Intern 10 | 2016

Intern
10 | 2016
KVBB-Vertreterversammlung:
Weiterentwicklung des
Bereitschaftsdienstes im Fokus
KBV-Vertreterversammlung:
Zurück zur Sacharbeit
Informationen für den Praxisalltag:
Dringliche Überweisungen
Ultraschall-Vereinbarung angepasst
Heilmittelverordnungen ab 2017
Intern
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ferndiagnosen sind zwar durchaus kritisch zu betrachten, bei manchem Vertreter
der Krankenkassen aber doch evident: cerebrale Flatulenz. Die Symptome zeigten
sich zum Beispiel in den jüngsten Aussagen eines Vertreters des Berlin-Brandenburger Ersatzkassenverbandes zu Individuellen Gesundheitsleistungen.
Wenn ein Betriebswirt, der keine Ahnung von Medizin hat, den Patienten suggeriert,
er wisse besser als ein Arzt, was medizinisch gut oder schlecht ist, dann ist das
brandgefährlich! Oder sind Gelbfieberimpfungen bei Reisen in Tropengebiete etwa
medizinischer Unsinn? Wieso sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der
Schwangerschaft als zusätzliches Angebot einer Ersatzkasse im Wettbewerb mit
anderen Kassen medizinisch notwendig, als Angebot eines Arztes jedoch nicht? Wie
kann es sein, dass das Chlamydien-Screening bei den Kassenvertretern so lange
verpönt war, bis der gemeinsame Bundesausschuss die Untersuchung als normale
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Katalog aufgenommen hat?
Und warum finanzieren die Ersatzkassen Akupunktur trotz fehlender Evidenz, obwohl man hier genauso Dart spielen könnte?
Glücklicherweise lassen sich die Kassenvertreter aber nicht alle über einen Kamm
scheren, ganz im Gegenteil. In unserem bundesweit einzigartigen Joint Venture
„IGiB“ arbeiten wir schon seit vielen Jahren vertrauensvoll und lösungsorientiert
mit zwei der größten Krankenkassen des Landes zusammen. Hier sind eine ganze
Reihe sektorenübergreifender Konzepte entstanden, die eine qualitativ hochwertige, flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten sichern und dabei
wirtschaftlich tragfähig sind. Bestes Beispiel ist sicherlich die agneszwei. Auf dem
Erreichten ruhen wir uns natürlich nicht aus, sondern arbeiten proaktiv an weiteren
hochwertigen Konzepten und Projekten. Sie dürfen gespannt sein, wir halten Sie
auf dem Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Hans-Joachim Helming
Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg
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Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik
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Praxis aktuell
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Seite 2 | AUSGABE 10 / 2016
„Wir haben Druck im Kessel“
KVBB-VV diskutierte die notwendige Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes
Zurück zur Sacharbeit
Mehr Freiberuflichkeit, weniger Kommerz
Gesamtvergütung steigt in 2017
Zi-Studie zu „Wunscheinweisungen“
Sie fragen – wir antworten
Dringliche Überweisungen
KBV-Hospitationsprogramm:
Verwaltung sucht Praxis
Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus
und Frankfurt (Oder)
Erstmals Zusatzvergütung für Hernienoperationen bei IKK-Versicherten
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Teilnahme und Abrechnung über die KVBB
Ultraschall-Vereinbarung wird angepasst
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
ab Oktober
Heilmittelverordnungen ab 2017
So sonstig ist der Schaden dann doch nicht!
Pflegeheimversorgung
Kooperationsvereinbarung nach § 119b SGB V
Intern
Inhaltsverzeichnis
31
32
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38
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53
54
Service
57
59
63
63
64
Erste KV RegioMed Kooperationspraxis eröffnet
agneszwei: Vorbild für bundesweiten Stundenplan
Achtung Sepsis – Jede Stunde zählt!
Auf korrekte Daten kommt es an
Neue Online-Arztsuche der KVBB
Mehr als 60 Teilnehmer beim SystembetreuerWorkshop
Niederlassungen im September 2016
Entscheidungen Zulassungsausschuss/
Berufungsausschuss im August/September 2016
Zulassungsmöglichkeiten/Zulassungsförderungen
Entscheidungen des Landesausschusses für
Ärzte und Krankenkassen
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Praxisbörse
Fortbildungen
KOSA aktuell: Fortbildung mit Aha-Effekt
Buchtipp: Heal Your Hospital
Impressum
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 3
Intern
Berufspolitik
Vertreterversammlung
„Wir haben Druck im Kessel“
KVBB-VV diskutierte die notwendige Weiterentwicklung des
Bereitschaftsdienstes
Bevor sich am 25. November die
neue Vertreterversammlung (VV) der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) konstituiert, kamen
am 23. September die gewählten
Delegierten der VI. Vertreterversammlung im Haus der Brandenburgischen
Ärzteschaft zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand vor
allem die Frage, wie die ambulante
Notfallversorgung nachhaltig und
sinnvoll gestaltet werden kann.
Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der KVBB, begann seinen Bericht zur Lage mit einem
Rückblick auf die jüngste VV der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV). Es sei gut, dass sich die ärztliche
Selbstverwaltung auch auf der Bundesebene wieder inhaltlichen Themen und
der Sacharbeit widme, so Dr. Helming.
Exemplarisch ging er auf die VV-Rede
des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas
Gassen ein. Dr. Helming schloss sich
der Forderung Dr. Gassens an, dass
Homöopathie eine Selbstzahlerleistung
bleiben müsse. Es sei unerträglich, dass
die Krankenkassen homöopathische
Kügelchen finanzierten, sinnvolle Behandlungen der Ärzte hingegen quotiert würden. Ebenfalls unterstützte
Dr. Helming die Forderungen des
KBV-Chefs nach einer aktiven BeteiliSeite 4 | AUSGABE 10 / 2016
gung der Ärzteschaft an der von der
Politik geplanten neuen Regelung im
Heil- und Hilfsmittelbereich. Das geplante Blankorezept für die Physiotherapie ließe sich vermutlich nicht
verhindern, so Dr. Helming. Umso
wichtiger sei es daher, dass die KBV
und die KVen im Rahmen der Modellvorhaben Einfluss auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nähmen. Die niedergelassenen Ärzte
dürften nicht in eine Kostenhaftung
geraten.
Ein zentraler Punkt in Dr. Helmings
Vortrag war die zukunftsfähige Ausgestaltung der ambulanten Notfallversorgung. Auch auf der KBV-Vertreterversammlung war intensiv über
dieses Thema diskutiert worden.
Dr. Gassen hatte dazu unter anderem
erklärt, dass das Missverhältnis von
echtem Notfall und Pseudonotfall
nicht länger zu akzeptieren sei. Die
Vertreter auf Bundesebene hatten
beschlossen, ein Konzept zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung zu entwickeln. Dr. Helming
erläuterte der Brandenburger VV, dass
dazu eine Arbeitsgruppe in der KBV
gebildet würde, die sich um die Organisation und Honorierung des Notdienstes kümmern solle.
Intern
Berufspolitik
Notwendig sei dieser Schritt, so
Dr. Helming, da der Gesetzgeber eine
klare Vision habe: Die Gesundheitsministerkonferenz habe sich im Mai
einstimmig für die Einführung von
„Brückenpraxen“ an Krankenhäusern
ausgesprochen, die an sieben Tagen
die Woche rund um die Uhr Anlaufstelle für Patienten sein sollten. Die
Spielregeln dafür dürften jedoch nicht
allein von der Politik kommen, sondern
es sei wichtig, dass die regionale Kompetenz bei der Ausgestaltung berücksichtigt werde.
Dr. Helming unterstrich die Bedeutung der Diskussion mit einem Verweis
auf ein aktuelles Gutachten des
Forschungs- und Beratungsinstitutes
IGES. Demnach verursachte die Beanspruchung der Notfallambulanzen
durch Patienten, die dort eigentlich
nicht hingehörten, inklusive der ambulant-sensitiven Krankenhausfälle, eine
jährliche Fehlallokation von 5 Mrd. Euro.
Dieses Geld gehöre in den ambulanten
Versorgungsbereich, so Dr. Helming.
In der anschließenden Diskussion
waren sich die Vertreter einig, dass die
Patienten besser koordiniert bzw. gesteuert werden müssten. Stephan
Menzel, Facharzt für Innere Medizin,
forderte zum Beispiel den Patienten
beizubringen, was ein Notfall sei. Man
müsse mehr Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Dr. Gerald
Gronke, Facharzt für HNO, sprach sich
dafür aus, die Patienten finanziell zu
beteiligen. Die von der Politik gefor-
derten Brücken- bzw. Portalpraxen
seien reine Planwirtschaft.
Pilotprojekt: Neue Bereitschaftspraxis
Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVBB, knüpfte nahtlos an
Dr. Helmings Vortrag an. Sein zentrales
Thema war die Weiterentwicklung
des Bereitschaftsdienstes in Brandenburg. Und er hatte gute Gründe dafür:
Die Diskussion um die Sicherstellung
der ambulanten medizinischen Versorgung sei in vollem Gange, so Herr
Schwark. Die Kommunen, die Krankenkassen und andere relevante Akteure
sähen die KVen in der Pflicht, ihrem
Sicherstellungsauftrag umfassend
nachzukommen. Darüber hinaus forderten die neuen Regelungen des Gesetzgebers, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Krankenhausstrukturgesetz, die KVBB zum Handeln
auf. Diese Rahmenbedingungen würden für viel „Druck im Kessel“ sorgen.
Das Ziel der KVBB müsse es sein, die
Patienten in der Inanspruchnahme des
Bereitschaftsdienstes zu koordinieren
oder zu steuern. Dazu müssten entsprechende Angebote in der ambulanten medizinischen Versorgung gemacht werden, erläuterte Herr Schwark
weiter. Der derzeitige Bereitschaftsdienst in Brandenburg sei dafür jedoch
nicht passgenau. Es gebe zum einen
Defizite bei der Erreichbarkeit der
diensthabenden Ärzte und in der Patientensteuerung. Zum anderen sei
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Intern
Berufspolitik
die Belastung der Kollegen durch die
Dienstpflicht und zum Teil sehr hohe
Dienstfrequenz regional stark unterschiedlich ausgeprägt.
Diesen Herausforderungen will die
KVBB mit einem Pilotprojekt begegnen:
einer neuartigen KV RegioMed Bereitschaftspraxis am Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen. Die soll
am 28. November zu den deutlich erweiterten Zeiten des allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienstes eröffnen:
Mo./Di./Do.: 19 – 7 Uhr
Mi./Fr.: 13 – 7 Uhr
Sa./So./Feiertage: 7 – 7 Uhr.
Dipl-Med. Schwark erklärte den Vertretern die Besonderheiten des Konzeptes. Eine tragende Säule der geplanten Bereitschaftspraxis sei das
Standortprinzip. Die Praxis sei unmittelbar vor der Rettungsstelle des Krankenhauses gelegen. Zu den Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis gingen
alle Patienten, die fußläufig das Krankenhaus erreichen könnten, in die
KV RegioMed Bereitschaftspraxis. Die
Patientenzahl in der Rettungsstelle
könne so reduziert werden. Die Patienten würden zudem über die kostenfreie Bereitschaftsdienstnummer
116 117 aktiv gesteuert werden.
Dennoch müsse ein Einsatzarzt die
wenigen Fälle übernehmen, die nicht
nach dem Prinzip „Patient zum Arzt“
umsetzbar seien – und das dann auch
für eine größere Region als bisher. Aufgabe seien etwa Besuche in Heimen,
die zukünftig nach dem „Nächstge-
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legenen-Prinzip“ ausgeführt würden.
Auch müsse der Einsatzarzt bei unvorhergesehenen Ausfällen des diensthabenden Arztes einspringen sowie
ggf. telefonische Auskünfte geben.
Die Honorierung entspräche der
Vergütung der Dienste in den bestehenden KV RegioMed Bereitschaftspraxen: Einzelleistungsvergütung nach
EBM mit einer Mindestvergütung von
50 Euro je Stunde. Die Finanzierung
des Pilotprojektes sei durch den Strukturfonds gesichert. Da die Kollegen
vor Ort sich zudem eindeutig für die
Umsetzung des Standortprinzips für
die neue Bereitschaftsdienstpraxis
ausgesprochen hätten, zeigte sich
Dipl.-Med. Andreas Schwark vom
Erfolg des Projektes überzeugt.
Terminservicestelle
Dr. Peter Noack, stellvertretender
Vorsitzender des Vorstandes der KVBB,
stellte der Vertreterversammlung ganz
unterschiedliche Themen vor. Unter
anderem gab er einen aktuellen Überblick über die Anrufzahlen bei der Terminservicestelle (TSS). Bis einschließlich
der 37. Kalenderwoche seien von der
TSS insgesamt 1.584 Termine vermittelt worden. Im gleichen Zeitraum
habe die KVBB aber auch 1.050 Anfragen aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Bisher sei keine
einzige Überweisung in ein Krankenhaus erfolgt. Diese Zahlen bestätigten
die von der KVBB etablierte ausreichende Lösung, so Dr. Noack. Das Angebot würde daher nicht ausgeweitet
werden.
Intern
Berufspolitik
Darüber hinaus stellte Dr. Noack
der Vertreterversammlung Ergebnisse
aus dem Honorarbericht 2014 der KBV
sowie Honorarzahlen der KVBB vor.
