Freie Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt Jahresbericht 2015 Landesprojekt ZEBRA gefördert durch: 1 Inhalt 1. Einführung ........................................................................................................................................... 3 2. Leitbild ................................................................................................................................................. 4 3. Organisationsstruktur.......................................................................................................................... 5 4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA ............................................................................................... 6 5. Arbeitsergebnisse und Bewertung ...................................................................................................... 7 5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung ...................................................................................... 7 Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen? ........................................................................................ 8 Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt ............................................................................ 9 Kochprojekt in Magdeburg ............................................................................................................ 10 Freizeitprojekt in Halle .................................................................................................................. 11 Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und multiplen Integrationshemmnissen................................................................................................................... 11 5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit.................................................................... 14 5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit .......................................................................................... 15 6. Ausblick.............................................................................................................................................. 17 7. Zahlen auf einem Blick ...................................................................................................................... 18 2 1. Einführung Der Übergang von der Landes- in die EU-Förderung ist gelungen. Der gemeinsame Blick der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt, vom Landesverwaltungsamt und von den Vorständen der Vereine haben diesen Wechsel gelingen lassen. Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zu den ZEBRABeratungsstellen. 293 Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden betreut wurden. Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet. 56 Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung. Im Punkt 5.1 gehen wir ausführlich auf sich wiederholende Problematiken ein, wie z. B. Wohnungssituation, Schulden und Sucht. Denkanstöße zur Verbesserung der Gesamtsituation, wie das Übergangsmanagement im Frauenvollzug und die spärliche Nutzung des Offenen Vollzuges werden ebenso ausgeführt wie Beispiele zur besseren Ausgestaltung der Betreuung. 2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle im Tätigkeitsfeld „Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ bearbeitet, von denen 1.529 Fälle zum Abschluss kamen. Dies bedeutet eine Vermeidung von insgesamt 27.073 Hafttagen. Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab. Im Punkt 5.2 verweisen wir neben den individuellen „Herausforderungen“ der Zielgruppe auf strukturelle Veränderungen. Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt und ist bei den 13 Trägern konzeptionell verankert. An 5 Standorten waren 35 Ehrenamtliche aktiv und wurden durch die ZEBRA-Mitarbeiter/innen angeleitet und betreut. Die Kooperation mit der staatlichen Straffälligenhilfe war meist gut, stabil und professionell. Das kontinuierliche Arbeiten seit vielen Jahren hat viel zum gegenseitigen Verständnis und Vertrauen beigetragen. Wir wünschen eine interessante Lesung. Für Fragen stehen Ihnen die Sprecher und Mitglieder des Fachteams ZEBRA zur Verfügung. 