Fragen an die Bürgermeisterin/Verwaltung zum

Bürgerinitiative Blotenberg e.V.
c/o Dr. Bettina Mahlert (Vorsitzende)
Tiefenstr. 3
33824 Werther
Die "Bürgerinitiative Blotenberg e.V." ist verwundert, dass nach 3 Jahren das Bebauungsplanverfahren zum Blotenberg wieder aufgenommen werden soll, obwohl fundamentale Fragen bisher nicht geklärt sind.
Wir fordern alle Fraktionen im Rat der Stadt Werther auf - insbesondere CDU und
Grüne, die mit einem klaren NEIN zum Baugebiet Wählerstimmen gesammelt haben die folgenden bisher unbeantworteten Fragen fristgerecht vor der PBU-Sitzung an die
Verwaltung zu stellen und eine schriftliche Beantwortung zum Tagesordnungspunkt zu
erbitten (nicht unter "Anfragen und Mitteilungen"). Fristgerecht und schriftlich, damit
diese Antworten vor einem Entwurfsbeschluss behandelt werden können. Wir schicken die Fragen in einer Word-Version, damit Sie diese Ihren Vorstellungen anpassen
können.
Bei einer geplanten Gesamtinvestition von bis zu 6 Mio. EUR sollte keine Fraktion
und kein Ratsmitglied vor den dargestellten Problemen die Augen schliessen.
Diese Fragen werden auch der Presse zugeleitet.
Fragen an die Bürgermeisterin/Verwaltung zum geplanten
Sondertermin des PBU-Auschusses am 11.10.16 "Bebauung
Blotenberg"
Der beschlossene Planentwurf für den Blotenberg von 2013 enthielt eine vollflächige
Bebauung, den Abriss des Hofes Overbeck und einen 3-geschossigen Gewerberiegel
von 100 m Länge und über 10 m Höhe. Danach wurden 2 unterschiedliche Planungsvarianten vorgelegt, so dass Einwender überhaupt nicht wussten, gegen welchen Plan
sie argumentieren sollten.
Der nun nach mehr als 3 Jahren angekündigte Planentwurf wird damit aber nun rein
gar nichts mehr zu tun haben, und es geht kein Weg daran vorbei, dass ein neues
Verfahren wieder von vorn beginnen muss.
Wird dies nur auf Grund von Engpässen in den Arbeitskapazitäten der Verwaltung abgelehnt, oder können Sie mit gerichtsgeprüften Beispielen aus anderen
Kommunen belegen, dass das Verfahren nach so langer Unterbrechung und einem vollständig abweichenden Plan einfach weitergeführt werden kann?
39 Bürger haben vor 3 Jahren Einwendungen gegen den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Blotenberg erhoben. Sie haben die Namen dieser Einwender rechtswidrig nicht anonymisiert. Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hat dies als unzulässig gerügt und als Verstoss gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen beurteilt.
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Wie begründen Sie Ihre Auffassung, dass dieser fundamentale Datenschutzverstoss keine Auswirkungen auf den rechtssicheren Fortgang des Verfahrens hat?
Nachdem die Planungsunterlagen zur Durchsicht im Rathaus eingegangen waren, hat
es Grenzvermessungsarbeiten am Hof Overbeck gegeben.
Wie können die Planunterlagen dann schon den tatsächlichen Grenzziehungen
entsprechen?
Durch das Gewerbegebiet Rodderheide sind der örtlichen Landwirtschaft 6 ha Ackerfläche verloren gegangen. Weitere Wertheraner Landwirtschaftsflächen werden derzeit durch Ausgleichsmassnahmen der Fa. Storck aus Halle aus der Nutzung genommen, und die Firma hat sich hier sogar weitere noch wesentlich grössere Landwirtschaftsflächen für zukünftige Ausgleichsmassnahmen gesichert. Die Verwaltung plant
nun noch ca. 4-5 ha Ackerfläche am Blotenberg zu bebauen. Hierfür wird eine bisher
unbekannte Ausgleichsfläche benötigt, die dann ebenfalls nicht mehr für Ackerbau zur
Verfügung stände.