Die Datenbasis sei etwas unterschiedlich, daher lasse sich kein absoluter
Vergleich zwischen den KVen ziehen,
für eine Positionsbestimmung seien
die Daten jedoch ausreichend. Der stellvertretende Vorsitzende erläuterte,
dass die neuen Bundesländer im haus-
ärztlichen Versorgungsbereich seit jeher gut dastehen würden. Die KVBB
belege dabei im Vergleich der KVen
Platz drei beim Honorar je Arzt. Für
die Brandenburger Fachärzte reiche
es hingegen nur für einen Platz im
Mittelfeld. Gleichzeitig hätten diese
jedoch mit Abstand die meisten
Behandlungsfälle.
Christian Wehry
Beschlüsse der VV
Rückzahlung der Sonderumlage
Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig, die vollständige Rückzahlung
der Sonderumlage mit der Restzahlung für das Quartal 3/2016 am 26.1.2017.
Förderung der Weiterbildung
Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig eine Richtlinie der KVBB
über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Weiterbildung gem.
§75a SGB V mit Inkrafttreten zum 1.7.2016. Über die Finanzierung der Weiterbildung Hausarzt/Facharzt entscheidet die VV im Dezember.
HVM-Modifizierungen
Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig den vorgelegten Entwurf
des HVM mit Wirkung ab dem 1.10.2016. Der neue HVM ist online abrufbar
unter www.kvbb.de/praxis/honorar/
Konstituierende Vertreterversammlung
Die konstituierende Sitzung der VII. Vertreterversammlung findet am
25. November 2016 im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft, Pappelallee 5,
in Potsdam statt.
Beginn ist 15 Uhr.
An diesem Tag werden der VV-Präsident und sein Stellvertreter gewählt.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.
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Intern
Berufspolitik
Zurück zur Sacharbeit
KBV-Chef mahnt Vertreterversammlung zur Geschlossenheit/
Imagekampagne verlängert
Die Reihen geschlossen zu halten
und sich der konstruktiven Sacharbeit
zu widmen – diesen Appell richtete
der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
Dr. Andreas Gassen, auf der jüngsten
Vertreterversammlung seines Hauses
am 16. September an seine Vorstandskollegen und die ehrenamtlichen Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mit Blick auf die Bundestagswahlen
und die darauffolgenden Koalitionsverhandlungen im kommenden Jahr
mahnte der KBV-Chef, sich nicht durch
Uneinigkeit und „internes Hickhack“
selbst zu schwächen. „Die Selbstverwaltung ist stark und muss stark bleiben“, so Dr. Gassen in seiner Rede.
„Gelegentliche noch böswillig gezündelte Störfeuer werden wir gemeinsam
austreten und uns nicht von unseren
gemeinsamen Zielen abbringen lassen.“
Auch auf den Regierungsentwurf
zum so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gelte es, geschlossen
zu reagieren. Dr. Gassen warnte davor,
sich auf Kosten der gemeinsamen
Selbstverwaltung politisch profilieren
zu wollen. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen seien „Rückgrat“ und „Garant für ein faires und
solidarisches Gesundheitssystem“.
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„Schwächt man sie, schwächt man die
Ärzte, Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten,
die sie vertreten. Und damit schwächt
man die Versorgung insgesamt.“
Was die KVen alles für die ambulante
medizinische Versorgung der Menschen leisten, sei jedoch leider in der
Öffentlichkeit immer noch nicht ausreichend bekannt, bilanzierte der
oberste Kassenarzt. Die KBV-Vertreterversammlung sprach sich deshalb
dafür aus, die gemeinsame Imagekampagne von KBV und KVen „Wir arbeiten
für Ihr Leben gern!“ auch im kommenden Jahr fortzusetzen.
Die Bereitschaftsdienstnummer
116 117 soll im Rahmen der Kampagne
verstärkt beworben werden. Daneben
soll im Vordergrund stehen, wie die
ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten die medizinische Versorgung in hoher Qualität gewährleisten.
Und auch die verschiedenen regionalen Lösungsansätze und Angebote
der einzelnen KVen sollen berückute
sichtigt werden.
Die kompletten Reden von KBVChef Dr. Gassen und KBV-Vorstand
Dipl.-Med. Regina Feldmann finden
Sie auf der Internetseite der KBV:
www.kbv.de/html/415.php
Intern
Berufspolitik
Mehr Freiberuflichkeit, weniger
Kommerz
Die Bundesärztekammer (BÄK)
bringt sich in Stellung für die Bundestagswahl im kommenden Jahr. BÄKPräsident Prof. Frank-Ullrich Montgomery stellte am 28. September in
Berlin die Positionen der Ärzteschaft
zur Bundestagswahl 2017 vor. Die Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit,
eine handlungsfähige ärztliche Selbstverwaltung sowie eine zukunftsfeste
Finanzierung durch gesetzliche und
private Krankenkassen gehören zu
den Kernforderungen.
Ein „klares und für die Ärzte verlässliches Bekenntnis zum Erhalt und zur
Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit“ möchte die BÄK von der Politik.
Die Weisungsungebundenheit des
Arztes und seine Therapiefreiheit seien
der wirksamste Patientenschutz. Die
BÄK sieht jedoch die Freiberuflichkeit
„durch Kommerzialisierung, Kontrollbürokratie und staatliche Interventionen“ zunehmend in Gefahr.
Vorläufiger „Höhepunkt staatlicher
Einflussmaßnahmen“ sei das geplante
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.
Der BÄK-Präsident warnt davor, die
Handlungsspielräume der ärztlichen
Selbstverwaltung weiter zu beschneiden. Stattdessen fordert er die Politiker
auf, „der ärztlichen Selbstverwaltung
Foto: Bundesärztekammer
Bundesärztekammer bezieht Position zur Bundestagswahl 2017
wieder die Gestaltungsspielräume zu
geben, die sie für die Sicherung einer
hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt“.
Der insbesondere von der SPD
favorisierten Bürgerversicherung erteilt die BÄK eine klare Absage. Sie
löse keine Probleme, sondern verhindere Wettbewerb und gefährde die
Therapiefreiheit des Arztes sowie die
Wahlfreiheit des Patienten. Vielmehr
solle das duale Krankenversicherungssystem „fit für die Zukunft“ gemacht
werden. Gesetzliche und private
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Intern
Berufspolitik
Krankenversicherung sicherten gemeinsam die große Leistungsfähigkeit
des deutschen Gesundheitssystems.
Bei der Zusammenarbeit mit anderen
Gesundheitsberufen setzt die BÄK auf
„Berufs- und Kooperationskonzepte,
die zur Unterstützung und Entlastung
des Arztes im Sinne des Delegationsprinzips beitragen“. Diagnose- und
Indikationsstellung sowie Therapieentscheidungen müssten beim Arzt
bleiben. Substitutions-Modelle seien
nicht zielführend.
Weitere Punkte im Positionspapier
der BÄK beziehen sich auf die Nachwuchsförderung, die Finanzierung der
Krankenhäuser oder die Qualitätssicherung. Diese können Sie auf der
Internetseite der BÄK ausführlich
nachlesen:
www.bundesaerztekammer.de
ute
Jetzt wählen: Kammerwahl 2016
Noch bis zum 16. November 2016, 17 Uhr, läuft die Wahl zur Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg für die 8. Legislaturperiode.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Stimmen Sie ab – und stärken Sie die Vertretung
der ambulant tätigen Ärzte in der Kammerversammlung.
Die vollständige Übersicht aller Wahllisten und Kandidaten finden Sie auf den
Internetseiten der Landesärztekammer unter www.laekb.de
Seite 10 | AUSGABE 10 / 2016
Intern
Praxis aktuell
Gesamtvergütung steigt in 2017
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte gegenüber dem
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ende September durchsetzen, dass die bereitgestellten Finanzmittel für die ambulante
medizinische Versorgung der Versicherten erhöht werden. Die Gesamtvergütung im kommenden Jahr erhöht sich
um bis zu 1 Milliarde Euro (Maximalannahme). Das teilten beide Organisationen in einer Pressemitteilung mit.
Die Steigerung setzt sich demnach
wie folgt zusammen:
• Der Orientierungswert für ärztliche Diagnostiken und Therapien
sowie psychotherapeutische
Leistungen steigt auf 10,5300 Cent
– ein Plus von 0,9 Prozent oder
315 Mio. Euro.
• Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erhöht sich um
170 Mio. Euro. Zudem habe der
Bewertungsausschuss für jeden
KV-Bereich eine regionale Veränderungsrate für die Morbidität
und eine für die Demografie
beschlossen. Dabei handele es
sich um Empfehlungen für die
regionalen Honorarverhandlungen, so die KBV.
• 330 Mio. Euro zusätzlich soll es
für extrabudgetäre Leistungen
geben (geschätzte Mengendynamik).
• Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans
sind 163 Mio. Euro eingeplant.
Nach der Einigung auf Bundesebene
können nun die regionalen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen starten.
Rahmenvorgaben für Arzneiund Heilmittel 2017
Auch die Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für das kommende
Jahr stehen. Das Ausgabenvolumen
für Arzneimittel steigt laut KBV und
GKV-Spitzenverband um 3,3 Prozent
(etwas mehr als 1 Milliarde Euro). Bei
den Heilmitteln erwarten die Partner
ein Ausgaben-Plus von 4,9 Prozent
(ca. 280 Mio. Euro).
Diese Summen seien jedoch keine
abschließend definierten Größen, betonen KBV und GKV-Spitzenverband.
Weitere Einzelkomponenten wie Alter
und Zahl der Versicherten, würden von
den Kassenärztlichen Vereinigungen
und den Krankenkassen auf regionaler
Ebene verhandelt.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 11
Intern
Praxis aktuell
Zi-Studie zu „Wunscheinweisungen“
Bitte unterstützen Sie die Erhebung
Das Zi, das Zentralinstitut für die
kassenärztliche Versorgung, führt in
Kooperation mit den Kassenärztlichen
Vereinigungen eine bundesweite
Erhebung zu den ungerechtfertigten
Anforderungen von Krankenhäusern
an die Vertragsärzte („Wunscheinweisungen“) durch. Die Studie läuft in
der Zeit vom 1. November 2016 bis
31. Januar 2017.
Mit dieser Studie soll der Umfang
nicht gerechtfertigter Anforderungen
durch Krankenhäuser in Deutschland
flächendeckend erhoben werden. Ziel
ist eine Bestandsaufnahme, in welchem
Maße ungerechtfertigte Anforderungen von Krankenhäusern den Versorgungsalltag von Vertragsärzten belasten und eine Analyse regionaler Verteilungsmuster, z. B. Prüfung des Zusammenhanges mit der regionalen
Krankenhausdichte.
Bitte beteiligen Sie sich an der
Erhebung.
Tragen Sie dazu bitte vom 1. November bis zum 31. Januar alle Beobachtungen zusammen. Ihre Angaben dienen dazu, den Umfang ungerechtfertigter Anforderungen ins Verhältnis zu
allen im gleichen Zeitraum stationär
behandelten Patienten zu setzen.
Seite 12 | AUSGABE 10 / 2016
Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die bereits aus Vorerhebungen
bekannt sind. Hierzu zählen z. B. die
nachträgliche Anforderung von Einweisungsscheinen oder die Aufforderung Überweisungs- in Einweisungsscheine umzuwandeln.
Zudem will das Zi das Finanzvolumen
von Leistungen schätzen, die auf Anforderung von Krankenhäusern in der
vertragsärztlichen Versorgung abgerechnet werden. Dazu bittet Sie das
Zi, den Behandlungsaufwand für den
letzten beobachteten Fall als Rechnungssumme auf Basis der GOÄ in den
Fragebogen einzutragen.
Der Rückmeldebogen und die Ausfüllhilfe liegen dieser Ausgabe von
„KV-Intern“ bei.
Bitte senden Sie den Rückmeldebogen bis zum 7. Februar 2017 per
E-Mail an [email protected]
oder per Fax an: 030/40 05 27 24 70
Fragen zur Studie beantwortet das
Zi gerne schriftlich. Bitte senden Sie
dazu eine Mail an [email protected]
Intern
Praxis aktuell
Sie fragen – wir antworten
Dringliche Überweisungen
Die Abrechnungsberater erreichen
über die EBM-Hotline unter der Rufnummer 0331/98 22 98 03 täglich eine
Vielzahl von Fragen. Auf die häufigsten Fragen möchten wir Ihnen hier
regelmäßig antworten.
Für welche Krankenkassen können die
dringlichen Überweisungen abgerechnet
werden?
Die Verträge zur Überweisungssteuerung zur Verbesserung der gezielten, kurzfristigen Versorgung von
Patienten sind mit der Barmer GEK
und mit der Techniker Krankenkasse
abgeschlossen.
Benötige ich für die Teilnahme eine
Genehmigung von der KVBB, und muss
der Patient in diese Verträge eingeschrieben werden?
Nein. Die Teilnahme an den Verträgen
zur Überweisungssteuerung erfordert
keine Genehmigung für den Vertragsarzt von der KVBB und keine Einschreibung des Patienten.
Welche Arten der Überweisungen
gibt es?
Wir unterscheiden zwischen sehr
dringenden und dringenden Überweisungen.
Die sehr dringende Überweisung
(Kategorie A) erfordert eine Behandlung/Diagnostik spätestens am nächsten Werktag aufgrund:
• der Vermeidung einer Krankenhauseinweisung
• einer Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung
• eines drohenden Dauerschadens
des Patienten
• eines hoch akuten Krankheitsbildes
Die dringende Überweisung
(Kategorie B) erfordert eine Behandlung/Diagnostik innerhalb einer
Woche aufgrund:
• des Versagens einer begonnenen
Therapie
• einer zunehmenden/anhaltenden
Verschlechterung der Symptomatik
• einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des
weiteren Behandlungsprozederes
Muss der überweisende Vertragsarzt
bereits Voruntersuchungen
vornehmen?
