Anlage 2

Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge ab 2017
Förderbedingungen 2017
A. Antragstellung durch die Hochschule
Antragsberechtigt sind ausschließlich staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulen in Deutschland.
Der Antrag ist durch das Akademische Auslandsamt/ International Office bzw. eine andere zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) zu stellen. Pro Hochschule kann nur jeweils ein Antrag berücksichtigt werden.
Neben den Onlineformularen im Portal reichen Sie für die vollständige Antragstellung bitte zusätzlich das
vorgegebene Dokument „Antragsformular“ als Anlage (PDF) mit ein. Dieses sowie alle weiteren antragsrelevanten Unterlagen finden Sie in der Projektdatenbank des DAAD. Antragsschluss ist der 21. November 2016.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte die Hotline für das Portal (0228/882-888 oder [email protected]).
Die Zusage über eine mögliche Förderung bzw. über die Höhe der Gesamtzuwendung steht unter dem
Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Förderung erfolgt auf Basis eines Zuwendungsvertrags (Festbetragsfinanzierung) zwischen dem
DAAD und der Hochschule als Zuwendungsempfänger.
B. Förderzeitraum
Die Fördermittel können für Maßnahmen (Einsatz von studentischen Hilfskräften) vom 1. Januar 2017
bis 31. Dezember 2018 beantragt werden (maximale Förderdauer).
C. Zuwendungsvertrag
Der Zuwendungsvertrag wird über das DAAD-Portal (Mitteilungsfunktion) zugestellt. Dieser ist in zweifacher Version durch die Hochschulleitung oder eine vertretungsberechtigte Person zu unterschreiben und
per Post an den DAAD zu schicken. Beachten Sie hierbei bitte, dass Namen und Funktion etc. der vertretungsberechtigten Person auf der ersten und der letzten Seite eingetragen sind und die hier benannte
Person übereinstimmt. Die Hochschule erhält nach Unterzeichnung durch den DAAD ein Exemplar per
Post zurück.
D. Fördermittel
Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln soll der Einsatz studentischer Hilfskräfte gefördert werden, die
sich entweder in selbstorganisierten Initiativen von Studierendengruppen oder im Rahmen der von der
Hochschule organisierten Betreuung und Integration von studierfähigen Flüchtlingen engagieren. Studierfähige Flüchtlinge sollen so auf ein Studium in Deutschland vorbereitet bzw. bei der Integration in
den Hochschulort und in die Hochschule begleitet werden.
Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel nach einem transparenten Verfahren
hochschulintern vergeben werden.
Eine Erhöhung bzw. Anpassung des Fördervolumens (Nachbewilligung) ist unter Berücksichtigung der
sich möglicherweise im Laufe der Zeit an den einzelnen Hochschulen verändernden Gesamtsituation
grundsätzlich möglich. Über die Form bzw. das entsprechende Verfahren werden die in Frage kommenden Hochschulen während des Förderzeitraums in gesonderter Form informiert.
Die entsprechenden Fördermittel sind für den Einsatz von studentischen Hilfskräften mit einem Wochenumfang von acht bis zehn Stunden zu nutzen. Die für eine studentische Hilfskraft bewilligten
Mittel dürfen nicht auf mehrere studentische Hilfskräfte aufgeteilt werden.
Die Fördermittel (festgelegte Pauschalen) können zusätzlich auch für Sachmittel verwendet werden,
die für die Durchführung von Aktivitäten oder die Betreuung und Integration der Flüchtlinge (z.B. Lehr-
und Informationsmaterialien, Ausflüge, kulturelle Aktivitäten, etc.; Alkohol beispielsweise darf nicht angeschafft werden) notwendig sind und dazu dienen, die Projektziele zu erreichen.
Die Pauschale beträgt für Bachelorstudierende 600 Euro und für Masterstudierende 750 Euro pro
Monat. Eine Reduzierung (z.B. Halbierung oder andere Teilung) der Pauschale ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die studentischen Hilfskräfte in vollen Monaten beschäftigt werden müssen,
unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese eingestellt werden. Eine Einstellung zur Monatsmitte
ist also grundsätzlich möglich.
Sollte die Hochschule weniger studentische Hilfskräfte als bewilligt einstellen, diese kürzer als bewilligt
beschäftigt werden oder sich Änderungen hinsichtlich des Status der Studierenden ergeben, so reduziert
sich die Zuwendung (Mittelrückmeldungspflicht). Daraus resultierende Restmittel können nicht automatisch anderweitig eingesetzt werden. Sämtliche Änderungen sind umgehend über das Mitteilungssystem
im DAAD-Portal bekanntzugeben und bedürfen der Zustimmung durch das Referat P15.
E. Mittelanforderung, -auszahlung und -rückzahlung
Über das DAAD-Portal können nach Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages und der erfolgten Statusänderung des Projekts auf „bewilligt“ Mittel angefordert werden. Die Mittel dürfen nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von sechs Wochen nach der Auszahlung durch den DAAD für fällige Zahlungen benötigt werden.
Die Hochschulen sind angehalten, die Mittel in regelmäßigen Abständen abzurufen.
Den Förderzeitraum entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsvertrag. Die studentischen Hilfskräfte dürfen
bis spätestens zum 31. Dezember 2018 beschäftigt werden. Eine Übertragung der Mittel in das folgende
Haushaltsjahr ist nicht möglich.
Die Mittelanforderungen sind bis spätestens zum 15. November des jeweiligen Jahres einzureichen;
nicht benötigte Mittel sind jeweils bis zum 30. September formlos über das Mitteilungssystem zurückzumelden; zudem ist der Finanzierungsplan dementsprechend anzupassen. Bereits erhaltene, aber nicht
mehr benötigte Mittel sind frühzeitig auf das im Zuwendungsvertrag genannte Konto des DAAD zurück
zu überweisen (unabhängig von der Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises).
F. Verwendungsnachweis/Dokumentation
Der Verwendungsnachweis besteht ausschließlich aus den folgenden Dokumenten:
1. Zahlenmäßiger Nachweis (Onlineformular Portal)
2. Sachbericht
3. Daten zu den geförderten Personen
Der genaue Ablauf über die Berichterstattung zu Punkt 2 und 3 wird Ihnen von P15 in Kürze mitgeteilt.
G. Ansprechperson im DAAD
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat P15 – Hochschulprogramme für Flüchtlinge:
Allgemeine Fragen zum Programm: Herrn Michael Schmitz ([email protected]; 0228/882-356)
Hochschulen A-G: Frau Judith Leubner ([email protected]; 0228/882-558)
Hochschulen H-Z: Frau Theresia Heinen ([email protected]; 0228/882-8995).
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