95-16 BGH bestätigt Urteil Mordversuch aus Eifersucht

Presse
Landgericht Hannover
21.09.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen versuchten
Mordes aus Eifersucht (39 Ks 3/16)
Die Verurteilung der Angeklagten Janine G. L. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat
die Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 23. August 2016 einstimmig als
unbegründet verworfen (3 StR 239/16).
Die 13. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Hannover hatte die
Angeklagte nach insgesamt drei Hauptverhandlungstagen mit Urteil vom 16. März 2016
wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand für die Kammer fest, dass die heute 37 Jahre
alte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 04. Oktober 2015 in Bad Pyrmont im
Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohol- und Amphetaminkonsums
versucht hat, ihren Ex-Freund nach der zuvor erfolgten Trennung umzubringen. Hierzu hatte
sie sich mit zwei Küchenmessern bewaffnet auf den Oberkörper ihres tief schlafenden ExFreundes gesetzt und insgesamt mindestens neun Mal mit einem Messer auf dessen
Oberkörper- und Brustbereich eingestochen. Schmerzbedingt erwacht gelang es dem
Geschädigten jedoch die Angeklagte zu entwaffnen und zu seinem ein Stockwerk tiefer
wohnenden Bruder zu fliehen.
(Az.: 39 Ks 3/16)
(Stichwort: "versuchter Mord aus Eifersucht“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
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Nr. 95/16
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Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Juni 2016):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 7 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 7 kleine Strafkammern, davon 1 als kleine Jugendkammer
o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 24 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
2014
Neueingänge insgesamt :
1.597 1.662
davon 1. Instanz:
185
191
davon Schwurgericht:
25
21
davon 2. Instanz:
857
812
davon Beschwerden:
555
659
218
91
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2015
1.701
169
20
823
709
2016
876
93
15
476
307
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2016
102
14
7,9
3,7
447
5,0
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2016
4.294
3.057
591
646
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
2016
3.182
10,0
560
5,3
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