3 2. Leitbild Dieses Leitbild entwickelte die Arbeitsgemeinschaft „Fachteam ZEBRA“ im Frühjahr 2010. ZEBRA bedeutet für die mitwirkenden Träger: Zuversicht Entwicklung Bereitschaft Ressourcen Auseinandersetzung Die Ressourcen der zu betreuenden Personengruppe bilden die Basis unserer Arbeit. Unsere Verpflichtung zu verantwortungsvollem Umgang, die Bereitschaft zur täglichen Auseinandersetzung und die Zuversicht an die Entwicklungsfähigkeit jedes Einzelnen leiten und motivieren uns! Unsere Leitsätze: 1. Wir treten als Bindeglied zwischen dem Hilfesuchenden und der Gesellschaft auf und tragen zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen bei. 2. Wir orientieren uns am Hilfebedarf der Klienten, bringen Wertschätzung entgegen, sind vorurteilsfrei und akzeptieren unterschiedliche Lebensentwürfe. 3. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe zur Erweiterung und Stärkung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten für straffällig gewordenen und gefährdete Menschen und deren Angehörige. 4. Unser Ziel ist die dauerhafte Stärkung des Selbsthilfepotentials für eine künftig straffreie Lebensführung. 5. Es stehen Sozialisation für sozial losgelöste Klienten sowie Resozialisierung und gesellschaftliche Integration im Mittelpunkt unseres gesamten Handelns. 6. In unserem Selbstverständnis sehen wir uns untereinander als Partner im fachlichen Austausch, indem wir Fachstandards weiterentwickeln und Qualitätssicherung kontinuierlich umsetzen. 7. Wir sehen uns als Partner der staatlichen Straffälligenhilfe und arbeiten eng mit anderen Professionen zusammen. 8. Wir beachten gesellschaftsbedingte Veränderungen des Bedarfs der Klienten und entwickeln unser sozialpädagogisches Handeln weiter. 4 3. Organisationsstruktur 5 4. Arbeitsgemeinschaft Fachteam ZEBRA Im Berichtsjahr 2015 fanden insgesamt drei Treffen und eine Zukunftswerkstatt des Fachteams ZEBRA statt. Hinzu kamen mehrere Regionalgruppentreffen sowie die Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen. Bewährt hat sich die Zukunftswerkstatt ZEBRA, die 22.01. bis 23.01.2015 in Quedlinburg stattfand. Die Zukunftswerkstatt wird einmal jährlich im Sinne einer Klausurtagung organisiert. Das Referat 305 des MJ informierte zu den operationellen Programmen des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020. Vorgestellt wurde das Erfordernis des „Personenbezogenen Monitorings“, das in einem weiteren Treffen gesondert thematisiert wurde. Im Jahresrückblick zur Erfassung der Arbeitsergebnisse mit Festlegung zur Erstellung des Jahresberichtes 2014 fand der Austausch statt, der sich dann in einer inhaltlichen Diskussion zur Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten und der Anwendung des Erfassungsprogrammes fortsetzte Die Arbeitsgruppentreffen sind Tagesveranstaltungen, bei dem ein Träger als Gastgeber fungiert. Themen des Treffens am 29.04.15 waren die Richtlinie des EU-Förderprogrammes und die praktische Umsetzung des Monitorings Aktualisierung des Landesflyers Absprache zur Präsentation von ZEBRA zur Malgalerie Themen des Treffens am 16.09.15 waren Öffentlichkeitsarbeit und Feedback zur Malgalerie Entscheidung zur Teilnahme am 21. Deutschen Präventionstag 2016 (DPT) Informationen zum Landespräventionstag im Oktober 2015 in Halle Ideensammlung für einen Fachtag in 2017 Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des EU-Programmes Themen des Treffens am 01.12.15 waren Organisation und Inhalte der Präsentation auf dem 21. DPT in Magdeburg Zeitliche und inhaltliche Planung der Zukunftswerkstatt und der Treffen in 2016 Fachaustausch mit praktischer Relevanz zum zu erwartenden Justizvollzugsgesetz, zur Realisierung der Wiedereingliederung weiblicher Klienten und zur Erfassung Für die Gestaltung des Jahresberichtes, die Vorbereitung und Realisierung zur Teilnahme an der Malgalerie und des Landespräventionstages, die Vorbereitung des 21. Deutschen Präventionstages und zum Anwendungsprogramm fanden weitere Kleingruppentreffen mit engagierten Standorten statt. 6 5. Arbeitsergebnisse und Bewertung 5.1. Tätigkeitsfeld: Beratung und Betreuung Im Jahr 2015 fanden 1.189 Betroffene auf unterschiedliche Wege Zugang zum ZEBRA-Projekt. 293 Klienten nutzten die Langzeitbetreuung, d. h., dass sie mehr als 8 Stunden betreut werden. Die Anpassung auf 8 Stunden zwecks Erfassung im Monitoring fiel im Jahr 2015 nicht ins Gewicht, da in der Regel der Betreuungsaufwand schon immer wesentlich höher war und ist. Weitere 740 Klienten wurden in Form der Kurzzeitbetreuung begleitet. 56 Angehörige nutzen ebenfalls das Beratungsangebot; ausschließlich als Kurzzeitbetreuung. 