Amtsblatt - Eichsfelder Kessel

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ und der Mitgliedsgemeinden,
entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.
Jahrgang 28
Freitag, den 30. September 2016
Nr. 39/2016
Nr.39/2016
- 2 -
Nächster Erscheinungstermin:
Freitag, 07. Oktober 2016
Eichsfelder Kessel
Fundsachen
Im Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft wurden die in Niederorschel gefundenen Gegenstände aufgenommen:
Annahmeschluss für Beiträge, die in den
„Eichsfelder Kessel Nachrichten“
am 14. Oktober 2016
veröffentlicht werden sollen:
Dienstag, 04.10.2016, 17:30 Uhr
Beiträge geben Sie bitte bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder
schicken diese per E-Mail an folgende Adresse:
[email protected].
Ansprechpartnerin ist Frau Pfaff,
telefonisch unter 036076 55721 zu erreichen.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Bitte informieren Sie sich unter:
Telefon: 036076 5570
Fax: 036076 55780
Internet: http://www.eichsfelder-kessel.de
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft @eichsfelder-kessel.de
DE-Mail [email protected]
Die Gesamtübersicht erscheint wieder in der nächsten Ausgabe!
Verwaltungsgemeinschaft
„Eichsfelder Kessel“
Die Eigentümer melden sich bitte innerhalb einer Frist von 6
Wochen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“,
Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 26, Tel. 036076
55727, Ansprechpartnerin ist Frau Müller.
Breitenworbiser Straße 1
37355 Niederorschel
Kontakt:
Telefon (03 60 76) 569-0
Fax:
(03 60 76) 569-32
E-Mail:[email protected]
Internet:www.waz-ek.de
Geschäftszeiten:
Mo 13:30 - 15:30 Uhr
Di + Fr
09:30 - 11:45 Uhr
Do
09:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Bereitschaftsdienst:
(außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen)
Telefon: (03 60 76) 569-0
bei Verhinderung:
Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld:
03606 / 50 66 780
Ortsnetzspülungen:
04.10. - 07.10.2016 Reifenstein, Rüdigershagen, Kleinbartloff
(Änderungen vorbehalten, genauere Infos über www.waz-ek.de
möglich). Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.
In diesem Zusammenhang können zeitweise Trübungen nicht
ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie Ihren Hausanschluss
entsprechend zu spülen.
Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger
Deuna
Gemeinderatssitzung der Gemeinde Deuna
Am Freitag, dem 07.10.2016, um 19:30 Uhr,
findet im Gemeindebüro Deuna, Hauptstraße 30,
die 27. Gemeinderatssitzung Deuna,
der Wahlperiode 2014 - 2019, statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten
Ladung
- Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Sitzung vom 16.09.2016
4. Informationen des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Vorstellung der Firma Nordstrom zur Planung Windpark
7. 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und
die Ausschüsse der Gemeinde Deuna sowie den Ortsteilrat
Vollenborn vom 24.01.2014
8. Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von
Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Deuna
9. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
(§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) - Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG
10.Kreditaufnahme
Eichsfelder Kessel
- 3 -
11. Anfragen und Mitteilungen
Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung.
gez. Alfons Müller
Bürgermeister
Gerterode
Appell an alle Hundehalter
Es gibt „Solche“ und „Solche“ Hundehalter, auch in
Gerterode
Denn einige unserer Hundebesitzer halten sich an Vorschriften, aber leider nicht alle!
Bei der Gemeinde Gerterode wurden wieder vermehrt Beschwerden über Hunde und deren „Hinterlassenschaften“ auf
Wegen, Vorgärten und Straßen vorgetragen.
Betroffen ist hier stark der Weg zum Friedhof, dort liegen
die Hundehaufen auf der Straße und in dem angrenzenden
Grünstreifen.
Die in unserer Gemeinde geltende Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ enthält Regelungen bezüglich der
ordnungsgemäßen Tierhaltung und auch Geldbußen bei Zuwiderhandlungen.
Auch wenn diese Bestimmungen der Verordnung bereits öfter
bekannt gegeben worden sind, gibt es doch immer wieder Hundehalter, die sich nicht daran halten. Deshalb nochmals für alle
Hundehalter zur Erinnerung und vor allem Beachtung:
Auszug:
Nr. 39/2016
Beschlüsse des Gemeinderates
Nachfolgende Beschlüsse, die am 22.07.2016 im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Kleinbartloff gefasst
wurden, werden öffentlich bekannt gemacht, da der Grund
der Geheimhaltung weggefallen ist.