Es sind eine ausführliche Patientenanamnese, eine klinische Untersuchung
sowie ein Ausschluss wesentlicher
Differentialdiagnosen vorzunehmen.
Diese Befunde sind dem übernehmenden Vertragsarzt zu übermitteln.
Wie erhält der Patient seinen dringenden bzw. sehr dringenden Termin?
Die Terminvereinbarung erfolgt durch
den überweisenden Vertragsarzt.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 13
Intern
Praxis aktuell
Wie ist die Dringlichkeit auf der Überweisung zu kennzeichnen?
Auf dem Überweisungsschein ist im
Feld „Auftrag“ je nach Kategorie folgende SNR einzutragen:
• 93480A
Termin spätestens am nächsten
Werktag
• 93480B
Termin innerhalb einer Woche
Diese SNR rechnet der überweisende
Vertragsarzt auf dem Behandlungsausweis des Patienten ab. Die Vergütung
beträgt 6 bzw. 5 Euro.
Was darf vom übernehmenden Vertragsarzt abgerechnet werden?
Der übernehmende Vertragsarzt
kann bei Annahme einer sehr dringenden bzw. dringenden Überweisung
(und vorheriger Terminvereinbarung)
auf dem Behandlungsausweis des
Patienten folgende SNR abrechnen:
• 93481A
Termin spätestens am nächsten
Werktag
• 93481B
Termin innerhalb einer Woche
Seite 14 | AUSGABE 10 / 2016
Die Vergütung beträgt 16 bzw.
12 Euro. Dem überweisenden Vertragsarzt sind kurzfristig die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen.
Gibt es Einschränkungen für die
Ausstellung bzw. Annahme von dringenden bzw. sehr dringenden Überweisungen (z. B. vom Hausarzt zum
Neurologen)?
Nein, dringende bzw. sehr dringende Überweisungen können von
allen Fachgruppen für alle Fachgruppen
ausgestellt werden:
• vom Hausarzt zum Facharzt und
umgekehrt
• vom Facharzt zum Facharzt und
• in Ausnahmefällen: vom Hausarzt
an einen besonders qualifizierten
Hausarzt
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Intern
Praxis aktuell
KBV-Hospitationsprogramm:
Verwaltung sucht Praxis
Auch in 2017 möchte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
ihren Führungskräften wieder die
Möglichkeit geben, in Arztpraxen zu
hospitieren. Sinn und Zweck des Programms ist es, dass die KBV-Mitarbeiter
Arbeitsweisen und Strukturen der
Praxen besser kennenlernen.
Die KV Brandenburg unterstützt
das Hospitationsprogramm und sucht
Praxen, die bereit sind, sich für die
KBV-Führungskräfte zu öffnen. Grundsätzlich sind alle Fachrichtungen und
Niederlassungsformen interessant.
Wenn Sie sich an dem Programm
beteiligen möchten, melden Sie sich
bitte bis zum 28. November unter:
[email protected]
Machen Sie mit!
Derartige „Ausflüge aus dem Elfenbeinturm“ können – wenn es die Hospitationspraxis ernst nimmt – von erheblich „horizonterweiternder“ Wirkung
sein. Und das hilft uns allen! Denn wir benötigen auch auf Bundesebene
Entscheidungen, die praxisrelevant und praktikabel sind.
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AUSGABE 10 / 2016 | Seite 15
Intern
Praxis aktuell
Individuelle Abrechnungsberatungen
in Cottbus und Frankfurt (Oder)
Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir Ihnen am 9. November 2016 sowohl
in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) wieder individuelle Beratungen mit
folgenden möglichen Inhalten an:
• umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung
• weitere Themen rund um die Abrechnungsberatung
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Cottbus
Thiemstraße 112
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Frankfurt (Oder)
Berliner Straße 23a
9. November 2016
10 bis 16 Uhr
Wir bitten Sie dringend um vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer
Beratungsthemen!
Unsere Kontaktdaten:
Telefon: 0331/98 22 98 03, Fax: 0331/23 09 543, E-Mail: [email protected]
Erstmals Zusatzvergütung für Hernienoperationen bei IKK-Versicherten
Die Brandenburger Vertragsärzte
haben im Jahr 2015 – und damit erstmals seit Inkrafttreten des Vertrages
mit der IKK Brandenburg und Berlin
im Jahr 2013 – so viele ambulante Hernienoperationen durchgeführt, dass
eine erfolgsabhängige Vergütung zur
Auszahlung gelangt.
Seite 16 | AUSGABE 10 / 2016
Die erreichte Verlagerung der Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich löste die erste Stufe
der vereinbarten erfolgsabhängigen
Vergütung aus. Für alle zu den Hernienoperationen gehörenden Leistungen
aus dem Kapitel 31 EBM mit der Kennzeichnung „T” wird ein Zusatzpunkt-
Intern
Praxis aktuell
wert von 1,4139 ct ausgezahlt. Für die
Beratung und Aufklärung von Patienten mit den Diagnosen K40.- bis K46.bei Indikationsstellung zur ambulanten
Operation (SNR 93440) erhält der
konservativ tätige Chirurg ein Zuschlag
von 3 Euro. Die Nachzahlung bekommen Sie mit der Honorarabrechnung
für das II. Quartal 2016.
Wir hoffen, dass die entsprechende
Verlagerung hin zu ambulanten Operationen durch Ihre aktive Teilnahme
am Vertrag für das Jahr 2016 wiederum
erreicht wird. Die Innungskrankenkassen fördern diese Hernienoperationen
generell mit einer extrabudgetären
Zusatzvergütung (im Jahr 2016 aufgrund der Anbindung an die Entwicklung des Orientierungspunktwertes
mit 1,4365 ct bzw. 30,48 Euro). Darüber
hinaus sind für das Jahr 2016 erfolgs-
abhängige Zusatzpunktwerte zwischen
1,4365 ct und 4,3096 ct bzw. Zusatzpauschalen zwischen 3,05 Euro und
9,14 Euro vereinbart.
Eine Teilnahmeerklärung ist ausschließlich für Operateure erforderlich.
Alle weiteren an der Behandlung der
IKK-Patienten beteiligten Vertragsärzte
können durch Abrechnung der Beratungspauschale (konservativ tätige
Chirurgen) bzw. Kennzeichnung der
GOP des Kapitels 31 mit „T” (Hausärzte,
Operateure, Anästhesisten) teilnehmen.
Die Vereinbarung finden Sie auf der
Homepage der KVBB unter der Rubrik
Verträge.
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Fachbereich Verträge
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AUSGABE 10 / 2016 | Seite 17
Intern
Praxis aktuell
Ambulante spezialfachärztliche
Versorgung
Teilnahme und Abrechnung über die KVBB
Sie möchten mit einem interdisziplinären Team die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) von
Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern übernehmen? Dies ist aktuell
für folgende Indikationen möglich:
• Tuberkulose und atypische
Mykobakteriose,
• gastrointestinale Tumoren und
Tumoren der Bauchhöhle,
• Marfan-Syndrom,
• pulmonale Hypertonie und
• gynäkologische Tumoren.
Detaillierte Informationen zu den
Teilnahmevoraussetzungen und dem
Anzeigeverfahren erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses (Kontakt: Thomas
Melchert, Tel.: 0331/23 09 467). Nach
der Bestätigung Ihrer Teilnahme durch
den erweiterten Landesausschuss
können Sie die Patienten je nach Indikation innerhalb der ASV betreuen.
Gern übernehmen wir für Vertragsärzte die Abrechnung mit den Krankenkassen! Dies bietet mehrere Vorteile
für Sie:
• Mit der KVBB haben Sie einen verlässlichen und kompetenten
Partner an Ihrer Seite.
• Sie können Ihre ASV-Abrechnung
direkt aus Ihrer Praxissoftware
Seite 18 | AUSGABE 10 / 2016
mit Ihrer Quartalsabrechnung an
uns übertragen.
• Wir prüfen Ihre Abrechnung
gemäß der ASV-Abrechnungsvereinbarung (ASV-AV) und übernehmen die Rechnungslegung an
die entsprechenden Krankenkassen.
• Nach Zahlungseingang von den
Krankenkassen überweisen wir
Ihnen die Rechnungsbeträge
umgehend.
Weiteres können Sie den aktualisierten Abrechnungsbedingungen der
KVBB zur Abrechnung der Leistungen
der ASV auf unserer Homepage
(www.kvbb.de/praxis/abrechnung/)
entnehmen. Möchten Sie über die
KVBB abrechnen? Dann sprechen Sie
uns an!
Änderungen in der ASV
Der ergänzte Bewertungsausschuss
hat mit Wirkung zum 1.10.2016 eine
Regelung zur Vergütung von Sachkosten in der ASV beschlossen. Diese
wird in den EBM (Bereich VII) als neue
Nummer 6 aufgenommen und beinhaltet, dass in der ASV die regionalen
Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf gelten. Somit ist der Bezug
von Sprechstundenbedarf in der ASV
für Vertragsärzte auf dem bekannten
Intern
Praxis aktuell
Wege möglich. Bitte kennzeichnen Sie
Ihre Verordnung für den Sprechstundenbedarf mit Ihrer ASV-Teamnummer!
Sachkosten, die nicht unter den
Sprechstundenbedarf fallen und auch
keine Arzneimittel bzw. in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V ein-
bezogenen Produkte sind, werden nach
den Regelungen der ASV-AV direkt mit
den Krankenkassen abgerechnet.
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Ultraschall-Vereinbarung wird
angepasst
KBV informiert: Änderungen ab 1. Oktober gültig
Die meisten Neuerungen der ab
1. Oktober 2016 geltenden Fassung
der Ultraschalldiagnostik betreffen
die Genehmigungserteilung. So werden
die technischen Prüfverfahren für die
Geräte vereinfacht. Als Nachweis der
fachlichen Qualifikation werden künftig auch Ultraschallkurse in Modulform
anerkannt. Für Ärzte, die bereits eine
Genehmigung haben, ändert sich nur
wenig. Was neu ist und was das für
die Praxis bedeutet, stellen wir nachfolgend vor.
Erleichterungen bei technischen Prüfungen
Abnahme künftig ohne Bildprüfung
Mit dem Genehmigungsantrag erfolgt automatisch die Prüfung des Ultraschallgerätes beziehungsweise der
Ultraschallsonden. Bislang mussten die
Ärzte dazu Ultraschallbilder einreichen.
Künftig reicht die Hersteller-/Gewährleistungserklärung. Die Prüfung von
Bildern entfällt.
Sollten Ärzte ein Gebrauchtgerät
genehmigen lassen wollen, ist ein
Wartungsprotokoll einzureichen. Ersatzweise ist eine bildbasierte Prüfung
der Geräte möglich.
Konstanzprüfung: Vorlage des
Wartungsprotokolls genügt
Um eine gleichbleibende technische
Bildqualität zu gewährleisten, ist wie
bisher eine regelmäßige gerätebezogene Konstanzprüfung vorgesehen.
Diese erfolgt künftig nicht mehr alle
vier, sondern alle sechs Jahre. Neu ist
ferner, dass Ärzte anstelle von Ultraschallbildern künftig auch Wartungsprotokolle bei der KV vorlegen können. Voraussetzung ist, dass aus den
Protokollen hervorgeht, dass die LeisAUSGABE 10 / 2016 | Seite 19
Intern
Praxis aktuell
tungsfähigkeit des Ultraschallsystems
hinsichtlich der technischen Bildqualität
eine ausreichende diagnostische
Sicherheit ermöglicht.
Regelungen und Fristen für
Endosonographiesonden
Vertragsärzte, die Endosonographiesonden nach Inkrafttreten der geänderten Ultraschall-Vereinbarung am
1. Oktober 2016 genehmigen lassen
wollen, haben folgende Regelungen
und Fristen zu beachten:
• Das Unternehmen, von dem
Sonden ab dem 1. Oktober
gekauft oder bezogen werden,
muss die Erfüllung der erforderlichen Auflagen zur Sicherstellung
der Hygiene (Anforderungen an
die Aufbereitung) von Endosonographiesonden bestätigen. Dies
erfolgt über die Hersteller-/
Gewährleistungserklärung.
• Für Endosonographiesonden, die
in den ersten sechs Monaten nach
Inkrafttreten der geänderten
Ultraschall-Vereinbarung zu genehmigen sind, können die entsprechenden Hersteller-/Gewährleistungserklärungen bis zum
31. März 2017 nachgereicht werden.
• Falls Endosonographiesonden
nachweislich vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung der Ultraschall-Vereinbarung gekauft, aber
noch nicht genehmigt wurden,
entscheidet die zuständige
Kassenärztliche Vereinigung über
die Anerkennungsfähigkeit.
Seite 20 | AUSGABE 10 / 2016
Quote der Stichprobenprüfung
wird erhöht
Für die stichprobenartigen Prüfungen
der Dokumentation wird die Quote
der zu prüfenden Ärzte ab dem
1. Januar 2017 erhöht. Dann werden
jährlich statt drei Prozent mindestens
sechs Prozent der Ärzte, denen eine
Genehmigung erteilt worden ist,
geprüft. Mit dem Zusatzanteil von
drei Prozent werden schwerpunktmäßig Ärzte mit neu erteilter Genehmigung geprüft. Für Ärzte, die bereits
über eine Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik verfügen, ändert sich demnach nichts.
Bei den Stichprobenprüfungen wird
die ärztliche Dokumentation künftig
nicht mehr nach dem zweistufigen
Schema „Mangel/kein Mangel“ beurteilt. Stattdessen wird das vierstufige
Schema „keine/geringe/erhebliche/
schwerwiegende Beanstandung“ angewandt. Dies ist auch in anderen Leistungsbereichen üblich und ermöglicht
eine differenziertere Beurteilung durch
die Qualitätssicherungskommission.
