Intern 10 | 2016 KVBB-Vertreterversammlung: Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes im Fokus KBV-Vertreterversammlung: Zurück zur Sacharbeit Informationen für den Praxisalltag: Dringliche Überweisungen Ultraschall-Vereinbarung angepasst Heilmittelverordnungen ab 2017 Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ferndiagnosen sind zwar durchaus kritisch zu betrachten, bei manchem Vertreter der Krankenkassen aber doch evident: cerebrale Flatulenz. Die Symptome zeigten sich zum Beispiel in den jüngsten Aussagen eines Vertreters des Berlin-Brandenburger Ersatzkassenverbandes zu Individuellen Gesundheitsleistungen. Wenn ein Betriebswirt, der keine Ahnung von Medizin hat, den Patienten suggeriert, er wisse besser als ein Arzt, was medizinisch gut oder schlecht ist, dann ist das brandgefährlich! Oder sind Gelbfieberimpfungen bei Reisen in Tropengebiete etwa medizinischer Unsinn? Wieso sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft als zusätzliches Angebot einer Ersatzkasse im Wettbewerb mit anderen Kassen medizinisch notwendig, als Angebot eines Arztes jedoch nicht? Wie kann es sein, dass das Chlamydien-Screening bei den Kassenvertretern so lange verpönt war, bis der gemeinsame Bundesausschuss die Untersuchung als normale Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Katalog aufgenommen hat? Und warum finanzieren die Ersatzkassen Akupunktur trotz fehlender Evidenz, obwohl man hier genauso Dart spielen könnte? Glücklicherweise lassen sich die Kassenvertreter aber nicht alle über einen Kamm scheren, ganz im Gegenteil. In unserem bundesweit einzigartigen Joint Venture „IGiB“ arbeiten wir schon seit vielen Jahren vertrauensvoll und lösungsorientiert mit zwei der größten Krankenkassen des Landes zusammen. Hier sind eine ganze Reihe sektorenübergreifender Konzepte entstanden, die eine qualitativ hochwertige, flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten sichern und dabei wirtschaftlich tragfähig sind. Bestes Beispiel ist sicherlich die agneszwei. Auf dem Erreichten ruhen wir uns natürlich nicht aus, sondern arbeiten proaktiv an weiteren hochwertigen Konzepten und Projekten. Sie dürfen gespannt sein, wir halten Sie auf dem Laufenden. Mit kollegialen Grüßen Dr. Hans-Joachim Helming Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg AUSGABE 10 / 2016 | Seite 1 Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 8 Praxis aktuell 9 11 12 13 15 16 16 18 19 22 26 28 29 Seite 2 | AUSGABE 10 / 2016 „Wir haben Druck im Kessel“ KVBB-VV diskutierte die notwendige Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes Zurück zur Sacharbeit Mehr Freiberuflichkeit, weniger Kommerz Gesamtvergütung steigt in 2017 Zi-Studie zu „Wunscheinweisungen“ Sie fragen – wir antworten Dringliche Überweisungen KBV-Hospitationsprogramm: Verwaltung sucht Praxis Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt (Oder) Erstmals Zusatzvergütung für Hernienoperationen bei IKK-Versicherten Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Teilnahme und Abrechnung über die KVBB Ultraschall-Vereinbarung wird angepasst Bundeseinheitlicher Medikationsplan ab Oktober Heilmittelverordnungen ab 2017 So sonstig ist der Schaden dann doch nicht! Pflegeheimversorgung Kooperationsvereinbarung nach § 119b SGB V Intern Inhaltsverzeichnis 31 32 34 35 36 38 38 53 53 54 Service 57 59 63 63 64 Erste KV RegioMed Kooperationspraxis eröffnet agneszwei: Vorbild für bundesweiten Stundenplan Achtung Sepsis – Jede Stunde zählt! Auf korrekte Daten kommt es an Neue Online-Arztsuche der KVBB Mehr als 60 Teilnehmer beim SystembetreuerWorkshop Niederlassungen im September 2016 Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss im August/September 2016 Zulassungsmöglichkeiten/Zulassungsförderungen Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V Praxisbörse Fortbildungen KOSA aktuell: Fortbildung mit Aha-Effekt Buchtipp: Heal Your Hospital Impressum AUSGABE 10 / 2016 | Seite 3 Intern Berufspolitik Vertreterversammlung „Wir haben Druck im Kessel“ KVBB-VV diskutierte die notwendige Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes Bevor sich am 25. November die neue Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) konstituiert, kamen am 23. September die gewählten Delegierten der VI. Vertreterversammlung im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand vor allem die Frage, wie die ambulante Notfallversorgung nachhaltig und sinnvoll gestaltet werden kann. Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der KVBB, begann seinen Bericht zur Lage mit einem Rückblick auf die jüngste VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Es sei gut, dass sich die ärztliche Selbstverwaltung auch auf der Bundesebene wieder inhaltlichen Themen und der Sacharbeit widme, so Dr. Helming. Exemplarisch ging er auf die VV-Rede des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen ein. Dr. Helming schloss sich der Forderung Dr. Gassens an, dass Homöopathie eine Selbstzahlerleistung bleiben müsse. Es sei unerträglich, dass die Krankenkassen homöopathische Kügelchen finanzierten, sinnvolle Behandlungen der Ärzte hingegen quotiert würden. Ebenfalls unterstützte Dr. Helming die Forderungen des KBV-Chefs nach einer aktiven BeteiliSeite 4 | AUSGABE 10 / 2016 gung der Ärzteschaft an der von der Politik geplanten neuen Regelung im Heil- und Hilfsmittelbereich. Das geplante Blankorezept für die Physiotherapie ließe sich vermutlich nicht verhindern, so Dr. Helming. Umso wichtiger sei es daher, dass die KBV und die KVen im Rahmen der Modellvorhaben Einfluss auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nähmen. Die niedergelassenen Ärzte dürften nicht in eine Kostenhaftung geraten. Ein zentraler Punkt in Dr. Helmings Vortrag war die zukunftsfähige Ausgestaltung der ambulanten Notfallversorgung. Auch auf der KBV-Vertreterversammlung war intensiv über dieses Thema diskutiert worden. Dr. Gassen hatte dazu unter anderem erklärt, dass das Missverhältnis von echtem Notfall und Pseudonotfall nicht länger zu akzeptieren sei. Die Vertreter auf Bundesebene hatten beschlossen, ein Konzept zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung zu entwickeln. Dr. Helming erläuterte der Brandenburger VV, dass dazu eine Arbeitsgruppe in der KBV gebildet würde, die sich um die Organisation und Honorierung des Notdienstes kümmern solle. Intern Berufspolitik Notwendig sei dieser Schritt, so Dr. Helming, da der Gesetzgeber eine klare Vision habe: Die Gesundheitsministerkonferenz habe sich im Mai einstimmig für die Einführung von „Brückenpraxen“ an Krankenhäusern ausgesprochen, die an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr Anlaufstelle für Patienten sein sollten. Die Spielregeln dafür dürften jedoch nicht allein von der Politik kommen, sondern es sei wichtig, dass die regionale Kompetenz bei der Ausgestaltung berücksichtigt werde. Dr. Helming unterstrich die Bedeutung der Diskussion mit einem Verweis auf ein aktuelles Gutachten des Forschungs- und Beratungsinstitutes IGES. Demnach verursachte die Beanspruchung der Notfallambulanzen durch Patienten, die dort eigentlich nicht hingehörten, inklusive der ambulant-sensitiven Krankenhausfälle, eine jährliche Fehlallokation von 5 Mrd. Euro. Dieses Geld gehöre in den ambulanten Versorgungsbereich, so Dr. Helming. In der anschließenden Diskussion waren sich die Vertreter einig, dass die Patienten besser koordiniert bzw. gesteuert werden müssten. Stephan Menzel, Facharzt für Innere Medizin, forderte zum Beispiel den Patienten beizubringen, was ein Notfall sei. Man müsse mehr Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Dr. Gerald Gronke, Facharzt für HNO, sprach sich dafür aus, die Patienten finanziell zu beteiligen. Die von der Politik gefor- derten Brücken- bzw. Portalpraxen seien reine Planwirtschaft. Pilotprojekt: Neue Bereitschaftspraxis Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVBB, knüpfte nahtlos an Dr. Helmings Vortrag an. Sein zentrales Thema war die Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes in Brandenburg. Und er hatte gute Gründe dafür: Die Diskussion um die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung sei in vollem Gange, so Herr Schwark. Die Kommunen, die Krankenkassen und andere relevante Akteure sähen die KVen in der Pflicht, ihrem Sicherstellungsauftrag umfassend nachzukommen. Darüber hinaus forderten die neuen Regelungen des Gesetzgebers, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Krankenhausstrukturgesetz, die KVBB zum Handeln auf. Diese Rahmenbedingungen würden für viel „Druck im Kessel“ sorgen. Das Ziel der KVBB müsse es sein, die Patienten in der Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes zu koordinieren oder zu steuern. Dazu müssten entsprechende Angebote in der ambulanten medizinischen Versorgung gemacht werden, erläuterte Herr Schwark weiter. Der derzeitige Bereitschaftsdienst in Brandenburg sei dafür jedoch nicht passgenau. Es gebe zum einen Defizite bei der Erreichbarkeit der diensthabenden Ärzte und in der Patientensteuerung. Zum anderen sei AUSGABE 10 / 2016 | Seite 5 Intern Berufspolitik die Belastung der Kollegen durch die Dienstpflicht und zum Teil sehr hohe Dienstfrequenz regional stark unterschiedlich ausgeprägt. Diesen Herausforderungen will die KVBB mit einem Pilotprojekt begegnen: einer neuartigen KV RegioMed Bereitschaftspraxis am Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen. Die soll am 28. November zu den deutlich erweiterten Zeiten des allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienstes eröffnen: Mo./Di./Do.: 19 – 7 Uhr Mi./Fr.: 13 – 7 Uhr Sa./So./Feiertage: 7 – 7 Uhr. Dipl-Med. Schwark erklärte den Vertretern die Besonderheiten des Konzeptes. Eine tragende Säule der geplanten Bereitschaftspraxis sei das Standortprinzip. Die Praxis sei unmittelbar vor der Rettungsstelle des Krankenhauses gelegen. Zu den Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis gingen alle Patienten, die fußläufig das Krankenhaus erreichen könnten, in die KV RegioMed Bereitschaftspraxis. Die Patientenzahl in der Rettungsstelle könne so reduziert werden. Die Patienten würden zudem über die kostenfreie Bereitschaftsdienstnummer 116 117 aktiv gesteuert werden. Dennoch müsse ein Einsatzarzt die wenigen Fälle übernehmen, die nicht nach dem Prinzip „Patient zum Arzt“ umsetzbar seien – und das dann auch für eine größere Region als bisher. Aufgabe seien etwa Besuche in Heimen, die zukünftig nach dem „Nächstge- Seite 6 | AUSGABE 10 / 2016 legenen-Prinzip“ ausgeführt würden. Auch müsse der Einsatzarzt bei unvorhergesehenen Ausfällen des diensthabenden Arztes einspringen sowie ggf. telefonische Auskünfte geben. Die Honorierung entspräche der Vergütung der Dienste in den bestehenden KV RegioMed Bereitschaftspraxen: Einzelleistungsvergütung nach EBM mit einer Mindestvergütung von 50 Euro je Stunde. Die Finanzierung des Pilotprojektes sei durch den Strukturfonds gesichert. Da die Kollegen vor Ort sich zudem eindeutig für die Umsetzung des Standortprinzips für die neue Bereitschaftsdienstpraxis ausgesprochen hätten, zeigte sich Dipl.