3.1.2 Weisung zum Portfolio ‚Berufseignung

Weisungen zum Portfolio ‚Berufseignung’
Das Eignungsverfahren stützt sich auf einerseits auf Gespräche, anderseits auf das von der/dem
Studierenden in eigener Regie zusammengestellte und verfasste Portfolio, welches aus einer Reihe
von Dokumenten besteht.
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Die/der Studierende ist verpflichtet, im Basisstudium zwei Gespräche mit Praxiscoaches aus
dem Orientierungspraktikum und zwei Gespräche mit Dozierenden des Instituts zu führen.
Die ersten beiden Gespräche sind bis Woche 52 (Dezember), die weiteren beiden vor Ende der
Woche 22 (Mai/Juni) von der/dem Studierenden mit den Dozierenden oder Praxisleiter/innen zu
vereinbaren. Gesprächsverlauf und -inhalte sind verbindlich geregelt (vergl. Wegweisung).
Die/der Studierende erstellt ein Portfolio, das eine ausgewählte Sammlung von Arbeiten enthält,
welche den Prozess der Eignungsklärung dokumentieren. Das Portfolio wird vor den
Gesprächen der/dem Dozierenden oder der/dem Praxisleiter/in zur Einsicht vorgelegt.
Die Dokumentation enthält folgende Arbeiten
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Exemplarische Dokumente zu Lebenslauf und Vorbildung
Lernvereinbarung aus der ersten Studienwoche (Berufsmotivation und
Entwicklungsziele)
Selbsteinschätzung FIT (vom Aufnahmegespräch oder nochmals erstellt)
Selbsteinschätzung anhand der reglementarische vorgegebenen Eignungskritierien
Ersteinschätzung des Vorwissens und der eigenen beruflichen Kompetenzen
Schriftlicher Rückblick auf die Praktika des Basisstudiums
Schriftliche Reflexionen mit Zielvereinbarungen aus den vier Eignungsgesprächen
Zusammenfassende Selbsteinschätzung
Formular berufspraktische Erkundungen
Evt. weitere individuell ausgewählte Dokumente und Arbeiten
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Die Gespräche orientieren sich an den Kriterien für die Berufseignung (vergl.
Beobachtungshilfe). Sie dienen der/dem Studierenden als Standortbestimmung, benennen
deren/dessen Entwicklungsmöglichkeiten und münden in einer schriftlichen Zielvereinbarung.
Im Eignungskonvent (Woche 19 - 22) nehmen Dozierende und Praxiscoaches der
Orientierungspraktika die abschliessende Eignungsbeurteilung bezüglich Beruf und Stufe vor.
In einem Rückmeldegespräch konfrontiert ein/e Dozent/in die Selbstseinschätzung der/des
Studierenden mit der Eignungsbeurteilung des Eignungskonvents.
Die Richtlinie über die Eignungsklärung regelt das Vorgehen in Zweifelsfällen sowie die
Rekursmöglichkeiten.
Tel. 043 255 13 53 Fax 043 255 13 00
www.unterstrass.edu
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Seminarstrasse 29 8057 Zürich
Postkonto 80-2440-7
3.1.2 Weisung zum Portfolio ‚Berufseignung’.doc, 20.09.2016 / MG