450 418 400 350 300 250 247 von Haft gefährdet 198 200 Inhaftiert Haftentlassen 150 100 75 47 50 48 0 Kurzzeitbetreuung Langzeitbetreuung Die Grafik verdeutlicht, dass die Kurzzeitbetreuung vorrangig von straffällig gewordenen und von Haft gefährdeten Menschen genutzt wurde, während die Langzeitbetreuung zum überwiegenden Teil Inhaftierte wahrgenommen haben. Das ab Mitte des Jahres greifende Monitoring erfüllte nicht die Befürchtungen, dass Hilfesuchende die Formblätter ablehnen. Tatsächlich war die Bereitschaft der Teilnehmer im Zugang höher als erwartet. Es ist nicht abzusehen, wie sich diese Teilnahmebereitschaft künftig gestalten wird. Der Erfolg des vereinbarten Betreuungszieles ist nicht zu messen am Abschluss des Monitorings. Der formelle Akt der Austrittserklärung erfolgt häufig nicht. Durch die Vermischung der Zahlen im Berichtsjahr ist kein eindeutiger Wert ermittelbar. Ungefähr die Hälfte der Langzeitbetreuungen, die für das Monitoring ihr Einverständnis gegeben haben, ist für einen Abschluss mit Formularaustritt nicht greifbar, weil sie sich telefonisch oder gar nicht abmelden, wenn aus deren Sicht die Betreuung ausreichend war. 7 Was ist uns im Berichtsjahr aufgefallen? Laut Strukturveränderungsplan wurde die JVA Dessau geschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Auswirkungen spürbar. Für das Fachteam ZEBRA schwer nachvollziehbar sind die niedrigen Belegungszahlen des Offenen Vollzuges. Dies gilt im gleichen Maße für die Möglichkeiten von Lockerungsmaßnahmen im geschlossenen Vollzug. Im Sinne gelingenden Übergangsmanagements ist hier noch Potenzial vorhanden. Wir wiederholen unseren Hinweis, dass bei Klienten mit potenziell vorzeitiger Entlassung unser Handlungsspielraum für vorbereitende Maßnahmen eingeschränkt ist. Der tatsächliche Termin ist häufig sehr vage. Es geht hauptsächlich um den Zeitraum zwischen Warten auf Anhörungstermin und Beschluss und darauf folgend vom Beschluss zur realen Entlassung. Das hat zur Folge, dass Vorbereitungen umsonst waren, weil kurzfristig trotz positiver Prognose seitens der JVA negativ entschieden wurde bzw. umgekehrt bei geringer Wahrscheinlichkeit kurzfristig ohne ausreichende Vorbereitung entlassen wurde. Für die durch die Strukturveränderungen und durch Personalwechsel einhergehenden Schwierigkeiten in Kommunikation und Logistik wurden durch die Sozialarbeiter im Vollzug und die ZEBRA-Mitarbeiter gemeinsame Lösungswege gesucht und gefunden. Großen Nachholbedarf in diesem Punkt hat allerdings der Frauenvollzug, der bekanntlich in Brandenburg umgesetzt wird. Insbesondere eine Zusammenarbeit vom Offenen Vollzug in Spremberg wird offen abgelehnt. In Punkt Entlassungsvorbereitungen wird ZEBRA ausgeschlossen. Bei Initiative durch die weiblichen Inhaftierten wird zur Absprache auf die Besuchszeiten am Wochenende verwiesen. Unter diesen Bedingungen ist eine Unterstützung Entlassungsvorbereitung nicht möglich. Auf der anderen Seite gibt es durch Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer eine höhere Kooperationsbereitschaft, indem z. B. Telefonberatungszeit ermöglicht wurde. Die Zusammenarbeit zu anderen Behörden, wie Jobcenter und Beratungsstellen gestaltet sich zunehmend positiv. Abzuwarten ist, ob durch das aktuelle Justizvollzugsgesetz auch einheitliche Regelungen in Bezug auf Leistungsgewährung möglich werden, die bisher regional sehr unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wurden. In der Arbeit mit den Klienten haben sich zwei Aspekte verschärft, die ohnehin schon schwierig waren. Das ist das Beschaffen von Wohnraum und Probleme durch Drogenkonsum. Mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes im November 2015 beeinträchtigte sich die Wohnraumsituation noch weiter. Durch diese gesetzliche Grundlage werden Mieter und Vermieter in Verantwortung genommen, indem sie schriftlich das Mitbewohnen bestätigen müssen. Konkret bedeutet das, dass eine vorrübergehende Unterbringung im Freundeskreis oder in der Familie erschwert wird. Der Entlassene benötigt eine Meldeadresse, die von dem Wohnungsgebenden der zuständigen Meldebehörde bestätigt werden muss. Dies kann zu Problemen mit dem Vermieter führen. Die Bereitschaft des Umfeldes, den Bekannten aus dem Vollzug aufzunehmen, wird dadurch sinken. 