Presse– und Informationsstelle der

Presse
Landgericht Hannover
14.10.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Ergänzung zur Monatsvorschau Oktober 2016
Diese Medieninformation enthält eine Ergänzung zu im Oktober 2016 beginnenden
Hauptverhandlungen der großen Strafkammern sowie einen Terminaufhebungshinweis.
I.
13. Große Strafkammer als Schwurgericht
Strafsache gegen
Heinz B., geb. 1989,
(Verteidiger: Rechtsanwalt Neumann, Hannover)
wegen versuchten Totschlags
Prozessauftakt:
Mittwoch, 19.10.2016, 09:00 Uhr,
Fortsetzungstermin:
20.10.2016, 09:00 Uhr.
Gegenstand:
Der heute 27 Jahre alte Angeklagte soll in der Nacht des 23. Mai 2016 in erheblich
alkoholisiertem Zustand in Hannover-Limmer mit der späteren Geschädigten in einen
zunächst verbalen Streit geraten sein und diese beleidigt sowie mit dem Tode bedroht
haben. Im weiteren Verlauf soll er dann mit einem Küchenmesser mit einer ca. 20cm langen
Klinge in Herzhöhe auf den Oberkörper des Opfers eingestochen haben. Durch reaktionsschnelles Zurückweichen soll die Geschädigte nur eine schmerzhafte Prellung und eine
Rötung im Bereich der linken Brust erlitten haben.
(Az.: 39 Ks 19/16)
(Stichwort: "Messerangriff in Limmer“)
Nr. 102/16 / Dr. Stephan Loheit
Pressestelle
Volgersweg 65, 30175 Hannover
Tel.: (0511) 347-2695
Fax: (0511) 347-3550
-1-
www.landgerichthannover.niedersachsen.de
E-Mail:
[email protected]
HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER:
In der vorgenannten Schwurgerichtssache gelten
notwendige Foto- und Filmerlaubnisse nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des
Schwurgerichts unter folgender Maßgabe als erteilt:
Es darf wie folgt fotografiert bzw. gefilmt werden:
 vor dem Gerichtsgebäude,
 im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der
Besucherkontrolle,
 im Sitzungssaal vor Beginn der Verhandlung.
Mit Sitzungsbeginn ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die
Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen.
Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren
(regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend
hingewiesen.
In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.B. vor dem Sitzungssaal, auf den
Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig.
II.
2. Große Strafkammer
In der Strafsache gegen Ridvan E., Civan E. und Amer F.-A. wegen schweren Raubes u.a.
sind die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine ab dem 28. Oktober 2016 aufgrund einer
vordringlichen Unterbringungssache aufgehoben worden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren:
Die heute 22 und 28 Jahre alten Angeklagten sollen am Abend des 09. Oktober 2015 ihr
späteres Opfer in Wunstorf abgepasst haben, um unmittelbar gemeinschaftlich auf ihn
einzuschlagen und unter Vorzeigen einer Schusswaffe zum Einsteigen in ein bereitgestelltes
Fahrzeug zu bewegen. Sie sollen dann mit ihrem Opfer zu einem Schulhof gefahren sein, wo
sie weiter auf ihn eingeschlagen und getreten haben sollen. Unter Vorhalt der Schusswaffe
und nach weiteren Schlägen soll der Geschädigte schließlich seine Geldbörse vorgezeigt
haben, aus der ihm 600 Euro Bargeld entwendet worden sein sollen.
Kurze Zeit später soll der heute 28-jährige Amer F.-A. das Opfer an einer Tankstelle
wiedergetroffen und ihn unter Drohungen aufgefordert haben, zukünftig 200 Euro monatlich
bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 Euro zu zahlen.
(Az.: 40 KLs 3/16)
(Stichwort: "Raub auf Schulhof“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
Medienmanager
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Juni 2016):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 7 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 7 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 24 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
2014
Neueingänge insgesamt :
1.597 1.662
davon 1. Instanz:
185
191
davon Schwurgericht:
25
21
davon 2. Instanz:
857
812
davon Beschwerden:
555
659
218
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2015
1.701
169
20
823
709
2016
876
93
15
476
307
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2016
102
14
7,9
3,7
447
5,0
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2016
4.294
3.057
591
646
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
2016
3.182
10,0
560
5,3
Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
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des
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Hannover
unter
der
Rubrik
„Aktuelles
und
Medieninformationen“:
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