Was haben Ihnen die Wertheraner Landwirte gesagt, als Sie diese auf den drohenden Landbedarf aufmerksam gemacht haben?
Mit dem BauGB in der neuen Fassung vom 20.09.2013 und der Erweiterung um das
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden ist der Vorrang der Innenentwicklung gesetzlich unmissverständlich festgelegt. Es gibt inzwischen eine erhöhte und strenge Begründungspflicht für die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen. Die Stadt hat sich durch ihr Flächenmanagementkonzept in derselben Richtung festgelegt.
Ihr Bedarfsnachweis für ein Baugebiet im Aussenbereich ist nicht ausreichend geführt. An der Weststrasse hat die Stadt 2014/15 im öffentlichen Interesse und auf städtische Kosten das im Privatbesitz stehende Baugebiet "Wertherberg II" überplanen
lassen. Für die geplanten 20 Wohneinheiten gibt es trotz Werbung bisher keinen einzigen Bauinteressenten. Im Baukomplex "Bergstrasse" können 20 von 24 Wohnungen
seit langem nicht verkauft werden. Der Investor in der "Gartenstrasse" wird ebenfalls
10 seiner 18 Wohnungen nicht los. Zudem werden über die unterschiedlichsten Verkaufsportale derzeit ca. 20 Wohnobjekte in Werther angeboten und noch mehr im Direktverkauf veräussert. Es gibt einige grössere Grundstücksflächen in der Innenstadt,
deren Bebauung auf Grund anderer Schwerpunktsetzung in der Verwaltung nicht angegangen wird. Auf Grund eines veralteten und nicht aussagekräftigen Baulückenkatasters werden freie Grundstücke in der Stadt unzureichend genutzt. Dazu gibt es in
Werther 6 gewerbliche Brachflächen mit 4,4 ha, die für den Flächenpool NRW dokumentiert und für den Wohnungsbau zu nutzen wären. Die Studie von Dr. Hoffmann
und Dr. Mahlert vom April 2016 weist für Werther ebenfalls nach, dass es für das
Bauen im Aussenbereich keine Notwendigkeit mehr gibt.
Wie begründen Sie die Notwendigkeit, bei derzeit über 50-70 unverkäuflichen
Wohneinheiten, zahlreichen Baulücken und 4,4 ha nutzbarer innerstädtischer
Brachfläche, im Aussenbereich ein Baugebiet ausweisen zu müssen?
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In der Zusammenfassenden Erörterung von 2013 steht "Vermarktungszahlen, die
heute für das Baugebiet Blotenberg prognostiziert werden, erscheinen daher nicht belastbar."
Gibt es für 2016 belastbare Zahlen für die Vermarktbarkeit?
Seit 2013 hat die Verwaltung voneinander abweichende qm-Baulandpreise für den
Blotenberg genannt, die mit 147 oder 158 EUR/qm schon sehr deutlich über den Nachbarkommunen lagen.
Werden Sie bei zweifelhafter Vermarktungssicherheit vor dem Entwurfsbeschluss detaillierte und vollständige Kalkulationen für die zu erwartenden qmPreise vorlegen?
Die Stadt geht für das schwer vermarktbare Gewerbegebiet Rodderheide mit ca. 5
Mio. EUR Kreditaufnahme ein hohes Risiko ein. Für die anstehenden Investitionen bei
den Kläranlagen sind ebenfalls ca. 5 Mio. EUR an Kredit aufzunehmen.
Welches Risiko geht Werther ein, wenn jetzt weitere Kredite über insgesamt bis
zu 6 Mio. EUR für eine Ackerfläche aufgenommen werden, bei der man zur Risikovermeidung (Verschattung, Lärm...) auf einem Teil zunächst keine Bebauung
plant und bei dem anderen aus Unsicherheit auf eine Vermarktungsanalyse verzichtet?