Beschluss Nr.: 53 - 2016
Auftragsvergabe „Grabenverrohrung Friedhof“, 37355 Kleinbartloff
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die
Arbeiten zur Grabenverrohrung am Friedhof nach Einholen von
Angeboten an die Firma Tief- und Meliorationsbau GmbH, Hausener Weg 23, 37339 Leinefelde-Worbis gemäß des Angebots
vom 18.05.2016 zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7
davon anwesend: ...................................................................... 6
JA-Stimmen .............................................................................. 6
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
„... § 12 Tierhaltung
Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder
Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung
von Verunreinigung verpflichtet.
Beschluss Nr.: 54 - 2016
Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben von Jürgen
Gunkel
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, zu der
Bauvoranfrage: „Errichtung eines Lagers für Brennholz, Baumaterial und ausgebaute Bauteile“ in 37355 Kleinbartloff, Lehdenweg (Gemarkung Kleinbartloff, Flur 1, Flurstück 276/7) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Bedingung ist: Anbringung eines Sichtschutzes zur Straße zur
Wahrung des Ortsbildes.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 6
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne von § 50 Ordnungsbehördengesetz (OBG) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen des o. g. § 12 - Tierhaltung, der
Ordnungsbehördlichen Verordnungen, verstößt.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Abs. 1 OBG mit
einer Geldbuße bis 5.000,00 Euro geahndet werden. ...“
Hundeführer sollten immer eine Tüte zum Aufnehmen des Hundekots bei sich führen.
Es wird an alle Hundehalter appelliert, den Kot der Tiere sofort
zu beseitigen, zum Schutz anderer Tiere und vor allem unserer
Bürger.
Vorkommnisse sollten bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft in Niederorschel gemeldet werden, damit gegen
die entsprechenden Hundehalter vorgegangen werden kann.
Beschluss Nr.: 55 - 2016
Auftragsvergabe „Sanierung und Umbau des Friedhofsgebäudes“, 37355 Kleinbartloff
1. Nachtrag Los 3 Tischlerarbeiten
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt:
1. das 1. Nachtragsangebot der Fa. ideeal Strecker & Rogge
GmbH, Hestelweg 10, 37351 Dingelstädt wird bestätigt.
2. die Gesamtauftragssumme des Loses 3 Tischlerarbeiten in
Höhe von 22.056,72 Euro wird um 8.784,58 Euro erhöht.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 6
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Hartung
Bürgermeister
gez. Gille
Bürgermeister
Kleinbartloff
Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Kleinbartloff
Am Freitag, dem 07.10.2016, um 18:00 Uhr,
findet im Gemeindezentrum Kleinbartloff, Kirchstraße 2,
eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung,
der Wahlperiode 2014 - 2019, statt.
gez. Gille
Bürgermeister
Nachfolgender Beschluss, der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Kleinbartloff am 17.08.2016 gefasst wurde, wird öffentlich bekannt gemacht, da der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist.
Beschluss Nr.: 56-2016
Schließung des Betriebes gewerblicher Art „Gaststätte Zur
Linde“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, den
Betrieb gewerblicher Art „Gaststätte Zur Linde“ zum 31.08.2016
zu schließen. Die Mitarbeiterin ist betriebsbedingt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu
kündigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7
Nr.39/2016
- 4 -
davon anwesend: ...................................................................... 4
JA-Stimmen .............................................................................. 4
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Gille
Bürgermeister
Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats Kleinbartloff,
die in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 gefasst wurden, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Beschluss Nr.: 56 - 2016
Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der
Gemeinde Kleinbartloff.
Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht
des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder: .................... 7
davon anwesend: ...................................................................... 7
JA-Stimmen .............................................................................. 7
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss Nr.: 57 - 2016
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der
Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff.
Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht
des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 7
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss Nr.: 58 - 2016
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
der Gemeinde Kleinbartloff vom 08.05.2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt die 2.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinbartloff vom 08.05.2012.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 7
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Beschluss Nr.: 59 - 2016
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschießt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, wobei der nachstehende Satzungstext Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Satzung wird nach Bestätigung durch die Kommunalaufsicht
des Landkreises Eichsfeld bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 7
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................. /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
Eichsfelder Kessel
Beschluss Nr.: 61 - 2016
Gebietsreform
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff beschließt, im
Zusammenhang mit der bevorstehenden Gebietsreform in Thüringen, gemeinsam mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ eine Land- oder
Einheitsgemeinde zu bilden, mit der Option, weitere Gemeinden
bei der Gemeindeneugliederung mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen .............................................................................. 5
NEIN-Stimmen ........................................................................... /
Enthaltungen ............................................................................ 2
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO war
von der Abstimmung ausgeschlossen: ...................................... /
Somit ist der Beschluss angenommen.
gez. Gille
Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Verpachtung der Gemeindegaststätte „Zur Linde“
in Kleinbartloff
Die Gemeinde Kleinbartloff sucht so schnell wie möglich einen
neuen Pächter für die Gemeindegaststätte „Zur Linde“ in der
Kirchstraße 2, 37355 Kleinbartloff.