Fachliche Befähigung
Bildgebende Verfahren
Eine weitere Anpassung betrifft
den Nachweis der fachlichen Befähigung. Dieser kann wie bisher alternativ
aus der Weiterbildung, einer ständigen
Tätigkeit oder aus Ultraschallkursen
erfolgen. Bei den Nachweiszahlen
werden bereits nachgewiesene fach-
Intern
Praxis aktuell
liche Kompetenzen bei Beantragung
eines oder mehrerer weiterer Anwendungsbereiche derselben Ultraschallmethode berücksichtigt. Für diese
Fälle ist künftig vorgesehen, dass bei
Genehmigung eines weiteren Anwendungsbereiches derselben Ultraschallmethode nur noch reduzierte Nachweiszahlen erforderlich sind.
Flexibilisierungen bei Ultraschallkursen
Bisher konnten Ärzte nur mehrtägige
zusammenhängende Ultraschallkurse
absolvieren, damit die Teilnahme anerkannt werden konnte. Es waren zum
Beispiel für diverse Grund-, Aufbauund Abschlusskurse Blöcke an jeweils
mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen vorgeschrieben, die gegebenenfalls in maximal zwei 2-TagesBlöcke aufgeteilt werden konnten.
Künftig können auch Kurse anerkannt werden, die in einzelnen (Tages-)
Modulen stattfinden. Modifizierte
Kurse werden bereits seit 2015 unter
anderem von den Fachgesellschaften
für Ultraschallmedizin in Deutschland,
Österreich und der Schweiz angeboten.
Diese Kurse können auch rückwirkend
anerkannt werden.
Die bestehenden Kursangebote von
Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und freien Anbietern bleiben
aber weiterhin anerkennungsfähig,
eine Umstellung auf Kurse in Modulform ist nicht vorgeschrieben.
Weitere Einzelheiten der neuen
Qualitätssicherungsvereinbarung
sowie die Teilnahmeanträge und Hersteller-/Gewährleistungserklärung finden Sie auf unserer Homepage unter
www.kvbb.de unter dem Webcode
„web116”. Geben Sie diesen einfach in
das Suchfeld auf der Startseite ein,
und Sie gelangen direkt zu den Informationen.
Unser Service für Sie:
Cornelia Hinze,
FB Qualitätssicherung 0331/23 09 319
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AUSGABE 10 / 2016 | Seite 21
Intern
Praxis aktuell
Wir bitten um Beachtung
Deutsche BKK kündigt Homöopathievertrag
Zum 31.12.2016 hat die Deutsche BKK den Beitritt zum Homöopathievertrag
nach § 73c SGB V zwischen der Securvita Krankenkasse und der AG Vertragskoordinierung gekündigt.
BARMER GEK fusioniert mit Deutscher BKK
Zum 1. Januar 2017 fusionieren die BARMER GEK und die Deutsche BKK zur
BARMER. Die DMP-Teilnahme bleibt davon unbenommen. Alle DMP-Teilnehmer bleiben durchgehend im Behandlungsprogramm eingeschrieben.
Eine Neueinschreibung ist nicht notwendig.
Unser Service für Sie:
Birgit Schultze 0331/23 09 217
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
ab Oktober
Ab 1. Oktober 2016 haben Patienten
(nach E-Health-Gesetz) Anspruch auf
einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) in Papierform, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen
Zeitraum von mindestens 28 Tagen –
erfolgen.
Erstellung und Aktualisierung
Den Medikationsplan erstellt in der
Regel der Hausarzt. Er ist zum Ausstellen und Aktualisieren verpflichtet.
Nur wenn Patienten keinen Hausarzt
haben, sind auch behandelnde Fach-
Seite 22 | AUSGABE 10 / 2016
ärzte verpflichtet, einen Medikationsplan auszustellen und zu aktualisieren.
Bei der Erstellung hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente
einzubeziehen, die er selbst verordnet
hat. Andere Arzneimittel führt er auf,
sofern er davon ausreichend Kenntnis
hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Die Verantwortung für die verschriebenen Arzneimittel liegt unverändert
beim jeweils verschreibenden Arzt.
Aktualisieren können auch
Fachärzte und Krankenhäuser
Auch andere Ärzte des Patienten
sowie Ärzte in Krankenhäusern können den Plan aktualisieren. Die Ver-
Intern
Praxis aktuell
antwortung für die verschriebenen
Arzneimittel liegt auch hier beim jeweils verschreibenden Arzt.
Aktualisierung durch die
Apotheke
Auf Wunsch des Patienten können
auch Apotheker den Plan aktualisieren.
Dabei können zum Beispiel Änderungen
aufgrund von Rabattverträgen oder
Arzneimittel der Selbstmedikation
eingetragen werden.
Praxisverwaltungssoftware
Für die Erstellung des BMP greifen
Sie insbesondere auf die Ihnen aus
Ihrer Dokumentation zur Verfügung
stehenden Informationen zur Medikation des Patienten zurück. Es erfolgt
eine Implementierung des Medikationsplans in die Praxisverwaltungssysteme über das bei der KBV etablierte
Zertifizierungsverfahren. Falls die Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des BMP enthält, können Sie übergangsweise bis
zum 31. März 2017 auch noch andere
Pläne nutzen. Spätestens ab dem
1. April 2017 muss dann jedoch der
BMP verwendet werden.
Barcode
Zusätzlich ist ein optional nutzbarer
Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen
des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der
jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und
aktualisiert werden kann.
Vergütung (extrabudgetär) –
Neue Gebührenordnungspositionen (GOP) zum
1.10.2016 im EBM
Vertragsärzte der hausärztlichen
Versorgung
Für die gegebenenfalls erforderliche
Erstellung eines Medikationsplans
und dessen Aktualisierung:
• GOP 01630 (39 Punkte ca. 4 Euro)
- Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 für
Patienten, die nicht chronisch
krank sind.
Der Zuschlag kann je Patient einmal
im Krankheitsfall (= einmal in vier
Quartalen) abgerechnet werden.
• GOP 03222/04222 (10 Punkte
ca. 1 Euro) - Zuschlag zur Chronikerpauschale für Patienten, die
aufgrund einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
hausärztlich/pädiatrisch behandelt werden, unabhängig davon,
ob Sie für den Patienten einen
Plan erstellt oder aktualisiert
haben.
Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse
automatisch zugesetzt. Er ist nicht
berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall schon die GOP 01630 berechnet wurde.
Vertragsärzte der fachärztlichen
Versorgung
Für die gegebenenfalls erforderliche
Erstellung eines Medikationsplans
und dessen Aktualisierung:
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 23
Intern
Praxis aktuell
• GOP 01630 (39 Punkte ca. 4 Euro)
- Zuschlag
- zur Zusatzpauschale Onkologie
der Fachgruppen Chirurgie,
Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Internisten mit Schwerpunkt (SP) Gastroenterologie
und SP Pneumologie, MKG und
Urologie
- zur GOP 30700 in der Schmerztherapie
- zur Zusatzpauschale für die
Behandlung eines Transplantatträgers (GOP 13437, 13561, 13601
und 13677 EBM)
Der Zuschlag kann je Patient einmal
im Krankheitsfall (= einmal in vier
Quartalen) abgerechnet werden.
• Zuschlag zur fachärztlichen
Grundpauschale - einmal im
Behandlungsfall (= einmal im
Quartal), unabhängig davon, ob
Sie für den Patienten einen Plan
erstellt oder aktualisiert haben.
Die Höhe des Zuschlags ist je nach
Fachgruppe unterschiedlich hoch.
Seite 24 | AUSGABE 10 / 2016
Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung
der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Er ist nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall
schon die GOP 01630 berechnet wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie
auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.kbv.de
„FAQ zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016“
Unser Service für Sie:
Bei Fragen zum Inhalt des Medikationsplans erreichen Sie die beratenden Apotheker unter
0331/98 22 98 11
Bei Fragen zur Vergütung des Medikationsplans erreichen Sie die Abrechnungsberater unter 0331/98 22 98 03
Fax: 0331/23 09 543
E-Mail: [email protected]
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Intern
Praxis aktuell
Heilmittelverordnungen ab 2017
Mit dem kommenden Jahr treten mehrere Neuregelungen für
die Heilmittelverordnungen in Kraft.
Ab 1.1.2017 gibt es Anpassungen für
die Vordrucke 13 (Physiotherapie),
14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie). Es wird
dann ein zweites ICD-10-Feld zur Verfügung stehen, das für die Kennzeichnung einiger Praxisbesonderheiten
gebraucht wird. Die Angabe eines
zweiten ICD-10-Codes ist notwendig,
um die Heilmittelverordnungen nach
operativen Eingriffen am Skelettsystem
als Praxisbesonderheiten zu markieren
und die Selektion aus dem Datensatz
der Verordnungen durch die Prüfungsstelle zu ermöglichen. Bitte beachten
Sie, dass ein Aufbrauchen der alten
Vordrucke nicht vorgesehen ist. Die
neuen Formulare können Sie bereits
bei der Formularausgabe der KV Brandenburg vorbestellen (0331/98 22 98 05,
Fax: 0331/98 22 98 04). Sie werden ab
Mitte November ausgeliefert.
Die Liste der Heilmittel-Praxisbesonderheiten (neu: „Besondere Versorgungsbedarfe“) wird zum gleichen
Zeitpunkt erweitert. Dadurch gelangen
nun viele versorgungsrelevante Diagnosen in die automatisierte Anerkennung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dazu gehören zum
Beispiel geriatrische Symptome, Alzheimer-Demenz, Entwicklungsstörungen bei Kindern, sekundäres Parkinsonsyndrom, Kyphosen oder Skoliosen.
Seite 26 | AUSGABE 10 / 2016
Die vollständige Liste der Besonderen
Versorgungsbedarfe finden Sie auf
unserer Homepage unter „Praxis“ und
„Verordnungen“ im Bereich Heilmittel.
(Geben Sie dafür unter www.kvbb.de
den Webcode „web115“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu
der Übersicht.) Die Anerkennung zugunsten des Arztes ergibt sich aus der
Angabe des korrekten ICD-10-Codes
im Zusammenspiel mit den in der Tabelle aufgeführten Diagnosegruppen
des Heilmittelkataloges. Für bestimmte
Erkrankungen sind spezifische Vorgaben formuliert, z. B. eine zeitliche
Begrenzung der Anerkennung oder
das Alter des Patienten.
Die Liste der Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf wird ab
2017 Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und damit zukünftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss bearbeitet.
Auch diese Liste wird ab 1.1.2017 um
weitere Diagnosen ergänzt, womit
diese Verordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.
Dazugekommen sind beispielsweise
Systemischer Lupus erythematodes
und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen.
Um die komplexen Vorgaben für die
Verordnung von Heilmitteln besser beherrschbar zu gestalten, wird ab 2017
Intern
Praxis aktuell
eine zertifizierte Verordnungssoftware verfügbar sein. Diese soll, analog zur Arzneimittelverordnungssoftware, alle wichtigen Informationen
der Heilmittel-Richtlinie und zu den
Besonderen Versorgungsbedarfen
bereitstellen. Ziel der Zertifizierung
ist, eine verlässliche Unterstützung
für den verordnenden Arzt bereitzu-
stellen und die Nachfragen durch die
Therapeuten zu verringern.
Unser Service für Sie:
Beratende Apotheker 0331/98 33 99 11
Beratender Arzt 0331/23 09 603
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AUSGABE 10 / 2016 | Seite 27
Intern
Praxis aktuell
So sonstig ist der Schaden dann
doch nicht!
Viele von Ihnen sind bereits mit der
Wirtschaftlichkeitsprüfung der Behandlungs- bzw. Verordnungsweise in Form
der Zufälligkeits- oder der Richtgrößenprüfung in Berührung gekommen.
In den letzten Wochen haben die Anfragen von Vertragsärzten zugenommen, die sich einem Bescheid wegen
der unzulässigen Verordnung von
Sprechstundenbedarf oder eines sonstigen Schadens stellen mussten. Ursache hierfür sind vermehrt Prüfanträge der Krankenkassen. Folgend geben wir Ihnen Hinweise, um Prüfverfahren zu diesen Bereichen zu vermeiden:
Im Bereich der sogenannten sonstigen Schäden sind einerseits die schuldhaft fehlerhaften und damit unwirtschaftlichen Verordnungen bzw. Überweisungen und andererseits die Verordnungen erfasst, die durch Gesetz
bzw. die Richtlinien nach § 92 SGB V
(Achtung Arzneimittelrichtlinie –
Anlage 3) ausgeschlossen sind.
Die häufigsten Antragsgründe sind
aktuell die Verordnung von
• Actiq, Aerius, Aggrenox, Medikinet,
• Pentalong (Achtung Nachzulassung
50 mg), Uro Vaxom, Xusal,
• Verordnungen während eines
Krankenhausaufenthaltes.
Die Gründe für die Prüfanträge sind
dabei ganz unterschiedlicher Natur,
Seite 28 | AUSGABE 10 / 2016
von off-label-Einsatz (Actiq) über zum
Verordnungszeitpunkt fiktiv zugelassen
(Pentalong), Unwirtschaftlichkeit
(Aerius, Xusal) oder Verstoß gegen
die Arzneimittel-Richtlinie (Aggrenox,
Uro Vaxom).