8 Für die Anmietung eigenen Wohnraums gibt es weiterhin große Schwierigkeiten. Der soziale Wohnraum ist stark verknappt. Dazu beigetragen hat auch, dass aus aktuellem Anlass kommunale Wohnungsträger verpflichtet wurden, Flüchtlingen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Neben dieser objektiven Knappheit und deshalb bedeutender ist es aber die Erfahrung der Vermieter mit dieser Klientel. Abtretungserklärungen des Jobcenters i. S. einer festen Einnahmequelle sind längst kein Argument für die Vermieter. Anfragen durch Mietschuldner wurden ohnehin abgelehnt. Aber auch Mietgebaren in der Vergangenheit (Lautstärke, Hausordnung, mietwidriges Verhalten) generieren eine eher ablehnende Haltung. Bei fehlender Vorvermieterbescheinigung und SchufaEinträgen ist ein Mietvertrag sehr unwahrscheinlich. Daran ändern auch Mietspiegelanpassungen seitens regionaler Leistungsträger nichts. Selbst potenziell für Wiedereingliederung und Integration Motivierte sind stigmatisiert und erhalten kaum eine Chance. Zusätzliche Hemmnisse einer Wiedereingliederung, nicht nur bezüglich der Wohnungsproblematik, sind Betäubungsmittelmissbrauch bzw. die Sucht bei einer größer werdenden Anzahl unserer Klienten. Dies äußert sich wie in den vergangenen Berichtsjahren beschrieben durch Unzuverlässigkeit, wenig Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, mangelnde Motivation und wachsende Gewaltbereitschaft und Zerstörungswut. Dennoch gibt es Interesse seitens der Klienten, sich langfristig behandeln zu lassen. Die Erfahrungen zeigen, dass die formellen Schritte zur Beantragung einer Therapie während der Haft schneller bewerkstelligt werden können. Voraussetzung dafür ist aber jedoch die Teilnahme an Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt. Nur dadurch wäre ein reibungsarmer Übergang unmittelbar nach der Entlassung in die Therapieeinrichtung möglich. Entgegen einer stationären Anschlussbehandlung besteht eine mangelnde Bereitschaft von einer geschlossenen Institution in die nächste zu wechseln. Angebote in der JVA wurden oft ausgeschlagen und sie entscheiden sich für die entsprechenden Schritte außerhalb der Haft. Dabei haben sie den Umfang und die Langwierigkeit nicht im Blick. Deshalb lässt die Motivation schnell nach und es findet keine Therapie statt. Auffällig bei der Betreuung der unter 25-Jährigen ist, dass trotz höheren Aufwandes keine größere Nachhaltigkeit zu erwarten ist. Die Betreuungsziele müssen sehr kleinschrittig formuliert werden. Eine kontinuierliche Mitarbeit ist eher selten. Beispiele für erweiterte Angebote Anti-Gewalt-Training (AGT) in der JVA Volkstedt Anlass und Motivation war der Fakt, dass im Rahmen des Übergangsmanagements die Sozialarbeiter innerhalb als auch außerhalb des Vollzuges an Betreuungsgrenzen stoßen, weil (künftige) Haftentlassene teilweise nicht über elementare soziale Kompetenzen verfügen. Dies wird durch das Fachteam ZEBRA seit 2012 kommuniziert. Um die Ressourcen der am Resozialisierungsprozess Beteiligten zu bündeln, entstand die Idee des Kooperationsprojektes zwischen der JVA Volkstedt und dem Rückenwind e. V. Bernburg. 9 Ziel ist die Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenzen, insbesondere Kommunikation, Empathie, Perspektivenwechsel, Konfliktfähigkeit und legale, gesellschaftlich akzeptierte Lösungsstrategien, Impulskontrolle und Erlernen von Handlungsalternativen in herausfordernden Situationen In 10 Trainingseinheiten wurden mittels dialogisch geführter Gruppengespräche Elemente aus Systemischer Beratung, Transaktionsanalyse und Neuro-Linguistischen Programmieren angewendet. Schwerpunkt ist die Einführung in die gewaltfreie Kommunikation. Mit dem Training gelingt der Prozess der Verantwortungsübernahme. Damit haben die Teilnehmer im künftigen Leben Optionen und eine Wahl, wie sie sich verhalten wollen. Während der Haft zeigen die vorwiegend männlichen Klienten eine hohe Motivation zum straffreien Leben nach der Haft. Sie sind meist ohne familiäre Bindung und besitzen wenig ausgeprägte soziale Kompetenzen. Aus diesem Grunde wird nicht selten der Wunsch nach einem Wohnortwechsel geäußert, um sich aus dem alten sozialen Umfeld zu lösen. Hierzu gibt es die verschiedenen Angebote der Beratung und Betreuung. In den seltensten Fällen steht ein Arbeitsplatz nach Haftentlassung zur Verfügung. Sobald jedoch die formellen Akte zu Wohnraum und Leistungsbezügen geklärt sind, entsteht ein Freiraum, der von den meisten Klienten nicht sinnvoll genutzt wird. Trotz Wohnungswechsel geraten sie schnell in alte Verhaltensschemen und kontaktieren ein ähnliches soziales Umfeld. Aus diesem Grunde ist eine Begegnungsstätte mit entsprechenden Freizeitangeboten eine sinnvolle Ergänzung im ZEBRA-Projekt. Die Nutzung der Freizeitangebote und die Mitwirkung in der Begegnungsstätte sind nicht an Betreuungsvereinbarungen