RE:CHARGED 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober ANTRAGSBUCH www.julis.de TAGUNGSADRESSE Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte, liebe Freundinnen und Freunde, im Namen des Bundesvorstandes der Jungen Liberalen lade ich herzlich zum 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 im Energiepark Hirschaid ein. MIT BESTEN GRÜSSEN Konstantin Kuhle Bundesvorsitzender Energiepark Hirschaid Leimhüll 8 96114 Hirschaid ORGANISATION Nicole Tiedemann, Bundesgeschäftsführerin für Organisation Tel.: 0160 93477617 Ria Schröder, Stellv. Bundesvorsitzende für Organisation Tel.: 0151 61225235 PRESSEBETREUUNG Florian Philipp Ott, Stellv. Bundesvorsitzender Tel.: 0177 – 40 69 700 BUNDESGESCHÄFTSSTELLE Reinhardtstraße 14 10117 Berlin Tel.: 030 – 680 78 55 0 Fax: 030 – 680 78 55 22 [email protected] RE:CHARGE 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober TAGESORDNUNG ORGANISATORISCHE HINWEISE FREITAG, 28. OKTOBER 2016 11. Nachwahlen zum Bundesvorstand // EN:ERGY TALK 12. Anträge zur Änderung von Satzung und Geschäftsordnung Tour durch den Energiepark mit Inhaber und Vorstand Frank Seuling, mit anschließendem Raum für Diskussion Treffpunkt: 19 Uhr im EG Silo (Leimhüll 8, 96114 Hirschaid) SAMSTAG, 29. OKTOBER 2016 Beginn des Kongresses um 9:00 Uhr 01. Eröffnung des Kongresses 02. Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 03. Wahl eines Tagungspräsidiums und der Protokollführer 04. Wahl einer Zählkommission 05. Genehmigung der Tagesordnung 06. Dringlichkeitsanträge 07. Festlegung der Antragsreihenfolge 08. Grußworte 09. Rede des Bundesvorsitzenden Konstantin Kuhle mit Aussprache 10. Rede Wolfgang Kubicki MdL, stv. Bundesvorsitzender der FDP und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, mit Aussprache 13. Antragsberatung Unterbrechung des Kongresses gegen 19:30 Uhr Ab 22 Uhr BuKo-Party im MD Club, Lange Str. 396047 Bamberg Bitte bringt unbedingt einen Lichtbildausweis sowie ggf. ein ausgefülltes und unterschriebenes Aufsichtübertragungsformular mit! SONNTAG, 30. OKTOBER 2016 Fortsetzung des Kongresses um 09:30 Uhr Fortsetzung der Antragsberatung 14. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zu den Kongressen von LYMEC und IFLRY 15. Diskussion zum Bundestagswahlprogramm 2017 der Jungen Liberalen, Phil Hackemann, stv. Bundesvorsitzender 16. Schlusswort des Bundesvorsitzenden Ende des Kongresses gegen 14:30 Uhr ANMELDUNG FÜR GÄSTE UND DELEGIERTE Online unter www.buko.julis.de ANMELDEFRIST 16. Oktober 2016 ANTRAGSFRIST FÜR SACHANTRÄGE Sachanträge zum Bundeskongress können ab sofort über ein Formular auf www. buko.julis.de eingereicht werden. Dies muss bis Freitag, den 08. Oktober um 24:00 Uhr erfolgen. Für die Einreichung von Änderungsanträgen wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Formular auf der Homepage freigeschaltet. Bei Fragen steht Dir Phil ([email protected]) zur Verfügung. DER BUNDESKONGRESS IST ZU TEUER? Bei den JuLis gibt es viele Mitglieder, die zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren. Auch gibt es Mitglieder mit den unterschiedlichsten Berufen. Für manche bedeutet ein Bundeskongress mit den Kosten für An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung eine zu hohe finanzielle Belastung. Wenn Du am Bundeskongress nicht teilnehmen kannst, weil Dir das Wochenende zu teuer ist, kannst Du Konstantin ([email protected]) eine E-Mail schreiben. Gemeinsam finden wir dann vertraulich eine passende Lösung. 3 4 Antragsübersicht 53. Bundeskongress in Hirschaid Satzungsänderungsanträge Nr. Platz Antragstitel Antragsteller S001 Für die JuLis ist man nie zu jung Landesverband Niedersachsen S002 Fortschritt wagen - Elektronische Abstimmungen ermöglichen Bundesvorstand Geschäftsordnungsänderungsanträge Nr. Platz G000 Antragstitel Antragsteller Fortschritt wagen - Elektronische Abstimmungen ermöglichen Bundesvorstand Bildung und Kultur Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 101 Unsere Vision von der ‘Besten Bildung der Welt' Bundesvorstand, BAK Bildung 102 Gegen das Kulturgutschutzgesetz! LV Hessen 103 Einstieg zum Aufstieg - für eine moderne Landesverband Niedersachsen, berufliche Bildung Landesverband Schleswig-Holstein, Landesverband Rheinland-Pfalz Gender und Diversity Nr. Platz 201 Antragstitel Antragsteller Abschaffung des juristischen Geschlechts LV Bayern, BAK Gender und Diversity Gesundheit und Soziales Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 301 Für einen unkomplizierten Start ins Erwachsenenleben BV Köln/Bonn 302 Reformen und Verbesserungen des Scheidungs- und Sorgerechts BV Köln/Bonn 303 Born 2be Free - Individualisierte Geburtsmedizin BAK Innen, Recht und Verbraucherschutz, BAK Bildung und Innovation 304 Faire Startchancen für ein Leben in Freiheit LV Berlin 305 Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende JuLis Bayern 5 306 Einheitliche Standards für Heilverfahren - Keine Abzocke mit staatlichem Siegel Patrick Guidato, Matthias Pergande, Franziska Brandmann, Tim Tressel, Léon Beck 307 Gegen Impfpflicht und für bessere Durchimpfung Jungliberale Aktion Sachsen 308 Langzeitrezepte für chronische Erkrankungen Kreisverband Köln Innen und Recht Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 401 Effektive Notwehr ermöglichen – das Waffenrecht anpassen BV Ostwestfalen-Lippe 402 Integration durch Bildung LV Schleswig-Holstein 403 Zukünftigen Generationen eine Stimme geben LV Bayern, LV Baden-Württemberg 404 Politischer Extremismus in Deutschland LV Bayern 405 Willkommen in der neuen Demokratie Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste LV Bayern, LV Berlin 406 Kinderwünsche erfüllen Tragemutterschaft legalisieren BAK Innen und Recht 407 Gegen ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit LV Hessen 408 Heul doch. Landesverband Brandenburg 409 Raus aus den Schatten! Geheimdienste im Informationszeitalter Junge Liberale Bayern 410 Fahrschulzwang abschaffen LV Schleswig-Holstein, LV Niedersachsen 411 Offene Grenzen Landesverband Niedersachsen 412 Rauchen ist Geschmackssache Jungliberale Aktion Sachsen 413 Für eine öffentliche und transparente Justiz Kreisverband Köln Internationale Politik Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 501 Von Vancouver bis Wladiwostok: Freihandel schaffen, Freiheit erleben und Chancen erkennen! LV Thüringen 502 Ächtung von Atomwaffen LV Schleswig-Holstein 503 Wirksam helfen statt Chancen vergeuden! - Reformansätze in der privaten und staatlichen Entwicklungszusammenarbeit BV Köln/Bonn 6 504 Liberale Perspektiven offener Verfasstheit in einer globalisierten Welt Junge Liberale Ostwestfalen-Lippe 505 Verfassung für die Europäische Union KV Osnabrück-Stadt 506 Den Brexit geordnet umsetzen – EU reformieren und stärken LV Nordrhein-Westfalen Netzpolitik und Medien Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 601 Produzent ist, wer den Spaß bezahlt Landesverband Brandenburg 602 Dem Staat schutzlos ausgeliefert – gegen Verschlüsselungsverbote! LV Nordrhein-Westfalen, LV Berlin Umwelt, Infrastruktur und Innovation Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 701 Liberale Nachhaltigkeit LV Hamburg, LV Sachsen 702 Keine Fernbusse der Deutschen Bahn LV Bayern, LV Berlin, LV Baden-Württemberg 703 Rationaler Lärmschutz statt Grünenfolklore - für ein Verbot von Autobahn-Tempolimits aus Lärmschutzgründen! BV Köln/Bonn 704 Kinderblindheit bekämpfen – Fortschritte LV Schleswig-Holstein in der Gentechnik nutzen 705 Fortschritt lässt sich nicht verordnen – Für die freie Wahl der Antriebsart auch nach 2030 Patrick Guidato, Moritz Völkner, Joachim Krämer, Tim Tressel, Jens Teutrine, Franziska Brandmann, Florian Kluge, Max Thur, Yannick Tubes, Dennis Staggenborn, Léon Beck, Charline Kappes, Max Zombeck, Nico Klinger, Björn-Christian Seela, Nemir Alo, Teresa Widlock, Phil Hackemann, Daniel Steiner, Matthias Morrkopf, Clarisse Höhle, Eva Rickel, Maya Sastges, Roman Müller-Böhm Wirtschaft und Finanzen Nr. Platz Antragstitel Antragsteller 801 Optimierung der Deutschen Unternehmensmitbestimmung LV Berlin 802 Liberale Gewerkschaft LV Bayern 803 Ehrlich, fair, eigenständig: Föderale Finanzbeziehungen in Deutschland liberal neu gestalten LV Thüringen 804 Keine Kaufpra?mie fu?r Elektroautos LV Hessen 7 805 Fairer Steuerwettbewerb LV Baden-Württemberg 8 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag S001 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Landesverband Niedersachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Für die JuLis ist man nie zu jung 2 Ändere §3 (1) der Satzung wie folgt: 3 5 (1) VORAUSSETZUNGEN. Mitglied der Jungen Liberalen kann jeder werden, der mindestens 7 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer politisch konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und Satzungen des Verbandes anerkennt. 6 Begründung: erfolgt mündlich 4 9 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag S002 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Bundesvorstand Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Fortschritt wagen ermöglichen - Elektronische Abstimmungen 3 § 5, Absatz 1 der Satzung wird folgendermaßen geändert: 4 In Satz 1 „sind geheim“ wird ersetzt durch „erfolgen schriftlich“. 5 Sätze 4 und 5 werden ersetzt durch: „Abstimmungen erfolgen nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Organs offen oder geheim (schriftlich oder elektronisch).“ 6 10 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag G000 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Bundesvorstand Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 Fortschritt wagen ermöglichen - Elektronische Abstimmungen § 27 der Geschäftsordnung wird ersetzt durch: 4 5 § 27 Verfahren bei Abstimmungen 6 (1) Abstimmungen erfolgen offen. 7 (2) Eine bestimmte Abstimmung hat geheim zu erfolgen, sofern mindestens zehn Delegierte dies beantragen. Ob die Abstimmung schriftlich oder elektronisch durchgeführt wird, entscheidet das Tagungspräsidium. Es berücksichtigt dabei eine gegebenenfalls vorher getroffene Entscheidung gemäß Absatz 3. Bei Geschäftsordnungsanträgen ist schriftliche Abstimmung unzulässig, auch soweit dadurch eine geheime Abstimmung nicht erfolgen kann; § 28 bleibt unberührt. 8 9 10 11 12 13 14 15 (3) Der Bundeskongress kann beschließen, dass alle Abstimmungen elektronisch erfolgen. Die elektronische Abstimmung erfolgt entweder über Geräte, die den Delegierten auszuhändigen sind, oder über eine mobile Applikation. Der Bundesvorstand trägt Sorge für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Systems. 11 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 101 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Bundesvorstand, BAK Bildung Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Unsere Vision von der ‘Besten Bildung der Welt' 2 Mehr Engagement in der frühkindlichen Bildung 3 Bildung darf nicht erst in der Schule beginnen; denn die entscheidenden Weichenstellungen für den späteren schulischen Erfolg werden schon vorher getroffen. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Daher setzen wir Junge Liberale uns für wesentlich mehr Engagement in der frühkindlichen Bildung ein. Dazu gehört unter anderem auch die schnellstmögliche Implementierung Kindergarten-Qualitätsgesetzes und dessen flächendecke, regelmäßige Evaluation. eines Es muss allen Eltern gleichermaßen möglich sein, ihr Kind in einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder Kinderkrippe zu geben. Daher setzen wir uns für einen massiven Ausbau der Angebote und für die Erweiterung deren Öffnungszeiten (mit dem Ziel der „24-Stunden-Kita“) ein. Für finanziell benachteiligte Eltern sollen bundesweit Gutscheine eingeführt werden, die den Kindern einen ganztägigen Kindergartenbesuch ermöglichen. Die Möglichkeit zur anteiligen Kita-Förderung durch einzelne bzw. mehrere Betriebe muss bestehen. In Kinderkrippen muss das Ziel ein Betreuungsschlüssel von 1:3 sein. 17 Wir sprechen uns für verpflichtende Sprachtests spätestens ein Jahr vor der Einschulung ein, um mögliche Rückstände frühzeitig aufholen zu können. 18 Alternative 1: 19 20 Für Kinder, die in diesem Sprachtest erhebliche Defizite aufweisen, soll der Besuch des letzten Kindergartenjahres („START-Klasse“) verpflichtend sein, um diese beheben zu können. 21 Alternative 2: 22 23 Wir setzen uns für ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr („START-Klasse“) für alle ein, in dem die Kinder auf die Schulzeit vorbereitet werden. 24 Alternative 3: 25 Ab dem vierten Lebensjahr soll eine generelle Kindergartenpflicht bestehen, in der schrittweise auch auf die spätere Schulzeit vorbereitet wird. 16 26 27 28 29 30 31 32 Für die frühkindliche Vorbereitung auf die Schulzeit bedarf es einer verstärkten Kooperation von Kindergärten mit Grundschulen. Ziel ist die Förderung individueller Kompetenzen sowie das Beheben von Defiziten. Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf bzw. Behinderung ist im frühkindlichen Bereich sinnvoll. Hier sind Kitas über den Förderbedarf aufzuklären und (ggfs. externe) Förderkräfte entsprechend zur Verfügung zu stellen. 12 33 34 35 36 Leitungspersonen staatlicher Kindergärten sollen künftig über einen Hochschulabschluss verfügen, der Erziehungskompetenzen, bildungswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse beinhaltet. Es sollen außerdem Möglichkeiten zur akademisierten Aus- und Weiterbildung geschaffen und dabei auch Spezialisierungsmodule angeboten werden. 37 Digitalisierung in der Schule 38 Trotz enormer technischer Fortschritte hinken deutsche Schulen hinterher, was die Digitalisierung im Bildungsbereich betrifft. Wenn absolut notwendige, mediale Kompetenzen Kindern besser vermittelt werden sollen, braucht es dafür auch eine hochklassige technische Ausrüstung. 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Wir Junge Liberale fordern daher, das Bildungssystem in das digitale Zeitalter zu befördern! Dafür wünschen wir uns von den Schulen wesentlich mehr Investitionen in entsprechende Systeme (z.B. Free Wifi, interne Netzwerke) und Geräte (z.B. Tablets, elektronische Tafeln). Von staatlicher Seite sollen dafür die erforderlichen finanziellen Mittel, sowie insbesondere auch die notwendige Infrastruktur (wie bspw. ein Breitbandanschluss) bereitgestellt werden. Schülern sollte es außerdem grundsätzlich ermöglicht werden, ihre eigenen technischen Endgeräte (wie Smartphones und Tablets) mitzubringen und im Unterricht einzusetzen. Auch bei Prüfungen sollen diese künftig – wo im Einzelfall sinnvoll und geeignet (bspw. als Wörterbuch oder Tafelwerk) – zum Einsatz kommen dürfen. Zudem soll künftig verstärkt auch ein Schwerpunkt auf das Erlernen von Methodik und Quellenbeurteilung gelegt werden. Dafür sollen Prüfungen auch als Open-Book”-Tests ausgestaltet werden können. Innovative Technik sollte nicht allein dem Informatikunterricht vorbehalten sein, sondern Einzug in die Wissensvermittlung bzw. -vertiefung möglichst aller Fächer finden, sofern es sinnvoll erscheint. Auch eLearning-Plattformen sollen verstärkt in den Unterricht eingebunden werden. Der Informatikunterricht selbst gehört laufend um wichtige digitale Neuerungen aktualisiert und um essentielle Kompetenzen für die Industrie 4.0, etwa Programmiersprachen, erweitert. Bereits in der Grundschule sollen die Kinder grundlegende Fähigkeiten (wie den Umgang mit Textbearbeitungsprogrammen oder das Zehnfingersystem) sowie wichtige Medienkompetenzen erlernen. Dafür braucht es auch regelmäßige, verpflichtende Fortbildungsprogramme für Lehrer, die auch den Bereich Datenschutz umfassen. 63 Mehr Kursauswahl und Wahlfreiheit für Schüler 64 Wir Junge Liberale wollen mehr als eine bloße Modernisierung der Lehrinhalte und -mittel. Wir wollen auch das Schulsystem selbst revolutionieren und aus der Kreidezeit in die Moderne holen! 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 Wir Junge Liberale glauben an den selbstbestimmten Menschen, der sich innerhalb angemessener Rahmenregelungen stets so frei wie möglich selbst entfalten können sollte. Wir sind der Meinung, dass dieses Prinzip auch in Schulen gelten sollte. Das derzeitige Bildungssystem drängt die Schüler in einen starren, völlig unflexiblen Stundenplan, der von der ersten bis zur letzten Klasse durchgetaktet ist und so gut wie keine Freiheit zulässt. Statt sich in ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen entfalten zu können, erleben die Schüler ein frustrierendes, staatliches System, das vorgibt, in allem besser zu wissen, was gut und wichtig für sie ist, als sie selbst. Nach Abschluss der Schule stehen dadurch viele Jugendliche angesichts dieser plötzlichen ungekannten Wahlfreiheit schlagartig gänzlich unvorbereitet vor der lebensweisenden Entscheidung einer Studien- und Berufswahl. Wer erwartet, dass Jugendliche dabei eine fundierte Entscheidung treffen können sollten, muss ihnen bereits vorher die Möglichkeit geben, selbstbestimmt unterschiedliche Fachbereiche kennenzulernen. Dies gelingt jedoch nicht mit fixen Stundenplänen, wie wir sie bisher haben. 13 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 Daher fordern wir Junge Liberale wesentlich mehr Wahlfreiheit und dabei auch eine viel größere Auswahl an Wahlpflichtmodulen in weiterführenden Schulen. Jeder Schüler soll künftig pro Jahr eine gewisse Anzahl an Wahlpflichtmodulen belegen, wobei er das spezifische Fach frei nach seinen Interessen und Fähigkeiten wählen kann. Dabei soll die Auswahl an Wahlpflichtfächern nicht nur die bereits bestehenden, klassischen Schulfächer umfassen, sondern auch um neue Fächer ergänzt werden, die eine wesentlich breitere fachliche Palette abdeckt als bisher. Hierdurch können auch verstärkt Kurse angeboten werden, in denen die Schüler näher an Berufe herangeführt werden, mit denen sie sonst in der Schule nicht in Berührung kommen würden (z.B. Handwerk, Selbstständigkeit, MINT). Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, sich in Wahlpflichtfächern mit bestimmten Themen der regulären Kurse vertiefend oder interdisziplinär zu beschäftigen. Dies alles ermöglicht es, sich bereits in der Schulzeit mit den eigenen Interessen und Fähigkeiten tiefer auseinanderzusetzen, neue (möglicherweise vorher unbekannte) Fachbereiche kennenzulernen und sich intensiver mit Themen zu beschäftigen, die nicht zwingend im Stundenplan vorgesehen sind. Wir sehen diese Maßnahme perspektivisch auch als Möglichkeit an, um einem Teil des fortschreitenden Fachkräftemangels in Deutschland zu begegnen, indem Schüler vielfältigere Berufschancen aufgezeigt bekommen. Das genaue Angebot an Wahlpflichtmodulen soll dabei in der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Schule liegen. So kann sich jede Schule eigenverantwortlich auch auf bestimmte Themengebiete spezialisieren und sich so im Wettbewerb von anderen Schulen durch neue, bessere oder einzigartige Angebote abheben. Um eine solche größere Fächerauswahl überhaupt zu ermöglichen, sollen zudem bessere Möglichkeiten auch für Quereinsteiger aus Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen werden, als Gastdozenten an Schulen zu lehren. Lediglich eine pädagogische Zusatzausbildung soll dabei verpflichtend bleiben. Außerdem soll die Kooperation mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen dafür erleichtert werden. Es obliegt der staatlichen Schulaufsicht, die Rahmenregelungen für eine solche Fächergestaltung festzulegen. Dies betrifft insbesondere auch den fortbestehenden Pflichtbereich. Für diesen definiert die Schulaufsicht künftig entsprechende, konkret zu vermittelnde Kenntnisse (Wissen, Fähigkeiten und Methoden). Die Art und Weise ihrer didaktischen Vermittlung soll aber in der Eigenverantwortung der einzelnen Schule verbleiben. Die Schulen sollen dafür auch die Freiheit erhalten, unterschiedliche Arten des Lernens (von Frontalunterricht, über Selbststudium, Lernen am Computer bis zu Kleingruppen, etc.) anzubieten. Zur Vergleichbarkeit der Leistungen werden jedoch in regelmäßigen Abständen einheitliche, zentral gestellte Prüfungen durchgeführt. Die verpflichtend zu vermittelnden Kenntnisse sollen sich künftig außerdem stärker an ihrer tatsächlichen, allgemeinbildenden Notwendigkeit orientieren. Es sollte nicht die Aufgabe von Pflichtmodulen sein, detailliertes Wissen über einen speziellen Fachbereich zu lehren, sondern grundlegendes Allgemeinwissen zu vermitteln, welches unabhängig der konkreten, späteren Berufswahl für das nachfolgende Leben als eigenverantwortliches, mündiges Mitglied unserer freiheitlichen Gesellschaft Voraussetzung ist. Dazu zählen wir insbesondere grundlegende Kenntnisse unseres Staats-, Rechts- und Wirtschaftssystems, sowie vor allem zu Beginn der Schulzeit selbstverständlich auch Mathematik, Deutsch sowie Englisch als Fremdsprache. Der konfessionelle Religionsunterricht soll nicht mehr dazugehören. Mit fortschreitendem Alter der Schüler soll der Anteil an Wahlpflichtfächern stetig ansteigen, sodass spätestens mit Ende der Mittelstufe ein Großteil der Fächer frei gewählt werden kann. Dabei sollen größtenteils nur noch Rahmenregelungen gelten, die bestimmen können, dass in bestimmten Fachgebieten eine Mindestanzahl an zugeordneten Kursen erforderlich ist (z.B. mindestens ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach). 14 128 Leistungsgerechtigkeit stärken durch individuelleres Kurssystem 129 Wir Junge Liberale glauben an das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit: Wer sich anstrengt und dadurch besser abschneidet als andere, sollte dafür auch belohnt werden. Dies ist keine Ungleichbehandlung, sondern die Anerkennung besonderer Leistung. Aus diesem Grund sind wir auch starke Verfechter der schulischen Benotung und lehnen jegliche Versuche ab, diese abzuschaffen. 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 Im jetzigen System sehen wir großen Verbesserungsbedarf, was diese Leistungsgerechtigkeit anbelangt. Denn durch die derzeit gemeinsame Unterrichtung von leistungsschwächeren und -stärkeren Schülern im starren Klassensystem wird schlussendlich beiden geschadet: Entweder können die Schwächeren nicht mithalten, oder aber die Stärkeren sind unterfordert. Daher fordern wir Junge Liberale die Etablierung von leistungsorientierten Kurssystemen an allen weiterführenden Schulen. Jedes Fach soll dementsprechend in mehreren Leistungsniveaus angeboten werden, um sich optimal an die Bedürfnisse der Schüler anzupassen. Die Zuordnung der Schüler in die entsprechenden Kurse erfolgt allein anhand ihrer erreichten Leistungen; wer besonders gut abschneidet, wird herauf gestuft und anders herum. Wie viele Leistungsniveaus angeboten werden können, orientiert sich an der Größe der Schule. Die Kurse sollen inhaltlich so aufgebaut sein, dass sie entweder am Ende des Halb- bzw. Schuljahres thematisch abgeschlossen sind, oder mindestens zum jeweils niedrigeren Kurs des Vorjahres anschlussfähig bleiben, um einen Wechsel zwischen den Leistungsniveaus zu erleichtern. Wer einen Kurs nicht besteht, soll außerdem künftig nicht mehr das gesamte Schuljahr (und damit auch alle anderen Fächer) wiederholen müssen, sondern lediglich den einzelnen nicht bestandenen Kurs. Gleichzeitig soll es besonders leistungsstarken Schülern ermöglicht werden, mehr Kurse als normalerweise vorgesehen zu wählen – und so ggfs. auch den Schulabschluss früher zu erreichen als andere. Damit wollen wir ein möglichst individuelles, an der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Schüler orientiertes System schaffen – und begegnen auch den Diskussionen um G8 oder G9 als einzige mit einem differenzierten, statt pauschalisierenden System. 156 Mehr Wettbewerb zwischen autonomen Schulen 157 159 Schulen sollen künftig mehr in Konkurrenz um Schüler stehen, als es heutzutage der Fall ist. Durch diesen Wettbewerb um das beste Angebot wird sich die Qualität der Schulen stetig verbessern. 160 Wir Junge Liberale fordern daher mehr Autonomie und Wettbewerb zwischen Schulen. 161 Insbesondere in Personal- und Finanzentscheidungen, sowie beim Kurs- und Lehrangebot sollen die Schulen künftig im stärkeren Wettbewerb zueinander stehen als heute. So sollen Lehrkräfte nicht mehr zentral, sondern von den Schulen selbst ausgesucht und eingestellt werden und auch beim Budget mehr Autonomie statt zentraler Steuerung vorherrschen: Denn wo Finanzmittel am dringendsten gebraucht werden, weiß die Schule vor Ort am besten. Auch operative Entscheidungen, wie bspw. die Auswahl der Schulbücher, die Ausstattung der Klassenräume oder die Entwicklung und das Angebot neuer Lehrkonzepte können in den Schulen selbst am besten getroffen werden. Zuletzt sollen sich Schulen durch unterschiedliche Wahlpflichtkursangebote stärker voneinander abgrenzen und so auch ein eigenes Profil entwickeln können. 158 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 Voraussetzung für mehr Wettbewerb ist aber natürlich, dass Schüler und Eltern auch frei entscheiden können, welche Schule sie wählen. Deshalb sollen noch bestehende Sprengel-Pflichten schnellstmöglich abgeschafft und eine generelle Wahlfreiheit geschaffen 15 174 werden. 175 Jedoch soll es weiterhin ein Recht für Schüler geben, die nächstgelegene Schule zu besuchen – bei nicht ausreichenden Plätzen sind insofern jene Bewerber zu bevorzugen. Allerdings soll dies nicht die Regel sein: Daher muss auftretenden Kapazitätsbeschränkungen durch Ausbau fortlaufend entgegengewirkt werden. Damit der Wettbewerb zwischen den Schulen auch wirksam ist, müssen stärker nachgefragte Schulen nicht nur wachsen, sondern weniger nachgefragte auch schrumpfen können. 176 177 178 179 180 181 Aufstiegschancen verbessern 182 Bildung ist für uns das zentrale Mittel, um Menschen die gleichen Chancen zu ermöglichen, im Leben alles zu erreichen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle Schüler – unabhängig ihrer Herkunft oder des Einkommens ihrer Eltern – die gleichen Möglichkeiten erhalten, von der besten Bildung zu profitieren. Deshalb muss Bildung bis zum ersten allgemeinbildenden Abschluss komplett kostenlos möglich sein. Allerdings soll künftig nicht mehr eine zentrale Stelle unmittelbar entscheiden, wo ein Großteil der Mittel für Schulen hinfließt, sondern die Schüler und Eltern durch ihre Schulwahl selbst. 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 Wir Junge Liberale fordern daher die Einführung von ‚Bildungsgutscheinen‘ zur Finanzierung der Schulen. Für jedes schulpflichtige Kind, das eine Schule mit ihrem Angebot überzeugen konnte, erhält diese entsprechend einen festgelegten Betrag aus dem Staatshaushalt, mit welchem sie ihre Kosten grundsätzlich decken muss. Dieser mittelfristig zu bestimmende Betrag (zunächst mindestens 10.000 Euro im Jahr) soll einen festen Investitionsaufschlag enthalten und darf nicht für anderweitige fiskalische Vorhaben angetastet werden. So haben Schulen einerseits den Anreiz, effizienter zu handeln und andererseits (durch den Wettbewerb) ihr Angebot stetig zu verbessern. Um Kinder im ländlichen Raum dabei nicht zu benachteiligen, soll für Schulen, für die in einem für die Schüler zeitlich hinnehmbaren Radius kein Wettbewerber existiert, eine staatliche Sockelfinanzierung sichergestellt werden, die den Schulbetrieb aufrecht erhält. Auch außerhalb der Schule soll jedes Kind die Möglichkeit haben, sich bspw. sportlich und musisch zu betätigen. Deshalb fordern wir des weiteren die Einführung und finanzielle Stärkung von Gutscheinen für Aktivitäten im außerschulischen Bereich. Auch Kinder mit Förderbedarf haben selbstverständlich ein Recht auf die beste Bildung, die auf ihre speziellen Bedürfnisse gezielt eingeht. Es ist die Pflicht der Gesellschaft, ihnen durch besondere Unterstützung gleichwertige Chancen zu ermöglichen. Eltern und Schulen sollten gemeinsam darüber entscheiden, ob der Besuch einer Regel- oder einer Förderschule für das Kind am Besten geeignet ist. Wir sprechen uns daher für den Beibehalt der Förderschulen aus. Auch für Menschen mit körperlicher Behinderung müssen noch bestehende Hürden schnellstmöglich abgebaut werden, um eine echte Barrierefreiheit zu erreichen. 