Antragsbuch zum 53. Bundeskongress

RE:CHARGED
53. Bundeskongress
vom 29. bis 30. Oktober
ANTRAGSBUCH
www.julis.de
TAGUNGSADRESSE
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Delegierte,
liebe Freundinnen und Freunde,
im Namen des Bundesvorstandes der
Jungen Liberalen lade ich herzlich zum
53. Bundeskongress vom 29. bis 30.
Oktober 2016 im Energiepark Hirschaid
ein.
MIT BESTEN GRÜSSEN
Konstantin Kuhle
Bundesvorsitzender
Energiepark Hirschaid
Leimhüll 8
96114 Hirschaid
ORGANISATION
Nicole Tiedemann,
Bundesgeschäftsführerin für
Organisation
Tel.: 0160 93477617
Ria Schröder,
Stellv. Bundesvorsitzende für
Organisation
Tel.: 0151 61225235
PRESSEBETREUUNG
Florian Philipp Ott,
Stellv. Bundesvorsitzender
Tel.: 0177 – 40 69 700
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: 030 – 680 78 55 0
Fax: 030 – 680 78 55 22
[email protected]
RE:CHARGE
53. Bundeskongress
vom 29. bis 30. Oktober
TAGESORDNUNG
ORGANISATORISCHE HINWEISE
FREITAG, 28. OKTOBER 2016
11. Nachwahlen zum Bundesvorstand
// EN:ERGY TALK
12. Anträge zur Änderung von Satzung und
Geschäftsordnung
Tour durch den Energiepark mit Inhaber
und Vorstand Frank Seuling, mit
anschließendem Raum für Diskussion
Treffpunkt: 19 Uhr im EG Silo (Leimhüll
8, 96114 Hirschaid)
SAMSTAG, 29. OKTOBER 2016
Beginn des Kongresses um 9:00 Uhr
01. Eröffnung des Kongresses
02. Feststellen der ordnungsgemäßen
Einberufung und der Beschlussfähigkeit
03. Wahl eines Tagungspräsidiums und
der Protokollführer
04. Wahl einer Zählkommission
05. Genehmigung der Tagesordnung
06. Dringlichkeitsanträge
07. Festlegung der Antragsreihenfolge
08. Grußworte
09. Rede des Bundesvorsitzenden
Konstantin Kuhle mit Aussprache
10. Rede Wolfgang Kubicki MdL,
stv. Bundesvorsitzender der FDP und
Vorsitzender der FDP-Fraktion im
Schleswig-Holsteinischen Landtag,
mit Aussprache
13. Antragsberatung
Unterbrechung des Kongresses gegen 19:30 Uhr
Ab 22 Uhr BuKo-Party im MD Club, Lange
Str. 396047 Bamberg
Bitte bringt unbedingt einen Lichtbildausweis sowie ggf. ein ausgefülltes und unterschriebenes Aufsichtübertragungsformular
mit!
SONNTAG, 30. OKTOBER 2016
Fortsetzung des Kongresses um 09:30 Uhr
Fortsetzung der Antragsberatung
14. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zu den Kongressen von LYMEC
und IFLRY
15. Diskussion zum Bundestagswahlprogramm 2017 der Jungen Liberalen, Phil
Hackemann, stv. Bundesvorsitzender
16. Schlusswort des Bundesvorsitzenden
Ende des Kongresses gegen 14:30 Uhr
ANMELDUNG FÜR GÄSTE UND
DELEGIERTE
Online unter www.buko.julis.de
ANMELDEFRIST
16. Oktober 2016
ANTRAGSFRIST FÜR SACHANTRÄGE
Sachanträge zum Bundeskongress können ab sofort über ein Formular auf www.
buko.julis.de eingereicht werden. Dies
muss bis Freitag, den 08. Oktober um
24:00 Uhr erfolgen. Für die Einreichung
von Änderungsanträgen wird zu einem
späteren Zeitpunkt wieder ein Formular auf der Homepage freigeschaltet. Bei
Fragen steht Dir Phil ([email protected]) zur Verfügung.
DER BUNDESKONGRESS IST ZU TEUER?
Bei den JuLis gibt es viele Mitglieder,
die zur Schule gehen, eine Ausbildung
machen oder studieren. Auch gibt es
Mitglieder mit den unterschiedlichsten
Berufen. Für manche bedeutet ein Bundeskongress mit den Kosten für An- und
Abreise, Übernachtung und Verpflegung eine zu hohe finanzielle Belastung.
Wenn Du am Bundeskongress nicht teilnehmen kannst, weil Dir das Wochenende zu teuer ist, kannst Du Konstantin
([email protected]) eine E-Mail schreiben.
Gemeinsam finden wir dann vertraulich
eine passende Lösung.
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Antragsübersicht
53. Bundeskongress in Hirschaid
Satzungsänderungsanträge
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
S001
Für die JuLis ist man nie zu jung
Landesverband Niedersachsen
S002
Fortschritt wagen - Elektronische
Abstimmungen ermöglichen
Bundesvorstand
Geschäftsordnungsänderungsanträge
Nr.
Platz
G000
Antragstitel
Antragsteller
Fortschritt wagen - Elektronische
Abstimmungen ermöglichen
Bundesvorstand
Bildung und Kultur
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
101
Unsere Vision von der ‘Besten Bildung
der Welt'
Bundesvorstand, BAK Bildung
102
Gegen das Kulturgutschutzgesetz!
LV Hessen
103
Einstieg zum Aufstieg - für eine moderne Landesverband Niedersachsen,
berufliche Bildung
Landesverband Schleswig-Holstein,
Landesverband Rheinland-Pfalz
Gender und Diversity
Nr.
Platz
201
Antragstitel
Antragsteller
Abschaffung des juristischen
Geschlechts
LV Bayern, BAK Gender und
Diversity
Gesundheit und Soziales
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
301
Für einen unkomplizierten Start ins
Erwachsenenleben
BV Köln/Bonn
302
Reformen und Verbesserungen des
Scheidungs- und Sorgerechts
BV Köln/Bonn
303
Born 2be Free - Individualisierte
Geburtsmedizin
BAK Innen, Recht und
Verbraucherschutz, BAK Bildung
und Innovation
304
Faire Startchancen für ein Leben in
Freiheit
LV Berlin
305
Anonyme Lebendorganspenden
erlauben – Für eine Liberalisierung der
Organspende
JuLis Bayern
5
306
Einheitliche Standards für Heilverfahren
- Keine Abzocke mit staatlichem Siegel
Patrick Guidato, Matthias Pergande,
Franziska Brandmann, Tim Tressel,
Léon Beck
307
Gegen Impfpflicht und für bessere
Durchimpfung
Jungliberale Aktion Sachsen
308
Langzeitrezepte für chronische
Erkrankungen
Kreisverband Köln
Innen und Recht
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
401
Effektive Notwehr ermöglichen – das
Waffenrecht anpassen
BV Ostwestfalen-Lippe
402
Integration durch Bildung
LV Schleswig-Holstein
403
Zukünftigen Generationen eine Stimme
geben
LV Bayern, LV Baden-Württemberg
404
Politischer Extremismus in Deutschland
LV Bayern
405
Willkommen in der neuen Demokratie Wahlen nicht nur für Ureinwohner und
Stammesälteste
LV Bayern, LV Berlin
406
Kinderwünsche erfüllen Tragemutterschaft legalisieren
BAK Innen und Recht
407
Gegen ein Burka-Verbot in der
Öffentlichkeit
LV Hessen
408
Heul doch.
Landesverband Brandenburg
409
Raus aus den Schatten! Geheimdienste
im Informationszeitalter
Junge Liberale Bayern
410
Fahrschulzwang abschaffen
LV Schleswig-Holstein, LV
Niedersachsen
411
Offene Grenzen
Landesverband Niedersachsen
412
Rauchen ist Geschmackssache
Jungliberale Aktion Sachsen
413
Für eine öffentliche und transparente
Justiz
Kreisverband Köln
Internationale Politik
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
501
Von Vancouver bis Wladiwostok:
Freihandel schaffen, Freiheit erleben
und Chancen erkennen!
LV Thüringen
502
Ächtung von Atomwaffen
LV Schleswig-Holstein
503
Wirksam helfen statt Chancen
vergeuden! - Reformansätze in der
privaten und staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit
BV Köln/Bonn
6
504
Liberale Perspektiven offener
Verfasstheit in einer globalisierten Welt
Junge Liberale Ostwestfalen-Lippe
505
Verfassung für die Europäische Union
KV Osnabrück-Stadt
506
Den Brexit geordnet umsetzen – EU
reformieren und stärken
LV Nordrhein-Westfalen
Netzpolitik und Medien
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
601
Produzent ist, wer den Spaß bezahlt
Landesverband Brandenburg
602
Dem Staat schutzlos ausgeliefert –
gegen Verschlüsselungsverbote!
LV Nordrhein-Westfalen, LV Berlin
Umwelt, Infrastruktur und Innovation
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
701
Liberale Nachhaltigkeit
LV Hamburg, LV Sachsen
702
Keine Fernbusse der Deutschen Bahn
LV Bayern, LV Berlin, LV
Baden-Württemberg
703
Rationaler Lärmschutz statt
Grünenfolklore - für ein Verbot von
Autobahn-Tempolimits aus
Lärmschutzgründen!
BV Köln/Bonn
704
Kinderblindheit bekämpfen – Fortschritte LV Schleswig-Holstein
in der Gentechnik nutzen
705
Fortschritt lässt sich nicht verordnen –
Für die freie Wahl der Antriebsart auch
nach 2030
Patrick Guidato, Moritz Völkner,
Joachim Krämer, Tim Tressel, Jens
Teutrine, Franziska Brandmann,
Florian Kluge, Max Thur, Yannick
Tubes, Dennis Staggenborn, Léon
Beck, Charline Kappes, Max
Zombeck, Nico Klinger,
Björn-Christian Seela, Nemir Alo,
Teresa Widlock, Phil Hackemann,
Daniel Steiner, Matthias Morrkopf,
Clarisse Höhle, Eva Rickel, Maya
Sastges, Roman Müller-Böhm
Wirtschaft und Finanzen
Nr.
Platz
Antragstitel
Antragsteller
801
Optimierung der Deutschen
Unternehmensmitbestimmung
LV Berlin
802
Liberale Gewerkschaft
LV Bayern
803
Ehrlich, fair, eigenständig: Föderale
Finanzbeziehungen in Deutschland
liberal neu gestalten
LV Thüringen
804
Keine Kaufpra?mie fu?r Elektroautos
LV Hessen
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805
Fairer Steuerwettbewerb
LV Baden-Württemberg
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag
S001
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Landesverband Niedersachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Für die JuLis ist man nie zu jung
2
Ändere §3 (1) der Satzung wie folgt:
3
5
(1) VORAUSSETZUNGEN. Mitglied der Jungen Liberalen kann jeder werden, der mindestens 7
Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer politisch
konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und Satzungen des Verbandes anerkennt.
6
Begründung: erfolgt mündlich
4
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag
S002
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Bundesvorstand
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
Fortschritt wagen
ermöglichen
-
Elektronische
Abstimmungen
3
§ 5, Absatz 1 der Satzung wird folgendermaßen geändert:
4
In Satz 1 „sind geheim“ wird ersetzt durch „erfolgen schriftlich“.
5
Sätze 4 und 5 werden ersetzt durch: „Abstimmungen erfolgen nach Maßgabe der
Geschäftsordnung des Organs offen oder geheim (schriftlich oder elektronisch).“
6
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag
G000
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Bundesvorstand
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
3
Fortschritt wagen
ermöglichen
-
Elektronische
Abstimmungen
§ 27 der Geschäftsordnung wird ersetzt durch:
4
5
§ 27 Verfahren bei Abstimmungen
6
(1) Abstimmungen erfolgen offen.
7
(2) Eine bestimmte Abstimmung hat geheim zu erfolgen, sofern mindestens zehn Delegierte dies
beantragen. Ob die Abstimmung schriftlich oder elektronisch durchgeführt wird, entscheidet das
Tagungspräsidium. Es berücksichtigt dabei eine gegebenenfalls vorher getroffene Entscheidung
gemäß Absatz 3. Bei Geschäftsordnungsanträgen ist schriftliche Abstimmung unzulässig, auch
soweit dadurch eine geheime Abstimmung nicht erfolgen kann; § 28 bleibt unberührt.
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(3) Der Bundeskongress kann beschließen, dass alle Abstimmungen elektronisch erfolgen. Die
elektronische Abstimmung erfolgt entweder über Geräte, die den Delegierten auszuhändigen
sind, oder über eine mobile Applikation. Der Bundesvorstand trägt Sorge für die
Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Systems.
11
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 101
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Bundesvorstand, BAK Bildung
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Unsere Vision von der ‘Besten Bildung der Welt'
2
Mehr Engagement in der frühkindlichen Bildung
3
Bildung darf nicht erst in der Schule beginnen; denn die entscheidenden Weichenstellungen für
den späteren schulischen Erfolg werden schon vorher getroffen.
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Daher setzen wir Junge Liberale uns für wesentlich mehr Engagement in der
frühkindlichen Bildung ein.
Dazu gehört unter anderem auch die schnellstmögliche Implementierung
Kindergarten-Qualitätsgesetzes und dessen flächendecke, regelmäßige Evaluation.
eines
Es muss allen Eltern gleichermaßen möglich sein, ihr Kind in einen Kindergarten, eine
Kindertagesstätte oder Kinderkrippe zu geben. Daher setzen wir uns für einen massiven Ausbau
der Angebote und für die Erweiterung deren Öffnungszeiten (mit dem Ziel der
„24-Stunden-Kita“) ein. Für finanziell benachteiligte Eltern sollen bundesweit Gutscheine
eingeführt werden, die den Kindern einen ganztägigen Kindergartenbesuch ermöglichen. Die
Möglichkeit zur anteiligen Kita-Förderung durch einzelne bzw. mehrere Betriebe muss bestehen.
In Kinderkrippen muss das Ziel ein Betreuungsschlüssel von 1:3 sein.
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Wir sprechen uns für verpflichtende Sprachtests spätestens ein Jahr vor der Einschulung ein, um
mögliche Rückstände frühzeitig aufholen zu können.
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Alternative 1:
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Für Kinder, die in diesem Sprachtest erhebliche Defizite aufweisen, soll der Besuch des letzten
Kindergartenjahres („START-Klasse“) verpflichtend sein, um diese beheben zu können.
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Alternative 2:
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Wir setzen uns für ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr („START-Klasse“) für alle ein, in
dem die Kinder auf die Schulzeit vorbereitet werden.
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Alternative 3:
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Ab dem vierten Lebensjahr soll eine generelle Kindergartenpflicht bestehen, in der schrittweise
auch auf die spätere Schulzeit vorbereitet wird.
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Für die frühkindliche Vorbereitung auf die Schulzeit bedarf es einer verstärkten Kooperation von
Kindergärten mit Grundschulen. Ziel ist die Förderung individueller Kompetenzen sowie das
Beheben von Defiziten.
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf bzw.
Behinderung ist im frühkindlichen Bereich sinnvoll. Hier sind Kitas über den Förderbedarf
aufzuklären und (ggfs. externe) Förderkräfte entsprechend zur Verfügung zu stellen.
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Leitungspersonen staatlicher Kindergärten sollen künftig über einen Hochschulabschluss
verfügen, der Erziehungskompetenzen, bildungswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche
Kenntnisse beinhaltet. Es sollen außerdem Möglichkeiten zur akademisierten Aus- und
Weiterbildung geschaffen und dabei auch Spezialisierungsmodule angeboten werden.
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Digitalisierung in der Schule
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Trotz enormer technischer Fortschritte hinken deutsche Schulen hinterher, was die
Digitalisierung im Bildungsbereich betrifft. Wenn absolut notwendige, mediale Kompetenzen
Kindern besser vermittelt werden sollen, braucht es dafür auch eine hochklassige technische
Ausrüstung.
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Wir Junge Liberale fordern daher, das Bildungssystem in das digitale Zeitalter zu
befördern!
Dafür wünschen wir uns von den Schulen wesentlich mehr Investitionen in entsprechende
Systeme (z.B. Free Wifi, interne Netzwerke) und Geräte (z.B. Tablets, elektronische Tafeln). Von
staatlicher Seite sollen dafür die erforderlichen finanziellen Mittel, sowie insbesondere auch die
notwendige Infrastruktur (wie bspw. ein Breitbandanschluss) bereitgestellt werden.
Schülern sollte es außerdem grundsätzlich ermöglicht werden, ihre eigenen technischen
Endgeräte (wie Smartphones und Tablets) mitzubringen und im Unterricht einzusetzen. Auch bei
Prüfungen sollen diese künftig – wo im Einzelfall sinnvoll und geeignet (bspw. als Wörterbuch
oder Tafelwerk) – zum Einsatz kommen dürfen. Zudem soll künftig verstärkt auch ein
Schwerpunkt auf das Erlernen von Methodik und Quellenbeurteilung gelegt werden. Dafür sollen
Prüfungen auch als Open-Book”-Tests ausgestaltet werden können.
Innovative Technik sollte nicht allein dem Informatikunterricht vorbehalten sein, sondern Einzug
in die Wissensvermittlung bzw. -vertiefung möglichst aller Fächer finden, sofern es sinnvoll
erscheint. Auch eLearning-Plattformen sollen verstärkt in den Unterricht eingebunden werden.
Der Informatikunterricht selbst gehört laufend um wichtige digitale Neuerungen aktualisiert und
um essentielle Kompetenzen für die Industrie 4.0, etwa Programmiersprachen, erweitert. Bereits
in der Grundschule sollen die Kinder grundlegende Fähigkeiten (wie den Umgang mit
Textbearbeitungsprogrammen oder das Zehnfingersystem) sowie wichtige Medienkompetenzen
erlernen. Dafür braucht es auch regelmäßige, verpflichtende Fortbildungsprogramme für Lehrer,
die auch den Bereich Datenschutz umfassen.
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Mehr Kursauswahl und Wahlfreiheit für Schüler
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Wir Junge Liberale wollen mehr als eine bloße Modernisierung der Lehrinhalte und -mittel. Wir
wollen auch das Schulsystem selbst revolutionieren und aus der Kreidezeit in die Moderne holen!
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Wir Junge Liberale glauben an den selbstbestimmten Menschen, der sich innerhalb
angemessener Rahmenregelungen stets so frei wie möglich selbst entfalten können sollte. Wir
sind der Meinung, dass dieses Prinzip auch in Schulen gelten sollte.
Das derzeitige Bildungssystem drängt die Schüler in einen starren, völlig unflexiblen
Stundenplan, der von der ersten bis zur letzten Klasse durchgetaktet ist und so gut wie keine
Freiheit zulässt. Statt sich in ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen entfalten zu können,
erleben die Schüler ein frustrierendes, staatliches System, das vorgibt, in allem besser zu
wissen, was gut und wichtig für sie ist, als sie selbst. Nach Abschluss der Schule stehen dadurch
viele Jugendliche angesichts dieser plötzlichen ungekannten Wahlfreiheit schlagartig gänzlich
unvorbereitet vor der lebensweisenden Entscheidung einer Studien- und Berufswahl. Wer
erwartet, dass Jugendliche dabei eine fundierte Entscheidung treffen können sollten, muss ihnen
bereits vorher die Möglichkeit geben, selbstbestimmt unterschiedliche Fachbereiche
kennenzulernen. Dies gelingt jedoch nicht mit fixen Stundenplänen, wie wir sie bisher haben.
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Daher fordern wir Junge Liberale wesentlich mehr Wahlfreiheit und dabei auch eine viel
größere Auswahl an Wahlpflichtmodulen in weiterführenden Schulen.
Jeder Schüler soll künftig pro Jahr eine gewisse Anzahl an Wahlpflichtmodulen belegen, wobei
er das spezifische Fach frei nach seinen Interessen und Fähigkeiten wählen kann. Dabei soll die
Auswahl an Wahlpflichtfächern nicht nur die bereits bestehenden, klassischen Schulfächer
umfassen, sondern auch um neue Fächer ergänzt werden, die eine wesentlich breitere fachliche
Palette abdeckt als bisher. Hierdurch können auch verstärkt Kurse angeboten werden, in denen
die Schüler näher an Berufe herangeführt werden, mit denen sie sonst in der Schule nicht in
Berührung kommen würden (z.B. Handwerk, Selbstständigkeit, MINT). Außerdem soll die
Möglichkeit bestehen, sich in Wahlpflichtfächern mit bestimmten Themen der regulären Kurse
vertiefend oder interdisziplinär zu beschäftigen. Dies alles ermöglicht es, sich bereits in der
Schulzeit mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten tiefer auseinanderzusetzen, neue
(möglicherweise vorher unbekannte) Fachbereiche kennenzulernen und sich intensiver mit
Themen zu beschäftigen, die nicht zwingend im Stundenplan vorgesehen sind. Wir sehen diese
Maßnahme perspektivisch auch als Möglichkeit an, um einem Teil des fortschreitenden
Fachkräftemangels in Deutschland zu begegnen, indem Schüler vielfältigere Berufschancen
aufgezeigt bekommen.
Das genaue Angebot an Wahlpflichtmodulen soll dabei in der jeweiligen Verantwortung der
einzelnen Schule liegen. So kann sich jede Schule eigenverantwortlich auch auf bestimmte
Themengebiete spezialisieren und sich so im Wettbewerb von anderen Schulen durch neue,
bessere oder einzigartige Angebote abheben.
Um eine solche größere Fächerauswahl überhaupt zu ermöglichen, sollen zudem bessere
Möglichkeiten auch für Quereinsteiger aus Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen werden, als
Gastdozenten an Schulen zu lehren. Lediglich eine pädagogische Zusatzausbildung soll dabei
verpflichtend
bleiben.
Außerdem
soll
die
Kooperation
mit
Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Organisationen dafür erleichtert werden.
Es obliegt der staatlichen Schulaufsicht, die Rahmenregelungen für eine solche
Fächergestaltung festzulegen. Dies betrifft insbesondere auch den fortbestehenden
Pflichtbereich. Für diesen definiert die Schulaufsicht künftig entsprechende, konkret zu
vermittelnde Kenntnisse (Wissen, Fähigkeiten und Methoden). Die Art und Weise ihrer
didaktischen Vermittlung soll aber in der Eigenverantwortung der einzelnen Schule verbleiben.
Die Schulen sollen dafür auch die Freiheit erhalten, unterschiedliche Arten des Lernens (von
Frontalunterricht, über Selbststudium, Lernen am Computer bis zu Kleingruppen, etc.)
anzubieten. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen werden jedoch in regelmäßigen Abständen
einheitliche, zentral gestellte Prüfungen durchgeführt.
Die verpflichtend zu vermittelnden Kenntnisse sollen sich künftig außerdem stärker an ihrer
tatsächlichen, allgemeinbildenden Notwendigkeit orientieren. Es sollte nicht die Aufgabe von
Pflichtmodulen sein, detailliertes Wissen über einen speziellen Fachbereich zu lehren, sondern
grundlegendes Allgemeinwissen zu vermitteln, welches unabhängig der konkreten, späteren
Berufswahl für das nachfolgende Leben als eigenverantwortliches, mündiges Mitglied unserer
freiheitlichen Gesellschaft Voraussetzung ist. Dazu zählen wir insbesondere grundlegende
Kenntnisse unseres Staats-, Rechts- und Wirtschaftssystems, sowie vor allem zu Beginn der
Schulzeit selbstverständlich auch Mathematik, Deutsch sowie Englisch als Fremdsprache. Der
konfessionelle Religionsunterricht soll nicht mehr dazugehören.
Mit fortschreitendem Alter der Schüler soll der Anteil an Wahlpflichtfächern stetig ansteigen,
sodass spätestens mit Ende der Mittelstufe ein Großteil der Fächer frei gewählt werden kann.
Dabei sollen größtenteils nur noch Rahmenregelungen gelten, die bestimmen können, dass in
bestimmten Fachgebieten eine Mindestanzahl an zugeordneten Kursen erforderlich ist (z.B.
mindestens ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach).
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Leistungsgerechtigkeit stärken durch individuelleres Kurssystem
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Wir Junge Liberale glauben an das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit: Wer sich anstrengt und
dadurch besser abschneidet als andere, sollte dafür auch belohnt werden. Dies ist keine
Ungleichbehandlung, sondern die Anerkennung besonderer Leistung. Aus diesem Grund sind wir
auch starke Verfechter der schulischen Benotung und lehnen jegliche Versuche ab, diese
abzuschaffen.
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Im jetzigen System sehen wir großen Verbesserungsbedarf, was diese Leistungsgerechtigkeit
anbelangt. Denn durch die derzeit gemeinsame Unterrichtung von leistungsschwächeren und
-stärkeren Schülern im starren Klassensystem wird schlussendlich beiden geschadet: Entweder
können die Schwächeren nicht mithalten, oder aber die Stärkeren sind unterfordert.
Daher fordern wir Junge Liberale die Etablierung von leistungsorientierten Kurssystemen
an allen weiterführenden Schulen.
Jedes Fach soll dementsprechend in mehreren Leistungsniveaus angeboten werden, um sich
optimal an die Bedürfnisse der Schüler anzupassen. Die Zuordnung der Schüler in die
entsprechenden Kurse erfolgt allein anhand ihrer erreichten Leistungen; wer besonders gut
abschneidet, wird herauf gestuft und anders herum. Wie viele Leistungsniveaus angeboten
werden können, orientiert sich an der Größe der Schule. Die Kurse sollen inhaltlich so aufgebaut
sein, dass sie entweder am Ende des Halb- bzw. Schuljahres thematisch abgeschlossen sind,
oder mindestens zum jeweils niedrigeren Kurs des Vorjahres anschlussfähig bleiben, um einen
Wechsel zwischen den Leistungsniveaus zu erleichtern.
Wer einen Kurs nicht besteht, soll außerdem künftig nicht mehr das gesamte Schuljahr (und
damit auch alle anderen Fächer) wiederholen müssen, sondern lediglich den einzelnen nicht
bestandenen Kurs. Gleichzeitig soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglicht werden,
mehr Kurse als normalerweise vorgesehen zu wählen – und so ggfs. auch den Schulabschluss
früher zu erreichen als andere. Damit wollen wir ein möglichst individuelles, an der jeweiligen
Leistungsfähigkeit der Schüler orientiertes System schaffen – und begegnen auch den
Diskussionen um G8 oder G9 als einzige mit einem differenzierten, statt pauschalisierenden
System.
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Mehr Wettbewerb zwischen autonomen Schulen
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Schulen sollen künftig mehr in Konkurrenz um Schüler stehen, als es heutzutage der Fall ist.
Durch diesen Wettbewerb um das beste Angebot wird sich die Qualität der Schulen stetig
verbessern.
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Wir Junge Liberale fordern daher mehr Autonomie und Wettbewerb zwischen Schulen.
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Insbesondere in Personal- und Finanzentscheidungen, sowie beim Kurs- und Lehrangebot sollen
die Schulen künftig im stärkeren Wettbewerb zueinander stehen als heute. So sollen Lehrkräfte
nicht mehr zentral, sondern von den Schulen selbst ausgesucht und eingestellt werden und auch
beim Budget mehr Autonomie statt zentraler Steuerung vorherrschen: Denn wo Finanzmittel am
dringendsten gebraucht werden, weiß die Schule vor Ort am besten. Auch operative
Entscheidungen, wie bspw. die Auswahl der Schulbücher, die Ausstattung der Klassenräume
oder die Entwicklung und das Angebot neuer Lehrkonzepte können in den Schulen selbst am
besten getroffen werden. Zuletzt sollen sich Schulen durch unterschiedliche
Wahlpflichtkursangebote stärker voneinander abgrenzen und so auch ein eigenes Profil
entwickeln können.
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Voraussetzung für mehr Wettbewerb ist aber natürlich, dass Schüler und Eltern auch frei
entscheiden können, welche Schule sie wählen. Deshalb sollen noch bestehende
Sprengel-Pflichten schnellstmöglich abgeschafft und eine generelle Wahlfreiheit geschaffen
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werden.
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Jedoch soll es weiterhin ein Recht für Schüler geben, die nächstgelegene Schule zu besuchen –
bei nicht ausreichenden Plätzen sind insofern jene Bewerber zu bevorzugen. Allerdings soll dies
nicht die Regel sein: Daher muss auftretenden Kapazitätsbeschränkungen durch Ausbau
fortlaufend entgegengewirkt werden. Damit der Wettbewerb zwischen den Schulen auch wirksam
ist, müssen stärker nachgefragte Schulen nicht nur wachsen, sondern weniger nachgefragte
auch schrumpfen können.
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Aufstiegschancen verbessern
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Bildung ist für uns das zentrale Mittel, um Menschen die gleichen Chancen zu ermöglichen, im
Leben alles zu erreichen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle Schüler – unabhängig ihrer
Herkunft oder des Einkommens ihrer Eltern – die gleichen Möglichkeiten erhalten, von der besten
Bildung zu profitieren. Deshalb muss Bildung bis zum ersten allgemeinbildenden Abschluss
komplett kostenlos möglich sein. Allerdings soll künftig nicht mehr eine zentrale Stelle unmittelbar
entscheiden, wo ein Großteil der Mittel für Schulen hinfließt, sondern die Schüler und Eltern
durch ihre Schulwahl selbst.
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Wir Junge Liberale fordern daher die Einführung von ‚Bildungsgutscheinen‘ zur
Finanzierung der Schulen.
Für jedes schulpflichtige Kind, das eine Schule mit ihrem Angebot überzeugen konnte, erhält
diese entsprechend einen festgelegten Betrag aus dem Staatshaushalt, mit welchem sie ihre
Kosten grundsätzlich decken muss. Dieser mittelfristig zu bestimmende Betrag (zunächst
mindestens 10.000 Euro im Jahr) soll einen festen Investitionsaufschlag enthalten und darf nicht
für anderweitige fiskalische Vorhaben angetastet werden. So haben Schulen einerseits den
Anreiz, effizienter zu handeln und andererseits (durch den Wettbewerb) ihr Angebot stetig zu
verbessern.
Um Kinder im ländlichen Raum dabei nicht zu benachteiligen, soll für Schulen, für die in einem
für die Schüler zeitlich hinnehmbaren Radius kein Wettbewerber existiert, eine staatliche
Sockelfinanzierung sichergestellt werden, die den Schulbetrieb aufrecht erhält.
Auch außerhalb der Schule soll jedes Kind die Möglichkeit haben, sich bspw. sportlich und
musisch zu betätigen. Deshalb fordern wir des weiteren die Einführung und finanzielle Stärkung
von Gutscheinen für Aktivitäten im außerschulischen Bereich.
Auch Kinder mit Förderbedarf haben selbstverständlich ein Recht auf die beste Bildung, die auf
ihre speziellen Bedürfnisse gezielt eingeht. Es ist die Pflicht der Gesellschaft, ihnen durch
besondere Unterstützung gleichwertige Chancen zu ermöglichen. Eltern und Schulen sollten
gemeinsam darüber entscheiden, ob der Besuch einer Regel- oder einer Förderschule für das
Kind am Besten geeignet ist. Wir sprechen uns daher für den Beibehalt der Förderschulen aus.
Auch für Menschen mit körperlicher Behinderung müssen noch bestehende Hürden
schnellstmöglich abgebaut werden, um eine echte Barrierefreiheit zu erreichen.
