© BfÖ 2016
Gefördert von:
Institut für Politikwissenschaft
Einladung
zur Antrittsvorlesung von
Bundespräsident a.D. Dr. Heinz FISCHER
„Die Rolle des Bundespräsidenten in der
Zweiten Republik“
Um Anmeldung bis spätestens 6. Oktober 2016 wird gebeten.
Kontakt: [email protected]
+43 (0)512 / 507 - 70001
Eine barrierefreie Veranstaltung ist uns wichtig. Kontaktieren Sie uns bitte,
wenn Sie Unterstützung benötigen.
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17.00 Uhr
Einlass: 16.30 Uhr
SoWi Aula, Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck
Antrittsvorlesung
Die Rolle des Bundespräsidenten in der Zweiten Republik
(kurze Inhaltsangabe)
„Die Rolle des Bundespräsidenten in der
Zweiten Republik“
von
Bundespräsident a.D. Dr. Heinz FISCHER
© Photo Simonis
In Kürze (nämlich im Jahr 2018) wird die Republik Österreich ihren
100. Geburtstag feiern.
Der Übergang von der Monarchie zur Republik im Herbst 1918
machte eine neue republikanische Verfassung erforderlich, die
schließlich – nach mehreren Zwischenstufen – am 1. Oktober
1920 vom Nationalrat beschlossen wurde.
In dieser Verfassung war auch ein von der Bundesversammlung – und nicht vom Volk – gewählter Bundespräsident als
Staatsoberhaupt vorgesehen, dessen Kompetenzen allerdings
bescheiden waren, um der Parlamentarischen Demokratie keine Konkurrenz zu machen und
um „Restaurativen Tendenzen“ (in Richtung einer Wiederherstellung der Monarchie) keinen
Vorschub zu leisten.
Neun Jahre später – also 1929 – hatten sich die politischen Verhältnisse in Österreich und
Europa so weit verändert, dass das Amt des Bundespräsidenten in Österreich im Rahmen einer
weitreichenden Verfassungsänderung stark aufgewertet wurde, um ein „Gegengewicht“
gegen den damals immer mehr umstrittenen Parlamentarismus zu schaffen. Damit verbunden
war auch die Direktwahl des Bundespräsidenten durch die wahlberechtigte Bevölkerung.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Wiederherstellung eines selbständigen
und demokratischen Österreich haben sich die neugegründeten bzw. wiedergegründeten
politischen Parteien geeinigt, keine neue Bundesverfassung in Angriff zu nehmen (was z.B.
einige Jahre später in Deutschland gemacht wurde), sondern an die Verfassung von 1920 in
der Fassung von 1929 anzuknüpfen, wobei in einer Übergangsbestimmung für die erstmalige
Wahl des Bundespräsidenten im Dezember 1945 noch keine Volkswahl, sondern eine Wahl
durch die Bundesversammlung vorgesehen war.
Inhalt der Antrittsvorlesung wird es sein – nach einer entsprechenden Einleitung –, die weitere Entwicklung des Amtes des Bundespräsidenten nachzuzeichnen, die sowohl von der
Persönlichkeit des jeweiligen Amtsträgers als auch von der politischen und wirtschaftlichen
Entwicklung Österreichs geprägt wurde.
Ebenso wird es zum Inhalt der Vorlesung gehören darzulegen, wie die einzelnen Verfassungsbestimmungen über das Amt und die Befugnisse des Bundespräsidenten in der Staatspraxis
gehandhabt wurden.
Die Vorlesung wird mit kurzen Stellungnahmen zu verschiedenen Vorschlägen über Reformen
im Amt des Bundespräsidenten abgerundet.
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17.00 Uhr
SoWi Aula, Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck
Um Anmeldung wird gebeten – siehe Rückseite
Programm
Musikalische Umrahmung durch die UniCombo
Begrüßung durch den Rektor
Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Tilmann Märk
Worte des Institutsleiters, Institut für Politikwissenschaft
ao.Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Karlhofer
Antrittsvorlesung
Bundespräsident a.D. Dr. Heinz Fischer
Musikalische Umrahmung durch die UniCombo
Anschließend laden wir zu einem kleinen Buffet im Foyer der SoWi ein.