-Med. Andreas Schwark vom Erfolg des Projektes überzeugt. Terminservicestelle Dr. Peter Noack, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVBB, stellte der Vertreterversammlung ganz unterschiedliche Themen vor. Unter anderem gab er einen aktuellen Überblick über die Anrufzahlen bei der Terminservicestelle (TSS). Bis einschließlich der 37. Kalenderwoche seien von der TSS insgesamt 1.584 Termine vermittelt worden. Im gleichen Zeitraum habe die KVBB aber auch 1.050 Anfragen aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Bisher sei keine einzige Überweisung in ein Krankenhaus erfolgt. Diese Zahlen bestätigten die von der KVBB etablierte ausreichende Lösung, so Dr. Noack. Das Angebot würde daher nicht ausgeweitet werden. Intern Berufspolitik Darüber hinaus stellte Dr. Noack der Vertreterversammlung Ergebnisse aus dem Honorarbericht 2014 der KBV sowie Honorarzahlen der KVBB vor. Die Datenbasis sei etwas unterschiedlich, daher lasse sich kein absoluter Vergleich zwischen den KVen ziehen, für eine Positionsbestimmung seien die Daten jedoch ausreichend. Der stellvertretende Vorsitzende erläuterte, dass die neuen Bundesländer im haus- ärztlichen Versorgungsbereich seit jeher gut dastehen würden. Die KVBB belege dabei im Vergleich der KVen Platz drei beim Honorar je Arzt. Für die Brandenburger Fachärzte reiche es hingegen nur für einen Platz im Mittelfeld. Gleichzeitig hätten diese jedoch mit Abstand die meisten Behandlungsfälle. Christian Wehry Beschlüsse der VV Rückzahlung der Sonderumlage Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig, die vollständige Rückzahlung der Sonderumlage mit der Restzahlung für das Quartal 3/2016 am 26.1.2017. Förderung der Weiterbildung Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig eine Richtlinie der KVBB über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Weiterbildung gem. §75a SGB V mit Inkrafttreten zum 1.7.2016. Über die Finanzierung der Weiterbildung Hausarzt/Facharzt entscheidet die VV im Dezember. HVM-Modifizierungen Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig den vorgelegten Entwurf des HVM mit Wirkung ab dem 1.10.2016. Der neue HVM ist online abrufbar unter www.kvbb.de/praxis/honorar/ Konstituierende Vertreterversammlung Die konstituierende Sitzung der VII. Vertreterversammlung findet am 25. November 2016 im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft, Pappelallee 5, in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr. An diesem Tag werden der VV-Präsident und sein Stellvertreter gewählt. Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 7 Intern Berufspolitik Zurück zur Sacharbeit KBV-Chef mahnt Vertreterversammlung zur Geschlossenheit/ Imagekampagne verlängert Die Reihen geschlossen zu halten und sich der konstruktiven Sacharbeit zu widmen – diesen Appell richtete der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, auf der jüngsten Vertreterversammlung seines Hauses am 16. September an seine Vorstandskollegen und die ehrenamtlichen Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit Blick auf die Bundestagswahlen und die darauffolgenden Koalitionsverhandlungen im kommenden Jahr mahnte der KBV-Chef, sich nicht durch Uneinigkeit und „internes Hickhack“ selbst zu schwächen. „Die Selbstverwaltung ist stark und muss stark bleiben“, so Dr. Gassen in seiner Rede. „Gelegentliche noch böswillig gezündelte Störfeuer werden wir gemeinsam austreten und uns nicht von unseren gemeinsamen Zielen abbringen lassen.“ Auch auf den Regierungsentwurf zum so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gelte es, geschlossen zu reagieren. Dr. Gassen warnte davor, sich auf Kosten der gemeinsamen Selbstverwaltung politisch profilieren zu wollen. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen seien „Rückgrat“ und „Garant für ein faires und solidarisches Gesundheitssystem“. Seite 8 | AUSGABE 10 / 2016 „Schwächt man sie, schwächt man die Ärzte, Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, die sie vertreten. Und damit schwächt man die Versorgung insgesamt.“ Was die KVen alles für die ambulante medizinische Versorgung der Menschen leisten, sei jedoch leider in der Öffentlichkeit immer noch nicht ausreichend bekannt, bilanzierte der oberste Kassenarzt. Die KBV-Vertreterversammlung sprach sich deshalb dafür aus, die gemeinsame Imagekampagne von KBV und KVen „Wir arbeiten für Ihr Leben gern!“ auch im kommenden Jahr fortzusetzen. Die Bereitschaftsdienstnummer 116 117 soll im Rahmen der Kampagne verstärkt beworben werden. Daneben soll im Vordergrund stehen, wie die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten die medizinische Versorgung in hoher Qualität gewährleisten. Und auch die verschiedenen regionalen Lösungsansätze und Angebote der einzelnen KVen sollen berückute sichtigt werden. Die kompletten Reden von KBVChef Dr. Gassen und KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann finden Sie auf der Internetseite der KBV: www.kbv.de/html/415.php Intern Berufspolitik Mehr Freiberuflichkeit, weniger Kommerz Die Bundesärztekammer (BÄK) bringt sich in Stellung für die Bundestagswahl im kommenden Jahr. BÄKPräsident Prof. Frank-Ullrich Montgomery stellte am 28. September in Berlin die Positionen der Ärzteschaft zur Bundestagswahl 2017 vor. Die Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit, eine handlungsfähige ärztliche Selbstverwaltung sowie eine zukunftsfeste Finanzierung durch gesetzliche und private Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen. Ein „klares und für die Ärzte verlässliches Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit“ möchte die BÄK von der Politik. Die Weisungsungebundenheit des Arztes und seine Therapiefreiheit seien der wirksamste Patientenschutz. Die BÄK sieht jedoch die Freiberuflichkeit „durch Kommerzialisierung, Kontrollbürokratie und staatliche Interventionen“ zunehmend in Gefahr. Vorläufiger „Höhepunkt staatlicher Einflussmaßnahmen“ sei das geplante Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Der BÄK-Präsident warnt davor, die Handlungsspielräume der ärztlichen Selbstverwaltung weiter zu beschneiden. Stattdessen fordert er die Politiker auf, „der ärztlichen Selbstverwaltung Foto: Bundesärztekammer Bundesärztekammer bezieht Position zur Bundestagswahl 2017 wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt“. Der insbesondere von der SPD favorisierten Bürgerversicherung erteilt die BÄK eine klare Absage. Sie löse keine Probleme, sondern verhindere Wettbewerb und gefährde die Therapiefreiheit des Arztes sowie die Wahlfreiheit des Patienten. Vielmehr solle das duale Krankenversicherungssystem „fit für die Zukunft“ gemacht werden. Gesetzliche und private AUSGABE 10 / 2016 | Seite 9 Intern Berufspolitik Krankenversicherung sicherten gemeinsam die große Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen setzt die BÄK auf „Berufs- und Kooperationskonzepte, die zur Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinne des Delegationsprinzips beitragen“. Diagnose- und Indikationsstellung sowie Therapieentscheidungen müssten beim Arzt bleiben. Substitutions-Modelle seien nicht zielführend. Weitere Punkte im Positionspapier der BÄK beziehen sich auf die Nachwuchsförderung, die Finanzierung der Krankenhäuser oder die Qualitätssicherung. Diese können Sie auf der Internetseite der BÄK ausführlich nachlesen: www.bundesaerztekammer.de ute Jetzt wählen: Kammerwahl 2016 Noch bis zum 16. November 2016, 17 Uhr, läuft die Wahl zur Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg für die 8. Legislaturperiode. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Stimmen Sie ab – und stärken Sie die Vertretung der ambulant tätigen Ärzte in der Kammerversammlung. Die vollständige Übersicht aller Wahllisten und Kandidaten finden Sie auf den Internetseiten der Landesärztekammer unter www.laekb.de Seite 10 | AUSGABE 10 / 2016 Intern Praxis aktuell Gesamtvergütung steigt in 2017 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte gegenüber dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ende September durchsetzen, dass die bereitgestellten Finanzmittel für die ambulante medizinische Versorgung der Versicherten erhöht werden. Die Gesamtvergütung im kommenden Jahr erhöht sich um bis zu 1 Milliarde Euro (Maximalannahme). Das teilten beide Organisationen in einer Pressemitteilung mit. Die Steigerung setzt sich demnach wie folgt zusammen: • Der Orientierungswert für ärztliche Diagnostiken und Therapien sowie psychotherapeutische Leistungen steigt auf 10,5300 Cent – ein Plus von 0,9 Prozent oder 315 Mio. Euro. • Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhöht sich um 170 Mio. Euro. Zudem habe der Bewertungsausschuss für jeden KV-Bereich eine regionale Veränderungsrate für die Morbidität und eine für die Demografie beschlossen. Dabei handele es sich um Empfehlungen für die regionalen Honorarverhandlungen, so die KBV. • 330 Mio. Euro zusätzlich soll es für extrabudgetäre Leistungen geben (geschätzte Mengendynamik). • Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sind 163 Mio. Euro eingeplant. Nach der Einigung auf Bundesebene können nun die regionalen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen starten. Rahmenvorgaben für Arzneiund Heilmittel 2017 Auch die Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für das kommende Jahr stehen. Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt laut KBV und GKV-Spitzenverband um 3,3 Prozent (etwas mehr als 1 Milliarde Euro). Bei den Heilmitteln erwarten die Partner ein Ausgaben-Plus von 4,9 Prozent (ca. 280 Mio. Euro). Diese Summen seien jedoch keine abschließend definierten Größen, betonen KBV und GKV-Spitzenverband. Weitere Einzelkomponenten wie Alter und Zahl der Versicherten, würden von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf regionaler Ebene verhandelt. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 11 Intern Praxis aktuell Zi-Studie zu „Wunscheinweisungen“ Bitte unterstützen Sie die Erhebung Das Zi, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, führt in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen eine bundesweite Erhebung zu den ungerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern an die Vertragsärzte („Wunscheinweisungen“) durch. Die Studie läuft in der Zeit vom 1. November 2016 bis 31. Januar 2017. Mit dieser Studie soll der Umfang nicht gerechtfertigter Anforderungen durch Krankenhäuser in Deutschland flächendeckend erhoben werden. Ziel ist eine Bestandsaufnahme, in welchem Maße ungerechtfertigte Anforderungen von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten und eine Analyse regionaler Verteilungsmuster, z. B. Prüfung des Zusammenhanges mit der regionalen Krankenhausdichte. Bitte beteiligen Sie sich an der Erhebung. Tragen Sie dazu bitte vom 1. November bis zum 31. Januar alle Beobachtungen zusammen. Ihre Angaben dienen dazu, den Umfang ungerechtfertigter Anforderungen ins Verhältnis zu allen im gleichen Zeitraum stationär behandelten Patienten zu setzen. Seite 12 | AUSGABE 10 / 2016 Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die bereits aus Vorerhebungen bekannt sind. Hierzu zählen z. B. die nachträgliche Anforderung von Einweisungsscheinen oder die Aufforderung Überweisungs- in Einweisungsscheine umzuwandeln. Zudem will das Zi das Finanzvolumen von Leistungen schätzen, die auf Anforderung von Krankenhäusern in der vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden. Dazu bittet Sie das Zi, den Behandlungsaufwand für den letzten beobachteten Fall als Rechnungssumme auf Basis der GOÄ in den Fragebogen einzutragen. Der Rückmeldebogen und die Ausfüllhilfe liegen dieser Ausgabe von „KV-Intern“ bei. Bitte senden Sie den Rückmeldebogen bis zum 7. Februar 2017 per E-Mail an [email protected] oder per Fax an: 030/40 05 27 24 70 Fragen zur Studie beantwortet das Zi gerne schriftlich. Bitte senden Sie dazu eine Mail an [email protected] Intern Praxis aktuell Sie fragen – wir antworten Dringliche Überweisungen Die Abrechnungsberater erreichen über die EBM-Hotline unter der Rufnummer 0331/98 22 98 03 täglich eine Vielzahl von Fragen. Auf die häufigsten Fragen möchten wir Ihnen hier regelmäßig antworten. Für welche Krankenkassen können die dringlichen Überweisungen abgerechnet werden? Die Verträge zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der gezielten, kurzfristigen Versorgung von Patienten sind mit der Barmer GEK und mit der Techniker Krankenkasse abgeschlossen. Benötige ich für die Teilnahme eine Genehmigung von der KVBB, und muss der Patient in diese Verträge eingeschrieben werden? Nein. Die Teilnahme an den Verträgen zur Überweisungssteuerung erfordert keine Genehmigung für den Vertragsarzt von der KVBB und keine Einschreibung des Patienten. Welche Arten der Überweisungen gibt es? Wir unterscheiden zwischen sehr dringenden und dringenden Überweisungen. Die sehr dringende Überweisung (Kategorie A) erfordert eine Behandlung/Diagnostik spätestens am nächsten Werktag aufgrund: • der Vermeidung einer Krankenhauseinweisung • einer Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung • eines drohenden Dauerschadens des Patienten • eines hoch akuten Krankheitsbildes Die dringende Überweisung (Kategorie B) erfordert eine Behandlung/Diagnostik innerhalb einer Woche aufgrund: • des Versagens einer begonnenen Therapie • einer zunehmenden/anhaltenden Verschlechterung der Symptomatik • einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des weiteren Behandlungsprozederes Muss der überweisende Vertragsarzt bereits Voruntersuchungen vornehmen? Es sind eine ausführliche Patientenanamnese, eine klinische Untersuchung sowie ein Ausschluss wesentlicher Differentialdiagnosen vorzunehmen. Diese Befunde sind dem übernehmenden Vertragsarzt zu übermitteln. Wie erhält der Patient seinen dringenden bzw. sehr dringenden Termin? Die Terminvereinbarung erfolgt durch den überweisenden Vertragsarzt. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 13 Intern Praxis aktuell Wie ist die Dringlichkeit auf der Überweisung zu kennzeichnen? Auf dem Überweisungsschein ist im Feld „Auftrag“ je nach Kategorie folgende SNR einzutragen: • 93480A Termin spätestens am nächsten Werktag • 93480B Termin innerhalb einer Woche Diese SNR rechnet der überweisende Vertragsarzt auf dem Behandlungsausweis des Patienten ab. Die Vergütung beträgt 6 bzw. 5 Euro. Was darf vom übernehmenden Vertragsarzt abgerechnet werden? Der übernehmende Vertragsarzt kann bei Annahme einer sehr dringenden bzw. dringenden Überweisung (und vorheriger Terminvereinbarung) auf dem Behandlungsausweis des Patienten folgende SNR abrechnen: • 93481A Termin spätestens am nächsten Werktag • 93481B Termin innerhalb einer Woche Seite 14 | AUSGABE 10 / 2016 Die Vergütung beträgt 16 bzw. 12 Euro. Dem überweisenden Vertragsarzt sind kurzfristig die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen. Gibt es Einschränkungen für die Ausstellung bzw. Annahme von dringenden bzw. sehr dringenden Überweisungen (z. B. vom Hausarzt zum Neurologen)? Nein, dringende bzw. sehr dringende Überweisungen können von allen Fachgruppen für alle Fachgruppen ausgestellt werden: • vom Hausarzt zum Facharzt und umgekehrt • vom Facharzt zum Facharzt und • in Ausnahmefällen: vom Hausarzt an einen besonders qualifizierten Hausarzt Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Intern Praxis aktuell KBV-Hospitationsprogramm: Verwaltung sucht Praxis Auch in 2017 möchte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihren Führungskräften wieder die Möglichkeit geben, in Arztpraxen zu hospitieren. Sinn und Zweck des Programms ist es, dass die KBV-Mitarbeiter Arbeitsweisen und Strukturen der Praxen besser kennenlernen. Die KV Brandenburg unterstützt das Hospitationsprogramm und sucht Praxen, die bereit sind, sich für die KBV-Führungskräfte zu öffnen. Grundsätzlich sind alle Fachrichtungen und Niederlassungsformen interessant. Wenn Sie sich an dem Programm beteiligen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 28. November unter: [email protected] Machen Sie mit! Derartige „Ausflüge aus dem Elfenbeinturm“ können – wenn es die Hospitationspraxis ernst nimmt – von erheblich „horizonterweiternder“ Wirkung sein. Und das hilft uns allen! Denn wir benötigen auch auf Bundesebene Entscheidungen, die praxisrelevant und praktikabel sind. Anzeige AUSGABE 10 / 2016 | Seite 15 Intern Praxis aktuell Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt (Oder) Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir Ihnen am 9. November 2016 sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) wieder individuelle Beratungen mit folgenden möglichen Inhalten an: • umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung • weitere Themen rund um die Abrechnungsberatung Ort: Anschrift: Datum: Cottbus Thiemstraße 112 Uhrzeit: Frankfurt (Oder) Berliner Straße 23a 9. November 2016 10 bis 16 Uhr Wir bitten Sie dringend um vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer Beratungsthemen! Unsere Kontaktdaten: Telefon: 0331/98 22 98 03, Fax: 0331/23 09 543, E-Mail: [email protected] Erstmals Zusatzvergütung für Hernienoperationen bei IKK-Versicherten Die Brandenburger Vertragsärzte haben im Jahr 2015 – und damit erstmals seit Inkrafttreten des Vertrages mit der IKK Brandenburg und Berlin im Jahr 2013 – so viele ambulante Hernienoperationen durchgeführt, dass eine erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung gelangt. Seite 16 | AUSGABE 10 / 2016 Die erreichte Verlagerung der Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich löste die erste Stufe der vereinbarten erfolgsabhängigen Vergütung aus. Für alle zu den Hernienoperationen gehörenden Leistungen aus dem Kapitel 31 EBM mit der Kennzeichnung „T” wird ein Zusatzpunkt- Intern Praxis aktuell wert von 1,4139 ct ausgezahlt. Für die Beratung und Aufklärung von Patienten mit den Diagnosen K40.- bis K46.bei Indikationsstellung zur ambulanten Operation (SNR 93440) erhält der konservativ tätige Chirurg ein Zuschlag von 3 Euro. Die Nachzahlung bekommen Sie mit der Honorarabrechnung für das II. Quartal 2016. Wir hoffen, dass die entsprechende Verlagerung hin zu ambulanten Operationen durch Ihre aktive Teilnahme am Vertrag für das Jahr 2016 wiederum erreicht wird. Die Innungskrankenkassen fördern diese Hernienoperationen generell mit einer extrabudgetären Zusatzvergütung (im Jahr 2016 aufgrund der Anbindung an die Entwicklung des Orientierungspunktwertes mit 1,4365 ct bzw. 30,48 Euro). Darüber hinaus sind für das Jahr 2016 erfolgs- abhängige Zusatzpunktwerte zwischen 1,4365 ct und 4,3096 ct bzw. Zusatzpauschalen zwischen 3,05 Euro und 9,14 Euro vereinbart. Eine Teilnahmeerklärung ist ausschließlich für Operateure erforderlich. Alle weiteren an der Behandlung der IKK-Patienten beteiligten Vertragsärzte können durch Abrechnung der Beratungspauschale (konservativ tätige Chirurgen) bzw. Kennzeichnung der GOP des Kapitels 31 mit „T” (Hausärzte, Operateure, Anästhesisten) teilnehmen. Die Vereinbarung finden Sie auf der Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Verträge Anzeige AUSGABE 10 / 2016 | Seite 17 Intern Praxis aktuell Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Teilnahme und Abrechnung über die KVBB Sie möchten mit einem interdisziplinären Team die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern übernehmen? Dies ist aktuell für folgende Indikationen möglich: • Tuberkulose und atypische Mykobakteriose, • gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, • Marfan-Syndrom, • pulmonale Hypertonie und • gynäkologische Tumoren. Detaillierte Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und dem Anzeigeverfahren erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses (Kontakt: Thomas Melchert, Tel.: 0331/23 09 467). Nach der Bestätigung Ihrer Teilnahme durch den erweiterten Landesausschuss können Sie die Patienten je nach Indikation innerhalb der ASV betreuen. Gern übernehmen wir für Vertragsärzte die Abrechnung mit den Krankenkassen! Dies bietet mehrere Vorteile für Sie: • Mit der KVBB haben Sie einen verlässlichen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. • Sie können Ihre ASV-Abrechnung direkt aus Ihrer Praxissoftware Seite 18 | AUSGABE 10 / 2016 mit Ihrer Quartalsabrechnung an uns übertragen. • Wir prüfen Ihre Abrechnung gemäß der ASV-Abrechnungsvereinbarung (ASV-AV) und übernehmen die Rechnungslegung an die entsprechenden Krankenkassen. • Nach Zahlungseingang von den Krankenkassen überweisen wir Ihnen die Rechnungsbeträge umgehend. Weiteres können Sie den aktualisierten Abrechnungsbedingungen der KVBB zur Abrechnung der Leistungen der ASV auf unserer Homepage (www.kvbb.de/praxis/abrechnung/) entnehmen. Möchten Sie über die KVBB abrechnen? Dann sprechen Sie uns an! Änderungen in der ASV Der ergänzte Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1.10.2016 eine Regelung zur Vergütung von Sachkosten in der ASV beschlossen. Diese wird in den EBM (Bereich VII) als neue Nummer 6 aufgenommen und beinhaltet, dass in der ASV die regionalen Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf gelten. Somit ist der Bezug von Sprechstundenbedarf in der ASV für Vertragsärzte auf dem bekannten Intern Praxis aktuell Wege möglich. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Verordnung für den Sprechstundenbedarf mit Ihrer ASV-Teamnummer! Sachkosten, die nicht unter den Sprechstundenbedarf fallen und auch keine Arzneimittel bzw. in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V ein- bezogenen Produkte sind, werden nach den Regelungen der ASV-AV direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Ultraschall-Vereinbarung wird angepasst KBV informiert: Änderungen ab 1. Oktober gültig Die meisten Neuerungen der ab 1. Oktober 2016 geltenden Fassung der Ultraschalldiagnostik betreffen die Genehmigungserteilung. So werden die technischen Prüfverfahren für die Geräte vereinfacht. Als Nachweis der fachlichen Qualifikation werden künftig auch Ultraschallkurse in Modulform anerkannt. Für Ärzte, die bereits eine Genehmigung haben, ändert sich nur wenig. Was neu ist und was das für die Praxis bedeutet, stellen wir nachfolgend vor. Erleichterungen bei technischen Prüfungen Abnahme künftig ohne Bildprüfung Mit dem Genehmigungsantrag erfolgt automatisch die Prüfung des Ultraschallgerätes beziehungsweise der Ultraschallsonden. Bislang mussten die Ärzte dazu Ultraschallbilder einreichen. Künftig reicht die Hersteller-/Gewährleistungserklärung. Die Prüfung von Bildern entfällt. Sollten Ärzte ein Gebrauchtgerät genehmigen lassen wollen, ist ein Wartungsprotokoll einzureichen. Ersatzweise ist eine bildbasierte Prüfung der Geräte möglich. Konstanzprüfung: Vorlage des Wartungsprotokolls genügt Um eine gleichbleibende technische Bildqualität zu gewährleisten, ist wie bisher eine regelmäßige gerätebezogene Konstanzprüfung vorgesehen. Diese erfolgt künftig nicht mehr alle vier, sondern alle sechs Jahre. Neu ist ferner, dass Ärzte anstelle von Ultraschallbildern künftig auch Wartungsprotokolle bei der KV vorlegen können. Voraussetzung ist, dass aus den Protokollen hervorgeht, dass die LeisAUSGABE 10 / 2016 | Seite 19 Intern Praxis aktuell tungsfähigkeit des Ultraschallsystems hinsichtlich der technischen Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Regelungen und Fristen für Endosonographiesonden Vertragsärzte, die Endosonographiesonden nach Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung am 1. Oktober 2016 genehmigen lassen wollen, haben folgende Regelungen und Fristen zu beachten: • Das Unternehmen, von dem Sonden ab dem 1. Oktober gekauft oder bezogen werden, muss die Erfüllung der erforderlichen Auflagen zur Sicherstellung der Hygiene (Anforderungen an die Aufbereitung) von Endosonographiesonden bestätigen. Dies erfolgt über die Hersteller-/ Gewährleistungserklärung. • Für Endosonographiesonden, die in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung zu genehmigen sind, können die entsprechenden Hersteller-/Gewährleistungserklärungen bis zum 31. März 2017 nachgereicht werden. • Falls Endosonographiesonden nachweislich vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Ultraschall-Vereinbarung gekauft, aber noch nicht genehmigt wurden, entscheidet die zuständige Kassenärztliche Vereinigung über die Anerkennungsfähigkeit. Seite 20 | AUSGABE 10 / 2016 Quote der Stichprobenprüfung wird erhöht Für die stichprobenartigen Prüfungen der Dokumentation wird die Quote der zu prüfenden Ärzte ab dem 1. Januar 2017 erhöht. Dann werden jährlich statt drei Prozent mindestens sechs Prozent der Ärzte, denen eine Genehmigung erteilt worden ist, geprüft. Mit dem Zusatzanteil von drei Prozent werden schwerpunktmäßig Ärzte mit neu erteilter Genehmigung geprüft. Für Ärzte, die bereits über