Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden, entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 28 Freitag, den 30. September 2016 Nr. 39/2016 Nr.39/2016 - 2 - Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 07. Oktober 2016 Eichsfelder Kessel Fundsachen Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft wurden die in Niederorschel gefundenen Gegenstände aufgenommen: Annahmeschluss für Beiträge, die in den „Eichsfelder Kessel Nachrichten“ am 14. Oktober 2016 veröffentlicht werden sollen: Dienstag, 04.10.2016, 17:30 Uhr Beiträge geben Sie bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse: [email protected]. Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff, telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen. Öffnungszeiten der Verwaltung Bitte informieren Sie sich unter: Telefon: 036076 5570 Fax: 036076 55780 Internet: http://www.eichsfelder-kessel.de E-Mail: verwaltungsgemeinschaft @eichsfelder-kessel.de DE-Mail [email protected] Die Gesamtübersicht erscheint wieder in der nächsten Ausgabe! Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076 55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller. Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon (03 60 76) 569-0 Fax: (03 60 76) 569-32 E-Mail:[email protected] Internet:www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 - 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 - 11:45 Uhr Do 09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 50 66 780 Ortsnetzspülungen: 04.10. - 07.10.2016 Reifenstein, Rüdigershagen, Kleinbartloff (Änderungen vorbehalten, genauere Infos über www.waz-ek.de möglich). Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. In diesem Zusammenhang können zeitweise Trübungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie Ihren Hausanschluss entsprechend zu spülen. Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger Deuna Gemeinderatssitzung der Gemeinde Deuna Am Freitag, dem 07.10.2016, um 19:30 Uhr, findet im Gemeindebüro Deuna, Hauptstraße 30, die 27. Gemeinderatssitzung Deuna, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16.09.2016 4. Informationen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragestunde 6. Vorstellung der Firma Nordstrom zur Planung Windpark 7. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Deuna sowie den Ortsteilrat Vollenborn vom 24.01.2014 8. Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Deuna 9. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) - Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG 10.Kreditaufnahme Eichsfelder Kessel - 3 - 11. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung. gez. Alfons Müller Bürgermeister Gerterode Appell an alle Hundehalter Es gibt „Solche“ und „Solche“ Hundehalter, auch in Gerterode Denn einige unserer Hundebesitzer halten sich an Vorschriften, aber leider nicht alle! Bei der Gemeinde Gerterode wurden wieder vermehrt Beschwerden über Hunde und deren „Hinterlassenschaften“ auf Wegen, Vorgärten und Straßen vorgetragen. Betroffen ist hier stark der Weg zum Friedhof, dort liegen die Hundehaufen auf der Straße und in dem angrenzenden Grünstreifen. Die in unserer Gemeinde geltende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ enthält Regelungen bezüglich der ordnungsgemäßen Tierhaltung und auch Geldbußen bei Zuwiderhandlungen. Auch wenn diese Bestimmungen der Verordnung bereits öfter bekannt gegeben worden sind, gibt es doch immer wieder Hundehalter, die sich nicht daran halten. Deshalb nochmals für alle Hundehalter zur Erinnerung und vor allem Beachtung: Auszug: Nr. 39/2016 Beschlüsse des Gemeinderates Nachfolgende Beschlüsse, die am 22.07.2016 im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Kleinbartloff gefasst wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss Nr.: 53 - 2016 Auftragsvergabe „Grabenverrohrung Friedhof“, 37355 Kleinbartloff Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die Arbeiten zur Grabenverrohrung am Friedhof nach Einholen von Angeboten an die Firma Tief- und Meliorationsbau GmbH, Hausener Weg 23, 37339 Leinefelde-Worbis gemäß des Angebots vom 18.05.2016 zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7 davon anwesend: ...................................................................... 6 JA-Stimmen .............................................................................. 6 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. „... § 12 Tierhaltung Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigung verpflichtet. Beschluss Nr.: 54 - 2016 Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben von Jürgen Gunkel Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, zu der Bauvoranfrage: „Errichtung eines Lagers für Brennholz, Baumaterial und ausgebaute Bauteile“ in 37355 Kleinbartloff, Lehdenweg (Gemarkung Kleinbartloff, Flur 1, Flurstück 276/7) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bedingung ist: Anbringung eines Sichtschutzes zur Straße zur Wahrung des Ortsbildes. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 6 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. § 19 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 50 Ordnungsbehördengesetz (OBG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen des o. g. § 12 - Tierhaltung, der Ordnungsbehördlichen Verordnungen, verstößt. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße bis 5.000,00 Euro geahndet werden. ...