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Bessere Vergleichbarkeit herstellen
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Für Hochschulen und Arbeitgeber ist es wichtig, die schulischen Leistungen der Absolventen
möglichst gut vergleichen zu können.
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Die Abschlussprüfungen für die einzelnen Schulabschlüsse sollen daher künftig im
Pflichtkursbereich zentral gestellt werden.
Zulassungskriterium für die Prüfung ist jeweils die Erreichung einer bestimmten Anzahl
bestandener Kurse – wobei für höhere Abschlüsse als die Berufsbildungsreife (Mittlerer
Schulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur) auch weitergehende Mindestvoraussetzungen
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bezüglich Leistungsniveau und Fachbereich bestimmt werden können. Unabhängig von der
Schulwahl soll es jedem Schüler aber grundsätzlich möglich sein, jeden Abschluss zu erwerben.
Der gemeinsame (Pflicht-)Teil der Abschlussprüfungen soll jeweils von einem fachgleichen
Lehrer einer anderen Schule anonymisiert korrigiert werden, um die Unabhängigkeit der
Bewertung sicherzustellen. In die letztendliche Abschlussnote sollen zu einem gewissen Teil
auch die Noten aller in den Vorjahren erzielten Leistungen mit einfließen.
Um auch die Vergleichbarkeit der Kurse selbst weiterhin sicherzustellen, sollen die Schüler für
jeden bestandenen Kurs eine bestimmte Anzahl von Credits erhalten. Diese orientiert sich am
Leistungsniveau und zeitlichen Umfang (Wochenstunden) des Kurses und werden durch zentrale
Rahmenregelungen festgelegt und laufend evaluiert.
Wir wünschen uns, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen an Universitäten sich künftig
nicht mehr bloß an einer bestimmten Note („Numerus Clausus“) orientieren, sondern viel
differenzierter auf die individuellen Leistungen der Bewerber eingehen. Dies kann durch
Leistungstests erreicht werden, aber auch (mit weniger Aufwand) durch die Orientierung an
bestimmten Credit-Zahlen (z.B. einem mindestens geforderten Credit-Score im fachlich
zugeordneten Wahlpflichtbereich). Dementsprechend soll es auch möglich sein, auch nach
seinem Abschluss noch einzelne Kurse, die dafür verlangt werden, nachzuholen.
Um auch außerschulischem Engagement stärker jene Anerkennung zu verleihen, die es
verdient, soll die Möglichkeit bestehen, auch bspw. ehrenamtliche Arbeit durch (unbenotete)
Credits im Zeugnis zu würdigen. Damit soll außerdem die noch zu schaffende Möglichkeit für
gute Schüler, anderen in Tutorien Nachhilfe zu geben, belohnt werden.
Durch die von uns angestrebte, starke interne Differenzierung zwischen Leistungsniveaus entfällt
aus unserer Sicht mittelfristig die Notwendigkeit einer weiteren, pauschalisierenden Unterteilung
in drei staatliche Schulsysteme. Wir streben daher den Ersatz der aus unserer Sicht nicht mehr
zeitgemäßen, starren Dreigliedrigkeit des staatlichen Schulsystems durch eine stärkere
individuelle Leistungsdifferenzierung, sowie mehr Wettbewerb auf Ebene der Schulen an.
Dadurch wollen wir insbesondere auch die Durchlässigkeit des Schulsystems weiter stärken,
sowie schulische Leistungen unabhängiger von der sozialen Lage des Kindes machen.
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Bildung zum gemeinsamen Schlüsselprojekt machen
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Damit die zuvor genannten, notwendigen Reformen effektiv umgesetzt werden können und eine
deutschlandweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse tatsächlich sichergestellt werden kann, darf
sich die Bildungspolitik nicht mehr in 16 verschiedenen, ideologisch geprägten Bildungssystemen
auflösen. Daneben kann eine echte qualitative Verbesserung der Bildung nur erreicht werden,
wenn auch die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Allein sind die Länder dazu
aber nicht in der Lage.
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Daher fordern wir Junge Liberale, die Rahmensetzung für die Bildungspolitik auf
Bundesebene zu heben.
Durch die gleichzeitige Stärkung der Schulautonomie und das System der Bildungsgutscheine
besteht diese jedoch künftig nur noch aus der Definition von Mindeststandards (und deren
laufende Überprüfung, ähnlich des heutigen Akkreditierungsverfahrens privater Hochschulen),
die Festlegung des Pflichtkursbereichs, die Mittelvergabe für die Bildungsgutscheine, sowie die
Erstellung der gemeinsamen Schulabschlussprüfungen. Bis dies erreicht ist, muss im
Bildungsbereich als erster Schritt schnellstmöglich das Kooperationsverbot zwischen Bund und
Ländern durch ein Kooperationsgebot ersetzt werden.
Infolge der durch die europäische Einigung erlangte Freizügigkeit, welche es Schulabgängern
ermöglicht, in ganz Europa ohne weiteres zu studieren und zu arbeiten, setzen wir uns langfristig
außerdem dafür ein, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse auch auf europäischer Ebene zu
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verbessern.
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Lehrerausbildung verbessern
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Doch nicht nur Schulen, sondern auch die Lehrer sollen sich künftig einem stärkeren Wettbewerb
stellen: Daher fordern wir die Einführung regelmäßiger Evaluationssysteme, die es Schülern,
Eltern und externen Gutachtern erlaubt, die Lehre in einem fortlaufenden
Qualitätssicherungsprozess zu bewerten. Die Verbeamtung von Lehrkräften ist abzuschaffen.
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Außerdem muss die Ausbildung der Lehrer grundlegend überdacht werden. Nicht nur muss die
Ausbildung vereinheitlicht, auch muss sie konzeptionell überdacht werden. So soll sich die
Lehrerausbildung künftig gänzlich in das Bologna-System eingliedern. Der berufsqualifizierende
Bachelor of Education (240 ECTS) soll als duales Studium organisiert sein, indem von Beginn an
Praxiseinsätze an Schulen vorgesehen sind. Er inhaltlich zweigeteilt in die pädagogische und
fachspezifische Ausbildung, wobei ein weiteres Fachgebiet als Nebenfach hinzu gewählt werden
kann. Des weiteren sollen ein konsekutiver (60 ECTS) sowie ein nicht-konsekutiver (120 ECTS)
Master of Education eingeführt werden, wobei der erste eine Zusatzausbildung für höher
qualifizierte Lehrstellen darstellt und der zweite dem Quereinstieg dient, indem er an jeden
regulären Bachelor-Studiengang angehängt werden kann und allein den pädagogischen Teil des
Bachelors of Education vermittelt.
Für die Aufnahme in eine Lehramtsausbildung sollen Eignungspraktika die Regel werden, in
denen die grundlegenden sozialen Kompetenzen des Bewerbers überprüft werden. Außerdem
sollen den Referendaren der dualen Ausbildung Mentoren an die Seite gestellt werden, die sie
vor allem zu Beginn ihrer Ausbildung unterstützen.
Es braucht insgesamt eine höhere Lehrerdichte an Schulen. Für staatliche Schulen fordern wir
mindestens 110% Personal-Ausstattung, wobei im Durchschnitt auf 20 Schüler ein Lehrer
kommen sollte. Auch sollte verstärkt auf pädagogische Fachkräfte neben den Lehrkräften gesetzt
werden.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 102
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Hessen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Gegen das Kulturgutschutzgesetz!
Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen das neue Kulturgutschutzgesetz aus. Das
Kulturgutschutzgesetz soll verhindern, dass national wertvolles Kulturgut ins Ausland abwandert.
Statt den staatlichen Ausverkauf von bedeutender Kunst zu schützen, schafft das Gesetz
vielmehr Wettbewerbsnachteile für den großen Markt Kunsthandel in Deutschland. Werke, die
auf die Liste des schützenswerten Kulturgutes gesetzt werden, dürfen nicht mehr exportiert
werden. Über dies hinaus sind mit dem neuen Gesetz Ausfuhrgenehmigungen für wertvolle
Kunstwerke schon auf europäischer Ebene notwendig, anstatt wie früher auf internationaler
Ebene. Pauschal neue Einschränkungen der Ausfuhr in europäische Nachbarstaaten
einzuführen, ist nach mehr als 20 Jahren Binnenmarkt unzeitgemäß.
Begründung
Andere Ziele des Kulturgutschutzgesetzes sind in bereits bestehenden Gesetzen geregelt. So
können schon jetzt Sammlungen öffentlicher Museen sowie von Bibliotheken und Archiven
geschützt werden. Ebenso sind der Schutz und die Rückgabe ausländischen Kulturguts, das
unrechtmäßig ausgeführt wurde, geregelt. Dass diese Gesetze überdacht und Schlupflöcher
ausgebessert werden müssen, steht außer Frage. Ein neues Supergesetz für alles einzuführen,
wird den unterschiedlichen Problemstellungen des Politikressorts Kunst jedoch nicht gerecht und
sorgt für mehr Fragen als Antworten.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 103
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Landesverband Niedersachsen, Landesverband Schleswig-Holstein,
Landesverband Rheinland-Pfalz
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Einstieg zum Aufstieg - für eine moderne berufliche
Bildung
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Für Liberale zählt nicht, woher jemand kommt, sondern wohin er möchte. Der individuelle soziale
Hintergrund darf bei der persönlichen Entwicklung und Ausbildung keine unüberwindbare Hürde
darstellen. Der Staat schafft dann faire Chancen, wenn er die soziale Mobilität erhöht, also
insbesondere Aufstiegschancen eröffnet und indem er die Durchlässigkeit nach oben verbessert.
Wenn die Aufzüge zwischen verschiedenen sozialen Schichten in einer Gesellschaft
funktionieren, werden Talent, Ehrgeiz und Anstrengung belohnt. Neben einem erfolgreichen
Schulabschluss und der Möglichkeit ein Studium aufzunehmen, ist die Absolvierung einer
Berufsausbildung der Garant für eine selbstbestimmte Zukunft – aber sie muss auch wieder der
Einstieg für den Aufzug zum Aufstieg sein.
Die deutsche Berufsausbildung genießt in der Welt einen exzellenten Ruf, während sie in
Deutschland vor großen Herausforderungen steht. Sowohl die duale Ausbildung als auch die
vollzeitschulische Ausbildung mit ihren jeweiligen Verknüpfungen von theoretischen und
praktischen Elementen haben sich dabei bewährt. Das deutsche Ausbildungssystem verbindet
den Bildungs- und Arbeitsmarkt, verringert die Jugendarbeitslosigkeit, ermöglicht die Ausbildung
qualifizierter, junger Fachkräfte und sorgt für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit unserer
Wirtschaft.
Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ebenso wie die Zahl
der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbetriebe, während die Zahl der nicht besetzen
Ausbildungsplätze steigt. Junge Liberale wollen deshalb Hürden für junge Menschen vor, in und
nach der Berufsausbildung abbauen, die Ausbildung wieder - unabhängig vom Schulabschluss attraktiver machen und damit den Einstieg zum Aufstieg ermöglichen.
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Dafür setzen wir uns ein:
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Einstieg erleichtern.
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Wir wollen Gebühren für vollzeitschulische Berufsausbildungen, zum Beispiel im
Erziehungswesen, abschaffen und die privaten Schulen als Kompensation mit
ausreichend Finanzmitteln ausstatten. Wir wollen weiterhin eine enge Kooperation
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zwischen Betrieb und Berufsschule gewährleisten. Wir wollen eine ausbildungsplatznahe
Beschulung, damit auch Ausbildungsplätze in kleineren Betrieben erhalten werden
können und die Fahrtwege für die Auszubildenden keine unüberwindbare Hürde
darstellen.
Wir wollen, dass hohe Fahrt- und Unterbringungskosten ab einer bestimmten Grenze
nicht länger allein von den Auszubildenden getragen werden. Wir wollen einen Ausbau
von Wohnheimplätzen - sowohl für Auszubildende, als auch Studenten in Gebieten mit
niedrigem Leerstand, um keinen Jugendlichen durch die zumal schwierige Suche nach
einer Unterbringung von der Annahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studienplatzes
abzuhalten. Hierzu böte sich unter anderem der Umbau von ehemaligen Kasernen und
anderen stillgelegten Objekten zu Wohneinrichtungen an. Ferner wollen wir ein System
für ein bezahlbares Nahverkehrsticket für Auszubildende schaffen.
Auszubildende, die aus finanziell schwierigen Verhältnissen kommen, brauchen eine
gesicherte finanzielle Grundlage. Deshalb müssen das Schüler-BAföG und die
Berufsausbildungsbeihilfe erhöht und zukünftig an die steigenden Lebenshaltungskosten
angepasst werden.
Viele kleine und mittlere Unternehmen können heute die Anforderungen der
Ausbildungsordnungen nicht komplett erfüllen. Hierbei wollen wir auch das
Zusammenwirken kleinerer Betriebe mit dem Ziel der Ausbildungskooperation fördern –
insbesondere im ländlichen Raum. Die Organisation der Berufsausbildung in Form eines
Baukastensystems soll es ermöglichen, dass auch kleinere Unternehmen
Berufsausbildung anbieten können.
Der Übergang von Schule und Beruf muss verbessert werden. Wir wollen, dass die
Schule junge Menschen auch verstärkt auf die Herausforderungen des Lebens und des
Arbeitsmarktes vorbereitet. Hierzu sollten Jugendliche so früh wie möglich an
praxisorientiertem Unterricht in der Schule und an Praktika in Betrieben teilnehmen.
Diese Programme sollen fester Bestandteil des Lehrauftrages jeder Schulform sein, um
die Berufswahl zu erleichtern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die
Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht dazu führt, dass
Jugendliche auf eine Berufsausbildung verzichten, um stattdessen einer
Vollzeitbeschäftigung ohne Berufsausbildung nachzugehen.
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Jugendliche mitnehmen.
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Wir wollen das Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“ verwirklichen. Hierzu ist es
erforderlich, möglichst alle Jugendliche zu einem Schulabschluss und zu einer
Ausbildungsreife zu führen – in gemeinsamer Arbeit mit dem Elternhaus, dem
schulischen Umfeld und der Sozialarbeit. Jugendliche mit Haupt- und mittlerem
Schulabschluss schaffen zudem immer seltener nahtlos der Sprung von der Schule in die
Ausbildung. Wir wollen insbesondere für diese jungen Menschen Lebenschancen und
Perspektiven schaffen – mit lokalen Netzwerken aus Schulen, Eltern, Wirtschaft,
Industrie- und Handelskammer, Kommunen und Vereinen, da insbesondere auch
persönliche Netzwerke eine Plattform zur Ausbildungsvermittlung bieten – und die
Ausbildungseignung der Jugendlichen verbessern können.
Wir wollen Jugendliche und Betriebe bei der Berufsausbildung unterstützen und eine
Modularisierung der Ausbildung in bestimmten Ausbildungsberufen anstreben, die auch
für leistungsschwächere Jugendliche eine Teilqualifizierung auf Basis der vorhandenen
und verstärkt zu fördernden Ressourcen bietet. So wäre es zum Beispiel möglich, die
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Ausbildung mit weiterführenden Modulen zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer
längeren Phase der Berufstätigkeit, fortzusetzen. Wir wollen ferner innerbetriebliche Hilfsund Unterstützungsangebote, auch mit sozialpädagogischen Hintergrund, sowie Modelle
der assistierten Ausbildung ausbauen, um vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen
entgegenzutreten.
Die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit schwierigem sozialen Umfeld und von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist weiterhin unterdurchschnittlich. Wir wollen die
Ausbildungsbeteiligung insgesamt, aber insbesondere für diese Gruppe erhöhen. Hierzu
ist es wichtig, lokale Netzwerke aus Arbeitsagenturen, Geschäftsführern mit
Migrationshintergrund,
Integrationslotsen,
Ausbildungsberatern,
Industrieund
Handelskammer, Vereinen sowie Kommunen zu initiieren.
Wir begrüßen die umfassenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die die
berufsbildenden Schulen bieten. Hier werden Schulabschlüsse auf allen
Qualifikationsebenen erworben bzw. nachgeholt und die fachgebundene oder allgemeine
Hochschulreife mit besonderem Qualifikationsprofil erlangt. In den berufsbildenden
Schulen werden Fachkräfte für verschiedene Wirtschaftsbereiche und nicht zuletzt für
Pflege und Erziehung auch in Vollzeit ausgebildet. Vielfach gelingt es, Schülerinnen und
Schülern, die das allgemein bildende Schulwesen ohne Abschluss verlassen haben,
durch intensive Betreuung und Praxisbezug zu neuem Erfolg und Selbstvertrauen zu
verhelfen. Eine einheitliche Festlegung der Wochenstunden des berufsbezogenen
Unterrichtes lehnen wir für das Berufsschulwesen ab.
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Für eine moderne berufliche Bildung.
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Wir wollen ein attraktives Ausbildungssystem – auch für leistungsstärkere Schüler und
Abiturienten. Hierzu braucht es attraktive Arbeitsbedingungen, flexible und
familienfreundliche Arbeitszeiten, geldwerte Vorteile, Ausbildungsverbünde mit mehreren
Unternehmen, eine angemessene Vergütung und verlässliche Aufstiegschancen. Diese
Ausbildungsbedingungen sollten nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch vom
Staat garantiert werden. Eine Verbeamtung sollte nur noch bei der Wahrnehmung
hoheitlicher Tätigkeiten (Steuer, Justiz, Polizei usw.) erfolgen. Zudem muss die
Durchlässigkeit in der Beamtenlaufbahn (insbesondere zwischen gehobenem und
höheren Dienst) und bei den Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes erhöht werden.
Die einheitliche gesetzgeberische Festlegung für eine Mindestausbildungsdauer lehnen
wir ab. Ob zwei, drei, vier oder fünf Jahre – die Ausbildungsdauer muss von den
Ausbildungsinhalten sowie den Anforderungen der Unternehmen in den
unterschiedlichen Branchen abhängen. Zudem wollen wir keine weitere Akademisierung
von Ausbildungsberufen. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel in Gesundheits- und
Pflegeberufen, ist es nicht erforderlich, neue Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Auch
im Hinblick auf die anerkannten Ausbildungsberufe muss es eine Erweiterung für derzeit
nicht anerkannte Ausbildungsberufe geben, sofern eine Ausbildung hier Sinn machen
sollte. Durch die Deregulierung werden mehr Anreize für Betriebe geboten, sodass diese
mehr Ausbildungsplätze anbieten können.
Wir wollen einen massiven Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
sowie einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem Ende des
Mutterschutzes. Wir wollen eine Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten
und eine Stärkung von Betriebskindergärten, sodass eine größtmögliche Nähe zwischen
Kind und Eltern geschaffen werden kann. Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist
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sowohl für Auszubildende mit Kindern, als auch für junge Fachkräfte wichtig.
Wir wollen, dass noch mehr duale Studienplätze zur Verfügung gestellt werden –
insbesondere über den technischen und wirtschaftlichen Bereich hinaus. Das duale
Studium, also die Verknüpfung aus einem Studium und einer praktischen Ausbildung, ist
ein großer Gewinn für die Betriebe – und eine gute Möglichkeit für einen qualifizierten
Berufseinstieg. Hierbei ist es wichtig, die Ausbildungszeit nicht in einem zu kurzen
zeitlichen Fenster zu veranschlagen und den dualen Studenten auch eine Perspektive
auf einen Master-Abschluss zu ermöglichen.
Branchenfonds oder Ausbildungsumlagen lösen keine Probleme auf dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt. Vielmehr müssen freiwillige Ausbildungspakte mit Politik,
Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften geschlossen werden. Damit werden die
Unternehmen nicht aus der Ausbildungsverantwortung entlassen, aber erhalten
gleichzeitig die notwendige unternehmerische Freiheit bei der betriebsinternen
Personalstruktur.
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Perspektiven zum Aufstieg.
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Wir wollen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mit ihrem eigenständigen Profil
eine gleichwertige, praxisorientierte Alternative zu einem Hochschulstudium bieten – und
konkrete Karriereperspektiven eröffnen. Darüber hinaus muss Auszubildenden auch der
parallele Erwerb einer Hochschulreife ermöglicht werden. Die Studienfinanzierung, die
Weiterbildung und das Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse sollen in einem
Gesetz zusammengeführt werden – und damit den Einstieg in ein lebenslanges Lernen
sichern.
Die Mittel für Stipendienprogramme müssen erhöht werden. Die Angebote müssen dabei
nicht nur für Studium und Promotion, sondern auch für Weiterbildungen ausgeweitet
werden. Das Begabtenförderungswerk berufliche Bildung soll daher besser ausgestattet
und die Förderungsstrukturen für private Stiftungen attraktiver gemacht werden.
Wir wollen, dass Menschen, die eine dafür angemessene Zeit lang in einem Betrieb ohne
Berufsausbildung gearbeitet haben, einen Ausbildungsabschluss in einem verkürzten,
teilweise berufsbegleitenden Modell erlangen können. Es ist nicht einzusehen, warum
Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit in ihrem Beruf gearbeitet haben und damit
praktisch ihren Beruf ausüben, deutlich schlechter gestellt werden sollen.
Wir wollen eine deutlich verbesserte Anerkennung internationaler Universitäts- und
Ausbildungsabschlüsse. Wir wollen die sogenannte „formale Teilanerkennung“, wonach
beispielsweise ein Ingenieur aus einem Nicht-EU-Staat zumindest als Fachtechniker in
der Europäischen Union arbeiten kann, als wichtigen Zwischenschritt für eine
migrationsfreundlichere Politik. Hierbei sollte den Unternehmen, die Zuwanderer
einstellen möchten, auch eine größere Entscheidungskompetenz gesetzgeberisch
übertragen werden.
Wir wollen konkrete Perspektiven für Studienabbrecher. Hierzu zählt eine umfassende
Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Übergang in das Ausbildungssystem,
Gründungsberatung, die Möglichkeit einen schnellen berufsqualifizierenden Abschluss zu
erwerben und Varianten zum Umstieg in ein duales Studiensystem.
Wir wollen den Ausbildungsmarkt in Europa vernetzen. So müssen Programme, bei
denen freie Ausbildungsplätze mit motivierten Jugendlichen aus europäischen Ländern
mit hoher Jugendarbeitslosigkeit besetzt werden, ausgebaut werden. Wir brauchen
gemeinsame europäische Standards und analog zum Bologna-Prozess einen flexiblen
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europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der die Mobilität in der Europäischen Union
erhöht – und damit den Dialog von jungen Europäern stärkt.
Wir wollen eine Abschaffung des Arbeits- und Ausbildungsverbots für Asylbewerber.
Geduldete Menschen brauchen genauso wie Asylbewerber und deren Kinder einen
rechtssicheren Aufenthaltsstatus - damit sowohl für die Betriebe, als auch für die
potenziellen Auszubildenden die Aufnahme und die Beendigung einer Berufsausbildung
sichergestellt werden kann.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 201
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern, BAK Gender und Diversity
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Abschaffung des juristischen Geschlechts
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Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des juristischen Geschlechts.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 301
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BV Köln/Bonn
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Für einen unkomplizierten Start ins Erwachsenenleben
Für einen unkomplizierten Start in das Erwachsenenleben ist eine faktische finanzielle
Gleichstellung von unterhaltsberechtigten Kindern nötig. Kinder aus Trennungsverhältnissen
dürfen keine Nachteile gegenüber Kindern aus einem intakten Elternhaus haben. Eine langfristig
angelegte Planung des Jugendamtes, welche mit einbezieht, dass sich das Kind ab dem 18.
Lebensjahr selber um Unterhaltsregelungen kümmern muss, ist Voraussetzung für einen
geregelten Eintritt in die Volljährigkeit. Daraus resultiert die Verpflichtung des Jugendamts, das
Kind schon im Vorfeld bei Unterhaltsstreitigkeiten zu beraten, zu informieren und zu unterstützen.
Wir fordern eine rechtliche Gleichstellung von unterhaltsberechtigten und BaföG-beziehenden
Kindern in Hinsicht auf einen möglichen Nebenverdienst. Es muss auch ohne Abzüge beim
Unterhalt möglich sein, einen 450-Euro-Job für Unterhaltsberechtigte auszuüben. Der
Kindesunterhalt soll sich am Einkommen der Eltern orientieren.
Es soll für Kinder vereinfacht werden, ihre Eltern im Eilverfahren auf Unterhalt zu verklagen. Dies
soll möglich sein, sobald ein geregeltes Alltagsleben existenziell bedroht ist, selbst wenn die
unterhaltspflichtigen Eltern Zahlungen leisten, damit aber unter dem Bedarf des Kindes liegen.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 302
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BV Köln/Bonn
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Reformen und Verbesserungen des Scheidungs- und
Sorgerechts
Die Jungen Liberalen fordern eine Reform beim Scheidungs- und Sorgerecht. Dieses muss neu
vom Kind aus gedacht werden und grundsätzlich muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt
stehen. Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Daher sollen beide in der Geburtsurkunde
eingetragenen Elternteile automatisch das Sorgerecht erhalten. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten gilt
das Wechselprinzip als Grundsatz. Hierbei haben beide Elternteile sowohl das Recht als auch
die Pflicht, gleiche Zeit mit dem Kind zu verbringen. Eine Abweichung vom Wechselprinzip ist nur
in begründeten Einzelfällen oder bei Einvernehmen aller Parteien zulässig. Die Wahl des
Wechsel-Rhythmus liegt in der Eigenverantwortung der Elternteile. Im Falle einer Scheidung
findet das Wechselprinzip auch während des Trennungsjahres Anwendung. Streitigkeiten sollen
im Scheidungsprozess nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Hierbei kann eine
Mediation helfen. Bei Scheidungen mit Kind haben Scheidungsanwälte deshalb die Pflicht, über
die Möglichkeit einer Mediation zu informieren. Wenn die Mediation erfolgreich absolviert wurde,
sollen die Kosten erstattet werden.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 303
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BAK Innen, Recht und Verbraucherschutz, BAK Bildung und Innovation
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Born 2be Free - Individualisierte Geburtsmedizin
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Frühe Diagnostik - Der individualisierten Medizin den Weg bereiten
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Der wissenschaftliche und technische Fortschritt schreiten gerade im Bereich der diagnostischen
Verfahren ungebremst voran. Insbesondere die präzise und prognostische Diagnose schon vor
oder während der Schwangerschaft bietet bisher nie dagewesene Möglichkeiten. Diese können
bereits heute zur frühzeitigen Erkennung, Prävention oder Therapie von verschiedensten
Erkrankungen verwendet werden. Sowohl die Präimplantationsdiagnostik (PID) als auch die
Pränataldiagnostik (PNE) bieten ein vielfältiges Portfolio um Krankheiten zu erkennen, vermeiden
oder zu therapieren. Als Junge Liberale stehen wir technologischem und medizinischem
Fortschritt grundsätzlich offen und optimistisch gegenüber. Pauschale Anwendungsverbote
sowie die Deutungshoheit bestimmter Weltanschauungen lehnen wir entschieden ab. Wir fordern
dementsprechend eine umfängliche Liberalisierung der Zulassung diagnostischer Verfahren zum
Beginn des Lebens. Konkret fordern wir dafür:
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Die allgemeine Freigabe der PID als diagnostische Methode für alle Eltern, auch
unabhängig von eventuellen Vorerkrankungen.
Im speziellen die Freigabe des Screenings auf chromosomale Mutationen wie
duplikationen, deletionen oder translokationen von Chromosomen.
Im speziellen die Freigabe des molekularbiologischen Nachweises von Mutationen, die
unmittelbar oder im laufe der Zeit zu einer lebensbedrohlichen, oder einschränkenden
Erkrankung führen können
Alternative 1: Im speziellen die Freigabe des molekularbiologischen Nachweises von Mutationen
und Genotypen die mit Risiken zur Entwicklung bestimmter Krankheiten assoziiert sind.
Alternative 2: Im speziellen allerdings ein Verbot es molekularbiologischen Nachweises von
Mutationen und Genotypen die mit Risiken zur Entwicklung bestimmter Krankheiten assoziiert
sind. Insbesondere im Falle der PID erwächst aus diagnostischen Verfahren zum aktuellen
Zeitpunkt selten eine direkte Therapiemöglichkeit. Hier spielt eher die Selektion von Embryonen
vor der Einpflanzung eine Rolle. Konkret fordern wir hier:
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Die gezielte Selektion von Embryonen nach schweren Erkrankungen zu ermöglichen
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Die Selektion von Embryonen nach reinen körperlichen Merkmalen wie Geschlecht,
äußeren Merkmalen oder geistigen Merkmalen zu verbieten
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Alternative 1: Die Selektion von immunkompatibler Embryonen für Geschwisterkinder zu
ermöglichen. Hierbei werden Embryonen die zu einem Geschwisterkind kompatible
Gewebemerkmale aufweist eingepflanzt um in Zukunft als möglicher Spender oder Empfänger
von Organ- und Blutspenden zu dienen.
Alternative 2: Die Selektion immunkompatibler Embryonen für Geschwisterkinder zu verbieten.
Hierbei werden Embryonen die zu einem Geschwisterkind kompatible Gewebemerkmale
aufweist eingepflanzt um in Zukunft als möglicher Spender oder Empfänger von Organ- und
Blutspenden zu dienen.
Auch für das Verfahren im Umgang mit nicht eingepflanzten, aber befruchteten Eizellen sehen
wir akuten Regelungsbedarf. Aktuell werden diese befruchteten Eizellen bis auf unbestimmte Zeit
in Stickstoff gelagert. Dies kommt einer Vernichtung gleich. Hier fordern wir konkret:
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Die Freigabe von nicht eingesetzten, befruchteten Eizellen zur Vernichtung, Adoption
oder für wissenschaftliche Zwecke durch die Eltern.
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Die Freigabe darf in jedem Fall nicht mit einem finanziellen Anreiz verbunden sein.
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Die Entscheidung der Eltern ist in jedem Fall zu respektieren
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Analog zur Neuregelung der Diagnostik bei künstlicher Befruchtung wollen wir auch die
Diagnostik im Verlaufe der Schwangerschaft neu regeln. Hier sollen für die Erhebung von
Merkmalen die gleichen Kriterien gelten wie für die PID. Auch die Abtreibung aus medizinischen
Gründen soll dabei weiterhin möglich und durch modernste diagnostische Verfahren begleitet
werden. Darüber hinaus fordern wir die Freigabe der molekularbiologischen Bestimmung äußerer
Merkmale nach der 12. Schwangerschaftswoche.
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Welche dieser diagnostischen Leistungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen gezählt werden, soll auch zukünftig durch die gemeinsame Bundeskommission
nach medizinischer Notwendigkeit und Stand der Technik beurteilt und festgelegt werden.
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Social Freezing - Individuelle Lebensentwürfe ermöglichen
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In der Vergangenheit hat zuletzt die Anti-Babypille die Familienplanung weltweit revolutioniert.