oder -zeiten gebunden. Einige Klienten halten dadurch bereits seit mehreren Jahren Kontakt zum Verein. Kochprojekt in Magdeburg In Magdeburg wurde vierzehntägig das Projekt „Gemeinsames Kochen“ angeboten. Ziel ist es, ehemaligen sowie derzeit Inhaftierten des Offenen Strafvollzugs Magdeburg die Planung, den kostenbewussten Einkauf und die Zubereitung von warmen Mahlzeiten zu ermöglichen. Durch das Kochen in der Gruppe wurden in einem alltagsgerechten Setting soziale Kompetenzen gefördert sowie soziale Kontakte geknüpft. Dieses Angebot fand in den Räumlichkeiten des Vereins statt. Die Bewertung des Angebotes mit einhergehender Reduzierung der Kultur-und Behandlungsstunden sehen wir kritisch. 10 Freizeitprojekt in Halle In Halle gestalten die Klienten selbst die Veranstaltungsangebote. Neben Spielenachmittagen, Sportangeboten, Ausflügen innerhalb von Halle und dem Saalekreis, gemeinsames Kochen oder Grillen, werden auch Geburtstage der Klienten oder Osterbrunch und Weihnachtsfeiern durchgeführt. Jährlich wird ein großer Ausflug (Dresden, Erfurt…) geplant, wo monatlich ein kleiner Eigenbeitrag angespart wird. Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verantwortung werden gefördert. Die Fähigkeiten zu planen, zu organisieren und Veranstaltungen durchzuführen, werden ausgeprägt. Zur Unterstützung können wir auf Partner unseres Netzwerkes (z.B. Einsatzstellen der Fachvermittlungsstelle) zurückgreifen. Durch die Kontakte in der Begegnungsstätte entwickelte sich ein System der Hilfe zur Selbsthilfe. Hemmungen, Hilfebedarf konkret zu erfragen und abzufordern, wurden überwunden. Hilfe durch andere zu erfahren, motivierte, selbst auch aktiv zu werden. Handwerkliche Fähigkeiten wurden entdeckt, die sinnvoll für sich und andere angewendet wurden. So wurden jedes Jahr zu Weihnachten für hilfebedürftige Kinder kleine Weihnachtsüberraschungen gebastelt und liebevoll verpackt. Der Dank der Kinder ist eine Wertschätzung, die vielen Klienten bis dahin kaum zu Teil wurde. Das Selbstwertgefühl, aber auch das Bewusstsein, für die Gesellschaft ein nützliches Mitglied sein zu können, wird dadurch ungemein aufgewertet. Im Rahmen der Begegnungsstätte eröffnen sich neue Möglichkeiten in vertrauensvoller Atmosphäre über Ängste und Probleme ungezwungen zu sprechen. Hier sind Themen über Sucht und Therapien, Wohnung, Arbeit und Partnerschaft oft Gesprächsstoff. Erfahrungen der Teilnehmer wurden ausgetauscht. Klienten mit finanziellen Sorgen haben die Möglichkeit über die Fremdgeldverwaltung, zu lernen ein Haushaltsbuch zu führen und Verbindlichkeiten regelmäßig zu zahlen. Dieses Angebot ersetzt keine Schuldnerberatung. Das Angebot soll Interesse wecken, sinnvoll mit Freizeit umgehen zu können. Die Vorurteile, dass alle Kontakte zu ehemaligen Inhaftierte zwangsläufig zum Rückfall führen, konnte bei den Teilnehmern nachhaltig ausgeräumt werden. Mit den Sozialen Trainings und den Freizeitangeboten haben wir regional also Beispiele für best practice, die nachahmenswert sind. Beratung und Betreuung von Häftlingen mit Migrationshintergrund und multiplen Integrationshemmnissen Das Projekt ZEBRA für Migranten startete am 01.01.2015 unter der Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Jerichower Land e. V. Das Projekt bedient die Justizvollzugsanstalten Sachsen–Anhalts. Menschen, die nicht deutscher Herkunft sind und Schwierigkeiten haben, sich in Vollzugsanstalten zu integrieren, bekommen von uns Hilfe und Betreuung. Wir beraten sie gerne, sowohl vor der Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung. Die Vorstellung des Projektes in den Justizvollzugsanstalten Burg, Halle 1, Halle 2, Volkstedt, und Raßnitz, sind gut angekommen. Die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten wünschen sich jemanden, der die Mentalitäten und die Kulturen versteht, über Vollzugserfahrungen verfügt und verschiedene Sprache beherrscht. 