Die Gaststätte besitzt im Erdgeschoss einen Gastraum mit 24
Plätzen, einen Saal für die Ausrichtung größerer Veranstaltungen
mit bis zu 120 Personen, einen Versammlungsraum für ca. 20
Personen, eine Küche sowie die dazugehörigen Sanitäranlagen.
Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich eine größere und
eine kleinere Wohnung.
Die Gemeinde beabsichtigt, künftig auch die Bewirtung in der
Festhalle dem Pächter zu übergeben.
Rückfragen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff, Herrn Gille. Sprechzeiten sind immer dienstags
in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro, Hinter
den Höfen 11 (Telefon 036076 50336).
Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, telefonisch erreichbar
unter 036076 55720.
Gesucht wird ein Bewerber / eine Bewerberin mit Erfahrung in
der Führung eines gastronomischen Betriebes.
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung, mit
Nutzungskonzept, in einem geschlossenen und entsprechend
gekennzeichneten Umschlag bis zum 20.10.2016 an die
Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“
Gemeinde Kleinbartloff
Kennwort: Verpachtung Gemeindegaststätte
Bergstraße 51
37355 Niederorschel.
gez. Gille
Bürgermeister der Gemeinde Kleinbartloff
Die Satzung über die Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 beschlossen (Beschluss Nr. 56 - 2016) und
vom Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Kommunalaufsicht, mit
Schreiben vom 15.09.2016 bestätigt. Sie wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Satzung über die Benutzung der
Räumlichkeiten der Festhalle
der Gemeinde Kleinbartloff
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
- ThürKO) in der zur Zeit gültigen Fassung erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinbartloff folgende Benutzungssatzung:
Eichsfelder Kessel
- 5 -
§1
Öffentliche Einrichtung
Die Festhalle in der Hauptstraße der Gemeinde Kleinbartloff, mit
seinen Räumlichkeiten, ist eine Einrichtung der Gemeinde Kleinbartloff.
§2
Nutzungszweck
Das Gebäude gliedert sich in 1 Halle mit 1 Anbau. In dem Anbau befinden sich der Ausschankbereich mit integrierter Küche,
der Bühneneinbau mit Bühneneingang und Stuhllagernutzung
sowie der Sanitärbereich mit Herren- und Damentoiletten. Diese
Räume dienen der Durchführung von Versammlungen, Ausstellungen und sonstiger privater, kultureller und gesellschaftlicher
Veranstaltungen.
§3
Nutzungsberechtigte
(1) Die Gemeinde stellt diese Räumlichkeiten
- den örtlichen und ortsansässigen Vereinen und Organisationen
- Gebietskörperschaften und öffentlich rechtlichen Körperschaften und
- Privatpersonen
nach Maßgabe der Gebührensatzung zur Verfügung.
(2) Es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der
Räumlichkeiten.
(3) Entscheidend bei der Vergabe ist der Anmeldezeitpunkt.
(4) Jede gewerbliche Nutzung bedarf gesonderter Verträge auf
Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderats.
§4
Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Gemeinde Kleinbartloff erlaubt die Benutzung der Einrichtungen auf Antrag und legt Nutzungsdauer und Nutzungszweck fest. Der Antrag ist vom Benutzer an die Gemeinde Kleinbartloff zu richten.
(2) Nach Erteilung der Benutzungserlaubnis erfolgt die aktenkundige Schlüsselübergabe, in Verbindung mit der Übergabe
sonstiger Gebrauchsgegenstände durch den Bürgermeister oder
einem von ihm Beauftragten sowie die Einweisung für die zu bedienenden Geräte und Anlagen. Es ist untersagt, zusätzliches
Mobiliar in den Räumen aufzustellen.
(3) Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf
kann die Erlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister der
Gemeinde Kleinbartloff. Der Gemeinderat ist im Anschluss davon
in Kenntnis zu setzen. Das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer
Benutzung der Einrichtungen, insbesondere bei einem Verstoß
gegen diese Benutzungsordnung.