Frauen konnten selbst- und eigenständig entscheiden ob sie schwanger werden wollen oder
nicht. Nun stehen wir vor einem neuen Meilenstein für die individuelle Familienplanung. Durch
die Möglichkeit Zellen über einen langen zeitraum bei niedrigsten Temperaturen zu konservieren
und so Ihre Eigenschaften zu erhalten, bietet sich die Chance des “Social Freezings”. Dabei
wird es Frauen und Männern ermöglicht ihre Eizellen bzw. Sperma auf unbestimmte Zeit hin
einzufrieren um dann zu einem späteren zeitpunkt, ohne die Risiken des Alters Kinder zu
bekommen. Durch den technischen Fortschritt ist es so Möglich das Biologische “Verfallsdatum”
zu überwinden und Menschen eine individuelle Lebensplanung zu ermöglichen. Konkret fordern
wir:
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Social Freezing für Männer und Frauen unter rechtlichen Rahmenbedingungen zu
ermöglichen
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Die Diagnostischen Verfahren dabei analog zur PID bei direkter Befruchtung zu regeln
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Die Vergütung durch Unternehmen für Social Freezing als Teil der Familienförderung und
Planung zu ermöglichen.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 304
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Berlin
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Faire Startchancen für ein Leben in Freiheit
Die Jungen Liberalen setzen auf die Freiheit und Entfaltung eines jeden Bürgers und vertrauen
darauf, dass jeder Mensch durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sein persönliches
Glück erlangen kann.
Die soziale Herkunft darf für die individuellen Lebenswege nicht entscheidend sein. Um Freiheit
und Eigenverantwortung nutzen zu können, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Junge
Menschen müssen durch gleiche Startchancen in die Lage versetzt werden, mit Hilfe von Tatkraft
und eigener Initiative eine Chance auf Verwirklichung ihres Lebensglücks zu erlangen.
Fehlende Chancengerechtigkeit führt nicht nur zu einer eingeschränkten persönlichen
Entfaltungsfreiheit der Menschen, sondern beeinträchtigt auch die Zukunftsfähigkeit unserer
Gesellschaft. Insbesondere Deutschland, dessen Stärke auf ökonomischem und technischem
Fortschritt fußt, leidet darunter, wenn anhaltende Armut zu schlechten Bildungschancen bei
Kindern führt.
Startchancen müssen Freiheit garantieren, aber auch schlechte Bedingungen für Kindern
ausgleichen. Um ein Leben in Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen, müssen alle
Menschen faire Startchancen erhalten.
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Materielle Grundvoraussetzungen
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Um Chancen nutzen zu können, muss das Existenzminimum eines jeden Bürgers sichergestellt
werden. Vor allem Kinder, die ihre materielle Situation nicht beeinflussen können, sind darauf
angewiesen.
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Kinderarmut zeigt sich in Deutschland vor allem als Mangel an Chancen zur Erfüllung des
eigenen Lebensglücks und Teilhabe. Eltern, deren Einkommen nur knapp oberhalb des
Existenzminimums liegt, muss stärkere Unterstützung zukommen, um die Startchancen ihrer
Kinder zu erhöhen.
Vor allem Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Alleinerziehenden sind einer hohen Gefahr von
Armut ausgesetzt. Diese Armut ist nicht nur ein Mangel an materieller Sicherheit, sondern drückt
sich negativ in allen zentralen Lebenslagen des Kindes aus: Einschränkungen an
gesellschaftlicher Partizipation, geringere Bildungs- und Lebenschancen sowie soziale Exklusion.
Langfristig fordern wir die Einführung eines Kinderbürgergeldes, dass Kinderfreibeträge,
Kindergeld und den Kindezuschlag ersetzen soll. Die Höhe muss sich am sächlichen
Existenzminimum von Kindern orientieren. Das Kinderbürgergeld ist eine negative
Einkommenssteuer, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern sowie auch nach dem
persönlichen Einkommen der Kinder richtet. Die Leistung muss steuerfrei an die Eltern
ausgezahlt werden. Die Transferentzugsgrenze, welche regelt dass das Kinderbürgergeld
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gemessen an der Einkommenshöhe sinkt, darf 50% nicht unterschreiten.
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Das steuerliche Ehegattensplitting soll entfallen. Stattdessen sollen mittelfristig Eltern im Rahmen
eines Familiensplittings den vollen Steuerfreibetrag für jedes Kind beliebig untereinander
aufteilen können. Hierbei sollen keine steuerlichen Nachteile für bereits verheiratete Eltern
entstehen.
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Zur kurzfristigen Verbesserung der materiellen Situation von Kindern und Jugendlichen fordern
wir außerdem:
Der Hartz-IV Regelsatz von Kindern soll sich künftig am sächlichen Existenzminimum
orientieren.
Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll absetzbar sein,
dabei soll die Höchstgrenze erhalten bleiben.
Unterhaltsvorschüsse für Alleinerziehende müssen künftig bis zum Ende der schulischen
Ausbildung eines Kindes gezahlt werden. Ebenso müssen die Maximaldauer von 72
Monaten abgeschafft und die Vorschüsse stärker an die Düsseldorfer Tabelle angepasst
werden. Die Jugendämter müssen unterhaltspflichtige Elternteile stärker als bisher zur
Begleichung heranziehen.
Bei Missbrauch des Kindergeldes durch die Eltern soll das Jugendamt die Möglichkeit
erhalten, dieses in Sachmittel und kindsbezogene Gutscheine umzuwandeln. Dieses
Vorgehen soll nach Ablauf einer Frist erneut überprüft und gegebenenfalls weiter
fortgesetzt werden.
Die bestehenden Bildungs- und Teilhabepakete müssen stärker beworben werden.
Beantragung und Bearbeitung von Unterstützungsmaßnahmen wie dem Zahlen von
Klassenfahrten oder Bildungsangeboten müssen schnell und unbürokratisch erfolgen.
Die Einführung eines elternunabhängigem BAföG, das jedem, losgelöst vom Einkommen
der Eltern, eine Ausbildungsunterstützung ermöglicht.
Kindergeld sollte nicht nur bei einem FSJ/FÖJ gezahlt werden, sondern auch für ein
weiteres Jahr nach dem Schulabgang, wenn Jugendliche ein Brückenjahr nutzen bzw. als
Gapyear selbst gestalten.
Als Beitrag zur Gegenfinanzierung müssen das Betreuungsgeld die Erhöhung der "Mütterrente"
zurückgenommen werden.
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Förderung von Kindern und Jugendlichen
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Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch die gleichen Startchancen im Leben verdient. Es
ist daher eine staatliche Pflicht, schon in der frühkindlichen Phase ein umfassendes Erziehungsund Bildungsangebot bereitzustellen. Ganz entscheidend beeinflusst diese Zeit die Entwicklung
von Kindern und gibt die Richtung für die weitere Bildungskarriere vor. Unabhängig vom sozialen
Hintergrund jedem Kind die gleichen Entwicklungschancen zu bieten, muss Kernaufgabe der
Politik sein.
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Den Kindertagesstätten kommt eine besondere Bedeutung als Chancenbereiter zu. Die Länder
müssen sich in erster Linie konsequent für eine bessere Versorgung mit Kitaplätzen einsetzen.
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Als Junge Liberale sehen wir die Lösung vor allem in dem Angebot privater Kindertagesstätten.
Eine gesetzliche Gleichstellung von staatlichen und privaten Einrichtungen ist längst überfällig.
Unflexible zeitliche und tarifliche Regelungen an öffentlichen Kitas machen sind mitverantwortlich
für den Mangel an gut ausgebildetem Personal. Diese Regelungen zu lockern und bürokratische
Hürden abzubauen, muss daher Priorität sein.
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Integration
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und
die
damit
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Chancengleichheit
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Sprachbarrieren frühzeitig erkannt und behoben werden. Spätestens der erfolgreiche Start in das
Schulleben setzt ein einheitliches Sprachniveau aller Schüler voraus. Daher sprechen sich die
Jungen Liberalen Berlin weiterhin für einen Sprachtest vor dem Grundschulbesuch aus, der im
Zweifel eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Sprachkurs gibt.
In KiTas muss frühzeitig eine kindgerechte Bildungsarbeit stattfinden. Dadurch können
unterschiedliche soziale Hintergründe durch spezielle Förderung ausgeglichen werden. Eine
wichtige Aufgabe sollte dabei sein, Interesse am Lernen zu wecken. Die Verwaltungen sollten, in
Zusammenarbeit mit örtlichen Initiativen und Unternehmen, Exkursionen und Thementage
entwickeln und anbieten. Öffentliche und private Kindergärten sollten dazu angehalten sein,
diese Angebote wahrzunehmen.
Zudem müssen die Betreuungszeiten in KiTas flexibilisiert werden. Notwendig sind besonders
24-Stunden-KiTas, die eine Betreuung von Kindern von Schicht- und Nachtarbeitern
ermöglichen.
Langfristig muss ein öffentlicher KiTa-Platz für die Eltern gebührenfrei sein, um zu gewährleisten,
dass alle Kinder mit einem vergleichbaren Leistungsstand ins Schulleben einsteigen. Die
Betreuungsqualität darf hierunter nicht leiden.
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Berufswahl und Einstieg in den Arbeitsmarkt
Bildung schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Um zu verhindern, dass vor allem Jugendliche
mit niedrigem, schlechtem oder gar keinem Schulabschluss in die Erwerbslosigkeit abgleiten, hat
es für uns höchste Priorität, Startchancen zu schaffen und auch diesen Jugendlichen eine ihren
persönlichen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen.
Schüler dürfen nicht einfach aus dem Bildungssystem herausfallen, denn so haben sie es
besonders schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Auch den Schülern, die den
Anforderungen des jetzigen Schulsystems aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen sind,
muss durch individuelle Förderung eine Perspektive eröffnet werden. Dafür fordern wir:
Gerade in sozialen Brennpunkten muss die Ganztagsbetreuung ausgebaut und durch
gute Angebote auch attraktiv gemacht werden.
Alternative Schulmodelle, wie das Modell der Praxisklasse, müssen deutschlandweit
gefördert werden. Diese Modelle müssen Schülern möglichst früh offenstehen, damit sie
persönliche Förderung erhalten und gegebenenfalls wieder in die Regelklassen integriert
werden können.
Schüler, die vor dem Ende ihrer Schulzeit stehen, müssen schon früh die Möglichkeit haben,
einen Berufswunsch zu entwickeln und sich schon vor Beginn der Ausbildung dafür zu
qualifizieren und darüber zu informieren. Dafür fordern wir:
Es muss eine flächendeckende Berufsberatung an Schulen etabliert werden. Die Zahl der
Berufsberater ist zu erhöhen. Jede Schule muss mindestens einmal monatlich eine
Sprechstunde zur Berufsberatung anbieten. In der Sekundarstufe I und in der
Qualifikationsphase sollten die Schüler mindestens zwei dieser Einheiten im Schuljahr
besuchen.
Den Schülern müssen Qualifikationsmöglichkeiten wie die Einstiegsqualifikation bewusst
gemacht und ermöglicht werden. Außerdem sollten gerade Schüler mit einer
„Schulangst“ über Ausbildungsmodelle ohne Berufsschule informiert, aber auch über die
mögliche geringere Qualifikation aufgeklärt werden.
Die Kooperation zwischen Wirtschaft und Schulen muss stark ausgebaut werden. Die
Betriebe müssen nicht nur in Seminaren und Vorträgen an die Schulen geholt werden. In
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einer stadtweiten Projektwoche sollten die Schüler außerdem mehrere Betriebe ihrer
Wahl besuchen können, um ein lebendiges Bild vom Wirtschaftsleben vermittelt zu
bekommen. Die Organisation sollte finanziell von Vertretern der privaten Wirtschaft wie
Unternehmen, Kammern, Verbände mitgetragen werden.
Private Initiativen, die der Ausbildungs- und Studienvermittlung dienen – und
insbesondere Initiativen wie Studienkompass mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit im
Bildungssystem zu erhöhen – sind zu unterstützen.
Das starke Überangebot an Ausbildungsplätzen zeigt: Um den angehenden Azubis den Weg in
die Ausbildung und zu ihrem Abschluss zu ebnen, muss nicht so sehr an den Betrieben, als am
System und der Organisation der Ausbildung an sich angesetzt werden. Erst darüber hinaus
sollten Betriebe bei der Aufnahme von Leistungsschwächeren unterstützt werden. Daher fordern
wir:
Das Ausbildungssystem muss modularisiert werden. Es ist unhaltbar, dass jeder
Ausbildungsabbruch einen völligen Neustart für die Azubis bedeutet. Azubis sollen in den
Berufsschulen und in den Betrieben die Ausbildung in einzelnen Modulen absolvieren,
deren Abschluss auch für eine mögliche weitere Ausbildung erhalten bleibt und diese
verkürzen kann oder im Hochschulstudium anerkannt wird.
Auch die Ausbildungsvergütung sollte sich nach diesen teilqualifizierenden Schritten
richten. Ein System der leistungsabhängigen Vergütung, in dem der Azubi mit jedem
abgeschlossenen Modul seine Vergütung erhöht, schafft starke Leistungsanreize.
Über die Modularisierung soll eine Spezialisierung in der Ausbildung nicht mehr mit
Unterschreiben des Ausbildungsvertrages erfolgen, sondern sich erst über die Wahl der
Module zum Ende der Ausbildung klar abzeichnen. Statt die Ausbildung wie momentan
ganz neu beginnen zu müssen, sollte es dem Azubi möglich sein, in verwandte Sparten
der Ausbildung ohne immensen Aufwand wechseln zu können. Leistungsschwachen
Berufsschülern müssen Fördermöglichkeiten angeboten werden. Gleiches gilt auch für
Leistungsstarke. Weiterhin können digitale Lernangebote individuelle Förderung
unterstützen und sollten für die jeweiligen Ausbildungsberufe mit Praxispartnern
entwickelt werden.
Der Austausch von Azubis zwischen den Betrieben, wie er heute schon praktiziert wird,
muss in diesem Rahmen ausgebaut werden. Ausbildungsverbünde in einzelnen
Branchen sind zur stärkeren Kooperation aufzubauen.
Um Betrieben darüber hinaus die Ausbildung von leistungsschwachen Schülern,
Geringqualifizierten und auch geringqualifizierten Flüchtlingen zu erleichtern, sollte der
Betrieb bei einer entsprechenden Einstellung bei den Sozialabgaben entlastet werden.
Ausbildungen, gerade von leistungsschwachen Azubis, kosten den Ausbilder viel Zeit.
Dies sollte durch staatliche Zusatzqualifikationen, die die Azubis außerhalb des
ausbildenden Betriebs absolvieren, abgemindert werden.
Die Arbeit von sozialen Initiativen wie dem Projekt „Arrivo“, die sich um die Ausbildung
von Geringqualifizierten und Flüchtlingen kümmern, sollten stärker gewürdigt und
unterstützt werden.
Ebenso sollten Betriebe, die sich durch die Ausbildung von Flüchtlingen und
Geringqualifizierten sozial engagieren, beispielsweise durch ein Siegel ausgezeichnet
werden können.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 305
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: JuLis Bayern
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine
Liberalisierung der Organspende
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Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende
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Die JuLis Bayern fordern, die Anonyme Lebendorganspende zu ermöglichen. Es muss daher
auch möglich sein, Organe aus rein altruistischen Motiven zu spenden. Diese Anonyme
Lebendspende wird bereits in Teilen der USA, Großbritannien und den Niederlanden praktiziert.
Sie sieht vor, dass die Organe eines Spenders einem ihm unbekannten und nicht bestimmbaren
Empfänger gegeben werden. Die Spende wird dabei in einen Pool geworfen und nach ähnlichen
Kriterien wie die der postmortalen Spenden verteilt. Dies soll Anonymität sichern und
Organhandel ausschließen. Um zusätzlich Spenden aufgrund eines überzogenen
Helfersyndroms zu verhindern, sind Evaluierungsverfahren erforderlich, die ebenso die
Freiwilligkeit der Spende feststellen. Die anonymen Spender sollen den Empfängerkreis
aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht einschränken dürfen, etwa nach dem Alter oder
Erkrankung der potenziellen Empfänger. Aufgrund des Rechts auf Selbstschädigung müssen
Kosten für etwaige Folgeerkankungen nach der Organentnahme von den Krankenkassen
übernommen werden.
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Begründung:
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erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 306
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Patrick Guidato, Matthias Pergande, Franziska Brandmann, Tim Tressel, Léon
Beck
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Einheitliche Standards für Heilverfahren - Keine Abzocke
mit staatlichem Siegel
Die Jungen Liberalen fordern die umfassende Reform des Heilpraktiker- sowie des
Arzneimittelgesetzes. Dabei sollen alternative Heilverfahren, Therapien und Medikamente den
gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie schulmedizinischen Verfahren, Therapien und
Medikamenten unterworfen werden. Die Anwendung von Verfahren, Therapien und
Medikamenten, die keine Zulassung erhalten, sollen künftig nicht mehr über GKV Leistungen
abgerechnet werden können. Damit das Verfahren über die GKV abgerechnet werden kann,
muss wie bei allen anderen neuen Therapieformen nachgewiesen werden, dass im Vergleich
zum bisherigen Therapiestandard gleichwertige oder bessere Resultate erzielt werden. Darüber
hinaus sollen nur zugelassene Verfahren, Therapien und Medikamente an öffentlich finanzierten
Einrichtungen wie Krankenhäusern angeboten und praktiziert werden dürfen.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 307
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Jungliberale Aktion Sachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Gegen Impfpflicht und für bessere Durchimpfung
Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen
Impfpflicht aus. Die Erarbeitung von Impfempfehlungen in Deutschland durch die unabhängige
Expertenkommission, der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO),
begrüßen wir jedoch. Denn Impfungen konnten und können schweres Leid und deren
volkswirtschaftlichen Auswirkungen massiv mindern.
Der behandelnde Kinderarzt verfügt über die besten Rahmenbedingungen, das beste
Sachwissen und die beste Fallkenntnis, um über die Wichtigkeit und Richtigkeit der empfohlenen
Impfungen aufzuklären. Wir sehen also die Ärzteschaft und in zweiter Linie das
Robert-Koch-Institut bzw. das Bundesministerium der Gesundheit in der Verantwortung, über
Impfungen zu informieren. Sie müssen sich auch mehr als bisher, jedoch ohne zusätzlichen
gesetzlichen Zwang, zur Aufgabe machen, die schädliche Gegenöffentlichkeit der Virenleugner
und Impfgegner und ihre Lügen und Machenschaften im öffentlichen Diskurs zu enttarnen.
Wir sehen jedoch für staatlich finanzierte und kofinanzierte Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder eine Verantwortung des Staates Maßnahmen zur
Verhinderung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu ergreifen. Deshalb ist es für uns
selbstverständlich, dass der Zutritt zu diesen Einrichtungen daran gebunden ist, eine
Immunisierung gegen alle übertragbaren Erkrankungen, deren Impfung von der STIKO
standardmäßig empfohlen sind, oder eine gesundheitliche Unmöglichkeit eben jener Impfungen
nachweisen zu können.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 308
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Kreisverband Köln
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Langzeitrezepte für chronische Erkrankungen
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Langzeitrezepte für chronische Erkrankungen
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Wir fordern, dass für Patientengruppen mit chronischen oder absehbar lang anhaltenden Erkrankungen
unnötige Gänge zum Arzt eingespart werden. Dies soll erreicht werden indem eine einfache und
bürokratiearme Möglichkeit für Ärzte geschaffen wird, ein Langzeitrezept für Medikamente, Heil- und
Hilfsmittel auszustellen.
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Dieses Rezept sollte sich derart gestalten, dass der Arzt das Langzeitrezept für die zu verschreibenden
Gesundheitsleistungen für einen nach seinem Ermessen liegenden Zeitraum bis zu einem Jahr ausstellen
kann. Der Patient kann dann in diesem Zeitraum sein Rezept regelmäßig der Apotheke oder dem
Leistungserbringer vorzeigen und seine Gesundheitsleistung erhalten.
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Es soll dabei auf dem Langzeitrezept eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden um sicherzustellen, dass
nicht mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, als von ärztlicher Seite vorgeschlagen
wurden.
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Begründung :
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erfolgt mündlich
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Antrag 401
Antrag zum 53. Bundeskongress
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BV Ostwestfalen-Lippe
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Effektive Notwehr
anpassen
ermöglichen
–
das
Waffenrecht
Der Staat hat das Gewaltmonopol inne, um die ihn tragende Bevölkerung sowohl nach außen als
auch im Inneren zu schützen, insbesondere rechtswidrige Angriffe abzuwehren und
Verletzungen von Rechtsgütern zu verhindern und zu unterbinden. Dies kann im Inneren schon
allein aus praktischen Gründen nicht in allen Fällen ausnahmslos gelingen. Aus diesem Grund ist
jedermann dazu berechtigt, in Situationen, in denen sofortige Hilfe durch die Polizei nicht
verfügbar oder möglich ist, Notwehr oder Nothilfe zu üben oder auch einen Straftäter vorläufig
festzunehmen. Gerade bei Wohnungseinbrüchen bestehen infolge der oftmals vorliegenden
strukturellen Unterlegenheit im Verhältnis zwischen Tätern und Opfern erhebliche Risiken für
Leib und Leben der Betroffenen. Um diesen effektiver begegnen zu können, kann es
unabdingbar sein, die Anwendung auch erheblicher physischer Gewalt glaubhaft anzudrohen
oder als ultima ratio in Einzelfällen sogar zu vollziehen. Dazu können auch Schusswaffen im
Besitz potentieller Opfer einen sinnvollen Beitrag leisten.
Deshalb fordern die Jungen Liberalen - zusätzlich zur grünen für Jäger, zur gelben für
Sportschützen und zur roten für Sammler - die Einführung einer blauen Waffenbesitzkarte. Um
diese zu erlangen, soll der Nachweis eines konkreten Zweckes für den Waffenbesitz, wie bisher
das Sammeln, die Ausübung der Jagd oder die Betätigung als Sportschütze, oder einer über das
Normalmaß hinausgehenden Bedrohungslage ausdrücklich nicht erforderlich sein. Aktuell
geltende waffenkundliche und sonstige rechtliche Voraussetzungen müssen auch weiterhin
erfüllt werden. So dürfen keine die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers nahelegenden
Vorstrafen vorliegen, an seiner persönlichen Eignung dürfen keine durchgreifenden Zweifel
bestehen, die Erfassung in einem Zentralregister und die Teilnahme an einem Waffenkundekurs
sind obligatorisch. Außerdem sind auch von den Inhabern einer blauen Waffenbesitzkarte
restriktive Lagerbestimmungen zu erfüllen - etwa Waffe und Munition getrennt voneinander in
besonders gesicherten Behältnissen aufzubewahren -, die ein Abhandenkommen oder die
Inbesitznahme durch unbefugte Dritte und somit eine Gefährdung für die Allgemeinheit
verhindern. Darüber hinaus soll dem Wegfall der Zweckbindung und Sicherheitsinteressen der
Allgemeinheit dadurch Rechnung getragen werden, dass sich die Erlaubnis zum Waffenbesitz
auf eine nicht deliktrelevante, also nicht im Zusammenhang mit Straftaten statistisch häufig
genutzte oder besonders dazu geeignete, etwa eine Langwaffe ohne Magazin, Schusswaffe
beschränkt und ein Munitionserwerbsschein lediglich im Umfang von fünf bis zehn Schuss erteilt
wird. Schließlich müssen die Inhaber einer blauen Waffenbesitzkarte nachweisen, mindestens
einmal jährlich den sachgemäßen Umgang mit der von ihnen besessenen Schusswaffe zu
trainieren, und mindestens alle fünf Jahre ihre Rechtskenntnisse, insbesondere in Bezug auf die
im Falle eines rechtswidrigen Angriffes geltenden rechtlichen Bedingungen des
Schusswaffengebrauchs, aufzufrischen.
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Die Regelungen in Bezug auf den Waffenschein, der das zugriffs- und schussbereite Tragen von
Schusswaffen auch außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder eines
befriedeten Besitztums gestattet, sollen in der zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Form
fortbestehen.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 402
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Schleswig-Holstein
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Integration durch Bildung
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Im Jahr 2015 sind ungefähr 1,1 Millionen Asylsuchende nach Schleswig-Holstein gekommen. Im
Jahr 2016 werden ebenso viele Menschen erwartet. Um ihnen die Integration zu erleichtern,
wollen die Jungen Liberalen, dass Asylsuchende einen umfassenden Zugang zum
Bildungssystem, zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt erhalten.
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Erste Informationen
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Die Jungen Liberalen wollen, dass sich neu ankommende Asylsuchende so schnell wie möglich
in Deutschland zurechtfinden. Deshalb sind zuverlässige und leicht verfügbare Informationen
über das Asylverfahren, die verschiedenen Beratungsstellen, den Spracherwerb und das Leben
in Deutschland wichtig. Auch Informationen über die Angebote und Projekte der ehrenamtlichen
Helfer vor Ort erleichtern die Ankunft und die Integration.
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Wir fordern daher,
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- bereits bestehende Informationsangebote bekannt zu machen und zu fördern, z.B. die
"Moin"-App, die "Ankommen"-App sowie den "Refugee-Guide",
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- den Zugang zu Online-Informationen zu erleichtern, z.B. durch W-LAN in den
Erstaufnahmeeinrichtungen. Freiwillige Initiativen, die wie das Projekt 42 von Hamburg.Freifunk
W-LAN-Zugang in den Unterkünften anbieten wollen, sind zu unterstützen.
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- bei der Förderung von Informationsangeboten mit anderen Bundesländern kooperieren und
gelungene Ansätze zu übernehmen.
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Anerkennung des Bildungsstands und der Qualifikation
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Wir wollen, dass die Asylsuchenden für sie passende Bildungs-, Qualifikations- und Jobangebote
finden können.
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Deshalb fordern wir,
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- standardmäßig den Bildungsstand- und die Qualifikation der Asylsuchenden bereits in den
Erstaufnahmen zu erheben. Dies geschieht bestenfalls im Rahmen der Registrierung in der
zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung.
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- den Asylsuchenden und ihren ehrenamtlichen Unterstützern Informationen über das Verfahren
zur Anerkennung von Qualifikationen sowie mögliche Nachqualifizierungen und Weiterbildungen
zur Verfügung zu stellen, z.B. im Rahmen des Online-Informationsangebot und über
Beratungsstellen in den Unterkünften. Wir setzen uns langfristig dafür ein, dass Weiterbildungsund Nachqualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln sind für Berufszweige, bei denen dies heute
noch nicht möglich ist.
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- über die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen (beruflichen) Qualifikationen ist
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umfassend
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sind
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finanzielle
Unterstützungsmodelle auszubauen und Potentiale und Qualifikationen der Menschen, die zu
uns gekommen sind, sichtbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss das Angebot an
Qualifikationsanalysen ausgebaut und die Anerkennung in formellen Konzepten ermöglicht
werden.
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Deutsch- und Integrationskurse
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Wir halten eine frühe Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen für sinnvoll. Die Hürden
dafür sollten nicht weiter erhöht, sondern gesenkt werden.
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Wir fordern daher,
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- den Asylsuchenden nach der Registrierung in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung
zumindest einen Basis-Deutsch- und Integrationskurs anzubieten. Nach Möglichkeit werden
Kurse angeboten, deren Niveau sich am zuvor erhobenen Bildungsstand orientiert.
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- die Deutsch- und Integrationskurse verpflichtend auszugestalten. Dabei ist auf diejenigen
Rücksicht zu nehmen, die einer Ausbildung, einem Studienvorbereitungsprogramm, einem
Studium oder einer Arbeit nachgehen. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder während der
Kurszeiten betreut werden; dies kann auch durch die Einrichtung von Eltern-Kind-Kursen
geschehen.
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- die Kurse für die Asylsuchenden kostenlos anzubieten.
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- am Ende der Kurse jeweils ein Zeugnis auszustellen. Die erworbenen Sprachkenntnisse sind
nach den Vorgaben des Gemeinsamen europäische Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) zu
zertifizieren, sofern der Kursteilnehmer das Niveau A2 erreicht oder überschreitet.
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Kita- und Schulbesuch
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Wir glauben, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die bestmögliche Förderung verdienen.
Kinder von Asylsuchenden sollen daher einen möglichst umfassenden Zugang zu unserem
Bildungssystem erhalten.
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Deshalb fordern wir,
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- den Eltern und gegebenenfalls den Vormündern minderjähriger Flüchtlinge Informationen über
das Bildungssystem zu Verfügung zu stellen. Eltern oder Vormünder kleiner Kinder sollen sich
besonders über die Möglichkeit und die Vorzüge des Kitabesuchs informieren können.
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- Kindern im entsprechenden Alter den Besuch einer Kita zu ermöglichen. Die Kitagebühren sind
an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern anzupassen.
- Minderjährigen im Schulalter den Schulbesuch unabhängig davon zu ermöglichen, ob sie
bereits als schulpflichtig gelten.
- volljährigen Asylsuchenden, die noch keinen Schulabschluss haben oder deren Schulabschluss
nicht anerkannt wurde, den weiteren Schulbesuch bis zum 25 Lebensjahr zu gestatten.
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- in den Willkommens- und DaZ-Klassen sicherzustellen, dass die Gruppengröße der einer
regulären Klasse entspricht.
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Ausbildung, Studium und Arbeit
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Auch Asylsuchende sollen die Chance auf einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz haben.
Dadurch wird es für sie leichter, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und finanziell für sich
selbst zu sorgen.
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Daher fordern wir,
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- jugendliche Asylsuchende und ihre Eltern oder Vormünder über das Berufsausbildungssystem
und das Studium zu informieren und zu beraten. Dabei ist darauf einzugehen, welche
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Anforderungen an Auszubildende und Studierende gestellt werden und welche Chancen sie
nach den jeweiligen Abschlüssen haben.
- den Asylsuchenden Tätigkeiten in der Unterkunft, z.B. als Dolmetscher und im Rahmen des
Sonderprogramms Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug, zu ermöglichen.
- das Programm "Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk" der Bundesagentur für Arbeit
zu unterstützen und die Übertragung des Konzepts auf andere Berufsgruppen zu prüfen.
- Auszubildenden ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und bei erfolgreichem
Abschluss mindestens zwei Jahre darüber hinaus zu garantieren.
- Auszubildenden und Studierenden gleichberechtigten Zugang zu finanzieller Unterstützung zu
gewähren.
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- Studienvorbereitungsprogramme bekannt zu machen und fördern, z.B. durch Kooperationen
von Hochschulen mit der Kiron University.
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- Arbeitsbeschränkungen wie die Sperrfrist und die Vorrangprüfung abzuschaffen.
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Über die Integration in den Arbeitsmarkt hinaus, sehen die Jungen Liberalen die Aufgaben von
kulturellen und außerschulischen Integration. Hier sind besonders die Leistungen von
Sportvereinen und Reha-Einrichtungen für die Jungen Liberalen von besonderer Bedeutung.
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Im Sportverein:
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Hier wollen wir Sportangebote wie z.B. Fußballtraining für Flüchtlinge fördern. Fördern kann in
diesem Fall das Bereitstellen von Fahrdiensten in den Gemeinden und Städten oder das Thema
Versicherungsschutz während der Maßnahmen umfassen.
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Im Reha-Sport
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Hier wollen wir die Erfahrungen des Deutschen Behinderten- und Reha-Sport-Verbandes und
seiner Landesverbände nutzen. Besonders traumatisierten Flüchtlingen sollen den Angeboten
der Verbände teilnehmen, die sich bisher über die Methode Sport, an die Reintegration von
traumatisierten Bundeswehr-Soldaten richtet.