11 Es gab viele Gespräche, die in Vorbereitung auf die Entlassung stattfanden .Der Gefangene möchte z. B. wissen, wie man in der Botschaft seines Heimatslandes den Reisepass verlängert. Meine ersten Kontakte mit ZEBRA Mitarbeitern in Quedlinburg haben mich sehr positiv beeinflusst und ich konnte aus Gesprächen mit den Kollegen sehr viele Erfahrungen auf mein Projektes beziehen Die meisten der straffälligen Menschen mit Migrationshintergrund büßen Ihre Strafen in der Justizvollzugsanstalt Burg ab. Diesbezüglich finde ich den Arbeitskreis Resozialisierung und Kriminalprävention im Jerichower Land sehr sinnvoll. Die gute Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalt Burg und dem Diakonisches Werk im Jerichower e.V ermöglicht eine bessere Qualität der Betreuung vor und während der Inhaftierung und auch nach der Haftentlassung. In der JVA Burg sind sehr unterschiedliche Probleme zu bewältigen, die häufig ein Hindernis haben: Sprache. Der eine Klient will eine Drogentherapie machen, konnte aber nicht, weil er kein Deutsch spricht. Also gilt es erst die Probleme mit der Sprachbarriere zu regeln. Ein anderer Klient will sein Delikt aufarbeiten. Auch hier greift das Problem mit der Sprachbarriere. Während der Haft ist es ganz wichtig, die Rückkehr in die Heimatländer vorzubereiten. Die meisten Inhaftierten wollen nach langer Zeit in Haft so schnell wie möglich zurückkehren. Die Vorbereitung betrifft meistens die Identitätsklärungen, Passbeschaffungen usw. Es ist sehr wichtig, dass die Beratungen und die Betreuungen konstant stattfinden müssen. Besonders in Krisensituationen zeigte sich der Wert des Angebotes. Im Berichtsjahr gab es einen Klienten, der auf Grund seiner Mentalität, Probleme hat und sich daraus Schwierigkeiten bei der Integration ergaben. Der Gefangene isolierte sich in seinem Haftraum, verweigerte Bettwäsche, verhielt sich aggressiv und randalierte. Die Kooperation in solchen Situationen mit dem Sozialarbeiter, Arzt und Psychologen trugen entscheidend zur Deeskalation bei. Im Alltag erklärten wir den Vollzugsplan in der jeweiligen Heimatsprache, damit der Klient den Sinn versteht und nicht seine Unterschrift aus Unverständnis verweigert. Zu unseren Aufgaben gehört es, Unklarheiten zu beseitigen. Wer sich therapieren lassen möchte, muss in der Lage sein, mit dem Therapeuten kommuniziere zu können. Hierfür erklären wir dem Gefangenen die Bedeutung der Teilnahme an einem Deutschkurs. Die Kommunikation zwischen Gefangenen mit Migrationshintergrund und dem Anstaltspersonal ist ansonsten akzeptabel. Im Bedarfsfall gibt es englisch sprechende Mitarbeiter oder ein Dolmetscher wird hinzugezogen. Für ganz wichtig erachten wir, dass das Zugangsgespräch mit Gefangenen mit Migrationshintergrund in allen Anstalten grundsätzlich mit den Fachkräften (Psychologe, Arzt, Psychiater, Anstaltsseelsorger) durchgeführt werden soll. Die Qualität des Zugangsgespräches trägt entscheidend de-eskalierenden Charakter. 12 In der Betreuung werden wir mit verschiedenen Problemen konfrontiert: Teilnahme an einer Drogentherapie Teilnahme an einem Sprachkurs Die Erklärung der gesetzlichen Grundlagen des Aufenthaltstitels Die Voraussetzung für einen Ausgang oder eine Lockerung Die Vorbereitungen auf Entlassung . Redaktion F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg M. Mannewitz, VSB Magdeburg e. V. S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V. M. Kleinschmager, Reso-Witt e.V. P. Tognon, Diakonisches Werk im Jerichower Land e. V. 13 5.2. Tätigkeitsfeld: Vermittlung gemeinnütziger Arbeit Zur Zielgruppe zählen erwachsene Klienten, die zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, aufgrund einer Bewährungsauflage laut Bewährungsbeschluss ohne Unterstellung oder aufgrund einer Arbeitsauflage gem. § 153a StPO gemeinnützige Arbeit leisten sollten. 2015 wurden im Land Sachsen-Anhalt 2.021 Fälle bearbeitet, von denen 1.529 Fälle abgeschlossen wurden. Dies bedeutet eine Vermeidung von insgesamt 27.073 Hafttagen und eine Ersparnis von 2.867.842,80 Euro Unterbringungskosten. Außerdem leisteten 472 Klienten 20.549,5 Arbeitsstunden ab. Die Beschäftigung der Klienten erlitt in den Wintermonaten einen beachtlichen Einbruch. Zudem kam es durch Mittelkürzungen bei den Einsatzstellen zu Wegfällen von Arbeitsangeboten innerhalb der Vereine, der Kommunen und Städte. Dazu gehören auch Stellen, die bisher herausfordernde Klienten beschäftigten. Ohne die positive Einstellung der Mitarbeiter in den Einsatzstellen und das Verständnis für die Probleme und Verhaltensweisen der Klienten war und wird die Vermittlung um ein Vielfaches schwieriger. Die Mitarbeiter der Einsatzstellen sind ein bedeutender Teil im Hilfesystem für diese Menschen. Sie gaben den Klienten Chancen, Anregungen und waren nicht unerheblich daran beteiligt, aufgezeigte und erarbeitete Lösungsmuster mit dem Klienten umzusetzen. Dennoch kam es auch zu Wegbrüchen von Einsatzstellen. Einige (potentielle) Einsatzstellen waren aufgrund der multiplen Problemlage von Klienten, deren Unzuverlässigkeit und Unsicherheit im Umgang mit ihnen