211 Bessere Vergleichbarkeit herstellen 212 Für Hochschulen und Arbeitgeber ist es wichtig, die schulischen Leistungen der Absolventen möglichst gut vergleichen zu können. 213 214 215 216 217 218 Die Abschlussprüfungen für die einzelnen Schulabschlüsse sollen daher künftig im Pflichtkursbereich zentral gestellt werden. Zulassungskriterium für die Prüfung ist jeweils die Erreichung einer bestimmten Anzahl bestandener Kurse – wobei für höhere Abschlüsse als die Berufsbildungsreife (Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur) auch weitergehende Mindestvoraussetzungen 16 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 bezüglich Leistungsniveau und Fachbereich bestimmt werden können. Unabhängig von der Schulwahl soll es jedem Schüler aber grundsätzlich möglich sein, jeden Abschluss zu erwerben. Der gemeinsame (Pflicht-)Teil der Abschlussprüfungen soll jeweils von einem fachgleichen Lehrer einer anderen Schule anonymisiert korrigiert werden, um die Unabhängigkeit der Bewertung sicherzustellen. In die letztendliche Abschlussnote sollen zu einem gewissen Teil auch die Noten aller in den Vorjahren erzielten Leistungen mit einfließen. Um auch die Vergleichbarkeit der Kurse selbst weiterhin sicherzustellen, sollen die Schüler für jeden bestandenen Kurs eine bestimmte Anzahl von Credits erhalten. Diese orientiert sich am Leistungsniveau und zeitlichen Umfang (Wochenstunden) des Kurses und werden durch zentrale Rahmenregelungen festgelegt und laufend evaluiert. Wir wünschen uns, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen an Universitäten sich künftig nicht mehr bloß an einer bestimmten Note („Numerus Clausus“) orientieren, sondern viel differenzierter auf die individuellen Leistungen der Bewerber eingehen. Dies kann durch Leistungstests erreicht werden, aber auch (mit weniger Aufwand) durch die Orientierung an bestimmten Credit-Zahlen (z.B. einem mindestens geforderten Credit-Score im fachlich zugeordneten Wahlpflichtbereich). Dementsprechend soll es auch möglich sein, auch nach seinem Abschluss noch einzelne Kurse, die dafür verlangt werden, nachzuholen. Um auch außerschulischem Engagement stärker jene Anerkennung zu verleihen, die es verdient, soll die Möglichkeit bestehen, auch bspw. ehrenamtliche Arbeit durch (unbenotete) Credits im Zeugnis zu würdigen. Damit soll außerdem die noch zu schaffende Möglichkeit für gute Schüler, anderen in Tutorien Nachhilfe zu geben, belohnt werden. Durch die von uns angestrebte, starke interne Differenzierung zwischen Leistungsniveaus entfällt aus unserer Sicht mittelfristig die Notwendigkeit einer weiteren, pauschalisierenden Unterteilung in drei staatliche Schulsysteme. Wir streben daher den Ersatz der aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäßen, starren Dreigliedrigkeit des staatlichen Schulsystems durch eine stärkere individuelle Leistungsdifferenzierung, sowie mehr Wettbewerb auf Ebene der Schulen an. Dadurch wollen wir insbesondere auch die Durchlässigkeit des Schulsystems weiter stärken, sowie schulische Leistungen unabhängiger von der sozialen Lage des Kindes machen. 247 Bildung zum gemeinsamen Schlüsselprojekt machen 248 Damit die zuvor genannten, notwendigen Reformen effektiv umgesetzt werden können und eine deutschlandweite Vergleichbarkeit der Abschlüsse tatsächlich sichergestellt werden kann, darf sich die Bildungspolitik nicht mehr in 16 verschiedenen, ideologisch geprägten Bildungssystemen auflösen. Daneben kann eine echte qualitative Verbesserung der Bildung nur erreicht werden, wenn auch die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Allein sind die Länder dazu aber nicht in der Lage. 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 Daher fordern wir Junge Liberale, die Rahmensetzung für die Bildungspolitik auf Bundesebene zu heben. Durch die gleichzeitige Stärkung der Schulautonomie und das System der Bildungsgutscheine besteht diese jedoch künftig nur noch aus der Definition von Mindeststandards (und deren laufende Überprüfung, ähnlich des heutigen Akkreditierungsverfahrens privater Hochschulen), die Festlegung des Pflichtkursbereichs, die Mittelvergabe für die Bildungsgutscheine, sowie die Erstellung der gemeinsamen Schulabschlussprüfungen. Bis dies erreicht ist, muss im Bildungsbereich als erster Schritt schnellstmöglich das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern durch ein Kooperationsgebot ersetzt werden. Infolge der durch die europäische Einigung erlangte Freizügigkeit, welche es Schulabgängern ermöglicht, in ganz Europa ohne weiteres zu studieren und zu arbeiten, setzen wir uns langfristig außerdem dafür ein, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse auch auf europäischer Ebene zu 17 266 verbessern. 267 Lehrerausbildung verbessern 268 Doch nicht nur Schulen, sondern auch die Lehrer sollen sich künftig einem stärkeren Wettbewerb stellen: Daher fordern wir die Einführung regelmäßiger Evaluationssysteme, die es Schülern, Eltern und externen Gutachtern erlaubt, die Lehre in einem fortlaufenden Qualitätssicherungsprozess zu bewerten. Die Verbeamtung von Lehrkräften ist abzuschaffen. 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 Außerdem muss die Ausbildung der Lehrer grundlegend überdacht werden. Nicht nur muss die Ausbildung vereinheitlicht, auch muss sie konzeptionell überdacht werden. So soll sich die Lehrerausbildung künftig gänzlich in das Bologna-System eingliedern. Der berufsqualifizierende Bachelor of Education (240 ECTS) soll als duales Studium organisiert sein, indem von Beginn an Praxiseinsätze an Schulen vorgesehen sind. Er inhaltlich zweigeteilt in die pädagogische und fachspezifische Ausbildung, wobei ein weiteres Fachgebiet als Nebenfach hinzu gewählt werden kann. Des weiteren sollen ein konsekutiver (60 ECTS) sowie ein nicht-konsekutiver (120 ECTS) Master of Education eingeführt werden, wobei der erste eine Zusatzausbildung für höher qualifizierte Lehrstellen darstellt und der zweite dem Quereinstieg dient, indem er an jeden regulären Bachelor-Studiengang angehängt werden kann und allein den pädagogischen Teil des Bachelors of Education vermittelt. Für die Aufnahme in eine Lehramtsausbildung sollen Eignungspraktika die Regel werden, in denen die grundlegenden sozialen Kompetenzen des Bewerbers überprüft werden. Außerdem sollen den Referendaren der dualen Ausbildung Mentoren an die Seite gestellt werden, die sie vor allem zu Beginn ihrer Ausbildung unterstützen. Es braucht insgesamt eine höhere Lehrerdichte an Schulen. Für staatliche Schulen fordern wir mindestens 110% Personal-Ausstattung, wobei im Durchschnitt auf 20 Schüler ein Lehrer kommen sollte. Auch sollte verstärkt auf pädagogische Fachkräfte neben den Lehrkräften gesetzt werden. 18 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 102 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Hessen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Gegen das Kulturgutschutzgesetz! Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen das neue Kulturgutschutzgesetz aus. Das Kulturgutschutzgesetz soll verhindern, dass national wertvolles Kulturgut ins Ausland abwandert. Statt den staatlichen Ausverkauf von bedeutender Kunst zu schützen, schafft das Gesetz vielmehr Wettbewerbsnachteile für den großen Markt Kunsthandel in Deutschland. Werke, die auf die Liste des schützenswerten Kulturgutes gesetzt werden, dürfen nicht mehr exportiert werden. Über dies hinaus sind mit dem neuen Gesetz Ausfuhrgenehmigungen für wertvolle Kunstwerke schon auf europäischer Ebene notwendig, anstatt wie früher auf internationaler Ebene. Pauschal neue Einschränkungen der Ausfuhr in europäische Nachbarstaaten einzuführen, ist nach mehr als 20 Jahren Binnenmarkt unzeitgemäß. Begründung Andere Ziele des Kulturgutschutzgesetzes sind in bereits bestehenden Gesetzen geregelt. So können schon jetzt Sammlungen öffentlicher Museen sowie von Bibliotheken und Archiven geschützt werden. Ebenso sind der Schutz und die Rückgabe ausländischen Kulturguts, das unrechtmäßig ausgeführt wurde, geregelt. Dass diese Gesetze überdacht und Schlupflöcher ausgebessert werden müssen, steht außer Frage. Ein neues Supergesetz für alles einzuführen, wird den unterschiedlichen Problemstellungen des Politikressorts Kunst jedoch nicht gerecht und sorgt für mehr Fragen als Antworten. 19 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 103 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Landesverband Niedersachsen, Landesverband Schleswig-Holstein, Landesverband Rheinland-Pfalz Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Einstieg zum Aufstieg - für eine moderne berufliche Bildung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Für Liberale zählt nicht, woher jemand kommt, sondern wohin er möchte. Der individuelle soziale Hintergrund darf bei der persönlichen Entwicklung und Ausbildung keine unüberwindbare Hürde darstellen. Der Staat schafft dann faire Chancen, wenn er die soziale Mobilität erhöht, also insbesondere Aufstiegschancen eröffnet und indem er die Durchlässigkeit nach oben verbessert. Wenn die Aufzüge zwischen verschiedenen sozialen Schichten in einer Gesellschaft funktionieren, werden Talent, Ehrgeiz und Anstrengung belohnt. Neben einem erfolgreichen Schulabschluss und der Möglichkeit ein Studium aufzunehmen, ist die Absolvierung einer Berufsausbildung der Garant für eine selbstbestimmte Zukunft – aber sie muss auch wieder der Einstieg für den Aufzug zum Aufstieg sein. Die deutsche Berufsausbildung genießt in der Welt einen exzellenten Ruf, während sie in Deutschland vor großen Herausforderungen steht. Sowohl die duale Ausbildung als auch die vollzeitschulische Ausbildung mit ihren jeweiligen Verknüpfungen von theoretischen und praktischen Elementen haben sich dabei bewährt. Das deutsche Ausbildungssystem verbindet den Bildungs- und Arbeitsmarkt, verringert die Jugendarbeitslosigkeit, ermöglicht die Ausbildung qualifizierter, junger Fachkräfte und sorgt für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ebenso wie die Zahl der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbetriebe, während die Zahl der nicht besetzen Ausbildungsplätze steigt. Junge Liberale wollen deshalb Hürden für junge Menschen vor, in und nach der Berufsausbildung abbauen, die Ausbildung wieder - unabhängig vom Schulabschluss attraktiver machen und damit den Einstieg zum Aufstieg ermöglichen. 25 26 Dafür setzen wir uns ein: 27 Einstieg erleichtern. 28 29 30 31 Wir wollen Gebühren für vollzeitschulische Berufsausbildungen, zum Beispiel im Erziehungswesen, abschaffen und die privaten Schulen als Kompensation mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten. Wir wollen weiterhin eine enge Kooperation 20 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 zwischen Betrieb und Berufsschule gewährleisten. Wir wollen eine ausbildungsplatznahe Beschulung, damit auch Ausbildungsplätze in kleineren Betrieben erhalten werden können und die Fahrtwege für die Auszubildenden keine unüberwindbare Hürde darstellen. Wir wollen, dass hohe Fahrt- und Unterbringungskosten ab einer bestimmten Grenze nicht länger allein von den Auszubildenden getragen werden. Wir wollen einen Ausbau von Wohnheimplätzen - sowohl für Auszubildende, als auch Studenten in Gebieten mit niedrigem Leerstand, um keinen Jugendlichen durch die zumal schwierige Suche nach einer Unterbringung von der Annahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studienplatzes abzuhalten. Hierzu böte sich unter anderem der Umbau von ehemaligen Kasernen und anderen stillgelegten Objekten zu Wohneinrichtungen an. Ferner wollen wir ein System für ein bezahlbares Nahverkehrsticket für Auszubildende schaffen. Auszubildende, die aus finanziell schwierigen Verhältnissen kommen, brauchen eine gesicherte finanzielle Grundlage. Deshalb müssen das Schüler-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe erhöht und zukünftig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden. Viele kleine und mittlere Unternehmen können heute die Anforderungen der Ausbildungsordnungen nicht komplett erfüllen. Hierbei wollen wir auch das Zusammenwirken kleinerer Betriebe mit dem Ziel der Ausbildungskooperation fördern – insbesondere im ländlichen Raum. Die Organisation der Berufsausbildung in Form eines Baukastensystems soll es ermöglichen, dass auch kleinere Unternehmen Berufsausbildung anbieten können. Der Übergang von Schule und Beruf muss verbessert werden. Wir wollen, dass die Schule junge Menschen auch verstärkt auf die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarktes vorbereitet. Hierzu sollten Jugendliche so früh wie möglich an praxisorientiertem Unterricht in der Schule und an Praktika in Betrieben teilnehmen. Diese Programme sollen fester Bestandteil des Lehrauftrages jeder Schulform sein, um die Berufswahl zu erleichtern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht dazu führt, dass Jugendliche auf eine Berufsausbildung verzichten, um stattdessen einer Vollzeitbeschäftigung ohne Berufsausbildung nachzugehen. 63 64 Jugendliche mitnehmen. 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 Wir wollen das Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“ verwirklichen. Hierzu ist es erforderlich, möglichst alle Jugendliche zu einem Schulabschluss und zu einer Ausbildungsreife zu führen – in gemeinsamer Arbeit mit dem Elternhaus, dem schulischen Umfeld und der Sozialarbeit. Jugendliche mit Haupt- und mittlerem Schulabschluss schaffen zudem immer seltener nahtlos der Sprung von der Schule in die Ausbildung. Wir wollen insbesondere für diese jungen Menschen Lebenschancen und Perspektiven schaffen – mit lokalen Netzwerken aus Schulen, Eltern, Wirtschaft, Industrie- und Handelskammer, Kommunen und Vereinen, da insbesondere auch persönliche Netzwerke eine Plattform zur Ausbildungsvermittlung bieten – und die Ausbildungseignung der Jugendlichen verbessern können. Wir wollen Jugendliche und Betriebe bei der Berufsausbildung unterstützen und eine Modularisierung der Ausbildung in bestimmten Ausbildungsberufen anstreben, die auch für leistungsschwächere Jugendliche eine Teilqualifizierung auf Basis der vorhandenen und verstärkt zu fördernden Ressourcen bietet. So wäre es zum Beispiel möglich, die 21 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 Ausbildung mit weiterführenden Modulen zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer längeren Phase der Berufstätigkeit, fortzusetzen. Wir wollen ferner innerbetriebliche Hilfsund Unterstützungsangebote, auch mit sozialpädagogischen Hintergrund, sowie Modelle der assistierten Ausbildung ausbauen, um vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen entgegenzutreten. Die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit schwierigem sozialen Umfeld und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist weiterhin unterdurchschnittlich. Wir wollen die Ausbildungsbeteiligung insgesamt, aber insbesondere für diese Gruppe erhöhen. Hierzu ist es wichtig, lokale Netzwerke aus Arbeitsagenturen, Geschäftsführern mit Migrationshintergrund, Integrationslotsen, Ausbildungsberatern, Industrieund Handelskammer, Vereinen sowie Kommunen zu initiieren. Wir begrüßen die umfassenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die die berufsbildenden Schulen bieten. Hier werden Schulabschlüsse auf allen Qualifikationsebenen erworben bzw. nachgeholt und die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife mit besonderem Qualifikationsprofil erlangt. In den berufsbildenden Schulen werden Fachkräfte für verschiedene Wirtschaftsbereiche und nicht zuletzt für Pflege und Erziehung auch in Vollzeit ausgebildet. Vielfach gelingt es, Schülerinnen und Schülern, die das allgemein bildende Schulwesen ohne Abschluss verlassen haben, durch intensive Betreuung und Praxisbezug zu neuem Erfolg und Selbstvertrauen zu verhelfen. Eine einheitliche Festlegung der Wochenstunden des berufsbezogenen Unterrichtes lehnen wir für das Berufsschulwesen ab. 101 102 Für eine moderne berufliche Bildung. 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 Wir wollen ein attraktives Ausbildungssystem – auch für leistungsstärkere Schüler und Abiturienten. Hierzu braucht es attraktive Arbeitsbedingungen, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, geldwerte Vorteile, Ausbildungsverbünde mit mehreren Unternehmen, eine angemessene Vergütung und verlässliche Aufstiegschancen. Diese Ausbildungsbedingungen sollten nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch vom Staat garantiert werden. Eine Verbeamtung sollte nur noch bei der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten (Steuer, Justiz, Polizei usw.) erfolgen. Zudem muss die Durchlässigkeit in der Beamtenlaufbahn (insbesondere zwischen gehobenem und höheren Dienst) und bei den Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes erhöht werden. Die einheitliche gesetzgeberische Festlegung für eine Mindestausbildungsdauer lehnen wir ab. Ob zwei, drei, vier oder fünf Jahre – die Ausbildungsdauer muss von den Ausbildungsinhalten sowie den Anforderungen der Unternehmen in den unterschiedlichen Branchen abhängen. Zudem wollen wir keine weitere Akademisierung von Ausbildungsberufen. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel in Gesundheits- und Pflegeberufen, ist es nicht erforderlich, neue Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Auch im Hinblick auf die anerkannten Ausbildungsberufe muss es eine Erweiterung für derzeit nicht anerkannte Ausbildungsberufe geben, sofern eine Ausbildung hier Sinn machen sollte. Durch die Deregulierung werden mehr Anreize für Betriebe geboten, sodass diese mehr Ausbildungsplätze anbieten können. Wir wollen einen massiven Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem Ende des Mutterschutzes. Wir wollen eine Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten und eine Stärkung von Betriebskindergärten, sodass eine größtmögliche Nähe zwischen Kind und Eltern geschaffen werden kann. Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist 22 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 sowohl für Auszubildende mit Kindern, als auch für junge Fachkräfte wichtig. Wir wollen, dass noch mehr duale Studienplätze zur Verfügung gestellt werden – insbesondere über den technischen und wirtschaftlichen Bereich hinaus. Das duale Studium, also die Verknüpfung aus einem Studium und einer praktischen Ausbildung, ist ein großer Gewinn für die Betriebe – und eine gute Möglichkeit für einen qualifizierten Berufseinstieg. Hierbei ist es wichtig, die Ausbildungszeit nicht in einem zu kurzen zeitlichen Fenster zu veranschlagen und den dualen Studenten auch eine Perspektive auf einen Master-Abschluss zu ermöglichen. Branchenfonds oder Ausbildungsumlagen lösen keine Probleme auf dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt. Vielmehr müssen freiwillige Ausbildungspakte mit Politik, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften geschlossen werden. Damit werden die Unternehmen nicht aus der Ausbildungsverantwortung entlassen, aber erhalten gleichzeitig die notwendige unternehmerische Freiheit bei der betriebsinternen Personalstruktur. 142 143 Perspektiven zum Aufstieg. 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 Wir wollen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mit ihrem eigenständigen Profil eine gleichwertige, praxisorientierte Alternative zu einem Hochschulstudium bieten – und konkrete Karriereperspektiven eröffnen. Darüber hinaus muss Auszubildenden auch der parallele Erwerb einer Hochschulreife ermöglicht werden. Die Studienfinanzierung, die Weiterbildung und das Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse sollen in einem Gesetz zusammengeführt werden – und damit den Einstieg in ein lebenslanges Lernen sichern. Die Mittel für Stipendienprogramme müssen erhöht werden. Die Angebote müssen dabei nicht nur für Studium und Promotion, sondern auch für Weiterbildungen ausgeweitet werden. Das Begabtenförderungswerk berufliche Bildung soll daher besser ausgestattet und die Förderungsstrukturen für private Stiftungen attraktiver gemacht werden. Wir wollen, dass Menschen, die eine dafür angemessene Zeit lang in einem Betrieb ohne Berufsausbildung gearbeitet haben, einen Ausbildungsabschluss in einem verkürzten, teilweise berufsbegleitenden Modell erlangen können. Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit in ihrem Beruf gearbeitet haben und damit praktisch ihren Beruf ausüben, deutlich schlechter gestellt werden sollen. Wir wollen eine deutlich verbesserte Anerkennung internationaler Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse. Wir wollen die sogenannte „formale Teilanerkennung“, wonach beispielsweise ein Ingenieur aus einem Nicht-EU-Staat zumindest als Fachtechniker in der Europäischen Union arbeiten kann, als wichtigen Zwischenschritt für eine migrationsfreundlichere Politik. Hierbei sollte den Unternehmen, die Zuwanderer einstellen möchten, auch eine größere Entscheidungskompetenz gesetzgeberisch übertragen werden. Wir wollen konkrete Perspektiven für Studienabbrecher. Hierzu zählt eine umfassende Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Übergang in das Ausbildungssystem, Gründungsberatung, die Möglichkeit einen schnellen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben und Varianten zum Umstieg in ein duales Studiensystem. Wir wollen den Ausbildungsmarkt in Europa vernetzen. So müssen Programme, bei denen freie Ausbildungsplätze mit motivierten Jugendlichen aus europäischen Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit besetzt werden, ausgebaut werden. Wir brauchen gemeinsame europäische Standards und analog zum Bologna-Prozess einen flexiblen 23 176 177 178 179 180 181 182 europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der die Mobilität in der Europäischen Union erhöht – und damit den Dialog von jungen Europäern stärkt. Wir wollen eine Abschaffung des Arbeits- und Ausbildungsverbots für Asylbewerber. Geduldete Menschen brauchen genauso wie Asylbewerber und deren Kinder einen rechtssicheren Aufenthaltsstatus - damit sowohl für die Betriebe, als auch für die potenziellen Auszubildenden die Aufnahme und die Beendigung einer Berufsausbildung sichergestellt werden kann. 24 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 201 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern, BAK Gender und Diversity Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Abschaffung des juristischen Geschlechts 2 Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des juristischen Geschlechts. 3 4 Begründung: erfolgt mündlich 5 25 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 301 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BV Köln/Bonn Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Für einen unkomplizierten Start ins Erwachsenenleben Für einen unkomplizierten Start in das Erwachsenenleben ist eine faktische finanzielle Gleichstellung von unterhaltsberechtigten Kindern nötig. Kinder aus Trennungsverhältnissen dürfen keine Nachteile gegenüber Kindern aus einem intakten Elternhaus haben. Eine langfristig angelegte Planung des Jugendamtes, welche mit einbezieht, dass sich das Kind ab dem 18. Lebensjahr selber um Unterhaltsregelungen kümmern muss, ist Voraussetzung für einen geregelten Eintritt in die Volljährigkeit. Daraus resultiert die Verpflichtung des Jugendamts, das Kind schon im Vorfeld bei Unterhaltsstreitigkeiten zu beraten, zu informieren und zu unterstützen. Wir fordern eine rechtliche Gleichstellung von unterhaltsberechtigten und BaföG-beziehenden Kindern in Hinsicht auf einen möglichen Nebenverdienst. Es muss auch ohne Abzüge beim Unterhalt möglich sein, einen 450-Euro-Job für Unterhaltsberechtigte auszuüben. Der Kindesunterhalt soll sich am Einkommen der Eltern orientieren. Es soll für Kinder vereinfacht werden, ihre Eltern im Eilverfahren auf Unterhalt zu verklagen. Dies soll möglich sein, sobald ein geregeltes Alltagsleben existenziell bedroht ist, selbst wenn die unterhaltspflichtigen Eltern Zahlungen leisten, damit aber unter dem Bedarf des Kindes liegen. 26 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 302 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BV Köln/Bonn Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Reformen und Verbesserungen des Scheidungs- und Sorgerechts Die Jungen Liberalen fordern eine Reform beim Scheidungs- und Sorgerecht. Dieses muss neu vom Kind aus gedacht werden und grundsätzlich muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Daher sollen beide in der Geburtsurkunde eingetragenen Elternteile automatisch das Sorgerecht erhalten. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten gilt das Wechselprinzip als Grundsatz. Hierbei haben beide Elternteile sowohl das Recht als auch die Pflicht, gleiche Zeit mit dem Kind zu verbringen. Eine Abweichung vom Wechselprinzip ist nur in begründeten Einzelfällen oder bei Einvernehmen aller Parteien zulässig. Die Wahl des Wechsel-Rhythmus liegt in der Eigenverantwortung der Elternteile. Im Falle einer Scheidung findet das Wechselprinzip auch während des Trennungsjahres Anwendung. Streitigkeiten sollen im Scheidungsprozess nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Hierbei kann eine Mediation helfen. Bei Scheidungen mit Kind haben Scheidungsanwälte deshalb die Pflicht, über die Möglichkeit einer Mediation zu informieren. Wenn die Mediation erfolgreich absolviert wurde, sollen die Kosten erstattet werden. 