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Begründung: erfolgt mündlich.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 403
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern, LV Baden-Württemberg
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
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Zukünftigen Generationen eine Stimme geben
Die Jungen Liberalen fordern die Einführung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen
auf Landes-, Bundes-, Europäischer und UN Ebene.
Die derzeitige Politik ist in ihrer Planung auf die Wahlzyklen beschränkt, was angesichts der
Notwendigkeit der Wiederwahl verständlich ist. Wir JuLis verstehen Politik aber als die
Gestaltung der Zukunft und so muss die Zukunft auch eine unabhängige Stimme in der aktuellen
Politik haben.
Die Ombudsperson soll mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein, wie die Ungarische
Ombudsperson die mit dem sogenannten Ombudsman Act in 2007 in Ungarn eingeführt wurde.
Diese Rechte sind:
Rederecht im jeweiligen Parlament
Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten
Informationsrecht über alle, den jeweiligen Fall betreffende, Informationen
Recht auf Öffentlichkeitsarbeit
Ausnahme bei diesen Rechten bildet die Ombudsperson auf UN Ebene. Hier muss dem im
September 2013 veröffentlichtem Report der UN folgend, ein High Commissioner for Future
Generations eingeführt werden. Dieser ist dem High Comissioner for Human Rights der UN
nachzuempfinden. Die deutsche Ombudsperson ist auf allen Ebenen jeweils für 10 Jahre zu
wählen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Wahl hat unabhängig von regulären Wahlen zu
erfolgen. Es ist anzuregen, dass grundsätzlich alle Bürger der jeweiligen Ebene ab dem 16.
Lebensjahr bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres stimmberechtigt sind. Näheres zur Wahl ist
auf der entsprechenden Ebene zu regen.
Die Ombudsperson ist nicht, wie ein Abgeordneter rein seinem Gewissen verpflichtet. Er handelt
als gebundener Repräsentant im Auftrag zukünftiger Generation und muss sich nach deren
Bedürfnissen ausrichten.
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Begründung: erfolgt mündlich.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 404
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
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Politischer Extremismus in Deutschland
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Rechts, Links, oder doch "gemäßigte Mitte? - Politischer Extremismus in Deutschland
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Innerhalb des organisierten politischen Liberalismus wird gerne und oft gestritten, wo er im
sogenannten "Spektrum der Parteien" einzuordnen sei. Haben sich die Positionen der
Volksparteien inzwischen so verändert, dass die FDP rechts der CDU einzuordnen ist? Wen
diese Frage umtreibt, der sieht das politische Spektrum als klare Linie, auf der sich die Parteien
nebeneinander einordnen. Dieses eindimensionale links-rechts-Schema erscheint uns jedoch
heute nicht mehr zeitgemäß, um die vielschichtige Positionierung von politischen Parteien
einzuordnen oder gar zu bewerten. Nichtsdestotrotz ist es in der Diskussion um Extremismus
immer noch weitläufig gebräuchlich, weil es eine scheinbar einfache Zuordnung der politischen
Extreme ermöglicht. Wir möchten dieser überholten Einordnung daher eine liberale
Vorgehensweise zum Umgang mit politischem Extremismus entgegenstellen. Dabei wollen wir
vor allem klären, wo für uns die Grenze zwischen radikalen, aber noch dem demokratischen
Spektrum zuzuordnenden Positionen einerseits und extremistischen und verfassungsfeindlichen
Ideologien andererseits verläuft. Immer wieder kommt es überall in Deutschland zu Gewalttaten,
die in Zusammenhang mit politischem Extremismus stehen. Diese Vorkommnisse führen
regelmäßig zu Aufschreien in der Bevölkerung und müssen als Ausrede herhalten für
Forderungen nach besserer Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung oder Parteiverbote.
Die etablierten Parteien sind hier gefordert, ohne Überreaktionen Antworten zu finden auf
steigenden Zuspruch zu radikalen Parteien und extremistischen Organisationen und auch auf
politisch motivierte Verbrechen.
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Arten des Radikalismus und Extremismus
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Das Vertreten inhaltlich radikaler politischer Positionen ist für die JuLis nicht grundsätzlich
verwerflich, denn die Meinungsfreiheit gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates.
Radikale Meinungen in der politischen Landschaft dienen der Schärfung des inhaltlichen Profils
der Parteien, die sich selbst als "mittig" einordnen. Sie treiben Gedanken auf die Spitze und
fordern die Argumentationskraft der gemäßigten politischen Akteure heraus. Als radikal gelten
dabei Positionen, die zwar auf Veränderung des politischen Systems gerichtet sind, seinen
Rahmen, also die freiheitlich-demokratische Grundordnung, aber akzeptieren und
Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele ausschließen. Aus diesen Gründen muss radikalen
Positionen, unabhängig davon, aus welcher Richtung sie stammen, aus Sicht der Jungen
Liberalen zuallererst mit Argumenten begegnet werden.
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Den extremistischen politischen Strömungen ist dagegen eines gemein: Ihr Ziel sind nicht
kleinere und größere Änderungen der deutschen Gesetzeslandschaft, um damit in einzelnen
Politikfeldern ihre Ansichten durchsetzen zu können - ihr Blick richtet sich auf das große Ganze.
Die Überwindung des Systems ist das Ziel, zu dessen Erreichung auch Gewaltanwendung nicht
ausgeschlossen wird, der demokratische Verfassungsstaat wird abgelehnt. Das haben linker,
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rechter und auch religiöser Extremismus, soweit er politische Vorstellungen enthält, gemeinsam.
Die Jungen Liberalen sehen daher extremistische Gruppierungen jeder Couleur als Problem,
welches in keinem der Fälle verharmlost werden darf.
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Parteiverbote
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Doch die Ausgestaltung des Parteiverbotsverfahrens ist unklar und rechtsstaatlich bedenklich.
Zurzeit ist die einzige Rechtsgrundlage für ein Parteiverbotsverfahren der Satz "Parteien, die
nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Über die Frage der
Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht entsprechend Art. 21 Abs. 2
des Grundgesetzes. Das Ermessen über Ja oder Nein zum Verbot liegt demnach allein in der
Hand der Richter des Verfassungsgerichts. Die Jungen Liberalen stehen dennoch generell zum
Instrument des Parteiverbotes. In jedem Fall kann eine Partei nur verboten werden, wenn sie in
aggressiver kämpferischer Weise gegen unser Rechtssystem vorgeht.
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Weiterhin sehen die Jungen Liberalen eine Klärung der Frage des Umgangs mit V-Leuten im
Zusammenhang mit der NPD als notwendig an. Dabei sprechen sie sich gegen ein erneutes
Verbotsverfahren gegen die NPD aus. Der Abzug der V-Leute, der für ein erfolgreiches
Verfahren zwingend notwendig wäre, würde den wertvollen Informationsfluss über die Interna der
Partei jäh zum Erliegen bringen und würde bis zu einem möglichen Verbot radikalen Strömungen
innerhalb der NPD ermöglichen, unentdeckt agieren zu können. Zudem würde ein möglicher
weiterer Sieg der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Stellung innerhalb der
Parteienlandschaft stärken. Für die Jungen Liberalen muss in einer Demokratie eine Partei, die
eine gewisse Anzahl an Anhängern hat, auf dem politischen Parkett entlarvt und übertrumpft
werden, ohne dass man sich des Mittels eines Parteiverbotes bedienen müsste.
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Verfassungsschutz
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Für die Bekämpfung extremistischer Organisationen und politisch motivierter Gewalt ist derzeit
sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig als auch die Landesämter für
Verfassungsschutz sowie die Polizei. Dabei führt die aufgeteilte Struktur in Bundesamt und
Landesämter aber nicht zu effektiver Arbeitsteilung, sondern zu Verwirrung. Im 21. Jahrhundert
müssen nicht nur kleine Gruppierungen in einzelnen Landkreisen beobachtet werden, auch
Prävention muss neu gedacht werden. Jugendliche können über das Internet leicht kontaktiert
und angeworben werden, die Grenzen zwischen den Bundesländern sind dabei mehr und mehr
irrelevant. Die Doppelstruktur der Verfassungsschutzämter in den Ländern führt dabei nur zu
großen Datenmengen, die ständig zwischen den Ämtern hin und her geschoben werden müssen.
Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz.
Die nachrichtendienstlichen Aufgaben sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen
werden. Die Hauptaufgaben de Landesämter sollen stattdessen zum größten Teil der Polizei
übertragen werden. Die Betreuung der Aussteigerprogramme, das Anlegen von Täterdateien und
die Annahme anonymer Hinweise sind bei der Polizei in den richtigen Händen, vielmehr erspart
es sogar Schritte des Datenaustausches, wenn die Polizei die direkte Zuständigkeit erhält. Die
vom Landesamt für Verfassungsschutz geleistete Öffentlichkeitsarbeit kann überwiegend auf das
Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen werden. Diese muss nach Ansicht der Jungen
Liberalen außerdem moderner und zielgerichteter werden und darf sich nicht auf den jährlichen,
gedruckten Verfassungsschutzbericht beschränken.
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Volksverhetzung
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Die Folgen des NS-Regimes und des Zweiten Weltkrieges sind in der Bundesrepublik
Deutschland in vieler Hinsicht deutlich sichtbar - eine davon ist das deutsche Recht. In den 90er
Jahren wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der § 130 "Volksverhetzung" neu eingefügt. Er
stellt in den Absätzen 3 und 4 nicht nur die Leugnung, sondern auch die "Billigung,
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Verharmlosung, Verherrlichung und Rechtfertigung" des Holocaustes und der
nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe. Die Jungen Liberalen tolerieren keine der im §
130 Abs. 3+4 StGB erwähnten Handlungen und sehen sie als verwerflich an. Dennoch ist für sie
ein eng umgrenztes, klares und unpolitisches Strafrecht ein wesentlicher Teil des
funktionierenden Rechtsstaates. Gerade die Begriffe "Billigung" und "Verharmlosung" lassen
einen solch weiten Interpretationsspielraum, dass vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand
des § 130 StGB erfüllt ist. Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so
menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen. Durch solch ein
Vorgehen wird Gesinnungsstrafrecht geschaffen. Dieses kann auch durch die geschichtliche
Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher im
Sinne eines Rechtsstaates die Streichung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB.
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Prävention durch Bildung
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Das Ziel in der Erziehung junger Menschen kann es nach Ansicht der Jungen Liberalen nicht
sein, ihnen bestimmtes politisches Gedankengut ohne jede Begründung zu verbieten. Wir als
Liberale ziehen aus unserem Selbstverständnis heraus stets größtmögliche Information über
vermeintlich schlechte Einflüsse dem reinen Verbot vor - das gilt auch in Bezug auf politisch
extremistisches Gedankengut. Die momentane Praxis in den Lehrplänen der Schulen setzt auf
die intensive Beschäftigung mit den Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges und der Nazizeit.
Längst hat sich aber die Strategie der NPD und anderer radikaler Parteien gewandelt: Sie
vermeiden jede Meinungsäußerung über das Dritte Reich, betonen, dass dies Vergangenheit sei,
und machen junge Menschen stattdessen auf aktuelle politische Problemlagen aufmerksam, um
sie zu ködern. Es ist daher nicht allein Aufgabe des Geschichtsunterrichts, Schüler politisch zu
sensibilisieren. Auch das Fach Sozialkunde ist hier in der Verantwortung. Die Jungen Liberalen
fordern eine Ausweitung des Sozialkundeunterrichts in allen Schulformen. Zusätzlich zum
bisherigen Lehrplan sollen vor allem die Prinzipien des Grundgesetzes sowie die Geschichte und
Entwicklung der politische Strömungen in Deutschland behandelt werden.
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Das Ziel soll dabei sein, die Schüler so umfassend über das politische System der
Bundesrepublik Deutschland zu informieren, dass sie bei ihrer ersten Teilnahme an Wahlen am
Ende der Schulzeit in der Lage sind, Wahlversprechen und -programme kritisch zu hinterfragen
und eine überlegte Entscheidung zu treffen. Jeder gut informierte Schüler ist ein Wähler weniger,
der auf Köder der demokratiefeindlichen Parteien hereinfällt. Die JuLis begrüßen die
Umstrukturierung des Geschichtsunterrichts im Rahmen der Einführung des G8. Die Themen
Deutsche Geschichte nach 45 und Kalter Krieg sind unverzichtbar für ein um fassendes
politisches Grundverständnis und dürfen in der Schulbildung nicht zu kurz kommen. Dem muss
auch in Zukunft an allen Schulformen entsprechend Rechnung getragen werden.
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Ehrenamtliche Arbeit
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Die ehrenamtliche Arbeit von Vereinen und Organisationen, die sich gegen Extremismus
engagieren, ist eine der wichtigsten Säulen gegen politisch motivierte Gewalt. Es lässt sich aber
ein klarer Schwerpunkt in dieser Arbeit feststellen: Die meisten Organisationen kümmern sich um
Aussteiger aus der rechten Neonaziszene. Diese Arbeit ist zwar wichtig, jedoch auch einseitig.
Auch in dieser Hinsicht müssen nach Ansicht der Jungen Liberalen alle Arten extremistischer
Gesinnung mit gleicher Priorität bekämpft werden. Die Gründung von Vereinen, die sich speziell
mit linksgerichtetem und religiösem Extremismus beschäftigen, sowie von solchen
Organisationen, die hauptsächlich Aufklärung und Prävention von Jugendlichen betreiben, muss
gefördert werden. Die Jungen Liberalen fordern eine stärkere Kooperation aller Schulformen mit
ehrenamtlichen Organisationen, um die klassische Schulbildung mit der Praxis verknüpfen zu
können. Dabei darf aber die politische Bildung nicht an Externe abgeschoben werden - diese
muss weiter vor allem Klassenzimmer stattfinden. Als großes Handlungshindernis für
ehrenamtliche Arbeit erweist sich momentan vor allem die Finanzierung. Fördermittel werden
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den Vereinen und Organisationen, die von ihnen abhängig sind, nur von einem Jahr zum
nächsten gewährt, langfristige Programme, die nicht direkt in staatlicher Hand liegen, sind damit
so gut wie unmöglich. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Nach Möglichkeit sollen
die Länder aufgefordert werden entsprechende, langfristig ausgelegte Stiftungen zu gründen.
Zusätzlich sollen durch die Stiftungen die Möglichkeit geschaffen werden, effektiv weitere Mittel
aus Spenden zu generieren, um ein gewisses Maß an Staatsferne zu garantieren.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 405
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern, LV Berlin
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Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen nicht nur
für Ureinwohner und Stammesälteste
Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen, das passive auf
kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur ein dauerhafter Aufenthalt und
Wohnsitz von mindestens drei Jahren in der betreffenden Region sein.
Bezüglich des Wahlalters müssen für alle wahlberechtigten Personen die gleichen Regeln gelten.
Ein Mindestalter im passiven Wahlrecht, welches jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit liegt,
lehnen wir grundsätzlich ab: Volljährige Staatsbürger sollen diesbezüglich stets das volle passive
Wahlrecht genießen.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 406
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BAK Innen und Recht
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Kinderwünsche erfüllen - Tragemutterschaft legalisieren
Die Jungen Liberalen setzen sich für eine schnellstmögliche Legalisierung der Tragemutterschaft
ein. Die Tragemutterschaft kann es unfruchtbaren oder homosexuellen Paaren ermöglichen, sich
den Wunsch vom eigenen, genetisch verwandten Nachwuchs zu erfüllen. Statt einer pauschalen,
ideologisch geprägten Tabuisierung der Tragemutterschaft braucht es rechtssichere
Regelungen, die die Voraussetzungen und die Durchführung der Tragemutterschaft im Konflikt
zwischen Fortpflanzungsautonomie und Kindeswohl ausgewogen ausgestalten und den
Missbrauch von Tragemüttern verhindern. Auch verringert die Legalisierung der
Tragemutterschaft in Deutschland Anreize, eine Tragemutterschaft in Staaten mit weniger
strengen Schutzvorschriften zugunsten des Kindes und der Tragemutter durchzuführen.
Die Tragemutterschaft in der Variante der zuvor erfolgten In-Vitro-Befruchtung, bei der zwischen
Tragemutter selbst und dem Kind keine genetische Verwandtschaft begründet wird, soll künftig
keinem gesetzlichen Verbot mehr unterliegen. Auch das Verbot der Eizellenspende soll in
diesem Kontext aufgehoben werden. Für die Schaffung klarer familienrechtlicher Verhältnisse ist
die Möglichkeit zu schaffen, ein Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind durch
Rechtsgeschäft zwischen der Tragemutter und den Wunscheltern zu begründen.
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Zur Inanspruchnahme und Durchführung der Tragemutterschaft sollen die folgenden
Voraussetzungen beachtet werden:
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I. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
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1. Anforderungen an die Wunscheltern
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Die Möglichkeit der Tragemutterschaft soll Paaren nur bei gegebener biologischer oder
medizinischer Indikation zur Verfügung stehen.
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Eine biologische Indikation liegt insbesondere bei Inanspruchnahme durch männliche,
homosexuelle Paare dar. Eine medizinische Indikation muss durch mindestens zwei
unabhängige, mit dem Fall vertraute Gynäkologen festgestellt werden. Erkrankungen oder
Fehlbildungen des Uterus, Hysterektomie, Deformierung der Gebärmutterhöhle oder des -halses,
Synechia (Ashermann-Syndrom) und somatische Erkrankungen als Gegenanzeige zur
Schwangerschaft sind beispielhaft als Indikationen zu benennen. Weitere Symptomatiken, die
zur Inanspruchnahme einer Tragemutterschaft führen können, unterliegen der Verantwortlichkeit
der Ärzte.
Die Tragemutterschaft dient ausschließlich der Überwindung medizinischer oder biologischer
Fortpflanzungshürden. Auch liegt es regelmäßig im Interesse des Kindeswohls, zwei Elternteile
als Bezugspersonen während der Entwicklung zu haben. Eine Inanspruchnahme der
Tragemutterschaft durch Einzelpersonen soll daher ausgeschlossen bleiben. Ähnlich der
gängigen Praxis im Adoptionsverfahren soll vielmehr das Vorliegen einer gefestigten
Partnerschaft
zwischen
beiden
Wunschelternteilen
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Inanspruchnahme der Tragemutterschaft sein. Zudem muss mindestens ein Wunschelternteil
das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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2. Anforderungen an die Tragemutter
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Als Tragemutter kommen nur Frauen in Frage, die volljährig sind und das 40. Lebensjahr noch
nicht überschritten haben. Auch eignet sich als Tragemutter nur, wer zuvor bereits mindestens
eine eigene Schwangerschaft und Kindesgeburt erlebt hat. Dies reduziert nicht nur das Risiko
medizinischer Komplikationen während der Tragemutterschaft. Auch wird hierdurch verhindert,
dass die Tragemutter aufgrund bleibender Schäden irreversibel ihre eigene
Fortpflanzungsfähigkeit geopfert hat, ohne zuvor einen etwaigen eigenen Kindeswunsch erfüllen
zu können. Schließlich erfordert eine reflektierte Entscheidung über die Tätigkeit als
Tragemutterschaft auch, die physischen und psychischen Belastungen einer Schwangerschaft
und das Ausmaß postnataler Emotionen und Bindungen bereits am eigenen Leib erfahren zu
haben.
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Ihre persönliche und medizinische Eignung kann sich die Tragemutter von einer gesetzlich
eingerichteten, der Schweigepflicht unterliegenden gynäkologischen Stelle bescheinigen lassen.
Dadurch begibt sich die Tragemutter der Notwendigkeit, den Wunscheltern umfassenden
Einblick in ihre medizinische Geschichte zu gewähren.
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Eine Frau, die Tragemutter wird, sollte dies aus freien Stücken und nicht aus persönlicher Not
tun. Allein die Entgeltlichkeit ihrer Tätigkeit begründet aber noch nicht den hinreichenden
Verdacht, dass die Tragemutter aus bloßer wirtschaftlicher Hilflosigkeit heraus agiert. Der bloße
Umstand einer Vergütung verwandelt eine freie Entscheidung zu dieser Tätigkeit nicht in eine
unfreie, ebenso wenig kann eine vergütete Tragemutterschaft nicht zugleich oder gar
überwiegend aus altruistischen Motiven heraus angeboten werden. Die Tragemutterschaft darf
daher entgeltlich angeboten werden und auch professionell vermittelt werden.
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II. Voraussetzungen an die Durchführung
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Es muss eine genetische Elternschaft zwischen mindestens einem Wunschelternteil und dem
Kind vorliegen und es darf keine genetische Elternschaft zwischen Tragemutter und Kind
vorliegen. Genetischer Elternteil und Samen-/Eizellspender dürfen nicht in gerader Linie
verwandt und keine Geschwister sein.
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Die Tragemutterschaft wird durch mehrseitigen Vertrag zwischen der Tragemutter und den
Wunscheltern begründet, der die Einzelheiten der Tragemutterschaft und die gegenseitigen
Leistungs- (etwa die Übernahme bestimmter Kosten) und Nebenpflichten (etwa Einschränkungen
hinsichtlich der Ernährung und der Lebensführung der Tragemutter) festlegt. Der
Tragemutterschaftsvertrag begründet zugleich das rechtliche Abstammungsverhältnis zwischen
Wunscheltern und Kind. Er bedarf der Genehmigung des Familiengerichts.
Die gesetzliche Krankenkasse der Wunscheltern übernehmen die Behandlungskosten der
Tragemutter im selben Umfang, in dem Behandlungskosten auch bei einer eigenen
Schwangerschaft anfallen könnten.
Medizinische Entscheidungen in Bezug auf die Schwangerschaft sind der Tragemutter
vorbehalten. Insbesondere hat die Leihmutter das Recht, eine medizinisch indizierte Abtreibung
in Einklang mit dem strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund gem. § 218a Abs. 2 StGB
durchzuführen. Dies ist der Fall, wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach ärztlicher
Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden
Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren
abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden
kann. Der Schwangeren dürfen in diesem Fall keine nachteiligen zivilrechtlichen Rechtsfolgen
auferlegt werden, insbesondere keine Vertragsstrafen oder Schadensersatzpflichten; auch ist ihr
der Anspruch auf die Gegenleistung zu erhalten und ein gesetzliches oder vertragliches
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Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
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Variante 1:
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Während einer Schwangerschaft entstehen regelmäßig engste emotionale Bindungen zwischen
der Schwangeren und dem Kind, die nach der Geburt häufig ihren Höhepunkt erreichen und es
unzumutbar und mit der Menschenwürde der Tragemutter unvereinbar erscheinen lassen, sie
nach der Geburt gegen ihren dann vorhandenen Willen vom Kind zu trennen. Der Tragemutter
muss deshalb während der Zeit des Wochenbettes ein Widerrufsrecht zustehen, das mit
Rücksicht auf postpartale Stimmungskrisen allerdings frühestens ab dem 3. Lebenstag des
Kindes ausgeübt werden soll.
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Variante 2:
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Ein einseitiges Recht der Tragemutter zur Vertragsauflösung nach der Geburt ist nicht
anzuerkennen. Emotionale Bindungen zum Kind entstehen nicht nur von der Schwangeren zum
Kind, sondern im selben Ausmaß auch von den Wunscheltern zum Wunschkind, dessen
genetische Verwandte sie sind. Das genetisch eigene Kind nach einer langen Phase des
Wartens, Hoffens und der Schwangerschaftsbegleitung abgeben zu müssen ist den
Wunscheltern nicht zuzumuten.
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Die Wunscheltern haben keine Möglichkeit, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
des Kindes die Verantwortung für dieses einseitig niederzulegen. Durch den
Tragemutterschaftsvertrag wird die familienrechtliche Abstammung begründet, die Wunscheltern
sind daher zur Personen- und Vermögenssorge verpflichtet. Dieser gesetzliche Schutz wird
durch die üblichen strafrechtlichen Vorschriften (insbesondere § 171 StGB, § 225 StGB und die
Garantenpflichtigkeit gem. § 13 StGB) flankiert. Auch die durch Tragemutterschaftsvertrag
begründete Abstammung kann ausschließlich durch Adoption aufgelöst werden. Im Falle einer
Freigabe zur Adoption sollte der Tragemutter bevorzugt die Möglichkeit der Adoption eingeräumt
werden.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 407
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Hessen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Gegen ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit
Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit aus, sofern
hierdurch keine Bevorzugung im Zusammenhang mit dem Vermummungsverbot entsteht.
Gleichzeitig befürworten wir das Verbot, religiöse Symbole bei der Ausführung hoheitlicher
Rechte zu tragen. Dies soll für alle religiösen Symbole gelten und keine Ausnahmen zulassen.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 408
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Landesverband Brandenburg
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Heul doch.
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Die Jungen Liberalen fordern die ersatzlose Streichung von
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§ 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten)
§ 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole)
§ 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten)
§ 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften
Weltanschauungsvereinigungen)
§ 185 StGB (Beleidigung)
§ 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener)
Begründung: erfolgt mündlich.
53
und
Antrag 409
Antrag zum 53. Bundeskongress
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Junge Liberale Bayern
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Raus
aus
den
Informationszeitalter
Schatten!
Geheimdienste
im
Deutschland steht im 21. Jahrhundert immer neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen
gegenüber. Auch Geheimdienste sind daran beteiligt, den Schutz unseres Landes
sicherzustellen. Doch dies bringt stets auch Gefahren für unsere Freiheit mit sich, deren Schutz
oberste Priorität hat. Deshalb gilt es, geeignete rechtsstaatliche Regelungen zu finden, die
diesen beiden Ansprüchen angemessen gerecht werden. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen,
dass die Freiheit für blinde Sicherheitsbestrebungen geopfert oder dass aufgrund dieser
Argumentation der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Denn Sicherheit ist für uns kein
„Supergrundrecht“, welches alle anderen ausschaltet.
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„Freiheit vs. Sicherheit“
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Die JuLis Bayern halten es für eine der wenigen notwendigen Aufgaben des Staates, für die
Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Für uns sind Freiheit und Sicherheit jedoch keine
konkurrierenden Ziele: Denn Sicherheit bedeutet für uns den Schutz von grundrechtlich
garantierten Rechtsgütern und damit der Freiheit jedes Einzelnen. Die Instrumente zur Wahrung
der Sicherheit können diese aber auch massiv gefährden.
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Eine pauschale, dauerhafte, anlasslose oder massenhafte, staatliche und kommunale
Überwachung
lehnen
wir
daher
strikt
ab.
Dazu
zählen
insbesondere
die
Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenübermittlung und Strategische Beschränkungen,
sowie alle Speicherung von Daten, die in der Lage wären Bewegungsprofile zu erstellen. Wir
lehnen weiterhin die gezielte staatliche Videoüberwachung kritischer Plätze ab, da hiermit nur
eine Verlagerung der Kriminalität an andere nicht überwachte Orte stattfindet. Zudem entsteht für
den einzelnen Bürger in solchen Bereichen kein direkter Sicherheitsgewinn, da die Kameras
mangels Personal nicht permanent kontrolliert werden, diese somit nur zur Aufklärung von
Straftaten beitragen können, nicht zur Verhinderung. Bürger sind weder grundsätzlich böse, noch
permanent an Verbrechen beteiligt.
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Deshalb hat sie der Staat auch unter keinen Umständen unter Generalverdacht zu stellen.Aus
diesem Grund fordern wir auch, die im Zuge des G10-Gesetzes vorgenommene Änderung des
Artikels 10 GG rückgängig zu machen: Ein Staat, der seinen Bürgern die rechtliche Kontrolle
seiner Handlungen verwehrt und ihnen Freiheitseinschränkungen verschweigt, verstößt unserer
Meinung nach gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates. Jeder EU-Bürger sollte so
schnell wie möglich, aber nach spätestens 30 Jahren, ausnahmslos von gegen ihn gerichtete
Überwachungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden und ihm der reguläre Rechtsweg offen
stehen.
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Auch der Vorschlag, die Nutzung von Verschlüsselungstechniken einzuschränken oder
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Backdoors in Soft- oder Hardware einbauen zu lassen, widerspricht diesen Prinzipien diametral.
Stattdessen muss der Staat bessere Möglichkeiten zum Schutz vor Überwachung und
technischen Angriffen fördern, denn er hat die Pflicht, die Freiheit seiner Bürger zu schützen. Um
das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme sicherzustellen, müssen auch endlich geeignete rechtliche Rahmen gesetzt werden, die
dieses wirksam schützen.
42
Kontrolle der Geheimdienste
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Die deutsche Geschichte zeigt uns, wie gefährlich Geheimdienste für jeden Einzelnen werden
können. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Kontrolle der Dienste in Deutschland leider
oft kläglich versagt. Daher fordern wir diesbezüglich eine grundlegende Reform:
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Die Geheimdienste müssen im Austausch mit den Kontrollinstanzen der Wahrheitspflicht
unterliegen; die Möglichkeit der Informationsverweigerung wird abgeschafft. Verstöße
müssen mit dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Dies soll auch für
die Verletzung von Unterrichtungspflichten gelten. Informationen, die für die
gewissenhafte Erfüllung seiner Kontrollaufgabennotwendig sind, sollen dem
Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) auch unaufgefordert zugeleitet werden.
Das PKGr soll Einsicht in alle relevanten (auch geheime) Akten erhalten dürfen.
Geheimnisverrat bleibt selbstverständlich weiter verboten und wird auch bei
Abgeordneten verfolgt. Um diesen präventiv zu verhindern, halten wir auch Möglichkeiten
wie ausspähsichere Leseräume für akzeptabel.
Die Dienstvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste sollen dem PKGr zur
Genehmigung vorgelegt werden müssen, um eine präventive Kontrolle sicherzustellen.
Das PKGr soll unrechtmäßige Maßnahmen zur Anzeige bringen sowie durch Beschluss
die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente anordnen können. Zudem soll es – wie der
Verteidigungsausschuss – mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses
ausgestattet sein. Auf Beschluss von einem Viertel seiner Mitglieder sollen
Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können.
Das Parlamentarische Kontrollgremium muss eine eigene Geschäftsstelle mit
ausreichend Mitarbeitern erhalten, welche über ein ausreichendes technisches
Know-How verfügen sollen und sich auch mit den Abgeordneten als Geheimnisträger
austauschen dürfen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Die Mitglieder des PKGr sollen jederzeit, unangemeldet und ungehindert Zugang vor Ort
bekommen sowie uneingeschränkte Akteneinsicht erhalten, um eine effektive Kontrolle
sicherzustellen.
Alle Sitzungen von PKGr sollen protokolliert werden müssen. Diese Protokolle
unterliegen einer Geheimhaltungspflicht.
Die G10-Kommission soll aufgelöst werden. Ihre Aufgaben übernimmt stattdessen ein
ordentliches Gericht. Es wird eine Ombudsperson (“Bürgeranwalt”) eingerichtet, die an
den Sitzungen beratend teilnimmt, in Zeiten der Unkenntnis der Maßnahme die
Betroffenenrechte wahrnimmt und ein Auskunftsrecht besitzt.
Im Geheimdienstbericht soll auch die Anzahl der genehmigten, sowie abgelehnten
Überwachungsmaßnahmen bzw. Mitteilungen anonym veröffentlicht werden.
