Leistungsbewertung der MGS ab dem Schuljahr 2011/12 Fach

Leistungsbewertung der MGS ab dem Schuljahr 2011/12
1. Die Noten beschreiben den jeweiligen Schüler in all seinen Kompetenzen
(Sachkompetenz, Methodenkompetenz, personale Kompetenz, soziale Kompetenz)
2. Die Noten werden nicht als Mittel der Disziplinierung eingesetzt.
3. Die Zeugnisnoten bestehen aus einem Verhältnis von schriftlichen, mündlichen und sonstigen
Nachweisen.
Fach
Schriftl. Leistungsnachweise
(Klassenarbeiten, Portfolio, schriftl.
Teile von Präsentationen, schriftl.
Kontrollen …)
Sonstige Leistungsnachweise
(schriftl. Hausaufgaben, Hefterführung,
schriftliche Projekt- und
Gruppenarbeiten-ohne Präsentation)
Deutsch
Mündliche
Leistungsnachweise
(Beiträge zum Unterrichtsgeschehen,
Projektaufträgen, mündl. Teile von
Präsentationen, mündl. Prüfungen …)
Sonstige Leistungsnachweise
( mündliche Hausaufgaben, …)
Gesamtnote Deutsch: je 25% für jede Teilnote
100%
50% (davon KA 60%)
50%
Texte verfassen
60% (davon KA 60%)
40%
Rechtschreiben
50% (davon KA 60%)
50%
Mathematik
60% (davon KA 30%)
40%
Fremdsprachen
Gesamtnote Englisch: 60% mdl. und 40% schriftl. Leistungen
mdl.
100%
schriftl.
100% (davon KA 60%)
Sachkunde
50%
50%
Naturwissenschaften
60% ( davon KA 40%)
40%
Geschichte
50%
50%
Erdkunde
50%
50%
50% Leistung, 50% (Anstrengungsbereitschaft, faires Verhalten, Mitarbeit, Pünktlichkeit…)
Sport
Musik
33,33%
66,66%
Bildende Kunst
80%
20%
verbale Beurteilung ( teilgenommen, mit Erfolg, mit großem Erfolg)
Wahlunterricht
Sprechen und Zuhören
Lesen
Prozentuale Verteilung hinsichtlich der Noten:
96% = 1
80% = 2
65%= 3
50%= 4
20% = 5
In einem kompetenzorientierten Unterricht beziehen sich die Anforderungen auf die individuelle
Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Das bedeutet:
1. Für Schüler, denen ein Nachteilsausgleich gewährt wird (z.B. LRS, Rechenschwäche,
Schüler mit einem extrem langsamen Arbeitstempo), ist ein erhöhter Zeitbedarf zulässig.
2. Optische Differenzierungen für einzelne Schüler (z.B. Schriftgröße, Aufgabenstellungen)
sind zulässig.
3. Ebenfall ist es zulässig, schriftliche Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten in ihrem
Schwierigkeitsgrad zu differenzieren (Pflichtteil +Wahlaufgaben mit unterschiedlichem
Anspruchsniveau).