Nachfolgende Verordnungen im
Bereich des Sprechstundenbedarfs,
werden u. a. von der AOK Nordost
kritisch gesehen:
• Acemit, Aerius/Xusal,
Aethoxysklerol, Ambene,
• Antibiotika (oral), Calciumgluconat, Cetirizin, Coagu Check,
Ethanol, Ferrlecit,
• Kanülen, teure Pflaster, Sterillium,
Teststreifen, Traumeel,
• Vitamin B 6, B12.
Um einem Prüfantrag aus dem Weg
zu gehen, ist ein Blick in die Sprechstundenbedarfsvereinbarung oder ein
Telefonat mit uns hilfreich. Blutzuckerteststreifen und Coagu-Check-Teststreifen gehören in der Tat zu den
Praxiskosten und dürfen nicht über
den Sprechstundenbedarf bezogen
werden, ebenso wie Kanülen. Orale
Antibiotika werden lediglich über ein
patientenbezogenes Rezept verordnet,
wie auch wasserlösliche Vitamine als
Monopräparate im Einzelfall. Dagegen
gehören Wundschnellverbände sehr
wohl in den Sprechstundenbedarf.
Beachten Sie bitte die Unterlagen
zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, die
Intern
Praxis aktuell
Sie für jedes Quartal Online von uns
erhalten!
(https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/
praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/
oder Webcode „web017”)
Ein Blick auf die Liste VOAM 5 hilft
Ihnen zu erkennen, ob es auch in Ihrer
Praxis die eine oder andere Baustelle
mit drohenden sonstigen Schäden
geben könnte. Hier finden Sie neben
Ihren 50 umsatzstärksten Arzneimitteln in einer zweiten Tabelle gegebenenfalls auch solche, die nicht oder
nur eingeschränkt (z. B. eben nicht als
Sprechstundenbedarf, sondern nur
auf Namen des Patienten) zu Lasten
der GKV verordnungsfähig sind.
Unser Service für Sie:
Beratende Apotheker 0331/98 33 99 11
Pflegeheimversorgung
Kooperationsvereinbarung nach § 119b SGB V
Seit dem 1. Juli 2016 stehen für Vertragsärzte, die Patienten in Alten- und
Pflegeheimen versorgen, neue Abrechnungsziffern zur Verfügung. Diese neu
eingeführten Leistungen des EBMKapitels 37 werden zunächst extrabudgetär vergütet. Die Abrechnungsziffern beinhalten die Vergütung von
Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen, insbesondere
die Steuerung des multiprofessionellen
Behandlungsprozesses, die Kooperation mit weiteren Ärzten und einbezogenen Pflegekräften, der regelmäßige
Besuch der Patienten und die patientenorientierten Fallkonferenzen.
Um die neuen Positionen abrechnen
zu können, ist eine Abrechnungsgenehmigung der KVBB erforderlich.
Diese kann neben der Kooperationsvereinbarung mit der Pflegeeinrichtung, die die Anforderungen der An-
lage 27 zum Bundesmantelvertrag
erfüllt, formlos bei der KVBB beantragt werden.
Vereinbarungen nach § 119b SGB V
zielen darauf ab, die Betreuung der
Patienten in Pflegeeinrichtungen durch
eine verbesserte Vernetzung und
Kooperation der betreuenden Ärzte
und Pflegekräfte zu optimieren. Sie
bieten somit die Gelegenheit, auf Einzelheiten – das heißt spezifische
regionale Versorgungsinhalte – einzugehen und somit praxisnahe Lösungen
für die ärztliche Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen zu finden.
Beispielsweise haben in Südbrandenburg Dr. Frank Grünert und der Pflegepark „Am kleinen Spreewald“ in
Uebigau-Wahrenbrück einen der ersten Kooperationsverträge geschlossen.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 29
Intern
Praxis aktuell
Der Hausarzt und die Pflegeeinrichtung
legen dabei viel Wert auf den persönlichen Kontakt vor Ort, der durch wöchentliche Visiten festgelegt ist. Im
Mittelpunkt steht ebenfalls die ganzheitliche Behandlung der pflegebedürftigen Versicherten. So werden auf
kurzem Wege gemeinsam Absprachen
über weiterführende Behandlungsmaßnahmen durch Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie getroffen.
Für Ihre Fragen zum Genehmigungsverfahren steht Ihnen Silvia Hölzel von
der KVBB zur Verfügung.
Nicole Schlundt von der KV COMM
unterstützt Sie in der Umsetzung mit
Einrichtungen in Ihrer Region.
Weitere Informationen zur Abrechnung des neuen EBM-Kapitels 37 finden Sie in der „KV-Intern“ 7/2016 auf
Seite 9. Bei Fragen speziell zur Abrechnung helfen Ihnen die KVBB-Abrechnungsberater weiter: 0331/98 22 98 03.
Unser Service für Sie:
Silvia Hölzel 0331/23 09 317
Fax: 0331/23 09 383
E-Mail: [email protected]
Nicole Schlundt 0331/23 09 794
Fax: 0331/23 09 799
E-Mail: [email protected]
Erfahrungsaustausch
Karin Rettkowski (l.) und Dipl.-Med. Andreas Schwark (2. v. l.) von der KV Brandenburg trafen
sich im September mit Marianne Seibert (2. v. r.), Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats,
und dem Landesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel zum Gespräch. Im Mittelpunkt des
Austauschs stand die barrierearme Arztpraxis.
Foto: Christian Wehry
Seite 30 | AUSGABE 10 / 2016
Intern
Praxis aktuell
Erste KV RegioMed Kooperationspraxis eröffnet
Zum 1. Oktober 2016 hat die
Gesundheitszentrum Brandenburg (GZB) GmbH als
ambulante Tochtergesellschaft des Städtischen
Klinikums Brandenburg in
Bad Belzig die bestehenden
Versorgungsangebote
Gastroenterologie und
Gynäkologie aus dem
KV RegioMed Zentrum
Bad Belzig übernommen.
Anlässlich der feierlichen Übergabe
der Praxis, die nun als KV RegioMed
Kooperationspraxis weiterbetrieben
wird, sagte Dr. Hans-Joachim Helming,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg
(KVBB): „Der Zweck des bisherigen
KV RegioMed Zentrums ist erfüllt. Das
hier am neuen Standort in Bad Belzig
nunmehr in der Regelversorgung etablierte Versorgungsangebot, unter
Foto: Christian Wehry
Beibehaltung der ärztlichen und nichtärztlichen Besetzung aus dem
KV RegioMed Zentrum, macht diese
Angebote in der Eigeneinrichtung der
KVBB in Bad Belzig verzichtbar.“
Videoimpressionen
der Praxisübergabe
finden Sie online unter
www.kvbb.de
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 31
Intern
Praxis aktuell
agneszwei als Vorbild für bundesweiten Stundenplan
BÄK hat Fortbildungscurriculum zum Fallmanagement erarbeitet
Die Bundesärztekammer
(BÄK) hat nun
– auf Initiative
und unter
maßgeblicher
Beteiligung der
KV Brandenburg – ein bundesweit gültiges Fortbildungscurriculum „Case
Management in Teilnehmerinnen der diesjährigen Schulungsrunde zur agneszwei bei der
KV Brandenburg.
Foto: Jochen Zieba
der ambulanten medizinischen Versorgung“ erDie Ausbildung der Fachkräfte wird
arbeitet. Dieses setzt sich aus einem
künftig durch die Landesärztekammer
Grundkurs „Fallbegleitung“ und einem Brandenburg (LÄKB) erfolgen. Die
Aufbaukurs „VersorgungsmanageKV Brandenburg und die LÄKB organiment“ zusammen.
sieren einen fließenden Übergang. Das
etablierte Ausbildungskonzept und
Dank des Brandenburger Engagedie bestehenden Ausbildungsinhalte
ments entspricht dabei der Grundkurs werden daher weiter Bestand haben.
inhaltlich der bisherigen Ausbildung
zur agneszwei durch die KV BrandenDie KV Brandenburg hat in den
burg/IGiB (Innovative Gesundheitsver- vergangenen fünf Jahren über 120
sorgung in Brandenburg). Nach erfolgagneszwei-Fachkräfte ausgebildet. Ob
reichem Abschluss des Grundkurses
in der hausärztlichen oder fachärztkönnen die Teilnehmer/innen dann
lichen Praxis, im MVZ oder in der
auch das IGiB-Zertifikat erhalten, welSchwerpunkt-Versorgung – agneszwei
zwei
ches zur Abrechnung der agnes
ist zu einer IGiB-Erfolgsgeschichte gePauschalen berechtigt.
worden und einmalig in Deutschland!
Seite 32 | AUSGABE 10 / 2016
Intern
Praxis aktuell
Wenn Sie Interesse haben, eine
Mitarbeiter/in Ihres Vertrauens als
agneszwei-Fachkraft/Fallbegleiterin
zu qualifizieren, melden Sie dies bitte
weiterhin bei der KVBB an - am
besten noch in diesem Jahr!
Die Informationen zum agneszweiVertrag finden Sie auf der Internetseite der KVBB mit dem Webcode
„web103“. Oder lassen Sie sich auch
gerne telefonisch beraten (Ansprechpartner Frau Schultze 0331/23 09 217).
Wir freuen uns, wenn das Brandenburger Modell weiterhin Schule macht,
schließlich ist es ein sehr guter Weg
zur Verbesserung der Patientenversorgung und hilft zudem, die Teamleistung unserer Praxen zu verbessern.
Das Signal ist auf Bundesebene angekommen, zumindest hinsichtlich der
Notwendigkeit eines einheitlichen
Qualifikationsstandards. Darauf lässt
es sich aufbauen – in Brandenburg ist
man schon längst bereit!
Hintergrund
agneszwei ist Fallmanagerin und kümmert sich vor allem um besonders
betreuungsintensive, chronisch kranke und ältere Patienten. Es sind speziell
ausgebildete und kommunikative Fachkräfte, die im Auftrag und im Team mit
ihren Ärzten den Patienten betreuen. Sie organisiert, vermittelt und koordiniert berufsgruppenübergreifend die medizinisch notwendige Betreuung,
angepasst an die individuellen Ressourcen und Bedürfnisse der Patienten und
übernimmt das Monitoring.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 33
Intern
Praxis aktuell
Achtung Sepsis – Jede Stunde zählt!
Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jährlich 279.000 Kinder und
Erwachsene an Sepsis. Der Krankheitsverlauf ist oft sehr schnell (24-48 Stunden).
Ohne rechtzeitige Therapie verläuft die systemische Infektion mit generalisierter
Entzündung fast immer tödlich. Mit jeder gewonnenen Stunde sinkt die Mortalität um 8 Prozent.
Beim 1. Welt Sepsis Kongress (www.worldsepsiscongress.org/) am
8./9. September 2016 wurde betont, dass 80 Prozent der Fälle bereits vor der
Aufnahme in ein Krankenhaus diagnostiziert werden können. Patienten mit
Sepsis sind viel häufiger in der Arztpraxis anzutreffen als bisher bekannt.
Für die Praxis empfiehlt die Deutsche Sepsis-Gesellschaft eine einfach anwendbare Diagnostik. Anamnese und einfacher Untersuchungsbefund werden als
Grundlage benutzt.
Erkennung anhand von Beschwerden und Symptomen
Als praktische Hilfe werden folgende allgemeine Beschwerden und Befunde
genannt, die in Kombination miteinander den Verdacht auf eine Sepsis erhärten:
Verdacht auf Sepsis
Kältegefühl, Fieber, Schüttelfrost
Extremer Schmerz oder schweres Krankheitsgefühl „So schlimm wie noch nie“
Hautfarbe blass oder verfärbt
Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Bewusstseinsstörung
Gefühl der Lebensbedrohung „Ich habe das Gefühlt, dass ich sterbe.“
Kurzatmigkeit
Weiter Informationen zur klinischen Diagnose der Sepsis und zur Behandlung
finden Sie bei der Deutschen Sepsis-Gesellschaft www.sepsis-gesellschaft.de
Vorankündigung
Die Diagnose und Behandlung einer Sepsis wird auch ein Thema auf dem
Märkischen Praxistag 2017 sein.
Die Hausmesse der KVBB findet am 12. und 13. Mai 2017 im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam statt.
Seite 34 | AUSGABE 10 / 2016
Intern
Praxis aktuell
Auf korrekte Daten kommt es an
Neue Online-Arztsuche der KVBB
Eine bessere Freitextsuche, die bereits beim Eintippen Ergebnisse liefert,
eine detaillierte Kartensuche und
-anzeige inklusive Routenplaner sowie
viele Such- und Filtermöglichkeiten:
Ab sofort steht Ihnen auf der Website
Die Suche kann aber nur so gut sein,
wie die Datenbank, die dahinter steht.
Daher bitte wir Sie: Überprüfen Sie
Ihre Praxisdaten und melden Sie Änderungen und Fehler an das Arztregister der KVBB. Nur so können ärger-
der KVBB die neue Online-Arztsuche
zur Verfügung. Auch die Ergebnisanzeige wurde überarbeitet und bietet
viele Detail-Informationen. Hier sind
unter anderem auch die Sprechzeiten
hinterlegt.
liche Missverständnisse mit Ihren
Kollegen oder Patienten vermieden
werden.
http://arztsuche.kvbb.de
Unser Service für Sie:
Arztregister
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 35
Intern
Praxis aktuell
Mehr als 60 Teilnehmer beim
Systembetreuer-Workshop
dargestellt. Durch die Firma medisign
wurde die elektronische Signatur
praktisch vorgeführt. Weiterhin gab
es Informationen zu den Themen
Sicheres Netz der KVen (SNK) und
KV-Connect mit seinen vielfältigen
Anwendungen. Auch die Vorbereitung
der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und die Umsetzung des
eHealth-Gesetzes wurden diskutiert.
Großes Interesse am Systembetreuer-Workshop.