27 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 303 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BAK Innen, Recht und Verbraucherschutz, BAK Bildung und Innovation Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Born 2be Free - Individualisierte Geburtsmedizin 2 Frühe Diagnostik - Der individualisierten Medizin den Weg bereiten 3 Der wissenschaftliche und technische Fortschritt schreiten gerade im Bereich der diagnostischen Verfahren ungebremst voran. Insbesondere die präzise und prognostische Diagnose schon vor oder während der Schwangerschaft bietet bisher nie dagewesene Möglichkeiten. Diese können bereits heute zur frühzeitigen Erkennung, Prävention oder Therapie von verschiedensten Erkrankungen verwendet werden. Sowohl die Präimplantationsdiagnostik (PID) als auch die Pränataldiagnostik (PNE) bieten ein vielfältiges Portfolio um Krankheiten zu erkennen, vermeiden oder zu therapieren. Als Junge Liberale stehen wir technologischem und medizinischem Fortschritt grundsätzlich offen und optimistisch gegenüber. Pauschale Anwendungsverbote sowie die Deutungshoheit bestimmter Weltanschauungen lehnen wir entschieden ab. Wir fordern dementsprechend eine umfängliche Liberalisierung der Zulassung diagnostischer Verfahren zum Beginn des Lebens. Konkret fordern wir dafür: 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Die allgemeine Freigabe der PID als diagnostische Methode für alle Eltern, auch unabhängig von eventuellen Vorerkrankungen. Im speziellen die Freigabe des Screenings auf chromosomale Mutationen wie duplikationen, deletionen oder translokationen von Chromosomen. Im speziellen die Freigabe des molekularbiologischen Nachweises von Mutationen, die unmittelbar oder im laufe der Zeit zu einer lebensbedrohlichen, oder einschränkenden Erkrankung führen können Alternative 1: Im speziellen die Freigabe des molekularbiologischen Nachweises von Mutationen und Genotypen die mit Risiken zur Entwicklung bestimmter Krankheiten assoziiert sind. Alternative 2: Im speziellen allerdings ein Verbot es molekularbiologischen Nachweises von Mutationen und Genotypen die mit Risiken zur Entwicklung bestimmter Krankheiten assoziiert sind. Insbesondere im Falle der PID erwächst aus diagnostischen Verfahren zum aktuellen Zeitpunkt selten eine direkte Therapiemöglichkeit. Hier spielt eher die Selektion von Embryonen vor der Einpflanzung eine Rolle. Konkret fordern wir hier: 28 Die gezielte Selektion von Embryonen nach schweren Erkrankungen zu ermöglichen 29 Die Selektion von Embryonen nach reinen körperlichen Merkmalen wie Geschlecht, äußeren Merkmalen oder geistigen Merkmalen zu verbieten 30 28 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Alternative 1: Die Selektion von immunkompatibler Embryonen für Geschwisterkinder zu ermöglichen. Hierbei werden Embryonen die zu einem Geschwisterkind kompatible Gewebemerkmale aufweist eingepflanzt um in Zukunft als möglicher Spender oder Empfänger von Organ- und Blutspenden zu dienen. Alternative 2: Die Selektion immunkompatibler Embryonen für Geschwisterkinder zu verbieten. Hierbei werden Embryonen die zu einem Geschwisterkind kompatible Gewebemerkmale aufweist eingepflanzt um in Zukunft als möglicher Spender oder Empfänger von Organ- und Blutspenden zu dienen. Auch für das Verfahren im Umgang mit nicht eingepflanzten, aber befruchteten Eizellen sehen wir akuten Regelungsbedarf. Aktuell werden diese befruchteten Eizellen bis auf unbestimmte Zeit in Stickstoff gelagert. Dies kommt einer Vernichtung gleich. Hier fordern wir konkret: 43 Die Freigabe von nicht eingesetzten, befruchteten Eizellen zur Vernichtung, Adoption oder für wissenschaftliche Zwecke durch die Eltern. 44 Die Freigabe darf in jedem Fall nicht mit einem finanziellen Anreiz verbunden sein. 45 Die Entscheidung der Eltern ist in jedem Fall zu respektieren 42 46 47 48 49 50 51 Analog zur Neuregelung der Diagnostik bei künstlicher Befruchtung wollen wir auch die Diagnostik im Verlaufe der Schwangerschaft neu regeln. Hier sollen für die Erhebung von Merkmalen die gleichen Kriterien gelten wie für die PID. Auch die Abtreibung aus medizinischen Gründen soll dabei weiterhin möglich und durch modernste diagnostische Verfahren begleitet werden. Darüber hinaus fordern wir die Freigabe der molekularbiologischen Bestimmung äußerer Merkmale nach der 12. Schwangerschaftswoche. 54 Welche dieser diagnostischen Leistungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gezählt werden, soll auch zukünftig durch die gemeinsame Bundeskommission nach medizinischer Notwendigkeit und Stand der Technik beurteilt und festgelegt werden. 55 Social Freezing - Individuelle Lebensentwürfe ermöglichen 56 In der Vergangenheit hat zuletzt die Anti-Babypille die Familienplanung weltweit revolutioniert. Frauen konnten selbst- und eigenständig entscheiden ob sie schwanger werden wollen oder nicht. Nun stehen wir vor einem neuen Meilenstein für die individuelle Familienplanung. Durch die Möglichkeit Zellen über einen langen zeitraum bei niedrigsten Temperaturen zu konservieren und so Ihre Eigenschaften zu erhalten, bietet sich die Chance des “Social Freezings”. Dabei wird es Frauen und Männern ermöglicht ihre Eizellen bzw. Sperma auf unbestimmte Zeit hin einzufrieren um dann zu einem späteren zeitpunkt, ohne die Risiken des Alters Kinder zu bekommen. Durch den technischen Fortschritt ist es so Möglich das Biologische “Verfallsdatum” zu überwinden und Menschen eine individuelle Lebensplanung zu ermöglichen. Konkret fordern wir: 52 53 57 58 59 60 61 62 63 64 65 67 Social Freezing für Männer und Frauen unter rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen 68 Die Diagnostischen Verfahren dabei analog zur PID bei direkter Befruchtung zu regeln 69 Die Vergütung durch Unternehmen für Social Freezing als Teil der Familienförderung und Planung zu ermöglichen. 66 70 29 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 304 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Berlin Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Faire Startchancen für ein Leben in Freiheit Die Jungen Liberalen setzen auf die Freiheit und Entfaltung eines jeden Bürgers und vertrauen darauf, dass jeder Mensch durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sein persönliches Glück erlangen kann. Die soziale Herkunft darf für die individuellen Lebenswege nicht entscheidend sein. Um Freiheit und Eigenverantwortung nutzen zu können, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Junge Menschen müssen durch gleiche Startchancen in die Lage versetzt werden, mit Hilfe von Tatkraft und eigener Initiative eine Chance auf Verwirklichung ihres Lebensglücks zu erlangen. Fehlende Chancengerechtigkeit führt nicht nur zu einer eingeschränkten persönlichen Entfaltungsfreiheit der Menschen, sondern beeinträchtigt auch die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Insbesondere Deutschland, dessen Stärke auf ökonomischem und technischem Fortschritt fußt, leidet darunter, wenn anhaltende Armut zu schlechten Bildungschancen bei Kindern führt. Startchancen müssen Freiheit garantieren, aber auch schlechte Bedingungen für Kindern ausgleichen. Um ein Leben in Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen, müssen alle Menschen faire Startchancen erhalten. 17 18 Materielle Grundvoraussetzungen 19 Um Chancen nutzen zu können, muss das Existenzminimum eines jeden Bürgers sichergestellt werden. Vor allem Kinder, die ihre materielle Situation nicht beeinflussen können, sind darauf angewiesen. 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Kinderarmut zeigt sich in Deutschland vor allem als Mangel an Chancen zur Erfüllung des eigenen Lebensglücks und Teilhabe. Eltern, deren Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, muss stärkere Unterstützung zukommen, um die Startchancen ihrer Kinder zu erhöhen. Vor allem Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Alleinerziehenden sind einer hohen Gefahr von Armut ausgesetzt. Diese Armut ist nicht nur ein Mangel an materieller Sicherheit, sondern drückt sich negativ in allen zentralen Lebenslagen des Kindes aus: Einschränkungen an gesellschaftlicher Partizipation, geringere Bildungs- und Lebenschancen sowie soziale Exklusion. Langfristig fordern wir die Einführung eines Kinderbürgergeldes, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld und den Kindezuschlag ersetzen soll. Die Höhe muss sich am sächlichen Existenzminimum von Kindern orientieren. Das Kinderbürgergeld ist eine negative Einkommenssteuer, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern sowie auch nach dem persönlichen Einkommen der Kinder richtet. Die Leistung muss steuerfrei an die Eltern ausgezahlt werden. Die Transferentzugsgrenze, welche regelt dass das Kinderbürgergeld 30 36 gemessen an der Einkommenshöhe sinkt, darf 50% nicht unterschreiten. 37 Das steuerliche Ehegattensplitting soll entfallen. Stattdessen sollen mittelfristig Eltern im Rahmen eines Familiensplittings den vollen Steuerfreibetrag für jedes Kind beliebig untereinander aufteilen können. Hierbei sollen keine steuerlichen Nachteile für bereits verheiratete Eltern entstehen. 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 Zur kurzfristigen Verbesserung der materiellen Situation von Kindern und Jugendlichen fordern wir außerdem: Der Hartz-IV Regelsatz von Kindern soll sich künftig am sächlichen Existenzminimum orientieren. Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll absetzbar sein, dabei soll die Höchstgrenze erhalten bleiben. Unterhaltsvorschüsse für Alleinerziehende müssen künftig bis zum Ende der schulischen Ausbildung eines Kindes gezahlt werden. Ebenso müssen die Maximaldauer von 72 Monaten abgeschafft und die Vorschüsse stärker an die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden. Die Jugendämter müssen unterhaltspflichtige Elternteile stärker als bisher zur Begleichung heranziehen. Bei Missbrauch des Kindergeldes durch die Eltern soll das Jugendamt die Möglichkeit erhalten, dieses in Sachmittel und kindsbezogene Gutscheine umzuwandeln. Dieses Vorgehen soll nach Ablauf einer Frist erneut überprüft und gegebenenfalls weiter fortgesetzt werden. Die bestehenden Bildungs- und Teilhabepakete müssen stärker beworben werden. Beantragung und Bearbeitung von Unterstützungsmaßnahmen wie dem Zahlen von Klassenfahrten oder Bildungsangeboten müssen schnell und unbürokratisch erfolgen. Die Einführung eines elternunabhängigem BAföG, das jedem, losgelöst vom Einkommen der Eltern, eine Ausbildungsunterstützung ermöglicht. Kindergeld sollte nicht nur bei einem FSJ/FÖJ gezahlt werden, sondern auch für ein weiteres Jahr nach dem Schulabgang, wenn Jugendliche ein Brückenjahr nutzen bzw. als Gapyear selbst gestalten. Als Beitrag zur Gegenfinanzierung müssen das Betreuungsgeld die Erhöhung der "Mütterrente" zurückgenommen werden. 66 67 Förderung von Kindern und Jugendlichen 68 Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch die gleichen Startchancen im Leben verdient. Es ist daher eine staatliche Pflicht, schon in der frühkindlichen Phase ein umfassendes Erziehungsund Bildungsangebot bereitzustellen. Ganz entscheidend beeinflusst diese Zeit die Entwicklung von Kindern und gibt die Richtung für die weitere Bildungskarriere vor. Unabhängig vom sozialen Hintergrund jedem Kind die gleichen Entwicklungschancen zu bieten, muss Kernaufgabe der Politik sein. 69 70 71 72 73 74 75 Den Kindertagesstätten kommt eine besondere Bedeutung als Chancenbereiter zu. Die Länder müssen sich in erster Linie konsequent für eine bessere Versorgung mit Kitaplätzen einsetzen. 80 Als Junge Liberale sehen wir die Lösung vor allem in dem Angebot privater Kindertagesstätten. Eine gesetzliche Gleichstellung von staatlichen und privaten Einrichtungen ist längst überfällig. Unflexible zeitliche und tarifliche Regelungen an öffentlichen Kitas machen sind mitverantwortlich für den Mangel an gut ausgebildetem Personal. Diese Regelungen zu lockern und bürokratische Hürden abzubauen, muss daher Priorität sein. 81 Integration 76 77 78 79 und die damit einhergehende 31 Chancengleichheit ist nur möglich, wenn 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Sprachbarrieren frühzeitig erkannt und behoben werden. Spätestens der erfolgreiche Start in das Schulleben setzt ein einheitliches Sprachniveau aller Schüler voraus. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Berlin weiterhin für einen Sprachtest vor dem Grundschulbesuch aus, der im Zweifel eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Sprachkurs gibt. In KiTas muss frühzeitig eine kindgerechte Bildungsarbeit stattfinden. Dadurch können unterschiedliche soziale Hintergründe durch spezielle Förderung ausgeglichen werden. Eine wichtige Aufgabe sollte dabei sein, Interesse am Lernen zu wecken. Die Verwaltungen sollten, in Zusammenarbeit mit örtlichen Initiativen und Unternehmen, Exkursionen und Thementage entwickeln und anbieten. Öffentliche und private Kindergärten sollten dazu angehalten sein, diese Angebote wahrzunehmen. Zudem müssen die Betreuungszeiten in KiTas flexibilisiert werden. Notwendig sind besonders 24-Stunden-KiTas, die eine Betreuung von Kindern von Schicht- und Nachtarbeitern ermöglichen. Langfristig muss ein öffentlicher KiTa-Platz für die Eltern gebührenfrei sein, um zu gewährleisten, dass alle Kinder mit einem vergleichbaren Leistungsstand ins Schulleben einsteigen. Die Betreuungsqualität darf hierunter nicht leiden. 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 Berufswahl und Einstieg in den Arbeitsmarkt Bildung schützt am besten vor Arbeitslosigkeit. Um zu verhindern, dass vor allem Jugendliche mit niedrigem, schlechtem oder gar keinem Schulabschluss in die Erwerbslosigkeit abgleiten, hat es für uns höchste Priorität, Startchancen zu schaffen und auch diesen Jugendlichen eine ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Schüler dürfen nicht einfach aus dem Bildungssystem herausfallen, denn so haben sie es besonders schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Auch den Schülern, die den Anforderungen des jetzigen Schulsystems aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen sind, muss durch individuelle Förderung eine Perspektive eröffnet werden. Dafür fordern wir: Gerade in sozialen Brennpunkten muss die Ganztagsbetreuung ausgebaut und durch gute Angebote auch attraktiv gemacht werden. Alternative Schulmodelle, wie das Modell der Praxisklasse, müssen deutschlandweit gefördert werden. Diese Modelle müssen Schülern möglichst früh offenstehen, damit sie persönliche Förderung erhalten und gegebenenfalls wieder in die Regelklassen integriert werden können. Schüler, die vor dem Ende ihrer Schulzeit stehen, müssen schon früh die Möglichkeit haben, einen Berufswunsch zu entwickeln und sich schon vor Beginn der Ausbildung dafür zu qualifizieren und darüber zu informieren. Dafür fordern wir: Es muss eine flächendeckende Berufsberatung an Schulen etabliert werden. Die Zahl der Berufsberater ist zu erhöhen. Jede Schule muss mindestens einmal monatlich eine Sprechstunde zur Berufsberatung anbieten. In der Sekundarstufe I und in der Qualifikationsphase sollten die Schüler mindestens zwei dieser Einheiten im Schuljahr besuchen. Den Schülern müssen Qualifikationsmöglichkeiten wie die Einstiegsqualifikation bewusst gemacht und ermöglicht werden. Außerdem sollten gerade Schüler mit einer „Schulangst“ über Ausbildungsmodelle ohne Berufsschule informiert, aber auch über die mögliche geringere Qualifikation aufgeklärt werden. Die Kooperation zwischen Wirtschaft und Schulen muss stark ausgebaut werden. Die Betriebe müssen nicht nur in Seminaren und Vorträgen an die Schulen geholt werden. In 32 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 einer stadtweiten Projektwoche sollten die Schüler außerdem mehrere Betriebe ihrer Wahl besuchen können, um ein lebendiges Bild vom Wirtschaftsleben vermittelt zu bekommen. Die Organisation sollte finanziell von Vertretern der privaten Wirtschaft wie Unternehmen, Kammern, Verbände mitgetragen werden. Private Initiativen, die der Ausbildungs- und Studienvermittlung dienen – und insbesondere Initiativen wie Studienkompass mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu erhöhen – sind zu unterstützen. Das starke Überangebot an Ausbildungsplätzen zeigt: Um den angehenden Azubis den Weg in die Ausbildung und zu ihrem Abschluss zu ebnen, muss nicht so sehr an den Betrieben, als am System und der Organisation der Ausbildung an sich angesetzt werden. Erst darüber hinaus sollten Betriebe bei der Aufnahme von Leistungsschwächeren unterstützt werden. Daher fordern wir: Das Ausbildungssystem muss modularisiert werden. Es ist unhaltbar, dass jeder Ausbildungsabbruch einen völligen Neustart für die Azubis bedeutet. Azubis sollen in den Berufsschulen und in den Betrieben die Ausbildung in einzelnen Modulen absolvieren, deren Abschluss auch für eine mögliche weitere Ausbildung erhalten bleibt und diese verkürzen kann oder im Hochschulstudium anerkannt wird. Auch die Ausbildungsvergütung sollte sich nach diesen teilqualifizierenden Schritten richten. Ein System der leistungsabhängigen Vergütung, in dem der Azubi mit jedem abgeschlossenen Modul seine Vergütung erhöht, schafft starke Leistungsanreize. Über die Modularisierung soll eine Spezialisierung in der Ausbildung nicht mehr mit Unterschreiben des Ausbildungsvertrages erfolgen, sondern sich erst über die Wahl der Module zum Ende der Ausbildung klar abzeichnen. Statt die Ausbildung wie momentan ganz neu beginnen zu müssen, sollte es dem Azubi möglich sein, in verwandte Sparten der Ausbildung ohne immensen Aufwand wechseln zu können. Leistungsschwachen Berufsschülern müssen Fördermöglichkeiten angeboten werden. Gleiches gilt auch für Leistungsstarke. Weiterhin können digitale Lernangebote individuelle Förderung unterstützen und sollten für die jeweiligen Ausbildungsberufe mit Praxispartnern entwickelt werden. Der Austausch von Azubis zwischen den Betrieben, wie er heute schon praktiziert wird, muss in diesem Rahmen ausgebaut werden. Ausbildungsverbünde in einzelnen Branchen sind zur stärkeren Kooperation aufzubauen. Um Betrieben darüber hinaus die Ausbildung von leistungsschwachen Schülern, Geringqualifizierten und auch geringqualifizierten Flüchtlingen zu erleichtern, sollte der Betrieb bei einer entsprechenden Einstellung bei den Sozialabgaben entlastet werden. Ausbildungen, gerade von leistungsschwachen Azubis, kosten den Ausbilder viel Zeit. Dies sollte durch staatliche Zusatzqualifikationen, die die Azubis außerhalb des ausbildenden Betriebs absolvieren, abgemindert werden. Die Arbeit von sozialen Initiativen wie dem Projekt „Arrivo“, die sich um die Ausbildung von Geringqualifizierten und Flüchtlingen kümmern, sollten stärker gewürdigt und unterstützt werden. Ebenso sollten Betriebe, die sich durch die Ausbildung von Flüchtlingen und Geringqualifizierten sozial engagieren, beispielsweise durch ein Siegel ausgezeichnet werden können. 33 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 305 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: JuLis Bayern Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende 3 Anonyme Lebendorganspenden erlauben – Für eine Liberalisierung der Organspende 4 Die JuLis Bayern fordern, die Anonyme Lebendorganspende zu ermöglichen. Es muss daher auch möglich sein, Organe aus rein altruistischen Motiven zu spenden. Diese Anonyme Lebendspende wird bereits in Teilen der USA, Großbritannien und den Niederlanden praktiziert. Sie sieht vor, dass die Organe eines Spenders einem ihm unbekannten und nicht bestimmbaren Empfänger gegeben werden. Die Spende wird dabei in einen Pool geworfen und nach ähnlichen Kriterien wie die der postmortalen Spenden verteilt. Dies soll Anonymität sichern und Organhandel ausschließen. Um zusätzlich Spenden aufgrund eines überzogenen Helfersyndroms zu verhindern, sind Evaluierungsverfahren erforderlich, die ebenso die Freiwilligkeit der Spende feststellen. Die anonymen Spender sollen den Empfängerkreis aufgrund von allgemeinen Merkmalen nicht einschränken dürfen, etwa nach dem Alter oder Erkrankung der potenziellen Empfänger. Aufgrund des Rechts auf Selbstschädigung müssen Kosten für etwaige Folgeerkankungen nach der Organentnahme von den Krankenkassen übernommen werden. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Begründung: 18 erfolgt mündlich 19 20 34 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 306 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Patrick Guidato, Matthias Pergande, Franziska Brandmann, Tim Tressel, Léon Beck Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Einheitliche Standards für Heilverfahren - Keine Abzocke mit staatlichem Siegel Die Jungen Liberalen fordern die umfassende Reform des Heilpraktiker- sowie des Arzneimittelgesetzes. Dabei sollen alternative Heilverfahren, Therapien und Medikamente den gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie schulmedizinischen Verfahren, Therapien und Medikamenten unterworfen werden. Die Anwendung von Verfahren, Therapien und Medikamenten, die keine Zulassung erhalten, sollen künftig nicht mehr über GKV Leistungen abgerechnet werden können. Damit das Verfahren über die GKV abgerechnet werden kann, muss wie bei allen anderen neuen Therapieformen nachgewiesen werden, dass im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard gleichwertige oder bessere Resultate erzielt werden. Darüber hinaus sollen nur zugelassene Verfahren, Therapien und Medikamente an öffentlich finanzierten Einrichtungen wie Krankenhäusern angeboten und praktiziert werden dürfen. 35 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 307 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Jungliberale Aktion Sachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Gegen Impfpflicht und für bessere Durchimpfung Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht aus. Die Erarbeitung von Impfempfehlungen in Deutschland durch die unabhängige Expertenkommission, der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO), begrüßen wir jedoch. Denn Impfungen konnten und können schweres Leid und deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen massiv mindern. Der behandelnde Kinderarzt verfügt über die besten Rahmenbedingungen, das beste Sachwissen und die beste Fallkenntnis, um über die Wichtigkeit und Richtigkeit der empfohlenen Impfungen aufzuklären. Wir sehen also die Ärzteschaft und in zweiter Linie das Robert-Koch-Institut bzw. das Bundesministerium der Gesundheit in der Verantwortung, über Impfungen zu informieren. Sie müssen sich auch mehr als bisher, jedoch ohne zusätzlichen gesetzlichen Zwang, zur Aufgabe machen, die schädliche Gegenöffentlichkeit der Virenleugner und Impfgegner und ihre Lügen und Machenschaften im öffentlichen Diskurs zu enttarnen. Wir sehen jedoch für staatlich finanzierte und kofinanzierte Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder eine Verantwortung des Staates Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu ergreifen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass der Zutritt zu diesen Einrichtungen daran gebunden ist, eine Immunisierung gegen alle übertragbaren Erkrankungen, deren Impfung von der STIKO standardmäßig empfohlen sind, oder eine gesundheitliche Unmöglichkeit eben jener Impfungen nachweisen zu können. 36 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 308 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Kreisverband Köln Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Langzeitrezepte für chronische Erkrankungen 2 Langzeitrezepte für chronische Erkrankungen 3 Wir fordern, dass für Patientengruppen mit chronischen oder absehbar lang anhaltenden Erkrankungen unnötige Gänge zum Arzt eingespart werden. Dies soll erreicht werden indem eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit für Ärzte geschaffen wird, ein Langzeitrezept für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel auszustellen. 4 5 6 7 8 9 10 Dieses Rezept sollte sich derart gestalten, dass der Arzt das Langzeitrezept für die zu verschreibenden Gesundheitsleistungen für einen nach seinem Ermessen liegenden Zeitraum bis zu einem Jahr ausstellen kann. Der Patient kann dann in diesem Zeitraum sein Rezept regelmäßig der Apotheke oder dem Leistungserbringer vorzeigen und seine Gesundheitsleistung erhalten. 13 Es soll dabei auf dem Langzeitrezept eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden um sicherzustellen, dass nicht mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, als von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurden. 14 Begründung : 15 erfolgt mündlich 11 12 37 Antrag 401 Antrag zum 53. Bundeskongress 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BV Ostwestfalen-Lippe Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Effektive Notwehr anpassen ermöglichen – das Waffenrecht Der Staat hat das Gewaltmonopol inne, um die ihn tragende Bevölkerung sowohl nach außen als auch im Inneren zu schützen, insbesondere rechtswidrige Angriffe abzuwehren und Verletzungen von Rechtsgütern zu verhindern und zu unterbinden. Dies kann im Inneren schon allein aus praktischen Gründen nicht in allen Fällen ausnahmslos gelingen. Aus diesem Grund ist jedermann dazu berechtigt, in Situationen, in denen sofortige Hilfe durch die Polizei nicht verfügbar oder möglich ist, Notwehr oder Nothilfe zu üben oder auch einen Straftäter vorläufig festzunehmen. Gerade bei Wohnungseinbrüchen bestehen infolge der oftmals vorliegenden strukturellen Unterlegenheit im Verhältnis zwischen Tätern und Opfern erhebliche Risiken für Leib und Leben der Betroffenen. Um diesen effektiver begegnen zu können, kann es unabdingbar sein, die Anwendung auch erheblicher physischer Gewalt glaubhaft anzudrohen oder als ultima ratio in Einzelfällen sogar zu vollziehen. Dazu können auch Schusswaffen im Besitz potentieller Opfer einen sinnvollen Beitrag leisten. Deshalb fordern die Jungen Liberalen - zusätzlich zur grünen für Jäger, zur gelben für Sportschützen und zur roten für Sammler - die Einführung einer blauen Waffenbesitzkarte. Um diese zu erlangen, soll der Nachweis eines konkreten Zweckes für den Waffenbesitz, wie bisher das Sammeln, die Ausübung der Jagd oder die Betätigung als Sportschütze, oder einer über das Normalmaß hinausgehenden Bedrohungslage ausdrücklich nicht erforderlich sein. Aktuell geltende waffenkundliche und sonstige rechtliche Voraussetzungen müssen auch weiterhin erfüllt werden. So dürfen keine die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers nahelegenden Vorstrafen vorliegen, an seiner persönlichen Eignung dürfen keine durchgreifenden Zweifel bestehen, die Erfassung in einem Zentralregister und die Teilnahme an einem Waffenkundekurs sind obligatorisch. Außerdem sind auch von den Inhabern einer blauen Waffenbesitzkarte restriktive Lagerbestimmungen zu erfüllen - etwa Waffe und Munition getrennt voneinander in besonders gesicherten Behältnissen aufzubewahren -, die ein Abhandenkommen oder die Inbesitznahme durch unbefugte Dritte und somit eine Gefährdung für die Allgemeinheit verhindern. Darüber hinaus soll dem Wegfall der Zweckbindung und Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit dadurch Rechnung getragen werden, dass sich die Erlaubnis zum Waffenbesitz auf eine nicht deliktrelevante, also nicht im Zusammenhang mit Straftaten statistisch häufig genutzte oder besonders dazu geeignete, etwa eine Langwaffe ohne Magazin, Schusswaffe beschränkt und ein Munitionserwerbsschein lediglich im Umfang von fünf bis zehn Schuss erteilt wird. Schließlich müssen die Inhaber einer blauen Waffenbesitzkarte nachweisen, mindestens einmal jährlich den sachgemäßen Umgang mit der von ihnen besessenen Schusswaffe zu trainieren, und mindestens alle fünf Jahre ihre Rechtskenntnisse, insbesondere in Bezug auf die im Falle eines rechtswidrigen Angriffes geltenden rechtlichen Bedingungen des Schusswaffengebrauchs, aufzufrischen. 38 38 39 40 41 Die Regelungen in Bezug auf den Waffenschein, der das zugriffs- und schussbereite Tragen von Schusswaffen auch außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums gestattet, sollen in der zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Form fortbestehen. 39 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 402 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Schleswig-Holstein Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Integration durch Bildung 5 Im Jahr 2015 sind ungefähr 1,1 Millionen Asylsuchende nach Schleswig-Holstein gekommen. Im Jahr 2016 werden ebenso viele Menschen erwartet. Um ihnen die Integration zu erleichtern, wollen die Jungen Liberalen, dass Asylsuchende einen umfassenden Zugang zum Bildungssystem, zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt erhalten. 6 Erste Informationen 7 11 Die Jungen Liberalen wollen, dass sich neu ankommende Asylsuchende so schnell wie möglich in Deutschland zurechtfinden. Deshalb sind zuverlässige und leicht verfügbare Informationen über das Asylverfahren, die verschiedenen Beratungsstellen, den Spracherwerb und das Leben in Deutschland wichtig. Auch Informationen über die Angebote und Projekte der ehrenamtlichen Helfer vor Ort erleichtern die Ankunft und die Integration. 12 Wir fordern daher, 13 - bereits bestehende Informationsangebote bekannt zu machen und zu fördern, z.B. die "Moin"-App, die "Ankommen"-App sowie den "Refugee-Guide", 2 3 4 8 9 10 14 15 16 17 - den Zugang zu Online-Informationen zu erleichtern, z.B. durch W-LAN in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Freiwillige Initiativen, die wie das Projekt 42 von Hamburg.Freifunk W-LAN-Zugang in den Unterkünften anbieten wollen, sind zu unterstützen. 19 - bei der Förderung von Informationsangeboten mit anderen Bundesländern kooperieren und gelungene Ansätze zu übernehmen. 20 Anerkennung des Bildungsstands und der Qualifikation 21 22 Wir wollen, dass die Asylsuchenden für sie passende Bildungs-, Qualifikations- und Jobangebote finden können. 23 Deshalb fordern wir, 24 - standardmäßig den Bildungsstand- und die Qualifikation der Asylsuchenden bereits in den Erstaufnahmen zu erheben. Dies geschieht bestenfalls im Rahmen der Registrierung in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung. 18 25 26 32 - den Asylsuchenden und ihren ehrenamtlichen Unterstützern Informationen über das Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen sowie mögliche Nachqualifizierungen und Weiterbildungen zur Verfügung zu stellen, z.B. im Rahmen des Online-Informationsangebot und über Beratungsstellen in den Unterkünften. Wir setzen uns langfristig dafür ein, dass Weiterbildungsund Nachqualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln sind für Berufszweige, bei denen dies heute noch nicht möglich ist. 33 - über die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen (beruflichen) Qualifikationen ist 27 28 29 30 31 40 38 umfassend aufzuklären. Darüber hinaus sind Finanzierungsund finanzielle Unterstützungsmodelle auszubauen und Potentiale und Qualifikationen der Menschen, die zu uns gekommen sind, sichtbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss das Angebot an Qualifikationsanalysen ausgebaut und die Anerkennung in formellen Konzepten ermöglicht werden. 39 Deutsch- und Integrationskurse 40 41 Wir halten eine frühe Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen für sinnvoll. Die Hürden dafür sollten nicht weiter erhöht, sondern gesenkt werden. 42 Wir fordern daher, 43 - den Asylsuchenden nach der Registrierung in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung zumindest einen Basis-Deutsch- und Integrationskurs anzubieten. Nach Möglichkeit werden Kurse angeboten, deren Niveau sich am zuvor erhobenen Bildungsstand orientiert. 34 35 36 37 44 45 50 - die Deutsch- und Integrationskurse verpflichtend auszugestalten. Dabei ist auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die einer Ausbildung, einem Studienvorbereitungsprogramm, einem Studium oder einer Arbeit nachgehen. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder während der Kurszeiten betreut werden; dies kann auch durch die Einrichtung von Eltern-Kind-Kursen geschehen. 51 - die Kurse für die Asylsuchenden kostenlos anzubieten. 52 54 - am Ende der Kurse jeweils ein Zeugnis auszustellen. Die erworbenen Sprachkenntnisse sind nach den Vorgaben des Gemeinsamen europäische Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) zu zertifizieren, sofern der Kursteilnehmer das Niveau A2 erreicht oder überschreitet. 55 Kita- und Schulbesuch 56 58 Wir glauben, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die bestmögliche Förderung verdienen. Kinder von Asylsuchenden sollen daher einen möglichst umfassenden Zugang zu unserem Bildungssystem erhalten. 59 Deshalb fordern wir, 60 - den Eltern und gegebenenfalls den Vormündern minderjähriger Flüchtlinge Informationen über das Bildungssystem zu Verfügung zu stellen. Eltern oder Vormünder kleiner Kinder sollen sich besonders über die Möglichkeit und die Vorzüge des Kitabesuchs informieren können. 46 47 48 49 53 57 61 62 63 64 65 66 67 68 - Kindern im entsprechenden Alter den Besuch einer Kita zu ermöglichen. Die Kitagebühren sind an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern anzupassen. - Minderjährigen im Schulalter den Schulbesuch unabhängig davon zu ermöglichen, ob sie bereits als schulpflichtig gelten. - volljährigen Asylsuchenden, die noch keinen Schulabschluss haben oder deren Schulabschluss nicht anerkannt wurde, den weiteren Schulbesuch bis zum 25 Lebensjahr zu gestatten. 70 - in den Willkommens- und DaZ-Klassen sicherzustellen, dass die Gruppengröße der einer regulären Klasse entspricht. 71 Ausbildung, Studium und Arbeit 72 74 Auch Asylsuchende sollen die Chance auf einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz haben. Dadurch wird es für sie leichter, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und finanziell für sich selbst zu sorgen. 75 Daher fordern wir, 76 - jugendliche Asylsuchende und ihre Eltern oder Vormünder über das Berufsausbildungssystem und das Studium zu informieren und zu beraten. Dabei ist darauf einzugehen, welche 69 73 77 41 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 Anforderungen an Auszubildende und Studierende gestellt werden und welche Chancen sie nach den jeweiligen Abschlüssen haben. - den Asylsuchenden Tätigkeiten in der Unterkunft, z.B. als Dolmetscher und im Rahmen des Sonderprogramms Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug, zu ermöglichen. - das Programm "Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk" der Bundesagentur für Arbeit zu unterstützen und die Übertragung des Konzepts auf andere Berufsgruppen zu prüfen. - Auszubildenden ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und bei erfolgreichem Abschluss mindestens zwei Jahre darüber hinaus zu garantieren. - Auszubildenden und Studierenden gleichberechtigten Zugang zu finanzieller Unterstützung zu gewähren. 89 - Studienvorbereitungsprogramme bekannt zu machen und fördern, z.B. durch Kooperationen von Hochschulen mit der Kiron University. 90 - Arbeitsbeschränkungen wie die Sperrfrist und die Vorrangprüfung abzuschaffen. 91 93 Über die Integration in den Arbeitsmarkt hinaus, sehen die Jungen Liberalen die Aufgaben von kulturellen und außerschulischen Integration. Hier sind besonders die Leistungen von Sportvereinen und Reha-Einrichtungen für die Jungen Liberalen von besonderer Bedeutung. 94 Im Sportverein: 95 97 Hier wollen wir Sportangebote wie z.B. Fußballtraining für Flüchtlinge fördern. Fördern kann in diesem Fall das Bereitstellen von Fahrdiensten in den Gemeinden und Städten oder das Thema Versicherungsschutz während der Maßnahmen umfassen. 98 Im Reha-Sport 99 Hier wollen wir die Erfahrungen des Deutschen Behinderten- und Reha-Sport-Verbandes und seiner Landesverbände nutzen. Besonders traumatisierten Flüchtlingen sollen den Angeboten der Verbände teilnehmen, die sich bisher über die Methode Sport, an die Reintegration von traumatisierten Bundeswehr-Soldaten richtet. 88 92 96 100 101 102 103 104 Begründung: erfolgt mündlich. 42 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 403 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern, LV Baden-Württemberg Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Zukünftigen Generationen eine Stimme geben Die Jungen Liberalen fordern die Einführung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen auf Landes-, Bundes-, Europäischer und UN Ebene. Die derzeitige Politik ist in ihrer Planung auf die Wahlzyklen beschränkt, was angesichts der Notwendigkeit der Wiederwahl verständlich ist. Wir JuLis verstehen Politik aber als die Gestaltung der Zukunft und so muss die Zukunft auch eine unabhängige Stimme in der aktuellen Politik haben. Die Ombudsperson soll mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein, wie die Ungarische Ombudsperson die mit dem sogenannten Ombudsman Act in 2007 in Ungarn eingeführt wurde. Diese Rechte sind: Rederecht im jeweiligen Parlament Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten Informationsrecht über alle, den jeweiligen Fall betreffende, Informationen Recht auf Öffentlichkeitsarbeit Ausnahme bei diesen Rechten bildet die Ombudsperson auf UN Ebene. Hier muss dem im September 2013 veröffentlichtem Report der UN folgend, ein High Commissioner for Future Generations eingeführt werden. Dieser ist dem High Comissioner for Human Rights der UN nachzuempfinden. Die deutsche Ombudsperson ist auf allen Ebenen jeweils für 10 Jahre zu wählen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Wahl hat unabhängig von regulären Wahlen zu erfolgen. Es ist anzuregen, dass grundsätzlich alle Bürger der jeweiligen Ebene ab dem 16. Lebensjahr bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres stimmberechtigt sind. Näheres zur Wahl ist auf der entsprechenden Ebene zu regen. Die Ombudsperson ist nicht, wie ein Abgeordneter rein seinem Gewissen verpflichtet. Er handelt als gebundener Repräsentant im Auftrag zukünftiger Generation und muss sich nach deren Bedürfnissen ausrichten. 26 27 Begründung: erfolgt mündlich. 43 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 404 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Politischer Extremismus in Deutschland 2 Rechts, Links, oder doch "gemäßigte Mitte? - Politischer Extremismus in Deutschland 3 21 Innerhalb des organisierten politischen Liberalismus wird gerne und oft gestritten, wo er im sogenannten "Spektrum der Parteien" einzuordnen sei. Haben sich die Positionen der Volksparteien inzwischen so verändert, dass die FDP rechts der CDU einzuordnen ist? Wen diese Frage umtreibt, der sieht das politische Spektrum als klare Linie, auf der sich die Parteien nebeneinander einordnen. Dieses eindimensionale links-rechts-Schema erscheint uns jedoch heute nicht mehr zeitgemäß, um die vielschichtige Positionierung von politischen Parteien einzuordnen oder gar zu bewerten. Nichtsdestotrotz ist es in der Diskussion um Extremismus immer noch weitläufig gebräuchlich, weil es eine scheinbar einfache Zuordnung der politischen Extreme ermöglicht. Wir möchten dieser überholten Einordnung daher eine liberale Vorgehensweise zum Umgang mit politischem Extremismus entgegenstellen. Dabei wollen wir vor allem klären, wo für uns die Grenze zwischen radikalen, aber noch dem demokratischen Spektrum zuzuordnenden Positionen einerseits und extremistischen und verfassungsfeindlichen Ideologien andererseits verläuft. Immer wieder kommt es überall in Deutschland zu Gewalttaten, die in Zusammenhang mit politischem Extremismus stehen. Diese Vorkommnisse führen regelmäßig zu Aufschreien in der Bevölkerung und müssen als Ausrede herhalten für Forderungen nach besserer Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung oder Parteiverbote. Die etablierten Parteien sind hier gefordert, ohne Überreaktionen Antworten zu finden auf steigenden Zuspruch zu radikalen Parteien und extremistischen Organisationen und auch auf politisch motivierte Verbrechen. 22 Arten des Radikalismus und Extremismus 23 Das Vertreten inhaltlich radikaler politischer Positionen ist für die JuLis nicht grundsätzlich verwerflich, denn die Meinungsfreiheit gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Radikale Meinungen in der politischen Landschaft dienen der Schärfung des inhaltlichen Profils der Parteien, die sich selbst als "mittig" einordnen. Sie treiben Gedanken auf die Spitze und fordern die Argumentationskraft der gemäßigten politischen Akteure heraus. Als radikal gelten dabei Positionen, die zwar auf Veränderung des politischen Systems gerichtet sind, seinen Rahmen, also die freiheitlich-demokratische Grundordnung, aber akzeptieren und Gewaltanwendung zur Erreichung ihrer Ziele ausschließen. Aus diesen Gründen muss radikalen Positionen, unabhängig davon, aus welcher Richtung sie stammen, aus Sicht der Jungen Liberalen zuallererst mit Argumenten begegnet werden. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Den extremistischen politischen Strömungen ist dagegen eines gemein: Ihr Ziel sind nicht kleinere und größere Änderungen der deutschen Gesetzeslandschaft, um damit in einzelnen Politikfeldern ihre Ansichten durchsetzen zu können - ihr Blick richtet sich auf das große Ganze. Die Überwindung des Systems ist das Ziel, zu dessen Erreichung auch Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen wird, der demokratische Verfassungsstaat wird abgelehnt. Das haben linker, 44 40 rechter und auch religiöser Extremismus, soweit er politische Vorstellungen enthält, gemeinsam. Die Jungen Liberalen sehen daher extremistische Gruppierungen jeder Couleur als Problem, welches in keinem der Fälle verharmlost werden darf. 41 Parteiverbote 42 Doch die Ausgestaltung des Parteiverbotsverfahrens ist unklar und rechtsstaatlich bedenklich. Zurzeit ist die einzige Rechtsgrundlage für ein Parteiverbotsverfahren der Satz "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht entsprechend Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Das Ermessen über Ja oder Nein zum Verbot liegt demnach allein in der Hand der Richter des Verfassungsgerichts. Die Jungen Liberalen stehen dennoch generell zum Instrument des Parteiverbotes. In jedem Fall kann eine Partei nur verboten werden, wenn sie in aggressiver kämpferischer Weise gegen unser Rechtssystem vorgeht. 38 39 43 44 45 46 47 48 49 50 51 61 Weiterhin sehen die Jungen Liberalen eine Klärung der Frage des Umgangs mit V-Leuten im Zusammenhang mit der NPD als notwendig an. Dabei sprechen sie sich gegen ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD aus. Der Abzug der V-Leute, der für ein erfolgreiches Verfahren zwingend notwendig wäre, würde den wertvollen Informationsfluss über die Interna der Partei jäh zum Erliegen bringen und würde bis zu einem möglichen Verbot radikalen Strömungen innerhalb der NPD ermöglichen, unentdeckt agieren zu können. Zudem würde ein möglicher weiterer Sieg der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Stellung innerhalb der Parteienlandschaft stärken. Für die Jungen Liberalen muss in einer Demokratie eine Partei, die eine gewisse Anzahl an Anhängern hat, auf dem politischen Parkett entlarvt und übertrumpft werden, ohne dass man sich des Mittels eines Parteiverbotes bedienen müsste. 62 Verfassungsschutz 63 81 Für die Bekämpfung extremistischer Organisationen und politisch motivierter Gewalt ist derzeit sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig als auch die Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Polizei. Dabei führt die aufgeteilte Struktur in Bundesamt und Landesämter aber nicht zu effektiver Arbeitsteilung, sondern zu Verwirrung. Im 21. Jahrhundert müssen nicht nur kleine Gruppierungen in einzelnen Landkreisen beobachtet werden, auch Prävention muss neu gedacht werden. Jugendliche können über das Internet leicht kontaktiert und angeworben werden, die Grenzen zwischen den Bundesländern sind dabei mehr und mehr irrelevant. Die Doppelstruktur der Verfassungsschutzämter in den Ländern führt dabei nur zu großen Datenmengen, die ständig zwischen den Ämtern hin und her geschoben werden müssen. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz. Die nachrichtendienstlichen Aufgaben sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen werden. Die Hauptaufgaben de Landesämter sollen stattdessen zum größten Teil der Polizei übertragen werden. Die Betreuung der Aussteigerprogramme, das Anlegen von Täterdateien und die Annahme anonymer Hinweise sind bei der Polizei in den richtigen Händen, vielmehr erspart es sogar Schritte des Datenaustausches, wenn die Polizei die direkte Zuständigkeit erhält. Die vom Landesamt für Verfassungsschutz geleistete Öffentlichkeitsarbeit kann überwiegend auf das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen werden. Diese muss nach Ansicht der Jungen Liberalen außerdem moderner und zielgerichteter werden und darf sich nicht auf den jährlichen, gedruckten Verfassungsschutzbericht beschränken. 82 Volksverhetzung 83 Die Folgen des NS-Regimes und des Zweiten Weltkrieges sind in der Bundesrepublik Deutschland in vieler Hinsicht deutlich sichtbar - eine davon ist das deutsche Recht. In den 90er Jahren wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der § 130 "Volksverhetzung" neu eingefügt. Er stellt in den Absätzen 3 und 4 nicht nur die Leugnung, sondern auch die "Billigung, 52 53 54 55 56 57 58 59 60 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 84 85 86 45 97 Verharmlosung, Verherrlichung und Rechtfertigung" des Holocaustes und der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe. Die Jungen Liberalen tolerieren keine der im § 130 Abs. 3+4 StGB erwähnten Handlungen und sehen sie als verwerflich an. Dennoch ist für sie ein eng umgrenztes, klares und unpolitisches Strafrecht ein wesentlicher Teil des funktionierenden Rechtsstaates. Gerade die Begriffe "Billigung" und "Verharmlosung" lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum, dass vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des § 130 StGB erfüllt ist. Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen. Durch solch ein Vorgehen wird Gesinnungsstrafrecht geschaffen. Dieses kann auch durch die geschichtliche Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher im Sinne eines Rechtsstaates die Streichung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB. 98 Prävention durch Bildung 99 Das Ziel in der Erziehung junger Menschen kann es nach Ansicht der Jungen Liberalen nicht sein, ihnen bestimmtes politisches Gedankengut ohne jede Begründung zu verbieten. Wir als Liberale ziehen aus unserem Selbstverständnis heraus stets größtmögliche Information über vermeintlich schlechte Einflüsse dem reinen Verbot vor - das gilt auch in Bezug auf politisch extremistisches Gedankengut. Die momentane Praxis in den Lehrplänen der Schulen setzt auf die intensive Beschäftigung mit den Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges und der Nazizeit. Längst hat sich aber die Strategie der NPD und anderer radikaler Parteien gewandelt: Sie vermeiden jede Meinungsäußerung über das Dritte Reich, betonen, dass dies Vergangenheit sei, und machen junge Menschen stattdessen auf aktuelle politische Problemlagen aufmerksam, um sie zu ködern. Es ist daher nicht allein Aufgabe des Geschichtsunterrichts, Schüler politisch zu sensibilisieren. Auch das Fach Sozialkunde ist hier in der Verantwortung. Die Jungen Liberalen fordern eine Ausweitung des Sozialkundeunterrichts in allen Schulformen. Zusätzlich zum bisherigen Lehrplan sollen vor allem die Prinzipien des Grundgesetzes sowie die Geschichte und Entwicklung der politische Strömungen in Deutschland behandelt werden. 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 121 Das Ziel soll dabei sein, die Schüler so umfassend über das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu informieren, dass sie bei ihrer ersten Teilnahme an Wahlen am Ende der Schulzeit in der Lage sind, Wahlversprechen und -programme kritisch zu hinterfragen und eine überlegte Entscheidung zu treffen. Jeder gut informierte Schüler ist ein Wähler weniger, der auf Köder der demokratiefeindlichen Parteien hereinfällt. Die JuLis begrüßen die Umstrukturierung des Geschichtsunterrichts im Rahmen der Einführung des G8. Die Themen Deutsche Geschichte nach 45 und Kalter Krieg sind unverzichtbar für ein um fassendes politisches Grundverständnis und dürfen in der Schulbildung nicht zu kurz kommen. Dem muss auch in Zukunft an allen Schulformen entsprechend Rechnung getragen werden. 122 Ehrenamtliche Arbeit 123 Die ehrenamtliche Arbeit von Vereinen und Organisationen, die sich gegen Extremismus engagieren, ist eine der wichtigsten Säulen gegen politisch motivierte Gewalt. Es lässt sich aber ein klarer Schwerpunkt in dieser Arbeit feststellen: Die meisten Organisationen kümmern sich um Aussteiger aus der rechten Neonaziszene. Diese Arbeit ist zwar wichtig, jedoch auch einseitig. Auch in dieser Hinsicht müssen nach Ansicht der Jungen Liberalen alle Arten extremistischer Gesinnung mit gleicher Priorität bekämpft werden. Die Gründung von Vereinen, die sich speziell mit linksgerichtetem und religiösem Extremismus beschäftigen, sowie von solchen Organisationen, die hauptsächlich Aufklärung und Prävention von Jugendlichen betreiben, muss gefördert werden. Die Jungen Liberalen fordern eine stärkere Kooperation aller Schulformen mit ehrenamtlichen Organisationen, um die klassische Schulbildung mit der Praxis verknüpfen zu können. Dabei darf aber die politische Bildung nicht an Externe abgeschoben werden - diese muss weiter vor allem Klassenzimmer stattfinden. Als großes Handlungshindernis für ehrenamtliche Arbeit erweist sich momentan vor allem die Finanzierung. Fördermittel werden 113 114 115 116 117 118 119 120 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 46 136 137 138 139 140 141 den Vereinen und Organisationen, die von ihnen abhängig sind, nur von einem Jahr zum nächsten gewährt, langfristige Programme, die nicht direkt in staatlicher Hand liegen, sind damit so gut wie unmöglich. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Nach Möglichkeit sollen die Länder aufgefordert werden entsprechende, langfristig ausgelegte Stiftungen zu gründen. Zusätzlich sollen durch die Stiftungen die Möglichkeit geschaffen werden, effektiv weitere Mittel aus Spenden zu generieren, um ein gewisses Maß an Staatsferne zu garantieren. 142 143 Begründung: erfolgt mündlich 47 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 405 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern, LV Berlin Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen, das passive auf kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur ein dauerhafter Aufenthalt und Wohnsitz von mindestens drei Jahren in der betreffenden Region sein. Bezüglich des Wahlalters müssen für alle wahlberechtigten Personen die gleichen Regeln gelten. Ein Mindestalter im passiven Wahlrecht, welches jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit liegt, lehnen wir grundsätzlich ab: Volljährige Staatsbürger sollen diesbezüglich stets das volle passive Wahlrecht genießen. 10 11 Begründung: erfolgt mündlich 48 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 406 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BAK Innen und Recht Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Kinderwünsche erfüllen - Tragemutterschaft legalisieren Die Jungen Liberalen setzen sich für eine schnellstmögliche Legalisierung der Tragemutterschaft ein. Die Tragemutterschaft kann es unfruchtbaren oder homosexuellen Paaren ermöglichen, sich den Wunsch vom eigenen, genetisch verwandten Nachwuchs zu erfüllen. Statt einer pauschalen, ideologisch geprägten Tabuisierung der Tragemutterschaft braucht es rechtssichere Regelungen, die die Voraussetzungen und die Durchführung der Tragemutterschaft im Konflikt zwischen Fortpflanzungsautonomie und Kindeswohl ausgewogen ausgestalten und den Missbrauch von Tragemüttern verhindern. Auch verringert die Legalisierung der Tragemutterschaft in Deutschland Anreize, eine Tragemutterschaft in Staaten mit weniger strengen Schutzvorschriften zugunsten des Kindes und der Tragemutter durchzuführen. Die Tragemutterschaft in der Variante der zuvor erfolgten In-Vitro-Befruchtung, bei der zwischen Tragemutter selbst und dem Kind keine genetische Verwandtschaft begründet wird, soll künftig keinem gesetzlichen Verbot mehr unterliegen. Auch das Verbot der Eizellenspende soll in diesem Kontext aufgehoben werden. Für die Schaffung klarer familienrechtlicher Verhältnisse ist die Möglichkeit zu schaffen, ein Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind durch Rechtsgeschäft zwischen der Tragemutter und den Wunscheltern zu begründen. 18 Zur Inanspruchnahme und Durchführung der Tragemutterschaft sollen die folgenden Voraussetzungen beachtet werden: 19 I. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme 20 1. Anforderungen an die Wunscheltern 21 Die Möglichkeit der Tragemutterschaft soll Paaren nur bei gegebener biologischer oder medizinischer Indikation zur Verfügung stehen. 17 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Eine biologische Indikation liegt insbesondere bei Inanspruchnahme durch männliche, homosexuelle Paare dar. Eine medizinische Indikation muss durch mindestens zwei unabhängige, mit dem Fall vertraute Gynäkologen festgestellt werden. Erkrankungen oder Fehlbildungen des Uterus, Hysterektomie, Deformierung der Gebärmutterhöhle oder des -halses, Synechia (Ashermann-Syndrom) und somatische Erkrankungen als Gegenanzeige zur Schwangerschaft sind beispielhaft als Indikationen zu benennen. Weitere Symptomatiken, die zur Inanspruchnahme einer Tragemutterschaft führen können, unterliegen der Verantwortlichkeit der Ärzte. Die Tragemutterschaft dient ausschließlich der Überwindung medizinischer oder biologischer Fortpflanzungshürden. Auch liegt es regelmäßig im Interesse des Kindeswohls, zwei Elternteile als Bezugspersonen während der Entwicklung zu haben. Eine Inanspruchnahme der Tragemutterschaft durch Einzelpersonen soll daher ausgeschlossen bleiben. Ähnlich der gängigen Praxis im Adoptionsverfahren soll vielmehr das Vorliegen einer gefestigten Partnerschaft zwischen beiden Wunschelternteilen Regelvoraussetzung für die 49 38 Inanspruchnahme der Tragemutterschaft sein. Zudem muss mindestens ein Wunschelternteil das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 39 2. Anforderungen an die Tragemutter 40 Als Tragemutter kommen nur Frauen in Frage, die volljährig sind und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Auch eignet sich als Tragemutter nur, wer zuvor bereits mindestens eine eigene Schwangerschaft und Kindesgeburt erlebt hat. Dies reduziert nicht nur das Risiko medizinischer Komplikationen während der Tragemutterschaft. Auch wird hierdurch verhindert, dass die Tragemutter aufgrund bleibender Schäden irreversibel ihre eigene Fortpflanzungsfähigkeit geopfert hat, ohne zuvor einen etwaigen eigenen Kindeswunsch erfüllen zu können. Schließlich erfordert eine reflektierte Entscheidung über die Tätigkeit als Tragemutterschaft auch, die physischen und psychischen Belastungen einer Schwangerschaft und das Ausmaß postnataler Emotionen und Bindungen bereits am eigenen Leib erfahren zu haben. 37 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 Ihre persönliche und medizinische Eignung kann sich die Tragemutter von einer gesetzlich eingerichteten, der Schweigepflicht unterliegenden gynäkologischen Stelle bescheinigen lassen. Dadurch begibt sich die Tragemutter der Notwendigkeit, den Wunscheltern umfassenden Einblick in ihre medizinische Geschichte zu gewähren. 60 Eine Frau, die Tragemutter wird, sollte dies aus freien Stücken und nicht aus persönlicher Not tun. Allein die Entgeltlichkeit ihrer Tätigkeit begründet aber noch nicht den hinreichenden Verdacht, dass die Tragemutter aus bloßer wirtschaftlicher Hilflosigkeit heraus agiert. Der bloße Umstand einer Vergütung verwandelt eine freie Entscheidung zu dieser Tätigkeit nicht in eine unfreie, ebenso wenig kann eine vergütete Tragemutterschaft nicht zugleich oder gar überwiegend aus altruistischen Motiven heraus angeboten werden. Die Tragemutterschaft darf daher entgeltlich angeboten werden und auch professionell vermittelt werden. 61 II. Voraussetzungen an die Durchführung 62 Es muss eine genetische Elternschaft zwischen mindestens einem Wunschelternteil und dem Kind vorliegen und es darf keine genetische Elternschaft zwischen Tragemutter und Kind vorliegen. Genetischer Elternteil und Samen-/Eizellspender dürfen nicht in gerader Linie verwandt und keine Geschwister sein. 54 55 56 57 58 59 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 Die Tragemutterschaft wird durch mehrseitigen Vertrag zwischen der Tragemutter und den Wunscheltern begründet, der die Einzelheiten der Tragemutterschaft und die gegenseitigen Leistungs- (etwa die Übernahme bestimmter Kosten) und Nebenpflichten (etwa Einschränkungen hinsichtlich der Ernährung und der Lebensführung der Tragemutter) festlegt. Der Tragemutterschaftsvertrag begründet zugleich das rechtliche Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind. Er bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die gesetzliche Krankenkasse der Wunscheltern übernehmen die Behandlungskosten der Tragemutter im selben Umfang, in dem Behandlungskosten auch bei einer eigenen Schwangerschaft anfallen könnten. Medizinische Entscheidungen in Bezug auf die Schwangerschaft sind der Tragemutter vorbehalten. Insbesondere hat die Leihmutter das Recht, eine medizinisch indizierte Abtreibung in Einklang mit dem strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund gem. § 218a Abs. 2 StGB durchzuführen. Dies ist der Fall, wenn der Abbruch der Schwangerschaft nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Der Schwangeren dürfen in diesem Fall keine nachteiligen zivilrechtlichen Rechtsfolgen auferlegt werden, insbesondere keine Vertragsstrafen oder Schadensersatzpflichten; auch ist ihr der Anspruch auf die Gegenleistung zu erhalten und ein gesetzliches oder vertragliches 50 85 Rücktrittsrecht ausgeschlossen. 86 Variante 1: 87 93 Während einer Schwangerschaft entstehen regelmäßig engste emotionale Bindungen zwischen der Schwangeren und dem Kind, die nach der Geburt häufig ihren Höhepunkt erreichen und es unzumutbar und mit der Menschenwürde der Tragemutter unvereinbar erscheinen lassen, sie nach der Geburt gegen ihren dann vorhandenen Willen vom Kind zu trennen. Der Tragemutter muss deshalb während der Zeit des Wochenbettes ein Widerrufsrecht zustehen, das mit Rücksicht auf postpartale Stimmungskrisen allerdings frühestens ab dem 3. Lebenstag des Kindes ausgeübt werden soll. 94 Variante 2: 95 Ein einseitiges Recht der Tragemutter zur Vertragsauflösung nach der Geburt ist nicht anzuerkennen. Emotionale Bindungen zum Kind entstehen nicht nur von der Schwangeren zum Kind, sondern im selben Ausmaß auch von den Wunscheltern zum Wunschkind, dessen genetische Verwandte sie sind. Das genetisch eigene Kind nach einer langen Phase des Wartens, Hoffens und der Schwangerschaftsbegleitung abgeben zu müssen ist den Wunscheltern nicht zuzumuten. 88 89 90 91 92 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 Die Wunscheltern haben keine Möglichkeit, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes die Verantwortung für dieses einseitig niederzulegen. Durch den Tragemutterschaftsvertrag wird die familienrechtliche Abstammung begründet, die Wunscheltern sind daher zur Personen- und Vermögenssorge verpflichtet. Dieser gesetzliche Schutz wird durch die üblichen strafrechtlichen Vorschriften (insbesondere § 171 StGB, § 225 StGB und die Garantenpflichtigkeit gem. § 13 StGB) flankiert. Auch die durch Tragemutterschaftsvertrag begründete Abstammung kann ausschließlich durch Adoption aufgelöst werden. Im Falle einer Freigabe zur Adoption sollte der Tragemutter bevorzugt die Möglichkeit der Adoption eingeräumt werden. 110 111 Begründung: erfolgt mündlich 51 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 407 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Hessen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 Gegen ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit aus, sofern hierdurch keine Bevorzugung im Zusammenhang mit dem Vermummungsverbot entsteht. Gleichzeitig befürworten wir das Verbot, religiöse Symbole bei der Ausführung hoheitlicher Rechte zu tragen. Dies soll für alle religiösen Symbole gelten und keine Ausnahmen zulassen. 6 7 Begründung: erfolgt mündlich 52 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 408 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Landesverband Brandenburg Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Heul doch. 2 Die Jungen Liberalen fordern die ersatzlose Streichung von 3 4 5 6 7 8 9 10 § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften Weltanschauungsvereinigungen) § 185 StGB (Beleidigung) § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) Begründung: erfolgt mündlich. 53 und Antrag 409 Antrag zum 53. Bundeskongress 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Junge Liberale Bayern Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Raus aus den Informationszeitalter Schatten! Geheimdienste im Deutschland steht im 21. Jahrhundert immer neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber. Auch Geheimdienste sind daran beteiligt, den Schutz unseres Landes sicherzustellen. Doch dies bringt stets auch Gefahren für unsere Freiheit mit sich, deren Schutz oberste Priorität hat. Deshalb gilt es, geeignete rechtsstaatliche Regelungen zu finden, die diesen beiden Ansprüchen angemessen gerecht werden. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, dass die Freiheit für blinde Sicherheitsbestrebungen geopfert oder dass aufgrund dieser Argumentation der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Denn Sicherheit ist für uns kein „Supergrundrecht“, welches alle anderen ausschaltet. 11 „Freiheit vs. Sicherheit“ 12 Die JuLis Bayern halten es für eine der wenigen notwendigen Aufgaben des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Für uns sind Freiheit und Sicherheit jedoch keine konkurrierenden Ziele: Denn Sicherheit bedeutet für uns den Schutz von grundrechtlich garantierten Rechtsgütern und damit der Freiheit jedes Einzelnen. Die Instrumente zur Wahrung der Sicherheit können diese aber auch massiv gefährden. 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Eine pauschale, dauerhafte, anlasslose oder massenhafte, staatliche und kommunale Überwachung lehnen wir daher strikt ab. Dazu zählen insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenübermittlung und Strategische Beschränkungen, sowie alle Speicherung von Daten, die in der Lage wären Bewegungsprofile zu erstellen. Wir lehnen weiterhin die gezielte staatliche Videoüberwachung kritischer Plätze ab, da hiermit nur eine Verlagerung der Kriminalität an andere nicht überwachte Orte stattfindet. Zudem entsteht für den einzelnen Bürger in solchen Bereichen kein direkter Sicherheitsgewinn, da die Kameras mangels Personal nicht permanent kontrolliert werden, diese somit nur zur Aufklärung von Straftaten beitragen können, nicht zur Verhinderung. Bürger sind weder grundsätzlich böse, noch permanent an Verbrechen beteiligt. 34 Deshalb hat sie der Staat auch unter keinen Umständen unter Generalverdacht zu stellen.Aus diesem Grund fordern wir auch, die im Zuge des G10-Gesetzes vorgenommene Änderung des Artikels 10 GG rückgängig zu machen: Ein Staat, der seinen Bürgern die rechtliche Kontrolle seiner Handlungen verwehrt und ihnen Freiheitseinschränkungen verschweigt, verstößt unserer Meinung nach gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates. Jeder EU-Bürger sollte so schnell wie möglich, aber nach spätestens 30 Jahren, ausnahmslos von gegen ihn gerichtete Überwachungsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden und ihm der reguläre Rechtsweg offen stehen. 35 Auch der Vorschlag, die Nutzung von Verschlüsselungstechniken einzuschränken oder 27 28 29 30 31 32 33 54 36 37 38 39 40 41 Backdoors in Soft- oder Hardware einbauen zu lassen, widerspricht diesen Prinzipien diametral. Stattdessen muss der Staat bessere Möglichkeiten zum Schutz vor Überwachung und technischen Angriffen fördern, denn er hat die Pflicht, die Freiheit seiner Bürger zu schützen. Um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen, müssen auch endlich geeignete rechtliche Rahmen gesetzt werden, die dieses wirksam schützen. 42 Kontrolle der Geheimdienste 43 Die deutsche Geschichte zeigt uns, wie gefährlich Geheimdienste für jeden Einzelnen werden können. Auch in der jüngeren Vergangenheit hat die Kontrolle der Dienste in Deutschland leider oft kläglich versagt. Daher fordern wir diesbezüglich eine grundlegende Reform: 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 Die Geheimdienste müssen im Austausch mit den Kontrollinstanzen der Wahrheitspflicht unterliegen; die Möglichkeit der Informationsverweigerung wird abgeschafft. Verstöße müssen mit dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Dies soll auch für die Verletzung von Unterrichtungspflichten gelten. Informationen, die für die gewissenhafte Erfüllung seiner Kontrollaufgabennotwendig sind, sollen dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) auch unaufgefordert zugeleitet werden. Das PKGr soll Einsicht in alle relevanten (auch geheime) Akten erhalten dürfen. Geheimnisverrat bleibt selbstverständlich weiter verboten und wird auch bei Abgeordneten verfolgt. Um diesen präventiv zu verhindern, halten wir auch Möglichkeiten wie ausspähsichere Leseräume für akzeptabel. Die Dienstvorschriften im Bereich der Nachrichtendienste sollen dem PKGr zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, um eine präventive Kontrolle sicherzustellen. Das PKGr soll unrechtmäßige Maßnahmen zur Anzeige bringen sowie durch Beschluss die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente anordnen können. Zudem soll es – wie der Verteidigungsausschuss – mit eigenen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet sein. Auf Beschluss von einem Viertel seiner Mitglieder sollen Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können. Das Parlamentarische Kontrollgremium muss eine eigene Geschäftsstelle mit ausreichend Mitarbeitern erhalten, welche über ein ausreichendes technisches Know-How verfügen sollen und sich auch mit den Abgeordneten als Geheimnisträger austauschen dürfen, um diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mitglieder des PKGr sollen jederzeit, unangemeldet und ungehindert Zugang vor Ort bekommen sowie uneingeschränkte Akteneinsicht erhalten, um eine effektive Kontrolle sicherzustellen. Alle Sitzungen von PKGr sollen protokolliert werden müssen. Diese Protokolle unterliegen einer Geheimhaltungspflicht. Die G10-Kommission soll aufgelöst werden. Ihre Aufgaben übernimmt stattdessen ein ordentliches Gericht. Es wird eine Ombudsperson (“Bürgeranwalt”) eingerichtet, die an den Sitzungen beratend teilnimmt, in Zeiten der Unkenntnis der Maßnahme die Betroffenenrechte wahrnimmt und ein Auskunftsrecht besitzt. Im Geheimdienstbericht soll auch die Anzahl der genehmigten, sowie abgelehnten Überwachungsmaßnahmen bzw. Mitteilungen anonym veröffentlicht werden. Wir fordern eine regelmäßige Evaluation aller den Geheimdiensten zur Verfügung stehenden Methoden sowie der zugrundeliegenden Rechtsnormen auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit, auch angesichts einer zu erstellenden Überwachungsgesamtrechnung. Alle als geheim eingestuften Akten sollen regelmäßig von einer unabhängigen Stelle auf die weitere Notwendigkeit dieser Anordnung geprüft und spätestens nach 30 Jahren ausnahmslos veröffentlicht werden, wobei die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben 55 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 müssen. Es soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten bzw. ständigen Sonderermittlers geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste befasst. Die Ausgestaltung dieses Amtes soll sich an dem des Wehrbeauftragten orientieren. Ihm sollen die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr zur Verfügung stehen. Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden sollen immer auch außerhalb des Dienstweges und anonym an den Geheimdienstbeauftragten und das PKGr wenden können, ohne um ihren Arbeitsplatz bangen zu müssen. Dazu soll insbesondere die Pflicht abgeschafft werden, ihren Dienstherren darüber zu unterrichten. Whistleblower, die ungesetzliches Verhalten von Behörden enthüllen, ohne dass dabei aber personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen, müssen – ebenso wie Journalisten, die dies publik machen – besonders geschützt werden. Auch für Geheimdienste gilt in einer Demokratie kein rechtsfreier Raum – Verstöße gegen herrschende Gesetze müssen konsequent verfolgt werden. Das gilt ebenfalls für ausländische Behörden, ob aus befreundeten oder anderen Staaten. 102 Organisation, Aufbau und Kompetenzen 103 Auch der Aufbau der Sicherheitsbehörden in Deutschland ist reformbedürftig: Um unnötige Doppelstrukturen aufzubrechen, sind die Landesämter für Verfassungsschutz sowie der Militärische Abschirmdienst in das Bundesamt für Verfassungsschutz zu integrieren. Bis zu einer Abschaffung der Landesämter müssen die einzelnen Verfassungsschutzbehörden in stärkerem Austausch stehen, um ein Versagen wie im NSU-Fall zu verhindern. Das BfV wird in seiner Koordinierungsfunktion gestärkt. Auch die zuständigen Kontrollinstanzen sollen künftig über gemeinsame Aktionen besser informiert werden. Außerdem soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht als weiterer Geheimdienst missbraucht werden, sondern weiterhin rein der Abwehr dienen. Die Kooperation von Geheimdiensten mit der Polizei ist kritisch zu betrachten. Zwar kann der Erkenntnisaustausch durchaus zweckdienlich sein, doch muss stets die Trennung von hoheitlicher Gewaltausübung beachtet werden. Gemeinsame Lage- und Gefahrenabwehrzentren sind aber grundsätzlich zu begrüßen. 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 Es braucht dringend eine klarere rechtliche Grundlage über die Zuständigkeiten, Befugnisse, Grenzen und Pflichten der Geheimdienste. Insbesondere die Kompetenzen bezüglich der Inlands- oder Auslandsaufklärung müssen konkretisiert werden, sowie eine Verfahrensordnung über die Mitteilung und den Rechtsschutz von Überwachten nach dem G10-Gesetz erlassen werden. 120 “Cyberwar” 121 Damit Deutschland auch in Zukunft seine Bürger und Unternehmen effektiv vor technischen Angriffen schützen kann, ist es erforderlich, dass die entsprechenden Behörden auf den neuesten Stand der Technik gebracht sowie finanziell und personell ausreichend ausgestattet werden. Alle sicherheitsrelevanten Regierungseinrichtungen sollten abhörsicher sein. Entwicklung und Forschung sind in dieser Hinsicht zu intensivieren, damit Europa langfristig unabhängig von ausländischen Nachrichtendiensten und fremder IT-Technologie wird. 122 123 124 125 126 127 128 129 130 Für uns gilt: Auch “Cyberwar” ist eine Art der Kriegsführung und muss daher den Regeln des internationalen Kriegsvölkerrechts unterliegen. Wo dieses bisher nichtanwendbar ist, muss dringend völkerrechtliche Klarheit geschaffen und entsprechende Regelungen gefunden werden. Einen präventiven oder gar initialen Angriff durch digitale Waffen lehnen wir ab. Der Einsatz 56 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 dieser Waffen durch die Bundeswehr unterliegt damit im Sinne ihrer Eigenschaft als Parlamentsarmee den gleichen strengen Voraussetzungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und des Artikel 87a GG. Einen Gegenschlag als Reaktion auf einen digitalen Angriff kann erfolgen, wenn dieser eindeutig zurechenbar ist. Einrichtungen, die sich unter dem Schutz der Genfer Konvention befinden (z.B. zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser), sollen auch im digitalen Raum besonderen Schutz genießen. Langfristig fordern wir eine neue internationale Friedenskonferenz , die sich mit der digitalen Kriegsführung beschäftigt und auch dort verbindliche Richtlinien festlegen soll. Wir befürworten die Meldepflicht für systemrelevante Unternehmen und Behörden bei schweren IT-Attacken, um künftige Angriffe zu verhindern. Wer von Sicherheitslücken in Soft- oder Hardware Kenntnis erlangt, muss diese sofort dem BSI melden, welches unmittelbar auf die Schließung und Veröffentlichung dieser hinarbeitet. Eine Beteiligung an oder Finanzierung der digitalen Grau- und Schwarzmärkte (z.B. durch den Einkauf von “Zero Day Exploits”) gehört verboten. 145 Internationale Kooperation 146 Zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie der Abwehr von äußeren Gefahren, ist es notwendig, auch mit ausländischen Diensten, bspw. im Rahmen der NATO oder EU, zu kooperieren. Dies ist jedoch nur dann zu begrüßen, wenn es auch den Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner Bündnispartner nutzt. Diese sollen im neuen Weißbuch der Bundeswehr konkretisiert werden und dort als Leitbild vor allem der Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundprinzipien dienen. Die Zusammenarbeit mit Staaten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie (aktiv oder passiv) Völkerrecht brechen oder in Europa gegen geltendes Recht verstoßen, lehnen wir aber grundsätzlich ab. Wirtschaftsspionage und vor allem die Beihilfe deutscher Behörden an der Überwachung von Inländern im Auftrag von ausländischen Diensten sind strikt abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen. 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 Die JuLis Bayern fordern des weiteren, eine internationale Charta für Persönlichkeitsrechte auszuhandeln, die völkerrechtlich einheitliche Standards im Umgang mit persönlichen Daten und Bürgerrechten wie der Informationsfreiheit festlegen soll. So soll insbesondere auch die indirekte Überwachung von eigenen Bürgern (z.B. über Drittstaaten) oder das unbeschränkte Aushorchen von Ausländern weltweit verhindert werden. Denn das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist für uns ein Menschenrecht, das für jeden gleichermaßen gilt. Vor allem auf europäischer Ebene darf es keine gegenseitige Spionage mehr geben. Stattdessen sollen die Geheimdienste in engerem Austausch stehen und das Amt des EU-Geheimdienstkoordinators gestärkt werden. Gleichzeitig muss die EU-weite Kontrolle der Geheimdienste, insbesondere durch das Europäische Parlament, intensiviert werden und ein besserer Austausch zwischen den einzelnen, staatlichen Kontrollinstanzen stattfinden. Zur besseren Bekämpfung von digitaler Kriminalität soll die entsprechende Abteilung bei Europol personell und technisch verstärkt und die Zusammenarbeit ausgebaut werden. 169 Öffentlichkeitsarbeit 170 Abschließend fordern wir einen ehrlicheren Dialog mit den Bürgern. Auch muss die Geschichte des BND besser aufgearbeitet werden. Statt Panikmache und neuen Überwachungsgesetzen sollte die Politik versuchen, die Öffentlichkeit aufzuklären und sie für entsprechende Themen zu sensibilisieren. Die Menschen sollten lernen, sich selbst (v.a. im Digitalen) besser zu schützen. Dazu sind Ausbildungs- und Aufklärungsangebote zu intensivieren. Zudem muss ehrlich vermittelt werden, dass Terror stets möglich sein wird und ein Anschlag nie hundertprozentig ausgeschlossen werden kann. So können Panik, Kurzschlussreaktionen und populistische Forderungen im Ernstfall verhindert werden. Denn genau das ist letztendlich das Ziel jedes 171 172 173 174 175 176 177 57 178 Terroristen. 58 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 410 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Schleswig-Holstein, LV Niedersachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Fahrschulzwang abschaffen 2 Derzeit sind die Richtlinien zur Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland durch die 3 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz FahrerlaubnisVerordnung, geregelt. Dieses schreibt den Pflichtbesuch einer Fahrschule ausdrücklich 5 vor. Der Besuch einer solchen Schule kostet im Durchschnitt 1.500 Euro. Wir halten diese 6 Praxis für einen nicht notwendigen Einschnitt in das Leben des Bürgers. Die Jungen 7 Liberalen fordern deshalb die Abschaffung der Fahrschulpflicht und die damit 8 einhergehende Aufwertung der staatlichen Prüfung, die allumfassend testet, ob ein 9 Führerscheinanwärter physisch und psychisch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. 10 Die bisherigen Sicherheitsstandards, wie zum Beispiel die vorgeschriebene Absolvierung 11 eines Erste-Hilfe-Scheins oder die theoretische und praktische Prüfordnung bleiben von 12 dieser Forderung unangetastet. Öffentliche Straßen dürfen zu Übungszwecken, wie 13 bisher, nur mit zugelassenen Fahrlehrern befahren werden. Auf diese Weise soll dem 14 Bürger die Alternative geboten werden, andere Wege zu finden, wie er oder seine Kinder 15 die Fähigkeiten zum Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung, ob privat auf Übungsplätzen 16 oder über dann freie Fahrschulen, erwirbt. 59 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 411 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Landesverband Niedersachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Offene Grenzen Im 21. Jahrhundert leben wir in einer zunehmend globalisierten Welt. Immer mehr Themen können nur international behandelt werden, jeden Tag werden neue internationale Abkommen und Kooperationen vereinbart. Die Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital öffnen sich immer weiter, es werden Freihandelsabkommen verhandelt und Schutzzölle abgebaut. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Jungen Liberalen langfristig für die weltweite Personenfreizügigkeit, also die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, nach europäischem Vorbild (gem. AEVU und der Europäischen Grundrechtscharta) ein. Konkret fordern wir, dass die Bundesrepublik Deutschland sukzessive wechselseitige Verträge mit Drittstaaten schließt, die die Rechte und Pflichten der Personenfreizügigkeit regeln. Eine einseitige Gewährung der Personenfreizügigkeit gegenüber Drittstaaten lehnen wir jedoch ab. Es muss einem Menschen möglich sein, in einem Land seiner Wahl zu leben und zu arbeiten. Menschen, die in ihren Herkunftsländern unter Armut, Verfolgung oder Krieg leiden, darf es nicht erschwert werden, von dort auszuwandern und ihr Glück anderswo zu finden. Dabei darf auch der Grund der Migration keine Rolle spielen. Ob ein Mensch vor politischer oder rassistischer Verfolgung, Krieg oder Bürgerkrieg flieht, oder einfach nur hofft, in seiner neuen Wahlheimat ein besseres Leben führen zu können, darf aus liberaler Sicht die aufnehmende Gesellschaft nicht interessieren. Oberstes Ziel liberaler Politik ist es, dass jeder Mensch nach seiner Façon glücklich werden kann. Dazu muss auch gehören, dass man sich den Wohn- und Arbeitsplatz frei aussuchen kann. Innerhalb Deutschlands und Europas ist dies schon so gut wie problemlos möglich. Konsequent kann es jedoch nur sein, die Grenzen Schritt für Schritt weiter zu öffnen und so die weltweite Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erreichen. Jedem Menschen soll es möglich sein, in jedes Land zu reisen, dort zu arbeiten, zu wohnen oder am Geschäftsleben teilzunehmen. Dieses Recht sollte nur aus schwerwiegenden Gründen beschränkt werden dürfen. Solche liegen z.B. vor, wenn von der einreisenden Person kriminelle oder sogar terroristische Aktivitäten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Im Zuge dessen fordern die Jungen Liberalen eine Beweislastumkehr: Derjenige, der Freiheit und Freizügigkeit beschränken will, muss dies begründen, nicht derjenige, der seine Freiheit nutzen möchte. 35 Bei der Einführung der offenen Grenzen darf es zudem nicht um den Nutzen der aufnehmenden Gesellschaft gehen. Jemandem seine Freiheit und Freizügigkeit zu ermöglichen ist keine Frage des Eigennutzes. Genau wie das Recht auf freie Meinungsäußerung bedarf auch der Gebrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich keiner besonderen Begründung. Jeder Mensch – egal ob Inländer oder Ausländer - sollte die gleichen Grundrechte und –freiheiten genießen. 36 Dabei ist es prinzipiell nicht relevant, dass andere Nachteile zu befürchten haben könnten. Jeder 31 32 33 34 60 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 in- oder ausländische Unternehmer, der von seiner wirtschaftlichen Freiheit Gebrauch macht und beispielsweise ein neues Unternehmen gründet, verursacht möglicherweise Nachteile für seine Konkurrenten. Wir gewähren ihm diese Freiheit grundsätzlich trotzdem – und das gleiche Prinzip muss auch auf Arbeitnehmer Anwendung finden. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht nur für Unternehmer gelten, sondern muss auch Arbeitnehmer einschließen. Gleichzeitig stehen für uns Liberale das Konzept der offenen Grenzen und ein aufgeblähter Sozialstaat im gegenseitigen Widerspruch zueinander. Für Liberale sollte es primär darum gehen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Offene Grenzen könnten nicht nur einerseits zu größeren finanziellen Belastungen für einen überdimensionierten Wohlfahrtsstaat führen. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass das Sozialsystem von immer mehr Menschen zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes genutzt wird. Diesen Lebensentwurf wollen wir als Liberale nicht fördern. Daher kommt für uns ein automatischer Sozialanspruch mit der Einwanderung nicht in Frage. Wenn wir uns zwischen einem großzügigen Sozialstaat und offenen Grenzen entscheiden müssen, fällt dies den Jungen Liberalen denkbar einfach: Wir wollen lieber die Grenzen öffnen und allen Menschen Chancen auf ein Leben in Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung ermöglichen und dafür den ohnehin wenig nachhaltigen Wohlfahrtsstaat auf ein lebensnotwendiges Maß reduzieren. Es ist zynisch, Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben zu uns kommen (vulgo „Armuts- oder Wirtschaftsmigranten“), den Zuzug nach Deutschland oder Europa zu verweigern, weil sonst der Sozialstaat überlastet würde. Wer den Wohlfahrtsstaat ausbauen will, indem er die Ärmsten der Welt ausweist und ausschließt, handelt alles andere als sozial! Trotzdem sollen natürlich auch Zuwanderer durch Erwerbsarbeit und Beitragszahlung in die Sozialversicherungen Ansprüche und Absicherungen erwerben können. Daher fordern wir, dass ein Zuwanderer dann einen Sozialanspruch erwirbt, wenn er mindestens drei Jahre in das eines Landes eingezahlt hat. Zudem sollte der Anspruch auf Sozialleistungen nur solange gelten, wie der Lebensmittelpunkt der Zuwanderer in Deutschland liegt. 61 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 412 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Jungliberale Aktion Sachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 Rauchen ist Geschmackssache Die Jungen Liberalen fordern die Schaffung einer Möglichkeit des legalen Inverkehrbringens sogenannter neuartiger Tabakprodukte. Innovationen und neue Produkte, wie beispielsweise Zigaretten mit Aromakapseln im Filter, sollen auch in Deutschland verkauft werden können. 62 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 413 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Kreisverband Köln Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 Für eine öffentliche und transparente Justiz Die Jungen Liberalen fordern, das GVG, die ZPO, die StPO, das ArbGG und die VWGO dahingehend zu ändern, dass die Übertragung von Urteilsverkündungen gestattet wird. Die Entscheidung über diese Übertragung unterliegt dem zuständigen Gerichtspräsidenten. Um zu gewährleisten, dass das Gerichtsverfahren neutral bleibt und nicht an Ernstlichkeit verliert, darf während der Verhandlung weiterhin keine Aufnahme erstellt werden. Es soll jedoch möglich sein, die Verhandlung in einen Nebenraum zu übertragen, damit die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt bleibt und nicht zu kleinen Gerichtsräumen scheitert. 10 Die Aufnahmen des Urteils dürfen sowohl live übertragen werden als auch gespeichert und aufbereitet werden. 11 Begründung: 12 Zurzeit sind in der ZPO und in der StPO geregelt, dass während einer Gerichtsverhandlung keine Ton- und Fernsehaufnahmen gemacht werden dürfen. Dies wird unter Anderem damit begründet, dass durch die Anwesenheit von Fernsehkameras die Aussagen von Zeugen oder Parteien beeinflusst werden. Allerdings wird bei Verfahren von großem Interesse oftmals „der Platz zu eng“, da die Gerichtssäle zu klein sind und selbst angemietete Verhandlungshallen zu eng werden können. Deswegen, ist es sinnvoll die Verhandlung gegebenenfalls in Nachbarräume des Gerichtssaals zu übertragen. 9 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Bei Verfahren von großen Interesse wie dem NSU Prozess musste bereits die Zuschauerplätze verlost werden. Die Übertragung des Gerichtssaals für in Nebenräume würde dementsprechend den in der Verfassung verankertem Öffentlichkeitsgrundsatz der Justiz lediglich fördern. 24 Da die Urteilsverkündung das interessante und abschließend be-/ entlastende ist, würde es auch die Vorverurteilung durch Medien mindern. 25 GVG = Gerichtsverfassungsgesetzt (regelt Grundsätze für alle Gerichtsverfahren) 26 StPO = Strafprozessordnung 27 ZPO = Zivilprozessordnung 28 Weitere Begründung erfolgt mündlich. 23 63 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 501 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Thüringen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Von Vancouver bis Wladiwostok: Freihandel schaffen, Freiheit erleben und Chancen erkennen! 3 Freihandel bedeutet Frieden und Freiheit! 4 Je weiter die Vernetzung der Menschen dieser Welt untereinander voranschreitet, umso klarer wird, dass die Verantwortung der Politik für Freiheit und Frieden nicht an den eigenen Landesgrenzen endet. Freier Handel ist in diesem Zusammenhang im Rückblick der vergangenen Jahrzehnte schon immer eine treibende Kraft für Wachstum, Wohlstand und Frieden gewesen. Durch die zunehmende Globalisierung werden gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse international gedacht, geplant und umgesetzt. Analog dazu muss auch der Handel über Grenzen hinweg mühelos betrieben werden können. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Die Jungen Liberalen sprechen sich daher ausdrücklich für die Freihandel aus! Die derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten europäischen Freihandelsabkommen TTIP mit den USA sowie CETA mit Kanada werden aus jungliberaler Sicht grundsätzlich begrüßt. Ein Europa der weltweiten Partnerschaften und der Freiheiten, u.a. durch den Abbau von Handelshemmnissen sowie der ständige Austausch von Gütern und handelbaren Dienstleistungen, sichert bereits heute den Menschen ein Leben in Selbstbestimmung, Vielfalt, Wohlstand und Frieden. Menschen, die miteinander durch Handel vernetzt sind, führen keine Kriege untereinander, respektieren miteinander das internationale Recht und erkennen die große Bedeutung wirtschaftlicher Beziehungen an für die weitere politische und gesellschaftliche Entwicklung. Die gegenwärtig empfundene Unsicherheit der Menschen im maritimen baltischen Wirtschaftsraum sowie die nachwievor bewaffneten Konfliktsituationen an den Kontinentalgrenzen Europas, einhergehend mit der Verletzung der territorialen Souveränität und des internationalen Rechts, verdeutlichen die Notwendigkeit die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts über die Grenzen Europas hinweg durchzusetzen, um Freihandel, Frieden und Stabilität in Europa nachhaltig zu gewährleisten. Die Jungen Liberalen sprechen sich daher u.a. im "Russland-Ukraine-Konflikt" dafür aus, dass eine diplomatische Entspannungs- und Sanktionspolitik Europas das Ziel verfolgen muss, bewaffnete Konflikte dauerhaft zu beenden sowie auf der Grundlage einer gemeinsamen, völkerrechtlichen Verständigung die zivilgesellschaftliche und die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Vernetzung in der Zukunft nach- und reichhaltig zu stärken. Die Jungen Liberalen befürworten dementsprechend neue Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Sinne des Freihandels, etwa durch die gemeinsame Integrierung Russlands und der Ukraine in die europäischen Freihandelsgrenzen durch die zukünftige Verwirklichung eines Freihandels- und Investitionsabkommens von Vancouver über Europa bis nach Wladiwostok. 64 36 Risiken erkennen und Chancen wahrnehmen! 37 Die Globalisierung ist ein weltweiter Gestaltungsprozess, welcher die Gesellschaften verändert und durch den damit einhergehenden Wandel den Menschen die Chance gibt auf den Gewinn von Frieden und Wohlstand in der Welt. Internationale Beziehungen und die Vernetzung der Staaten schaffen auf der Grundlage eines gemeinsamen Werte- und Zielekanons sowie völkerrechtlicher Vereinbarungen miteinander die Möglichkeit zur Verwirklichung freier Bewegungsräume, Handelswege und weltweit-gültiger Standards. 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Der globale Wandel muss als solche Chance zur Zukunftsgestaltung auch wahrgenommen werden. Mutlose Blockadehaltungen führen zu protektionistischen Haltungen, Stillstand und verhindern die Beschleunigung von Fortschritt. Die Herausforderung im globalen Zeitalter der Freiheit besteht darin, den Bürgern Schutz zu bieten ohne dabei diese Möglichkeiten für den Austausch von Gütern, Dienstleistungen und von Informationen ungenutzt zu lassen. Die Nutzung dieser Potentiale generiert Wachstum, schafft neue Arbeitsplätze, steigert die Einkommen und unterstützt insbesondere durch den Abbau bürokratischer Hürden sowie tarifärer und nichttarifärer Investitionshemmnisse den Mittelstand. Kleine und mittel-ständische Unternehmen können somit, etwa durch den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe, gestärkt im internationalen Wettbewerb bestehen. 57 Die Jungen Liberalen fordern daher, dass EU-Kommission, EU-Parlament sowie die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die aktuellen Handelsabkommen mit den USA und Kanada zu einem erfolgreichen Abschluss bringen! Der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren – insbesondere dem Zollabbau – bis hin zur Harmonisierung gemeinsamer Industriestandards muss forciert werden! 58 Standards harmonisieren und Schutzniveaus erhalten! 59 63 Die Jungen Liberalen befürworten die Liberalisierung der Handels- und Investitionsströme bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher und schützenswerter Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards sowie entsprechenden Regelungen auf dem Arbeits- und Finanzmarkt. Dabei sollte stets die Schaffung eines für beide Seiten des Atlantiks wettbewerbsneutralen "Level Playing Fields" im Vordergrund stehen. 64 Daher fordern wir: 53 54 55 56 60 61 62 65 66 67 68 69 70 71 72 Angemessene Harmonisierung von Standards statt genereller und flächendeckender Abbau europäischer und amerikanischer Schutzniveaus! Regulatorische Zusammenarbeit nur in Bereichen, in denen ein vergleichbar hohes Niveau im Verbraucherschutz, bei der Produktsicherheit und im Umweltschutz gewährleistet ist! Überprüfung nicht mehr zeitgemäßer Regulierungen und Standards! Keinerlei Untergrabung der demokratischen Legitimität bei der Abstimmung zukünftiger Gesetzesänderungen! 73 Investitionsschutz ermöglichen und Klagemissbrauch verhindern! 74 Investitionsschutzabkommen im Interesse eines verlässlichen Investitionsklimas und der Vertragsfreiheit sind in einem Verbund von Investitionsgarantien und Sicherheiten elementare Bestandteile internationaler Außenwirtschaftspolitik. Dieser Politik müssen eine faire Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen sowie die Gewährleistung eines stabilen Investitionsumfeldes zugrunde liegen. Damit werden durch völkerrechtliche Verbürgung stabile Rahmenbedingungen und Chancen für ausländische Direktinvestitionen geschaffen. 75 76 77 78 79 80 81 Um Unternehmen vor Diskriminierung zu schützen, die Souveränität der Staaten in der Gesetzgebung zu stärken sowie einen befürchteten Klagemissbrauch zu verhindern, fordern die 65 84 Jungen Liberalen, TTIP als Chance zu nutzen, um im Rahmen der Verhandlung sowie Ratifizierung eine Generalrevision der globalen Schiedsgerichte zu vollziehen, um weltweite Verfahrensstandards zu setzen. 85 Wir fordern daher: 82 83 86 87 88 89 90 91 92 93 Etablierung eines "Internationalen Handelsgerichtshofs" als letzte Berufungsinstanz von Schiedsgerichtsverfahren! Klare justitiable Definition von bisher nebulös verwendeten Vertragsbegriffen wie bspw. "De-facto-Enteignung" oder "Gebot gerechter und billiger Behandlung"! Einführung einvernehmlicher und spezifischer Vertragsklauseln zum Schutz zukünftiger Umwelt-, Verbraucherschutz- und Gesundheitsinteressen! Stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit und Herstellung von Verfahrenstransparenz über Verhandlungsgegenstand und –ergebnis von Schiedsgerichtsverhandlungen! 94 Einbeziehung der Öffentlichkeit und Transparenz! 95 Die Jungen Liberalen sehen die unzureichende Information über Verhandlungs-ergebnisse und die weitreichende Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen kritisch. Insbesondere Abgeordneten des EU-Parlaments sowie der nationalen Parlamente muss uneingeschränkt die Möglichkeit offenstehen, in Verhandlungstexte Einsicht zu nehmen, diese im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung zu kommentieren und die Umsetzung entsprechender Parlamentsbeschlüsse zu kontrollieren. 96 97 98 99 100 101 102 103 Für die Bürgerinnen und Bürger muss generell, auch über die "Advisory Group" hinaus, die Möglichkeit bestehen, ihre Meinung auch im Rahmen von Anhörungen gegenüber den demokratischen Institutionen zu äußern. 104 105 Begründung: erfolgt mündlich. 66 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 502 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Schleswig-Holstein Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Ächtung von Atomwaffen Atomwaffen sind in ihrem Zerstörungspotenzial einzigartig. Eine einzige Atombombe, abgeworfen über einer großen Stadt, kann Millionen Menschen töten. Im Falle eines atomaren Angriffs wäre die gesamte Infrastruktur zerstört und effektive humanitäre Hilfe unmöglich. Die Auswirkungen der Strahlung verursachten noch viele Jahre nach der Explosion Leiden und Tod. Wer in unmittelbarer Nähe der Explosion überlebte, hätte unter extremer Austrocknung und Durchfall sowie lebensbedrohlichen Infektionen und starken Blutungen zu leiden. Das Risiko, an Krebs zu erkranken, wäre signifikant erhöht, genauso wie die Wahrscheinlichkeit, genetische Schäden an die nächsten Generationen weiterzugeben. Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, welche noch nicht international durch eine Konvention geächtet und verboten sind. Die Jungen Liberalen sprechen sich daher für eine Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen auf der Erde aus. Seit dem Kalten Krieg sind über 25 Jahre vergangen, aber es gibt noch immer hunderte nukleare Waffen, welche innerhalb von Sekunden gestartet werden können. Dies hat zur Folge, dass ein unbeabsichtigter Start möglich ist. Unfälle und Fehlmeldungen haben diese in der Vergangenheit gezeigt. Daher fordern wir die offiziellen und inoffiziellen Atommächte auf, ihre Atomwaffen nicht mehr in Alarmbereitschaft zu lagern. Wir fordern eine zeitnahe Umsetzung der vollständigen nuklearen Abrüstung, die bereits 1970 in Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) beschlossen wurde. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit anderen Staaten einen Vertrag zur Ächtung von Atomwaffenzu verhandeln. Dieser Vertrag soll ähnlich der Bio- und Chemiewaffenkonvention gestaltet sein, allerdings zunächst auch nur von einem Teil der in den Vereinten Nationen organisierten Staaten verabschiedet werden. Der Vertrag soll offen für die Unterzeichnung durch weitere Staaten sein. Diesbezüglich sollen konkrete Verhandlungen mit den Atomwaffenstaaten begonnen werden. Als ersten Schritt wird die Bundesregierung aufgefordert, sich der "Humanitarian Pledge" anzuschließen, mit welcher sich seit Dezember 2014 bereits 119 Staaten verpflichtet haben, ein solches Vertragswerk auszuarbeiten. 29 30 Begründung: erfolgt mündlich 31 32 67 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 503 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BV Köln/Bonn Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Wirksam helfen statt Chancen vergeuden! Reformansätze in der privaten und staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungszusammenarbeit ist Ausdruck humanitären Engagements in einer globalisierten Welt, falsch umgesetzt kann sie allerdings mehr Schaden als Nutzen anrichten. Deshalb fordern die Jungen Liberalen die Umsetzung einer Reihe von Reformen, um sicherzustellen, dass die begrenzten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände vor Ort bewirken. Da die Budgethilfe erwiesenermaßen keinen verantwortlichen Umgang mit Entwicklungsmitteln zur Folge hat, fordern wir auch auf EU-Ebene den Übergang von der globalen Budgethilfe zur projektbezogenen Hilfe. Um die von der Weltbank bereitgestellten Mittel möglichst nachhaltig einzusetzen, fordern wir die Etablierung von Mindeststandards für die Mittelvergabe bei Weltbankprojekten. Auch sollte eine strenge Projektprüfung vor Ort stattfinden, um Korruption und Verschwendung soweit wie möglich einzudämmen. Ein privates soziales Engagement etwa im Rahmen von FSJ/FÖJ o.ä. ist auch im Ausland zu begrüßen, Erfahrungswerte haben aber gezeigt, dass erst ab einem Aufenthalt von mindestens 6 Monaten ein nennenswerter Mehrwert entsteht. Deshalb fordern wir, entsprechende Aufenthalte erst ab einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten zu fördern, und Zusatzförderungen jenseits der Standardzuschüsse für FSJ/FÖJ abzuschaffen. Jede international agierende Hilfsorganisation, die den Status der Gemeinnützigkeit beansprucht, soll zukünftig verpflichtet werden, ihre Buchhaltung transparent offenzulegen und diese von neutraler Stelle prüfen zu lassen. Um einen Wettbewerb der Hilfsorganisation um den privilegierten Zugang zu Krisengebieten durch Zahlung der höchsten Bestechungsgelder zu vermeiden, regen wir die Schaffung einer Koordinationsstelle auf nationaler oder besser noch europäischen Ebene an, die in Zukunft im Namen aller assoziierten Hilfsorganisationen Zugangsverhandlungen zu Krisengebieten mit den zuständigen nationalen und lokalen Stellen führen soll, um deren Erpressungspotential zu reduzieren. Als Anreiz für Hilfsorganisationen, sich bei diesem Modell zu beteiligen, könnte ein exklusives Anrecht auf entsprechende Label, die dann bei Spendenaufrufen genutzt werden dürfen, eingesetzt werden. Mikrokreditprogramme stellen trotz einiger Fehlentwicklungen auch weiterhin ein effizientes Instrument zur Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit dar, die den Menschen direkt vor Ort hilft, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ohne auf staatliche Bürokratien und korrupte Vermittler angewiesen zu sein. Deshalb sind wir auch weiterhin für eine Förderung von 68 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 Mikrokreditprogrammen, vorausgesetzt die Kreditgeber sind gemeinnützig organisiert und nicht profitorientiert. Um Entwicklungsländer mittel- bis langfristig in die Lage zu versetzen, eigenständig und mit der nötigen Fachkompetenz internationale Verträge auszuhandeln, fordern wir die Einrichtung von Traineeprogrammen vor Ort in Kooperation mit Industrienationen, mit denen Verwaltungsexperten und Juristen mit einer internationalen Standards entsprechenden Spezialisierung auf internationales Recht bzw. Wirtschaftsrecht ausgebildet werden, die sich im Anschluss an diese Ausbildung als Gegenleistung für eine bestimmte Anzahl von Jahren verpflichten, im heimatlichen Staatsdienst tätig zu werden. Da es in Entwicklungsländern im Regelfall an der nötigen Infrastruktur sowie ausreichend qualifiziertem Fachpersonal für die Entwicklung von neuen Medikamenten bzw. Therapien mangelt, sind Entwicklungsmittel sinnvoll angelegt, wenn in Industrienationen wie Deutschland entsprechende Forschungsprogramme aufgelegt werden, um in Entwicklungsländern endemische Krankheiten zukünftig behandeln zu können. Zusätzlich können auch Programme zur medizinischen Grundversorgung wie Impfkampagnen sowie Reproduktionsaufklärungsprogramme gefördert werden, solange ein verantwortlicher Umgang mit den Mitteln gewährleistet werden kann. Das Konzept der Charter Cities, autonomer und völkerrechtlich abgesicherter Enklaven mit marktwirtschaftlicher und rechtsstaatlicher Grundlage, sollte zeitnah ausgetestet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Charter City in einem stabilen geopolitischen Umfeld mit Unterstützung des Gaststaats errichtet wird und eine Garantiemacht ihre Unabhängigkeit sicherstellt sowie das nötige technische und administrative Know-How bereitstellt. 69 Antrag 504 Antrag zum 53. Bundeskongress 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Junge Liberale Ostwestfalen-Lippe Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Liberale Perspektiven globalisierten Welt offener Verfasstheit in einer Eine sich ununterbrochen im Wandel befindliche Welt sieht sich immer wieder und zwangsläufig kleinen und großen Problemen und Herausforderungen ausgesetzt. Die Jungen Liberalen sehen stets in grundlegenden freiheitlichen Prinzipien den Schlüssel zu ihrer Bewältigung, während vorgeblich pragmatische und an tagespolitischen Notwendigkeiten ausgerichtete Ansätze dies nicht oder höchstens teilweise und kurzfristig zu leisten vermögen. Eine zentrale Wesenseigenheit des Liberalismus ist seit jeher der unbeirrte Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung durch staatliche Institutionen, gesetzliche Regulierung oder vergleichbare Maßnahmen. Darüber hinaus haben Liberale zuerst die nicht zu verleugnenden positiven Auswirkungen einer weltweiten Arbeitsteilung im Rahmen vorher in dieser Form und Fülle undenkbarer Freiheits- und Wohlstandsgewinne erkannt und diese gefördert. Die Jungen Liberalen unterstützen in Anbetracht einer so verstandenen freiheitlich fundierten Tradition die langfristige Öffnung sämtlicher weltweit noch existierender Grenzen sowohl für Waren, Dienstleistungen und Kapital als auch für Personen. Die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration mit ihrem funktionierenden Binnenmarkt und der praktisch vorbehaltlosen Öffnung ihrer Binnengrenzen hat große Teile des Kontinents in eine Epoche beispiellosen Friedens und Wohlstands geführt. Damit verbunden kann eine Vorbildwirkung für die Herausbildung normativer Leitlinien zur Bewältigung drängender politischer Herausforderungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts sein. Wesentlich ist dabei die allmähliche Erstreckung und Weiterentwicklung dieser Erfolgsfaktoren über die Grenzen der Europäischen Union hinaus, so dass schließlich möglichst alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in den Genuss von mehr Freiheit, Frieden und Wohlstand kommen können. Kurzfristige Maßnahmen zum Zwecke der Durchsetzung elementarer Sicherheitsbedürfnisse und der Aufrechterhaltung des Funktionierens von freiheitlich verfassten Gemeinwesen mögen dabei auf dem Weg dahin im Ausnahmefall unerlässlich sein, sind jedoch sowohl in ihrer Reichweite als auch zeitlich auf absolut notwendige verhältnismäßige Beschränkungen zu begrenzen. I. Freihandel Ein in jeder Hinsicht freier Handel ist mit Abstand am besten dazu geeignet, menschliche Bedürfnisse wirksam und effizient zu befriedigen. Waren, Dienstleistungen und Kapital dürfen aus diesem Grund keinerlei Diskriminierungen unterworfen werden. Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Subventionen und jedwede ähnlich wirkenden protektionistischen Maßnahmen müssen mittel- bis langfristig weltweit abgeschafft werden. Bilaterale Freihandelsabkommen können dabei - insbesondere angesichts des Stockens multilateraler Lösungsansätze, etwa im Rahmen der WTO - ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärker auf Freihandel orientierten Welt sein. Die Möglichkeit privater Investoren, Staaten für Enteignungen und enteignungsgleiche Maßnahmen vor eigens dafür eingerichteten Schiedsgerichten in 70 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 Haftung zu nehmen, ist dabei aufgrund der disziplinierenden Wirkung freiheitsbeschränkendem staatlichen Verhalten ausdrücklich zu begrüßen. gegenüber II. Migration Darüber hinaus ist auch eine freie Migration von Arbeitskräften, vergleichbar der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der Europäischen Union, für eine freiheitliche Grundordnung elementar. Langfristig dürfen Staatsbürgerschaft und Herkunft einer Person nicht mehr als Kriterien dafür herangezogen werden, ihren Grenzübertritt zu verhindern. Vielmehr ist darauf abzuzielen, dass sich jeder Einzelne an einen Ort seiner Wahl begeben, dort niederlassen und arbeiten kann, um dort seinen persönlichen Vorstellungen des Strebens nach Glück entsprechend leben und Chancen erarbeiten zu können. Zwischenzeitlich können Maßnahmen ins Auge gefasst und durchgeführt werden, die dazu geeignet sind, eventuelle Überforderungen bestehender Systeme sozialer Sicherung zu vermeiden oder abzudämpfen. III. Liberale Perspektiven und Leitbilder Die Jungen Liberalen sind sich bewusst, dass die vollständige Verwirklichung dieser Grundsätze eine Aufgabe für Generationen darstellt und möglicherweise mit Rückschlägen verbunden sein wird. Nichtsdestotrotz bekennen sie sich zu der normativen Strahlkraft, welche den Ideen der Nichtdiskriminierung und umfassenden weltweiten Arbeitsteilung innewohnen. Als Blaupause für eine auf freiheitlichen Überzeugungen basierende Weltordnung verstanden, eignen sich die entfalteten Grundsätze dazu, vor ihrem Hintergrund konkrete politische Lösungen anzuleiten, zu erarbeiten und stetig weiterzuentwickeln. 71 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 505 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: KV Osnabrück-Stadt Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Verfassung für die Europäische Union 2 Verfassung für die Europäische Union 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Europa ist das erfolgreichste Friedensprojekt der Geschichte, der größte Binnenmarkt und die größte Ansammlung von freiheitlich-demokratischen Staaten auf der Welt. Europa ist der Ursprungsort der Aufklärung, des Humanismus, der Demokratie und der Revolution. Aber wenn wir in Zeiten der Globalisierung diese Errungenschaften beibehalten wollen, wenn wir unsere Werte und unseren Wohlstand verteidigen wollen, müssen wir als Europäer zusammenarbeiten. Die Krisen der vergangenen Jahre haben das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union erschüttert. Populisten gewinnen immer mehr Zuspruch und haben in Großbritannien den Brexit ausgelöst. Kritik wurde an der Europäischen Union viel geübt in den letzten Jahren. Auch die Errungenschaften der Union wurden gepriesen. Allein gefehlt hat es an einer echten Debatte über die Zukunft der Europäischen Union: Wie kann die EU demokratischer werden? Welche Kompetenzen sollte sie haben? Wie kann sie der Vielfalt der Nationalstaaten gerecht werden und für ihre Bürger einen echten Mehrwert schaffen? Europa muss sich selbst vergewissern, was es ist und was es werden will. Dann erst können wir anfangen dieses neue Europa zu bauen. 19 20 21 22 23 24 Präambel Erster Teil Grundrechte und Staatsorganisationsprinzipien Europa ist eine Wertegemeinschaft! Trotz aller der Unterschiede und Differenzen zwischen den Völkern Europas sind es die gemeinsamen Werte die uns stärker einen und miteinander verbinden als alle supranationalen Bündnisse es je könnten. Noch vor der Verwirklichung des Binnenmarktes, muss es daher oberste Priorität der Union sein, diese Werte zu verteidigen. 30 Deshalb muss die EU unmissverständlich klar machen, dass diese Werte nicht verhandelbar sind. Staaten, die wie die Türkei, die Menschenwürde mit Füßen treten haben in der EU keinen Platz. Aus diesem Grund muss eine EU-Verfassung die Möglichkeit vorsehen, Mitgliedstaaten, die unsere Prinzipien wiederholt verletzen, gegen deren Willen zunächst von den Vorteilen der Regionalpolitik auszuschließen, das Stimmrecht zu entziehen und als Ultima Ratio aus der EU auszuschließen. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dabei dem EuGH. 31 Grundrechte 25 26 27 28 29 72 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 Der erste Abschnitt einer EU-Verfassung muss sich den Grundrechten widmen. Dabei müssen diese unmittelbar geltendes und einklagbares Recht sein und müssen sowohl bei Handlungen der EU, als auch bei Handlungen der Mitgliedstaaten volle Wirkung entfalten. Eine EU-Verfassung sollte Grundrechte primär als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat begreifen, d.h. geschützt sind die Freiheit, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Berufsfreiheit, das Eigentum usw. Allerdings gehören dazu auch das Asylrecht, die Gleichberechtigung von Homosexuellen und das Kommunikationsgeheimnis. Hingegen sollte kein Anspruch auf Begrenzung der Wochenarbeitszeit, Kündigungsschutz oder bezahlten Urlaub begründet werden, wie es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Fall ist. Auch soziale Grundrechte sollten nicht auf Unionsebene geschützt sein, sondern nur, wenn von den jeweiligen Mitgliedstaaten gewünscht, in nationalen Verfassungen. Das Streikrecht und die Gründung von Gewerkschaften müssen jedoch auf Unionsebene geschützt sein. 46 Ferner sollte eine EU-Verfassung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) anerkennen, d.h. der EGMR steht über dem EuGH. 47 Staatsorganisationsprinzipen 48 Ebenso wie die Grundrechte stellen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fundamentale Prinzipien der EU dar, die für alle Mitgliedstaaten und auch für die EU selbst verbindlich sind. 45 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 Die Union von heute ist ein Staatenverbund bestehend aus souveränen Nationalstaaten, die Teile ihrer Kompetenzen an die Union übertragen haben. Diese Kompetenzen sind nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung abzugrenzen und nach dem der Subsidiarität auszuüben. Ferner hat jeder Mitgliedstaat das Recht auszutreten. Diese Gestaltung ist mittelfristig beizubehalten. Erst langfristig kann in Erwägung gezogen werden, die Union in einen Bundesstaat umzuwandeln, der jedoch weiterhin dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet bleibt und seinen Mitgliedstaaten ein Austrittsrecht gewährt. Anstelle der begrenzten Einzelermächtigung verfügt er jedoch über die Kompetenz-Kompetenz. 59 60 Zweiter Teil Organe der Europäischen Union 63 Europa muss demokratischer und transparenter werden. Der Einfluss der Staats- und Regierungschefs muss zurückgedrängt und eine alternative Vertretung für die Interessen der Mitgliedstaaten gefunden werden. 64 Europäisches Parlament 65 70 Das Europäische Parlament muss zu einem echten Volksparlament aufgewertet werden. Dazu soll das bisherige Wahlsystem durch ein personalisiertes Verhältniswahlrecht ersetzt werden. Mit der Erststimme wird ein Vertreter der Region nach dem Instant-Runoff-Voting gewählt und mit der Zweitstimme wird die Liste einer europäischen Partei gewählt. So ist die Erfolgsgleichheit der Stimme sichergestellt. Darüber hinaus ist das Parlament mit einem Initiativrecht auszustatten und das Wahlalter europaweit auf 16 Jahre abzusenken. 71 Europäischer Senat 72 Der Europäische Rat (Rat der Staats- und Regierungschefs) und der Rat der Europäischen Union 61 62 66 67 68 69 73 74 75 (Ministerrat) ist aufzulösen. Stattdessen soll neben dem Parlament als Volkskammer eine in allen Belangen gleichberechtigte und demokratische legitimierte Staatenkammer entstehen. In diese 73 79 Kammer entsendet jeder Mitgliedsstaat die gleiche Anzahl an Senatoren. Wie die Senatoren bestimmt werden, ob durch Direktwahl, Wahl durch das nationale Parlament etc., entscheiden die Mitgliedstaaten eigenständig. Entscheidend ist, dass auch die Senatoren über ein freies Mandat verfügen und nicht zugleich Teil einer Regierung oder eines Parlaments sind. 80 Europäische Regierung 81 86 Die Europäische Kommission soll zu einer echten Regierung aufgewertet werden. Dabei wird der Regierungschef durch die Mehrheit in beiden Kammern gewählt und hat anschließend die Regierungsbildungskompetenz, d.h. er kann sein Kabinett frei zusammenstellen. Im Zuge einer Entschlackung streben wir dabei eine Reduzierung der Anzahl der Kommissare (bzw. Minister) an. Ferner soll der Regierungschef durch ein konstruktives Misstrauensvotum ausgetauscht werden können. 87 Europäischer Präsident 88 92 Das Amt eines Europäischen Präsidenten soll geschaffen werden. Dieser hat als Staatsoberhaupt eine repräsentative Funktion, kann jedoch verfassungswidrige Gesetze blockieren. Gewählt wird er durch die Mehrheit der Parlamente der Mitgliedstaaten. Dabei hat jeder Mitgliedstaat zwei Stimmen, sodass die Stimmen in Zweikammersystemen aufgeteilt werden können. 93 Parlamente der Mitgliedstaaten 94 Auch die Parlamente der Mitgliedstaaten müssen in der Union eine wichtige Rolle spielen und ihre Rechte wirksam verteidigen können. Zum einen muss eine Verfassungsänderung, der Beitritt eines neuen Mitgliedstaates oder ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Kompetenzen der Mitgliedstaaten berührt, um in Kraft zu treten vom Parlament jedes einzelnen Mitgliedstaates ratifiziert werden, zum anderen können die Parlamente von den Instrumenten der Subsidiaritätsrüge und der Subsidiaritätsklage Gebrauch machen. 76 77 78 82 83 84 85 89 90 91 95 96 97 98 99 100 101 Dritter Teil Kompetenzen der Europäischen Union 107 Nach dem Brexit war sowohl der Ruf nach mehr, aber auch der nach weniger Europa zu hören. Die Realität ist jedoch komplizierter als ein einfaches „mehr“ oder „weniger“. Wir brauchen dort mehr Europa, wo Europa in der Vergangenheit zu schwach war um seine Probleme zu lösen. Gleichzeitig war Europa oftmals zu stark darin, jedes noch so kleine Detail in der Umweltpolitik selbst zu regeln. Konkret fordern wir daher folgende Kompetenzordnung für die Europäische Union: 108 Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz 102 103 104 105 106 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 1. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2. Außenpolitik (bei Opt-In; s.u.) 3. Verteidigung (bei Opt-In; s.u.) 4. Handelspolitik 5. Zollunion 6. Währungspolitik und Staatsinsolvenzrecht für die Eurostaaten 7. Öffentliches Dienstrecht für die Angestellten der Union und ihrer Körperschaften Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz 1. Verwirklichung des Binnenmarktes; ausgeschlossen sind arbeitsrechtliche, urheberrechtliche, steuerrechtliche (außer zur Durchsetzung des Beilhilfeverbots) und 74 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 zivilrechtliche (außer zur Schaffung von grenzüberschreitendem Wettbewerb) Bestimmungen 2. Beseitigung von Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit 3. Schaffung europäischer Rechtstitel (Patente, Marken etc.) zum Schutz geistigen Eigentums 4. Geistiges Eigentum (bei Opt-In; s.u.) 5. Regulierung der systemrelevanten Banken und Finanzmärkte in den Eurostaaten 6. Koordinierung und Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Justizbehörden und den Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten 7. Bekämpfung von Betrug zu Lasten der Union 8. Art. 81 und 82 AEUV (gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, Kollisionsrecht etc.) 9. Schutz der Außengrenzen und der Reisefreiheit des Schengen-Raums 10. Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus im Schengen-Raum 11. Erstaufnahme von Asylbewerbern im Schengen-Raum 12. Gerechte Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten 13. Personenfreizügigkeit von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten 14. Handel mit Emissionszertifikaten und Festlegung von Mindestzielen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen 15. Mindeststandards für den Schutz gefährdeter Arten und die Gewässerreinhaltung 16. Mindestsicherheitsstandards für die Beschaffenheit und das Betreiben von Kernkraftwerken und die End- und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen 17. Mindestsicherheitsstandards für Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Organe etc.) 18. Veterinärwesen, soweit ein grenzüberschreitender Zusammenhang besteht 19. Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten 20. Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten 21. Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Befähigungsnachweisen 22. Festlegung gemeinsamer Normen für die Forschung 23. Gewährleistung der Interoperabilität der Infrastruktur 24. Sicherheit des Schienen-, See- und Luftverkehrs 150 Unterstützende Gesetzgebungskompetenz 151 Die folgenden Kompetenzen, dürfen die Mitgliedstaaten nicht beschränken: 152 153 154 155 156 157 158 1. Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe für Drittstaaten 2. Förderung strukturschwacher Regionen in der Union 3. Bekämpfung und Prävention von Naturkatastrophen und Seuchen 4. Förderung von Bildung, Forschung, Raumfahrt, technologischer Entwicklung, Grundrechten, Umwelt, Gesundheit, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Beschäftigung, Infrastruktur, Arbeits- und Verbraucherschutz, Jugend, Sport und Kultur 5. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Unionsrecht 159 Abweichungskompetenz der Mitgliedstaaten 160 Betroffen sind nur Mitgliedstaaten, die sich an der Außenpolitik bzw. der Verteidigung beteiligen: 161 162 163 164 1. Aufstellung von Streitkräften und Errichtung von Auslandsnachrichtendiensten, soweit ihre Nutzung den Zielen der Union entspricht 2. Außenpolitik gegenüber anderen Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, soweit diese mit den Zielen der Union vereinbar ist 75 165 Erläuterung der wichtigsten Punkte und Änderungen 166 1. 167 Eine der größten Errungenschaften der EU ist zweifelsohne der Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten: der Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit, der Personenfreizügigkeit und der Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Hauptanliegen der EU muss es sein diesen Freiheiten in allen Wirtschaftsbranchen und allen Mitgliedstaaten Geltung zu verschaffen. Dazu gehört vor allem die Festlegung einheitlicher Standards und Zulassungsverfahren, nach denen sich Unternehmen in ganz Europa richten können, ein europaweiter Schutz von Patenten, Marken, Geschmacksmustern etc., aber auch gemeinsame Wettbewerbsregeln, die einen freien und fairen Wettbewerb garantieren. 168 169 170 171 172 173 174 Binnenmarkt 178 Hingegen muss der EU die Kompetenz das Arbeitsrecht und den zivilrechtlichen Verbraucherschutz (Widerrufsrecht etc.) europaweit einheitlich zu regeln wieder entzogen werden. Derartige Regelungen sind für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht erforderlich und können daher am besten auf nationaler Ebene beschlossen werden. 179 2. 180 Die gegenwärtige Abhängigkeit der EU von der Türkei ist nicht mehr tragbar. Wir müssen in der Lage sein unsere Grenzen selbst zu schützen. Dafür ist es unabdingbar, dass die EU die Kompetenz erhält eine eigene Grenzschutzpolizei und eine eigene Küstenwache aufzustellen. 175 176 177 181 182 Schengen-Raum 185 Gleichzeitig ist durch die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen auch die Kriminalität grenzüberschreitender geworden, weshalb es auch einer Polizeibehörde bedarf, die über die Binnengrenzen hinaus agiert. 186 3. 187 195 Die Flüchtlingskrise stellt eines der großen Versagen der EU in den letzten Jahren dar. Um eine erneute Krise auf europäischer Ebene zu lösen (und nur dort kann sie gelöst werden), ist es notwendig einen Schlüssel für eine gerechte Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten festzulegen. Als gerecht kann auch eine Verteilung angesehen bei der Staaten, die nicht zur Aufnahme bereit sind, sich an den Kosten angemessen beteiligen. Ferner muss die Union die Kompetenz besitzen die Erstaufnahme von Flüchtlingen selbst zu regeln, für den Fall das einzelne Mitgliedstaaten überfordert sind. Dies ist vor allem notwendig um eine ordnungsgemäße Registrierung und Identitätsfeststellung der Flüchtlinge zu ermöglichen, aber auch um humane Erstaufnahmebedingungen zu garantieren. 196 4. 197 Die Umweltpolitik stellt wohl einen der Bereiche dar, in der die EU jedes Gefühl für Subsidiarität verloren hat. Das Ergebnis sind einheitliche Regeln der Raumordnung für die Niederlande mit einer Bevölkerungsdichte von 408 Einwohnern pro km² und Schweden mit einer Bevölkerungsdichte von 22 Einwohnern pro km², sowie detaillierte Regelungen zum Klimaschutz, anstatt die Vorgabe klarer Ziele. 183 184 188 189 190 191 192 193 194 198 199 200 201 Asyl Umwelt 209 Die EU sollte Umweltpolitik nur noch dort betreiben, wo eine europaweite Lösung unabdingbar ist. Dies ist der Fall beim Handel mit Emissionszertifikaten bzw. generell der Vorgabe von verbindlichen Klimaschutzzielen (z.B. Senkung der Emissionen um X% bis 2030). Ähnliches gilt zwangläufig auch für den Gewässerschutz, schließlich sind alle Gewässer miteinander verbunden oder den Artenschutz, wo die Gefahr besteht, dass sich jeder auf den andern verlässt, aber letztlich keiner was unternimmt. Die größte Notwendigkeit stellen aber europaweite Mindestsicherheitsstandards für Kernkraftwerke dar, gerade bei Betrachtung von AKWs wie Tihange, die sich in unmittelbarer Nähe zu Deutschland befinden. 210 5. 202 203 204 205 206 207 208 Steuern 76 211 212 213 214 Die EU darf weder Steuern einziehen, noch darf sie dazu ermächtigt sein Mindeststeuersätze festzulegen oder die Besteuerungsgrundlagen zu harmonisieren. Dementsprechend wollen wir den EU-Mitgliedsbeitrag nur noch am BIP berechnen und den Anteil am Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten abschaffen. 217 Allerdings darf die EU sehr wohl tätig werden um Doppelbesteuerung zwischen Mitgliedstaaten zu vermeiden oder Steuervorteile für einzelne Unternehmen zu verbieten, schließlich verzerrt dies den Wettbewerb. 218 6. 219 Als Junge Liberale lehnen wir eine Übertragung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Unionsebene konsequent ab. Jeder Mitgliedstaat soll selbst darüber entscheiden, wie er seinen Sozialstaat gestalten will, denn nur im Wettbewerb werden die besten und damit die sozialsten Lösungen gefunden. 215 216 220 221 222 Soziales 224 Aufgabe der EU ist es lediglich festzulegen unter den Einzugsbereich welchen Mitgliedstaates der Einzelne fällt, damit niemand Beiträge doppelt bezahlt oder überhaupt nicht erfasst wird. 225 7. 226 229 Die Agrarpolitik darf nicht mehr Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union sein. Alle Agrarsubventionen sind zügig und vollständig abzubauen, um zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu gelangen. Neuseeland demonstriert eindrucksvoll die Vorteile einer solchen Politik. Zudem würde die Union zwischen 2014 und 2020 ca. 312 Mrd. Euro sparen. 230 8. 231 Die GASP [zu der die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gehört] wird in ihrer jetzigen Form beibehalten. In diesem Rahmen befürworten wir die Errichtung eines permanenten EU-Hauptquartiers. Eine weitergehende Außen- und Verteidigungspolitische Integration ist durch Opt-In möglich (s.u.). 223 227 228 232 233 234 Agrarpolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 235 236 Vierter Teil Die Union der vielen Geschwindigkeiten 240 Europa muss flexibler werden um dem unterschiedlichen Integrationswillen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Jeder Staat soll sich soweit integrieren wie er möchte, jedoch ohne, dass es zu einer ungerechten Lastenverteilung kommt. Jeder Vorteil muss mit entsprechenden Verpflichtungen einhergehen. 241 Problem der Entscheidungsfindung in Parlament und Senat 242 Entscheiden sich einige Mitgliedstaaten zu einer vertieften Integration und andere zu einer abgeschwächten, entsteht zwangsläufig ein Problem bei der Stimmberechtigung der Mitglieder von Parlament und Senat. Schließlich kann es nicht sein, dass Bürger aus Nicht-Eurostaaten Einfluss auf die Währungspolitik haben. 237 238 239 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 Im Senat lässt sich dieses Problem ziemlich einfach lösen. Stimmberechtigt sind nur die Senatoren der Länder, die sich im konkreten Themenfeld (Euro, Schengen etc.) an einer vertieften Integration beteiligen. Im Parlament gilt für die Direktmandate dasselbe. Für die Listenmandate wird dies durch die Abschaffung der Länderkontingente natürlich erschwert. Hier besteht die Möglichkeit für die einzelnen Vertiefungsbereiche je eine Art „zweites Parlament“ zu bilden, für das nur die Zweitstimmen aus beteiligten Staaten mitgezählt werden und Listenkandidaten von nicht beteiligten Staaten nicht berücksichtigt werden. Dies könnte zwar dazu führen, dass einige Abgeordnete nur stimmberechtigt sind, wenn es um ein bestimmtes Thema geht, ist aber aus Gründen der demokratischen Legitimation erforderlich. 77 255 Währungsunion 256 Der Euro als gemeinsame Währung stellt einen wichtigen Schritt zur Vollendung des Binnenmarktes dar. Die Eurokrise hat jedoch gezeigt, dass eine gemeinsame Währung auch Risiken birgt. Deshalb braucht es klare und verbindliche Regeln an die sich alle Euro-Staaten halten und die von der Union auch konsequent durchgesetzt werden. Dazu gehört in erster Linie die Schuldenbremse und das Verbot der Transferunion, sowie gemeinsame Regeln zur Abwicklung insolventer Banken (denen sich Nicht-Eurostaaten freiwillig anschließen können). Eine Bankenrettung auf Kosten der Steuerzahler hingegen, muss in der Eurozone verboten werden. 257 258 259 260 261 262 263 270 Allerdings gilt, dass ein funktionierender Binnenmarkt keine Währungsunion voraussetzt. Deshalb sollte jeder Mitgliedstaat selbstständig entscheiden, ob er den Euro einführen will (und sich damit auch zur Einhaltung der damit verbundenen Regeln verpflichtet) oder nicht. Auch muss es möglich sein den Euro wieder zu verlassen und den wirtschaftlichen Schaden dabei möglichst gering zu halten. Zuletzt muss auch ein Zwangsausschluss von Mitgliedstaaten möglich sein, die wiederholt die Regeln verletzten. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dabei dem EuGH. 271 Schengen-Raum 272 Die Freiheit die der Schengen-Raum durch die Abschaffung der Grenzkontrollen bietet, stellt zweifelsohne eine der größten Errungenschaften der Union dar. Jedoch haben die Flüchtlingskrise und auch die Terroranschläge der letzten Zeit die Defizite des Schengen-Raums deutlich aufgezeigt. Zur Behebung besagter Defizite fordern wir einen gemeinsamen Schutz der Außengrenzen (s.o.) und den Ausbau von Europol zu einem „europäischen FBI“. 264 265 266 267 268 269 273 274 275 276 285 Wir müssen jedoch akzeptieren, dass einstweilen nicht alle Mitgliedstaaten dazu bereit sind entsprechende Kompetenzen der Union zu überlassen, selbst die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen wurde nicht von allen Mitgliedstaaten mitgetragen. Es ist deshalb nur konsequent den Mitgliedstaaten zu ermöglichen den Schengen-Raum zu verlassen und hoffentlich zu einem späteren Zeitpunkt wieder beizutreten. Entsprechend gilt die Kompetenz der Union für die speziellen Schengen-Politiken (s.o.) nur in den Schengen-Staaten. Allerdings können Nicht-Schengen-Staaten sich an den Politiken freiwillig beteiligen (z.B. an der Terrorabwehr). Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die notwendigen Schritte zum Schutz der Freiheiten des Schengen-Raums ergriffen werden können. 286 Geistiges Eigentum 287 294 Ein europaweit einheitlicher Schutz von geistigem Eigentum, der über Patente, Marken usw. hinausgeht, kann mit großen Vorteilen für die Bürger und Unternehmen Europas verbunden sein. Streamingdienste müssten sich dann aufgrund derselben Rechte nicht mehr mit 28, sondern nur noch mit einer Verwertungsgesellschaft einigen und Geoblocking würde der Vergangenheit angehören. Auch ein europaweiter Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften bietet große Chancen. Gleichzeitig ist diese Thematik hochsensibel und die negativen Folgen einer schlechten Regelung für die Bürger unmittelbar zu spüren. Deshalb soll auch hier gelten, dass eine Beteiligung der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis erfolgt. 295 Außenpolitik 296 Gegenwärtig wird kaum ein Mitgliedstaat bereit sein, seine außenpolitischen Kompetenzen aufzugeben, obwohl Europa viel mehr Einfluss in der Welt hätte und auf Krisen viel besser reagieren könnte, wenn es mit einer Stimme spricht. 277 278 279 280 281 282 283 284 288 289 290 291 292 293 297 298 299 300 301 Deshalb soll auch hier die Möglichkeit eines Opt-Ins bestehen, mit denen ein Mitgliedstaat seine außenpolitischen Kompetenzen an die Union abtritt. Dies darf ihn jedoch nicht daran hindern nach wie vor eine eigene Außenpolitik zu betreiben, soweit dies den Interessen der Union nicht 78 303 widerspricht. Ähnliches gilt bereits für die Bundesländer in Deutschland. Auch hier gilt, dass das Opt-In wieder rückgängig gemacht werden kann. 304 Verteidigung 305 Unter dem Kommando der Mitgliedstaaten stehen gegenwärtig 1,4 Mio. Soldaten, die jedes Jahr ca. 194 Mrd. Euro kosten, aber trotzdem nur über 15% der Effektivität der Streitkräfte der Vereinigten Staaten verfügen. Durch gemeinsame Europäische Streitkräfte könnten die Kosten gesenkt werden, während die Effektivität und damit die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten deutlich erhöht würde. 302 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 Nun ist es absehbar, dass die meisten Mitgliedstaaten der Vorteile zum Trotz noch kein Interesse an gemeinsamen Streitkräften haben, dennoch ist es zweckmäßig die Möglichkeit zur Schaffung einer Verteidigungsunion durch Opt-In in die Verfassung zu integrieren, sodass willige Mitgliedstaaten in Zukunft die Möglichkeit haben dies zügig voranzubringen. Das Opt-In in die Verteidigungsunion wird durch einen Vertrag zwischen Mitgliedstaat und Union vollzogen und setzt ein Opt-In in die Außenpolitik voraus. In diesem Vertrag sind die Höhe des Mitgliedsbeitrages, das Maß und die konkrete Ausgestaltung des Schutzes durch die Unionsstreitkräfte, sowie die mögliche Übergabe der nationalen Streitkräfte an europäische geregelt. Ein solches Opt-In kann nicht nur für die Europäischen Streitkräfte als Ganzes erfolgen, sondern auch für einzelne Teilstreitkräfte (Herr, Marine und Luftwaffe). Zudem muss es auch wieder zurückgezogen werden können. Der Verteidigungsminister wird analog zum Präsidenten durch die nationalen Parlamente gewählt, um ausschließlich den beteiligten Staaten Einfluss auf die Verteidigungspolitik zu gewähren. Um Doppelstrukturen zu vermeiden müssen die Europäischen Streitkräfte in die NATO-Strukturen integriert werden. Das bedeutet, dass die Verteidigungsunion, sowie ihre Mitgliedstaaten Teil der NATO sein müssen. Nichtmitglieder der Verteidigungsunion dürfen hiervon nicht betroffen sein, damit neutrale Staaten, wie Finnland oder Schweden, ihre Neutralität beibehalten können. Um dem Anspruch einer europäischen Armee gerecht zu werden, hat jeder Unionsbürger die Möglichkeit in den Streitkräften zu dienen, unabhängig davon, ob sich sein Mitgliedstaat an der Verteidigungsunion beteiligt oder nicht. Eine Wehrpflicht auf EU-Ebene lehnen wir strikt ab. Die Verteidigungsunion umfasst auch die Errichtung eines Auslandsnachrichtendienstes für die EU. 335 Die Mitglieder sind zudem berechtigt eigene Streitkräfte zu unterhalten, welche im Verteidigungsfall der EU unterstellt werden, jedoch niemals ohne Zustimmung der EU im Ausland tätig werden dürfen. 336 Binnenmarkt-Assoziation 337 Der Binnenmarkt stellt wohl eines der Hauptargumente für eine EU-Mitgliedschaft dar, trotzdem muss es möglich sein am Binnenmarkt teilzuhaben ohne EU-Mitglied zu sein, schließlich profitiert davon der Rest der EU im gleichen Maße. Allerdings müssen dafür klare Regeln gelten. 333 334 338 339 347 Zunächst gilt, dass die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes nicht verhandelbar sind und akzeptiert werden müssen. Zweitens muss ein angemessener Beitrag an den EU-Haushalt zur Finanzierung der Regionalpolitik entrichtet werden. Und Drittens müssen alle EU-Regeln, die der Verwirklichung des Binnenmarkts dienen übernommen werden. Dazu zählen auch urheberrechtliche Bestimmungen (Patente usw.) und die Koordinierung der Sozialsysteme, sowie die Beteiligung an der Klimapolitik. Nur so kann ein fairer Wettbewerb zwischen den Staaten sichergestellt werden. Eine Mitbestimmung bei der Aufstellung dieser Regeln bleibt Mitgliedstaaten vorbehalten, jedoch kann ein Beobachter in den Senat entsendet werden. 348 Eine Beteiligung an der Handelspolitik und damit an einem gemeinsamen Zolltarif für Drittstaaten 340 341 342 343 344 345 346 79 349 ist nicht zwingend, kann aber freiwillig erfolgen. 350 Schengen-Assoziation 351 Auch Nicht-Mitgliedstaaten, die Teil des Binnenmarktes sind, muss eine Mitgliedschaft im Schengen-Raum ermöglicht werden, schließlich ergeben sich dadurch auch enorme Vorteile für den Handel innerhalb des Binnenmarktes. 352 353 356 Auch für eine Schengen-Assoziation gilt, dass die betreffenden Staaten alle Regeln des Schengen-Raums übernehmen müssen, ohne sie beeinflussen zu können. Sie können lediglich einen Beobachter in den Senat entsenden. 357 Euro-Assoziation 358 361 Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich an der Währungsunion zu beteiligen ohne Mitglied der EU zu sein. Dies praktizieren bereits Andorra, San Marino und Monaco. Auch hier gilt, dass der entsprechende Staat alle Regeln der Eurozone übernehmen muss, ohne sie beeinflussen zu können. Allerdings darf er einen Beobachter in den Senat entsenden. 362 Weitere Kooperationsmöglichkeiten 363 Darüber hinaus bestehen natürlich auch weitere Kooperationsmöglichkeiten mit der Europäischen Union, z.B. eine Beteiligung am Erasmus-Programm. Innerhalb der EU sprechen wir uns zudem für eine Beibehaltung der Verstärkten Zusammenarbeit aus. 354 355 359 360 364 365 80 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 506 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Nordrhein-Westfalen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Den Brexit geordnet umsetzen – EU reformieren und stärken 7 Mit Bedauern nehmen die Jungen Liberalen die Entscheidung der Bürger des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, die Europäische Union zu verlassen. Obwohl beide Seiten von der Mitgliedschaft des Landes in der EU profitieren, haben sich die Bürger für den Ausstieg entschieden. Hieraus gilt es zu lernen und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die JuLis wollen den Brexit geordnet umsetzen, die EU reformieren und stärken. 8 1. Brexit geordnet umsetzen 9 22 Auch wenn wir den Austritt Großbritanniens aus der EU bedauern, ist die demokratische Entscheidung des Landes zu akzeptieren. Die Europäische Kommission muss unmittelbar nach dem entsprechenden Antrag aus London die Austrittsverhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, die vertraglichen Verbindungen möglichst einvernehmlich und mit entsprechenden Übergangszeiten zu lösen. Schon während dieser Phase muss zudem die Arbeit an einer dauerhaften Nachfolgeregelung für das Verhältnis Großbritanniens zur EU beginnen. Hierbei liegt der Ball zunächst klar auf britischer Seite: Die britische Regierung muss erklären, welches Verhältnis und welche Form der Kooperation sie mit der EU anstrebt. Es ist im Interesse sowohl des Landes wie auch der EU, einen Kooperationsgrad deutlich oberhalb der WTO zu erreichen. Wünschenswert ist grundsätzlich der Erhalt des gemeinsamen Binnenmarktes, etwa in Form des Europäischen Wirtschaftsraums. Das Prinzip gleicher Rechte und gleicher Pflichten muss ausnahmslos Anwendung finden. Gleichzeitig darf es keine unnötigen Härten gegenüber Großbritannien geben. Ein politisches Exempel auf Kosten der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenarbeit lehnen wir klar ab. 23 2. EU reformieren und stärken 24 Die Europäische Union ist nicht nur ein einzigartiges Friedensprojekt, sondern sichert auch Wohlstand und wirtschaftlichen Fortschritt. Gleichzeitig zeigt sich immer deutlicher, dass die EU in einer echten Legitimations- und Akzeptanzkrise steckt. Die Jungen Liberalen sind davon überzeugt, dass unsere Zukunft nur europäisch sein kann. Hierzu muss aber die EU grundlegend reformiert werden, um aus der tiefen Krise eine echte Chance zu machen. Die EU muss: 3 4 5 6 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Auf europäischer Ebene sollen nur die Politikfelder behandelt werden, die in Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und dem gemeinsamen Wettbewerb und der gemeinsamen Handelspolitik, der inneren und äußeren Sicherheit der Union sowie den grundlegenden Werten der Europäischen Grundrechtecharta stehen. ihren Mitgliedsstaaten mehr Beinfreiheit gewähren. Statt eine Regel für alle zentral aus Brüssel zu beschließen, soll vielmehr das Instrument der „Verstärkten Zusammenarbeit“ 81 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 zwischen den Mitgliedsstaaten verwendet werden. Wir bekennen uns ausdrücklich zum Modell der abgestuften Integration. ihren Kern als Rechtsgemeinschaft stärken. Vereinbarte Regeln müssen durchgesetzt und sanktioniert werden, auch wenn dies politisch nicht opportun erscheint. Ob Stabilitätskriterien, Schuldenübernahme oder Asylrecht – wenn die EU ihre eigenen Regeln nicht durchsetzt oder durchsetzbar gestaltet, verliert sie zu Recht das Vertrauen der Menschen in Europa. Die Kommission als Hüterin der Verträge muss insofern neutral und konsequent handeln. deutlich transparenter und demokratischer werden. Dazu müssen legislative Kompetenzen aus den Händen der Kommission in das Europäische Parlament verlagert werden. Dieses muss gleichzeitig demokratischen Wahlgrundsätzen entsprechen, insbesondere muss das Stimmgewicht jedes Bürgers gleich hoch sein. Direktdemokratische Elemente der Normgebung müssen gestärkt werden. die Vetorechte nationaler Regierungen schwächen und stattdessen die nationalen Parlamente stärken. Dazu müssen die Instrumente der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage deutlich gestärkt werden. sich ergebnisoffen und reflektiv weiterentwickeln. Die Entscheidung, welche institutionelle Fassung die EU final haben soll, muss von den Bürgern getroffen werden. 