“ Hundeführer sollten immer eine Tüte zum Aufnehmen des Hundekots bei sich führen. Es wird an alle Hundehalter appelliert, den Kot der Tiere sofort zu beseitigen, zum Schutz anderer Tiere und vor allem unserer Bürger. Vorkommnisse sollten bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft in Niederorschel gemeldet werden, damit gegen die entsprechenden Hundehalter vorgegangen werden kann. Beschluss Nr.: 55 - 2016 Auftragsvergabe „Sanierung und Umbau des Friedhofsgebäudes“, 37355 Kleinbartloff 1. Nachtrag Los 3 Tischlerarbeiten Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt: 1. das 1. Nachtragsangebot der Fa. ideeal Strecker & Rogge GmbH, Hestelweg 10, 37351 Dingelstädt wird bestätigt. 2. die Gesamtauftragssumme des Loses 3 Tischlerarbeiten in Höhe von 22.056,72 Euro wird um 8.784,58 Euro erhöht. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 6 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Hartung Bürgermeister gez. Gille Bürgermeister Kleinbartloff Gemeinderatssitzung der Gemeinde Kleinbartloff Am Freitag, dem 07.10.2016, um 18:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Kleinbartloff, Kirchstraße 2, eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung, der Wahlperiode 2014 - 2019, statt. gez. Gille Bürgermeister Nachfolgender Beschluss, der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Kleinbartloff am 17.08.2016 gefasst wurde, wird öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist. Beschluss Nr.: 56-2016 Schließung des Betriebes gewerblicher Art „Gaststätte Zur Linde“ Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, den Betrieb gewerblicher Art „Gaststätte Zur Linde“ zum 31.08.2016 zu schließen. Die Mitarbeiterin ist betriebsbedingt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7 Nr.39/2016 - 4 - davon anwesend: ...................................................................... 4 JA-Stimmen .............................................................................. 4 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Gille Bürgermeister Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Kleinbartloff, die in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht: Beschluss Nr.: 56 - 2016 Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff. Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7 davon anwesend: ...................................................................... 7 JA-Stimmen .............................................................................. 7 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss Nr.: 57 - 2016 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff. Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 7 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss Nr.: 58 - 2016 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinbartloff vom 08.05.2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinbartloff vom 08.05.2012. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 7 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Beschluss Nr.: 59 - 2016 Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschießt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, wobei der nachstehende Satzungstext Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 7 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................. / Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. Eichsfelder Kessel Beschluss Nr.: 61 - 2016 Gebietsreform Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gebietsreform in Thüringen, gemeinsam mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eine Land- oder Einheitsgemeinde zu bilden, mit der Option, weitere Gemeinden bei der Gemeindeneugliederung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: JA-Stimmen .............................................................................. 5 NEIN-Stimmen ........................................................................... / Enthaltungen ............................................................................ 2 Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... / Somit ist der Beschluss angenommen. gez. Gille Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Verpachtung der Gemeindegaststätte „Zur Linde“ in Kleinbartloff Die Gemeinde Kleinbartloff sucht so schnell wie möglich einen neuen Pächter für die Gemeindegaststätte „Zur Linde“ in der Kirchstraße 2, 37355 Kleinbartloff. Die Gaststätte besitzt im Erdgeschoss einen Gastraum mit 24 Plätzen, einen Saal für die Ausrichtung größerer Veranstaltungen mit bis zu 120 Personen, einen Versammlungsraum für ca. 20 Personen, eine Küche sowie die dazugehörigen Sanitäranlagen. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich eine größere und eine kleinere Wohnung. Die Gemeinde beabsichtigt, künftig auch die Bewirtung in der Festhalle dem Pächter zu übergeben. Rückfragen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff, Herrn Gille. Sprechzeiten sind immer dienstags in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro, Hinter den Höfen 11 (Telefon 036076 50336). Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, telefonisch erreichbar unter 036076 55720. Gesucht wird ein Bewerber / eine Bewerberin mit Erfahrung in der Führung eines gastronomischen Betriebes. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung, mit Nutzungskonzept, in einem geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag bis zum 20.10.2016 an die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Gemeinde Kleinbartloff Kennwort: Verpachtung Gemeindegaststätte Bergstraße 51 37355 Niederorschel. gez. Gille Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff Die Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 beschlossen (Beschluss Nr. 56 - 2016) und vom Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Kommunalaufsicht, mit Schreiben vom 15.09.2016 bestätigt. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zur Zeit gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff folgende Benutzungssatzung: Eichsfelder Kessel - 5 - §1 Öffentliche Einrichtung Die Festhalle in der Hauptstraße der Gemeinde Kleinbartloff, mit seinen Räumlichkeiten, ist eine Einrichtung der Gemeinde Kleinbartloff. §2 Nutzungszweck Das Gebäude gliedert sich in 1 Halle mit 1 Anbau. In dem Anbau befinden sich der Ausschankbereich mit integrierter Küche, der Bühneneinbau mit Bühneneingang und Stuhllagernutzung sowie der Sanitärbereich mit Herren- und Damentoiletten. Diese Räume dienen der Durchführung von Versammlungen, Ausstellungen und sonstiger privater, kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen. §3 Nutzungsberechtigte (1) Die Gemeinde stellt diese Räumlichkeiten - den örtlichen und ortsansässigen Vereinen und Organisationen - Gebietskörperschaften und öffentlich rechtlichen Körperschaften und - Privatpersonen nach Maßgabe der Gebührensatzung zur Verfügung. (2) Es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Räumlichkeiten. (3) Entscheidend bei der Vergabe ist der Anmeldezeitpunkt. (4) Jede gewerbliche Nutzung bedarf gesonderter Verträge auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderats. §4 Art und Umfang der Gestattung (1) Die Gemeinde Kleinbartloff erlaubt die Benutzung der Einrichtungen auf Antrag und legt Nutzungsdauer und Nutzungszweck fest. Der Antrag ist vom Benutzer an die Gemeinde Kleinbartloff zu richten. (2) Nach Erteilung der Benutzungserlaubnis erfolgt die aktenkundige Schlüsselübergabe, in Verbindung mit der Übergabe sonstiger Gebrauchsgegenstände durch den Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten sowie die Einweisung für die zu bedienenden Geräte und Anlagen. Es ist untersagt, zusätzliches Mobiliar in den Räumen aufzustellen. (3) Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf kann die Erlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff. Der Gemeinderat ist im Anschluss davon in Kenntnis zu setzen. Das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Einrichtungen, insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Benutzungsordnung. (4) Benutzer, die wiederholt die Einrichtungen unsachgemäß benutzen und gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, werden von der Benutzung ausgeschlossen. (5) Die Gemeinde Kleinbartloff hat das Recht, die genannten Einrichtungen aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend zu schließen. §5 Pflichten der Benutzer (1) Die Gemeinde überlässt dem Benutzer die Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar der Einrichtungen im derzeitigen Zustand. Die Benutzer haben die Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Boden, Wände, Fenster, Türen, Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen. Es ist Pflicht eines jeden Benutzers sich so zu verhalten, dass die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb so gering wie möglich gehalten werden können. (2) Für die gesamte Einrichtung gilt generelles Rauchverbot. (3) Es ist untersagt, in Wände oder Holzteile Nägel einzuschlagen oder Schrauben einzudrehen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass keinerlei Beschädigungen und Rückstände verbleiben. Andernfalls werden Ausbesserungen auf seine Kosten ausgeführt. (4) Die Benutzer geben mit Unterschrift auf der Benutzererlaubnis der Gemeinde die Vertrauensperson bekannt, die dafür Sorge trägt, dass nach der Veranstaltung Licht abgeschaltet sowie die Wasserhähne zugedreht sind und die Zugangstüren abgeschlossen werden. Nr. 39/2016 Die Vertrauensperson haftet ebenfalls dafür, dass die Schlüssel nicht missbräuchlich benutzt werden. (5) Die Endreinigung erfolgt immer durch die Gemeinde und ist für den Benutzer gebührenpflichtig. Der Benutzer ist verpflichtet, nach dem Veranstaltungsende alle genutzten Räume und Außenanlagen besenrein zu übergeben. Anfallenden Müll muss der Benutzer entsorgen. Die Rückgabe der Schlüssel und des Inventars hat am zweiten Tag nach der Benutzung bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmereglungen bedürfen der Genehmigung durch den Bürgermeister bzw. einem von ihm Beauftragten. Bei der Benutzung der Räume über mehrere Tage, hat eine tägliche Zwischenreinigung zu erfolgen. (6) Beschädigung und Verlust von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen auf Grund der Benutzung sind sofort der Gemeinde oder dessen Beauftragten anzuzeigen. (7) Bei Schnee- und Eisglätte obliegt dem Benutzer der Einrichtung die Räum- und Streupflicht während der gesamten Benutzungszeit, einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit. §6 Hausrecht Die Gemeinde Kleinbartloff, vertreten durch den Bürgermeister, führt die Aufsicht und sorgt für die ordnungsgemäße Benutzung der Einrichtung. Sie übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Bürgermeisters, seines gesetzlichen Vertreters und der von ihm beauftragten Person, ist Folge zu leisten. §7 Versicherung Der Benutzer haftet für alle durch den Veranstalter, dessen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Abwicklung) auf dem Grundstück der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff verursachten Personen- und Sachschäden und befreit die Gemeinde Kleinbartloff von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Der Benutzer hat sich gegen Haftpflicht ausreichend zu versichern und den Versicherungsschein der Gemeinde auf Anforderung vorzulegen. Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen und sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignissen, können der Benutzer und sonstige Dritte gegen die Gemeinde keine Schadensersatzansprüche erheben. Für sämtliche vom Benutzer und Dritten eingebrachten Gegenständen übernimmt die Gemeinde Kleinbartloff keine Verantwortung. Die Gemeinde Kleinbartloff haftet nur für Schäden, die auf mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume und des Inventars zurückzuführen sind. §8 Voraussetzungen der Gestattung, Benutzungsgebühren (1) Mit der Benutzung der im § 1 festgelegten Einrichtung unterwirft sich der Benutzer dieser Benutzungssatzung und erkennt sie an. (2) Für die Benutzung o.g. Einrichtungen sind Gebühren und sonstige Kosten nach der Gebührensatzung zu entrichten. §9 Inkrafttreten Die Benutzungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kleinbartloff, den 16.09.2016 gez. Gille Bürgermeister Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachungen betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Nr.39/2016 - 6 - Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 beschlossen (Beschluss Nr. 57 - 2016) und vom Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Kommunalaufsicht, mit Schreiben vom 15.09.2016 bestätigt. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) und der §§ 1, 2, und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in den zur Zeit gültigen Fassungen beschließt der Gemeinderat Kleinbartloff folgende Gebührensatzung: §1 Allgemeines Für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff, in der Hauptstraße, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. §2 Gebührenpflichtige Veranstaltungen Die Tagesgebühr für die Benutzung der Festhalle beträgt: Endreinigung: Kaution für den Schlüssel: Eichsfelder Kessel Kleinbartloff in Rechnung gesttellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids vom Veranstalter bzw. Benutzer an die Gemeinde Kleinbartloff zu überweisen. §7 Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Kleinbartloff, den 16.09.2016 gez. Gille Bürgermeister (Siegel) Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachungen betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Niederorschel 100,00 € 50,00 € 50,00 € In dieser Gebühr enthalten sind, die Raumnutzung zur Vorbereitung und für Aufräumarbeiten, wenn diese je einen Kalendertag nicht übersteigen. Sollte die Festhalle einen weiteren Tag genutzt werden, erhöht sich die Gebühr um einen Pauschalbetrag von 40,00 €. Mit der Übergabe der Schlüssel ist eine Kaution an die Gemeinde zu übergeben. §3 Gebührenfreie Veranstaltungen Für die nachfolgenden Veranstaltungen werden keine Benutzungsgebühren erhoben: 1. Sitzungen des Gemeinderats der Gemeinde Kleinbartloff, 2. von der Gemeinde einberufene Bürgerversammlungen, 3. Veranstaltungen, die von der Verwaltungsgemeinschaft, der Gemeinde Kleinbartloff oder vom Bürgermeister durchgeführt werden, 4. Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, 5. Veranstaltungen von Parteien der Gemeinde Kleinbartloff mit Versammlungscharakter. §4 Inventar und Ersatzkosten (1) Der Benutzer hat das gemeindeeigene Inventar pfleglich zu behandeln. (2) Beschädigungen und Verlust von Einrichtungsgegenständen sowie eventuelle Gebäudeschäden sind unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur sind zu erstatten. §5 Sonstige Gebühren (1) Die Endreinigung der Räume erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 der Benutzungssatzung durch die Gemeinde. Die anfallenden Kosten übernimmt der Nutzer. (2) Bei allen unter § 3 Nr. 1 bis 5 aufgeführten gemeindlichen Veranstaltungen übernimmt die Gemeinde die Reinigung der Räume und die dabei anfallenden Kosten. §6 Entstehung der Ansprüche, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tage, an dem die Benutzung der jeweiligen Einrichtung erfolgt. (2) Mit den Gebühren sind entschädigt: - die Benutzung der Festhalle, einschließlich Küche und Sanitäreinrichtung, - Kosten für Wasser und Strom - Endreinigung. (3) Die gemäß der §§ 2 und 4 Abs. 2 festgesetzten Gebühren dieser Satzung werden nach der Veranstaltung von der Gemeinde Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Niederorschel Am Dienstag, dem 11.10.2016, um 19:30 Uhr, findet im kleinen Versammlungsraum, Rathaus, Marktplatz 2, die 16. Sitzung (Wahlperiode 2014 - 2019) des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten Ladung - Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.08.2016 4. Information des Ausschussvorsitzenden 5. Erstellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinderates 6. Beratung zum 1. Nachtragshaushalt 2016 7. Anfragen und Mitteilungen Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil des Haupt- und Finanzausschusses gez. Michalewski Bürgermeister Impressum Eichsfelder Kessel Nachrichten Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780, E-Mail: [email protected] Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Gemeinschaftsvorsitzende Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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