Welcome - Studierende engagieren sich für Flüchtlinge Welche Ziele hat das Programm? Das Programm Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird, zielt darauf ab, studierfähige Flüchtlinge schnell auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten und sie in den Hochschulort und die Hochschule zu integrieren. Durch das Programm soll das große Engagement von Studierenden für Flüchtlinge nachhaltig unterstützt werden. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter/International Offices bzw. entsprechende zentrale Einrichtungen der staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Was wird gefördert? Fördermaßnahmen: Durch das Programm kann der Einsatz studentischer Hilfskräfte gefördert werden, die sich entweder in selbstorganisierten Initiativen von Studierendengruppen oder im Rahmen der von der Hochschule organisierten Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen engagieren (z.B. Tutorien, Erstellung von Infomaterialien, Mentoring, Übersetzungen, Beratung, Sprachkurse). Dabei können insbesondere ausländische Studierende mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder Studierende mit Auslandserfahrung eingesetzt werden. Der Fokus muss auf Maßnahmen liegen, die auf die Integration von Flüchtlingen ins Studium und die Hochschule abzielen. Es können auch Initiativen gefördert werden, bei denen die Expertise einzelner Fachbereiche genutzt wird (z.B. Rechtsberatung von Flüchtlingen durch Studierende in sog. Law Clinics) sofern die Maßnahmen von Hochschullehrern des jeweiligen Fachbereichs fachlich betreut werden. Der Einsatz von studentischen Hilfskräften (8-10 Stunden pro Woche) wird für Studierende im Bachelorstudium mit einer Pauschale von monatlich 600 Euro und für Studierende im Masterstudium mit 750 Euro pro Monat gefördert. Aus Mitteln der Pauschale sind auch in beschränktem Umfang die Verwendung von Sachmitteln für die Durchführung von Aktivitäten der Initiativen bzw. für die Betreuung und Integration der Flüchtlinge (z.B. Lehrmaterialien, Informationsmaterial, Ausflüge, Fahrten mit ÖPNV, kulturelle Aktivitäten) zuwendungsfähig. Die Sachmittel werden vom Akademischen Auslandsamt verwaltet. Förderlaufzeit: Frühester Förderbeginn ist der 01.01.2016, Ende der Förderlaufzeit ist der 31.12.2016. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bachelor- und Masterstudium. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Der schriftliche Antrag muss eine Beschreibung der studentischen Initiativen bzw. des Aufgabenbereichs der studentischen Hilfskräfte enthalten und die Notwendigkeit des Einsatzes begründen. Grundsätzlich soll das ehrenamtliche Engagement nicht ersetzt, sondern durch den Einsatz der Hilfskraft bzw. Hilfskräfte (z.B. für die Koordination der Maßnahmen) nachhaltig unterstützt werden. DAAD Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Die Beschreibung der Maßnahmen soll fünf Seiten nicht überschreiten. Antragsschluss Anträge können ab sofort gestellt werden, so dass eine Förderung bereits ab dem 01.01.2016 möglich ist. Antragschluss ist der 28.2.2016. Da sich die Situation an den einzelnen Hochschulorten sehr unterschiedlich darstellt und sich weiterhin dynamisch gestalten wird, sind Nachbewilligungen im Förderzeitraum möglich. Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat P 14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 53175 Bonn Ansprechpartner: Michael Schmitz E-Mail: [email protected] Telefon: 0228 882 8706 Anlagen zur Ausschreibung 1. Antragsformular 2. Merkblatt Stand: November 2015 Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc