Jahresbericht 2015 - FSH - Freie Straffälligenhilfe eV Halle

Freie Straffälligenhilfe in
Sachsen-Anhalt
Jahresbericht
2015
Landesprojekt ZEBRA
gefördert durch:
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Inhalt
1. Einführung ........................................................................................................................................... 3
2. Leitbild ................................................................................................................................................. 4
3. Organisationsstruktur.......................................................................................................................... 5
4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA ............................................................................................... 6
5. Arbeitsergebnisse und Bewertung ...................................................................................................... 7
5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung ...................................................................................... 7
Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen? ........................................................................................ 8
Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt ............................................................................ 9
Kochprojekt in Magdeburg ............................................................................................................ 10
Freizeitprojekt in Halle .................................................................................................................. 11
Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und multiplen
Integrationshemmnissen................................................................................................................... 11
5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit.................................................................... 14
5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit .......................................................................................... 15
6. Ausblick.............................................................................................................................................. 17
7. Zahlen auf einem Blick ...................................................................................................................... 18
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1. Einführung
Der Übergang von der Landes- in die EU-Förderung ist gelungen. Der gemeinsame Blick der
Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt, vom Landesverwaltungsamt und von den Vorständen der
Vereine haben diesen Wechsel gelingen lassen.
Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zu den ZEBRABeratungsstellen. 293 Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden
betreut wurden. Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet. 56
Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung.
Im Punkt 5.1 gehen wir ausführlich auf sich wiederholende Problematiken ein, wie z. B.
Wohnungssituation, Schulden und Sucht. Denkanstöße zur Verbesserung der Gesamtsituation, wie
das Übergangsmanagement im Frauenvollzug und die spärliche Nutzung des Offenen Vollzuges
werden ebenso ausgeführt wie Beispiele zur besseren Ausgestaltung der Betreuung.
2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle im Tätigkeitsfeld „Vermittlung gemeinnütziger
Arbeit“ bearbeitet, von denen 1.529 Fälle zum Abschluss kamen. Dies bedeutet eine Vermeidung von
insgesamt 27.073 Hafttagen. Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab.
Im Punkt 5.2 verweisen wir neben den individuellen „Herausforderungen“ der Zielgruppe auf
strukturelle Veränderungen.
Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in
der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt
und ist bei den 13 Trägern konzeptionell verankert. An 5 Standorten waren 35 Ehrenamtliche aktiv
und wurden durch die ZEBRA-Mitarbeiter/innen angeleitet und betreut.
Die Kooperation mit der staatlichen Straffälligenhilfe war meist gut, stabil und professionell. Das
kontinuierliche Arbeiten seit vielen Jahren hat viel zum gegenseitigen Verständnis und Vertrauen
beigetragen.
Wir wünschen eine interessante Lesung. Für Fragen stehen Ihnen die Sprecher und Mitglieder des
Fachteams ZEBRA zur Verfügung.
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2. Leitbild
Dieses Leitbild entwickelte die Arbeitsgemeinschaft „Fachteam ZEBRA“ im Frühjahr 2010.
ZEBRA bedeutet für die mitwirkenden Träger:
Zuversicht
Entwicklung
Bereitschaft
Ressourcen
Auseinandersetzung
Die Ressourcen der zu betreuenden Personengruppe bilden die Basis unserer Arbeit. Unsere
Verpflichtung zu verantwortungsvollem Umgang, die Bereitschaft zur täglichen Auseinandersetzung
und die Zuversicht an die Entwicklungsfähigkeit jedes Einzelnen leiten und motivieren uns!
Unsere Leitsätze:
1. Wir treten als Bindeglied zwischen dem Hilfesuchenden und der Gesellschaft auf und
tragen zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen bei.
2. Wir orientieren uns am Hilfebedarf der Klienten, bringen Wertschätzung entgegen, sind
vorurteilsfrei und akzeptieren unterschiedliche Lebensentwürfe.
3. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe zur Erweiterung und Stärkung individueller Fähigkeiten
und Fertigkeiten für straffällig gewordenen und gefährdete Menschen und deren
Angehörige.
4. Unser Ziel ist die dauerhafte Stärkung des Selbsthilfepotentials für eine künftig straffreie
Lebensführung.
5. Es stehen Sozialisation für sozial losgelöste Klienten sowie Resozialisierung und
gesellschaftliche Integration im Mittelpunkt unseres gesamten Handelns.
6. In unserem Selbstverständnis sehen wir uns untereinander als Partner im fachlichen
Austausch, indem wir Fachstandards weiterentwickeln und Qualitätssicherung
kontinuierlich umsetzen.
7. Wir sehen uns als Partner der staatlichen Straffälligenhilfe und arbeiten eng mit anderen
Professionen zusammen.
8. Wir beachten gesellschaftsbedingte Veränderungen des Bedarfs der Klienten und
entwickeln unser sozialpädagogisches Handeln weiter.
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3. Organisationsstruktur
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4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA
Im Berichtsjahr 2015 fanden insgesamt drei Treffen und eine Zukunftswerkstatt des Fachteams
ZEBRA statt. Hinzu kamen mehrere Regionalgruppentreffen sowie die Teilnahme an externen
Fortbildungsveranstaltungen.
Bewährt hat sich die Zukunftswerkstatt ZEBRA, die 22.01. bis 23.01.2015 in Quedlinburg stattfand.
Die Zukunftswerkstatt wird einmal jährlich im Sinne einer Klausurtagung organisiert.
Das Referat 305 des MJ informierte zu den operationellen Programmen des Europäischen Sozialfonds
2014 – 2020. Vorgestellt wurde das Erfordernis des „Personenbezogenen Monitorings“, das in einem
weiteren Treffen gesondert thematisiert wurde.
Im Jahresrückblick zur Erfassung der Arbeitsergebnisse mit Festlegung zur Erstellung des
Jahresberichtes 2014 fand der Austausch statt, der sich dann in einer inhaltlichen Diskussion zur
Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten und der Anwendung des Erfassungsprogrammes
fortsetzte
Die Arbeitsgruppentreffen sind Tagesveranstaltungen, bei dem ein Träger als Gastgeber fungiert.
Themen des Treffens am 29.04.15 waren
 die Richtlinie des EU-Förderprogrammes und die praktische Umsetzung des Monitorings
 Aktualisierung des Landesflyers
 Absprache zur Präsentation von ZEBRA zur Malgalerie
Themen des Treffens am 16.09.15 waren
 Öffentlichkeitsarbeit und Feedback zur Malgalerie
 Entscheidung zur Teilnahme am 21. Deutschen Präventionstag 2016 (DPT)
 Informationen zum Landespräventionstag im Oktober 2015 in Halle
 Ideensammlung für einen Fachtag in 2017
 Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des EU-Programmes
Themen des Treffens am 01.12.15 waren
 Organisation und Inhalte der Präsentation auf dem 21. DPT in Magdeburg
 Zeitliche und inhaltliche Planung der Zukunftswerkstatt und der Treffen in 2016
 Fachaustausch mit praktischer Relevanz zum zu erwartenden Justizvollzugsgesetz, zur
Realisierung der Wiedereingliederung weiblicher Klienten und zur Erfassung
Für die Gestaltung des Jahresberichtes, die Vorbereitung und Realisierung zur Teilnahme an der
Malgalerie und des Landespräventionstages, die Vorbereitung des 21. Deutschen Präventionstages
und zum Anwendungsprogramm fanden weitere Kleingruppentreffen mit engagierten Standorten
statt.
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5. Arbeitsergebnisse und Bewertung
5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung
Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zum ZEBRA-Projekt. 293
Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden betreut werden. Die
Anpassung auf 8 Stunden zwecks Erfassung im Monitoring fiel im Jahr 2015 nicht ins Gewicht, da in
der Regel der Betreuungsaufwand schon immer wesentlich höher war und ist.
Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet.
56 Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung.
450
418
400
350
300
250
247
von Haft gefährdet
198
200
Inhaftiert
Haftentlassen
150
100
75
47
50
48
0
Kurzzeitbetreuung
Langzeitbetreuung
Die Grafik verdeutlicht, dass die Kurzzeitbetreuung vorrangig von straffällig gewordenen und von
Haft gefährdeten Menschen genutzt wurde, während die Langzeitbetreuung zum überwiegenden Teil
Inhaftierte wahrgenommen haben.
Das ab Mitte des Jahres greifende Monitoring erfüllte nicht die Befürchtungen, dass Hilfesuchende
die Formblätter ablehnen. Tatsächlich war die Bereitschaft der Teilnehmer im Zugang höher als
erwartet. Es ist nicht abzusehen, wie sich diese Teilnahmebereitschaft künftig gestalten wird.
Der Erfolg des vereinbarten Betreuungszieles ist nicht zu messen am Abschluss des Monitorings. Der
formelle Akt der Austrittserklärung erfolgt häufig nicht. Durch die Vermischung der Zahlen im
Berichtsjahr ist kein eindeutiger Wert ermittelbar. Ungefähr die Hälfte der Langzeitbetreuungen, die
für das Monitoring ihr Einverständnis gegeben haben, ist für einen Abschluss mit Formularaustritt
nicht greifbar, weil sie sich telefonisch oder gar nicht abmelden, wenn aus deren Sicht die Betreuung
ausreichend war.
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Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen?
Laut Strukturveränderungsplan wurde die JVA Dessau geschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine
Auswirkungen spürbar.
Für das Fachteam ZEBRA schwer nachvollziehbar sind die niedrigen Belegungszahlen des Offenen
Vollzuges. Dies gilt im gleichen Maße für die Möglichkeiten von Lockerungsmaßnahmen im
geschlossenen Vollzug. Im Sinne gelingenden Übergangsmanagements ist hier noch Potenzial
vorhanden.
Wir wiederholen unseren Hinweis, dass bei Klienten mit potenziell vorzeitiger Entlassung unser
Handlungsspielraum für vorbereitende Maßnahmen eingeschränkt ist. Der tatsächliche Termin ist
häufig sehr vage. Es geht hauptsächlich um den Zeitraum zwischen Warten auf Anhörungstermin und
Beschluss und darauf folgend vom Beschluss zur realen Entlassung.
Das hat zur Folge, dass Vorbereitungen umsonst waren, weil kurzfristig trotz positiver Prognose
seitens der JVA negativ entschieden wurde bzw. umgekehrt bei geringer Wahrscheinlichkeit
kurzfristig ohne ausreichende Vorbereitung entlassen wurde.
Für die durch die Strukturveränderungen und durch Personalwechsel einhergehenden
Schwierigkeiten in Kommunikation und Logistik wurden durch die Sozialarbeiter im Vollzug und die
ZEBRA-Mitarbeiter gemeinsame Lösungswege gesucht und gefunden.
Großen Nachholbedarf in diesem Punkt hat allerdings der Frauenvollzug, der bekanntlich in
Brandenburg umgesetzt wird. Insbesondere eine Zusammenarbeit vom Offenen Vollzug in
Spremberg wird offen abgelehnt. In Punkt Entlassungsvorbereitungen wird ZEBRA ausgeschlossen.
Bei Initiative durch die weiblichen Inhaftierten wird zur Absprache auf die Besuchszeiten am
Wochenende verwiesen. Unter diesen Bedingungen ist eine Unterstützung Entlassungsvorbereitung
nicht möglich.
Auf der anderen Seite gibt es durch Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer eine höhere
Kooperationsbereitschaft, indem z. B. Telefonberatungszeit ermöglicht wurde.
Die Zusammenarbeit zu anderen Behörden, wie Jobcenter und Beratungsstellen gestaltet sich
zunehmend positiv. Abzuwarten ist, ob durch das aktuelle Justizvollzugsgesetz auch einheitliche
Regelungen in Bezug auf Leistungsgewährung möglich werden, die bisher regional sehr
unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wurden.
In der Arbeit mit den Klienten haben sich zwei Aspekte verschärft, die ohnehin schon schwierig
waren. Das ist das Beschaffen von Wohnraum und Probleme durch Drogenkonsum.
Mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes im November 2015 beeinträchtigte sich die
Wohnraumsituation noch weiter. Durch diese gesetzliche Grundlage werden Mieter und Vermieter in
Verantwortung genommen, indem sie schriftlich das Mitbewohnen bestätigen müssen. Konkret
bedeutet das, dass eine vorrübergehende Unterbringung im Freundeskreis oder in der Familie
erschwert wird. Der Entlassene benötigt eine Meldeadresse, die von dem Wohnungsgebenden der
zuständigen Meldebehörde bestätigt werden muss. Dies kann zu Problemen mit dem Vermieter
führen. Die Bereitschaft des Umfeldes, den Bekannten aus dem Vollzug aufzunehmen, wird dadurch
sinken.
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Für die Anmietung eigenen Wohnraums gibt es weiterhin große Schwierigkeiten. Der soziale
Wohnraum ist stark verknappt. Dazu beigetragen hat auch, dass aus aktuellem Anlass kommunale
Wohnungsträger verpflichtet wurden, Flüchtlingen Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
Neben dieser objektiven Knappheit und deshalb bedeutender ist es aber die Erfahrung der Vermieter
mit dieser Klientel. Abtretungserklärungen des Jobcenters i. S. einer festen Einnahmequelle sind
längst kein Argument für die Vermieter. Anfragen durch Mietschuldner wurden ohnehin abgelehnt.
Aber auch Mietgebaren in der Vergangenheit (Lautstärke, Hausordnung, mietwidriges Verhalten)
generieren eine eher ablehnende Haltung. Bei fehlender Vorvermieterbescheinigung und SchufaEinträgen ist ein Mietvertrag sehr unwahrscheinlich. Daran ändern auch Mietspiegelanpassungen
seitens regionaler Leistungsträger nichts.
Selbst potenziell für Wiedereingliederung und Integration Motivierte sind stigmatisiert und erhalten
kaum eine Chance.
Zusätzliche Hemmnisse einer Wiedereingliederung, nicht nur bezüglich der Wohnungsproblematik,
sind Betäubungsmittelmissbrauch bzw. die Sucht bei einer größer werdenden Anzahl unserer
Klienten. Dies äußert sich wie in den vergangenen Berichtsjahren beschrieben durch
Unzuverlässigkeit, wenig Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, mangelnde Motivation und
wachsende Gewaltbereitschaft und Zerstörungswut.
Dennoch gibt es Interesse seitens der Klienten, sich langfristig behandeln zu lassen.
Die Erfahrungen zeigen, dass die formellen Schritte zur Beantragung einer Therapie während der Haft
schneller bewerkstelligt werden können. Voraussetzung dafür ist aber jedoch die Teilnahme an
Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt. Nur dadurch wäre ein reibungsarmer Übergang unmittelbar
nach der Entlassung in die Therapieeinrichtung möglich.
Entgegen einer stationären Anschlussbehandlung besteht eine mangelnde Bereitschaft von einer
geschlossenen Institution in die nächste zu wechseln. Angebote in der JVA wurden oft ausgeschlagen
und sie entscheiden sich für die entsprechenden Schritte außerhalb der Haft. Dabei haben sie den
Umfang und die Langwierigkeit nicht im Blick. Deshalb lässt die Motivation schnell nach und es findet
keine Therapie statt.
Auffällig bei der Betreuung der unter 25-Jährigen ist, dass trotz höheren Aufwandes keine größere
Nachhaltigkeit zu erwarten ist. Die Betreuungsziele müssen sehr kleinschrittig formuliert werden.
Eine kontinuierliche Mitarbeit ist eher selten.
Beispiele für erweiterte Angebote
Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt
Anlass und Motivation war der Fakt, dass im Rahmen des Übergangsmanagements die Sozialarbeiter
innerhalb als auch außerhalb des Vollzuges an Betreuungsgrenzen stoßen, weil (künftige)
Haftentlassene teilweise nicht über elementare soziale Kompetenzen verfügen. Dies wird durch das
Fachteam ZEBRA seit 2012 kommuniziert.
Um die Ressourcen der am Resozialisierungsprozess Beteiligten zu bündeln, entstand die Idee des
Kooperationsprojektes zwischen der JVA Volkstedt und dem Rückenwind e. V. Bernburg.
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Ziel ist die Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere Kommunikation,
Empathie, Perspektivenwechsel, Konfliktfähigkeit und legale, gesellschaftlich akzeptierte
Lösungsstrategien, Impulskontrolle und Erlernen von Handlungsalternativen in herausfordernden
Situationen
In 10 Trainingseinheiten wurden mittels dialogisch geführter Gruppengespräche Elemente aus
Systemischer Beratung, Transaktionsanalyse und Neuro-Linguistischen Programmieren angewendet.
Schwerpunkt ist die Einführung in die gewaltfreie Kommunikation. Mit dem Training gelingt der
Prozess der Verantwortungsübernahme. Damit haben die Teilnehmer im künftigen Leben Optionen
und eine Wahl, wie sie sich verhalten wollen.
Während der Haft zeigen die vorwiegend männlichen Klienten eine hohe Motivation zum straffreien
Leben nach der Haft. Sie sind meist ohne familiäre Bindung und besitzen wenig ausgeprägte soziale
Kompetenzen. Aus diesem Grunde wird nicht selten der Wunsch nach einem Wohnortwechsel
geäußert, um sich aus dem alten sozialen Umfeld zu lösen. Hierzu gibt es die verschiedenen
Angebote der Beratung und Betreuung. In den seltensten Fällen steht ein Arbeitsplatz nach
Haftentlassung zur Verfügung. Sobald jedoch die formellen Akte zu Wohnraum und
Leistungsbezügen geklärt sind, entsteht ein Freiraum, der von den meisten Klienten nicht sinnvoll
genutzt wird. Trotz Wohnungswechsel geraten sie schnell in alte Verhaltensschemen und
kontaktieren ein ähnliches soziales Umfeld. Aus diesem Grunde ist eine Begegnungsstätte mit
entsprechenden Freizeitangeboten eine sinnvolle Ergänzung im ZEBRA-Projekt. Die Nutzung der
Freizeitangebote und die Mitwirkung in der Begegnungsstätte sind nicht an
Betreuungsvereinbarungen oder -zeiten gebunden. Einige Klienten halten dadurch bereits seit
mehreren Jahren Kontakt zum Verein.
Kochprojekt in Magdeburg
In Magdeburg wurde vierzehntägig das Projekt „Gemeinsames Kochen“ angeboten. Ziel ist es,
ehemaligen sowie derzeit Inhaftierten des Offenen Strafvollzugs Magdeburg die Planung, den
kostenbewussten Einkauf und die Zubereitung von warmen Mahlzeiten zu ermöglichen. Durch das
Kochen in der Gruppe wurden in einem alltagsgerechten Setting soziale Kompetenzen gefördert
sowie soziale Kontakte geknüpft. Dieses Angebot fand in den Räumlichkeiten des Vereins statt. Die
Bewertung des Angebotes mit einhergehender Reduzierung der Kultur-und Behandlungsstunden
sehen wir kritisch.
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Freizeitprojekt in Halle
In Halle gestalten die Klienten selbst die Veranstaltungsangebote. Neben Spielenachmittagen,
Sportangeboten, Ausflügen innerhalb von Halle und dem Saalekreis, gemeinsames Kochen oder
Grillen, werden auch Geburtstage der Klienten oder Osterbrunch und Weihnachtsfeiern
durchgeführt. Jährlich wird ein großer Ausflug (Dresden, Erfurt…) geplant, wo monatlich ein kleiner
Eigenbeitrag angespart wird. Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verantwortung werden
gefördert. Die Fähigkeiten zu planen, zu organisieren und Veranstaltungen durchzuführen, werden
ausgeprägt. Zur Unterstützung können wir auf Partner unseres Netzwerkes (z.B. Einsatzstellen der
Fachvermittlungsstelle) zurückgreifen.
Durch die Kontakte in der Begegnungsstätte entwickelte sich ein System der Hilfe zur Selbsthilfe.
Hemmungen, Hilfebedarf konkret zu erfragen und abzufordern, wurden überwunden. Hilfe durch
andere zu erfahren, motivierte, selbst auch aktiv zu werden. Handwerkliche Fähigkeiten wurden
entdeckt, die sinnvoll für sich und andere angewendet wurden. So wurden jedes Jahr zu
Weihnachten für hilfebedürftige Kinder kleine Weihnachtsüberraschungen gebastelt und liebevoll
verpackt. Der Dank der Kinder ist eine Wertschätzung, die vielen Klienten bis dahin kaum zu Teil
wurde. Das Selbstwertgefühl, aber auch das Bewusstsein, für die Gesellschaft ein nützliches Mitglied
sein zu können, wird dadurch ungemein aufgewertet. Im Rahmen der Begegnungsstätte eröffnen
sich neue Möglichkeiten in vertrauensvoller Atmosphäre über Ängste und Probleme ungezwungen zu
sprechen. Hier sind Themen über Sucht und Therapien, Wohnung, Arbeit und Partnerschaft oft
Gesprächsstoff. Erfahrungen der Teilnehmer wurden ausgetauscht. Klienten mit finanziellen Sorgen
haben die Möglichkeit über die Fremdgeldverwaltung, zu lernen ein Haushaltsbuch zu führen und
Verbindlichkeiten regelmäßig zu zahlen. Dieses Angebot ersetzt keine Schuldnerberatung. Das
Angebot soll Interesse wecken, sinnvoll mit Freizeit umgehen zu können. Die Vorurteile, dass alle
Kontakte zu ehemaligen Inhaftierte zwangsläufig zum Rückfall führen, konnte bei den Teilnehmern
nachhaltig ausgeräumt werden.
Mit den Sozialen Trainings und den Freizeitangeboten haben wir regional also Beispiele für best
practice, die nachahmenswert sind.
Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und
multiplen Integrationshemmnissen
Das Projekt ZEBRA für Migranten startete am 01.01.2015 unter der Trägerschaft des Diakonischen
Werkes im Jerichower Land e. V. Das Projekt bedient die Justizvollzugsanstalten Sachsen–Anhalts.
Menschen, die nicht deutscher Herkunft sind und Schwierigkeiten haben, sich in Vollzugsanstalten zu
integrieren, bekommen von uns Hilfe und Betreuung. Wir beraten sie gerne, sowohl vor der
Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung.
Die Vorstellung des Projektes in den Justizvollzugsanstalten Burg, Halle 1, Halle 2, Volkstedt, und
Raßnitz, sind gut angekommen. Die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten wünschen sich jemanden,
der die Mentalitäten und die Kulturen versteht, über Vollzugserfahrungen verfügt und verschiedene
Sprache beherrscht.
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Es gab viele Gespräche, die in Vorbereitung auf die Entlassung stattfanden .Der Gefangene möchte z.
B. wissen, wie man in der Botschaft seines Heimatslandes den Reisepass verlängert.
Meine ersten Kontakte mit ZEBRA Mitarbeitern in Quedlinburg haben mich sehr positiv beeinflusst
und ich konnte aus Gesprächen mit den Kollegen sehr viele Erfahrungen auf mein Projektes beziehen
Die meisten der straffälligen Menschen mit Migrationshintergrund büßen Ihre Strafen in der
Justizvollzugsanstalt Burg ab. Diesbezüglich finde ich den Arbeitskreis Resozialisierung und
Kriminalprävention im Jerichower Land sehr sinnvoll. Die gute Zusammenarbeit zwischen
Justizvollzugsanstalt Burg und dem Diakonisches Werk im Jerichower e.V ermöglicht eine bessere
Qualität der Betreuung vor und während der Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung.
In der JVA Burg sind sehr unterschiedliche Probleme zu bewältigen, die häufig ein Hindernis haben:
Sprache. Der eine Klient will eine Drogentherapie machen, konnte aber nicht, weil er kein Deutsch
spricht. Also gilt es erst die Probleme mit der Sprachbarriere zu regeln. Ein anderer Klient will sein
Delikt aufarbeiten. Auch hier greift das Problem mit der Sprachbarriere.
Während der Haft ist es ganz wichtig, die Rückkehr in die Heimatländer vorzubereiten. Die meisten
Inhaftierten wollen nach langer Zeit in Haft so schnell wie möglich zurückkehren. Die Vorbereitung
betrifft meistens die Identitätsklärungen, Passbeschaffungen usw.
Es ist sehr wichtig, dass die Beratungen und die Betreuungen konstant stattfinden müssen.
Besonders in Krisensituationen zeigte sich der Wert des Angebotes. Im Berichtsjahr gab es einen
Klienten, der auf Grund seiner Mentalität, Probleme hat und sich daraus Schwierigkeiten bei der
Integration ergaben. Der Gefangene isolierte sich in seinem Haftraum, verweigerte Bettwäsche,
verhielt sich aggressiv und randalierte. Die Kooperation in solchen Situationen mit dem
Sozialarbeiter, Arzt und Psychologen trugen entscheidend zur Deeskalation bei.
Im Alltag erklärten wir den Vollzugsplan in der jeweiligen Heimatsprache, damit der Klient den Sinn
versteht und nicht seine Unterschrift aus Unverständnis verweigert. Zu unseren Aufgaben gehört es,
Unklarheiten zu beseitigen. Wer sich therapieren lassen möchte, muss in der Lage sein, mit dem
Therapeuten kommuniziere zu können. Hierfür erklären wir dem Gefangenen die Bedeutung der
Teilnahme an einem Deutschkurs.
Die Kommunikation zwischen Gefangenen mit Migrationshintergrund und dem Anstaltspersonal ist
ansonsten akzeptabel. Im Bedarfsfall gibt es englisch sprechende Mitarbeiter oder ein Dolmetscher
wird hinzugezogen.
Für ganz wichtig erachten wir, dass das Zugangsgespräch mit Gefangenen mit Migrationshintergrund
in allen Anstalten grundsätzlich mit den Fachkräften (Psychologe, Arzt, Psychiater,
Anstaltsseelsorger) durchgeführt werden soll. Die Qualität des Zugangsgespräches trägt
entscheidend de-eskalierenden Charakter.
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In der Betreuung werden wir mit verschiedenen Problemen konfrontiert:
 Teilnahme an einer Drogentherapie
 Teilnahme an einem Sprachkurs
 Die Erklärung der gesetzlichen Grundlagen des Aufenthaltstitels
 Die Voraussetzung für einen Ausgang oder eine Lockerung
 Die Vorbereitungen auf Entlassung .
Redaktion
F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg
M. Mannewitz, VSB Magdeburg e. V.
S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V.
M. Kleinschmager, Reso-Witt e.V.
P. Tognon, Diakonisches Werk im Jerichower Land e. V.
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5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
Zur Zielgruppe zählen erwachsene Klienten, die
 zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe,
 aufgrund einer Bewährungsauflage laut Bewährungsbeschluss ohne Unterstellung oder
 aufgrund einer Arbeitsauflage gem. § 153a StPO
gemeinnützige Arbeit leisten sollten.
2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle bearbeitet, von denen 1.529 Fälle abgeschlossen
wurden. Dies bedeutet eine Vermeidung von insgesamt 27.073 Hafttagen und eine Ersparnis von
2.867.842,80 Euro Unterbringungskosten.
Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab.
Die Beschäftigung der Klienten erlitt in den Wintermonaten einen beachtlichen Einbruch. Zudem kam
es durch Mittelkürzungen bei den Einsatzstellen zu Wegfällen von Arbeitsangeboten innerhalb der
Vereine, der Kommunen und Städte. Dazu gehören auch Stellen, die bisher herausfordernde Klienten
beschäftigten.
Ohne die positive Einstellung der Mitarbeiter in den Einsatzstellen und das Verständnis für die
Probleme und Verhaltensweisen der Klienten war und wird die Vermittlung um ein Vielfaches
schwieriger.
Die Mitarbeiter der Einsatzstellen sind ein bedeutender Teil im Hilfesystem für diese Menschen. Sie
gaben den Klienten Chancen, Anregungen und waren nicht unerheblich daran beteiligt, aufgezeigte
und erarbeitete Lösungsmuster mit dem Klienten umzusetzen.
Dennoch kam es auch zu Wegbrüchen von Einsatzstellen. Einige (potentielle) Einsatzstellen waren
aufgrund der multiplen Problemlage von Klienten, deren Unzuverlässigkeit und Unsicherheit im
Umgang mit ihnen abwehrend. Sie stiegen aus dem Kooperationssystem aus oder ließen sich erst gar
nicht akquirieren.
Die Problematik der Abhängigkeitserkrankungen vieler Klienten blieb dabei sehr auffällig ein
beständiges Hindernis in der Vermittlung als auch der vollständigen Ableistung der Stunden. Diese
Klienten waren wenig belastbar und daher äußerst unzuverlässig. Suchteinsicht gab es fast nie. An
diesem Punkt konnten und wollten Einsatzstellen häufig nicht (mehr) in eine Kooperation einsteigen.
Einige Fachvermittlungsstellen, z.B. Dessau-Roßlau und Stendal, erlebten in der Arbeit mit den
weiblichen Klienten unter 30 Jahren intensive Probleme. Diese forderten eher eine Anpassung an
ihre Situation und waren nahezu kompromisslos. Arbeitszeiten passten ihnen nicht, Kleinkinder und
Schulkinder ermöglichten ihnen nicht, Arbeitsstunden zu leisten, besonders, wenn es keinen Partner
gab. Gab es einen Partner, sorgten Beziehungsprobleme für Stress und die Arbeit konnte nicht
begonnen werden oder die kontinuierliche Stundenableistung erfolgte nicht bis zum Schluss.
In wenigen Fällen war der Betreuungsaufwand gering und Klienten konnten ihre Stunden innerhalb
einer Einrichtung ableisten. Die Mehrheit der Klienten musste durch deutlich mehr als eine
Vermittlung durch ihre Auflage begleitet werden.
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Gründe, die die Vermittlung erheblich erschwerten bzw. das Scheitern verursachten:
 Suchterkrankungen
 Psychische Probleme/ Erkrankungen
 Erwartungshaltung, möglichst bequem
 Hohes Strafmaß
 Körperliche Erkrankungen (Infarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfallgeschädigte)
 Langzeitarbeitslosigkeit (überwiegend arbeitsentwöhnt und wenig motiviert)
 Fehlende Arbeitsmotivation (Haushalte mit mehreren Leistungsempfängern)
 Alter (Klienten über 50 Jahre)
 Behinderung, Erwerbsunfähigkeit
 Schwangerschaft
 Therapien, Krankschreibungen
 Maßnahmen oder Teilzeitarbeit
 Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
 Wiederholungstaten (entsprechende Personen sind bekannt in vielen Einsatzstellen und
erhalten zunehmend Ablehnung)
Redaktion D. Wolter, Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V.
5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit
Die Etablierung des Ehrenamtes in der Freien Straffälligenhilfe wird nach wie vor als eine sehr
wichtige Aufgabe von den Trägern angesehen. Sie unterliegt dabei den regionalen
Strukturmerkmalen und ist von der lokalen Ehrenamtskultur abhängig.
Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in
der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt
und findet bei einem Teil der 13 Trägern eine konzeptionelle Verankerung.
Den Berichten der Träger zu Folge waren die ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen durchschnittlich
mindestens 5,5 bis zu maximal 30 Stunden wöchentlich tätig.
Die ehrenamtliche Arbeit fand auf unterschiedlicher Art und Weise statt. Sie richtete sich in
Abstimmung der Unterstützungsbedarfe der jeweiligen Träger in der Regel nach den Interessen,
Möglichkeiten und Fähigkeiten der Ehrenamtlichen. So erfüllten sie eine wichtige Funktion in den
Einsatzfeldern:
- Öffentlichkeits- /Gemeinwesenarbeit (z.B. Mitwirkung an öffentlichen Trägeraktivitäten)
- Sport- und Freizeitaktivitäten ( z.B. Fußball- / Volleyballturniere, Kochen, Museumsbesuche)
- Gruppen- und Projektarbeit (z.B. EDV- Kurse, Freizeitgruppen, Spielenachmittage)
- lebenspraktische
Hilfen
(z.B.
hauswirtschaftliche
Tätigkeiten,
Umzugsund
Renovierungshilfe)
- punktuelle Begleitdienste in der Einzelfallarbeit (z.B. Begleitung zu Ämtern, anderen
Institutionen)
- Vermittlung von Alltagskompetenzen (z.B. Verhaltensweisen, Fertigkeiten, Normen) und
- administrative Aufgaben (z.B. Kurierdienste).
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Die Träger aus Magdeburg, Wittenberg, Halle und Burg, setzten ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in
der individuellen Betreuung straffällig gewordener Menschen nach der Haftentlassung wie z.B. in der
Tagesförderung einer stationären Maßnahme und gesellschaftlichen Wiedereingliederung von
Haftentlassenen ein. Erfahrungsgemäß können und kamen vorrangig ehrenamtliche
Mitarbeiter/Innen mit Fachkompetenzen und Erfahrungen in der sozialen Arbeit zum Einsatz.
Die Gewinnung dieser Ehrenamtsgruppe gestaltete sich ab Mitte des Jahres 2015 jedoch zunehmend
schwieriger. Hintergrund bildete der steigende Bedarf an Unterstützung und Hilfe in der Integration
von Flüchtlingen, deren Lobby weitaus höher ist als das unserer Zielgruppe.
In den Bereichen lebenspraktische Hilfen, administrative/organisatorische Aufgaben,
Freizeitgestaltung, Projekt- und Gruppenarbeit waren überwiegend arbeitsuchende Menschen,
ehemaligen Klienten und Ruheständler tätig.