Sie wollen das ganze Grundstück als Bauland kaufen, aber zunächst nur einen Teil
bebauen, um den unlösbaren Problemen durch Lärm und Verschattung auszuweichen. Das Geld ist dann aber ausgegeben und die fehlerhaften Gutachten, z. B. für
Verschattung (Waldstück vergessen) und Geruch (veraltete Grundlagen), werden auf
Sie zurückfallen. Sie sind auch dadurch ausgewichen, dass Sie die Gutachter für Klima
und Verschattung nur in den KSK-Ausschuss eingeladen haben.
Wann werden die Gutachter für Klima und Verschattung vom PBU-Ausschuss
befragt werden können, der diese Gutachten schliesslich in Auftrag gegeben hat
und entscheiden muss?
Lt. Geruchsgutachten ist eine Geruchsbelästigung vom Schweinemastbetrieb des benachbarten Landwirts Venghaus bis 15% der Jahresstunden zulässig, was bei einer
genehmigten Erweiterung von 1.000 auf 2.500 Schweine auch erreicht werden kann.
Glauben Sie, dass informierte Bauinteressenten eine Schweinemastanlage in
260 m Entfernung akzeptieren? Ist Werther die einzige Kommune in NRW, die
ein Baugebiet so nah an einem Mastbetrieb plant, dazu noch in der vorherrschenden Windrichtung? Würden Sie dort hin ziehen oder Ihren Kindern raten,
dort zu bauen?
Ist Ihnen bekannt, dass selbst bei Einsatz moderner Filteranlagen nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Mastbetriebe multiresistente Keime (MRSA)
in die Umwelt abgeben werden können, die für ein nahes Baugebiet ein zusätzliches Risiko darstellen?
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Welche Stickstoffdisposition und welchen Abgasfahnenüberhang hat der Kreis
Gütersloh bei seiner Erweiterungsgenehmigung errechnet?
Das überplante Gebiet ist noch im privaten Eigentum. Trotzdem wollen Sie jetzt das
Bauleitplanverfahren vorantreiben. Eine Planung ohne gültigen Kaufvertrag wäre grob
fahrlässig.
Gibt es zum heutigen Datum einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit dem Eigentümer und wann hat der Rat diesen beschlossen?
Wieviele Bauinteressenten auf der Liste der Stadt haben im Jahr 2016 ihren
Wunsch bestätigt, in Werther bauen zu wollen, und wieviele von diesen haben
explizit ein ernsthaftes Interesse am Baugebiet Blotenberg genannt? Ist diese
Liste für Ratsmitglieder einsehbar?
Und wievielen geht es womöglich wie diesem ehemaligen Interessenten auf Ihrer
Liste?
„Wir suchen ein Baugrundstück, aber wir haben uns gegen einen evtl. Grundstückserwerb auf dem geplanten Baugebiet Blotenberg entschieden. Unter anderem weil wir
wollen, dass die Fläche in ihrem jetzigen Zustand erhalten bleibt. Weil wir Werther mit
dem Blotenberg identifizieren. Jedes Mal, wenn wir über die Bielefelder Straße raus
und rein fahren in den Ort.“
Seit den 1970er Jahren haben verschiedene Bürgermeister von CDU und SPD
(Venghaus, Scheele, Oberwelland) mit den damaligen Ratsmitgliedern alle Versuche,
den Blotenberg zu bebauen, letztendlich verworfen. Dies geschah aus verschiedenen
Gründen. Ausschlaggebend war aber immer der Erhalt der 1000-jährigen Kulturlandschaft in diesem Bereich und die Erhaltung des einzigartigen Naherholungswertes des
Blotenbergs. Inzwischen sind wir, was das Umweltbewusstsein angeht, eigentlich noch
viel weiter, was 1.000 Unterschriften gegen die Bebauung belegen.
Warum meinen Sie, im Gegensatz zu allen Ihren Vorgängern, den Blotenberg
nicht mehr vor Bebauung schützen zu müssen?
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