eine Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik verfügen, ändert sich demnach nichts. Bei den Stichprobenprüfungen wird die ärztliche Dokumentation künftig nicht mehr nach dem zweistufigen Schema „Mangel/kein Mangel“ beurteilt. Stattdessen wird das vierstufige Schema „keine/geringe/erhebliche/ schwerwiegende Beanstandung“ angewandt. Dies ist auch in anderen Leistungsbereichen üblich und ermöglicht eine differenziertere Beurteilung durch die Qualitätssicherungskommission. Fachliche Befähigung Bildgebende Verfahren Eine weitere Anpassung betrifft den Nachweis der fachlichen Befähigung. Dieser kann wie bisher alternativ aus der Weiterbildung, einer ständigen Tätigkeit oder aus Ultraschallkursen erfolgen. Bei den Nachweiszahlen werden bereits nachgewiesene fach- Intern Praxis aktuell liche Kompetenzen bei Beantragung eines oder mehrerer weiterer Anwendungsbereiche derselben Ultraschallmethode berücksichtigt. Für diese Fälle ist künftig vorgesehen, dass bei Genehmigung eines weiteren Anwendungsbereiches derselben Ultraschallmethode nur noch reduzierte Nachweiszahlen erforderlich sind. Flexibilisierungen bei Ultraschallkursen Bisher konnten Ärzte nur mehrtägige zusammenhängende Ultraschallkurse absolvieren, damit die Teilnahme anerkannt werden konnte. Es waren zum Beispiel für diverse Grund-, Aufbauund Abschlusskurse Blöcke an jeweils mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen vorgeschrieben, die gegebenenfalls in maximal zwei 2-TagesBlöcke aufgeteilt werden konnten. Künftig können auch Kurse anerkannt werden, die in einzelnen (Tages-) Modulen stattfinden. Modifizierte Kurse werden bereits seit 2015 unter anderem von den Fachgesellschaften für Ultraschallmedizin in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeboten. Diese Kurse können auch rückwirkend anerkannt werden. Die bestehenden Kursangebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und freien Anbietern bleiben aber weiterhin anerkennungsfähig, eine Umstellung auf Kurse in Modulform ist nicht vorgeschrieben. Weitere Einzelheiten der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung sowie die Teilnahmeanträge und Hersteller-/Gewährleistungserklärung finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvbb.de unter dem Webcode „web116”. Geben Sie diesen einfach in das Suchfeld auf der Startseite ein, und Sie gelangen direkt zu den Informationen. Unser Service für Sie: Cornelia Hinze, FB Qualitätssicherung 0331/23 09 319 Anzeige AUSGABE 10 / 2016 | Seite 21 Intern Praxis aktuell Wir bitten um Beachtung Deutsche BKK kündigt Homöopathievertrag Zum 31.12.2016 hat die Deutsche BKK den Beitritt zum Homöopathievertrag nach § 73c SGB V zwischen der Securvita Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung gekündigt. BARMER GEK fusioniert mit Deutscher BKK Zum 1. Januar 2017 fusionieren die BARMER GEK und die Deutsche BKK zur BARMER. Die DMP-Teilnahme bleibt davon unbenommen. Alle DMP-Teilnehmer bleiben durchgehend im Behandlungsprogramm eingeschrieben. Eine Neueinschreibung ist nicht notwendig. Unser Service für Sie: Birgit Schultze 0331/23 09 217 Bundeseinheitlicher Medikationsplan ab Oktober Ab 1. Oktober 2016 haben Patienten (nach E-Health-Gesetz) Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) in Papierform, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – erfolgen. Erstellung und Aktualisierung Den Medikationsplan erstellt in der Regel der Hausarzt. Er ist zum Ausstellen und Aktualisieren verpflichtet. Nur wenn Patienten keinen Hausarzt haben, sind auch behandelnde Fach- Seite 22 | AUSGABE 10 / 2016 ärzte verpflichtet, einen Medikationsplan auszustellen und zu aktualisieren. Bei der Erstellung hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein. Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt unverändert beim jeweils verschreibenden Arzt. Aktualisieren können auch Fachärzte und Krankenhäuser Auch andere Ärzte des Patienten sowie Ärzte in Krankenhäusern können den Plan aktualisieren. Die Ver- Intern Praxis aktuell antwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt auch hier beim jeweils verschreibenden Arzt. Aktualisierung durch die Apotheke Auf Wunsch des Patienten können auch Apotheker den Plan aktualisieren. Dabei können zum Beispiel Änderungen aufgrund von Rabattverträgen oder Arzneimittel der Selbstmedikation eingetragen werden. Praxisverwaltungssoftware Für die Erstellung des BMP greifen Sie insbesondere auf die Ihnen aus Ihrer Dokumentation zur Verfügung stehenden Informationen zur Medikation des Patienten zurück. Es erfolgt eine Implementierung des Medikationsplans in die Praxisverwaltungssysteme über das bei der KBV etablierte Zertifizierungsverfahren. Falls die Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des BMP enthält, können Sie übergangsweise bis zum 31. März 2017 auch noch andere Pläne nutzen. Spätestens ab dem 1. April 2017 muss dann jedoch der BMP verwendet werden. Barcode Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Vergütung (extrabudgetär) – Neue Gebührenordnungspositionen (GOP) zum 1.10.2016 im EBM Vertragsärzte der hausärztlichen Versorgung Für die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung: • GOP 01630 (39 Punkte ca. 4 Euro) - Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 für Patienten, die nicht chronisch krank sind. Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall (= einmal in vier Quartalen) abgerechnet werden. • GOP 03222/04222 (10 Punkte ca. 1 Euro) - Zuschlag zur Chronikerpauschale für Patienten, die aufgrund einer lebensverändernden chronischen Erkrankung hausärztlich/pädiatrisch behandelt werden, unabhängig davon, ob Sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Er ist nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall schon die GOP 01630 berechnet wurde. Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung Für die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung: AUSGABE 10 / 2016 | Seite 23 Intern Praxis aktuell • GOP 01630 (39 Punkte ca. 4 Euro) - Zuschlag - zur Zusatzpauschale Onkologie der Fachgruppen Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Internisten mit Schwerpunkt (SP) Gastroenterologie und SP Pneumologie, MKG und Urologie - zur GOP 30700 in der Schmerztherapie - zur Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantatträgers (GOP 13437, 13561, 13601 und 13677 EBM) Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall (= einmal in vier Quartalen) abgerechnet werden. • Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale - einmal im Behandlungsfall (= einmal im Quartal), unabhängig davon, ob Sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Die Höhe des Zuschlags ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Seite 24 | AUSGABE 10 / 2016 Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Er ist nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall schon die GOP 01630 berechnet wurde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.kbv.de „FAQ zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016“ Unser Service für Sie: Bei Fragen zum Inhalt des Medikationsplans erreichen Sie die beratenden Apotheker unter 0331/98 22 98 11 Bei Fragen zur Vergütung des Medikationsplans erreichen Sie die Abrechnungsberater unter 0331/98 22 98 03 Fax: 0331/23 09 543 E-Mail: [email protected] Anzeige Intern Praxis aktuell Heilmittelverordnungen ab 2017 Mit dem kommenden Jahr treten mehrere Neuregelungen für die Heilmittelverordnungen in Kraft. Ab 1.1.2017 gibt es Anpassungen für die Vordrucke 13 (Physiotherapie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie). Es wird dann ein zweites ICD-10-Feld zur Verfügung stehen, das für die Kennzeichnung einiger Praxisbesonderheiten gebraucht wird. Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes ist notwendig, um die Heilmittelverordnungen nach operativen Eingriffen am Skelettsystem als Praxisbesonderheiten zu markieren und die Selektion aus dem Datensatz der Verordnungen durch die Prüfungsstelle zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass ein Aufbrauchen der alten Vordrucke nicht vorgesehen ist. Die neuen Formulare können Sie bereits bei der Formularausgabe der KV Brandenburg vorbestellen (0331/98 22 98 05, Fax: 0331/98 22 98 04). Sie werden ab Mitte November ausgeliefert. Die Liste der Heilmittel-Praxisbesonderheiten (neu: „Besondere Versorgungsbedarfe“) wird zum gleichen Zeitpunkt erweitert. Dadurch gelangen nun viele versorgungsrelevante Diagnosen in die automatisierte Anerkennung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dazu gehören zum Beispiel geriatrische Symptome, Alzheimer-Demenz, Entwicklungsstörungen bei Kindern, sekundäres Parkinsonsyndrom, Kyphosen oder Skoliosen. Seite 26 | AUSGABE 10 / 2016 Die vollständige Liste der Besonderen Versorgungsbedarfe finden Sie auf unserer Homepage unter „Praxis“ und „Verordnungen“ im Bereich Heilmittel. (Geben Sie dafür unter www.kvbb.de den Webcode „web115“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu der Übersicht.) Die Anerkennung zugunsten des Arztes ergibt sich aus der Angabe des korrekten ICD-10-Codes im Zusammenspiel mit den in der Tabelle aufgeführten Diagnosegruppen des Heilmittelkataloges. Für bestimmte Erkrankungen sind spezifische Vorgaben formuliert, z. B. eine zeitliche Begrenzung der Anerkennung oder das Alter des Patienten. Die Liste der Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf wird ab 2017 Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und damit zukünftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss bearbeitet. Auch diese Liste wird ab 1.1.2017 um weitere Diagnosen ergänzt, womit diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Dazugekommen sind beispielsweise Systemischer Lupus erythematodes und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen. Um die komplexen Vorgaben für die Verordnung von Heilmitteln besser beherrschbar zu gestalten, wird ab 2017 Intern Praxis aktuell eine zertifizierte Verordnungssoftware verfügbar sein. Diese soll, analog zur Arzneimittelverordnungssoftware, alle wichtigen Informationen der Heilmittel-Richtlinie und zu den Besonderen Versorgungsbedarfen bereitstellen. Ziel der Zertifizierung ist, eine verlässliche Unterstützung für den verordnenden Arzt bereitzu- stellen und die Nachfragen durch die Therapeuten zu verringern. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/98 33 99 11 Beratender Arzt 0331/23 09 603 Anzeige AUSGABE 10 / 2016 | Seite 27 Intern Praxis aktuell So sonstig ist der Schaden dann doch nicht! Viele von Ihnen sind bereits mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Behandlungs- bzw. Verordnungsweise in Form der Zufälligkeits- oder der Richtgrößenprüfung in Berührung gekommen. In den letzten Wochen haben die Anfragen von Vertragsärzten zugenommen, die sich einem Bescheid wegen der unzulässigen Verordnung von Sprechstundenbedarf oder eines sonstigen Schadens stellen mussten. Ursache hierfür sind vermehrt Prüfanträge der Krankenkassen. Folgend geben wir Ihnen Hinweise, um Prüfverfahren zu diesen Bereichen zu vermeiden: Im Bereich der sogenannten sonstigen Schäden sind einerseits die schuldhaft fehlerhaften und damit unwirtschaftlichen Verordnungen bzw. Überweisungen und andererseits die Verordnungen erfasst, die durch Gesetz bzw. die Richtlinien nach § 92 SGB V (Achtung Arzneimittelrichtlinie – Anlage 3) ausgeschlossen sind. Die häufigsten Antragsgründe sind aktuell die Verordnung von • Actiq, Aerius, Aggrenox, Medikinet, • Pentalong (Achtung Nachzulassung 50 mg), Uro Vaxom, Xusal, • Verordnungen während eines Krankenhausaufenthaltes. Die Gründe für die Prüfanträge sind dabei ganz unterschiedlicher Natur, Seite 28 | AUSGABE 10 / 2016 von off-label-Einsatz (Actiq) über zum Verordnungszeitpunkt fiktiv zugelassen (Pentalong), Unwirtschaftlichkeit (Aerius, Xusal) oder Verstoß gegen die Arzneimittel-Richtlinie (Aggrenox, Uro Vaxom). Nachfolgende Verordnungen im Bereich des Sprechstundenbedarfs, werden u. a. von der AOK Nordost kritisch gesehen: • Acemit, Aerius/Xusal, Aethoxysklerol, Ambene, • Antibiotika (oral), Calciumgluconat, Cetirizin, Coagu Check, Ethanol, Ferrlecit, • Kanülen, teure Pflaster, Sterillium, Teststreifen, Traumeel, • Vitamin B 6, B12. Um einem Prüfantrag aus dem Weg zu gehen, ist ein Blick in die Sprechstundenbedarfsvereinbarung oder ein Telefonat mit uns hilfreich. Blutzuckerteststreifen und Coagu-Check-Teststreifen gehören in der Tat zu den Praxiskosten und dürfen nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden, ebenso wie Kanülen. Orale Antibiotika werden lediglich über ein patientenbezogenes Rezept verordnet, wie auch wasserlösliche Vitamine als Monopräparate im Einzelfall. Dagegen gehören Wundschnellverbände sehr wohl in den Sprechstundenbedarf. Beachten Sie bitte die Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Intern Praxis aktuell Sie für jedes Quartal Online von uns erhalten! (https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/ praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/ oder Webcode „web017”) Ein Blick auf die Liste VOAM 5 hilft Ihnen zu erkennen, ob es auch in Ihrer Praxis die eine oder andere Baustelle mit drohenden sonstigen Schäden geben könnte. Hier finden Sie neben Ihren 50 umsatzstärksten Arzneimitteln in einer zweiten Tabelle gegebenenfalls auch solche, die nicht oder nur eingeschränkt (z. B. eben nicht als Sprechstundenbedarf, sondern nur auf Namen des Patienten) zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/98 33 99 11 Pflegeheimversorgung Kooperationsvereinbarung nach § 119b SGB V Seit dem 1. Juli 2016 stehen für Vertragsärzte, die Patienten in Alten- und Pflegeheimen versorgen, neue Abrechnungsziffern zur Verfügung. Diese neu eingeführten Leistungen des EBMKapitels 37 werden zunächst extrabudgetär vergütet. Die Abrechnungsziffern beinhalten die Vergütung von Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen, insbesondere die Steuerung des multiprofessionellen Behandlungsprozesses, die Kooperation mit weiteren Ärzten und einbezogenen Pflegekräften, der regelmäßige Besuch der Patienten und die patientenorientierten Fallkonferenzen. Um die neuen Positionen abrechnen zu können, ist eine Abrechnungsgenehmigung der KVBB erforderlich. Diese kann neben der Kooperationsvereinbarung mit der Pflegeeinrichtung, die die Anforderungen der An- lage 27 zum Bundesmantelvertrag erfüllt, formlos bei der KVBB beantragt werden. Vereinbarungen nach § 119b SGB V zielen darauf ab, die Betreuung der Patienten in Pflegeeinrichtungen durch eine verbesserte Vernetzung und Kooperation der betreuenden Ärzte und Pflegekräfte zu optimieren. Sie bieten somit die Gelegenheit, auf Einzelheiten – das heißt spezifische regionale Versorgungsinhalte – einzugehen und somit praxisnahe Lösungen für die ärztliche Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen zu finden. Beispielsweise haben in Südbrandenburg Dr. Frank Grünert und der Pflegepark „Am kleinen Spreewald“ in Uebigau-Wahrenbrück einen der ersten Kooperationsverträge geschlossen. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 29 Intern Praxis aktuell Der Hausarzt und die Pflegeeinrichtung legen dabei viel Wert auf den persönlichen Kontakt vor Ort, der durch wöchentliche Visiten festgelegt ist. Im Mittelpunkt steht ebenfalls die ganzheitliche Behandlung der pflegebedürftigen Versicherten. So werden auf kurzem Wege gemeinsam Absprachen über weiterführende Behandlungsmaßnahmen durch Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie getroffen. Für Ihre Fragen zum Genehmigungsverfahren steht Ihnen Silvia Hölzel von der KVBB zur Verfügung. Nicole Schlundt von der KV COMM unterstützt Sie in der Umsetzung mit Einrichtungen in Ihrer Region. Weitere Informationen zur Abrechnung des neuen EBM-Kapitels 37 finden Sie in der „KV-Intern“ 7/2016 auf Seite 9. Bei Fragen speziell zur Abrechnung helfen Ihnen die KVBB-Abrechnungsberater weiter: 0331/98 22 98 03. Unser Service für Sie: Silvia Hölzel 0331/23 09 317 Fax: 0331/23 09 383 E-Mail: [email protected] Nicole Schlundt 0331/23 09 794 Fax: 0331/23 09 799 E-Mail: [email protected] Erfahrungsaustausch Karin Rettkowski (l.) und Dipl.-Med. Andreas Schwark (2. v. l.) von der KV Brandenburg trafen sich im September mit Marianne Seibert (2. v. r.), Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats, und dem Landesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel zum Gespräch. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die barrierearme Arztpraxis. Foto: Christian Wehry Seite 30 | AUSGABE 10 / 2016 Intern Praxis aktuell Erste KV RegioMed Kooperationspraxis eröffnet Zum 1. Oktober 2016 hat die Gesundheitszentrum Brandenburg (GZB) GmbH als ambulante Tochtergesellschaft des Städtischen Klinikums Brandenburg in Bad Belzig die bestehenden Versorgungsangebote Gastroenterologie und Gynäkologie aus dem KV RegioMed Zentrum Bad Belzig übernommen. Anlässlich der feierlichen Übergabe der Praxis, die nun als KV RegioMed Kooperationspraxis weiterbetrieben wird, sagte Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Der Zweck des bisherigen KV RegioMed Zentrums ist erfüllt. Das hier am neuen Standort in Bad Belzig nunmehr in der Regelversorgung etablierte Versorgungsangebot, unter Foto: Christian Wehry Beibehaltung der ärztlichen und nichtärztlichen Besetzung aus dem KV RegioMed Zentrum, macht diese Angebote in der Eigeneinrichtung der KVBB in Bad Belzig verzichtbar.“ Videoimpressionen der Praxisübergabe finden Sie online unter www.kvbb.de AUSGABE 10 / 2016 | Seite 31 Intern Praxis aktuell agneszwei als Vorbild für bundesweiten Stundenplan BÄK hat Fortbildungscurriculum zum Fallmanagement erarbeitet Die Bundesärztekammer (BÄK) hat nun – auf Initiative und unter maßgeblicher Beteiligung der KV Brandenburg – ein bundesweit gültiges Fortbildungscurriculum „Case Management in Teilnehmerinnen der diesjährigen Schulungsrunde zur agneszwei bei der KV Brandenburg. Foto: Jochen Zieba der ambulanten medizinischen Versorgung“ erDie Ausbildung der Fachkräfte wird arbeitet. Dieses setzt sich aus einem künftig durch die Landesärztekammer Grundkurs „Fallbegleitung“ und einem Brandenburg (LÄKB) erfolgen. Die Aufbaukurs „VersorgungsmanageKV Brandenburg und die LÄKB organiment“ zusammen. sieren einen fließenden Übergang. Das etablierte Ausbildungskonzept und Dank des Brandenburger Engagedie bestehenden Ausbildungsinhalte ments entspricht dabei der Grundkurs werden daher weiter Bestand haben. inhaltlich der bisherigen Ausbildung zur agneszwei durch die KV BrandenDie KV Brandenburg hat in den burg/IGiB (Innovative Gesundheitsver- vergangenen fünf Jahren über 120 sorgung in Brandenburg). Nach erfolgagneszwei-Fachkräfte ausgebildet. Ob reichem Abschluss des Grundkurses in der hausärztlichen oder fachärztkönnen die Teilnehmer/innen dann lichen Praxis, im MVZ oder in der auch das IGiB-Zertifikat erhalten, welSchwerpunkt-Versorgung – agneszwei zwei ches zur Abrechnung der agnes ist zu einer IGiB-Erfolgsgeschichte gePauschalen berechtigt. worden und einmalig in Deutschland! Seite 32 | AUSGABE 10 / 2016 Intern Praxis aktuell Wenn Sie Interesse haben, eine Mitarbeiter/in Ihres Vertrauens als agneszwei-Fachkraft/Fallbegleiterin zu qualifizieren, melden Sie dies bitte weiterhin bei der KVBB an - am besten noch in diesem Jahr! Die Informationen zum agneszweiVertrag finden Sie auf der Internetseite der KVBB mit dem Webcode „web103“. Oder lassen Sie sich auch gerne telefonisch beraten (Ansprechpartner Frau Schultze 0331/23 09 217). Wir freuen uns, wenn das Brandenburger Modell weiterhin Schule macht, schließlich ist es ein sehr guter Weg zur Verbesserung der Patientenversorgung und hilft zudem, die Teamleistung unserer Praxen zu verbessern. Das Signal ist auf Bundesebene angekommen, zumindest hinsichtlich der Notwendigkeit eines einheitlichen Qualifikationsstandards. Darauf lässt es sich aufbauen – in Brandenburg ist man schon längst bereit! Hintergrund agneszwei ist Fallmanagerin und kümmert sich vor allem um besonders betreuungsintensive, chronisch kranke und ältere Patienten. Es sind speziell ausgebildete und kommunikative Fachkräfte, die im Auftrag und im Team mit ihren Ärzten den Patienten betreuen. Sie organisiert, vermittelt und koordiniert berufsgruppenübergreifend die medizinisch notwendige Betreuung, angepasst an die individuellen Ressourcen und Bedürfnisse der Patienten und übernimmt das Monitoring. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 33 Intern Praxis aktuell Achtung Sepsis – Jede Stunde zählt! Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jährlich 279.000 Kinder und Erwachsene an Sepsis. Der Krankheitsverlauf ist oft sehr schnell (24-48 Stunden). Ohne rechtzeitige Therapie verläuft die systemische Infektion mit generalisierter Entzündung fast immer tödlich. Mit jeder gewonnenen Stunde sinkt die Mortalität um 8 Prozent. Beim 1. Welt Sepsis Kongress (www.worldsepsiscongress.org/) am 8./9. September 2016 wurde betont, dass 80 Prozent der Fälle bereits vor der Aufnahme in ein Krankenhaus diagnostiziert werden können. Patienten mit Sepsis sind viel häufiger in der Arztpraxis anzutreffen als bisher bekannt. Für die Praxis empfiehlt die Deutsche Sepsis-Gesellschaft eine einfach anwendbare Diagnostik. Anamnese und einfacher Untersuchungsbefund werden als Grundlage benutzt. Erkennung anhand von Beschwerden und Symptomen Als praktische Hilfe werden folgende allgemeine Beschwerden und Befunde genannt, die in Kombination miteinander den Verdacht auf eine Sepsis erhärten: Verdacht auf Sepsis Kältegefühl, Fieber, Schüttelfrost Extremer Schmerz oder schweres Krankheitsgefühl „So schlimm wie noch nie“ Hautfarbe blass oder verfärbt Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Bewusstseinsstörung Gefühl der Lebensbedrohung „Ich habe das Gefühlt, dass ich sterbe.“ Kurzatmigkeit Weiter Informationen zur klinischen Diagnose der Sepsis und zur Behandlung finden Sie bei der Deutschen Sepsis-Gesellschaft www.sepsis-gesellschaft.de Vorankündigung Die Diagnose und Behandlung einer Sepsis wird auch ein Thema auf dem Märkischen Praxistag 2017 sein. Die Hausmesse der KVBB findet am 12. und 13. Mai 2017 im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam statt. Seite 34 | AUSGABE 10 / 2016 Intern Praxis aktuell Auf korrekte Daten kommt es an Neue Online-Arztsuche der KVBB Eine bessere Freitextsuche, die bereits beim Eintippen Ergebnisse liefert, eine detaillierte Kartensuche und -anzeige inklusive Routenplaner sowie viele Such- und Filtermöglichkeiten: Ab sofort steht Ihnen auf der Website Die Suche kann aber nur so gut sein, wie die Datenbank, die dahinter steht. Daher bitte wir Sie: Überprüfen Sie Ihre Praxisdaten und melden Sie Änderungen und Fehler an das Arztregister der KVBB. Nur so können ärger- der KVBB die neue Online-Arztsuche zur Verfügung. Auch die Ergebnisanzeige wurde überarbeitet und bietet viele Detail-Informationen. Hier sind unter anderem auch die Sprechzeiten hinterlegt. liche Missverständnisse mit Ihren Kollegen oder Patienten vermieden werden. http://arztsuche.kvbb.de Unser Service für Sie: Arztregister AUSGABE 10 / 2016 | Seite 35 Intern Praxis aktuell Mehr als 60 Teilnehmer beim Systembetreuer-Workshop dargestellt. Durch die Firma medisign wurde die elektronische Signatur praktisch vorgeführt. Weiterhin gab es Informationen zu den Themen Sicheres Netz der KVen (SNK) und KV-Connect mit seinen vielfältigen Anwendungen. Auch die Vorbereitung der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und die Umsetzung des eHealth-Gesetzes wurden diskutiert. Großes Interesse am Systembetreuer-Workshop. Foto: Jochen Zieba Die Anforderungen an die IT in den Arztpraxen steigen stetig. Um die Systembetreuer unserer Mitglieder auf dem neuesten Stand zu halten, über Neuerungen zu informieren und ein Feedback von den Praktikern zu erhalten, führte die KV Brandenburg am 8. September wieder einen Workshop für Systembetreuer durch. Über 60 Systembetreuer, Mitarbeiter aus Praxen und Krankenhäusern informierten sich dabei über die aktuellen IT-Themen und Probleme. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die elektronische Signatur des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) waren Schwerpunkt der Veranstaltung. Durch die Mitarbeiter der Landesärztekammer Brandenburg wurde der Ausgabeprozess des eHBA Seite 36 | AUSGABE 10 / 2016 Insgesamt hat die Veranstaltung gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, KV und Dienstleistungsanbietern auf allen Seiten das Verständnis für die Komplexität und Vielfältigkeit im Gesundheitswesen schafft und die Umsetzung in der Praxis erleichtert. Wir werden diese Veranstaltungen regelmäßig fortführen und freuen uns auf einen regen Informationsaustausch. Registrieren Sie sich für den Newsletter für Systembetreuer auf unserer Website unter dem Webcode „DN003”. Unser Service für Sie: Onlineteam 0331/98 22 98 06 Fax: 0331/23 09 300 E-Mail: [email protected] Intern Sicherstellung Niederlassungen im September 2016 Planungsbereich Mittelbereich Königs Wusterhausen Dr. med. Sabine Beckel FÄ für Allgemeinmedizin Rosa-Luxemburg-Str. 20 15711 Königs Wusterhausen Planungsbereich Raumordnungsregion Prignitz-Oberhavel Planungsbereich Landkreis Uckermark Dipl.-Psych. Sonja Christmann Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Handelsstr. 1 16303 Schwedt/Oder Claudia Schmidt-Troschke FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Birkenwerderstr. 2 A 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss im August/ September 2016 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Dr. med. Christian Bahls Facharzt für Nuklearmedizin Rosa-Luxemburg-Allee 34 A 14772 Brandenburg an der Havel ab 01.11.2016 Seite 38 | AUSGABE 10 / 2016 Dr. med. Michael Birow Facharzt für Radiologie Seebad 82/83 15562 Rüdersdorf b. Bln. ab 01.01.2017 Ariane Bönisch Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Intern Sicherstellung Altstädter Markt 6 04931 Mühlberg/Elbe ab 01.07.2017 Dr. med. Andreas Fischer Facharzt für Allgemeinmedizin Gerberstr. 14 16303 Schwedt/Oder ab 01.10.2016 Hilmar Jentsch Facharzt für Urologie Adlerstr. 48 14612 Falkensee ab 02.01.2017 Solveig Jeske Fachärztin für Diagnostische Radiologie Am Stadtpark 5 15517 Fürstenwalde ab 01.01.2017 Christian Krämer Facharzt für Radiologie Seebad 82/83 15562 Rüdersdorf b. Bln. ab 01.01.2017 Stephan Menzel Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie Poetenweg 102 14612 Falkensee ab 01.01.2017 Kathrin Mettner Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rosa-Luxemburg-Str. 55 16727 Velten ab 01.01.2017 Dr. med. Franziska Prosch Fachärztin für Allgemeinmedizin Hauptstr. 20 15741 Bestensee ab 01.10.2016 Kathrin Schluttig Fachärztin für Allgemeinmedizin Rosa-Luxemburg-Str. 139 15732 Schulzendorf ab 01.10.2016 Ulrike Zschach Fachärztin für Anästhesiologie Str. des Friedens 60 16835 Lindow/Mark ab 01.01.2017 Anstellungen Vertragsarztpraxis Dr. med. Eckhard Becker Facharzt für Augenheilkunde Breite Straße 7 16515 Oranienburg Anstellung: Dr. med. Sybille Hiller Fachärztin für Augenheilkunde ab 05.09.2016 Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Horst Fiegler Facharzt für Innere Medizin/ SP Nephrologie Dr. med. Kerstin Georgi Fachärztin für Innere Medizin Dipl.-Med. Heike Himmer Fachärztin für Innere Medizin Hermannstr. 40 15562 Rüdersdorf b. Bln. Anstellung: AUSGABE 10 / 2016 | Seite 39 Intern Sicherstellung Dr. med. Kerstin Fiegler Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie ab 01.10.2016 Vertragsarztpraxis Dipl.-Med. Konstanze Fischer Fachärztin für Augenheilkunde Berliner Allee 7 16303 Schwedt/Oder Anstellung: Pawel Kucko Facharzt für Augenheilkunde ab 01.10.2016 Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Anja Gross Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dipl.-Med. Dagmar Langer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Bernhard-Kellermann-Str. 17 14542 Werder an der Havel Anstellung: Dr. med. Caecilie Rakob Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab 01.10.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Alexa Krumme Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Clara-Zetkin-Str. 17 16547 Birkenwerder Anstellung: Catherina Stolz Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 05.09.2016 Seite 40 | AUSGABE 10 / 2016 Vertragsarztpraxis Sabine Levenhagen Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Fichtestr. 1 15366 Neuenhagen b. Bln. Anstellung: Dr. med. Vera Spitzer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.10.2016 Vertragsarztpraxis Jana Rosentreter Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Großbeerenstr. 109 14482 Potsdam Anstellung: Karen Rimpel Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.10.2016 Berufsausübungsgemeinschaft Frank Säger Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Dr. med. Christian Schäfer Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Dr. med. Matthias Lachmann Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Berliner Str. 32 14979 Großbeeren Anstellung: Dr. med. Susanne Söllenböhmer Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 05.09.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Gerrit Scherf Facharzt für Psychiatrie und Intern Sicherstellung Psychotherapie Geschwister-Scholl-Str. 83 14471 Potsdam Anstellung: Dr. med. Thomas Lintzen Facharzt für Psychotherapeutische Medizin ab 01.07.2016 Dr. med. Irmtraud Kühne Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie ab 01.01.2017 Vertragsarztpraxis Dr. med. Beate Schmeltzer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Konrad-Wolf-Allee 1-3 14480 Potsdam Anstellung: Dr. med. Susanne Schmeltzer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab 05.09.2016 Vertragsarztpraxis Dr. med. Steffen Steiner Facharzt für Allgemeinmedizin Uferstr. 3 15230 Frankfurt (Oder) Anstellung: Alexander Kayser Facharzt für Allgemeinmedizin ab 05.09.2016 MVZ Belzig GmbH Niemegker Str. 45 14806 Bad Belzig Anstellung: Dr. med. Hans-Jörg Ehring Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 05.09.2016 Dr. med. Torsten Roeßler Facharzt für Orthopädie ab 01.10.2016 MVZ Medizinisches Zentrum Märkisch-Oderland GmbH Betriebsstätte Bad Freienwalde Berliner Str. 1 16259 Bad Freienwalde Anstellung: Dr. med. Jan-Eric Arndt Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 05.09.2016 MVZ am Helios Klinikum Bad Saarow GmbH Pieskower Str. 33 15526 Bad Saarow Anstellung: Martin Zuschke Facharzt für Pathologie ab 05.09.2016 MVZ Bernau GbR Zentrum für ambulantes Operieren Jahnstr. 50 16321 Bernau b. Bln. Anstellung: Dr. med. Sina Lehmann Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ab 05.09.2016 MVZ Hauptstraße Hauptstraße 34 14776 Brandenburg an der Havel Anstellung: Dipl.-Med. Dieter Krämer AUSGABE 10 / 2016 | Seite 41 Intern Sicherstellung Facharzt für Orthopädie ausschließlich für eine Tätigkeit in der Zweigpraxis: Curlandstr. 70 14712 Rathenow ab 01.10.2016 Medizinisches Zentrum Am Hauptbahnhof Johann-Carl-Sybel-Str. 1 14776 Brandenburg an der Havel Anstellung: Dipl.-Med. Karolin Fahlke Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ausschließlich für eine Tätigkeit in der Zweigpraxis: Fichtestr. 2 14806 Bad Belzig ab 05.09.2016 MVZ Dr. Braun GmbH Lieberoser Str. 35-36 03046 Cottbus Anstellung: Katarzyna Janota Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie ab 01.10.2016 MVZ Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 7 15236 Frankfurt (Oder) Anstellung: Dr. med. Marie-Luise Herrmann Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten ab 01.01.2017 Lausitz MVZ Forst GmbH Robert-Koch-Str. 35 03149 Forst (Lausitz) Seite 42 | AUSGABE 10 / 2016 Anstellung: Dr. med. Heike Marquaß Fachärztin für Innere Medizin/ SP Pneumologie ab 05.09.2016 Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Neuruppin II Fehrbelliner Str. 38 16816 Neuruppin Anstellung: Dr. med. Masoud Khiabanchian Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie ab 15.09.2016 Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Neuruppin Neustädter Str. 44 16816 Neuruppin Anstellung: Ralph Panceram Facharzt für Chirurgie ab 15.09.2016 Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH Charlottenstr. 72 14467 Potsdam Anstellung: Dr. med. Bettina Roeger Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Matthias Wegner Facharzt Innere Medizin und Kardiologie ab 01.09.2016 MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Charlottenstr. 72 14467 Potsdam Intern Sicherstellung Anstellung: Dr. med. Harun Badakhshi Facharzt für Strahlentherapie Heike Eichler Fachärztin für Strahlentherapie Dr. med. Martina Fromm Fachärztin für Strahlentherapie Dipl.-Med. Verona Fürschke Fachärztin für Strahlentherapie Dr. med. Gerlinda Kho Fachärztin für Strahlentherapie Dr. med. Holger Stahl Facharzt für Strahlentherapie Dr. med. Rochus Schütz Facharzt für Strahlentherapie ab 01.10.2016 MVZ Potsdam im Oberlinhaus gGmbH Wildeberstr. 30 14480 Potsdam Anstellung: Theresa-Katharina Heinemann Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 05.09.2016 Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Schwarzheide Schipkauer Str. 10/12 01987 Schwarzheide Anstellung: Lesen Sie weiter auf Seite 44. Anzeige Intern Sicherstellung Dipl.-Med. Dietmar Köppel Facharzt für Chirurgie ausschließlich für eine Tätigkeit in der Zweigpraxis: Friedensstr. 18 01979 Lauchhammer ab 01.10.2016 Asklepios Klinikum Uckermark GmbH/ Medizinisches Versorgungszentrum Auguststr. 23 16303 Schwedt/Oder Anstellung: Arkadius Gawliczek Facharzt für Innere Medizin/ SP Hämatologie und Internistische Onkologie ab 01.10.2016 Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Wittstock St. Marienstr. 1-9 16909 Wittstock/Dosse Anstellung: Kathrin Mettner Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 05.09.2016 bis 31.12.2016 Praxisklinik Herz und Gefäße in 01099 Dresden, Forststr. 3 (fachübergreifende BAG) Zweigpraxis: 04910 Elsterwerda Bürgermeister-Wilde-Str. 16 Anstellung: Dr. med. Joachim René Laborge Facharzt für Innere Medizin ab 01.10.2016 Seite 44 | AUSGABE 10 / 2016 Ermächtigungen Dr. med. Jens Peter Bork Facharzt für Innere Medizin, Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin Luise-Henrietten-Stift Lehnin, in Kloster Lehnin ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der Ösophago-Gastroduodenoskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Bernd Christensen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die weiterführende differentialdiagnostische Sonographie, Stanzbiopsie(n) der Mamma unter Ultraschallsicht, für spezielle ambulante Operationen (ausgenommen sind Leistungen nach § 115b SGB V), für die Punktion, ermächtigt auf Über- Intern Sicherstellung weisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Urologie sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die urogynäkologische Diagnostik, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Urologie sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner und Pathologen wird genehmigt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Bernd Christensen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EK zur Unterstützung des Teams der Mammographie-ScreeningEinheit Nord/West, Versorgungsregion Nord, des Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816 Neuruppin, Fehrbelliner Straße 38, bei der Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch MammographieScreening zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Mög- lichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Hanns Burkhard Hagmann Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie, Havelland Kliniken GmbH/Klinik Nauen, in Nauen ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 5 BMV-Ärzte für den Tätigkeitsort 14621 Schönwalde-Glien/ OT Schönwalde, Berliner Allee 4, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der Ösophago-Gastroduodenoskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Pathologie sowie an gastroenterologisch tätige Ärzte wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Dr. med. Axel Harnath Facharzt für Innere Medizin/ SP Kardiologie, Sana-Herzzentrum Cottbus GmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Innere Medizin/ Kardiologie sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problemfälle bei der Kontrolle von ICD- bzw. biventrikulären Herzschrittmachersystemen. Eine AUSGABE 10 / 2016 | Seite 45 Intern Sicherstellung Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Joachim Herbstleb Facharzt für Innere Medizin/ SP Kardiologie, Oberhavel Kliniken GmbH/Klinik Hennigsdorf, in Hennigsdorf, ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für besondere diagnostische Leistungen auf dem Gebiet der Kardiologie, Kontrolle des implantierten Kardioverters/Defibrillators (ICD), auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen und hausärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der zweidimensionalen echokardiographischen Untersuchung in Ruhe und unter standardisierter pharmakodynamischer Stufenbelastung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 13.09.