Hinsichtlich der Altersstruktur hat sich auch im Jahr 2015 weder ein Trend noch eine Tendenz einer
spezifischen Altersgruppe herausgebildet. Die Altersspanne lag zwischen 20 und 70 Jahren und die
Motive waren nach wie vor sehr individuell. Für die Menschen, die sich engagierten, stand meist eine
sinngebende Arbeit zu leisten im Vordergrund ihres Tuns. Darüber hinaus spielte die Suche nach
neuen Herausforderungen, sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Anerkennung eine nicht
unbedeutende Rolle.
Jeder ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen erfuhr während seines Einsatzes eine dauerhafte
Unterstützung und Begleitung von Seiten der hauptamtlichen Mitarbeiter/Innen. Als verpflichtende
Standards setzten die Träger Zugangsprüfungsverfahren, Schulungen, Erfahrungsaustausche und
Beratungen um.
Die grafische Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des Ehrenamtes der letzten fünf Jahre und
zeigt im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 einen Wiederaufwuchs von 25%. Dieser kam vor allem in
Magdeburg und Halle zustande. In beiden Standorten werden Freizeitangebote im Rahmen des
Landesprojektes ZEBRA vorgehalten, aus der sich ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen rekrutierten
ließen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Ehrenamtliche Mitarbeiter
45
35
28
20
2011
2012
18
2013
2014
16
2015
Jeder der Träger berichtete von unterschiedlichen, in Abhängigkeit von regionalen Strukturen
stehenden, Erfahrungswerten in der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen.
In deren Bemühungen gab es verschiedene Praktiken und Vorgehensweisen. Wittenberg und Burg
z.B. waren und sind in den regionalen Ehrenamtsagenturen vertreten, haben mit Flyern, in
vereinseigenen Homepage oder anderweitigen öffentlichen Plattformen in ihrer Region für das
Ehrenamt geworben.
Magdeburg, Halle und Halberstadt profitieren wiederum vorrangig von dem bestehenden
Bekanntheitsgrad, betriebener Mundpropaganda und das vorstellen der ehrenamtlichen Arbeit in
regionalen Gremien.
Bei allen Aktivitäten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen haben sich in einem
Punkt alle Träger verständigt, das Lobby der sozialen Arbeit in der Freien Straffälligenhilfe weiterhin
zu stärken und gesellschaftliche Vorbehalte, mangelnde Akzeptanz gegenüber der Zielgruppe
abzubauen.
Als Problematik stellt sich für einen Großteil der Träger unverändert das Fehlen finanzieller Mittel in
der Aufwandsentschädigung geleisteter Ehrenamtsarbeit dar und lässt nicht selten Bewerber von
ihrem Vorhaben Abstand nehmen.
Redaktion
C. Freygang, Reso-Witt e. V.
S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V.
6. Ausblick
Im Jahr 2016 wird die Landtagswahl stattfinden. Selbstverständlich wünschen wir uns auch künftig
die Verbindung der Politik mit diesem Arbeitsfeld.
Fachlich und inhaltlich streben wir die Forcierung von Kooperationen an. Da steht für 2016 der 21.
Deutsche Präventionstag ganz oben. Aber auch vereins- und fachübergreifende Veranstaltungen zur
Umsetzung der Arbeit nach dem neuen Justizvollzugsgesetz werden die Schwerpunkte in 2016 sein.
Die Treffen im Fachteam ZEBRA werden zunehmend inhaltliche Fragestellungen und
Auseinandersetzungen haben. Angedacht sind weiterführende Betreuungen, Grenzen und praktische
Umsetzung von Kooperationen.
Gesamtredaktion
C. Freygang, Reso-Witt e. V.
F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg
17
7. Zahlen auf einem Blick
Fachvermittlungsstelle
Aufträge absolut
Abgeschlossen
Abwendung
von
Ersatzfreiheitsstrafe
Geleistete
Tagessätze
Arbeitsauflagen nach
§ 153a
StPO
Geleistete
Stunden
2.021
1.529
1.078
27.073
472
20.550
Beratung und Betreuung
Langzeitbe
treuung
abgeschlos
sen
von Haft gefährdet
47
33
7
Inhaftiert
198
79
75
5
Haftentlassen
48
22
740
56
Summe
293
144
116
43
Betreuung
kurz
lang
89
85
Kurzberatung
Angehörige
von Haft gefährdet
418
4
Inhaftiert
247
Haftentlassen
Summe
Teilnahme am
Monitoring
Ehrenamt
Gesamt
35
JVA Burg
männlich
weiblich
18
OV Magdeburg
9
11
17
JVA Dessau
JVA Volkstedt
22
15
21
19
JVA Halle
53
41
JA Raßnitz
47
24
JVA Luckau-Duben
7
2
MRV Uchtspringe
5
4
MRV Bernburg
1
andere Bundesländer
14
4
262
211
gesamt
18