Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge ab 2017 Förderbedingungen 2017 A. Antragstellung durch die Hochschule Antragsberechtigt sind ausschließlich staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland. Der Antrag ist durch das Akademische Auslandsamt/ International Office bzw. eine andere zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) zu stellen. Pro Hochschule kann nur jeweils ein Antrag berücksichtigt werden. Neben den Onlineformularen im Portal reichen Sie für die vollständige Antragstellung bitte zusätzlich das vorgegebene Dokument „Antragsformular“ als Anlage (PDF) mit ein. Dieses sowie alle weiteren antragsrelevanten Unterlagen finden Sie in der Projektdatenbank des DAAD. Antragsschluss ist der 21. November 2016. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte die Hotline für das Portal (0228/882-888 oder [email protected]). Die Zusage über eine mögliche Förderung bzw. über die Höhe der Gesamtzuwendung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Förderung erfolgt auf Basis eines Zuwendungsvertrags (Festbetragsfinanzierung) zwischen dem DAAD und der Hochschule als Zuwendungsempfänger. B. Förderzeitraum Die Fördermittel können für Maßnahmen (Einsatz von studentischen Hilfskräften) vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 beantragt werden (maximale Förderdauer). C. Zuwendungsvertrag Der Zuwendungsvertrag wird über das DAAD-Portal (Mitteilungsfunktion) zugestellt. Dieser ist in zweifacher Version durch die Hochschulleitung oder eine vertretungsberechtigte Person zu unterschreiben und per Post an den DAAD zu schicken. Beachten Sie hierbei bitte, dass Namen und Funktion etc. der vertretungsberechtigten Person auf der ersten und der letzten Seite eingetragen sind und die hier benannte Person übereinstimmt. Die Hochschule erhält nach Unterzeichnung durch den DAAD ein Exemplar per Post zurück. D. Fördermittel Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln soll der Einsatz studentischer Hilfskräfte gefördert werden, die sich entweder in selbstorganisierten Initiativen von Studierendengruppen oder im Rahmen der von der Hochschule organisierten Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen engagieren. Studierfähige Flüchtlinge sollen so auf ein Studium in Deutschland vorbereitet bzw. bei der Integration in den Hochschulort und in die Hochschule begleitet werden. Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel nach einem transparenten Verfahren hochschulintern vergeben werden. Eine Erhöhung bzw. Anpassung des Fördervolumens (Nachbewilligung) ist unter Berücksichtigung der sich möglicherweise im Laufe der Zeit an den einzelnen Hochschulen verändernden Gesamtsituation grundsätzlich möglich. Über die Form bzw. das entsprechende Verfahren werden die in Frage kommenden Hochschulen während des Förderzeitraums in gesonderter Form informiert. Die entsprechenden Fördermittel sind für den Einsatz von studentischen Hilfskräften mit einem Wochenumfang von acht bis zehn Stunden zu nutzen. Die für eine studentische Hilfskraft bewilligten Mittel dürfen nicht auf mehrere studentische Hilfskräfte aufgeteilt werden. Die Fördermittel (festgelegte Pauschalen) können zusätzlich auch für Sachmittel verwendet werden, die für die Durchführung von Aktivitäten oder die Betreuung und Integration der Flüchtlinge (z.B. Lehr- und Informationsmaterialien, Ausflüge, kulturelle Aktivitäten, etc.; Alkohol beispielsweise darf nicht angeschafft werden) notwendig sind und dazu dienen, die Projektziele zu erreichen. Die Pauschale beträgt für Bachelorstudierende 600 Euro und für Masterstudierende 750 Euro pro Monat. Eine Reduzierung (z.B. Halbierung oder andere Teilung) der Pauschale ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die studentischen Hilfskräfte in vollen Monaten beschäftigt werden müssen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese eingestellt werden. Eine Einstellung zur Monatsmitte ist also grundsätzlich möglich. Sollte die Hochschule weniger studentische Hilfskräfte als bewilligt einstellen, diese kürzer als bewilligt beschäftigt werden oder sich Änderungen hinsichtlich des Status der Studierenden ergeben, so reduziert sich die Zuwendung (Mittelrückmeldungspflicht). Daraus resultierende Restmittel können nicht automatisch anderweitig eingesetzt werden. Sämtliche Änderungen sind umgehend über das Mitteilungssystem im DAAD-Portal bekanntzugeben und bedürfen der Zustimmung durch das Referat P15. E. Mittelanforderung, -auszahlung und -rückzahlung Über das DAAD-Portal können nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages und der erfolgten Statusänderung des Projekts auf „bewilligt“ Mittel angefordert werden. Die Mittel dürfen nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von sechs Wochen nach der Auszahlung durch den DAAD für fällige Zahlungen benötigt werden. Die Hochschulen sind angehalten, die Mittel in regelmäßigen Abständen abzurufen. Den Förderzeitraum entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsvertrag. Die studentischen Hilfskräfte dürfen bis spätestens zum 31. Dezember 2018 beschäftigt werden. Eine Übertragung der Mittel in das folgende Haushaltsjahr ist nicht möglich. Die Mittelanforderungen sind bis spätestens zum 15. November des jeweiligen Jahres einzureichen; nicht benötigte Mittel sind jeweils bis zum 30. September formlos über das Mitteilungssystem zurückzumelden; zudem ist der Finanzierungsplan dementsprechend anzupassen. Bereits erhaltene, aber nicht mehr benötigte Mittel sind frühzeitig auf das im Zuwendungsvertrag genannte Konto des DAAD zurück zu überweisen (unabhängig von der Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises). F. Verwendungsnachweis/Dokumentation Der Verwendungsnachweis besteht ausschließlich aus den folgenden Dokumenten: 1. Zahlenmäßiger Nachweis (Onlineformular Portal) 2. Sachbericht 3. Daten zu den geförderten Personen Der genaue Ablauf über die Berichterstattung zu Punkt 2 und 3 wird Ihnen von P15 in Kürze mitgeteilt. G. Ansprechperson im DAAD Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat P15 – Hochschulprogramme für Flüchtlinge: Allgemeine Fragen zum Programm: Herrn Michael Schmitz ([email protected]; 0228/882-356) Hochschulen A-G: Frau Judith Leubner ([email protected]; 0228/882-558) Hochschulen H-Z: Frau Theresia Heinen ([email protected]; 0228/882-8995). 1
© Copyright 2024 ExpyDoc