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Hans-Ullrich Horn Facharzt für Chirurgie, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Seite 46 | AUSGABE 10 / 2016 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen endoskopisch tätigen Internisten und Chirurgen sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Koloskopie mit Röntgenüberprüfung. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Andreas Kohls FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde Genehmigung zur übergangsweisen Weiterführung der bestehenden Ermächtigung gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Nuklearmedizin, Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie und Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 Dr. med. Frank Kozian Facharzt für Chirurgie, Sana Krankenhaus Templin, in Templin ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe Intern Sicherstellung und Praktischen Ärzten mit der Facharztanerkennung Chirurgie sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der weiterführenden Mammadiagnostik. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten wird genehmigt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dipl. Med. Andrea Kühne Fachärztin für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Spreewaldklinik Lübben, in Lübben ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroenterologie, zur präventiven Koloskopie, für das Einführen einer Magenverweilsonde und Punktionen der/des Pleura, Leber, Knochenmarks, Aszites. Eine Möglichkeit zur Überweisung an ermächtigte Kardiologen und Chirurgen in der Spreewaldklinik Lübben sowie an Pathologen wird genehmigt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dipl.-Med. Ulrike Krüger Fachärztin für Diagnostische Radiologie, ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. der Anlage 9.2 BMV-Ärzte zur Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening-Einheit Brandenburg West von Dr. med. Christiane Pietrkiewicz, 14467 Potsdam, Charlottenstraße 72, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening, zur konsiliarischen Beurteilung von Mammographieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 05.09.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Rüdiger Müller Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Dahme-Spreewald GmbH/Achenbach-Krankenhaus, in Königs Wusterhausen ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gemäß § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte-ZV zur Durchführung ambulanter Chemotherapien, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i.V.m. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 47 Intern Sicherstellung Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Radiologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Klaus Nogai Facharzt für Innere Medizin, Havelland Kliniken GmbH/Klinik Nauen, in Nauen ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der präventiven Koloskopie, für Leistungen der gastroenterologischen Endoskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.12.2017 Dipl.-Med. Axel Paulenz Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur konsiliarischen Beratung bei gynäkoSeite 48 | AUSGABE 10 / 2016 logischen Problemfälle. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dipl.-Med. Axel Paulenz Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMVÄ/EK zur Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening-Einheit Brandenburg West von Dr. med. Christiane Pietrkiewicz und Dipl.-Med. Andreas Sterzenbach, 14467 Potsdam, Charlottenstraße 72, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Mareike Pietzsch Fachärztin für Augenheilkunde, Klinikum Frankfurt (Oder), in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Augenheilkunde in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Lesen Sie weiter auf Seite 50. Intern Sicherstellung Abs. 2 SGB V zur Gefäßdarstellung der Netz- u. Aderhaut (Fluoreszenz- und Indozyaminangiographie), zur binokularen Untersuchung des gesamten Augenhintergrundes. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 05.09.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Thomas Schinkel Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und Ärzten, die die Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin erworben haben, sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und in Ausnahmefällen aus ländlichen Regionen, in denen in zumutbarer Entfernung kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in eigener Niederlassung tätig ist, auch auf Überweisung von Hausärzten auf dem Gebiet der Kinder-Pneumologie, auf dem Gebiet der LZ-EKG und LZ-Blutdruckmessung. Eine Möglichkeit zur Überweisung zur pädiatrischen Gastroenterologie, zur pädiatrischen Pneumologie, an Dermatologen, Kinderkardiologen, Humangenetiker, Hals-Nasen-Ohrenärzte und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird genehmigt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Seite 50 | AUSGABE 10 / 2016 Sylvia Schmehl Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie, Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, Spreewaldklinik Lübben, in Lübben ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Angiologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Frank Schüler Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie, DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH, DRK-Krankenhaus Luckenwalde, in Luckenwalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten Chemotherapie gastrointestinaler Tumore. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner, Labormediziner, Mikrobiologen und Pathologen wird genehmigt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dipl. Med. Frank Schwertfeger Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Klinikum Dahme-Spree- Intern Sicherstellung wald GmbH, Spreewaldklinik Lübben, in Lübben ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Herzschrittmacherkontrolle. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. Simone Stolz Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung von Kindern mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Glykogenspeicherkrankheiten, lysosomalen Speicherkrankheiten, Galaktosämie, Biotinidase-Mangel und Aminosäurestoffwechselstörungen, Organoazidurien, Mitochondriopathien, Fettsäureoxydationsstörungen, Carnitinstoffwechselstörungen, Patienten mit familiären Fettstoffwechselstörungen, dem Lesh Nyhan Syndrom, Glycosilierungsstörungen sowie zur Betreuung von Kindern nach Lebertransplantation, zur Betreuung von Patienten mit PKU und Kinderwunsch (Maternale PKU). Es besteht die Berechtigung zu Überweisungen an Radiologen, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Augenärzte, Frauenärzte, Laborärzte, Humangenetiker und Kinderkardiologen. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Ewa Swiecka Fachärztin für Gefäßchirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie/ Schwerpunkt Gefäßchirurgie und Fachärzten für Innere Medizin/ Schwerpunkt Angiologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Spezialsprechstunde auf dem Gebiet der arteriellen Gefäßchirurgie, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten und fachärztlich tätigen Internisten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.09.2016 bis 30.09.2018 Dr. med. André Werner Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen koloskopisch oder gastroskopisch tätigen Ärzten sowie entspre- AUSGABE 10 / 2016 | Seite 51 Intern Sicherstellung chenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung endoskopischer Diagnostik und Proktologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Pathologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2018 Ermächtigung für vertragsärztliche Tätigkeit an einem weiteren Ort gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV Der Praxisklinik Herz und Gefäße (fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft) in 01099 Dresden, Forststr. 3, wird eine Ermächtigung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV für eine Zweigpraxis in 04910 Elsterwerda, Bürgermeister-Wilde-Str. 16, mit Wirkung vom 01.10.2016 erteilt. Praxisverlegungen Dr. med. Hiwa Dashti Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt neue Adresse: Am Paschenberg 30 16225 Eberswalde ab 14.11.2016 Marina Hebes Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin neue Adresse: Große Straße 73/74 15344 Strausberg ab 01.04.2017 Seite 52 | AUSGABE 10 / 2016 Dennis Poser Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Dorfstr. 28 16727 Oberkrämer/OT Schwante ab 01.10.2016 Dr. med. Jörg Reibig hausärztlich tätig neue Adresse: Züllsdorfer Str. 2 04895 Falkenberg ab 05.09.2016 Miriam Schwantes Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin neue Adresse: Dorfstr. 28 16727 Oberkrämer/OT Schwante ab 01.10.2016 Heike Weber Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin neue Adresse: Bautzener Str. 112 03050 Cottbus ab 01.09.2016 MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Märkisch Oderland GmbH Verlegung Hauptbetriebsstätte Strausberg neue Adresse: Prötzeler Chaussee 5 15344 Strausberg ab 01.01.2017 Die in der „KV-Intern”-Ausgabe Mai 2016 veröffentlichte Praxisverlegung von Herrn Dr. med. Tarik Yousif, Facharzt für Augenheilkunde von 16727 Velten, Breite Str. 80 nach 16761 Hennigsdorf, Neuendorfstr. 22 zum 01.08.2016, findet nicht statt. Intern Sicherstellung Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Kyritz, LauchhammerSchwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Frauenheilkunde: Mittelbereiche Lübben, Zehdenick-Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Finsterwalde, Templin Dermatologie: Mittelbereiche Templin, Zehdenick-Gransee Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. Intern Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 101/2016 102/2016 103/2016 104/2016 105/2016 106/2016 107/2016 108/2016 109/2016 110/2016 111/2016 112/2016 Seite 54 | AUSGABE 10 / 2016 Frauenheilkunde Psychotherapie/ÄPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ÄPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ KJPT (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Bewerbungsfrist bis 9.12.2016 Planungsbereich gewünschter Übergabetermin Oberhavel 01.01.2017 Potsdam 01.04.2017 Potsdam 01.01.2017 Potsdam 01.04.2017 Potsdam 01.01.2017 Potsdam 01.01.2017 Potsdam 01.04.2018 Havelland 01.01.2017 Havelland 01.01.2017 Cottbus, Stadt 01.07.2017 Cottbus, Stadt 01.01.2017 Cottbus, Stadt 01.01.2017 Intern Sicherstellung laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 113/2016 114/2016 115/2016 116/2016 117/2016 118/2016 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer 87/2016 Kinderheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) 88/2016 Innere Medizin 89/2016 Innere Medizin 90/2016 HNO-Heilkunde 91/2016 92/2016 Kinderheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Innere Medizin/ SP Hämatologie (1/2 Versorgungsauftrag) Planungsbereich Teltow-Fläming Elbe-Elster Spree-Neiße gewünschter Übergabetermin sofort 01.05.2017 baldmöglichst Uckermark 01.01.2018 Uckermark 01.01.2017 Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree 01.07.2017 Bewerbungsfrist bis 8.11.2016 Planungsbereich Brandenburg (Havel)/ Potsdam-Mittelmark gewünschter Übergabetermin 01.01.2017 Raumordnungsregion Uckermark-Barnim 01.01.2018 Uckermark 01.01 2018 Raumordnungsregion Uckermark-Barnim Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree Raumordnungsregion Havelland-Fläming 01.01.2018 01.01.2017 01.01.2017 AUSGABE 10 / 2016 | Seite 55 Intern Sicherstellung laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 94/2016 Oberspreewald-Lausitz gewünschter Übergabetermin 93/2016 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.01.2017 95/2016 Kinderheilkunde Barnim 01.01.2017 Cottbus 01.04.2017 Nervenheilkunde Barnim 01.04.2017 Innere Medizin/ SP Hämatologie Raumordnungsregion Lausitz-Spreewald 01.01. 