Wir fordern eine regelmäßige Evaluation aller den Geheimdiensten zur Verfügung
stehenden Methoden sowie der zugrundeliegenden Rechtsnormen auf ihre Wirksamkeit
und
Verhältnismäßigkeit,
auch
angesichts
einer
zu
erstellenden
Überwachungsgesamtrechnung.
Alle als geheim eingestuften Akten sollen regelmäßig von einer unabhängigen Stelle auf
die weitere Notwendigkeit dieser Anordnung geprüft und spätestens nach 30 Jahren
ausnahmslos veröffentlicht werden, wobei die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben
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müssen.
Es soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten bzw. ständigen Sonderermittlers
geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der parlamentarischen Kontrolle der
Nachrichtendienste befasst. Die Ausgestaltung dieses Amtes soll sich an dem des
Wehrbeauftragten orientieren. Ihm sollen die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr
zur Verfügung stehen.
Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden sollen immer auch außerhalb des Dienstweges und
anonym an den Geheimdienstbeauftragten und das PKGr wenden können, ohne um
ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Dazu soll insbesondere die Pflicht abgeschafft
werden, ihren Dienstherren darüber zu unterrichten.
Whistleblower, die ungesetzliches Verhalten von Behörden enthüllen, ohne dass dabei
aber personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit
gelangen, müssen – ebenso wie Journalisten, die dies publik machen – besonders
geschützt werden.
Auch für Geheimdienste gilt in einer Demokratie kein rechtsfreier Raum – Verstöße gegen
herrschende Gesetze müssen konsequent verfolgt werden. Das gilt ebenfalls für ausländische
Behörden, ob aus befreundeten oder anderen Staaten.
102
Organisation, Aufbau und Kompetenzen
103
Auch der Aufbau der Sicherheitsbehörden in Deutschland ist reformbedürftig: Um unnötige
Doppelstrukturen aufzubrechen, sind die Landesämter für Verfassungsschutz sowie der
Militärische Abschirmdienst in das Bundesamt für Verfassungsschutz zu integrieren. Bis zu einer
Abschaffung der Landesämter müssen die einzelnen Verfassungsschutzbehörden in stärkerem
Austausch stehen, um ein Versagen wie im NSU-Fall zu verhindern. Das BfV wird in seiner
Koordinierungsfunktion gestärkt. Auch die zuständigen Kontrollinstanzen sollen künftig über
gemeinsame Aktionen besser informiert werden. Außerdem soll das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik nicht als weiterer Geheimdienst missbraucht werden, sondern weiterhin
rein der Abwehr dienen. Die Kooperation von Geheimdiensten mit der Polizei ist kritisch zu
betrachten. Zwar kann der Erkenntnisaustausch durchaus zweckdienlich sein, doch muss stets
die Trennung von hoheitlicher Gewaltausübung beachtet werden. Gemeinsame Lage- und
Gefahrenabwehrzentren sind aber grundsätzlich zu begrüßen.
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Es braucht dringend eine klarere rechtliche Grundlage über die Zuständigkeiten, Befugnisse,
Grenzen und Pflichten der Geheimdienste. Insbesondere die Kompetenzen bezüglich der
Inlands- oder Auslandsaufklärung müssen konkretisiert werden, sowie eine Verfahrensordnung
über die Mitteilung und den Rechtsschutz von Überwachten nach dem G10-Gesetz erlassen
werden.
120
“Cyberwar”
121
Damit Deutschland auch in Zukunft seine Bürger und Unternehmen effektiv vor technischen
Angriffen schützen kann, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Behörden auf den
neuesten Stand der Technik gebracht sowie finanziell und personell ausreichend ausgestattet
werden. Alle sicherheitsrelevanten Regierungseinrichtungen sollten abhörsicher sein.
Entwicklung und Forschung sind in dieser Hinsicht zu intensivieren, damit Europa langfristig
unabhängig von ausländischen Nachrichtendiensten und fremder IT-Technologie wird.
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Für uns gilt: Auch “Cyberwar” ist eine Art der Kriegsführung und muss daher den Regeln des
internationalen Kriegsvölkerrechts unterliegen. Wo dieses bisher nichtanwendbar ist, muss
dringend völkerrechtliche Klarheit geschaffen und entsprechende Regelungen gefunden werden.
Einen präventiven oder gar initialen Angriff durch digitale Waffen lehnen wir ab. Der Einsatz
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dieser Waffen durch die Bundeswehr unterliegt damit im Sinne ihrer Eigenschaft als
Parlamentsarmee den gleichen strengen Voraussetzungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
und des Artikel 87a GG. Einen Gegenschlag als Reaktion auf einen digitalen Angriff kann
erfolgen, wenn dieser eindeutig zurechenbar ist.
Einrichtungen, die sich unter dem Schutz der Genfer Konvention befinden (z.B. zivile
Infrastruktur wie Krankenhäuser), sollen auch im digitalen Raum besonderen Schutz genießen.
Langfristig fordern wir eine neue internationale Friedenskonferenz , die sich mit der digitalen
Kriegsführung beschäftigt und auch dort verbindliche Richtlinien festlegen soll.
Wir befürworten die Meldepflicht für systemrelevante Unternehmen und Behörden bei schweren
IT-Attacken, um künftige Angriffe zu verhindern. Wer von Sicherheitslücken in Soft- oder
Hardware Kenntnis erlangt, muss diese sofort dem BSI melden, welches unmittelbar auf die
Schließung und Veröffentlichung dieser hinarbeitet. Eine Beteiligung an oder Finanzierung der
digitalen Grau- und Schwarzmärkte (z.B. durch den Einkauf von “Zero Day Exploits”) gehört
verboten.
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Internationale Kooperation
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Zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie der Abwehr von
äußeren Gefahren, ist es notwendig, auch mit ausländischen Diensten, bspw. im Rahmen der
NATO oder EU, zu kooperieren. Dies ist jedoch nur dann zu begrüßen, wenn es auch den
Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner Bündnispartner nutzt. Diese sollen im neuen
Weißbuch der Bundeswehr konkretisiert werden und dort als Leitbild vor allem der Verteidigung
unserer freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien dienen. Die Zusammenarbeit mit Staaten,
bei denen der Verdacht besteht, dass sie (aktiv oder passiv) Völkerrecht brechen oder in Europa
gegen geltendes Recht verstoßen, lehnen wir aber grundsätzlich ab. Wirtschaftsspionage und
vor allem die Beihilfe deutscher Behörden an der Überwachung von Inländern im Auftrag von
ausländischen Diensten sind strikt abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen.
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Die JuLis Bayern fordern des weiteren, eine internationale Charta für Persönlichkeitsrechte
auszuhandeln, die völkerrechtlich einheitliche Standards im Umgang mit persönlichen Daten und
Bürgerrechten wie der Informationsfreiheit festlegen soll. So soll insbesondere auch die indirekte
Überwachung von eigenen Bürgern (z.B. über Drittstaaten) oder das unbeschränkte Aushorchen
von Ausländern weltweit verhindert werden. Denn das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist
für uns ein Menschenrecht, das für jeden gleichermaßen gilt.
Vor allem auf europäischer Ebene darf es keine gegenseitige Spionage mehr geben. Stattdessen
sollen die Geheimdienste in engerem Austausch stehen und das Amt des
EU-Geheimdienstkoordinators gestärkt werden. Gleichzeitig muss die EU-weite Kontrolle der
Geheimdienste, insbesondere durch das Europäische Parlament, intensiviert werden und ein
besserer Austausch zwischen den einzelnen, staatlichen Kontrollinstanzen stattfinden. Zur
besseren Bekämpfung von digitaler Kriminalität soll die entsprechende Abteilung bei Europol
personell und technisch verstärkt und die Zusammenarbeit ausgebaut werden.
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Öffentlichkeitsarbeit
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Abschließend fordern wir einen ehrlicheren Dialog mit den Bürgern. Auch muss die Geschichte
des BND besser aufgearbeitet werden. Statt Panikmache und neuen Überwachungsgesetzen
sollte die Politik versuchen, die Öffentlichkeit aufzuklären und sie für entsprechende Themen zu
sensibilisieren. Die Menschen sollten lernen, sich selbst (v.a. im Digitalen) besser zu schützen.
Dazu sind Ausbildungs- und Aufklärungsangebote zu intensivieren. Zudem muss ehrlich
vermittelt werden, dass Terror stets möglich sein wird und ein Anschlag nie hundertprozentig
ausgeschlossen werden kann. So können Panik, Kurzschlussreaktionen und populistische
Forderungen im Ernstfall verhindert werden. Denn genau das ist letztendlich das Ziel jedes
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Terroristen.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 410
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Schleswig-Holstein, LV Niedersachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Fahrschulzwang abschaffen
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Derzeit sind die Richtlinien zur Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland durch die
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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz FahrerlaubnisVerordnung, geregelt. Dieses schreibt den Pflichtbesuch einer Fahrschule ausdrücklich
5
vor. Der Besuch einer solchen Schule kostet im Durchschnitt 1.500 Euro. Wir halten diese
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Praxis für einen nicht notwendigen Einschnitt in das Leben des Bürgers. Die Jungen
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Liberalen fordern deshalb die Abschaffung der Fahrschulpflicht und die damit
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einhergehende Aufwertung der staatlichen Prüfung, die allumfassend testet, ob ein
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Führerscheinanwärter physisch und psychisch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
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Die bisherigen Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel die vorgeschriebene Absolvierung
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eines Erste-Hilfe-Scheins oder die theoretische und praktische Prüfordnung bleiben von
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dieser Forderung unangetastet. Öffentliche Straßen dürfen zu Übungszwecken, wie
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bisher, nur mit zugelassenen Fahrlehrern befahren werden. Auf diese Weise soll dem
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Bürger die Alternative geboten werden, andere Wege zu finden, wie er oder seine Kinder
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die Fähigkeiten zum Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung, ob privat auf Übungsplätzen
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oder über dann freie Fahrschulen, erwirbt.
59
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 411
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Landesverband Niedersachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Offene Grenzen
Im 21. Jahrhundert leben wir in einer zunehmend globalisierten Welt. Immer mehr Themen
können nur international behandelt werden, jeden Tag werden neue internationale Abkommen
und Kooperationen vereinbart. Die Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital öffnen sich
immer weiter, es werden Freihandelsabkommen verhandelt und Schutzzölle abgebaut.
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Jungen Liberalen langfristig für die weltweite
Personenfreizügigkeit, also die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, nach
europäischem Vorbild (gem. AEVU und der Europäischen Grundrechtscharta) ein. Konkret
fordern wir, dass die Bundesrepublik Deutschland sukzessive wechselseitige Verträge mit
Drittstaaten schließt, die die Rechte und Pflichten der Personenfreizügigkeit regeln. Eine
einseitige Gewährung der Personenfreizügigkeit gegenüber Drittstaaten lehnen wir jedoch ab. Es
muss einem Menschen möglich sein, in einem Land seiner Wahl zu leben und zu arbeiten.
Menschen, die in ihren Herkunftsländern unter Armut, Verfolgung oder Krieg leiden, darf es nicht
erschwert werden, von dort auszuwandern und ihr Glück anderswo zu finden. Dabei darf auch
der Grund der Migration keine Rolle spielen. Ob ein Mensch vor politischer oder rassistischer
Verfolgung, Krieg oder Bürgerkrieg flieht, oder einfach nur hofft, in seiner neuen Wahlheimat ein
besseres Leben führen zu können, darf aus liberaler Sicht die aufnehmende Gesellschaft nicht
interessieren.
Oberstes Ziel liberaler Politik ist es, dass jeder Mensch nach seiner Façon glücklich werden
kann. Dazu muss auch gehören, dass man sich den Wohn- und Arbeitsplatz frei aussuchen
kann. Innerhalb Deutschlands und Europas ist dies schon so gut wie problemlos möglich.
Konsequent kann es jedoch nur sein, die Grenzen Schritt für Schritt weiter zu öffnen und so die
weltweite Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erreichen.
Jedem Menschen soll es möglich sein, in jedes Land zu reisen, dort zu arbeiten, zu wohnen oder
am Geschäftsleben teilzunehmen. Dieses Recht sollte nur aus schwerwiegenden Gründen
beschränkt werden dürfen. Solche liegen z.B. vor, wenn von der einreisenden Person kriminelle
oder sogar terroristische Aktivitäten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Im Zuge
dessen fordern die Jungen Liberalen eine Beweislastumkehr: Derjenige, der Freiheit und
Freizügigkeit beschränken will, muss dies begründen, nicht derjenige, der seine Freiheit nutzen
möchte.
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Bei der Einführung der offenen Grenzen darf es zudem nicht um den Nutzen der aufnehmenden
Gesellschaft gehen. Jemandem seine Freiheit und Freizügigkeit zu ermöglichen ist keine Frage
des Eigennutzes. Genau wie das Recht auf freie Meinungsäußerung bedarf auch der Gebrauch
der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich keiner besonderen Begründung. Jeder Mensch –
egal ob Inländer oder Ausländer - sollte die gleichen Grundrechte und –freiheiten genießen.
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Dabei ist es prinzipiell nicht relevant, dass andere Nachteile zu befürchten haben könnten. Jeder
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in- oder ausländische Unternehmer, der von seiner wirtschaftlichen Freiheit Gebrauch macht und
beispielsweise ein neues Unternehmen gründet, verursacht möglicherweise Nachteile für seine
Konkurrenten. Wir gewähren ihm diese Freiheit grundsätzlich trotzdem – und das gleiche Prinzip
muss auch auf Arbeitnehmer Anwendung finden. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht nur für
Unternehmer gelten, sondern muss auch Arbeitnehmer einschließen.
Gleichzeitig stehen für uns Liberale das Konzept der offenen Grenzen und ein aufgeblähter
Sozialstaat im gegenseitigen Widerspruch zueinander. Für Liberale sollte es primär darum gehen
Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Offene Grenzen könnten nicht nur
einerseits zu größeren finanziellen Belastungen für einen überdimensionierten Wohlfahrtsstaat
führen. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass das Sozialsystem von immer mehr
Menschen zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes genutzt wird. Diesen Lebensentwurf wollen
wir als Liberale nicht fördern. Daher kommt für uns ein automatischer Sozialanspruch mit der
Einwanderung nicht in Frage.
Wenn wir uns zwischen einem großzügigen Sozialstaat und offenen Grenzen entscheiden
müssen, fällt dies den Jungen Liberalen denkbar einfach: Wir wollen lieber die Grenzen öffnen
und allen Menschen Chancen auf ein Leben in Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung
ermöglichen und dafür den ohnehin wenig nachhaltigen Wohlfahrtsstaat auf ein
lebensnotwendiges Maß reduzieren. Es ist zynisch, Menschen, die auf der Suche nach einem
besseren Leben zu uns kommen (vulgo „Armuts- oder Wirtschaftsmigranten“), den Zuzug nach
Deutschland oder Europa zu verweigern, weil sonst der Sozialstaat überlastet würde. Wer den
Wohlfahrtsstaat ausbauen will, indem er die Ärmsten der Welt ausweist und ausschließt, handelt
alles andere als sozial!
Trotzdem sollen natürlich auch Zuwanderer durch Erwerbsarbeit und Beitragszahlung in die
Sozialversicherungen Ansprüche und Absicherungen erwerben können. Daher fordern wir, dass
ein Zuwanderer dann einen Sozialanspruch erwirbt, wenn er mindestens drei Jahre in das eines
Landes eingezahlt hat. Zudem sollte der Anspruch auf Sozialleistungen nur solange gelten, wie
der Lebensmittelpunkt der Zuwanderer in Deutschland liegt.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 412
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Jungliberale Aktion Sachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Rauchen ist Geschmackssache
Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung einer Möglichkeit des legalen Inverkehrbringens
sogenannter neuartiger Tabakprodukte. Innovationen und neue Produkte, wie beispielsweise
Zigaretten mit Aromakapseln im Filter, sollen auch in Deutschland verkauft werden können.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 413
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Kreisverband Köln
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Für eine öffentliche und transparente Justiz
Die Jungen Liberalen fordern, das GVG, die ZPO, die StPO, das ArbGG und die VWGO dahingehend zu ändern, dass
die Übertragung von Urteilsverkündungen gestattet wird. Die Entscheidung über diese Übertragung unterliegt dem
zuständigen Gerichtspräsidenten.
Um zu gewährleisten, dass das Gerichtsverfahren neutral bleibt und nicht an Ernstlichkeit
verliert, darf während der Verhandlung weiterhin keine Aufnahme erstellt werden. Es soll jedoch
möglich sein, die Verhandlung in einen Nebenraum zu übertragen, damit die Öffentlichkeit des
Verfahrens gewahrt bleibt und nicht zu kleinen Gerichtsräumen scheitert.
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Die Aufnahmen des Urteils dürfen sowohl live übertragen werden als auch gespeichert und
aufbereitet werden.
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Begründung:
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Zurzeit sind in der ZPO und in der StPO geregelt, dass während einer Gerichtsverhandlung keine
Ton- und Fernsehaufnahmen gemacht werden dürfen. Dies wird unter Anderem damit
begründet, dass durch die Anwesenheit von Fernsehkameras die Aussagen von Zeugen oder
Parteien beeinflusst werden. Allerdings wird bei Verfahren von großem Interesse oftmals „der
Platz zu eng“, da die Gerichtssäle zu klein sind und selbst angemietete Verhandlungshallen zu
eng werden können. Deswegen, ist es sinnvoll die Verhandlung gegebenenfalls in
Nachbarräume des Gerichtssaals zu übertragen.
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Bei Verfahren von großen Interesse wie dem NSU Prozess musste bereits die Zuschauerplätze
verlost werden.
Die Übertragung des Gerichtssaals für in Nebenräume würde dementsprechend den in der
Verfassung verankertem Öffentlichkeitsgrundsatz der Justiz lediglich fördern.
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Da die Urteilsverkündung das interessante und abschließend be-/ entlastende ist, würde es auch
die Vorverurteilung durch Medien mindern.
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GVG = Gerichtsverfassungsgesetzt (regelt Grundsätze für alle Gerichtsverfahren)
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StPO = Strafprozessordnung
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ZPO = Zivilprozessordnung
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Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 501
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Thüringen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Von Vancouver bis Wladiwostok: Freihandel schaffen,
Freiheit erleben und Chancen erkennen!
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Freihandel bedeutet Frieden und Freiheit!
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Je weiter die Vernetzung der Menschen dieser Welt untereinander voranschreitet, umso klarer
wird, dass die Verantwortung der Politik für Freiheit und Frieden nicht an den eigenen
Landesgrenzen endet. Freier Handel ist in diesem Zusammenhang im Rückblick der
vergangenen Jahrzehnte schon immer eine treibende Kraft für Wachstum, Wohlstand und
Frieden gewesen. Durch die zunehmende Globalisierung werden gesellschaftliche und
wirtschaftliche Prozesse international gedacht, geplant und umgesetzt. Analog dazu muss auch
der Handel über Grenzen hinweg mühelos betrieben werden können.
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Die Jungen Liberalen sprechen sich daher ausdrücklich für die Freihandel aus! Die derzeit in der
Öffentlichkeit diskutierten europäischen Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sowie CETA
mit Kanada werden aus jungliberaler Sicht grundsätzlich begrüßt.
Ein Europa der weltweiten Partnerschaften und der Freiheiten, u.a. durch den Abbau von
Handelshemmnissen sowie der ständige Austausch von Gütern und handelbaren
Dienstleistungen, sichert bereits heute den Menschen ein Leben in Selbstbestimmung, Vielfalt,
Wohlstand und Frieden. Menschen, die miteinander durch Handel vernetzt sind, führen keine
Kriege untereinander, respektieren miteinander das internationale Recht und erkennen die große
Bedeutung wirtschaftlicher Beziehungen an für die weitere politische und gesellschaftliche
Entwicklung.
Die gegenwärtig empfundene Unsicherheit der Menschen im maritimen baltischen
Wirtschaftsraum sowie die nachwievor bewaffneten Konfliktsituationen an den
Kontinentalgrenzen Europas, einhergehend mit der Verletzung der territorialen Souveränität und
des internationalen Rechts, verdeutlichen die Notwendigkeit die Glaubwürdigkeit des
Völkerrechts über die Grenzen Europas hinweg durchzusetzen, um Freihandel, Frieden und
Stabilität in Europa nachhaltig zu gewährleisten.
Die Jungen Liberalen sprechen sich daher u.a. im "Russland-Ukraine-Konflikt" dafür aus, dass
eine diplomatische Entspannungs- und Sanktionspolitik Europas das Ziel verfolgen muss,
bewaffnete Konflikte dauerhaft zu beenden sowie auf der Grundlage einer gemeinsamen,
völkerrechtlichen Verständigung die zivilgesellschaftliche und die wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Vernetzung in der Zukunft nach- und reichhaltig zu stärken. Die Jungen Liberalen
befürworten dementsprechend neue Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Sinne des
Freihandels, etwa durch die gemeinsame Integrierung Russlands und der Ukraine in die
europäischen Freihandelsgrenzen durch die zukünftige Verwirklichung eines Freihandels- und
Investitionsabkommens von Vancouver über Europa bis nach Wladiwostok.
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Risiken erkennen und Chancen wahrnehmen!
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Die Globalisierung ist ein weltweiter Gestaltungsprozess, welcher die Gesellschaften verändert
und durch den damit einhergehenden Wandel den Menschen die Chance gibt auf den Gewinn
von Frieden und Wohlstand in der Welt. Internationale Beziehungen und die Vernetzung der
Staaten schaffen auf der Grundlage eines gemeinsamen Werte- und Zielekanons sowie
völkerrechtlicher Vereinbarungen miteinander die Möglichkeit zur Verwirklichung freier
Bewegungsräume, Handelswege und weltweit-gültiger Standards.
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Der globale Wandel muss als solche Chance zur Zukunftsgestaltung auch wahrgenommen
werden. Mutlose Blockadehaltungen führen zu protektionistischen Haltungen, Stillstand und
verhindern die Beschleunigung von Fortschritt. Die Herausforderung im globalen Zeitalter der
Freiheit besteht darin, den Bürgern Schutz zu bieten ohne dabei diese Möglichkeiten für den
Austausch von Gütern, Dienstleistungen und von Informationen ungenutzt zu lassen.
Die Nutzung dieser Potentiale generiert Wachstum, schafft neue Arbeitsplätze, steigert die
Einkommen und unterstützt insbesondere durch den Abbau bürokratischer Hürden sowie
tarifärer und nichttarifärer Investitionshemmnisse den Mittelstand. Kleine und mittel-ständische
Unternehmen können somit, etwa durch den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe, gestärkt
im internationalen Wettbewerb bestehen.
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Die Jungen Liberalen fordern daher, dass EU-Kommission, EU-Parlament sowie die einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten die aktuellen Handelsabkommen mit den USA und Kanada zu einem
erfolgreichen Abschluss bringen! Der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren –
insbesondere dem Zollabbau – bis hin zur Harmonisierung gemeinsamer Industriestandards
muss forciert werden!
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Standards harmonisieren und Schutzniveaus erhalten!
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Die Jungen Liberalen befürworten die Liberalisierung der Handels- und Investitionsströme bei
gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher und schützenswerter Umwelt-, Verbraucher- und
Sozialstandards sowie entsprechenden Regelungen auf dem Arbeits- und Finanzmarkt. Dabei
sollte stets die Schaffung eines für beide Seiten des Atlantiks wettbewerbsneutralen "Level
Playing Fields" im Vordergrund stehen.
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Daher fordern wir:
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Angemessene Harmonisierung von Standards statt genereller und flächendeckender
Abbau europäischer und amerikanischer Schutzniveaus!
Regulatorische Zusammenarbeit nur in Bereichen, in denen ein vergleichbar hohes
Niveau im Verbraucherschutz, bei der Produktsicherheit und im Umweltschutz
gewährleistet ist!
Überprüfung nicht mehr zeitgemäßer Regulierungen und Standards!
Keinerlei Untergrabung der demokratischen Legitimität bei der Abstimmung zukünftiger
Gesetzesänderungen!
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Investitionsschutz ermöglichen und Klagemissbrauch verhindern!
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Investitionsschutzabkommen im Interesse eines verlässlichen Investitionsklimas und der
Vertragsfreiheit sind in einem Verbund von Investitionsgarantien und Sicherheiten elementare
Bestandteile internationaler Außenwirtschaftspolitik. Dieser Politik müssen eine faire
Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen sowie die Gewährleistung eines stabilen
Investitionsumfeldes zugrunde liegen. Damit werden durch völkerrechtliche Verbürgung stabile
Rahmenbedingungen und Chancen für ausländische Direktinvestitionen geschaffen.
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Um Unternehmen vor Diskriminierung zu schützen, die Souveränität der Staaten in der
Gesetzgebung zu stärken sowie einen befürchteten Klagemissbrauch zu verhindern, fordern die
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Jungen Liberalen, TTIP als Chance zu nutzen, um im Rahmen der Verhandlung sowie
Ratifizierung eine Generalrevision der globalen Schiedsgerichte zu vollziehen, um weltweite
Verfahrensstandards zu setzen.
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Wir fordern daher:
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Etablierung eines "Internationalen Handelsgerichtshofs" als letzte Berufungsinstanz von
Schiedsgerichtsverfahren!
Klare justitiable Definition von bisher nebulös verwendeten Vertragsbegriffen wie bspw.
"De-facto-Enteignung" oder "Gebot gerechter und billiger Behandlung"!
Einführung einvernehmlicher und spezifischer Vertragsklauseln zum Schutz zukünftiger
Umwelt-, Verbraucherschutz- und Gesundheitsinteressen!
Stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit und Herstellung von Verfahrenstransparenz
über Verhandlungsgegenstand und –ergebnis von Schiedsgerichtsverhandlungen!
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Einbeziehung der Öffentlichkeit und Transparenz!
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Die Jungen Liberalen sehen die unzureichende Information über Verhandlungs-ergebnisse und
die weitreichende Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen kritisch. Insbesondere
Abgeordneten des EU-Parlaments sowie der nationalen Parlamente muss uneingeschränkt die
Möglichkeit offenstehen, in Verhandlungstexte Einsicht zu nehmen, diese im Rahmen der
parlamentarischen Berichterstattung zu kommentieren und die Umsetzung entsprechender
Parlamentsbeschlüsse zu kontrollieren.
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Für die Bürgerinnen und Bürger muss generell, auch über die "Advisory Group" hinaus, die
Möglichkeit bestehen, ihre Meinung auch im Rahmen von Anhörungen gegenüber den
demokratischen Institutionen zu äußern.
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Begründung: erfolgt mündlich.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 502
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Schleswig-Holstein
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Ächtung von Atomwaffen
Atomwaffen sind in ihrem Zerstörungspotenzial einzigartig. Eine einzige Atombombe,
abgeworfen über einer großen Stadt, kann Millionen Menschen töten. Im Falle eines atomaren
Angriffs wäre die gesamte Infrastruktur zerstört und effektive humanitäre Hilfe unmöglich. Die
Auswirkungen der Strahlung verursachten noch viele Jahre nach der Explosion Leiden und Tod.
Wer in unmittelbarer Nähe der Explosion überlebte, hätte unter extremer Austrocknung und
Durchfall sowie lebensbedrohlichen Infektionen und starken Blutungen zu leiden. Das Risiko, an
Krebs zu erkranken, wäre signifikant erhöht, genauso wie die Wahrscheinlichkeit, genetische
Schäden an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, welche noch nicht international durch
eine Konvention geächtet und verboten sind. Die Jungen Liberalen sprechen sich daher für eine
Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen auf der Erde aus.
Seit dem Kalten Krieg sind über 25 Jahre vergangen, aber es gibt noch immer hunderte nukleare
Waffen, welche innerhalb von Sekunden gestartet werden können. Dies hat zur Folge, dass ein
unbeabsichtigter Start möglich ist. Unfälle und Fehlmeldungen haben diese in der Vergangenheit
gezeigt. Daher fordern wir die offiziellen und inoffiziellen Atommächte auf, ihre Atomwaffen nicht
mehr in Alarmbereitschaft zu lagern.
Wir fordern eine zeitnahe Umsetzung der vollständigen nuklearen Abrüstung, die bereits 1970 in
Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) beschlossen wurde.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit anderen Staaten einen Vertrag zur
Ächtung von Atomwaffenzu verhandeln. Dieser Vertrag soll ähnlich der Bio- und
Chemiewaffenkonvention gestaltet sein, allerdings zunächst auch nur von einem Teil der in den
Vereinten Nationen organisierten Staaten verabschiedet werden. Der Vertrag soll offen für die
Unterzeichnung durch weitere Staaten sein. Diesbezüglich sollen konkrete Verhandlungen mit
den Atomwaffenstaaten begonnen werden.
Als ersten Schritt wird die Bundesregierung aufgefordert, sich der "Humanitarian Pledge"
anzuschließen, mit welcher sich seit Dezember 2014 bereits 119 Staaten verpflichtet haben, ein
solches Vertragswerk auszuarbeiten.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 503
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BV Köln/Bonn
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
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Wirksam
helfen
statt
Chancen
vergeuden!
Reformansätze in der privaten und staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit ist Ausdruck humanitären Engagements in einer globalisierten
Welt, falsch umgesetzt kann sie allerdings mehr Schaden als Nutzen anrichten. Deshalb fordern
die Jungen Liberalen die Umsetzung einer Reihe von Reformen, um sicherzustellen, dass die
begrenzten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden und eine nachhaltige Verbesserung der
Lebensumstände vor Ort bewirken.
Da die Budgethilfe erwiesenermaßen keinen verantwortlichen Umgang mit Entwicklungsmitteln
zur Folge hat, fordern wir auch auf EU-Ebene den Übergang von der globalen Budgethilfe zur
projektbezogenen Hilfe.
Um die von der Weltbank bereitgestellten Mittel möglichst nachhaltig einzusetzen, fordern wir die
Etablierung von Mindeststandards für die Mittelvergabe bei Weltbankprojekten. Auch sollte eine
strenge Projektprüfung vor Ort stattfinden, um Korruption und Verschwendung soweit wie
möglich einzudämmen.
Ein privates soziales Engagement etwa im Rahmen von FSJ/FÖJ o.ä. ist auch im Ausland zu
begrüßen, Erfahrungswerte haben aber gezeigt, dass erst ab einem Aufenthalt von mindestens 6
Monaten ein nennenswerter Mehrwert entsteht. Deshalb fordern wir, entsprechende Aufenthalte
erst ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten zu fördern, und Zusatzförderungen jenseits der
Standardzuschüsse für FSJ/FÖJ abzuschaffen.
Jede international agierende Hilfsorganisation, die den Status der Gemeinnützigkeit beansprucht,
soll zukünftig verpflichtet werden, ihre Buchhaltung transparent offenzulegen und diese von
neutraler Stelle prüfen zu lassen.
Um einen Wettbewerb der Hilfsorganisation um den privilegierten Zugang zu Krisengebieten
durch Zahlung der höchsten Bestechungsgelder zu vermeiden, regen wir die Schaffung einer
Koordinationsstelle auf nationaler oder besser noch europäischen Ebene an, die in Zukunft im
Namen aller assoziierten Hilfsorganisationen Zugangsverhandlungen zu Krisengebieten mit den
zuständigen nationalen und lokalen Stellen führen soll, um deren Erpressungspotential zu
reduzieren. Als Anreiz für Hilfsorganisationen, sich bei diesem Modell zu beteiligen, könnte ein
exklusives Anrecht auf entsprechende Label, die dann bei Spendenaufrufen genutzt werden
dürfen, eingesetzt werden.
