Öffentliche Ausschreibung von Leistungen nach VOL/A Leasing von Multifunktionsgeräten für Schulen a) Auftraggeber: Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Vergabestelle, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz, Tel.: 03663/488-347,-753 Fax 03663/488-494, E-Mail: [email protected] beabsichtigt, Leasing von Multifunktionsgeräten für Schulen (Vergabenummer: vstö 02/16-01-l), durchzuführen. b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) die Form, in der die Angebote einzureichen sind: Die Angebote sind verschlossen, im deutlich gekennzeichneten Umschlag einzureichen bei: siehe Punkt a) d) Art und Umfang der Leistung : vstö 02/16-01-l Leasing von Multifunktionsgeräten für Schulen 44 Stück Multifunktionsgerät/Standgerät A3 s/w mit 2 Ausgabefächern im Inneren der Maschine 1 Stück Multifunktionsgerät/Standgerät A3 Color mit mit 2 Ausgabefächern im Inneren der Maschine e) Zulassung von Nebenangeboten: nein f) Ausführungsfristen: 31. KW 2016 g) Anforderungen der Vergabeunterlagen: durch E-Mail oder Fax an die Vergabestelle – siehe Punkt a) Die Unterlagen werden von der Vergabestelle kostenlos per E-Mail versandt. Bei der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist das Vorhaben, die vollständige Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer anzugeben. h) Angebotsfrist: 07.06.2016, um 11:00 Uhr, NB Raum 233 i) Ablauf Zuschlagsfrist: 22.07.2016 j) Sicherheitsleistung: keine k) Zahlungsbedingungen: VOL/B §§ 15 und 17 l) Geforderte Eignungsnachweise: Der Nachweis der Eignung kann durch ein gültiges Präqualifikationszertifikat geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Mit dem Angebot sind die ISO 9001, ISO 7779, Blauer Engel und Energy Star beizufügen. m) Zuschlagskriterien: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot (VOL/A § 18 Nr. 1). n) Nachprüfstelle für behauptete Verstöße gegen die Vergabebestimmungen: Thüringer Vergabekammer, Weimarplatz 4, 99423 Weimar (Es besteht die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach §19 Abs. 2 ThürVgG. Kann der AG der Beanstandung nicht abhelfen, wird der Vorgang an die Vergabekammer weitergereicht und es entsteht die Kostenfolge nach §19 Abs. 5 ThürVgG). Fügmann Landrat
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