Die VDK begrüsst den Entscheid des Bundesrats

An die Medien
Bern, 12. Oktober 2016
Die VDK begrüsst den Entscheid des Bundesrats
Der Bundesrat legt alljährlich die Höchstzahlen für die Kontingente von Arbeitskräften aus Drittstaaten
sowie für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive
120 Tagen pro Jahr fest. An der Bundesratssitzung von heute Mittwoch, 12. Oktober 2016 hat die
Landesregierung über die Kontingente für das nächste Jahr 2017 entschieden. Dabei erhöht sie die
Kontingentsteile für Drittstaatenangehörige von 6 500 auf 7 500 (+ 1 000).
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren nehmen den heutigen
Entscheid des Bundesrats mit Genugtuung zur Kenntnis; sie begrüssen diesen ausdrücklich. Auch wenn
ihrer Forderung nach einer Erhöhung auf den Stand von 2014 nicht entsprochen wurde, wertet die VDK den
Beschluss als Schritt in die richtige Richtung. Mit der Erhöhung kann dem tatsächlichen Bedürfnis der
Wirtschaft besser Rechnung getragen werden als in den Jahren davor. Auch wird die Planungssicherheit
für Behörden und Unternehmen erhöht. So können wichtige Investitionen etwa in Forschungsprojekte
vorgesehen und umgesetzt werden. Ein genügend hohes Angebot an Fachkräften aus Drittstaaten
entspricht einem international ausgerichteten Wirtschaftsstandort, wie es die Schweiz darstellt.
Inländervorrang bereits umgesetzt
Der Bundesrat rückt die Kontingente für Drittstaatenangehörige bei seinen Ausführungen zum Entscheid
jeweils in die Nähe der politischen Zuwanderungsdebatte. Dies gilt es aus Sicht der VDK zu relativieren.
Die Firmen und die Kantone haben im einzelnen Bewilligungsfall heute bereits nachzuweisen, dass für die
offene Stelle keine gleichwertige inländische Arbeitskraft gefunden werden konnte. Der Inländervorrang ist
hier also schon umgesetzt. Dieser spezifische Teil der Zuwanderung stellt ausserdem ein wichtiger Faktor
für Investitionen dar. Das Vorhandensein von internationalen Fachkräften bildet heute zusammen mit den
Steuern ein entscheidender Standortfaktor für die Schweiz.
Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren unterstützen das duale
Zulassungssystem in der Schweiz, um der Nachfrage der Wirtschaft an Arbeitskräften zu entsprechen. In
diesem Zusammenhang wichtig ist vor allem auch die Förderung von inländischen Arbeitskräften. Die
Kantone unternehmen in den verschiedensten Bereichen grosse Anstrengungen, um dieselben zu
qualifizieren und zu fördern. Dies findet unter anderem Ausdruck in der Fachkräfteinitiative des Bundes und
der Kantone und vor allem in vielen kantonalen Projekten (siehe: www.fachkraefte-schweiz.ch und
http://dievolkswirtschaft.ch/de/2016/09/gysin-10-2016/ ).
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:

Regierungsrat Christoph Brutschin (BS), Präsident VDK, Natel 079 661 83 54

Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK, Natel 078 654 64 06