Foto: Jochen Zieba
Die Anforderungen an die IT in den
Arztpraxen steigen stetig. Um die Systembetreuer unserer Mitglieder auf
dem neuesten Stand zu halten, über
Neuerungen zu informieren und ein
Feedback von den Praktikern zu erhalten, führte die KV Brandenburg am
8. September wieder einen Workshop
für Systembetreuer durch. Über 60
Systembetreuer, Mitarbeiter aus
Praxen und Krankenhäusern informierten sich dabei über die aktuellen
IT-Themen und Probleme.
Der elektronische Heilberufsausweis
(eHBA) und die elektronische Signatur
des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) waren Schwerpunkt der Veranstaltung. Durch die Mitarbeiter der
Landesärztekammer Brandenburg
wurde der Ausgabeprozess des eHBA
Seite 36 | AUSGABE 10 / 2016
Insgesamt hat die Veranstaltung
gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, KV und Dienstleistungsanbietern auf allen Seiten
das Verständnis für die Komplexität
und Vielfältigkeit im Gesundheitswesen
schafft und die Umsetzung in der
Praxis erleichtert.
Wir werden diese Veranstaltungen
regelmäßig fortführen und freuen uns
auf einen regen Informationsaustausch.
Registrieren Sie sich für den Newsletter für Systembetreuer auf unserer
Website unter dem Webcode „DN003”.
Unser Service für Sie:
Onlineteam 0331/98 22 98 06
Fax: 0331/23 09 300
E-Mail: [email protected]
Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im September 2016
Planungsbereich Mittelbereich
Königs Wusterhausen
Dr. med. Sabine Beckel
FÄ für Allgemeinmedizin
Rosa-Luxemburg-Str. 20
15711 Königs Wusterhausen
Planungsbereich Raumordnungsregion Prignitz-Oberhavel
Planungsbereich Landkreis
Uckermark
Dipl.-Psych. Sonja Christmann
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Handelsstr. 1
16303 Schwedt/Oder
Claudia Schmidt-Troschke
FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
Birkenwerderstr. 2 A
16567 Mühlenbecker Land
OT Mühlenbeck
Entscheidungen Zulassungsausschuss/
Berufungsausschuss im August/
September 2016
Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann.
Neuzulassungen
Dr. med. Christian Bahls
Facharzt für Nuklearmedizin
Rosa-Luxemburg-Allee 34 A
14772 Brandenburg an der Havel
ab 01.11.2016
Seite 38 | AUSGABE 10 / 2016
Dr. med. Michael Birow
Facharzt für Radiologie
Seebad 82/83
15562 Rüdersdorf b. Bln.
ab 01.01.2017
Ariane Bönisch
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
Intern
Sicherstellung
Altstädter Markt 6
04931 Mühlberg/Elbe
ab 01.07.2017
Dr. med. Andreas Fischer
Facharzt für Allgemeinmedizin
Gerberstr. 14
16303 Schwedt/Oder
ab 01.10.2016
Hilmar Jentsch
Facharzt für Urologie
Adlerstr. 48
14612 Falkensee
ab 02.01.2017
Solveig Jeske
Fachärztin für Diagnostische Radiologie
Am Stadtpark 5
15517 Fürstenwalde
ab 01.01.2017
Christian Krämer
Facharzt für Radiologie
Seebad 82/83
15562 Rüdersdorf b. Bln.
ab 01.01.2017
Stephan Menzel
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie
Poetenweg 102
14612 Falkensee
ab 01.01.2017
Kathrin Mettner
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Rosa-Luxemburg-Str. 55
16727 Velten
ab 01.01.2017
Dr. med. Franziska Prosch
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Hauptstr. 20
15741 Bestensee
ab 01.10.2016
Kathrin Schluttig
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Rosa-Luxemburg-Str. 139
15732 Schulzendorf
ab 01.10.2016
Ulrike Zschach
Fachärztin für Anästhesiologie
Str. des Friedens 60
16835 Lindow/Mark
ab 01.01.2017
Anstellungen
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Eckhard Becker
Facharzt für Augenheilkunde
Breite Straße 7
16515 Oranienburg
Anstellung:
Dr. med. Sybille Hiller
Fachärztin für Augenheilkunde
ab 05.09.2016
Berufsausübungsgemeinschaft
Dr. med. Horst Fiegler
Facharzt für Innere Medizin/
SP Nephrologie
Dr. med. Kerstin Georgi
Fachärztin für Innere Medizin
Dipl.-Med. Heike Himmer
Fachärztin für Innere Medizin
Hermannstr. 40
15562 Rüdersdorf b. Bln.
Anstellung:
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 39
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Kerstin Fiegler
Fachärztin für Innere Medizin und
Nephrologie
ab 01.10.2016
Vertragsarztpraxis
Dipl.-Med. Konstanze Fischer
Fachärztin für Augenheilkunde
Berliner Allee 7
16303 Schwedt/Oder
Anstellung:
Pawel Kucko
Facharzt für Augenheilkunde
ab 01.10.2016
Berufsausübungsgemeinschaft
Dr. med. Anja Gross
Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin
Dipl.-Med. Dagmar Langer
Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin
Bernhard-Kellermann-Str. 17
14542 Werder an der Havel
Anstellung:
Dr. med. Caecilie Rakob
Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin
ab 01.10.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Alexa Krumme
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Clara-Zetkin-Str. 17
16547 Birkenwerder
Anstellung:
Catherina Stolz
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 05.09.2016
Seite 40 | AUSGABE 10 / 2016
Vertragsarztpraxis
Sabine Levenhagen
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Fichtestr. 1
15366 Neuenhagen b. Bln.
Anstellung:
Dr. med. Vera Spitzer
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 01.10.2016
Vertragsarztpraxis
Jana Rosentreter
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
Großbeerenstr. 109
14482 Potsdam
Anstellung:
Karen Rimpel
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 01.10.2016
Berufsausübungsgemeinschaft
Frank Säger
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
Dr. med. Christian Schäfer
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
Dr. med. Matthias Lachmann
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
Berliner Str. 32
14979 Großbeeren
Anstellung:
Dr. med. Susanne Söllenböhmer
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 05.09.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Gerrit Scherf
Facharzt für Psychiatrie und
Intern
Sicherstellung
Psychotherapie
Geschwister-Scholl-Str. 83
14471 Potsdam
Anstellung:
Dr. med. Thomas Lintzen
Facharzt für Psychotherapeutische
Medizin
ab 01.07.2016
Dr. med. Irmtraud Kühne
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
ab 01.01.2017
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Beate Schmeltzer
Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin
Konrad-Wolf-Allee 1-3
14480 Potsdam
Anstellung:
Dr. med. Susanne Schmeltzer
Fachärztin für Kinder- und
Jugendmedizin
ab 05.09.2016
Vertragsarztpraxis
Dr. med. Steffen Steiner
Facharzt für Allgemeinmedizin
Uferstr. 3
15230 Frankfurt (Oder)
Anstellung:
Alexander Kayser
Facharzt für Allgemeinmedizin
ab 05.09.2016
MVZ Belzig GmbH
Niemegker Str. 45
14806 Bad Belzig
Anstellung:
Dr. med. Hans-Jörg Ehring
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 05.09.2016
Dr. med. Torsten Roeßler
Facharzt für Orthopädie
ab 01.10.2016
MVZ Medizinisches Zentrum
Märkisch-Oderland GmbH
Betriebsstätte Bad Freienwalde
Berliner Str. 1
16259 Bad Freienwalde
Anstellung:
Dr. med. Jan-Eric Arndt
Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie
ab 05.09.2016
MVZ am Helios Klinikum
Bad Saarow GmbH
Pieskower Str. 33
15526 Bad Saarow
Anstellung:
Martin Zuschke
Facharzt für Pathologie
ab 05.09.2016
MVZ Bernau GbR Zentrum für
ambulantes Operieren
Jahnstr. 50
16321 Bernau b. Bln.
Anstellung:
Dr. med. Sina Lehmann
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
ab 05.09.2016
MVZ Hauptstraße
Hauptstraße 34
14776 Brandenburg an der Havel
Anstellung:
Dipl.-Med. Dieter Krämer
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 41
Intern
Sicherstellung
Facharzt für Orthopädie
ausschließlich für eine Tätigkeit in der
Zweigpraxis: Curlandstr. 70
14712 Rathenow
ab 01.10.2016
Medizinisches Zentrum
Am Hauptbahnhof
Johann-Carl-Sybel-Str. 1
14776 Brandenburg an der Havel
Anstellung:
Dipl.-Med. Karolin Fahlke
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ausschließlich für eine Tätigkeit in der
Zweigpraxis: Fichtestr. 2
14806 Bad Belzig
ab 05.09.2016
MVZ Dr. Braun GmbH
Lieberoser Str. 35-36
03046 Cottbus
Anstellung:
Katarzyna Janota
Fachärztin für Innere Medizin und
Endokrinologie und Diabetologie
ab 01.10.2016
MVZ Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 7
15236 Frankfurt (Oder)
Anstellung:
Dr. med. Marie-Luise Herrmann
Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
ab 01.01.2017
Lausitz MVZ Forst GmbH
Robert-Koch-Str. 35
03149 Forst (Lausitz)
Seite 42 | AUSGABE 10 / 2016
Anstellung:
Dr. med. Heike Marquaß
Fachärztin für Innere Medizin/
SP Pneumologie
ab 05.09.2016
Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Neuruppin II
Fehrbelliner Str. 38
16816 Neuruppin
Anstellung:
Dr. med. Masoud Khiabanchian
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie
ab 15.09.2016
Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Neuruppin
Neustädter Str. 44
16816 Neuruppin
Anstellung:
Ralph Panceram
Facharzt für Chirurgie
ab 15.09.2016
Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Anstellung:
Dr. med. Bettina Roeger
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Dr. med. Matthias Wegner
Facharzt Innere Medizin und
Kardiologie
ab 01.09.2016
MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Intern
Sicherstellung
Anstellung:
Dr. med. Harun Badakhshi
Facharzt für Strahlentherapie
Heike Eichler
Fachärztin für Strahlentherapie
Dr. med. Martina Fromm
Fachärztin für Strahlentherapie
Dipl.-Med. Verona Fürschke
Fachärztin für Strahlentherapie
Dr. med. Gerlinda Kho
Fachärztin für Strahlentherapie
Dr. med. Holger Stahl
Facharzt für Strahlentherapie
Dr. med. Rochus Schütz
Facharzt für Strahlentherapie
ab 01.10.2016
MVZ Potsdam im Oberlinhaus gGmbH
Wildeberstr. 30
14480 Potsdam
Anstellung:
Theresa-Katharina Heinemann
Fachärztin für Orthopädie und
Unfallchirurgie
ab 05.09.2016
Gesundheitszentrum Niederlausitz
GmbH Schwarzheide
Schipkauer Str. 10/12
01987 Schwarzheide
Anstellung:
Lesen Sie weiter auf Seite 44.
Anzeige
Intern
Sicherstellung
Dipl.-Med. Dietmar Köppel
Facharzt für Chirurgie
ausschließlich für eine Tätigkeit in der
Zweigpraxis: Friedensstr. 18
01979 Lauchhammer
ab 01.10.2016
Asklepios Klinikum Uckermark GmbH/
Medizinisches Versorgungszentrum
Auguststr. 23
16303 Schwedt/Oder
Anstellung:
Arkadius Gawliczek
Facharzt für Innere Medizin/
SP Hämatologie und Internistische
Onkologie
ab 01.10.2016
Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste (OGD) MVZ Wittstock
St. Marienstr. 1-9
16909 Wittstock/Dosse
Anstellung:
Kathrin Mettner
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 05.09.2016 bis 31.12.2016
Praxisklinik Herz und Gefäße in
01099 Dresden, Forststr. 3
(fachübergreifende BAG)
Zweigpraxis: 04910 Elsterwerda
Bürgermeister-Wilde-Str. 16
Anstellung:
Dr. med. Joachim René Laborge
Facharzt für Innere Medizin
ab 01.10.2016
Seite 44 | AUSGABE 10 / 2016
Ermächtigungen
Dr. med. Jens Peter Bork
Facharzt für Innere Medizin,
Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow
Lehnin Luise-Henrietten-Stift Lehnin,
in Kloster Lehnin
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der Ösophago-Gastroduodenoskopie. Einer Möglichkeit zur
Überweisung an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Bernd Christensen
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Ruppiner Kliniken GmbH,
in Neuruppin
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2
SGB V für die weiterführende differentialdiagnostische Sonographie,
Stanzbiopsie(n) der Mamma unter
Ultraschallsicht, für spezielle ambulante Operationen (ausgenommen
sind Leistungen nach § 115b SGB V),
für die Punktion, ermächtigt auf Über-
Intern
Sicherstellung
weisung von zugelassenen Fachärzten
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
sowie Fachärzten für Urologie sowie
entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die urogynäkologische Diagnostik, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
sowie Fachärzten für Urologie sowie
entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2
Ärzte-ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und
§ 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit
den Mutterschaftsrichtlinien gem.
Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner und Pathologen wird genehmigt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Bernd Christensen
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV
i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EK zur Unterstützung des
Teams der Mammographie-ScreeningEinheit Nord/West, Versorgungsregion
Nord, des Dr. med. Tilman Ehrenstein,
16816 Neuruppin, Fehrbelliner Straße
38, bei der Versorgung im Rahmen
des Programms zur Früherkennung
von Brustkrebs durch MammographieScreening zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Mög-
lichkeit zur Überweisung an andere
Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Hanns Burkhard Hagmann
Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie, Havelland
Kliniken GmbH/Klinik Nauen, in Nauen
ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV
i. V. m. § 5 BMV-Ärzte für den Tätigkeitsort 14621 Schönwalde-Glien/
OT Schönwalde, Berliner Allee 4, auf
Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung
der Ösophago-Gastroduodenoskopie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für Pathologie sowie an gastroenterologisch
tätige Ärzte wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.01.2017 bis
31.12.2017
Dr. med. Axel Harnath
Facharzt für Innere Medizin/
SP Kardiologie, Sana-Herzzentrum
Cottbus GmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Innere Medizin/
Kardiologie sowie entsprechenden
Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V für Problemfälle bei der
Kontrolle von ICD- bzw. biventrikulären
Herzschrittmachersystemen. Eine
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 45
Intern
Sicherstellung
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Joachim Herbstleb
Facharzt für Innere Medizin/
SP Kardiologie, Oberhavel Kliniken
GmbH/Klinik Hennigsdorf, in Hennigsdorf, ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Fachärzten
für Innere Medizin sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2
SGB V für besondere diagnostische
Leistungen auf dem Gebiet der Kardiologie, Kontrolle des implantierten
Kardioverters/Defibrillators (ICD), auf
Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen und hausärztlich tätigen
Fachärzten für Innere Medizin sowie
entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der zweidimensionalen echokardiographischen Untersuchung in
Ruhe und unter standardisierter
pharmakodynamischer Stufenbelastung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 13.09.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Hans-Ullrich Horn
Facharzt für Chirurgie, Klinikum Ernst
von Bergmann gGmbH, in Potsdam
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Seite 46 | AUSGABE 10 / 2016
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen endoskopisch tätigen Internisten und Chirurgen sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der
Koloskopie mit Röntgenüberprüfung.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Andreas Kohls
FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Evangelisches Krankenhaus
Ludwigsfelde-Teltow gGmbH,
in Ludwigsfelde
Genehmigung zur übergangsweisen
Weiterführung der bestehenden
Ermächtigung gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin, Radiologie,
Nuklearmedizin, Innere Medizin/
Schwerpunkt Kardiologie und Pathologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
31.03.2017
Dr. med. Frank Kozian
Facharzt für Chirurgie, Sana Krankenhaus Templin, in Templin
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie,
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Intern
Sicherstellung
und Praktischen Ärzten mit der Facharztanerkennung Chirurgie sowie
entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der weiterführenden Mammadiagnostik. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten wird
genehmigt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dipl. Med. Andrea Kühne
Fachärztin für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie, Klinikum
Dahme-Spreewald GmbH
Spreewaldklinik Lübben, in Lübben
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Gastroenterologie, zur präventiven
Koloskopie, für das Einführen einer
Magenverweilsonde und Punktionen
der/des Pleura, Leber, Knochenmarks,
Aszites. Eine Möglichkeit zur Überweisung an ermächtigte Kardiologen
und Chirurgen in der Spreewaldklinik
Lübben sowie an Pathologen wird
genehmigt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dipl.-Med. Ulrike Krüger
Fachärztin für Diagnostische
Radiologie,
ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV
i. V. m. der Anlage 9.2 BMV-Ärzte zur
Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening-Einheit Brandenburg West von Dr. med. Christiane
Pietrkiewicz, 14467 Potsdam, Charlottenstraße 72, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening, zur konsiliarischen
Beurteilung von Mammographieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 05.09.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Rüdiger Müller
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Dahme-Spreewald GmbH/Achenbach-Krankenhaus,
in Königs Wusterhausen
ermächtigt auf Überweisung von
zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V gemäß § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Ärzte-ZV zur Durchführung ambulanter Chemotherapien, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2
Ärzte-ZV i.V.m. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und
§ 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit
den Mutterschaftsrichtlinien gem.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 47
Intern
Sicherstellung
Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin und Radiologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Klaus Nogai
Facharzt für Innere Medizin, Havelland Kliniken GmbH/Klinik Nauen,
in Nauen
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der präventiven Koloskopie,
für Leistungen der gastroenterologischen Endoskopie. Einer Möglichkeit
zur Überweisung an Fachärzte für
Pathologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
31.12.2017
Dipl.-Med. Axel Paulenz
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH, in Potsdam
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe sowie Fachärzten für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe in
zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur
konsiliarischen Beratung bei gynäkoSeite 48 | AUSGABE 10 / 2016
logischen Problemfälle. Einer
Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Pathologie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dipl.-Med. Axel Paulenz
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH, in Potsdam
ermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV
i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMVÄ/EK zur Unterstützung des Teams
der Mammographie-Screening-Einheit
Brandenburg West von Dr. med.
Christiane Pietrkiewicz und Dipl.-Med.
Andreas Sterzenbach, 14467 Potsdam,
Charlottenstraße 72, zur Versorgung
im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Mareike Pietzsch
Fachärztin für Augenheilkunde,
Klinikum Frankfurt (Oder),
in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von
zugelassenen Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für
Augenheilkunde in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Lesen Sie weiter auf Seite 50.
Intern
Sicherstellung
Abs. 2 SGB V zur Gefäßdarstellung der
Netz- u. Aderhaut (Fluoreszenz- und
Indozyaminangiographie), zur binokularen Untersuchung des gesamten
Augenhintergrundes. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 05.09.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Thomas Schinkel
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Barnim GmbH,
Werner Forßmann Krankenhaus,
in Eberswalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Kinder- und
Jugendmedizin und Ärzten, die die
Facharztbezeichnung Kinder- und
Jugendmedizin erworben haben, sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und in Ausnahmefällen aus ländlichen Regionen, in
denen in zumutbarer Entfernung kein
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in eigener Niederlassung tätig ist,
auch auf Überweisung von Hausärzten
auf dem Gebiet der Kinder-Pneumologie, auf dem Gebiet der LZ-EKG und
LZ-Blutdruckmessung. Eine Möglichkeit zur Überweisung zur pädiatrischen
Gastroenterologie, zur pädiatrischen
Pneumologie, an Dermatologen,
Kinderkardiologen, Humangenetiker,
Hals-Nasen-Ohrenärzte und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird
genehmigt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Seite 50 | AUSGABE 10 / 2016
Sylvia Schmehl
Fachärztin für Innere Medizin und
Angiologie, Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, Spreewaldklinik Lübben,
in Lübben
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Angiologie. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Frank Schüler
Facharzt für Innere Medizin und
Schwerpunkt Hämatologie und
Onkologie, DRK gemeinnützige
Krankenhausgesellschaft Thüringen
Brandenburg mbH, DRK-Krankenhaus
Luckenwalde, in Luckenwalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulanten
Chemotherapie gastrointestinaler
Tumore. Eine Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner, Labormediziner, Mikrobiologen und Pathologen wird genehmigt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dipl. Med. Frank Schwertfeger
Facharzt für Innere Medizin und
Kardiologie, Klinikum Dahme-Spree-
Intern
Sicherstellung
wald GmbH, Spreewaldklinik Lübben,
in Lübben
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Herzschrittmacherkontrolle. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. Simone Stolz
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
gGmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung
von Kindern mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen, insbesondere
Glykogenspeicherkrankheiten, lysosomalen Speicherkrankheiten, Galaktosämie, Biotinidase-Mangel und Aminosäurestoffwechselstörungen, Organoazidurien, Mitochondriopathien, Fettsäureoxydationsstörungen, Carnitinstoffwechselstörungen, Patienten mit
familiären Fettstoffwechselstörungen,
dem Lesh Nyhan Syndrom, Glycosilierungsstörungen sowie zur Betreuung
von Kindern nach Lebertransplantation, zur Betreuung von Patienten
mit PKU und Kinderwunsch (Maternale
PKU). Es besteht die Berechtigung zu
Überweisungen an Radiologen, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Augenärzte,
Frauenärzte, Laborärzte, Humangenetiker und Kinderkardiologen.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Ewa Swiecka
Fachärztin für Gefäßchirurgie, Ruppiner
Kliniken GmbH, in Neuruppin
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie/
Schwerpunkt Gefäßchirurgie und
Fachärzten für Innere Medizin/
Schwerpunkt Angiologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für eine Spezialsprechstunde auf dem Gebiet der
arteriellen Gefäßchirurgie, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für
Haut- und Geschlechtskrankheiten
und fachärztlich tätigen Internisten
sowie entsprechenden Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem
Gebiet der Phlebologie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere
Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.09.2016 bis
30.09.2018
Dr. med. André Werner
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen koloskopisch oder gastroskopisch tätigen Ärzten sowie entspre-
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 51
Intern
Sicherstellung
chenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V zur Durchführung endoskopischer Diagnostik und Proktologie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Pathologie
wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2016 bis
30.09.2018
Ermächtigung für vertragsärztliche
Tätigkeit an einem weiteren Ort gem.
§ 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV
Der Praxisklinik Herz und Gefäße
(fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft) in 01099 Dresden,
Forststr. 3, wird eine Ermächtigung
zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem.
§ 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV für eine
Zweigpraxis in 04910 Elsterwerda,
Bürgermeister-Wilde-Str. 16, mit
Wirkung vom 01.10.2016 erteilt.
Praxisverlegungen
Dr. med. Hiwa Dashti
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
neue Adresse: Am Paschenberg 30
16225 Eberswalde
ab 14.11.2016
Marina Hebes
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
neue Adresse: Große Straße 73/74
15344 Strausberg
ab 01.04.2017
Seite 52 | AUSGABE 10 / 2016
Dennis Poser
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Dorfstr. 28
16727 Oberkrämer/OT Schwante
ab 01.10.2016
Dr. med. Jörg Reibig
hausärztlich tätig
neue Adresse: Züllsdorfer Str. 2
04895 Falkenberg
ab 05.09.2016
Miriam Schwantes
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
neue Adresse: Dorfstr. 28
16727 Oberkrämer/OT Schwante
ab 01.10.2016
Heike Weber
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
neue Adresse: Bautzener Str. 112
03050 Cottbus
ab 01.09.2016
MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Märkisch Oderland GmbH
Verlegung Hauptbetriebsstätte
Strausberg
neue Adresse: Prötzeler Chaussee 5
15344 Strausberg
ab 01.01.2017
Die in der „KV-Intern”-Ausgabe
Mai 2016 veröffentlichte Praxisverlegung von Herrn Dr. med. Tarik
Yousif, Facharzt für Augenheilkunde
von 16727 Velten, Breite Str. 80 nach
16761 Hennigsdorf, Neuendorfstr. 22
zum 01.08.2016, findet nicht statt.
Intern
Sicherstellung
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de.
Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie
gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.
Zulassungsförderungen
In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Hausärzte:
Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster),
Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse,
Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg,
Zehdenick-Gransee
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Kyritz, LauchhammerSchwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Lübben, Zehdenick-Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Finsterwalde, Templin
Dermatologie:
Mittelbereiche Templin, Zehdenick-Gransee
Bekanntmachung:
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über
Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie
zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der
KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht.
Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
Intern
Sicherstellung
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre
angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung
folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
101/2016
102/2016
103/2016
104/2016
105/2016
106/2016
107/2016
108/2016
109/2016
110/2016
111/2016
112/2016
Seite 54 | AUSGABE 10 / 2016
Frauenheilkunde
Psychotherapie/ÄPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ÄPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/ KJPT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Bewerbungsfrist bis 9.12.2016
Planungsbereich
gewünschter
Übergabetermin
Oberhavel
01.01.2017
Potsdam
01.04.2017
Potsdam
01.01.2017
Potsdam
01.04.2017
Potsdam
01.01.2017
Potsdam
01.01.2017
Potsdam
01.04.2018
Havelland
01.01.2017
Havelland
01.01.2017
Cottbus, Stadt
01.07.2017
Cottbus, Stadt
01.01.2017
Cottbus, Stadt
01.01.2017
Intern
Sicherstellung
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
113/2016
114/2016
115/2016
116/2016
117/2016
118/2016
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie
(1/2 Versorgungsauftrag)
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
87/2016
Kinderheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
88/2016
Innere Medizin
89/2016
Innere Medizin
90/2016
HNO-Heilkunde
91/2016
92/2016
Kinderheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Innere Medizin/
SP Hämatologie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Planungsbereich
Teltow-Fläming
Elbe-Elster
Spree-Neiße
gewünschter
Übergabetermin
sofort
01.05.2017
baldmöglichst
Uckermark
01.01.2018
Uckermark
01.01.2017
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
01.07.2017
Bewerbungsfrist bis 8.11.2016
Planungsbereich
Brandenburg (Havel)/
Potsdam-Mittelmark
gewünschter
Übergabetermin
01.01.2017
Raumordnungsregion
Uckermark-Barnim
01.01.2018
Uckermark
01.01 2018
Raumordnungsregion
Uckermark-Barnim
Frankfurt (Oder)/
Oder-Spree
Raumordnungsregion
Havelland-Fläming
01.01.2018
01.01.2017
01.01.2017
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 55
Intern
Sicherstellung
laufende
Bewerbungs- Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
94/2016
Oberspreewald-Lausitz
gewünschter
Übergabetermin
93/2016
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Potsdam
01.01.2017
95/2016
Kinderheilkunde
Barnim
01.01.2017
Cottbus
01.04.2017
Nervenheilkunde
Barnim
01.04.2017
Innere Medizin/
SP Hämatologie
Raumordnungsregion
Lausitz-Spreewald
01.01. 2017
96/2016
97/2016
98/2016
99/2016
100/2016
Kinderheilkunde
HNO-Heilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Augenheilkunde
Radiologie
• Die schriftliche Bewerbung für die
ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
ist zwingend erforderlich. Sie muss
die Bewerbungskennziffer, die
Anschrift, die Telefonnummer, die
Facharztanerkennung sowie Angaben
zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
Cottbus
Raumordnungsregion
Oderland-Spree
sofort
01.01.2017
01.01.2017
• Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in der Warteliste
eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen
gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320
Iris Kalsow
Tel.: 0331/23 09 322
Seite 56 | AUSGABE 10 / 2016
Weitere Informationen unter
www.kvbb.de
Intern
Praxisbörse
Praxisbörse
Praxisabgabe
•Dringend Nachfolger/In gesucht!
