An die Medien Bern, 12. Oktober 2016 Die VDK begrüsst den Entscheid des Bundesrats Der Bundesrat legt alljährlich die Höchstzahlen für die Kontingente von Arbeitskräften aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr fest. An der Bundesratssitzung von heute Mittwoch, 12. Oktober 2016 hat die Landesregierung über die Kontingente für das nächste Jahr 2017 entschieden. Dabei erhöht sie die Kontingentsteile für Drittstaatenangehörige von 6 500 auf 7 500 (+ 1 000). Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren nehmen den heutigen Entscheid des Bundesrats mit Genugtuung zur Kenntnis; sie begrüssen diesen ausdrücklich. Auch wenn ihrer Forderung nach einer Erhöhung auf den Stand von 2014 nicht entsprochen wurde, wertet die VDK den Beschluss als Schritt in die richtige Richtung. Mit der Erhöhung kann dem tatsächlichen Bedürfnis der Wirtschaft besser Rechnung getragen werden als in den Jahren davor. Auch wird die Planungssicherheit für Behörden und Unternehmen erhöht. So können wichtige Investitionen etwa in Forschungsprojekte vorgesehen und umgesetzt werden. Ein genügend hohes Angebot an Fachkräften aus Drittstaaten entspricht einem international ausgerichteten Wirtschaftsstandort, wie es die Schweiz darstellt. Inländervorrang bereits umgesetzt Der Bundesrat rückt die Kontingente für Drittstaatenangehörige bei seinen Ausführungen zum Entscheid jeweils in die Nähe der politischen Zuwanderungsdebatte. Dies gilt es aus Sicht der VDK zu relativieren. Die Firmen und die Kantone haben im einzelnen Bewilligungsfall heute bereits nachzuweisen, dass für die offene Stelle keine gleichwertige inländische Arbeitskraft gefunden werden konnte. Der Inländervorrang ist hier also schon umgesetzt. Dieser spezifische Teil der Zuwanderung stellt ausserdem ein wichtiger Faktor für Investitionen dar. Das Vorhandensein von internationalen Fachkräften bildet heute zusammen mit den Steuern ein entscheidender Standortfaktor für die Schweiz. Förderung des inländischen Arbeitskräftepotentials Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren unterstützen das duale Zulassungssystem in der Schweiz, um der Nachfrage der Wirtschaft an Arbeitskräften zu entsprechen. In diesem Zusammenhang wichtig ist vor allem auch die Förderung von inländischen Arbeitskräften. Die Kantone unternehmen in den verschiedensten Bereichen grosse Anstrengungen, um dieselben zu qualifizieren und zu fördern. Dies findet unter anderem Ausdruck in der Fachkräfteinitiative des Bundes und der Kantone und vor allem in vielen kantonalen Projekten (siehe: www.fachkraefte-schweiz.ch und http://dievolkswirtschaft.ch/de/2016/09/gysin-10-2016/ ). Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung: Regierungsrat Christoph Brutschin (BS), Präsident VDK, Natel 079 661 83 54 Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK, Natel 078 654 64 06
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