(4) Benutzer, die wiederholt die Einrichtungen unsachgemäß benutzen und gegen diese Benutzungsordnung erheblich verstoßen, werden von der Benutzung ausgeschlossen.
(5) Die Gemeinde Kleinbartloff hat das Recht, die genannten
Einrichtungen aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend zu schließen.
§5
Pflichten der Benutzer
(1) Die Gemeinde überlässt dem Benutzer die Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar der Einrichtungen im derzeitigen Zustand. Die Benutzer haben die Einrichtungen pfleglich
zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Boden, Wände, Fenster, Türen, Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen. Es ist
Pflicht eines jeden Benutzers sich so zu verhalten, dass die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb so gering wie möglich
gehalten werden können.
(2) Für die gesamte Einrichtung gilt generelles Rauchverbot.
(3) Es ist untersagt, in Wände oder Holzteile Nägel einzuschlagen oder Schrauben einzudrehen.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass keinerlei Beschädigungen und Rückstände verbleiben. Andernfalls werden Ausbesserungen auf seine Kosten ausgeführt.
(4) Die Benutzer geben mit Unterschrift auf der Benutzererlaubnis der Gemeinde die Vertrauensperson bekannt, die dafür Sorge trägt, dass nach der Veranstaltung Licht abgeschaltet sowie
die Wasserhähne zugedreht sind und die Zugangstüren abgeschlossen werden.
Nr. 39/2016
Die Vertrauensperson haftet ebenfalls dafür, dass die Schlüssel
nicht missbräuchlich benutzt werden.
(5) Die Endreinigung erfolgt immer durch die Gemeinde und ist
für den Benutzer gebührenpflichtig.
Der Benutzer ist verpflichtet, nach dem Veranstaltungsende alle
genutzten Räume und Außenanlagen besenrein zu übergeben.
Anfallenden Müll muss der Benutzer entsorgen. Die Rückgabe
der Schlüssel und des Inventars hat am zweiten Tag nach der
Benutzung bis spätestens 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausnahmereglungen bedürfen der Genehmigung durch den Bürgermeister
bzw. einem von ihm Beauftragten. Bei der Benutzung der Räume
über mehrere Tage, hat eine tägliche Zwischenreinigung zu erfolgen.
(6) Beschädigung und Verlust von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen auf Grund der Benutzung sind sofort der Gemeinde oder dessen Beauftragten anzuzeigen.
(7) Bei Schnee- und Eisglätte obliegt dem Benutzer der Einrichtung die Räum- und Streupflicht während der gesamten Benutzungszeit, einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit.
§6
Hausrecht
Die Gemeinde Kleinbartloff, vertreten durch den Bürgermeister,
führt die Aufsicht und sorgt für die ordnungsgemäße Benutzung
der Einrichtung. Sie übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen
des Bürgermeisters, seines gesetzlichen Vertreters und der von
ihm beauftragten Person, ist Folge zu leisten.
§7
Versicherung
Der Benutzer haftet für alle durch den Veranstalter, dessen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der
Veranstaltung (Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende
Abwicklung) auf dem Grundstück der Festhalle der Gemeinde
Kleinbartloff verursachten Personen- und Sachschäden und
befreit die Gemeinde Kleinbartloff von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend
gemacht werden können. Der Benutzer hat sich gegen Haftpflicht
ausreichend zu versichern und den Versicherungsschein der
Gemeinde auf Anforderung vorzulegen. Bei unvorhergesehenen
Betriebsstörungen und sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignissen, können der Benutzer und sonstige Dritte gegen
die Gemeinde keine Schadensersatzansprüche erheben.
Für sämtliche vom Benutzer und Dritten eingebrachten Gegenständen übernimmt die Gemeinde Kleinbartloff keine Verantwortung. Die Gemeinde Kleinbartloff haftet nur für Schäden, die auf
mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume und des
Inventars zurückzuführen sind.
§8
Voraussetzungen der Gestattung, Benutzungsgebühren
(1) Mit der Benutzung der im § 1 festgelegten Einrichtung unterwirft sich der Benutzer dieser Benutzungssatzung und erkennt
sie an.
(2) Für die Benutzung o.g. Einrichtungen sind Gebühren und
sonstige Kosten nach der Gebührensatzung zu entrichten.