2017 96/2016 97/2016 98/2016 99/2016 100/2016 Kinderheilkunde HNO-Heilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Augenheilkunde Radiologie • Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Cottbus Raumordnungsregion Oderland-Spree sofort 01.01.2017 01.01.2017 • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Iris Kalsow Tel.: 0331/23 09 322 Seite 56 | AUSGABE 10 / 2016 Weitere Informationen unter www.kvbb.de Intern Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe •Dringend Nachfolger/In gesucht! Kinderarztpraxis im Planungsbereich Oberspreewald-Lausitz (Senftenberg) sucht dringend Nachfolger/In. Die Praxis in zentraler Lage sichert stabile Umsatzzahlen. Sie wurde 2014 von Grund auf renoviert. Kontakt: 03573/32 64 •Nachfolger für Hausarztpraxis im Mittelbereich Zossen ab Juli 2018 gesucht. Günstige Bahnanbindung nach Berlin. Praxis in privater Immobilie, wunderschönes Ärztehaus im englischen Landhausstil. Kauf der Immobilie möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Praxis/Ausstattung: Sprechzimmer, Labor, Anmeldung/Wartezimmer, EKG/ Infusionszimmer, Lagerraum, Umkleideraum, EKG, Spirometrie, Blutdruckund Blutzuckermessgeräte, Sterilisator Chiffre: PA/12/2016 •Kinderarztpraxis in Oberhavel, unweit Berliner Stadtgrenze, sucht ab 2018 Praxisnachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, zusätzlich Funktionsraum, zur Miete; Lungenfunktion, EKG, kleines Labor, Behandlungen von Allergien Kontakt: 0172/32 37 712 [email protected] •Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Oranienburg, nördlich von Berlin im S-Bahn-Bereich, sucht einen Nachfolger/In. Die Praxisübergabe soll 2019 erfolgen. Praxis/Ausstattung: 170 m² zur Miete; 2 Sprechzimmer, 3 Funktionsräume, 1 Ruheraum mit Einbauküche, 1 Lagerraum, 1 Dusche; EKG, Lufu, Labor; derzeit sind 3 MFA beschäftigt Chiffre: PA/12/2016 •Kleine hausärztliche Praxis im Mittelbereich Fürstenwalde/Spree, 25 km südöstlich von Berlin, sucht ab 2018 einen Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 3 Praxisräume zur Miete; Ultraschallgerät, EKG-Gerät; 1 Arzthelferin Kontakt: 03362821520 Praxissuche •Fachärztin für Allgemeinmedizin sucht ab 2018 eine Praxis zur Übernahme. Max. 45 Minuten (PKW) von der westlichen Stadtgrenze zu Berlin entfernt. Bevorzugte Region: Potsdam, Werder (Havel)-Beelitz, Falkensee, Nauen, Oranienburg, Hennigsdorf Chiffre: PG/11/2016 AUSGABE 10 / 2016 | Seite 57 Intern Praxisbörse Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche •Facharzt für Innere Medizin sucht ab 2017 Anstellungsmöglichkeit (Vollzeit) als Fachinternist oder Hausarzt. Zusatzqualifikation: Ernährungsmedizin DAEM/DGEM Bevorzugte Region: HavellandFläming, Oberhavel, Potsdam Chiffre: Facharzt AnKo/04/2016 •Fachärztin für Innere Medizin sucht Anstellung in Teilzeit als Haus- o. Fachärztin in Potsdam u. Umgebung. Schwerpunkt: HA, Kardiologie, Reha. Kontakt: [email protected] •Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit in Potsdam oder näherem Umland. Anstellungsumfang verhandelbar. Kontakt: 0157/57 75 23 03 [email protected] •Hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit freundlichem und motiviertem Team im Mittelbereich Oranienburg bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit). Kontakt: 0157/72 71 72 48 [email protected] •Biete Jobsharing für PPT/KJPT in gut eingearbeiteter VT-Praxis in Kolkwitz/ Cottbus mit Option der Übernahme des hälftigen Versorgungsauftrages. Kontakt: 0355/52 74 01 10 [email protected] Seite 58 | AUSGABE 10 / 2016 •Allgemeinmedizinische Praxis in Brandenburg an der Havel sucht ab Januar 2017 Praxisvertretung für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen, spätere Anstellung nicht ausgeschlossen. Kontakt: 0173/64 50 658 •Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sucht ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit). Bevorzugte Region: Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark, Potsdam, Teltow-Fläming Kontakt: [email protected] •Facharzt für Allgemeinmedizin im Ruhestand (Zusatzausbildung Chirotherapie, NHV) sucht Teilzeitmitarbeit in Hausarztpraxis in Potsdam oder Potsdam-Mittelmark. Kontakt: 0171/24 4 71 91 Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Iris Kalsow, 0331/23 09 322 [email protected] Pappelallee 5 14469 Potsdam Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 16.11.2016 15.00 – 17.30 Cottbus Die BG-GOÄ richtig abrechnen – speziell für Allgemein- und Facharztpraxen (ausgenommen D-Ärzte und H-Ärzte) Daniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG 11.11.2016 15.00 – 17.30 Potsdam 18.11.2016 15.00 – 18.00 Potsdam 23.11.2016 15.00 – 18.00 Potsdam Ansprechpartner: Kosten Die GOÄ – speziell für die radiologische Praxis Daniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG 35 Euro Impfen in der Praxis Dr. med. Ines Liebold, FÄ f. Innere Medizin, Blankenfelde Marianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB 50 Euro T UCH GEB AUS Fortbildungspunkte 4 Fortbildungspunkte 4 Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der Arztpraxis Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner Frau Friedrich Frau Thiele Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Tel.: 0331/23 09 198 35 Euro T UCH GEB S U A 40 Euro T UCH GEB AUS Fax: 0331/23 09 288 AUSGABE 10 / 2016 | Seite 59 Intern Fortbildung Termin | Ort 02.12.2016 14.00 – 20.00 03.12.2016 09.00 – 18.00 Potsdam 07.12.2016 14.00 – 20.00 10.12.2016 09.00 – 17.00 Potsdam Thema | Referent | Punkte Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort 12.11.2016 09.00 – 16.00 Potsdam 25.11.2016 15.00 – 18.30 26.11.2016 09.00 – 17.30 Potsdam Seite 60 | AUSGABE 10 / 2016 5 8 Thema | Referent | Punkte Kosten 100 Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 100 Euro pro Arzt, 150 Euro proCHT U GEB PraxismitAUS arbeiter (Teampreise auf Anfrage) Kosten Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte Wissensvermittlung KVBB & Partner 35 Euro Fortbildungspunkte 8 Fortbildungspunkte 15 Moderatorentraining für Qualitätszirkel Dr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress- u. Gesundheitsmanagement IAH Dr. med. Friederike Bressel, FÄ f. Allgemeinmedizin, Moderatorin, Tutorin für Mitglieder der KVBB kostenfrei Nichtmitglieder 100 Euro Intern Fortbildung Termin | Ort 30.11.2016 15.00 – 18.00 Potsdam 02.12.2016 15.00 – 18.00 Potsdam Thema | Referent | Punkte Honorarunterlagen verstehen – KV-Statistiken richtig lesen (für Hausärzte) Abrechnungsberater der KVBB Fortbildungspunkte 3 Fortbildungspunkte 3 Honorarunterlagen verstehen – KV-Statistiken richtig lesen (für Fachärzte) Abrechnungsberater der KVBB Kosten 35 Euro 35 Euro Anzeige AUSGABE 10 / 2016 | Seite 61 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 09.11.2016 15.00 – 18.00 Cottbus Notfälle in der Praxis mit Reanimation Lehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe 11.11.2016 15.00 – 17.00 Potsdam Verordnungsmanagement in der ärztlichen Praxis – speziell für das Praxispersonal Beratende Apothekerinnen der KVBB 40 Euro HT UC GEB AUS 19.11.2016 09.00 – 16.00 Potsdam Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Praxis – professionell in schwierigen Gesprächen Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung 95 Euro T UCH GEB AUS 09.11.2016 15.00 – 18.00 Potsdam 16.11.2016 14.00 – 19.00 Potsdam 23.11.2016 15.00 – 17.30 Potsdam 03.12.2016 09.00 – 16.00 Potsdam Ansprechpartner: Seite 62 | AUSGABE 10 / 2016 45 Euro Von akut bis chronisch – die Wundversorgung im Praxisalltag Catrin Räther, Podologin DDG, Wundassistentin DDG Telefontraining für das Praxispersonal Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung EBM-Aufbauschulung für das fachärztliche Praxispersonal – Abrechnung ambulanter Operationen Abrechnungsberater der KVBB Burnout Prophylaxe für das Praxispersonal Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein, Praxis- u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent Frau Friedrich Frau Thiele Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Tel.: 0331/23 09 198 45 Euro T UCH GEB AUS 75 Euro 35 Euro 95 Euro Fax: 0331/23 09 288 Intern Service KOSA aktuell: Fortbildung mit Aha-Effekt Was, so viele Selbsthilfegruppen gibt es in unserer Region? Und was Selbsthilfe überhaupt leisten kann … Die Überraschung der rund zehn Teilnehmer war groß bei der jüngsten Fortbildung der Kooperations- und Beratungsstelle für Ärzte/Psychotherapeuten und Selbsthilfegruppen (KOSA) in Eisenhüttenstadt. Gemeinsam mit der Selbsthilfezentrale und drei Selbsthilfegruppensprechern vor Ort hat die KOSA am 28. September eine Fortbildung zum Thema Selbsthilfe für Praxismitarbeiter angeboten. Was macht Selbsthilfe, welche Aufgaben hat eine Selbsthilfekontaktstelle, und wie kann ich Patienten auf Selbsthilfeangebote hinweisen und informieren – diese und andere Fragen wurden dabei angeregt diskutiert. Großen Anklang fanden auch die Informationsmaterialien für die Praxis. Für Ihre Fragen und Anregungen zur Arbeit der KOSA bei der KV Brandenburg steht Ihnen Yvonne Becker, Tel.: 0331/98 22 98 01 zur Verfügung. Buchtipp: Heal Your Hospital Welches Vergütungssystem erfasst die Qualität medizinischer (Be-)Handlung am besten? Sind Qualitätsberichte ein Datenfriedhof oder eine Entscheidungsgrundlage? Und was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Konzept der Integrierten Versorgung? Diese und andere Fragen diskutierten Studierende der Universität Witten/ Herdecke zwei Semester lang im Rahmen eines interdisziplinären „Studium fundamentale“ und haben ihre Ergebnisse in diesem Buch zusammengefasst. Es macht deutlich, wie kritisch und kreativ manche Gesundheits„Profis“ von morgen über ihr Berufsfeld denken. Auch wenn vielleicht nicht alle Visionen Wirklichkeit werden – die Autoren werfen Schlaglichter auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Heal Your Hospital ist im MabuseVerlag erschienen. AUSGABE 10 / 2016 | Seite 63 Intern Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Telefon: 0331/23 09 0 Telefax: 0331/23 09 175 Internet: www.kvbb.de E-Mail: [email protected] Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Christian Wehry Ute Menzel Redaktionsschluss: 12. Oktober 2016 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/23 09 196 Telefax: 0331/23 09 197 Druck und Anzeigenverwaltung vierC print+mediafabrik GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 2 10317 Berlin Telefon: 030/53 32 70 0 Telefax: 030/53 32 70 44 E-Mail: [email protected] Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 5.100 Exemplare Über die Veröffentlichung von Anzeigen entscheidet die Redaktion. Dafür erhält sie die nötigen Daten von der Anzeigenverwaltung. Seite 64 | AUSGABE 10 / 2016
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