abwehrend. Sie stiegen aus dem Kooperationssystem aus oder ließen sich erst gar nicht akquirieren. Die Problematik der Abhängigkeitserkrankungen vieler Klienten blieb dabei sehr auffällig ein beständiges Hindernis in der Vermittlung als auch der vollständigen Ableistung der Stunden. Diese Klienten waren wenig belastbar und daher äußerst unzuverlässig. Suchteinsicht gab es fast nie. An diesem Punkt konnten und wollten Einsatzstellen häufig nicht (mehr) in eine Kooperation einsteigen. Einige Fachvermittlungsstellen, z.B. Dessau-Roßlau und Stendal, erlebten in der Arbeit mit den weiblichen Klienten unter 30 Jahren intensive Probleme. Diese forderten eher eine Anpassung an ihre Situation und waren nahezu kompromisslos. Arbeitszeiten passten ihnen nicht, Kleinkinder und Schulkinder ermöglichten ihnen nicht, Arbeitsstunden zu leisten, besonders, wenn es keinen Partner gab. Gab es einen Partner, sorgten Beziehungsprobleme für Stress und die Arbeit konnte nicht begonnen werden oder die kontinuierliche Stundenableistung erfolgte nicht bis zum Schluss. In wenigen Fällen war der Betreuungsaufwand gering und Klienten konnten ihre Stunden innerhalb einer Einrichtung ableisten. Die Mehrheit der Klienten musste durch deutlich mehr als eine Vermittlung durch ihre Auflage begleitet werden. 14 Gründe, die die Vermittlung erheblich erschwerten bzw. das Scheitern verursachten: Suchterkrankungen Psychische Probleme/ Erkrankungen Erwartungshaltung, möglichst bequem Hohes Strafmaß Körperliche Erkrankungen (Infarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfallgeschädigte) Langzeitarbeitslosigkeit (überwiegend arbeitsentwöhnt und wenig motiviert) Fehlende Arbeitsmotivation (Haushalte mit mehreren Leistungsempfängern) Alter (Klienten über 50 Jahre) Behinderung, Erwerbsunfähigkeit Schwangerschaft Therapien, Krankschreibungen Maßnahmen oder Teilzeitarbeit Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder Wiederholungstaten (entsprechende Personen sind bekannt in vielen Einsatzstellen und erhalten zunehmend Ablehnung) Redaktion D. Wolter, Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. 5.3 Tätigkeitsfeld: Ehrenamtliche Arbeit Die Etablierung des Ehrenamtes in der Freien Straffälligenhilfe wird nach wie vor als eine sehr wichtige Aufgabe von den Trägern angesehen. Sie unterliegt dabei den regionalen Strukturmerkmalen und ist von der lokalen Ehrenamtskultur abhängig. Die ehrenamtliche Arbeit hat sich im Laufe der Jahre als Engagement mit vielschichtigen Facetten in der Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit im Rahmen des Landeskonzeptes ZEBRA entwickelt und findet bei einem Teil der 13 Trägern eine konzeptionelle Verankerung. Den Berichten der Träger zu Folge waren die ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen durchschnittlich mindestens 5,5 bis zu maximal 30 Stunden wöchentlich tätig. Die ehrenamtliche Arbeit fand auf unterschiedlicher Art und Weise statt. Sie richtete sich in Abstimmung der Unterstützungsbedarfe der jeweiligen Träger in der Regel nach den Interessen, Möglichkeiten und Fähigkeiten der Ehrenamtlichen. So erfüllten sie eine wichtige Funktion in den Einsatzfeldern: - Öffentlichkeits- /Gemeinwesenarbeit (z.B. Mitwirkung an öffentlichen Trägeraktivitäten) - Sport- und Freizeitaktivitäten ( z.B. Fußball- / Volleyballturniere, Kochen, Museumsbesuche) - Gruppen- und Projektarbeit (z.B. EDV- Kurse, Freizeitgruppen, Spielenachmittage) - lebenspraktische Hilfen (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Umzugsund Renovierungshilfe) - punktuelle Begleitdienste in der Einzelfallarbeit (z.B. Begleitung zu Ämtern, anderen Institutionen) - Vermittlung von Alltagskompetenzen (z.B. Verhaltensweisen, Fertigkeiten, Normen) und - administrative Aufgaben (z.B. Kurierdienste). 15 Die Träger aus Magdeburg, Wittenberg, Halle und Burg, setzten ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der individuellen Betreuung straffällig gewordener Menschen nach der Haftentlassung wie z.B. in der Tagesförderung einer stationären Maßnahme und gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Haftentlassenen ein. Erfahrungsgemäß können und kamen vorrangig ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen mit Fachkompetenzen und Erfahrungen in der sozialen Arbeit zum Einsatz. Die Gewinnung dieser Ehrenamtsgruppe gestaltete sich ab Mitte des Jahres 2015 jedoch zunehmend schwieriger. Hintergrund bildete der steigende Bedarf an Unterstützung und Hilfe in der Integration von Flüchtlingen, deren