Mikrokreditprogramme stellen trotz einiger Fehlentwicklungen auch weiterhin ein effizientes
Instrument zur Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit dar, die den Menschen direkt vor Ort
hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ohne auf staatliche Bürokratien und korrupte Vermittler
angewiesen zu sein. Deshalb sind wir auch weiterhin für eine Förderung von
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Mikrokreditprogrammen, vorausgesetzt die Kreditgeber sind gemeinnützig organisiert und nicht
profitorientiert.
Um Entwicklungsländer mittel- bis langfristig in die Lage zu versetzen, eigenständig und mit der
nötigen Fachkompetenz internationale Verträge auszuhandeln, fordern wir die Einrichtung von
Traineeprogrammen vor Ort in Kooperation mit Industrienationen, mit denen
Verwaltungsexperten und Juristen mit einer internationalen Standards entsprechenden
Spezialisierung auf internationales Recht bzw. Wirtschaftsrecht ausgebildet werden, die sich im
Anschluss an diese Ausbildung als Gegenleistung für eine bestimmte Anzahl von Jahren
verpflichten, im heimatlichen Staatsdienst tätig zu werden.
Da es in Entwicklungsländern im Regelfall an der nötigen Infrastruktur sowie ausreichend
qualifiziertem Fachpersonal für die Entwicklung von neuen Medikamenten bzw. Therapien
mangelt, sind Entwicklungsmittel sinnvoll angelegt, wenn in Industrienationen wie Deutschland
entsprechende Forschungsprogramme aufgelegt werden, um in Entwicklungsländern
endemische Krankheiten zukünftig behandeln zu können.
Zusätzlich können auch Programme zur medizinischen Grundversorgung wie Impfkampagnen
sowie Reproduktionsaufklärungsprogramme gefördert werden, solange ein verantwortlicher
Umgang mit den Mitteln gewährleistet werden kann.
Das Konzept der Charter Cities, autonomer und völkerrechtlich abgesicherter Enklaven mit
marktwirtschaftlicher und rechtsstaatlicher Grundlage, sollte zeitnah ausgetestet werden. Hierbei
ist darauf zu achten, dass die Charter City in einem stabilen geopolitischen Umfeld mit
Unterstützung des Gaststaats errichtet wird und eine Garantiemacht ihre Unabhängigkeit
sicherstellt sowie das nötige technische und administrative Know-How bereitstellt.
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Antrag 504
Antrag zum 53. Bundeskongress
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Junge Liberale Ostwestfalen-Lippe
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
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Liberale Perspektiven
globalisierten Welt
offener
Verfasstheit
in
einer
Eine sich ununterbrochen im Wandel befindliche Welt sieht sich immer wieder und zwangsläufig
kleinen und großen Problemen und Herausforderungen ausgesetzt. Die Jungen Liberalen sehen
stets in grundlegenden freiheitlichen Prinzipien den Schlüssel zu ihrer Bewältigung, während
vorgeblich pragmatische und an tagespolitischen Notwendigkeiten ausgerichtete Ansätze dies
nicht oder höchstens teilweise und kurzfristig zu leisten vermögen. Eine zentrale
Wesenseigenheit des Liberalismus ist seit jeher der unbeirrte Kampf gegen jegliche Form von
Diskriminierung durch staatliche Institutionen, gesetzliche Regulierung oder vergleichbare
Maßnahmen. Darüber hinaus haben Liberale zuerst die nicht zu verleugnenden positiven
Auswirkungen einer weltweiten Arbeitsteilung im Rahmen vorher in dieser Form und Fülle
undenkbarer Freiheits- und Wohlstandsgewinne erkannt und diese gefördert. Die Jungen
Liberalen unterstützen in Anbetracht einer so verstandenen freiheitlich fundierten Tradition die
langfristige Öffnung sämtlicher weltweit noch existierender Grenzen sowohl für Waren,
Dienstleistungen und Kapital als auch für Personen. Die Erfolgsgeschichte der europäischen
Integration mit ihrem funktionierenden Binnenmarkt und der praktisch vorbehaltlosen Öffnung
ihrer Binnengrenzen hat große Teile des Kontinents in eine Epoche beispiellosen Friedens und
Wohlstands geführt. Damit verbunden kann eine Vorbildwirkung für die Herausbildung normativer
Leitlinien zur Bewältigung drängender politischer Herausforderungen zu Beginn des 21.
Jahrhunderts sein. Wesentlich ist dabei die allmähliche Erstreckung und Weiterentwicklung
dieser Erfolgsfaktoren über die Grenzen der Europäischen Union hinaus, so dass schließlich
möglichst alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in den Genuss von mehr Freiheit,
Frieden und Wohlstand kommen können. Kurzfristige Maßnahmen zum Zwecke der
Durchsetzung elementarer Sicherheitsbedürfnisse und der Aufrechterhaltung des Funktionierens
von freiheitlich verfassten Gemeinwesen mögen dabei auf dem Weg dahin im Ausnahmefall
unerlässlich sein, sind jedoch sowohl in ihrer Reichweite als auch zeitlich auf absolut notwendige
verhältnismäßige Beschränkungen zu begrenzen.
I. Freihandel
Ein in jeder Hinsicht freier Handel ist mit Abstand am besten dazu geeignet, menschliche
Bedürfnisse wirksam und effizient zu befriedigen. Waren, Dienstleistungen und Kapital dürfen
aus diesem Grund keinerlei Diskriminierungen unterworfen werden. Zölle, Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen, Subventionen und jedwede ähnlich wirkenden protektionistischen
Maßnahmen müssen mittel- bis langfristig weltweit abgeschafft werden. Bilaterale
Freihandelsabkommen können dabei - insbesondere angesichts des Stockens multilateraler
Lösungsansätze, etwa im Rahmen der WTO - ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärker auf
Freihandel orientierten Welt sein. Die Möglichkeit privater Investoren, Staaten für Enteignungen
und enteignungsgleiche Maßnahmen vor eigens dafür eingerichteten Schiedsgerichten in
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Haftung zu nehmen, ist dabei aufgrund der disziplinierenden Wirkung
freiheitsbeschränkendem staatlichen Verhalten ausdrücklich zu begrüßen.
gegenüber
II. Migration
Darüber hinaus ist auch eine freie Migration von Arbeitskräften, vergleichbar der
Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der Europäischen Union, für eine freiheitliche
Grundordnung elementar. Langfristig dürfen Staatsbürgerschaft und Herkunft einer Person nicht
mehr als Kriterien dafür herangezogen werden, ihren Grenzübertritt zu verhindern. Vielmehr ist
darauf abzuzielen, dass sich jeder Einzelne an einen Ort seiner Wahl begeben, dort niederlassen
und arbeiten kann, um dort seinen persönlichen Vorstellungen des Strebens nach Glück
entsprechend leben und Chancen erarbeiten zu können. Zwischenzeitlich können Maßnahmen
ins Auge gefasst und durchgeführt werden, die dazu geeignet sind, eventuelle Überforderungen
bestehender Systeme sozialer Sicherung zu vermeiden oder abzudämpfen.
III. Liberale Perspektiven und Leitbilder
Die Jungen Liberalen sind sich bewusst, dass die vollständige Verwirklichung dieser Grundsätze
eine Aufgabe für Generationen darstellt und möglicherweise mit Rückschlägen verbunden sein
wird. Nichtsdestotrotz bekennen sie sich zu der normativen Strahlkraft, welche den Ideen der
Nichtdiskriminierung und umfassenden weltweiten Arbeitsteilung innewohnen. Als Blaupause für
eine auf freiheitlichen Überzeugungen basierende Weltordnung verstanden, eignen sich die
entfalteten Grundsätze dazu, vor ihrem Hintergrund konkrete politische Lösungen anzuleiten, zu
erarbeiten und stetig weiterzuentwickeln.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 505
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: KV Osnabrück-Stadt
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Verfassung für die Europäische Union
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Verfassung für die Europäische Union
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Europa ist das erfolgreichste Friedensprojekt der Geschichte, der größte Binnenmarkt und die
größte Ansammlung von freiheitlich-demokratischen Staaten auf der Welt. Europa ist der
Ursprungsort der Aufklärung, des Humanismus, der Demokratie und der Revolution.
Aber wenn wir in Zeiten der Globalisierung diese Errungenschaften beibehalten wollen, wenn wir
unsere Werte und unseren Wohlstand verteidigen wollen, müssen wir als Europäer
zusammenarbeiten.
Die Krisen der vergangenen Jahre haben das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union
erschüttert. Populisten gewinnen immer mehr Zuspruch und haben in Großbritannien den Brexit
ausgelöst. Kritik wurde an der Europäischen Union viel geübt in den letzten Jahren. Auch die
Errungenschaften der Union wurden gepriesen. Allein gefehlt hat es an einer echten Debatte
über die Zukunft der Europäischen Union: Wie kann die EU demokratischer werden? Welche
Kompetenzen sollte sie haben? Wie kann sie der Vielfalt der Nationalstaaten gerecht werden und
für ihre Bürger einen echten Mehrwert schaffen?
Europa muss sich selbst vergewissern, was es ist und was es werden will. Dann erst können wir
anfangen dieses neue Europa zu bauen.
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Präambel
Erster Teil
Grundrechte und Staatsorganisationsprinzipien
Europa ist eine Wertegemeinschaft! Trotz aller der Unterschiede und Differenzen zwischen den
Völkern Europas sind es die gemeinsamen Werte die uns stärker einen und miteinander
verbinden als alle supranationalen Bündnisse es je könnten. Noch vor der Verwirklichung des
Binnenmarktes, muss es daher oberste Priorität der Union sein, diese Werte zu verteidigen.
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Deshalb muss die EU unmissverständlich klar machen, dass diese Werte nicht verhandelbar
sind. Staaten, die wie die Türkei, die Menschenwürde mit Füßen treten haben in der EU keinen
Platz. Aus diesem Grund muss eine EU-Verfassung die Möglichkeit vorsehen, Mitgliedstaaten,
die unsere Prinzipien wiederholt verletzen, gegen deren Willen zunächst von den Vorteilen der
Regionalpolitik auszuschließen, das Stimmrecht zu entziehen und als Ultima Ratio aus der EU
auszuschließen. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dabei dem EuGH.
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Grundrechte
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Der erste Abschnitt einer EU-Verfassung muss sich den Grundrechten widmen. Dabei müssen
diese unmittelbar geltendes und einklagbares Recht sein und müssen sowohl bei Handlungen
der EU, als auch bei Handlungen der Mitgliedstaaten volle Wirkung entfalten.
Eine EU-Verfassung sollte Grundrechte primär als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat
begreifen, d.h. geschützt sind die Freiheit, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit, die Berufsfreiheit, das Eigentum usw. Allerdings gehören dazu auch
das Asylrecht, die Gleichberechtigung von Homosexuellen und das Kommunikationsgeheimnis.
Hingegen sollte kein Anspruch auf Begrenzung der Wochenarbeitszeit, Kündigungsschutz oder
bezahlten Urlaub begründet werden, wie es in der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union der Fall ist. Auch soziale Grundrechte sollten nicht auf Unionsebene geschützt sein,
sondern nur, wenn von den jeweiligen Mitgliedstaaten gewünscht, in nationalen Verfassungen.
Das Streikrecht und die Gründung von Gewerkschaften müssen jedoch auf Unionsebene
geschützt sein.
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Ferner sollte eine EU-Verfassung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) anerkennen, d.h. der EGMR steht über dem EuGH.
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Staatsorganisationsprinzipen
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Ebenso wie die Grundrechte stellen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fundamentale Prinzipien
der EU dar, die für alle Mitgliedstaaten und auch für die EU selbst verbindlich sind.
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Die Union von heute ist ein Staatenverbund bestehend aus souveränen Nationalstaaten, die
Teile ihrer Kompetenzen an die Union übertragen haben. Diese Kompetenzen sind nach dem
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung abzugrenzen und nach dem der Subsidiarität
auszuüben. Ferner hat jeder Mitgliedstaat das Recht auszutreten. Diese Gestaltung ist
mittelfristig beizubehalten.
Erst langfristig kann in Erwägung gezogen werden, die Union in einen Bundesstaat
umzuwandeln, der jedoch weiterhin dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet bleibt und seinen
Mitgliedstaaten ein Austrittsrecht gewährt. Anstelle der begrenzten Einzelermächtigung verfügt er
jedoch über die Kompetenz-Kompetenz.
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Zweiter Teil
Organe der Europäischen Union
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Europa muss demokratischer und transparenter werden. Der Einfluss der Staats- und
Regierungschefs muss zurückgedrängt und eine alternative Vertretung für die Interessen der
Mitgliedstaaten gefunden werden.
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Europäisches Parlament
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Das Europäische Parlament muss zu einem echten Volksparlament aufgewertet werden. Dazu
soll das bisherige Wahlsystem durch ein personalisiertes Verhältniswahlrecht ersetzt werden. Mit
der Erststimme wird ein Vertreter der Region nach dem Instant-Runoff-Voting gewählt und mit
der Zweitstimme wird die Liste einer europäischen Partei gewählt. So ist die Erfolgsgleichheit der
Stimme sichergestellt. Darüber hinaus ist das Parlament mit einem Initiativrecht auszustatten und
das Wahlalter europaweit auf 16 Jahre abzusenken.
71
Europäischer Senat
72
Der Europäische Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs) und der Rat der Europäischen
Union
61
62
66
67
68
69
73
74
75
(Ministerrat) ist aufzulösen. Stattdessen soll neben dem Parlament als Volkskammer eine in allen
Belangen gleichberechtigte und demokratische legitimierte Staatenkammer entstehen. In diese
73
79
Kammer entsendet jeder Mitgliedsstaat die gleiche Anzahl an Senatoren. Wie die Senatoren
bestimmt werden, ob durch Direktwahl, Wahl durch das nationale Parlament etc., entscheiden
die Mitgliedstaaten eigenständig. Entscheidend ist, dass auch die Senatoren über ein freies
Mandat verfügen und nicht zugleich Teil einer Regierung oder eines Parlaments sind.
80
Europäische Regierung
81
86
Die Europäische Kommission soll zu einer echten Regierung aufgewertet werden. Dabei wird der
Regierungschef durch die Mehrheit in beiden Kammern gewählt und hat anschließend die
Regierungsbildungskompetenz, d.h. er kann sein Kabinett frei zusammenstellen. Im Zuge einer
Entschlackung streben wir dabei eine Reduzierung der Anzahl der Kommissare (bzw. Minister)
an. Ferner soll der Regierungschef durch ein konstruktives Misstrauensvotum ausgetauscht
werden können.
87
Europäischer Präsident
88
92
Das Amt eines Europäischen Präsidenten soll geschaffen werden. Dieser hat als
Staatsoberhaupt eine repräsentative Funktion, kann jedoch verfassungswidrige Gesetze
blockieren. Gewählt wird er durch die Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten. Dabei hat
jeder Mitgliedstaat zwei Stimmen, sodass die Stimmen in Zweikammersystemen aufgeteilt
werden können.
93
Parlamente der Mitgliedstaaten
94
Auch die Parlamente der Mitgliedstaaten müssen in der Union eine wichtige Rolle spielen und
ihre Rechte wirksam verteidigen können. Zum einen muss eine Verfassungsänderung, der
Beitritt eines neuen Mitgliedstaates oder ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Kompetenzen der
Mitgliedstaaten berührt, um in Kraft zu treten vom Parlament jedes einzelnen Mitgliedstaates
ratifiziert werden, zum anderen können die Parlamente von den Instrumenten der
Subsidiaritätsrüge und der Subsidiaritätsklage Gebrauch machen.
76
77
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100
101
Dritter Teil
Kompetenzen der Europäischen Union
107
Nach dem Brexit war sowohl der Ruf nach mehr, aber auch der nach weniger Europa zu hören.
Die Realität ist jedoch komplizierter als ein einfaches „mehr“ oder „weniger“. Wir brauchen dort
mehr Europa, wo Europa in der Vergangenheit zu schwach war um seine Probleme zu lösen.
Gleichzeitig war Europa oftmals zu stark darin, jedes noch so kleine Detail in der Umweltpolitik
selbst zu regeln. Konkret fordern wir daher folgende Kompetenzordnung für die Europäische
Union:
108
Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz
102
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1. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
2. Außenpolitik (bei Opt-In; s.u.)
3. Verteidigung (bei Opt-In; s.u.)
4. Handelspolitik
5. Zollunion
6. Währungspolitik und Staatsinsolvenzrecht für die Eurostaaten
7. Öffentliches Dienstrecht für die Angestellten der Union und ihrer Körperschaften
Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
1. Verwirklichung
des
Binnenmarktes;
ausgeschlossen
sind
arbeitsrechtliche,
urheberrechtliche, steuerrechtliche (außer zur Durchsetzung des Beilhilfeverbots) und
74
119
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148
149
zivilrechtliche (außer zur Schaffung von grenzüberschreitendem Wettbewerb)
Bestimmungen
2. Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
3. Schaffung europäischer Rechtstitel (Patente, Marken etc.) zum Schutz geistigen
Eigentums
4. Geistiges Eigentum (bei Opt-In; s.u.)
5. Regulierung der systemrelevanten Banken und Finanzmärkte in den Eurostaaten
6. Koordinierung und Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Justizbehörden und
den Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten
7. Bekämpfung von Betrug zu Lasten der Union
8. Art. 81 und 82 AEUV (gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, Kollisionsrecht
etc.)
9. Schutz der Außengrenzen und der Reisefreiheit des Schengen-Raums
10. Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus im Schengen-Raum
11. Erstaufnahme von Asylbewerbern im Schengen-Raum
12. Gerechte Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten
13. Personenfreizügigkeit von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem
Mitgliedstaat aufhalten
14. Handel mit Emissionszertifikaten und Festlegung von Mindestzielen zur Reduzierung der
Treibhausgasemissionen
15. Mindeststandards für den Schutz gefährdeter Arten und die Gewässerreinhaltung
16. Mindestsicherheitsstandards für die Beschaffenheit und das Betreiben von
Kernkraftwerken und die End- und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen
17. Mindestsicherheitsstandards für Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Organe etc.)
18. Veterinärwesen, soweit ein grenzüberschreitender Zusammenhang besteht
19. Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten
20. Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten
21. Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Befähigungsnachweisen
22. Festlegung gemeinsamer Normen für die Forschung
23. Gewährleistung der Interoperabilität der Infrastruktur
24. Sicherheit des Schienen-, See- und Luftverkehrs
150
Unterstützende Gesetzgebungskompetenz
151
Die folgenden Kompetenzen, dürfen die Mitgliedstaaten nicht beschränken:
152
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156
157
158
1. Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe für Drittstaaten
2. Förderung strukturschwacher Regionen in der Union
3. Bekämpfung und Prävention von Naturkatastrophen und Seuchen
4. Förderung von Bildung, Forschung, Raumfahrt, technologischer Entwicklung,
Grundrechten, Umwelt, Gesundheit, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Beschäftigung,
Infrastruktur, Arbeits- und Verbraucherschutz, Jugend, Sport und Kultur
5. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Unionsrecht
159
Abweichungskompetenz der Mitgliedstaaten
160
Betroffen sind nur Mitgliedstaaten, die sich an der Außenpolitik bzw. der Verteidigung beteiligen:
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163
164
1. Aufstellung von Streitkräften und Errichtung von Auslandsnachrichtendiensten, soweit
ihre Nutzung den Zielen der Union entspricht
2. Außenpolitik gegenüber anderen Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, soweit diese
mit den Zielen der Union vereinbar ist
75
165
Erläuterung der wichtigsten Punkte und Änderungen
166
1.
167
Eine der größten Errungenschaften der EU ist zweifelsohne der Binnenmarkt mit seinen vier
Grundfreiheiten: der Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit, der Personenfreizügigkeit
und der Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Hauptanliegen der EU muss es sein diesen
Freiheiten in allen Wirtschaftsbranchen und allen Mitgliedstaaten Geltung zu verschaffen. Dazu
gehört vor allem die Festlegung einheitlicher Standards und Zulassungsverfahren, nach denen
sich Unternehmen in ganz Europa richten können, ein europaweiter Schutz von Patenten,
Marken, Geschmacksmustern etc., aber auch gemeinsame Wettbewerbsregeln, die einen freien
und fairen Wettbewerb garantieren.
168
169
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172
173
174
Binnenmarkt
178
Hingegen muss der EU die Kompetenz das Arbeitsrecht und den zivilrechtlichen
Verbraucherschutz (Widerrufsrecht etc.) europaweit einheitlich zu regeln wieder entzogen
werden. Derartige Regelungen sind für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht
erforderlich und können daher am besten auf nationaler Ebene beschlossen werden.
179
2.
180
Die gegenwärtige Abhängigkeit der EU von der Türkei ist nicht mehr tragbar. Wir müssen in der
Lage sein unsere Grenzen selbst zu schützen. Dafür ist es unabdingbar, dass die EU die
Kompetenz erhält eine eigene Grenzschutzpolizei und eine eigene Küstenwache aufzustellen.
175
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181
182
Schengen-Raum
185
Gleichzeitig ist durch die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen auch die Kriminalität
grenzüberschreitender geworden, weshalb es auch einer Polizeibehörde bedarf, die über die
Binnengrenzen hinaus agiert.
186
3.
187
195
Die Flüchtlingskrise stellt eines der großen Versagen der EU in den letzten Jahren dar. Um eine
erneute Krise auf europäischer Ebene zu lösen (und nur dort kann sie gelöst werden), ist es
notwendig einen Schlüssel für eine gerechte Verteilung von Asylbewerbern auf die
Mitgliedstaaten festzulegen. Als gerecht kann auch eine Verteilung angesehen bei der Staaten,
die nicht zur Aufnahme bereit sind, sich an den Kosten angemessen beteiligen. Ferner muss die
Union die Kompetenz besitzen die Erstaufnahme von Flüchtlingen selbst zu regeln, für den Fall
das einzelne Mitgliedstaaten überfordert sind. Dies ist vor allem notwendig um eine
ordnungsgemäße Registrierung und Identitätsfeststellung der Flüchtlinge zu ermöglichen, aber
auch um humane Erstaufnahmebedingungen zu garantieren.
196
4.
197
Die Umweltpolitik stellt wohl einen der Bereiche dar, in der die EU jedes Gefühl für Subsidiarität
verloren hat. Das Ergebnis sind einheitliche Regeln der Raumordnung für die Niederlande mit
einer Bevölkerungsdichte von 408 Einwohnern pro km² und Schweden mit einer
Bevölkerungsdichte von 22 Einwohnern pro km², sowie detaillierte Regelungen zum Klimaschutz,
anstatt die Vorgabe klarer Ziele.
183
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200
201
Asyl
Umwelt
209
Die EU sollte Umweltpolitik nur noch dort betreiben, wo eine europaweite Lösung unabdingbar
ist. Dies ist der Fall beim Handel mit Emissionszertifikaten bzw. generell der Vorgabe von
verbindlichen Klimaschutzzielen (z.B. Senkung der Emissionen um X% bis 2030). Ähnliches gilt
zwangläufig auch für den Gewässerschutz, schließlich sind alle Gewässer miteinander
verbunden oder den Artenschutz, wo die Gefahr besteht, dass sich jeder auf den andern
verlässt, aber letztlich keiner was unternimmt. Die größte Notwendigkeit stellen aber europaweite
Mindestsicherheitsstandards für Kernkraftwerke dar, gerade bei Betrachtung von AKWs wie
Tihange, die sich in unmittelbarer Nähe zu Deutschland befinden.
210
5.
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208
Steuern
76
211
212
213
214
Die EU darf weder Steuern einziehen, noch darf sie dazu ermächtigt sein Mindeststeuersätze
festzulegen oder die Besteuerungsgrundlagen zu harmonisieren. Dementsprechend wollen wir
den EU-Mitgliedsbeitrag nur noch am BIP berechnen und den Anteil am
Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten abschaffen.
217
Allerdings darf die EU sehr wohl tätig werden um Doppelbesteuerung zwischen Mitgliedstaaten
zu vermeiden oder Steuervorteile für einzelne Unternehmen zu verbieten, schließlich verzerrt
dies den Wettbewerb.
218
6.
219
Als Junge Liberale lehnen wir eine Übertragung der Systeme der sozialen Sicherheit auf
Unionsebene konsequent ab. Jeder Mitgliedstaat soll selbst darüber entscheiden, wie er seinen
Sozialstaat gestalten will, denn nur im Wettbewerb werden die besten und damit die sozialsten
Lösungen gefunden.
215
216
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221
222
Soziales
224
Aufgabe der EU ist es lediglich festzulegen unter den Einzugsbereich welchen Mitgliedstaates
der Einzelne fällt, damit niemand Beiträge doppelt bezahlt oder überhaupt nicht erfasst wird.
225
7.
226
229
Die Agrarpolitik darf nicht mehr Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union sein. Alle
Agrarsubventionen sind zügig und vollständig abzubauen, um zu einer marktwirtschaftlichen
Ordnung zu gelangen. Neuseeland demonstriert eindrucksvoll die Vorteile einer solchen Politik.
Zudem würde die Union zwischen 2014 und 2020 ca. 312 Mrd. Euro sparen.
230
8.
231
Die GASP [zu der die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gehört] wird in
ihrer jetzigen Form beibehalten. In diesem Rahmen befürworten wir die Errichtung eines
permanenten EU-Hauptquartiers. Eine weitergehende Außen- und Verteidigungspolitische
Integration ist durch Opt-In möglich (s.u.).
223
227
228
232
233
234
Agrarpolitik
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
235
236
Vierter Teil
Die Union der vielen Geschwindigkeiten
240
Europa muss flexibler werden um dem unterschiedlichen Integrationswillen der Mitgliedstaaten
gerecht zu werden. Jeder Staat soll sich soweit integrieren wie er möchte, jedoch ohne, dass es
zu einer ungerechten Lastenverteilung kommt. Jeder Vorteil muss mit entsprechenden
Verpflichtungen einhergehen.
241
Problem der Entscheidungsfindung in Parlament und Senat
242
Entscheiden sich einige Mitgliedstaaten zu einer vertieften Integration und andere zu einer
abgeschwächten, entsteht zwangsläufig ein Problem bei der Stimmberechtigung der Mitglieder
von Parlament und Senat. Schließlich kann es nicht sein, dass Bürger aus Nicht-Eurostaaten
Einfluss auf die Währungspolitik haben.
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252
253
254
Im Senat lässt sich dieses Problem ziemlich einfach lösen. Stimmberechtigt sind nur die
Senatoren der Länder, die sich im konkreten Themenfeld (Euro, Schengen etc.) an einer
vertieften Integration beteiligen. Im Parlament gilt für die Direktmandate dasselbe. Für die
Listenmandate wird dies durch die Abschaffung der Länderkontingente natürlich erschwert. Hier
besteht die Möglichkeit für die einzelnen Vertiefungsbereiche je eine Art „zweites Parlament“ zu
bilden, für das nur die Zweitstimmen aus beteiligten Staaten mitgezählt werden und
Listenkandidaten von nicht beteiligten Staaten nicht berücksichtigt werden. Dies könnte zwar
dazu führen, dass einige Abgeordnete nur stimmberechtigt sind, wenn es um ein bestimmtes
Thema geht, ist aber aus Gründen der demokratischen Legitimation erforderlich.
77
255
Währungsunion
256
Der Euro als gemeinsame Währung stellt einen wichtigen Schritt zur Vollendung des
Binnenmarktes dar. Die Eurokrise hat jedoch gezeigt, dass eine gemeinsame Währung auch
Risiken birgt. Deshalb braucht es klare und verbindliche Regeln an die sich alle Euro-Staaten
halten und die von der Union auch konsequent durchgesetzt werden. Dazu gehört in erster Linie
die Schuldenbremse und das Verbot der Transferunion, sowie gemeinsame Regeln zur
Abwicklung insolventer Banken (denen sich Nicht-Eurostaaten freiwillig anschließen können).
Eine Bankenrettung auf Kosten der Steuerzahler hingegen, muss in der Eurozone verboten
werden.
257
258
259
260
261
262
263
270
Allerdings gilt, dass ein funktionierender Binnenmarkt keine Währungsunion voraussetzt.
Deshalb sollte jeder Mitgliedstaat selbstständig entscheiden, ob er den Euro einführen will (und
sich damit auch zur Einhaltung der damit verbundenen Regeln verpflichtet) oder nicht. Auch
muss es möglich sein den Euro wieder zu verlassen und den wirtschaftlichen Schaden dabei
möglichst gering zu halten. Zuletzt muss auch ein Zwangsausschluss von Mitgliedstaaten
möglich sein, die wiederholt die Regeln verletzten. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dabei
dem EuGH.
271
Schengen-Raum
272
Die Freiheit die der Schengen-Raum durch die Abschaffung der Grenzkontrollen bietet, stellt
zweifelsohne eine der größten Errungenschaften der Union dar. Jedoch haben die
Flüchtlingskrise und auch die Terroranschläge der letzten Zeit die Defizite des Schengen-Raums
deutlich aufgezeigt. Zur Behebung besagter Defizite fordern wir einen gemeinsamen Schutz der
Außengrenzen (s.o.) und den Ausbau von Europol zu einem „europäischen FBI“.
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285
Wir müssen jedoch akzeptieren, dass einstweilen nicht alle Mitgliedstaaten dazu bereit sind
entsprechende Kompetenzen der Union zu überlassen, selbst die Abschaffung der Kontrollen an
den Binnengrenzen wurde nicht von allen Mitgliedstaaten mitgetragen. Es ist deshalb nur
konsequent den Mitgliedstaaten zu ermöglichen den Schengen-Raum zu verlassen und
hoffentlich zu einem späteren Zeitpunkt wieder beizutreten. Entsprechend gilt die Kompetenz der
Union für die speziellen Schengen-Politiken (s.o.) nur in den Schengen-Staaten. Allerdings
können Nicht-Schengen-Staaten sich an den Politiken freiwillig beteiligen (z.B. an der
Terrorabwehr). Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die notwendigen Schritte zum
Schutz der Freiheiten des Schengen-Raums ergriffen werden können.
286
Geistiges Eigentum
287
294
Ein europaweit einheitlicher Schutz von geistigem Eigentum, der über Patente, Marken usw.
hinausgeht, kann mit großen Vorteilen für die Bürger und Unternehmen Europas verbunden sein.
Streamingdienste müssten sich dann aufgrund derselben Rechte nicht mehr mit 28, sondern nur
noch mit einer Verwertungsgesellschaft einigen und Geoblocking würde der Vergangenheit
angehören. Auch ein europaweiter Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften bietet
große Chancen. Gleichzeitig ist diese Thematik hochsensibel und die negativen Folgen einer
schlechten Regelung für die Bürger unmittelbar zu spüren. Deshalb soll auch hier gelten, dass
eine Beteiligung der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis erfolgt.
295
Außenpolitik
296
Gegenwärtig wird kaum ein Mitgliedstaat bereit sein, seine außenpolitischen Kompetenzen
aufzugeben, obwohl Europa viel mehr Einfluss in der Welt hätte und auf Krisen viel besser
reagieren könnte, wenn es mit einer Stimme spricht.
