaufwand für Fehlersuchen, weitere
Anfahrten und Inbetriebnahmeversuche, sind diese nicht von den
Inbetriebnahmepauschalen erfasst.
Diese zusätzlichen Leistungen werden dem Auftraggeber seitens
Schüco nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Sind weitere Inbetriebnahmeversuche erforderlich, stellt Schüco
dem Auftraggeber für jeden weiteren Versuch die
Inbetriebnahmepauschalen in Rechnung.
Sollten bei der Inbetriebnahme Probleme/ Störungen auftreten,
die Schüco nicht zu vertreten hat, erteilt der Auftraggeber Schüco
bereits jetzt die Freigabe zur Durchführung einer kostenpflichtigen
Fehlersuche bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 200 €
zzgl. Umsatzsteuer. Alle übrigen, über den vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehenden Arbeiten, werden nur nach
einer gesonderten schriftlichen Beauftragung durch den
Auftraggeber durchgeführt.
Objektadresse:
Auftraggeber/ Rechnungsempfänger:
Objektname:
Kunden-Nr.:
Straße:
Firma:
PLZ/ Ort:
Straße:
Wunschtermin:
Liegen die nachstehend definierten
Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, erfolgt keine
Inbetriebnahme. In diesem Fall liegt ein erster kostenpflichtiger
Inbetriebnahmeversuch vor.
Durch die Inbetriebnahme übernimmt Schüco keine Haftung für
die ordnungsgemäße Planung, Gefahrenanalyse,
Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist
Bielefeld. Es gilt deutsches Recht.
PLZ/ Ort:
Ansprechp.:
Ansprechp.:
Tel.:
Tel.:
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme:
Die Tür muss nach Schüco Verarbeitungsrichtlinien gefertigt und
mechanisch voll funktionsfähig sein. Der Kabelbaum inkl. der
dazugehörigen Leitungsübergänge muss entsprechend der
Monatgeanleitung in das Element eingezogen sein. Die benötigten
Fräsungen müssen nach Schüco Verarbeitungsrichtlinie
ausgeführt und geprüft sein. Das Element muss frei von Spänen
sein. Das Netzteil muss bauseits montiert und auf der 230 V~
Seite angeschlossen sein. Bauseitige Spannungsversorgung muss
vorhanden sein (230 V~). Zugänglichkeit zu Netzteilen und Türen
muss gegeben sein. Die Anforderungen an die bauseitige
Ansteuerung (z.B. Gebäudeautomation) muss vorab definiert und
die Verkabelung entsprechend ausgeführt sein.
Der ausführende Elektriker sowie unser Auftraggeber müssen vor
Ort sein. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber bei
Beendigung der Arbeiten direkt abzunehmen und zu
unterschreiben. Ggf. müssen das Schloss und die Beschläge
durch den Auftraggeber ausgebaut werden.
Bei Fingerprintsytem Superfinger: Der Endkunde muss vor Ort
sein (Superfinger).
Bei Kartenleser: Das DSC-RFID Starter Set (Art-Nr. 262993)
muss vor Ort sein.
Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer der Inbetriebnahme
erforderliche Leitern und Tritte.
Hiermit wird Schüco mit der kostenpflichtigen Inbetriebnahme der Schüco DCS Zutrittskontrolle am obigen Objekt zu den vorstehend
genannten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber bestätigt, dass alle oben aufgeführten Voraussetzungen zur Inbetriebnahme
vorliegen. Der Termin wird zwischen Schüco und dem Auftraggeber abgestimmt.
Datum
Name
Unterschrift/ Firmenstempel