Lobby weitaus höher ist als das unserer Zielgruppe. In den Bereichen lebenspraktische Hilfen, administrative/organisatorische Aufgaben, Freizeitgestaltung, Projekt- und Gruppenarbeit waren überwiegend arbeitsuchende Menschen, ehemaligen Klienten und Ruheständler tätig. Hinsichtlich der Altersstruktur hat sich auch im Jahr 2015 weder ein Trend noch eine Tendenz einer spezifischen Altersgruppe herausgebildet. Die Altersspanne lag zwischen 20 und 70 Jahren und die Motive waren nach wie vor sehr individuell. Für die Menschen, die sich engagierten, stand meist eine sinngebende Arbeit zu leisten im Vordergrund ihres Tuns. Darüber hinaus spielte die Suche nach neuen Herausforderungen, sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Anerkennung eine nicht unbedeutende Rolle. Jeder ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen erfuhr während seines Einsatzes eine dauerhafte Unterstützung und Begleitung von Seiten der hauptamtlichen Mitarbeiter/Innen. Als verpflichtende Standards setzten die Träger Zugangsprüfungsverfahren, Schulungen, Erfahrungsaustausche und Beratungen um. Die grafische Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des Ehrenamtes der letzten fünf Jahre und zeigt im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 einen Wiederaufwuchs von 25%. Dieser kam vor allem in Magdeburg und Halle zustande. In beiden Standorten werden Freizeitangebote im Rahmen des Landesprojektes ZEBRA vorgehalten, aus der sich ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen rekrutierten ließen. Ehrenamtliche Mitarbeiter Ehrenamtliche Mitarbeiter 45 35 28 20 2011 2012 18 2013 2014 16 2015 Jeder der Träger berichtete von unterschiedlichen, in Abhängigkeit von regionalen Strukturen stehenden, Erfahrungswerten in der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/Innen. In deren Bemühungen gab es verschiedene Praktiken und Vorgehensweisen. Wittenberg und Burg z.B. waren und sind in den regionalen Ehrenamtsagenturen vertreten, haben mit Flyern, in vereinseigenen Homepage oder anderweitigen öffentlichen Plattformen in ihrer Region für das Ehrenamt geworben. Magdeburg, Halle und Halberstadt profitieren wiederum vorrangig von dem bestehenden Bekanntheitsgrad, betriebener Mundpropaganda und das vorstellen der ehrenamtlichen Arbeit in regionalen Gremien. Bei allen Aktivitäten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen haben sich in einem Punkt alle Träger verständigt, das Lobby der sozialen Arbeit in der Freien Straffälligenhilfe weiterhin zu stärken und gesellschaftliche Vorbehalte, mangelnde Akzeptanz gegenüber der Zielgruppe abzubauen. Als Problematik stellt sich für einen Großteil der Träger unverändert das Fehlen finanzieller Mittel in der Aufwandsentschädigung geleisteter Ehrenamtsarbeit dar und lässt nicht selten Bewerber von ihrem Vorhaben Abstand nehmen. Redaktion C. Freygang, Reso-Witt e. V. S. Hasse, Freie Straffälligenhilfe Halle e. V. 6. Ausblick Im Jahr 2016 wird die Landtagswahl stattfinden. Selbstverständlich wünschen wir uns auch künftig die Verbindung der Politik mit diesem Arbeitsfeld. Fachlich und inhaltlich streben wir die Forcierung von Kooperationen an. Da steht für 2016 der 21. Deutsche Präventionstag ganz oben. Aber auch vereins- und fachübergreifende Veranstaltungen zur Umsetzung der Arbeit nach dem neuen Justizvollzugsgesetz werden die Schwerpunkte in 2016 sein. Die Treffen im Fachteam ZEBRA werden zunehmend inhaltliche Fragestellungen und Auseinandersetzungen haben. Angedacht sind weiterführende Betreuungen, Grenzen und praktische Umsetzung von Kooperationen. Gesamtredaktion C. Freygang, Reso-Witt e. V. F. Pietsch, Rückenwind e. V. Bernburg 17 7. Zahlen auf einem Blick Fachvermittlungsstelle Aufträge absolut Abgeschlossen Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe Geleistete Tagessätze Arbeitsauflagen nach § 153a StPO Geleistete Stunden 2.021 1.529 1.078 27.073 472 20.550 Beratung und Betreuung Langzeitbe treuung abgeschlos sen von Haft gefährdet 47 33 7 Inhaftiert 198 79 75 5 Haftentlassen 48 22 740 56 Summe 293 144 116 43 Betreuung kurz lang 89 85 Kurzberatung Angehörige von Haft gefährdet 418 4 Inhaftiert 247 Haftentlassen Summe Teilnahme am Monitoring Ehrenamt Gesamt 35 JVA Burg männlich weiblich 18 OV Magdeburg 9 11 17 JVA Dessau JVA Volkstedt 22 15 21 19 JVA Halle 53 41 JA Raßnitz 47 24 JVA Luckau-Duben 7 2 MRV Uchtspringe 5 4 MRV Bernburg 1 andere Bundesländer 14 4 262 211 gesamt 18
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