Ausschreibung

Welcome - Studierende engagieren sich für
Flüchtlinge ab 2017
Welche Ziele hat das
Programm?
Das Programm Welcome – Studierende engagieren sich für
Flüchtlinge, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) gefördert wird, zielt darauf ab, studierfähige
Flüchtlinge schnell auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten und
sie in den Hochschulort und die Hochschule zu integrieren. Durch das
Programm soll das große Engagement von Studierenden für Flüchtlinge
nachhaltig unterstützt werden.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter/ International
Offices bzw. entsprechende zentrale Einrichtungen der staatlichen und
staatlich anerkannten deutschen Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen:
Durch das Programm soll der Einsatz studentischer Hilfskräfte gefördert
werden, die sich entweder in selbstorganisierten Initiativen von
Studierendengruppen oder im Rahmen der von der Hochschule
organisierten Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen
engagieren (z.B. Tutorien, Erstellung von Infomaterialien, Mentoring,
Übersetzungen, Beratung, Sprachkurse). Dabei können insbesondere
ausländische Studierende mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder
Studierende mit Auslandserfahrung eingesetzt werden. Der Fokus
muss auf Maßnahmen liegen, die auf die Integration von Flüchtlingen
ins Studium und die Hochschule abzielen.
Es können auch Initiativen gefördert werden, bei denen die Expertise
einzelner Fachbereiche genutzt wird (z.B. Rechtsberatung von
Flüchtlingen durch Studierende in sog. Law Clinics, psychologischsozialpädagogische Angebote) sofern die Maßnahmen von
Hochschullehrern des jeweiligen Fachbereichs fachlich betreut werden.
Der Einsatz von studentischen Hilfskräften (8-10 Stunden pro Woche)
wird für Studierende im Bachelorstudium mit einer Pauschale von
monatlich 600 Euro und für Studierende im Masterstudium mit 750
Euro pro Monat gefördert. Aus den Fördermitteln ist auch in
beschränktem Umfang die Verwendung von Sachmitteln für die
Durchführung von Aktivitäten der Initiativen bzw. für die Betreuung und
Integration der Flüchtlinge zuwendungsfähig (z.B. Lehrmaterialien,
Informationsmaterial, Ausflüge, Fahrten mit ÖPNV, kulturelle
Aktivitäten).
Förderlaufzeit:
Frühester Förderbeginn ist der 01.01.2017, Ende der Förderlaufzeit ist
der 31.12.2018.
Welche
Fachrichtungen
werden gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bachelorund Masterstudium.
Welche
Rahmenbedingungen
sollen erfüllt sein?
Der schriftliche Antrag (s. Anlage Antragsformular) muss eine
Beschreibung der studentischen Initiativen bzw. des Aufgabenbereichs
der studentischen Hilfskräfte enthalten und die Notwendigkeit des
Einsatzes begründen.
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Stand: Oktober 2016
DAAD
Grundsätzlich soll das ehrenamtliche Engagement nicht ersetzt,
sondern durch den Einsatz der Hilfskraft bzw. Hilfskräfte (z.B. für
die Koordination der Maßnahmen) nachhaltig unterstützt werden.
Antragsverfahren
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAADOnlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal).
Auswahlrelevante Antragsunterlagen:
- Antragsformular DAAD-Portal
- Finanzierungsplan DAAD-Portal
- Antragsformular Welcome
Antragsschluss
Antragschluss ist der 21. November 2016.
Ansprechpartner und
weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P 15 – Hochschulprogramme für Flüchtlinge
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartner:
Allgemeine Fragen zum Programm
Michael Schmitz (Teamleitung)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 356
Hochschulen A - G
Judith Leubner
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 558
Hochschulen H - Z
Theresia Heinen
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 675
Anlagen zur
Ausschreibung
1. Antragsformular
2. Förderbedingungen
Gefördert durch
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