© BfÖ 2016 Gefördert von: Institut für Politikwissenschaft Einladung zur Antrittsvorlesung von Bundespräsident a.D. Dr. Heinz FISCHER „Die Rolle des Bundespräsidenten in der Zweiten Republik“ Um Anmeldung bis spätestens 6. Oktober 2016 wird gebeten. Kontakt: [email protected] +43 (0)512 / 507 - 70001 Eine barrierefreie Veranstaltung ist uns wichtig. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Unterstützung benötigen. Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17.00 Uhr Einlass: 16.30 Uhr SoWi Aula, Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck Antrittsvorlesung Die Rolle des Bundespräsidenten in der Zweiten Republik (kurze Inhaltsangabe) „Die Rolle des Bundespräsidenten in der Zweiten Republik“ von Bundespräsident a.D. Dr. Heinz FISCHER © Photo Simonis In Kürze (nämlich im Jahr 2018) wird die Republik Österreich ihren 100. Geburtstag feiern. Der Übergang von der Monarchie zur Republik im Herbst 1918 machte eine neue republikanische Verfassung erforderlich, die schließlich – nach mehreren Zwischenstufen – am 1. Oktober 1920 vom Nationalrat beschlossen wurde. In dieser Verfassung war auch ein von der Bundesversammlung – und nicht vom Volk – gewählter Bundespräsident als Staatsoberhaupt vorgesehen, dessen Kompetenzen allerdings bescheiden waren, um der Parlamentarischen Demokratie keine Konkurrenz zu machen und um „Restaurativen Tendenzen“ (in Richtung einer Wiederherstellung der Monarchie) keinen Vorschub zu leisten. Neun Jahre später – also 1929 – hatten sich die politischen Verhältnisse in Österreich und Europa so weit verändert, dass das Amt des Bundespräsidenten in Österreich im Rahmen einer weitreichenden Verfassungsänderung stark aufgewertet wurde, um ein „Gegengewicht“ gegen den damals immer mehr umstrittenen Parlamentarismus zu schaffen. Damit verbunden war auch die Direktwahl des Bundespräsidenten durch die wahlberechtigte Bevölkerung. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Wiederherstellung eines selbständigen und demokratischen Österreich haben sich die neugegründeten bzw. wiedergegründeten politischen Parteien geeinigt, keine neue Bundesverfassung in Angriff zu nehmen (was z.B. einige Jahre später in Deutschland gemacht wurde), sondern an die Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 anzuknüpfen, wobei in einer Übergangsbestimmung für die erstmalige Wahl des Bundespräsidenten im Dezember 1945 noch keine Volkswahl, sondern eine Wahl durch die Bundesversammlung vorgesehen war. Inhalt der Antrittsvorlesung wird es sein – nach einer entsprechenden Einleitung –, die weitere Entwicklung des Amtes des Bundespräsidenten nachzuzeichnen, die sowohl von der Persönlichkeit des jeweiligen Amtsträgers als auch von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs geprägt wurde. Ebenso wird es zum Inhalt der Vorlesung gehören darzulegen, wie die einzelnen Verfassungsbestimmungen über das Amt und die Befugnisse des Bundespräsidenten in der Staatspraxis gehandhabt wurden. Die Vorlesung wird mit kurzen Stellungnahmen zu verschiedenen Vorschlägen über Reformen im Amt des Bundespräsidenten abgerundet. Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17.00 Uhr SoWi Aula, Universitätsstraße 15, 6020 Innsbruck Um Anmeldung wird gebeten – siehe Rückseite Programm Musikalische Umrahmung durch die UniCombo Begrüßung durch den Rektor Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Tilmann Märk Worte des Institutsleiters, Institut für Politikwissenschaft ao.Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Karlhofer Antrittsvorlesung Bundespräsident a.D. Dr. Heinz Fischer Musikalische Umrahmung durch die UniCombo Anschließend laden wir zu einem kleinen Buffet im Foyer der SoWi ein.
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