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301
Deshalb soll auch hier die Möglichkeit eines Opt-Ins bestehen, mit denen ein Mitgliedstaat seine
außenpolitischen Kompetenzen an die Union abtritt. Dies darf ihn jedoch nicht daran hindern
nach wie vor eine eigene Außenpolitik zu betreiben, soweit dies den Interessen der Union nicht
78
303
widerspricht. Ähnliches gilt bereits für die Bundesländer in Deutschland. Auch hier gilt, dass das
Opt-In wieder rückgängig gemacht werden kann.
304
Verteidigung
305
Unter dem Kommando der Mitgliedstaaten stehen gegenwärtig 1,4 Mio. Soldaten, die jedes Jahr
ca. 194 Mrd. Euro kosten, aber trotzdem nur über 15% der Effektivität der Streitkräfte der
Vereinigten Staaten verfügen. Durch gemeinsame Europäische Streitkräfte könnten die Kosten
gesenkt werden, während die Effektivität und damit die Sicherheit der Union und ihrer
Mitgliedstaaten deutlich erhöht würde.
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332
Nun ist es absehbar, dass die meisten Mitgliedstaaten der Vorteile zum Trotz noch kein Interesse
an gemeinsamen Streitkräften haben, dennoch ist es zweckmäßig die Möglichkeit zur Schaffung
einer Verteidigungsunion durch Opt-In in die Verfassung zu integrieren, sodass willige
Mitgliedstaaten in Zukunft die Möglichkeit haben dies zügig voranzubringen.
Das Opt-In in die Verteidigungsunion wird durch einen Vertrag zwischen Mitgliedstaat und Union
vollzogen und setzt ein Opt-In in die Außenpolitik voraus. In diesem Vertrag sind die Höhe des
Mitgliedsbeitrages, das Maß und die konkrete Ausgestaltung des Schutzes durch die
Unionsstreitkräfte, sowie die mögliche Übergabe der nationalen Streitkräfte an europäische
geregelt. Ein solches Opt-In kann nicht nur für die Europäischen Streitkräfte als Ganzes erfolgen,
sondern auch für einzelne Teilstreitkräfte (Herr, Marine und Luftwaffe). Zudem muss es auch
wieder zurückgezogen werden können. Der Verteidigungsminister wird analog zum Präsidenten
durch die nationalen Parlamente gewählt, um ausschließlich den beteiligten Staaten Einfluss auf
die Verteidigungspolitik zu gewähren.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden müssen die Europäischen Streitkräfte in die
NATO-Strukturen integriert werden. Das bedeutet, dass die Verteidigungsunion, sowie ihre
Mitgliedstaaten Teil der NATO sein müssen. Nichtmitglieder der Verteidigungsunion dürfen
hiervon nicht betroffen sein, damit neutrale Staaten, wie Finnland oder Schweden, ihre
Neutralität beibehalten können.
Um dem Anspruch einer europäischen Armee gerecht zu werden, hat jeder Unionsbürger die
Möglichkeit in den Streitkräften zu dienen, unabhängig davon, ob sich sein Mitgliedstaat an der
Verteidigungsunion beteiligt oder nicht. Eine Wehrpflicht auf EU-Ebene lehnen wir strikt ab.
Die Verteidigungsunion umfasst auch die Errichtung eines Auslandsnachrichtendienstes für die
EU.
335
Die Mitglieder sind zudem berechtigt eigene Streitkräfte zu unterhalten, welche im
Verteidigungsfall der EU unterstellt werden, jedoch niemals ohne Zustimmung der EU im
Ausland tätig werden dürfen.
336
Binnenmarkt-Assoziation
337
Der Binnenmarkt stellt wohl eines der Hauptargumente für eine EU-Mitgliedschaft dar, trotzdem
muss es möglich sein am Binnenmarkt teilzuhaben ohne EU-Mitglied zu sein, schließlich profitiert
davon der Rest der EU im gleichen Maße. Allerdings müssen dafür klare Regeln gelten.
333
334
338
339
347
Zunächst gilt, dass die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes nicht verhandelbar sind und
akzeptiert werden müssen. Zweitens muss ein angemessener Beitrag an den EU-Haushalt zur
Finanzierung der Regionalpolitik entrichtet werden. Und Drittens müssen alle EU-Regeln, die der
Verwirklichung des Binnenmarkts dienen übernommen werden. Dazu zählen auch
urheberrechtliche Bestimmungen (Patente usw.) und die Koordinierung der Sozialsysteme, sowie
die Beteiligung an der Klimapolitik. Nur so kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Staaten
sichergestellt werden. Eine Mitbestimmung bei der Aufstellung dieser Regeln bleibt
Mitgliedstaaten vorbehalten, jedoch kann ein Beobachter in den Senat entsendet werden.
348
Eine Beteiligung an der Handelspolitik und damit an einem gemeinsamen Zolltarif für Drittstaaten
340
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79
349
ist nicht zwingend, kann aber freiwillig erfolgen.
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Schengen-Assoziation
351
Auch Nicht-Mitgliedstaaten, die Teil des Binnenmarktes sind, muss eine Mitgliedschaft im
Schengen-Raum ermöglicht werden, schließlich ergeben sich dadurch auch enorme Vorteile für
den Handel innerhalb des Binnenmarktes.
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356
Auch für eine Schengen-Assoziation gilt, dass die betreffenden Staaten alle Regeln des
Schengen-Raums übernehmen müssen, ohne sie beeinflussen zu können. Sie können lediglich
einen Beobachter in den Senat entsenden.
357
Euro-Assoziation
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361
Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich an der Währungsunion zu beteiligen ohne Mitglied
der EU zu sein. Dies praktizieren bereits Andorra, San Marino und Monaco. Auch hier gilt, dass
der entsprechende Staat alle Regeln der Eurozone übernehmen muss, ohne sie beeinflussen zu
können. Allerdings darf er einen Beobachter in den Senat entsenden.
362
Weitere Kooperationsmöglichkeiten
363
Darüber hinaus bestehen natürlich auch weitere Kooperationsmöglichkeiten mit der
Europäischen Union, z.B. eine Beteiligung am Erasmus-Programm. Innerhalb der EU sprechen
wir uns zudem für eine Beibehaltung der Verstärkten Zusammenarbeit aus.
354
355
359
360
364
365
80
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 506
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Nordrhein-Westfalen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
Den Brexit geordnet umsetzen – EU reformieren und
stärken
7
Mit Bedauern nehmen die Jungen Liberalen die Entscheidung der Bürger des Vereinigten
Königreichs zur Kenntnis, die Europäische Union zu verlassen. Obwohl beide Seiten von der
Mitgliedschaft des Landes in der EU profitieren, haben sich die Bürger für den Ausstieg
entschieden. Hieraus gilt es zu lernen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die JuLis
wollen den Brexit geordnet umsetzen, die EU reformieren und stärken.
8
1. Brexit geordnet umsetzen
9
22
Auch wenn wir den Austritt Großbritanniens aus der EU bedauern, ist die demokratische
Entscheidung des Landes zu akzeptieren. Die Europäische Kommission muss unmittelbar nach
dem entsprechenden Antrag aus London die Austrittsverhandlungen mit dem Ziel aufnehmen,
die vertraglichen Verbindungen möglichst einvernehmlich und mit entsprechenden
Übergangszeiten zu lösen. Schon während dieser Phase muss zudem die Arbeit an einer
dauerhaften Nachfolgeregelung für das Verhältnis Großbritanniens zur EU beginnen. Hierbei
liegt der Ball zunächst klar auf britischer Seite: Die britische Regierung muss erklären, welches
Verhältnis und welche Form der Kooperation sie mit der EU anstrebt. Es ist im Interesse sowohl
des Landes wie auch der EU, einen Kooperationsgrad deutlich oberhalb der WTO zu erreichen.
Wünschenswert ist grundsätzlich der Erhalt des gemeinsamen Binnenmarktes, etwa in Form des
Europäischen Wirtschaftsraums. Das Prinzip gleicher Rechte und gleicher Pflichten muss
ausnahmslos Anwendung finden. Gleichzeitig darf es keine unnötigen Härten gegenüber
Großbritannien geben. Ein politisches Exempel auf Kosten der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Zusammenarbeit lehnen wir klar ab.
23
2. EU reformieren und stärken
24
Die Europäische Union ist nicht nur ein einzigartiges Friedensprojekt, sondern sichert auch
Wohlstand und wirtschaftlichen Fortschritt. Gleichzeitig zeigt sich immer deutlicher, dass die EU
in einer echten Legitimations- und Akzeptanzkrise steckt. Die Jungen Liberalen sind davon
überzeugt, dass unsere Zukunft nur europäisch sein kann. Hierzu muss aber die EU grundlegend
reformiert werden, um aus der tiefen Krise eine echte Chance zu machen. Die EU muss:
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35
sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Auf europäischer Ebene sollen nur die
Politikfelder behandelt werden, die in Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und dem
gemeinsamen Wettbewerb und der gemeinsamen Handelspolitik, der inneren und
äußeren Sicherheit der Union sowie den grundlegenden Werten der Europäischen
Grundrechtecharta stehen.
ihren Mitgliedsstaaten mehr Beinfreiheit gewähren. Statt eine Regel für alle zentral aus
Brüssel zu beschließen, soll vielmehr das Instrument der „Verstärkten Zusammenarbeit“
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53
zwischen den Mitgliedsstaaten verwendet werden. Wir bekennen uns ausdrücklich zum
Modell der abgestuften Integration.
ihren Kern als Rechtsgemeinschaft stärken. Vereinbarte Regeln müssen durchgesetzt
und sanktioniert werden, auch wenn dies politisch nicht opportun erscheint. Ob
Stabilitätskriterien, Schuldenübernahme oder Asylrecht – wenn die EU ihre eigenen
Regeln nicht durchsetzt oder durchsetzbar gestaltet, verliert sie zu Recht das Vertrauen
der Menschen in Europa. Die Kommission als Hüterin der Verträge muss insofern neutral
und konsequent handeln.
deutlich transparenter und demokratischer werden. Dazu müssen legislative
Kompetenzen aus den Händen der Kommission in das Europäische Parlament verlagert
werden. Dieses muss gleichzeitig demokratischen Wahlgrundsätzen entsprechen,
insbesondere muss das Stimmgewicht jedes Bürgers gleich hoch sein.
Direktdemokratische Elemente der Normgebung müssen gestärkt werden.
die Vetorechte nationaler Regierungen schwächen und stattdessen die nationalen
Parlamente stärken. Dazu müssen die Instrumente der Subsidiaritätsrüge und
Subsidiaritätsklage deutlich gestärkt werden.
sich ergebnisoffen und reflektiv weiterentwickeln. Die Entscheidung, welche institutionelle
Fassung die EU final haben soll, muss von den Bürgern getroffen werden.
82
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 601
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Landesverband Brandenburg
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Produzent ist, wer den Spaß bezahlt
6
Die Jungen Liberalen fordern, dass alle Produktionen, welche vollständig oder in Teilen durch
Rundfunkgebühren finanziert wurden, unter den Bedingungen der CC0-Lizenz freizugeben sind.
Diese sieht vor, dass die entsprechenden Werke kostenfrei kopiert, verändert, verbreitet,
aufgeführt, und zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können, ohne, dass dabei der
Urheber genannt, informiert, oder um Erlaubnis gebeten werden muss.
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Begründung: erfolgt mündlich.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 602
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Nordrhein-Westfalen, LV Berlin
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Dem
Staat
schutzlos
Verschlüsselungsverbote!
ausgeliefert
–
gegen
Der Eindruck terroristischer Gefahren und die stetig zunehmende Hilflosigkeit bezüglich der
Gewährung innerer Sicherheit und Ordnung führen in Deutschland immer mehr dazu, dass der
Rechtsstaat und seine Mechanismen durch einen präventiv agierenden Staat ersetzt werden.
Durch die anlasslose Sammlung enormer Datenmengen und die Verschaffung unbegrenzten
Zugriffs auf diese Datenmengen versprechen sich Regierungen in der EU und auf der ganzen
Welt sowie auch zunehmend lauter werdende Stimmen innerhalb der Bundesregierung die
Gewährleistung nahezu absoluter Sicherheit. Hierbei stehen unverhältnismäßig großen
Grundrechtseingriffen auf der Rechtfertigungsseite regelmäßig nur vernachlässigbare Vorteile
gegenüber.
In diesem Zusammenhang haben bereits mehrere Staaten Verschlüsselungsverbote für
Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen eingeführt oder gesetzliche Verpflichtungen zum Vorhalten
sogenannter Backdoors für jede Form von Hard- und Software geschaffen. Hierzu gehören
beispielsweise China und die USA. Andere Staaten, wie etwa Frankreich und Großbritannien
denken zumindest aktiv über die (Wieder-)Einführung von Verschlüsselungsverboten oder
Backdoor-Verpflichtungen nach.
Die Jungen Liberalen sind überzeugt, dass ein Verschlüsselungsverbot oder auch das Vorhalten
von Backdoors einen unverhältnismäßig großen Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen
darstellt, insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG. Kein Bürger kann
die Inhalte seiner elektronischen Kommunikation mehr geheim halten und ist dadurch nicht nur
staatlichen Eingriffen ausgeliefert, sondern auch der Gefahr anderer Angriffe ausgesetzt, ohne
für die Sicherheit der eigenen Telekommunikationsinhalte effektiv sorgen zu können.
Teile der Bevölkerung sind zudem aktiv zum Gesetzesbruch gezwungen. Beispielswiese sind
Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Seelsorger oder auch Journalisten zur
effektiven Geheimhaltung der Inhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden,
nicht mehr in der Lage. Mangelnder Einfluss auf die Abwendung der eigenen Strafbarkeit (§ 203
StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen) durch die Preisgabe geheimer Informationen und
mangelnder Einfluss auf die Abwendung privater Haftung sind die Folge.
Das Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt außerdem eine unbegründete
Einflussnahme auf unabhängige Unternehmen dar, die IT-Gefahren somit schutzlos ausgeliefert
sind. Industriespionage gegenüber Unternehmen oder auch Forschungseinrichtungen kann nicht
mehr sicher verhindert werden, wodurch sehenden Auges die Entstehung enormen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schadens hingenommen wird. Auch das Angebot und die
Weiterentwicklung flexibler Arbeitsmodelle wie Heimarbeit werden deutlich erschwert, wenn
Arbeitsergebnisse am Ende des Tages nicht sicher kommuniziert werden können.
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Zudem ist die effektive technische Durchsetzung eines Verschlüsselungsverbots ohne eine
ständige quasi-totalitäre Komplettüberwachung des Internets, um verschlüsselte Inhalte sofort zu
filtern, zu sperren oder zu löschen, kaum möglich. Das häufig angeführte Argument, dass
hierdurch Kriminalität und sogar Terror eingedämmt werden können, beweist sich immer wieder
als grober Unfug. (Cyber-)Kriminelle werden dem Staat bei der Entwicklung ihren Methoden auch
im digitalen Raum immer einen Schritt voraus sein.
Die Jungen Liberalen lehnen deshalb jegliche Form von Verschlüsselungsverboten entschieden
ab und sprechen sich beim Zugriff auf alle Kommunikationsinhalte für die Einhaltung
rechtsstaatlicher Schranken aus. Auch die allgemeine Verpflichtung zum Vorhalten von
Backdoors in Hard- und Software halten die Jungen Liberalen für nicht geboten und nicht
verhältnismäßig. Faktisch wird hierdurch ein präventiver, geheimer Zugriff auf
Kommunikationsinhalte verhindert.
Für alle Kommunikationsinhalte gelten im Rahmen des Telekommunikationsgeheimnisses (Art.
10 GG) bestimme Schranken, die den Zugriff des Staates auf Inhalte legitimieren können. Auch
Für verschlüsselte Kommunikation sollen diese Eingriffsberechtigungen gelten. Dies würde
zusammen mit dem oben geforderten bedeuten, dass
geheime staatliche Zugriffe im Vorhinein, auch unter Mithilfe von Hard- oder
Softwareherstellern, nicht möglich sind.
Zugriffe auf den Inhalt im Nachhinein, auch unter Mithilfe der betreffenden Person, nur im
Rahmen der technischen Möglichkeiten gewährleistet sind.
Weiterhin gelten für alle Zugriffe selbstverständlich der Vorbehalt des Gesetzes und der
Richtervorbehalt.
85
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 701
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Hamburg, LV Sachsen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Liberale Nachhaltigkeit
2
Nachhaltigkeit ist Liberalismus.
3
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist geeignet, als Ausgleich zwischen der Freiheit im
wirtschaftlichen, persönlichen und gesellschaftlichen Bereich zu wirken. Der Liberalismus misst
naturgemäß der ökonomischen Freiheit große Bedeutung zu – als Ausdrucksform der
persönlichen Freiheit. Dennoch sind auch Abstriche bei ökonomischen Zielen hinzunehmen;
bspw. die Einbuße wirtschaftlicher Erträge zu Gunsten eines Gewinns von persönlicher und
gesellschaftlicher Freiheit. Eine Generation, die ihr zur Verfügung stehende Ressourcen
entweder vernichtet, irreversibel verbraucht oder darauf setzt, dass zur Entfaltung der eigenen
Ziele Ressourcen von kommenden Generationen erst noch generiert werden sollten, verhindert
Freiheit in der Zukunft. Jede nachfolgende Generation sollte die Chance haben, ihre eigenen
Vorstellungen zu verwirklichen und nicht durch kurzsichtiges Handeln der vorhergehenden
Generationen darin eingeschränkt sein. Wenn sich nun Liberale für Politisches einsetzen, das die
Freiheit nicht verdrängt, sondern fördert, muss Nachhaltigkeit als wesentlicher Garant für die
Verbreitung freiheitlicher Ideen begriffen werden. Wir Junge Liberale setzen uns für eine
Nachhaltige Politik in allen Bereichen ein. Wir möchten nachfolgend einige Schwerpunkte
benennen.
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Im Folgenden werden in vier Dimensionen der Nachhaltigkeit politische Handlungsbedarfe
aufgezeigt:
1. Umwelt
2. Wirtschaft
3. Öffentlicher Haushalt
4. Forschung
5. Gesellschaft
25
1.Umwelt
26
Die Jungen Liberalen sehen den ressourcensparenden Umgang im öffentlichen Raum als
wesentliche Voraussetzung für ein nachhaltiges Konzept für die Zukunft und als unabdingbare
Voraussetzung für die freie Entfaltung zukünftiger Generationen. Setzt der Staat Ressourcen ein,
sollte er sich an folgende Leitlinien halten:
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Zunächst sollte – um Verschwendung vorzubeugen – geprüft werden, ob die Maßnahme
überhaupt notwendig ist. Ist das der Fall, sollte sie möglichst effizient durchgeführt werden. Der
gewünschte Erfolg soll also mit so wenig Ressourcenverbrauch wie möglich erreicht werden,
sodass ein hoher Wirkungsgrad erreicht wird. Außerdem ist zu beachten, dass die eingesetzten
Materialien eine möglichst lange Lebensdauer haben, das Vorhaben sollte also nachhaltig im
ursprünglichsten Wortsinn sein. Generell sollten jedoch nur Eingriffe vorgenommen werden, die
86
36
umkehrbar sind oder bei denen ein umweltgerechter Ausgleich erfolgen kann.
37
Ein Beispiel für die Umsetzung dieser Leitlinien ist die Kaskadennutzung, bei der ein Rohstoff in
verschiedenen (Verarbeitungs-)Stufen immer wieder eingesetzt wird. Die Jungen Liberalen
fordern die Entscheidungsträger daher auf, sich dafür einzusetzen, dass an einer Stelle nicht
mehr benötigte Rohstoffe an einer anderen Stelle weiter sinnvoll verwendet werden und nicht
entsorgt werden.
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Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt sind für die Jungen Liberalen ein erstrebenswertes
Ziel. Dazu gehört auch der Schutz von Wildtieren, die auch Schaden anrichten können, z.B.
Wölfe, Füchse, Bieber. Nur wenn eine deutliche Überpopulation oder Gefahr für Menschen
entstehen, dürfen diese Tiere einzeln gejagt werden (z.B. Wildschweine).
Bei baulichen Veränderungen müssen vorher die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs im Hinblick
auf dessen Auswirkungen auf die Umwelt abgewogen sowie gegebenenfalls
Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit in
der näheren Umgebung umgesetzt werden und in ihrer Wirkung einen tatsächlichen Ausgleich
schaffen. Es werden Ausgleichsflächen an anderen Orten vorausgesetzt. In jedem Falle ist ihre
Durchführung von den Bauaufsichtsbehörden zu sorgfältig überwachen.
55
Bei der energetischen Sanierung sind bisher nur geringfügige Erfolge bei der Einsparung von
Primärenergieträgern zu verzeichnen. Um die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude auf ein
angemessenes Niveau zu bringen, halten die Jungen Liberalen eine Vielzahl von Maßnahmen
für notwendig:
56
1. Sanierung nur von nachweislich dafür geeigneten Gebäuden;
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2. Die Schaffung von dezentralen Kraft-Wärme-Anlagen;
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3. Energieeffiziente Beleuchtung und Technik.
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63
Die Jungen Liberalen fordern zudem die Schaffung der papierlosen Verwaltung. Es sollte die
Möglichkeit geschaffen werden Behördenpost rechtssicher per Mail zuzustellen und Formulare
bequem online auszufüllen. Dafür sollen spezielle Identifikationsmöglichkeiten getestet werden.
Datenschutz sollte dennoch in höchstem Maß gewährleistet werden. Auf Antrag, z.B. wenn der
Antragsteller keine E-Mail-Adresse hat, soll weiterhin die Zustellung per Post möglich sein.
64
2.Wirtschaftliche Dimension
65
Entscheidende Merkmale einer ökonomischen Nachhaltigkeit sind die Prinzipien Verantwortung
und Dauerhaftigkeit. Keine ökonomische Handlung sollte ein Gesamtsystem so nachhaltig
negativ prägen, dass folgende Generationen keine Chance haben, eigene Unternehmen zu
gründen, Arbeitsplätze zu haben oder von Ressourcen zu wirtschaften, die andere vorherige
Generationen bereits verbraucht haben.
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Die Finanzkrise 2007 stürzte den Finanzmarkt in eine Krise besonderen Ausmaßes, die sich
schnell auch auf andere Märkte ausbreitete. Ein Großteil des Finanzmarktes wurde von
Produkten dominiert, die über einen kaum noch vorhandenen realen Gegenwert verfügten,
keinerlei Niederschlag in der "Realwirtschaft" aufwiesen und zum Teil schlichtweg auch von den
Handelnden nicht mehr verstanden wurden. Wir Jungen Liberalen setzen uns für ein
verantwortungsvolles, nachhaltiges und effektives Handeln aller Akteure auf dem Markt ein. Wir
fordern, dass staatliche Akteure endlich ihre Rolle im Sinne einer nachhaltigen Ökonomie finden
und sich nicht von flüchtigen öffentlichen Meinungen tragen lassen, die es verhindern, weiter als
bis zur nächsten Wahl zu denken.
79
Der Staat als Schiedsrichter und Garant einer nachhaltigen Ökonomie.
80
Wir Liberale sind davon überzeugt, dass Private die besseren Unternehmer sind. Wir sehen es
nicht als die Aufgabe des Staates, als wirtschaftlicher Unternehmer aufzutreten. Vielmehr, und
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das ist die Aufgabe, die wir Jungen Liberalen dem Staat zuweisen wollen, ist er Garant,
Schiedsrichter und manchmal auch Überwacher eines fairen und offenen Marktes, der die
persönliche Freiheit jedes Einzelnen bewahrt und sie in Einklang mit der unternehmerischen
Freiheit der Akteure bringt. Dazu gehören die verschiedensten Vorschriften unter anderem aus
dem Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrecht, aber auch zum Beispiel des Arbeits- und
Umweltschutzes. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen tragen auf lange Sicht dazu
bei, dass ein Markt nachhaltig offen bleibt, dass die Möglichkeit zu Markteintritten bestehen bleibt
und dass zukünftige Generationen junger Menschen sich am wirtschaftlichen Wettbewerb als
Ausdruck ihrer persönlichen Entfaltung beteiligen können. Selbstverständlich sollte zu diesem
Zweck der Staat sich auch seinen eigenen Regeln unterwerfen: Staatliche Monopole müssen
beseitigt werden und überall dort, wo der Staat als wirtschaftlicher Akteur auftritt, darf er sich
keine Vorteile gegenüber seinen privaten Konkurrenten verschaffen. Der Umweltschutz bringt
einen zentralen Aspekt der Nachhaltigkeit zum Ausdruck: Ohne schonenden Umgang mit der
Umwelt und Ressourcen wird es zukünftigen Generationen junger Menschen nicht mehr möglich
sein, ebenso wie die jetzigen Generationen am wirtschaftlichen Handeln und Leben
teilzunehmen und sie werden ihrer zukünftigen Entfaltungsräumen unwiderruflich beraubt.
Arbeitsschutz ist ebenfalls ein zentraler Aspekt einer nachhaltigen Ökonomie: Wir Junge Liberale
stehen seit jeher für den Schutz der körperlichen Integrität, der Freiheit und der Würde jedes
Einzelnen ein. Gerade dem, der sich in einer schwächeren Position befindet und vielleicht sogar
in seiner Position "ausgeliefert" ist, wollen Liberale helfen und für seine individuelle Freiheit
einstehen. Wenn also die Gefahr besteht, dass die persönliche und individuelle Freiheit des
Einzelnen über Gebühr bedroht wird, auch durch die wirtschaftliche Macht eines wirtschaftlichen
Akteurs, fordern wir Junge Liberale eben solche Vorschriften des Arbeits- und
Wettbewerbsschutzes, die einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ausgleich bewirken können.
Denn nur dem mit Schutz der Freiheit eines jeden Einzelnen lässt sich eine Wirtschaftspolitik
betreiben, die auch für zukünftige Generationen alle Chancen bereithält.
119
Gleichzeitig fordern wir Junge Liberale aber auch die (wirtschaftliche) Entfaltungsfreiheit der
Unternehmer nicht einseitig durch zu strenge Vorschriften und zu starke Bürokratiesierungen
außer Acht zu lassen. Nachhaltige Ökonomie im Sinne einer ausgewogenen und auf
langfristigen Erfolg ausgelegten wirtschaftlichen Tätigkeit, mit der Möglichkeit eines jeden
Einzelnen zur persönlichen Entfaltung und zur Verfolgung seines eigenen höchstpersönlichen
"Weges zum Glück", bedeutet ein dynamisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen
Interessen herzustellen. Wir wollen einen nachhaltigen Arbeitsmarkt, der den Herausforderungen
des demographischen Wandels begegnet, indem insbesondere qualifizierte Zuwanderung und
eine Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt forciert werden. Aussagen wie "das haben
wir schon immer so gemacht" gehören nicht zu einer liberalen und dadurch vor allem
nachhaltigen Wirtschaftspolitik. In diesem Sinne ist es unerlässlich, Bürokratie abzubauen,
Vorschriften zu verschlanken und auch sprachlich zu vereinfachen.
120
Der Staat als Akteur auf dem Markt.
121
Alleine
im
letzten
Beteiligungsbericht
aus
dem
Jahr
2015
berichtete
das
Bundesfinanzministerium über 673 Beteiligungen (Stand: 2014) an rechtlich selbständigen
Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Einige davon gerade im wissenschaftlichen,
sozialen und auch gesundheitlichem Bereich sind sicherlich sinnvoll und sogar notwendig. Aber
gerade das Beispiel der Commerzbank AG zeigt, wie staatliche Beteiligungen abzulehnen sind.
Der Bund hatte die Commerzbank in der Finanzkrise im Jahr 2009 mit mehr als 18 Milliarden
Euro gestützt. Heute hält er noch 17 Prozent an der Bank. Um den Einstandspreis des Bundes
wieder zu erreichen, müsste der Preis pro Aktie der Commerzbank auf knapp 26 Euro steigen.
Gegenwärtig liegt dieser aber bei etwas über acht Euro (Stand: 8.3.2016). Dabei stört uns nicht
nur der vordergründige und offensichtliche Aspekt, ob sich solche Ausgaben letztlich überhaupt
rechnen, sondern auch der Aspekt der Fairness und der nachhaltigen Ökonomie: "Gerettet"
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143
werden nur große Unternehmen; kleine Unternehmen werden in der Regel ihrem Schicksal und
damit im Extremfall der Insolvenz überlassen. Manche Unternehmen tragen somit im Zweifel kein
Risiko und müssen sich der wirtschaftlichen Entwicklung nicht wie kleine Unternehmen
anpassen. Den nachfolgenden Generationen wird damit eine Wirtschaftswelt hinterlassen, in der
Unternehmen vielfach nur durch Steuergelder, aber nicht durch Innovationen, Investitionen und
die persönliche Entfaltung von kreativen Menschen am Leben gehalten werden. Wir Jungen
Liberalen fordern daher, die Beteiligung und Rettung von Unternehmen auf ein Mindestmaß
herunterzufahren, bestehende Beteiligungen zu beenden und die oben beschriebene Rolle des
Staates als Schiedsrichter und Garant einzunehmen. Nachhaltige Ökonomie für die nächsten
Generationen kann nur durch Unternehmen funktionieren, die auf eigenen Beinen stehen und die
es einem jeden Einzelnen erlauben, ohne Gelder des Staates seine eigenen persönlichen Ideen
zu entfalten.
144
Der Staat als Motivator.
145
158
Neben all diesen Forderungen, die nur der Staat umsetzen kann, gibt es eine zentrale
Forderung, die nur im Zusammenhang mit uns allen umgesetzt werden kann: Die Motivation von
Menschen, Mut zu beweisen und eigene Projekte und Unternehmen zu starten und sich zu
entfalten. Nur wenn wir als Gesellschaft im Zusammenspiel mit dem Staat das Scheitern eines
jungen Menschen nicht mehr als Makel und "K.O.-Kriterium" für weitere Projekte ansehen,
werden wir mehr Menschen dafür begeistern können, Verantwortung für eigene Projekte und
Unternehmungen zu übernehmen. Eine nachhaltige und auf langfristigen Erfolg ausgerichtete
Ökonomie ist nie mit einem derzeitigen Status zufrieden, sondern wird immer durch ehrgeizige
und kreative Menschen zu neuen Höchstleistungen und Entwicklungen angetrieben. Wir Jungen
Liberalen
möchten
allen
Menschen
mit
dem
entsprechenden
Ehrgeiz,
Verantwortungsbewusstsein und der notwenigen Leistungsbereitschaft und Kreativität helfen,
ihre Ideen in die Tat umzusetzen und sich zu entfalten. Wir möchten sie in einem
gesellschaftlichen Prozess dazu ermutigen, ihre Chancen im Sinne einer nachhaltigen Ökonomie
zu ergreifen.
159
3.Haushaltspolitische Dimension
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Die Jungen Liberalen setzen sich für einen Bundeshaushalt ein, der Schulden ab- statt aufbaut.
161
167
Die Jungen Liberalen sehen die Gefahr, dass eine nachhaltige Zukunftsgestaltung durch eine
überbordende Bürokratie und Aufgabenwahrnehmung durch den Staat beeinträchtigt wird. Die
Jungen Liberalen fordern daher dem Bundesrechnungshof die Kompetenz zu verleihen, die
Sinnhaftigkeit sämtlicher vom Staat ausgeführten Aufgaben dahingehend zu überprüfen, ob
diese nicht von privaten Unternehmen gleichwertig erbracht werden können. Wird festgestellt,
dass die Notwendigkeit einer staatlichen Aufgabenerfüllung besteht, muss der Staat dieser
vollumfänglich gerecht werden.