Kinderarztpraxis im Planungsbereich
Oberspreewald-Lausitz (Senftenberg)
sucht dringend Nachfolger/In. Die
Praxis in zentraler Lage sichert stabile
Umsatzzahlen. Sie wurde 2014 von
Grund auf renoviert.
Kontakt: 03573/32 64
•Nachfolger für Hausarztpraxis im
Mittelbereich Zossen ab Juli 2018
gesucht. Günstige Bahnanbindung
nach Berlin.
Praxis in privater Immobilie, wunderschönes Ärztehaus im englischen
Landhausstil.
Kauf der Immobilie möglich, jedoch
nicht zwingend erforderlich.
Praxis/Ausstattung: Sprechzimmer,
Labor, Anmeldung/Wartezimmer, EKG/
Infusionszimmer, Lagerraum, Umkleideraum, EKG, Spirometrie, Blutdruckund Blutzuckermessgeräte, Sterilisator
Chiffre: PA/12/2016
•Kinderarztpraxis in Oberhavel, unweit
Berliner Stadtgrenze, sucht ab 2018
Praxisnachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer,
zusätzlich Funktionsraum, zur Miete;
Lungenfunktion, EKG, kleines Labor,
Behandlungen von Allergien
Kontakt: 0172/32 37 712
[email protected]
•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich
Oranienburg, nördlich von Berlin im
S-Bahn-Bereich, sucht einen Nachfolger/In. Die Praxisübergabe soll 2019
erfolgen.
Praxis/Ausstattung: 170 m² zur Miete;
2 Sprechzimmer, 3 Funktionsräume,
1 Ruheraum mit Einbauküche, 1 Lagerraum, 1 Dusche; EKG, Lufu, Labor;
derzeit sind 3 MFA beschäftigt
Chiffre: PA/12/2016
•Kleine hausärztliche Praxis im
Mittelbereich Fürstenwalde/Spree,
25 km südöstlich von Berlin, sucht ab
2018 einen Nachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 3 Praxisräume zur
Miete; Ultraschallgerät, EKG-Gerät;
1 Arzthelferin
Kontakt: 03362821520
Praxissuche
•Fachärztin für Allgemeinmedizin
sucht ab 2018 eine Praxis zur Übernahme. Max. 45 Minuten (PKW) von
der westlichen Stadtgrenze zu Berlin
entfernt.
Bevorzugte Region: Potsdam,
Werder (Havel)-Beelitz, Falkensee,
Nauen, Oranienburg, Hennigsdorf
Chiffre: PG/11/2016
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 57
Intern
Praxisbörse
Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche
•Facharzt für Innere Medizin sucht ab
2017 Anstellungsmöglichkeit (Vollzeit)
als Fachinternist oder Hausarzt.
Zusatzqualifikation: Ernährungsmedizin DAEM/DGEM
Bevorzugte Region: HavellandFläming, Oberhavel, Potsdam
Chiffre: Facharzt AnKo/04/2016
•Fachärztin für Innere Medizin sucht
Anstellung in Teilzeit als Haus- o. Fachärztin in Potsdam u. Umgebung.
Schwerpunkt: HA, Kardiologie, Reha.
Kontakt:
[email protected]
•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht
ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit
in Potsdam oder näherem Umland.
Anstellungsumfang verhandelbar.
Kontakt: 0157/57 75 23 03
[email protected]
•Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
mit freundlichem und motiviertem
Team im Mittelbereich Oranienburg
bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit).
Kontakt: 0157/72 71 72 48
[email protected]
•Biete Jobsharing für PPT/KJPT in gut
eingearbeiteter VT-Praxis in Kolkwitz/
Cottbus mit Option der Übernahme
des hälftigen Versorgungsauftrages.
Kontakt: 0355/52 74 01 10
[email protected]
Seite 58 | AUSGABE 10 / 2016
•Allgemeinmedizinische Praxis in
Brandenburg an der Havel sucht ab
Januar 2017 Praxisvertretung für einen
Zeitraum von ca. 6 Wochen, spätere
Anstellung nicht ausgeschlossen.
Kontakt: 0173/64 50 658
•Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sucht ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit).
Bevorzugte Region: Brandenburg a.
d. Havel/Potsdam-Mittelmark, Potsdam,
Teltow-Fläming
Kontakt:
[email protected]
•Facharzt für Allgemeinmedizin im
Ruhestand (Zusatzausbildung Chirotherapie, NHV) sucht Teilzeitmitarbeit
in Hausarztpraxis in Potsdam oder
Potsdam-Mittelmark.
Kontakt: 0171/24 4 71 91
Ansprechpartner
für Chiffre-Anzeigen:
Fachbereich Sicherstellung,
Iris Kalsow, 0331/23 09 322
[email protected]
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
16.11.2016
15.00 – 17.30
Cottbus
Die BG-GOÄ richtig abrechnen – speziell für
Allgemein- und Facharztpraxen
(ausgenommen D-Ärzte und H-Ärzte)
Daniela Bartz,
PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG
11.11.2016
15.00 – 17.30
Potsdam
18.11.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
23.11.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
Ansprechpartner:
Kosten
Die GOÄ – speziell für die radiologische Praxis
Daniela Bartz,
PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG
35 Euro
Impfen in der Praxis
Dr. med. Ines Liebold,
FÄ f. Innere Medizin, Blankenfelde
Marianna Kaiser,
Beratende Apothekerin der KVBB
50 Euro T
UCH
GEB
AUS
Fortbildungspunkte
4
Fortbildungspunkte
4
Schweigepflicht, Datenschutz und
Archivierung in der Arztpraxis
Elke Best,
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht,
Dr. Fürstenberg & Partner
Frau Friedrich
Frau Thiele
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
Tel.: 0331/23 09 198
35 Euro T
UCH
GEB
S
U
A
40 Euro T
UCH
GEB
AUS
Fax: 0331/23 09 288
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 59
Intern
Fortbildung
Termin | Ort
02.12.2016
14.00 – 20.00
03.12.2016
09.00 – 18.00
Potsdam
07.12.2016
14.00 – 20.00
10.12.2016
09.00 – 17.00
Potsdam
Thema | Referent | Punkte
Behandlungs- und Schulungsprogramm für
Patienten mit Hypertonie (ZI)
Dr. med. Ingo Herbst,
FA f. Innere Medizin
Fortbildungspunkte
Strukturiertes Schulungsprogramm für
insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI)
Dr. med. Uta Rieger,
FÄ f. Innere Medizin
Fortbildungspunkte
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte
Termin | Ort
12.11.2016
09.00 – 16.00
Potsdam
25.11.2016
15.00 – 18.30
26.11.2016
09.00 – 17.30
Potsdam
Seite 60 | AUSGABE 10 / 2016
5
8
Thema | Referent | Punkte
Kosten
100 Euro
pro Arzt,
150 Euro pro
Praxismitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
100 Euro
pro Arzt,
150 Euro proCHT
U
GEB
PraxismitAUS
arbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
Kosten
Basisseminar für Existenzgründer –
Intensivierte Wissensvermittlung
KVBB & Partner
35 Euro
Fortbildungspunkte
8
Fortbildungspunkte
15
Moderatorentraining für Qualitätszirkel
Dr. Sven Sebastian,
Coach und Trainer für integratives Stress- u.
Gesundheitsmanagement IAH
Dr. med. Friederike Bressel,
FÄ f. Allgemeinmedizin, Moderatorin, Tutorin
für Mitglieder der
KVBB
kostenfrei
Nichtmitglieder
100 Euro
Intern
Fortbildung
Termin | Ort
30.11.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
02.12.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
Thema | Referent | Punkte
Honorarunterlagen verstehen –
KV-Statistiken richtig lesen (für Hausärzte)
Abrechnungsberater der KVBB
Fortbildungspunkte
3
Fortbildungspunkte
3
Honorarunterlagen verstehen –
KV-Statistiken richtig lesen (für Fachärzte)
Abrechnungsberater der KVBB
Kosten
35 Euro
35 Euro
Anzeige
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 61
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für das Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
09.11.2016
15.00 – 18.00
Cottbus
Notfälle in der Praxis mit Reanimation
Lehrrettungsassistent der
Johanniter-Unfall-Hilfe
11.11.2016
15.00 – 17.00
Potsdam
Verordnungsmanagement in der ärztlichen
Praxis – speziell für das Praxispersonal
Beratende Apothekerinnen der KVBB
40 Euro HT
UC
GEB
AUS
19.11.2016
09.00 – 16.00
Potsdam
Das Praxispersonal als Visitenkarte
Ihrer Praxis – professionell in schwierigen
Gesprächen
Dipl.-Phil. Joachim Hartmann,
Personal- und Persönlichkeitsentwicklung
95 Euro T
UCH
GEB
AUS
09.11.2016
15.00 – 18.00
Potsdam
16.11.2016
14.00 – 19.00
Potsdam
23.11.2016
15.00 – 17.30
Potsdam
03.12.2016
09.00 – 16.00
Potsdam
Ansprechpartner:
Seite 62 | AUSGABE 10 / 2016
45 Euro
Von akut bis chronisch – die Wundversorgung
im Praxisalltag
Catrin Räther,
Podologin DDG, Wundassistentin DDG
Telefontraining für das Praxispersonal
Dipl.-Phil. Joachim Hartmann,
Personal- und Persönlichkeitsentwicklung
EBM-Aufbauschulung für das fachärztliche
Praxispersonal – Abrechnung ambulanter
Operationen
Abrechnungsberater der KVBB
Burnout Prophylaxe für das Praxispersonal
Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein,
Praxis- u. Unternehmensentwicklung,
Coach u. Dozent
Frau Friedrich
Frau Thiele
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
Tel.: 0331/23 09 198
45 Euro
T
UCH
GEB
AUS
75 Euro
35 Euro
95 Euro
Fax: 0331/23 09 288
Intern
Service
KOSA aktuell: Fortbildung mit
Aha-Effekt
Was, so viele Selbsthilfegruppen gibt
es in unserer Region? Und was Selbsthilfe überhaupt leisten kann … Die
Überraschung der rund zehn Teilnehmer war groß bei der jüngsten Fortbildung der Kooperations- und Beratungsstelle für Ärzte/Psychotherapeuten
und Selbsthilfegruppen (KOSA) in
Eisenhüttenstadt.
Gemeinsam mit der Selbsthilfezentrale und drei Selbsthilfegruppensprechern vor Ort hat die KOSA am
28. September eine Fortbildung zum
Thema Selbsthilfe für Praxismitarbeiter
angeboten. Was macht Selbsthilfe,
welche Aufgaben hat eine Selbsthilfekontaktstelle, und wie kann ich Patienten auf Selbsthilfeangebote hinweisen
und informieren – diese und andere
Fragen wurden dabei angeregt diskutiert. Großen Anklang fanden auch die
Informationsmaterialien für die Praxis.
Für Ihre Fragen und Anregungen
zur Arbeit der KOSA bei der KV Brandenburg steht Ihnen Yvonne Becker,
Tel.: 0331/98 22 98 01 zur Verfügung.
Buchtipp: Heal Your Hospital
Welches Vergütungssystem erfasst
die Qualität medizinischer (Be-)Handlung am besten? Sind Qualitätsberichte
ein Datenfriedhof oder eine Entscheidungsgrundlage? Und was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Konzept der Integrierten Versorgung?
Diese und andere Fragen diskutierten
Studierende der Universität Witten/
Herdecke zwei Semester lang im Rahmen eines interdisziplinären „Studium
fundamentale“ und haben ihre Ergebnisse in diesem Buch zusammengefasst. Es macht deutlich, wie kritisch
und kreativ manche Gesundheits„Profis“ von morgen über ihr Berufsfeld denken. Auch wenn vielleicht nicht
alle Visionen Wirklichkeit werden –
die Autoren werfen Schlaglichter auf
die Zukunft des Gesundheitswesens.
Heal Your Hospital ist im MabuseVerlag erschienen.
AUSGABE 10 / 2016 | Seite 63
Intern
Impressum
Monatsschrift der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg
Herausgeber:
Landesgeschäftsstelle der
Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Telefon: 0331/23 09 0
Telefax: 0331/23 09 175
Internet: www.kvbb.de
E-Mail:
[email protected]
Redaktion:
Dr. med. H. J. Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.-Med. Andreas Schwark
Kornelia Hintz, Christian Wehry
Ute Menzel
Redaktionsschluss:
12. Oktober 2016
Satz und Layout:
KV Brandenburg
Bereich Kommunikation
Telefon: 0331/23 09 196
Telefax: 0331/23 09 197
Druck und Anzeigenverwaltung
vierC print+mediafabrik GmbH & Co. KG
Gustav-Holzmann-Straße 2
10317 Berlin
Telefon: 030/53 32 70 0
Telefax: 030/53 32 70 44
E-Mail:
[email protected]
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Jeder 5. des Monats
Zur Zeit gilt die Preisliste
vom 1. März 2014
Erscheinungsweise: Monatlich
Auflage: 5.100 Exemplare
Über die Veröffentlichung von
Anzeigen entscheidet die Redaktion.
Dafür erhält sie die nötigen Daten von
der Anzeigenverwaltung.
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