Welcome - Studierende engagieren sich für

Welcome - Studierende engagieren sich für
Flüchtlinge
Welche Ziele hat
das Programm?
Das Programm Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge,
das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
finanziert wird, zielt darauf ab, studierfähige Flüchtlinge schnell auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten und sie in den Hochschulort und die Hochschule zu integrieren. Durch das Programm soll das große Engagement von
Studierenden für Flüchtlinge nachhaltig unterstützt werden.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter/International
Offices bzw. entsprechende zentrale Einrichtungen der staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen.
Was wird
gefördert?
Fördermaßnahmen:
Durch das Programm kann der Einsatz studentischer Hilfskräfte gefördert
werden, die sich entweder in selbstorganisierten Initiativen von Studierendengruppen oder im Rahmen der von der Hochschule organisierten Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen engagieren (z.B. Tutorien, Erstellung von Infomaterialien, Mentoring, Übersetzungen, Beratung,
Sprachkurse). Dabei können insbesondere ausländische Studierende mit
entsprechenden Sprachkenntnissen oder Studierende mit Auslandserfahrung
eingesetzt werden. Der Fokus muss auf Maßnahmen liegen, die auf die Integration von Flüchtlingen ins Studium und die Hochschule abzielen.
Es können auch Initiativen gefördert werden, bei denen die Expertise einzelner Fachbereiche genutzt wird (z.B. Rechtsberatung von Flüchtlingen durch
Studierende in sog. Law Clinics) sofern die Maßnahmen von Hochschullehrern des jeweiligen Fachbereichs fachlich betreut werden.
Der Einsatz von studentischen Hilfskräften (8-10 Stunden pro Woche) wird
für Studierende im Bachelorstudium mit einer Pauschale von monatlich
600 Euro und für Studierende im Masterstudium mit 750 Euro pro Monat
gefördert. Aus Mitteln der Pauschale sind auch in beschränktem Umfang die
Verwendung von Sachmitteln für die Durchführung von Aktivitäten der Initiativen bzw. für die Betreuung und Integration der Flüchtlinge (z.B. Lehrmaterialien, Informationsmaterial, Ausflüge, Fahrten mit ÖPNV, kulturelle Aktivitäten)
zuwendungsfähig. Die Sachmittel werden vom Akademischen Auslandsamt
verwaltet.
Förderlaufzeit:
Frühester Förderbeginn ist der 01.01.2016, Ende der Förderlaufzeit ist der
31.12.2016.
Welche Fachrichtungen werden
gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bachelor- und
Masterstudium.
Welche Rahmenbedingungen sollen
erfüllt sein?
Der schriftliche Antrag muss eine Beschreibung der studentischen Initiativen
bzw. des Aufgabenbereichs der studentischen Hilfskräfte enthalten und die
Notwendigkeit des Einsatzes begründen.
Grundsätzlich soll das ehrenamtliche Engagement nicht ersetzt, sondern durch den Einsatz der Hilfskraft bzw. Hilfskräfte (z.B. für die Koordination der Maßnahmen) nachhaltig unterstützt werden.
DAAD
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht über das DAAD-Onlineportal
einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal).
Die Beschreibung der Maßnahmen soll fünf Seiten nicht überschreiten.
Antragsschluss
Anträge können ab sofort gestellt werden, so dass eine Förderung bereits ab
dem 01.01.2016 möglich ist. Antragschluss ist der 28.2.2016.
Da sich die Situation an den einzelnen Hochschulorten sehr unterschiedlich
darstellt und sich weiterhin dynamisch gestalten wird, sind Nachbewilligungen
im Förderzeitraum möglich.
Ansprechpartner
und weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Referat P 14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Ansprechpartner:
Michael Schmitz
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 882 8706
Anlagen zur
Ausschreibung
1. Antragsformular
2. Merkblatt
Stand: November 2015
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