168
4. Wissenschaft und Forschung
169
173
Wir Liberale setzen bei dem Nachhaltigkeitsverständinis ebenso auf Kreativität, Fortschrittswillen,
Innovation und Forscherdrang. Der Erfindergeist, welcher bisher geglaubte Grenzen überwunden
hat, muss auch künftige Herausforderungen angehen können. Für die Eigeninitiative der
Wirtschaft, vermehrt in Forschung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu setzen, muss
der Staat geeignete, Anreiz setzende Rahmenbedingungen schaffen.
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Darunter verstehen wir:
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1. Bildung und Forschung als Zentrale Ressource
1. vorbehaltsfreie Schule - Stärkung des Vertrauens in Forschung und Technik ohne
Denkverbote
2. steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für Forschung und Entwicklung der
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Unternehmen
3. Ausbau internationaler Kooperation im Bereich Innovation
4. Entbürokratisierung der Anerkennungsverfahren bei Ausländischen
Bildungsabschlüssen
5. Punktesystem für eine gerechte Zuwanderung von Hochqualifizierten und
Fachkräften
1. Nachhaltige Energiepolitik für Mensch und Wirtschaft
1. Investitionen in ergebnisoffene Forschung im Bereich Energietechnologien
2. Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beenden –
marktwirtschaftlichen Strommarkt etablieren
3. Energieeffizienzforschung stärken
4. steuerliche Absetzbarkeit der Energetischen Sanierung endlich umsetzen
5. mehrsäulige Förderung schadstoffmindernden Mobilitätskonzepten
6. mehr Effizienz durch eine europäische Energieversorgung und –politik
1. Leistungsfähige Infrastruktur
1. Ausbau der Infrastruktur nach Kosten-Nutzen Prinzip
2. Telematikausbau inklusive "Intelligenter Straße" fördern
3. intelligente Ampelschaltungen helfen, den Verkehrsfluss zu verbessern
4. Ausbau der Schieneninfrastruktur, konkret verbesserte Anbindung Sachsens an
Fernverkehrsnetz, weitere Elektrifizierung (bspw. Leipzig – Chemnitz)
5. die indirekte Subventionierung des Fernbusmarktes durch den Verzicht auf eine
Maut muss beendet werden
201
5.Gesellschaftliche Dimension
202
204
Damit Entscheidungen im Sinne einer nachhaltigen Gesellschaft getroffen werden können,
bedarf es einer wehrhaften Demokratie, einer Gesellschaft, die Pluralismus zulässt und einen
Staat, der Bildung als "Lebenslanges Lernen" versteht.
205
Eine stabile Demokratie benötigt einen Wertekonsens.
206
217
Ein grundlegender politischer Wertekonsens ist anzustreben. Dieser Konsens schließt ein, dass
alle Personen ein natürliches Recht besitzen, d.h. mit gewissen unantastbaren Rechten
ausgestattet sind. Dieses natürliche Recht, verankert in den Menschenrechten, beinhaltet die
Gesamtheit der Ansprüche auf Unversehrtheit und Gleichbehandlung, die der Mensch als
solcher an den Staat erhebt und deren Gewährleistung er von ihm verlangt. Nur unter diesen
Bedingungen kann es gelingen, den Nachhaltigkeitsgedanken in der Gesellschaft zu verankern.
Daher müssen diese Menschenrechte in der Demokratie gegenüber Parteien und politischen
Gruppen verteidigt werden. Als Liberale betonen wir, dass wir diese Rechte aus der Aufklärung
in unserem Land auf alle Menschen angewandt sehen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft,
Herkunft oder sexueller Ausrichtung. Bewussten Verletzungen dieses Wertekonsenses sowohl
durch politische Parteien als auch durch politische und religiöse Gruppen treten die Jungen
Liberalen offen entgegen.
218
Pluralismus als Garant einer innovativen Gesellschaft.
219
Eine Gesellschaft, die den nachkommenden Generationen weitgehend wenig vorbestimmte
Handlungsspielräume hinterlassen möchte, sollte Pluralismus ermöglichen. Ihn als eine Form
gesellschaftlicher Innovationsfähigkeit zu begreifen, garantiert vielfältige Lösungsansätze für
ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen der Zukunft. Die
Erneuerung einer Gesellschaft fußt schließlich auf Syntheseeffekten ihrer einzelnen Mitglieder.
Je freier sich Menschen entfalten können, desto innovativer sind auch Lösungsansätze aus der
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Gesellschaft heraus. Da die Idee der Nachhaltigkeit den Erhalt von Ressourcen für die Zukunft
als Maxime beinhaltet, ist Pluralismus in der Gesellschaft eine Grundfeste dieser Idee.
231
Asylsuchende und Flüchtlinge in Deutschland müssen unter dieser Prämisse in die Gesellschaft
integriert werden, d.h. die Gewährung der gleichen Bewegungsfreiheit wie Bundesbürger sowie
der Möglichkeit, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Durch den demographischen Wandel
verändern wir uns zu einer alternden Gesellschaft. Hochaltrige sollten nicht als rein Bedürftige
von der Gesellschaft betrachtet werden, sondern als Menschen mit Erfahrung und Potentiale.
232
Bildung als wesentliche Voraussetzung einer nachhaltigen Gesellschaft.
233
Die Voraussetzung dafür, dass Menschen erkennen, welche ihrer Handlungen welche
Auswirkungen auf ihre und die Zukunft nachfolgender Generationen haben können, ist Bildung.
Eine Veränderung des Bildungssystems hin zur Förderung des Lebenslangen Lernens aller
Menschen ist daher heute notwendig sowohl für die Entwicklung und Wahrung der
Lebenschancen der Menschen als auch für die Zukunftsfähigkeit der Demokratie. Lernen ein
Leben lang bedeutet nicht nur eine höhere Bildungsbeteiligung möglichst vieler Menschen in
allen Lebensphasen. Lebenslanges Lernen bedeutet Lernen als einen ständigen Prozess zu
begreifen, der über das gesamte Leben hinweg eigenverantwortlich gestaltet werden sollte.
Dabei gilt aus liberaler Sicht weiterhin das Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine weitgehende Freiheit
der einzelnen Schulen.
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Die klassischen Lernformen in Schule, beruflicher Ausbildung, Hochschule und Weiterbildung
verlieren dabei nicht ihre Bedeutung. Aber wenn Bildung heißt, ein Leben lang zu lernen, müssen
sich auch die Aufgaben und Strukturen der klassischen Bildungsträger verändern. Eine
zeitgemäße Lernkultur erfordert u.a. neue und mehr Beratungs- und Serviceangebote, aber auch
mehr Flexibilität, Eigenverantwortung sowie neue Formen partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Dazu müssen die Bildungsausgaben für alle Bildungsebenen von den Krippen bis zur
Hochschulen erhöht werden.
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251
Begründung: erfolgt mündlich.
91
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 702
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern, LV Berlin, LV Baden-Württemberg
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Keine Fernbusse der Deutschen Bahn
Die Jungen Liberalen fordern, dass der VEB Deutsche Bahn bis zu seiner schnellstmöglich zu
erfolgenden, vollständigen Privatisierung jegliches Engagement auf dem Fernbus-Markt
unterlässt, statt das Angebot, wie derzeit geplant, auszuweiten und damit in Konkurrenz mit
privaten Unternehmen zu treten.
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Begründung: erfolgt mündlich.
92
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 703
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: BV Köln/Bonn
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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11
Rationaler Lärmschutz statt Grünenfolklore - für ein
Verbot
von
Autobahn-Tempolimits
aus
Lärmschutzgründen!
Die Jungen Liberalen fordern ein Verbot der Einrichtung von Tempolimits auf Autobahnen
aufgrund
von
Lärmschutzbedenken.
Da
Autobahnlärm
erwiesenermaßen
durch
Schwerlasttransporter und nicht durch PKW erzeugt wird, ist ein allgemeines Tempolimit aus
Lärmschutzgründen reine Placebopolitik. Bereits bestehende Tempolimits auf dieser Grundlage
sind sofort abzuschaffen. Die betroffenen Regelungen im Emissions- und Verkehrsrecht sind
dementsprechend anzupassen. Gemeinden sollten vielmehr bei der Ausweisung von
Neubausiedlungen auf ausreichenden Abstand zu bestehenden oder geplanten Trassen achten
und effektive Lärmschutzmaßnahmen in betroffenen Wohngebieten durchführen.
93
Antrag 704
Antrag zum 53. Bundeskongress
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Schleswig-Holstein
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
Kinderblindheit bekämpfen
Gentechnik nutzen
–
Fortschritte
in
3
Infolge eines Mangels von Vitamin A erblinden jedes Jahr bis zu einer halben Million
4
Kinder weltweit. Dieser Mangel resultiert vor allem aus der oft einseitigen Ernährung. Viele
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Familien in Entwicklungsländern können sich nicht mehr als eine Mahlzeit am Tag leisten.
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Eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und anderen wichtigen Nährstoffen ist so
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nicht gegeben.
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Seit Jahren setzen Hilfsorganisationen weltweit auf die Abgabe von Vitamin-A-Präparaten,
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doch führt dies langfristig nicht zu einer Verbesserung der Lebenssituation in den
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Entwicklungsländern, vielmehr schafft es Abhängigkeitsverhältnisse. Die Jungen Liberalen
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fordern deshalb Offenheit für neue Lösungswege.
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Einer dieser Lösungswege kann in der Grünen Gentechnik, hier insbesondere im "Golden
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Rice" liegen. Goldener Reis enthält Beta-Carrotin (Provitamin A), welches der Körper in
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Vitamin A umwandeln kann. Da sich gut die Hälfte der Weltbevölkerung vornehmlich von
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Reis ernährt und der Goldene Reis durch seine Entdecker kostenfrei zur Verfügung
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gestellt wird, kann dies zu einer günstigen Alternative werden.
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Die Jungen Liberalen nehmen aber auch die Ängste der Bürger wahr.
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Wir fordern daher, dass vor der Einführung des Goldenen Reis Langzeitstudien
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durchgeführt werden. Des Weiteren sollte ein Anbau in geschützten Bereichen stattfinden,
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um mögliche, unbekannte Veränderungen von weiteren Pflanzen zu verhindern. Positive
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Testergebnisse zeigen nicht nur das Potential des Reis' auf, sondern sorgen auch für
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größere Akzeptanz in der Bevölkerung.
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der
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 705
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: Patrick Guidato, Moritz Völkner, Joachim Krämer, Tim Tressel, Jens Teutrine,
Franziska Brandmann, Florian Kluge, Max Thur, Yannick Tubes, Dennis Staggenborn, Léon
Beck, Charline Kappes, Max Zombeck, Nico Klinger, Björn-Christian Seela, Nemir Alo, Teresa
Widlock, Phil Hackemann, Daniel Steiner, Matthias Morrkopf, Clarisse Höhle, Eva Rickel, Maya
Sastges, Roman Müller-Böhm
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Fortschritt lässt sich nicht verordnen – Für die freie Wahl
der Antriebsart auch nach 2030
Die Jungen Liberalen sprechen sich entschieden für den Erhalt der Wahlfreiheit bei der
Antriebsart von Kraftfahrzeugen und gegen das geplante Neuzulassungsverbot von Benzin- und
Dieselfahrzeugen ab 2030 aus. Technischer Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz verordnen.
Vielmehr fordern wir eine Liberalisierung und Deregulierung des KFZ Marktes und damit auch
verbunden die Gleichbehandlung aller Antriebsarten. Die Umweltverträglichkeit allein auf den
CO2 Ausstoß zu fokussieren halten wir für kurzsichtig und nicht zielführend. Gerade der Abbau
seltener Erden für die Herstellung von Akkus bei Elektrofahrzeugen stellt einen nicht zu
vernachlässigen Umweltfaktor dar, der bei der Betrachtung der Umweltrisiken eines Antriebes
nicht vernachlässigt werden darf.
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 801
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Berlin
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
Optimierung
der
Unternehmensmitbestimmung
Deutschen
8
Die Jungen Liberalen betrachten mit Sorge die zunehmende Flucht deutscher
Kapitalgesellschaften in die Rechtsform der SE. Treibendes Motiv dieser Strukturentscheidung
ist häufig der Ausstieg aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell, das es durch die
Repräsentation
ausschließlich
inländischer
Arbeitnehmer
und
die
fehlende
Verhandlungsmöglichkeit regelmäßig erschwert, eine für das individuelle Unternehmen optimale
Mitbestimmungslösung einvernehmlich festzulegen.
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Wir fordern daher eine Modernisierung der unternehmerischen Arbeitnehmermitbestimmung:
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1. Eine Verhandlungslösung nach dem Vorbild des SE-BeteiligungsGesetzes für
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und personenidentische GmbH & Co. KGs deutscher
Rechtsform mit mehr als 500 Angestellten.
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2. Im Falle, dass keine Einigung erzielt wird, soll:
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Der Anteil an Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten von
Unternehmen jeglicher deutscher Gesellschaftsform, die mehr als 500 Angestellte
beschäftigen, 1/3 der Aufsichtsratsposten betragen.
Es
innerhalb
des
Arbeitnehmeranteils
kein
verpflichtendes
Gewerkschaftsvertreterkontingent geben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende kein doppeltes Stimmrecht mehr innehalten. Da lediglich
eine Drittelmitbestimmung vorliegt, ist die Mehrheit für die Seite der Anteilseigner auch
ohne diese Regelung schon gegeben.
3. Die Sonderregelungen für Unternehmen der Montanindustrie abzuschaffen.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 802
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Bayern
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Liberale Gewerkschaft
2
Präambel
3
Liberale
Gewerkschaftspolitik
fußt
auf
der
Idee
einer
eigenverantwortlichen
Arbeitnehmervertretung – unabhängig von wirtschaftlichen und staatlichen Einflüssen.
Gewerkschaften sind Partnerschaftsorganisationen der Arbeitnehmer und die freien
Vertragspartner des Arbeitgebers. Die Sicherstellung eines sozialen Sicherungsnetzes bei
Krankheit und Alter ist – unabhängig von jedweder staatlicher Sozialpolitik – das Ergebnis
genossenschaftlicher Angebote einiger Gewerkschaften.
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Freie Gewerkschaften sind das Ergebnis einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Sozialistische
Systeme haben die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer schon immer eingeschränkt. Für die
Jungen Liberalen steht fest: Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geht Hand in Hand mit
dem Bekenntnis zum System der Gewerkschaft.
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Die Koalitionsfreiheit ist Garant für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Wir JuLis möchten den Kampf, den Liberale nach den Koalitionsverboten des Obrigkeitsstaates
führten, fortsetzen und die Rechte und Pflichten der modernen Gewerkschaft verteidigt wissen.
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Allgemein
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Die deutschen Gewerkschaften bekennen sich in ihren Grundsatzprogrammen zur
Unabhängigkeit gegenüber Staat und politischen Parteien. Sie können ihre Aufgaben im
Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann erfüllen, wenn sie sich diese
Unabhängigkeit auch im Alltag bewahren. Die Abhängigkeit von Parteien bildet für
Gewerkschaftsfunktionäre den Nährboden für Postenschieberei und Karrieresprungbretter, für
parteipolitisch aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer birgt sie die Gefahr von politisch
motivierten Anschlussreaktionen durch den Arbeitgeber. Der eigentliche Sinn der
Gewerkschaftsarbeit könnte umgekehrt werden, was die Jungen Liberalen als große Gefahr
betrachten.
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Die Zuständigkeit der Gewerkschaften hört jedoch nicht beim einzelnen Arbeitnehmer auf. Das
Bewusstsein über ihre weitgehende Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung, für
Wachstum, Beschäftigung und Geldwertstabilität im Sinne der Allgemeinheit ist unverzichtbar.
Die Jungen Liberalen fordern die deutschen Gewerkschaften folglich dazu auf, ihre demütige
Haltung gegenüber politischen Parteien zu unterlassen, und sich nicht mit Wahlgeschenken
zufrieden zu geben. Eine mitregierende SPD darf nicht der bessere DGB sein.
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Tarifautonomie
33
Eine Alternative zur Tarifautonomie gibt es für die Jungen Liberalen nicht. Für uns gehören
Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen
zusammen. Staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie, auch eine staatliche Schlichtung, lehnen
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wir entschieden ab. Eine staatliche Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse
stellt einen unverhältnismäßigen Angriff auf die Tarifautonomie dar und beschneidet in letzter
Konsequenz die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen. Das System der
freien Lohn- und Preisbildung setzt die Möglichkeit des Arbeitskampfes mit der Gleichheit für
jede der beiden Tarifvertragsparteien voraus. Wir lehnen ein Verbot von Arbeitsniederlegung im
gleichen Maße ab, wie ein Aussperrungsverbot für Betriebe. Wer die Tarifautonomie bejaht,
muss auch die Freiheit zum Arbeitskampf und das Prinzip der gleichen Voraussetzungen
bejahen. Unter dem Recht der Arbeitsniederlegung beim Streik verstehen wir Junge Liberale
aber nicht darüber hinausgehende Blockademaßnahmen, die dazu dienen einen Betrieb lahm
zulegen und andere Arbeitnehmer bzw. Streikbrecher von ihrer Arbeit abzuhalten. Hier muss der
Staat einen Missbrauch des Streikrechts verhindern.
47
Wahlfreiheit
48
Die Jungen Liberalen lehnen Tarifeinheiten ab. Die Koalitionsfreiheit gewährleistet es den
Bürgerinnen und Bürgern, einer Koalition ihrer Wahl beitreten zu können. Sie gilt somit für alle
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, unabhängig von ihrer Größe und unabhängig von
der Frage, ob es aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Interessen sinnvoll ist, wenn auf ihrer
Seite verschiedene Gewerkschaften verhandeln. Monopolansprüche, die andere und kleinere
Gewerkschaftsgruppierungen ausschließen wollen, sind mit der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar
und sie widersprechen den Prinzipien der pluralistischen Gesellschaft.
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Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nur zwischen Koalitionen wählen sondern auch frei
entscheiden, keiner Koalition beizutreten, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Diese
negative
Koalitionsfreiheit
verhindert
eine
arbeitsrechtliche
Diskriminierung
von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht einer bestimmten Koalition angehören.
Versuche, diese Option aus Eigeninteresse aufzulockern, lehnen die Jungen Liberalen ab. Aus
liberaler Sicht müssen die Gewerkschaften die Arbeitnehmer durch ihre Leistung zum Beitritt
überzeugen. Der von uns vertretene Koalitionspluralismus ermöglicht dabei Leistungswettbewerb
und Wahlfreiheit für den einzelnen Arbeitnehmer.
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Kooperation statt Intervention
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Nicht nur die Sozialpolitiker, sondern auch die Gewerkschaften müssen sich heute die Frage
stellen, ob der stetig wachsende Einfluss des Staates auf die Sozialpolitik der beste Garant für
die soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Die JuLis möchten sich
gemeinsam mit den Gewerkschaften Gedanken darüber machen, inwieweit Kooperationen
künftig verstärkt an die Stelle staatlicher Intervention treten können. In unserer freiheitlichen
Gesellschaft unterliegen die Funktionsmöglichkeiten der Gewerkschaften für den einzelnen
einem stetigen Wandel.
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Die Jungen Liberalen möchten zukünftig dafür sorgen, dass diese Freiheiten auf beiden Seiten
erhalten bleiben. Wir wollen den freiheitlichen Sozialstaat mit starken und unabhängigen
Gewerkschaften als Alternative zum Versorgungsstaat, der für die Gestaltung der Sozialpolitik im
Zusammenwirken der gesellschaftlichen Kräfte im staatsfreien Raum keinen Platz lässt.
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Begründung: erfolgt mündlich
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Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 803
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Thüringen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
2
Ehrlich, fair, eigenständig: Föderale Finanzbeziehungen in
Deutschland liberal neu gestalten
12
Die Jungen Liberalen fordern mehr Ehrlichkeit und Fairness in den föderalen Finanzbeziehungen
in Deutschland sowie eine stärkere Eigenständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften. Wir
sprechen uns für eine Neugestaltung der Finanzstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen
aus, bei der zukünftig Mischfinanzierungen und geteilte finanzielle Zuständigkeiten, u.a. über
Entflechtungsmittel, soweit wie möglich vermieden werden sollen. Für uns sind solide öffentliche
Finanzen und eine starke Eigenverantwortung im Föderalismus zwei Seiten einer Medaille. Wir
fordern als Junge Liberale eine grundlegende Gemeindefinanzreform und eine liberale
Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Für uns muss dabei der Wettbewerb
zwischen den Bundesländern und den Kommunen sowie die Finanzautonomie sowohl auf der
Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite gestärkt werden.
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Die Jungen Liberalen fordern konkret:
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Mehr Ehrlichkeit:
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Schulden- und Steuerbremse einführen. Eine Politik, die rechnen kann und ein Staat,
der Verantwortung für alle Generationen übernimmt, sollten stets im Sinne der
Haushaltsehrlichkeit nach dem Grundsatz handeln, nicht mehr auszugeben als sie
einnehmen. Die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Kommunen sollen dabei durch
verfassungsrechtliche Schuldenbremsen zur Sparsamkeit angeleitet werden. Die Politik
belastet die Bürger und Unternehmen direkt mit immer höheren Steuern und Abgaben
oder indirekt, etwa durch die kalte Progression. Zum Schutz der Bürger fordern die
Jungen Liberalen daher eine Steuerbremse im Grundgesetz. Danach soll es dem Staat
verboten sein, über Ertragsteuern zukünftig mehr als die Hälfte der Erträge einer Person
zu vereinnahmen.
Solidaritätszuschlag abschaffen. Die Jungen Liberalen fordern beginnend ab dem Jahr
2017, die schrittweise Absenkung des Solidaritätszuschlages bis hin zu seiner
vollständigen Abschaffung im Rahmen der Beendigung des "Solidarpaktes II" im Jahr
2019. Politische Forderungen, zukünftig das Aufkommen des Solidaritätszuschlages über
2019 hinaus sachlich einem anderen Verwendungszweck (u.a. Klima-Soli,
Flüchtlings-Soli oder Infrastruktur-Soli) zuzuführen oder eine Kompensation, bspw. in
Form einer Integration in den Einkommensteuertarif, werden abgelehnt.
Gesetzgebungs- und Ertragshoheit zusammenführen. Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein Steuerstaat, deren Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit
sowie die Verteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen des
Finanzverfassungsrechts geregelt sind. Die Jungen Liberalen fordern für Steuerarten,
deren Ertragshoheit nach dem Trennsystem vollständig den Ländern zugeordnet ist, die
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Gesetzgebungs- und Ertragshoheit gleichermaßen bei den Ländern zusammenzuführen.
Damit werden die Länder berechtigt, über Erhebung, Ausgestaltung oder Höhe der
jeweiligen Steuerart in Eigenverantwortung zu entscheiden.
Mehr Fairness:
Altschuldenfonds ablehnen. In einem von anderen Parteien geforderten Schuldenfonds
sollen zukünftig die Tilgungs- und Zinslasten von Altschulden der Gebietskörperschaften
vergemeinschaftet werden. Die Jungen Liberalen lehnen einen solchen
Altschuldentilgungsfonds sowie die Vergabe von Bundesmitteln auf Basis bestimmter
Schuldenarten (z. B. kommunaler Kassenkredite) strikt ab. Eigenverantwortliche
Entscheidungsfindung und das Haftungsprinzip für daraus entstehende Konsequenzen
sind für uns untrennbar. Wer in der Vergangenheit Schulden gemacht hat, muss selbst
dafür geradestehen!
Kommunale Finanzkraft voll einbeziehen. Keine halben, 64- oder 75-prozentigen
Sachen: Die Jungen Liberalen fordern die Einbeziehung von 100 Prozent der
kommunalen Finanzkraft bei der Ermittlung der Finanzkraftmesszahl der Länder im
Länderfinanzausgleich und keine Basar-ähnlichen Verhandlungen über Prozentpunkte.
Zur Fairness der Ermittlung der tatsächlichen Einnahmen, welche auch die steuerliche
Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmen widerspiegelt, zählt vor allem die
Transparenz
über
die
wahre
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit
aller
Gebietskörperschaften.
Die
Gewährung
von
Umsatzsteuervorwegausgleich
abschaffen.
Umsatzsteuer-Ergänzungsanteilen (der sogenannte "Vorwegausgleich") verzerrt
willkürlich den eigentlichen Finanzausgleich und verhindert eine ehrliche, öffentliche und
grundsätzliche Debatte über eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aller
Gebietskörperschaften sowie über die Finanzströme in Deutschland. Die Jungen
Liberalen fordern hierbei Ehrlichkeit und Transparenz: Der Umsatzsteuervorwegausgleich
sollte abgeschafft und stattdessen ein weniger starker und linearer Ausgleichstarif auf der
Ebene des Länderfinanzausgleichs eingeführt werden.
Mehr Eigenständigkeit:
Eigene Hebesatzrechte für die Länder einführen. Die Jungen Liberalen fordern die
Einführung von Zuschlags- und Abschlagsrechten zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer für die jeweiligen Länder innerhalb eines bundesgesetzlich definierten
und langsam zu vergrößernden Korridors in Richtung eines eigenverantwortlichen
Wettbewerbsföderalismus.
Insolvenzfähigkeit ermöglichen. Die Jungen Liberalen fordern die schrittweise und
behutsame Einführung der Möglichkeit eines geordneten Insolvenzverfahrens für
Gebietskörperschaften in Deutschland.
Erstattungskultur beenden. Die Jungen Liberalen lehnen die bittstellende
"Erstattungskultur" u.a. kommunaler Sozialausgaben durch den Bund (bspw.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) als Aushöhlung der kommunalen
Selbstverwaltung ab. Stattdessen wird eine generelle, bessere Finanzausstattung der
Kommunen, z. B. über höhere Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern,
gefordert.
Umfassende Gemeindefinanzreform angehen und echte Kommunalsteuer
einführen. Die Jungen Liberalen fordern eine umfassende Gemeindefinanzreform. Dies
umfasst u.a. die Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit der
eigenverantwortlichen Erhebung einer Kommunalsteuer im Sinne einer Annexsteuer,
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einem eigenen kommunalen Hebesatz auf die Lohn-, Einkommen- und
Körperschaftsteuer. Durch die Abschaffung der Gewerbesteuer ermöglicht in diesem
Zusammenhang das kommunale Zuschlagsrecht an der Lohn-, Einkommen- und
Körperschaftsteuer einen echten Wettbewerb zwischen den Kommunen. Bei der
Ausgestaltung der Gemeindefinanzreform müssen dabei strikt die Kriterien der
Einführung einer Steuerbremse beachtet werden. Mit der Ersetzung der Gewerbesteuer
wird auch die kommunale Abführung der Gewerbesteuerumlage an Länder und Bund
abgeschafft.
92
Begründung:
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Erfolgt mündlich
101
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 804
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Hessen
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
1
Keine Kaufpra?mie fu?r Elektroautos
2
Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Kaufprämie für Elektroautos.
3
Begründung
Die Nachfrage nach Elektroautos ist in Deutschland nach wie vor gering. Die Befürworter der
Kaufprämie argumentieren, dass ohne Anreize das Ziel der Bundesregierung verfehlt würde, die
Zahl der Elektroautos auf Deutschlands Straßen bis 2020 auf 1 Mio. Einheiten zu steigern. Dies
ist ein schwaches Argument, da dieses Ziel beliebig festgesetzt wurde und vorrangig
symbolischen Charakter hat.
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Bei Betrachtung der Vermeidungskosten für CO2 fällt auf, dass diese bei der Elektromobilität
besonders hoch ausfallen. Würden die Finanzmittel statt in eine Kaufprämie in andere
Maßnahmen mit geringeren Vermeidungskosten investiert, so würde eine erhebliche
Verbesserung in Bezug auf die Umwelt-Auswirkungen erzielt werden. Zudem sind ökologische
Aspekte des Straßenverkehrs bereits durch CO2-Grenzwerte für PKW, die Energiesteuer
(Mineralölsteuer) und die Kfz-Steuer, adressiert worden.
Letztlich handelt es sich bei Kaufprämien um einen Markteingriff, der eine bestimmte
Technologie begünstigt, von der die Politik heute nicht wissen kann, wann und ob sie sich ohne
Subvention im Markt behaupten kann. Die nach Einführung der Prämie weiterhin ernüchternden
Kaufzahlen stellen dies zusätzlich in Frage.
102
Antrag zum 53. Bundeskongress
Antrag 805
53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid
Antragsteller: LV Baden-Württemberg
Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________
Der 53. Bundeskongress möge beschließen:
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Fairer Steuerwettbewerb
Wir Junge Liberale bekennen uns erneut zur Forderung nach einem fairen Steuerwettbewerb
zwischen den Staaten. Steuerwettbewerb stellt sicher, dass die wirtschaftliche Freiheit der
Bürger nicht unnötig eingeschränkt wird, indem er Staaten dazu anhält, mit seinen Ressourcen
effizient umzugehen und somit aus den erhobenen Steuern den größtmöglichen Mehrwert für
Bürger und Unternehmen zu schaffen. Daher lehnen wir Einschränkungen des
Steuerwettbewerbs, insbesondere europäische Mindeststeuersätze, entschieden ab. Allerdings
müssen dabei gleiche Regeln jeweils für alle Bürger und alle Unternehmen gelten. Niemand
sollte durch die Wahl der Rechtsform oder individueller Begünstigung oder Benachteiligung
diskriminiert werden. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission Schritte zur Durchsetzung des
Universalitätsprinzips über den Weg des Beihilferechts unternimmt und fordern die Schaffung
rechtlicher Rahmenbedingungen, welche dies zukünftig überflüssig machen. Als solche sehen
wir insbesondere an:
1. Internationale Steuerstandards, um der Steuervermeidung von Privatpersonen und
Unternehmen entgegen zu wirken. Als erster Schritt sollte in der Europäischen Union
eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage sowie eine
EU-Richtlinie gegen die Erosion der Bemessungsgrundlagen durch die Verlagerung von
Gewinnen geschaffen werden.
2. Die Steuerflucht Weniger aus ihrer Verantwortung führt zu einer höheren Steuerlast der
Ehrlichen. Wir fordern den Einsatz ausreichend zahlreicher und qualifizierter,
unabhängiger Steuerfahnder sowie bei Rechtsbrüchen abschreckend hohe Strafen.
Darüber hinaus fordern wir bei multinationalen Konzernen eine länderspezifische
Berichtspflicht sowie grenzübergreifende Kooperation zur Rechnungsprüfung.
3. Die radikale Vereinfachung des Steuersystems, damit sich die Steuersysteme
befreundeter Staaten nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen. Hierzu zählen wir die
weitgehende Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und Lenkungssteuern sowie die
Vereinfachung von Gewinnermittlungsvorschriften.
4. Die Ausgestaltung von bilateralen Verträgen und des Außensteuerrechts dahingehend,
dass sowohl unternehmerische Umsätze als auch Gewinne dort besteuert werden, wo die
Wertschöpfung stattfindet.
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