Auftrag zur Inbetriebnahme Schüco DCS Zutrittskontrolle Rücksendung per Fax: +49 (0) 521/ 783 - 95 9200 per Post oder per Email: [email protected] Schüco International KG Metallbau Kundenservice Karolinenstr. 1 -15 33609 Bielefeld Anzahl Fluchttürsicherung: Der Leistungsumfang der Inbetriebnahme durch die Schüco International KG (Schüco) sowie die hierfür anfallenden Kostenpauschalen ergeben sich aus der vorliegenden aktuellen Preisliste "Metallbau Kundenservice". Die dort angegebenen Inbetriebnahmepauschalen gelten für die erste Anfahrt und den ersten durchgängigen Inbetriebnahmeversuch. Kann die Inbetriebnahme aus Gründen, die Schüco nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Inbetriebnahmepauschalen gleichwohl in Rechnung gestellt. Liegen die nachstehend definierten Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, ist die Anlagenkonfiguration falsch oder entstehen sonstige Unterbrechungen, Zeitaufwand für Fehlersuchen, weitere Anfahrten und Inbetriebnahmeversuche, sind diese nicht von den Inbetriebnahmepauschalen erfasst. Diese zusätzlichen Leistungen werden dem Auftraggeber seitens Schüco nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Sind weitere Inbetriebnahmeversuche erforderlich, stellt Schüco dem Auftraggeber für jeden weiteren Versuch die Inbetriebnahmepauschalen in Rechnung. Sollten bei der Inbetriebnahme Probleme/ Störungen auftreten, die Schüco nicht zu vertreten hat, erteilt der Auftraggeber Schüco bereits jetzt die Freigabe zur Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlersuche bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 200 € zzgl. Umsatzsteuer. Alle übrigen, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Arbeiten, werden nur nach einer gesonderten schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt. Objektadresse: Auftraggeber/ Rechnungsempfänger: Objektname: Kunden-Nr.: Straße: Firma: PLZ/ Ort: Straße: Wunschtermin: Liegen die nachstehend definierten Inbetriebnahmevoraussetzungen nicht vor, erfolgt keine Inbetriebnahme. In diesem Fall liegt ein erster kostenpflichtiger Inbetriebnahmeversuch vor. Durch die Inbetriebnahme übernimmt Schüco keine Haftung für die ordnungsgemäße Planung, Gefahrenanalyse, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrag ist Bielefeld. Es gilt deutsches Recht. PLZ/ Ort: Ansprechp.: Ansprechp.: Tel.: Tel.: Voraussetzungen für die Inbetriebnahme: Die Tür muss nach Schüco Verarbeitungsrichtlinien gefertigt und mechanisch voll funktionsfähig sein. Der Kabelbaum inkl. der dazugehörigen Leitungsübergänge muss entsprechend der Monatgeanleitung in das Element eingezogen sein. Die benötigten Fräsungen müssen nach Schüco Verarbeitungsrichtlinie ausgeführt und geprüft sein. Das Element muss frei von Spänen sein. Das Netzteil muss bauseits montiert und auf der 230 V~ Seite angeschlossen sein. Bauseitige Spannungsversorgung muss vorhanden sein (230 V~). Zugänglichkeit zu Netzteilen und Türen muss gegeben sein. Die Anforderungen an die bauseitige Ansteuerung (z.B. Gebäudeautomation) muss vorab definiert und die Verkabelung entsprechend ausgeführt sein. Der ausführende Elektriker sowie unser Auftraggeber müssen vor Ort sein. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber bei Beendigung der Arbeiten direkt abzunehmen und zu unterschreiben. Ggf. müssen das Schloss und die Beschläge durch den Auftraggeber ausgebaut werden. Bei Fingerprintsytem Superfinger: Der Endkunde muss vor Ort sein (Superfinger). Bei Kartenleser: Das DSC-RFID Starter Set (Art-Nr. 262993) muss vor Ort sein. Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer der Inbetriebnahme erforderliche Leitern und Tritte. Hiermit wird Schüco mit der kostenpflichtigen Inbetriebnahme der Schüco DCS Zutrittskontrolle am obigen Objekt zu den vorstehend genannten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber bestätigt, dass alle oben aufgeführten Voraussetzungen zur Inbetriebnahme vorliegen. Der Termin wird zwischen Schüco und dem Auftraggeber abgestimmt. Datum Name Unterschrift/ Firmenstempel
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