§9
Inkrafttreten
Die Benutzungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kleinbartloff, den 16.09.2016
gez. Gille
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachungen betreffen,
können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Nr.39/2016
- 6 -
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der
Räumlichkeiten der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff wurde
in der Gemeinderatssitzung am 09.09.2016 beschlossen (Beschluss Nr. 57 - 2016) und vom Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Kommunalaufsicht, mit Schreiben vom 15.09.2016 bestätigt. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung der Räumlichkeiten der Festhalle
der Gemeinde Kleinbartloff
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
- ThürKO) und der §§ 1, 2, und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in den zur Zeit gültigen Fassungen
beschließt der Gemeinderat Kleinbartloff folgende Gebührensatzung:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Festhalle der Gemeinde Kleinbartloff, in der Hauptstraße, werden Gebühren nach
Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.
§2
Gebührenpflichtige Veranstaltungen
Die Tagesgebühr für die Benutzung
der Festhalle beträgt: Endreinigung: Kaution für den Schlüssel: Eichsfelder Kessel
Kleinbartloff in Rechnung gesttellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids vom Veranstalter bzw. Benutzer an die Gemeinde Kleinbartloff zu überweisen.
§7
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung
in Kraft.
Kleinbartloff, den 16.09.2016
gez. Gille
Bürgermeister
(Siegel)
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachungen betreffen,
können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Niederorschel
100,00 €
50,00 €
50,00 €
In dieser Gebühr enthalten sind, die Raumnutzung zur Vorbereitung und für Aufräumarbeiten, wenn diese je einen Kalendertag
nicht übersteigen.
Sollte die Festhalle einen weiteren Tag genutzt werden, erhöht
sich die Gebühr um einen Pauschalbetrag von 40,00 €.
Mit der Übergabe der Schlüssel ist eine Kaution an die Gemeinde zu übergeben.
§3
Gebührenfreie Veranstaltungen
Für die nachfolgenden Veranstaltungen werden keine Benutzungsgebühren erhoben:
1. Sitzungen des Gemeinderats der Gemeinde Kleinbartloff,
2. von der Gemeinde einberufene Bürgerversammlungen,
3. Veranstaltungen, die von der Verwaltungsgemeinschaft, der
Gemeinde Kleinbartloff oder vom Bürgermeister durchgeführt werden,
4. Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine,
5. Veranstaltungen von Parteien der Gemeinde Kleinbartloff
mit Versammlungscharakter.
§4
Inventar und Ersatzkosten
(1) Der Benutzer hat das gemeindeeigene Inventar pfleglich zu
behandeln.
(2) Beschädigungen und Verlust von Einrichtungsgegenständen
sowie eventuelle Gebäudeschäden sind unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der
Reparatur sind zu erstatten.
§5
Sonstige Gebühren
(1) Die Endreinigung der Räume erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 der
Benutzungssatzung durch die Gemeinde. Die anfallenden Kosten übernimmt der Nutzer.
(2) Bei allen unter § 3 Nr. 1 bis 5 aufgeführten gemeindlichen
Veranstaltungen übernimmt die Gemeinde die Reinigung der
Räume und die dabei anfallenden Kosten.
§6
Entstehung der Ansprüche, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tage, an dem die Benutzung der jeweiligen Einrichtung erfolgt.
(2) Mit den Gebühren sind entschädigt:
- die Benutzung der Festhalle, einschließlich Küche und Sanitäreinrichtung,
- Kosten für Wasser und Strom
- Endreinigung.
(3) Die gemäß der §§ 2 und 4 Abs. 2 festgesetzten Gebühren dieser Satzung werden nach der Veranstaltung von der Gemeinde
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Niederorschel
Am Dienstag, dem 11.10.2016, um 19:30 Uhr,
findet im kleinen Versammlungsraum,
Rathaus, Marktplatz 2,
die 16. Sitzung (Wahlperiode 2014 - 2019)
des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. - Bestätigung der Tagesordnung sowie der fristgerechten
Ladung
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom
09.08.2016
4. Information des Ausschussvorsitzenden
5. Erstellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung des
Gemeinderates
6. Beratung zum 1. Nachtragshaushalt 2016
7. Anfragen und Mitteilungen
Im Anschluss folgt der nichtöffentliche Teil des Haupt- und Finanzausschusses
gez. Michalewski
Bürgermeister
Impressum
Eichsfelder Kessel Nachrichten
Amtsblatt der VG „Eichsfelder Kessel“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“
Sitz: Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel,
Tel. 036076/557-0, Fax 036076/55780,
E-Mail: [email protected]
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
der Gemeinschaftsvorsitzende
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
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