82 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 601 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Landesverband Brandenburg Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Produzent ist, wer den Spaß bezahlt 6 Die Jungen Liberalen fordern, dass alle Produktionen, welche vollständig oder in Teilen durch Rundfunkgebühren finanziert wurden, unter den Bedingungen der CC0-Lizenz freizugeben sind. Diese sieht vor, dass die entsprechenden Werke kostenfrei kopiert, verändert, verbreitet, aufgeführt, und zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können, ohne, dass dabei der Urheber genannt, informiert, oder um Erlaubnis gebeten werden muss. 7 Begründung: erfolgt mündlich. 2 3 4 5 83 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 602 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Nordrhein-Westfalen, LV Berlin Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Dem Staat schutzlos Verschlüsselungsverbote! ausgeliefert – gegen Der Eindruck terroristischer Gefahren und die stetig zunehmende Hilflosigkeit bezüglich der Gewährung innerer Sicherheit und Ordnung führen in Deutschland immer mehr dazu, dass der Rechtsstaat und seine Mechanismen durch einen präventiv agierenden Staat ersetzt werden. Durch die anlasslose Sammlung enormer Datenmengen und die Verschaffung unbegrenzten Zugriffs auf diese Datenmengen versprechen sich Regierungen in der EU und auf der ganzen Welt sowie auch zunehmend lauter werdende Stimmen innerhalb der Bundesregierung die Gewährleistung nahezu absoluter Sicherheit. Hierbei stehen unverhältnismäßig großen Grundrechtseingriffen auf der Rechtfertigungsseite regelmäßig nur vernachlässigbare Vorteile gegenüber. In diesem Zusammenhang haben bereits mehrere Staaten Verschlüsselungsverbote für Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen eingeführt oder gesetzliche Verpflichtungen zum Vorhalten sogenannter Backdoors für jede Form von Hard- und Software geschaffen. Hierzu gehören beispielsweise China und die USA. Andere Staaten, wie etwa Frankreich und Großbritannien denken zumindest aktiv über die (Wieder-)Einführung von Verschlüsselungsverboten oder Backdoor-Verpflichtungen nach. Die Jungen Liberalen sind überzeugt, dass ein Verschlüsselungsverbot oder auch das Vorhalten von Backdoors einen unverhältnismäßig großen Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen darstellt, insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG. Kein Bürger kann die Inhalte seiner elektronischen Kommunikation mehr geheim halten und ist dadurch nicht nur staatlichen Eingriffen ausgeliefert, sondern auch der Gefahr anderer Angriffe ausgesetzt, ohne für die Sicherheit der eigenen Telekommunikationsinhalte effektiv sorgen zu können. Teile der Bevölkerung sind zudem aktiv zum Gesetzesbruch gezwungen. Beispielswiese sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Seelsorger oder auch Journalisten zur effektiven Geheimhaltung der Inhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden, nicht mehr in der Lage. Mangelnder Einfluss auf die Abwendung der eigenen Strafbarkeit (§ 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen) durch die Preisgabe geheimer Informationen und mangelnder Einfluss auf die Abwendung privater Haftung sind die Folge. Das Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt außerdem eine unbegründete Einflussnahme auf unabhängige Unternehmen dar, die IT-Gefahren somit schutzlos ausgeliefert sind. Industriespionage gegenüber Unternehmen oder auch Forschungseinrichtungen kann nicht mehr sicher verhindert werden, wodurch sehenden Auges die Entstehung enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schadens hingenommen wird. Auch das Angebot und die Weiterentwicklung flexibler Arbeitsmodelle wie Heimarbeit werden deutlich erschwert, wenn Arbeitsergebnisse am Ende des Tages nicht sicher kommuniziert werden können. 84 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 Zudem ist die effektive technische Durchsetzung eines Verschlüsselungsverbots ohne eine ständige quasi-totalitäre Komplettüberwachung des Internets, um verschlüsselte Inhalte sofort zu filtern, zu sperren oder zu löschen, kaum möglich. Das häufig angeführte Argument, dass hierdurch Kriminalität und sogar Terror eingedämmt werden können, beweist sich immer wieder als grober Unfug. (Cyber-)Kriminelle werden dem Staat bei der Entwicklung ihren Methoden auch im digitalen Raum immer einen Schritt voraus sein. Die Jungen Liberalen lehnen deshalb jegliche Form von Verschlüsselungsverboten entschieden ab und sprechen sich beim Zugriff auf alle Kommunikationsinhalte für die Einhaltung rechtsstaatlicher Schranken aus. Auch die allgemeine Verpflichtung zum Vorhalten von Backdoors in Hard- und Software halten die Jungen Liberalen für nicht geboten und nicht verhältnismäßig. Faktisch wird hierdurch ein präventiver, geheimer Zugriff auf Kommunikationsinhalte verhindert. Für alle Kommunikationsinhalte gelten im Rahmen des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 GG) bestimme Schranken, die den Zugriff des Staates auf Inhalte legitimieren können. Auch Für verschlüsselte Kommunikation sollen diese Eingriffsberechtigungen gelten. Dies würde zusammen mit dem oben geforderten bedeuten, dass geheime staatliche Zugriffe im Vorhinein, auch unter Mithilfe von Hard- oder Softwareherstellern, nicht möglich sind. Zugriffe auf den Inhalt im Nachhinein, auch unter Mithilfe der betreffenden Person, nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten gewährleistet sind. Weiterhin gelten für alle Zugriffe selbstverständlich der Vorbehalt des Gesetzes und der Richtervorbehalt. 85 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 701 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Hamburg, LV Sachsen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Liberale Nachhaltigkeit 2 Nachhaltigkeit ist Liberalismus. 3 Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist geeignet, als Ausgleich zwischen der Freiheit im wirtschaftlichen, persönlichen und gesellschaftlichen Bereich zu wirken. Der Liberalismus misst naturgemäß der ökonomischen Freiheit große Bedeutung zu – als Ausdrucksform der persönlichen Freiheit. Dennoch sind auch Abstriche bei ökonomischen Zielen hinzunehmen; bspw. die Einbuße wirtschaftlicher Erträge zu Gunsten eines Gewinns von persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit. Eine Generation, die ihr zur Verfügung stehende Ressourcen entweder vernichtet, irreversibel verbraucht oder darauf setzt, dass zur Entfaltung der eigenen Ziele Ressourcen von kommenden Generationen erst noch generiert werden sollten, verhindert Freiheit in der Zukunft. Jede nachfolgende Generation sollte die Chance haben, ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen und nicht durch kurzsichtiges Handeln der vorhergehenden Generationen darin eingeschränkt sein. Wenn sich nun Liberale für Politisches einsetzen, das die Freiheit nicht verdrängt, sondern fördert, muss Nachhaltigkeit als wesentlicher Garant für die Verbreitung freiheitlicher Ideen begriffen werden. Wir Junge Liberale setzen uns für eine Nachhaltige Politik in allen Bereichen ein. Wir möchten nachfolgend einige Schwerpunkte benennen. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Im Folgenden werden in vier Dimensionen der Nachhaltigkeit politische Handlungsbedarfe aufgezeigt: 1. Umwelt 2. Wirtschaft 3. Öffentlicher Haushalt 4. Forschung 5. Gesellschaft 25 1.Umwelt 26 Die Jungen Liberalen sehen den ressourcensparenden Umgang im öffentlichen Raum als wesentliche Voraussetzung für ein nachhaltiges Konzept für die Zukunft und als unabdingbare Voraussetzung für die freie Entfaltung zukünftiger Generationen. Setzt der Staat Ressourcen ein, sollte er sich an folgende Leitlinien halten: 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Zunächst sollte – um Verschwendung vorzubeugen – geprüft werden, ob die Maßnahme überhaupt notwendig ist. Ist das der Fall, sollte sie möglichst effizient durchgeführt werden. Der gewünschte Erfolg soll also mit so wenig Ressourcenverbrauch wie möglich erreicht werden, sodass ein hoher Wirkungsgrad erreicht wird. Außerdem ist zu beachten, dass die eingesetzten Materialien eine möglichst lange Lebensdauer haben, das Vorhaben sollte also nachhaltig im ursprünglichsten Wortsinn sein. Generell sollten jedoch nur Eingriffe vorgenommen werden, die 86 36 umkehrbar sind oder bei denen ein umweltgerechter Ausgleich erfolgen kann. 37 Ein Beispiel für die Umsetzung dieser Leitlinien ist die Kaskadennutzung, bei der ein Rohstoff in verschiedenen (Verarbeitungs-)Stufen immer wieder eingesetzt wird. Die Jungen Liberalen fordern die Entscheidungsträger daher auf, sich dafür einzusetzen, dass an einer Stelle nicht mehr benötigte Rohstoffe an einer anderen Stelle weiter sinnvoll verwendet werden und nicht entsorgt werden. 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt sind für die Jungen Liberalen ein erstrebenswertes Ziel. Dazu gehört auch der Schutz von Wildtieren, die auch Schaden anrichten können, z.B. Wölfe, Füchse, Bieber. Nur wenn eine deutliche Überpopulation oder Gefahr für Menschen entstehen, dürfen diese Tiere einzeln gejagt werden (z.B. Wildschweine). Bei baulichen Veränderungen müssen vorher die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf die Umwelt abgewogen sowie gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit in der näheren Umgebung umgesetzt werden und in ihrer Wirkung einen tatsächlichen Ausgleich schaffen. Es werden Ausgleichsflächen an anderen Orten vorausgesetzt. In jedem Falle ist ihre Durchführung von den Bauaufsichtsbehörden zu sorgfältig überwachen. 55 Bei der energetischen Sanierung sind bisher nur geringfügige Erfolge bei der Einsparung von Primärenergieträgern zu verzeichnen. Um die Energieeffizienz der öffentlichen Gebäude auf ein angemessenes Niveau zu bringen, halten die Jungen Liberalen eine Vielzahl von Maßnahmen für notwendig: 56 1. Sanierung nur von nachweislich dafür geeigneten Gebäuden; 57 2. Die Schaffung von dezentralen Kraft-Wärme-Anlagen; 58 3. Energieeffiziente Beleuchtung und Technik. 59 63 Die Jungen Liberalen fordern zudem die Schaffung der papierlosen Verwaltung. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden Behördenpost rechtssicher per Mail zuzustellen und Formulare bequem online auszufüllen. Dafür sollen spezielle Identifikationsmöglichkeiten getestet werden. Datenschutz sollte dennoch in höchstem Maß gewährleistet werden. Auf Antrag, z.B. wenn der Antragsteller keine E-Mail-Adresse hat, soll weiterhin die Zustellung per Post möglich sein. 64 2.Wirtschaftliche Dimension 65 Entscheidende Merkmale einer ökonomischen Nachhaltigkeit sind die Prinzipien Verantwortung und Dauerhaftigkeit. Keine ökonomische Handlung sollte ein Gesamtsystem so nachhaltig negativ prägen, dass folgende Generationen keine Chance haben, eigene Unternehmen zu gründen, Arbeitsplätze zu haben oder von Ressourcen zu wirtschaften, die andere vorherige Generationen bereits verbraucht haben. 52 53 54 60 61 62 66 67 68 69 78 Die Finanzkrise 2007 stürzte den Finanzmarkt in eine Krise besonderen Ausmaßes, die sich schnell auch auf andere Märkte ausbreitete. Ein Großteil des Finanzmarktes wurde von Produkten dominiert, die über einen kaum noch vorhandenen realen Gegenwert verfügten, keinerlei Niederschlag in der "Realwirtschaft" aufwiesen und zum Teil schlichtweg auch von den Handelnden nicht mehr verstanden wurden. Wir Jungen Liberalen setzen uns für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges und effektives Handeln aller Akteure auf dem Markt ein. Wir fordern, dass staatliche Akteure endlich ihre Rolle im Sinne einer nachhaltigen Ökonomie finden und sich nicht von flüchtigen öffentlichen Meinungen tragen lassen, die es verhindern, weiter als bis zur nächsten Wahl zu denken. 79 Der Staat als Schiedsrichter und Garant einer nachhaltigen Ökonomie. 80 Wir Liberale sind davon überzeugt, dass Private die besseren Unternehmer sind. Wir sehen es nicht als die Aufgabe des Staates, als wirtschaftlicher Unternehmer aufzutreten. Vielmehr, und 70 71 72 73 74 75 76 77 81 87 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 das ist die Aufgabe, die wir Jungen Liberalen dem Staat zuweisen wollen, ist er Garant, Schiedsrichter und manchmal auch Überwacher eines fairen und offenen Marktes, der die persönliche Freiheit jedes Einzelnen bewahrt und sie in Einklang mit der unternehmerischen Freiheit der Akteure bringt. Dazu gehören die verschiedensten Vorschriften unter anderem aus dem Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrecht, aber auch zum Beispiel des Arbeits- und Umweltschutzes. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regelungen tragen auf lange Sicht dazu bei, dass ein Markt nachhaltig offen bleibt, dass die Möglichkeit zu Markteintritten bestehen bleibt und dass zukünftige Generationen junger Menschen sich am wirtschaftlichen Wettbewerb als Ausdruck ihrer persönlichen Entfaltung beteiligen können. Selbstverständlich sollte zu diesem Zweck der Staat sich auch seinen eigenen Regeln unterwerfen: Staatliche Monopole müssen beseitigt werden und überall dort, wo der Staat als wirtschaftlicher Akteur auftritt, darf er sich keine Vorteile gegenüber seinen privaten Konkurrenten verschaffen. Der Umweltschutz bringt einen zentralen Aspekt der Nachhaltigkeit zum Ausdruck: Ohne schonenden Umgang mit der Umwelt und Ressourcen wird es zukünftigen Generationen junger Menschen nicht mehr möglich sein, ebenso wie die jetzigen Generationen am wirtschaftlichen Handeln und Leben teilzunehmen und sie werden ihrer zukünftigen Entfaltungsräumen unwiderruflich beraubt. Arbeitsschutz ist ebenfalls ein zentraler Aspekt einer nachhaltigen Ökonomie: Wir Junge Liberale stehen seit jeher für den Schutz der körperlichen Integrität, der Freiheit und der Würde jedes Einzelnen ein. Gerade dem, der sich in einer schwächeren Position befindet und vielleicht sogar in seiner Position "ausgeliefert" ist, wollen Liberale helfen und für seine individuelle Freiheit einstehen. Wenn also die Gefahr besteht, dass die persönliche und individuelle Freiheit des Einzelnen über Gebühr bedroht wird, auch durch die wirtschaftliche Macht eines wirtschaftlichen Akteurs, fordern wir Junge Liberale eben solche Vorschriften des Arbeits- und Wettbewerbsschutzes, die einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ausgleich bewirken können. Denn nur dem mit Schutz der Freiheit eines jeden Einzelnen lässt sich eine Wirtschaftspolitik betreiben, die auch für zukünftige Generationen alle Chancen bereithält. 119 Gleichzeitig fordern wir Junge Liberale aber auch die (wirtschaftliche) Entfaltungsfreiheit der Unternehmer nicht einseitig durch zu strenge Vorschriften und zu starke Bürokratiesierungen außer Acht zu lassen. Nachhaltige Ökonomie im Sinne einer ausgewogenen und auf langfristigen Erfolg ausgelegten wirtschaftlichen Tätigkeit, mit der Möglichkeit eines jeden Einzelnen zur persönlichen Entfaltung und zur Verfolgung seines eigenen höchstpersönlichen "Weges zum Glück", bedeutet ein dynamisches Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen herzustellen. Wir wollen einen nachhaltigen Arbeitsmarkt, der den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnet, indem insbesondere qualifizierte Zuwanderung und eine Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt forciert werden. Aussagen wie "das haben wir schon immer so gemacht" gehören nicht zu einer liberalen und dadurch vor allem nachhaltigen Wirtschaftspolitik. In diesem Sinne ist es unerlässlich, Bürokratie abzubauen, Vorschriften zu verschlanken und auch sprachlich zu vereinfachen. 120 Der Staat als Akteur auf dem Markt. 121 Alleine im letzten Beteiligungsbericht aus dem Jahr 2015 berichtete das Bundesfinanzministerium über 673 Beteiligungen (Stand: 2014) an rechtlich selbständigen Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Einige davon gerade im wissenschaftlichen, sozialen und auch gesundheitlichem Bereich sind sicherlich sinnvoll und sogar notwendig. Aber gerade das Beispiel der Commerzbank AG zeigt, wie staatliche Beteiligungen abzulehnen sind. Der Bund hatte die Commerzbank in der Finanzkrise im Jahr 2009 mit mehr als 18 Milliarden Euro gestützt. Heute hält er noch 17 Prozent an der Bank. Um den Einstandspreis des Bundes wieder zu erreichen, müsste der Preis pro Aktie der Commerzbank auf knapp 26 Euro steigen. Gegenwärtig liegt dieser aber bei etwas über acht Euro (Stand: 8.3.2016). Dabei stört uns nicht nur der vordergründige und offensichtliche Aspekt, ob sich solche Ausgaben letztlich überhaupt rechnen, sondern auch der Aspekt der Fairness und der nachhaltigen Ökonomie: "Gerettet" 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 88 143 werden nur große Unternehmen; kleine Unternehmen werden in der Regel ihrem Schicksal und damit im Extremfall der Insolvenz überlassen. Manche Unternehmen tragen somit im Zweifel kein Risiko und müssen sich der wirtschaftlichen Entwicklung nicht wie kleine Unternehmen anpassen. Den nachfolgenden Generationen wird damit eine Wirtschaftswelt hinterlassen, in der Unternehmen vielfach nur durch Steuergelder, aber nicht durch Innovationen, Investitionen und die persönliche Entfaltung von kreativen Menschen am Leben gehalten werden. Wir Jungen Liberalen fordern daher, die Beteiligung und Rettung von Unternehmen auf ein Mindestmaß herunterzufahren, bestehende Beteiligungen zu beenden und die oben beschriebene Rolle des Staates als Schiedsrichter und Garant einzunehmen. Nachhaltige Ökonomie für die nächsten Generationen kann nur durch Unternehmen funktionieren, die auf eigenen Beinen stehen und die es einem jeden Einzelnen erlauben, ohne Gelder des Staates seine eigenen persönlichen Ideen zu entfalten. 144 Der Staat als Motivator. 145 158 Neben all diesen Forderungen, die nur der Staat umsetzen kann, gibt es eine zentrale Forderung, die nur im Zusammenhang mit uns allen umgesetzt werden kann: Die Motivation von Menschen, Mut zu beweisen und eigene Projekte und Unternehmen zu starten und sich zu entfalten. Nur wenn wir als Gesellschaft im Zusammenspiel mit dem Staat das Scheitern eines jungen Menschen nicht mehr als Makel und "K.O.-Kriterium" für weitere Projekte ansehen, werden wir mehr Menschen dafür begeistern können, Verantwortung für eigene Projekte und Unternehmungen zu übernehmen. Eine nachhaltige und auf langfristigen Erfolg ausgerichtete Ökonomie ist nie mit einem derzeitigen Status zufrieden, sondern wird immer durch ehrgeizige und kreative Menschen zu neuen Höchstleistungen und Entwicklungen angetrieben. Wir Jungen Liberalen möchten allen Menschen mit dem entsprechenden Ehrgeiz, Verantwortungsbewusstsein und der notwenigen Leistungsbereitschaft und Kreativität helfen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen und sich zu entfalten. Wir möchten sie in einem gesellschaftlichen Prozess dazu ermutigen, ihre Chancen im Sinne einer nachhaltigen Ökonomie zu ergreifen. 159 3.Haushaltspolitische Dimension 160 Die Jungen Liberalen setzen sich für einen Bundeshaushalt ein, der Schulden ab- statt aufbaut. 161 167 Die Jungen Liberalen sehen die Gefahr, dass eine nachhaltige Zukunftsgestaltung durch eine überbordende Bürokratie und Aufgabenwahrnehmung durch den Staat beeinträchtigt wird. Die Jungen Liberalen fordern daher dem Bundesrechnungshof die Kompetenz zu verleihen, die Sinnhaftigkeit sämtlicher vom Staat ausgeführten Aufgaben dahingehend zu überprüfen, ob diese nicht von privaten Unternehmen gleichwertig erbracht werden können. Wird festgestellt, dass die Notwendigkeit einer staatlichen Aufgabenerfüllung besteht, muss der Staat dieser vollumfänglich gerecht werden. 168 4. Wissenschaft und Forschung 169 173 Wir Liberale setzen bei dem Nachhaltigkeitsverständinis ebenso auf Kreativität, Fortschrittswillen, Innovation und Forscherdrang. Der Erfindergeist, welcher bisher geglaubte Grenzen überwunden hat, muss auch künftige Herausforderungen angehen können. Für die Eigeninitiative der Wirtschaft, vermehrt in Forschung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu setzen, muss der Staat geeignete, Anreiz setzende Rahmenbedingungen schaffen. 174 Darunter verstehen wir: 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 162 163 164 165 166 170 171 172 175 176 177 178 1. Bildung und Forschung als Zentrale Ressource 1. vorbehaltsfreie Schule - Stärkung des Vertrauens in Forschung und Technik ohne Denkverbote 2. steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für Forschung und Entwicklung der 89 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 Unternehmen 3. Ausbau internationaler Kooperation im Bereich Innovation 4. Entbürokratisierung der Anerkennungsverfahren bei Ausländischen Bildungsabschlüssen 5. Punktesystem für eine gerechte Zuwanderung von Hochqualifizierten und Fachkräften 1. Nachhaltige Energiepolitik für Mensch und Wirtschaft 1. Investitionen in ergebnisoffene Forschung im Bereich Energietechnologien 2. Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beenden – marktwirtschaftlichen Strommarkt etablieren 3. Energieeffizienzforschung stärken 4. steuerliche Absetzbarkeit der Energetischen Sanierung endlich umsetzen 5. mehrsäulige Förderung schadstoffmindernden Mobilitätskonzepten 6. mehr Effizienz durch eine europäische Energieversorgung und –politik 1. Leistungsfähige Infrastruktur 1. Ausbau der Infrastruktur nach Kosten-Nutzen Prinzip 2. Telematikausbau inklusive "Intelligenter Straße" fördern 3. intelligente Ampelschaltungen helfen, den Verkehrsfluss zu verbessern 4. Ausbau der Schieneninfrastruktur, konkret verbesserte Anbindung Sachsens an Fernverkehrsnetz, weitere Elektrifizierung (bspw. Leipzig – Chemnitz) 5. die indirekte Subventionierung des Fernbusmarktes durch den Verzicht auf eine Maut muss beendet werden 201 5.Gesellschaftliche Dimension 202 204 Damit Entscheidungen im Sinne einer nachhaltigen Gesellschaft getroffen werden können, bedarf es einer wehrhaften Demokratie, einer Gesellschaft, die Pluralismus zulässt und einen Staat, der Bildung als "Lebenslanges Lernen" versteht. 205 Eine stabile Demokratie benötigt einen Wertekonsens. 206 217 Ein grundlegender politischer Wertekonsens ist anzustreben. Dieser Konsens schließt ein, dass alle Personen ein natürliches Recht besitzen, d.h. mit gewissen unantastbaren Rechten ausgestattet sind. Dieses natürliche Recht, verankert in den Menschenrechten, beinhaltet die Gesamtheit der Ansprüche auf Unversehrtheit und Gleichbehandlung, die der Mensch als solcher an den Staat erhebt und deren Gewährleistung er von ihm verlangt. Nur unter diesen Bedingungen kann es gelingen, den Nachhaltigkeitsgedanken in der Gesellschaft zu verankern. Daher müssen diese Menschenrechte in der Demokratie gegenüber Parteien und politischen Gruppen verteidigt werden. Als Liberale betonen wir, dass wir diese Rechte aus der Aufklärung in unserem Land auf alle Menschen angewandt sehen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, Herkunft oder sexueller Ausrichtung. Bewussten Verletzungen dieses Wertekonsenses sowohl durch politische Parteien als auch durch politische und religiöse Gruppen treten die Jungen Liberalen offen entgegen. 218 Pluralismus als Garant einer innovativen Gesellschaft. 219 Eine Gesellschaft, die den nachkommenden Generationen weitgehend wenig vorbestimmte Handlungsspielräume hinterlassen möchte, sollte Pluralismus ermöglichen. Ihn als eine Form gesellschaftlicher Innovationsfähigkeit zu begreifen, garantiert vielfältige Lösungsansätze für ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen der Zukunft. Die Erneuerung einer Gesellschaft fußt schließlich auf Syntheseeffekten ihrer einzelnen Mitglieder. Je freier sich Menschen entfalten können, desto innovativer sind auch Lösungsansätze aus der 203 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 220 221 222 223 224 90 225 226 Gesellschaft heraus. Da die Idee der Nachhaltigkeit den Erhalt von Ressourcen für die Zukunft als Maxime beinhaltet, ist Pluralismus in der Gesellschaft eine Grundfeste dieser Idee. 231 Asylsuchende und Flüchtlinge in Deutschland müssen unter dieser Prämisse in die Gesellschaft integriert werden, d.h. die Gewährung der gleichen Bewegungsfreiheit wie Bundesbürger sowie der Möglichkeit, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Durch den demographischen Wandel verändern wir uns zu einer alternden Gesellschaft. Hochaltrige sollten nicht als rein Bedürftige von der Gesellschaft betrachtet werden, sondern als Menschen mit Erfahrung und Potentiale. 232 Bildung als wesentliche Voraussetzung einer nachhaltigen Gesellschaft. 233 Die Voraussetzung dafür, dass Menschen erkennen, welche ihrer Handlungen welche Auswirkungen auf ihre und die Zukunft nachfolgender Generationen haben können, ist Bildung. Eine Veränderung des Bildungssystems hin zur Förderung des Lebenslangen Lernens aller Menschen ist daher heute notwendig sowohl für die Entwicklung und Wahrung der Lebenschancen der Menschen als auch für die Zukunftsfähigkeit der Demokratie. Lernen ein Leben lang bedeutet nicht nur eine höhere Bildungsbeteiligung möglichst vieler Menschen in allen Lebensphasen. Lebenslanges Lernen bedeutet Lernen als einen ständigen Prozess zu begreifen, der über das gesamte Leben hinweg eigenverantwortlich gestaltet werden sollte. Dabei gilt aus liberaler Sicht weiterhin das Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine weitgehende Freiheit der einzelnen Schulen. 227 228 229 230 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 Die klassischen Lernformen in Schule, beruflicher Ausbildung, Hochschule und Weiterbildung verlieren dabei nicht ihre Bedeutung. Aber wenn Bildung heißt, ein Leben lang zu lernen, müssen sich auch die Aufgaben und Strukturen der klassischen Bildungsträger verändern. Eine zeitgemäße Lernkultur erfordert u.a. neue und mehr Beratungs- und Serviceangebote, aber auch mehr Flexibilität, Eigenverantwortung sowie neue Formen partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Dazu müssen die Bildungsausgaben für alle Bildungsebenen von den Krippen bis zur Hochschulen erhöht werden. 250 251 Begründung: erfolgt mündlich. 91 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 702 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern, LV Berlin, LV Baden-Württemberg Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 Keine Fernbusse der Deutschen Bahn Die Jungen Liberalen fordern, dass der VEB Deutsche Bahn bis zu seiner schnellstmöglich zu erfolgenden, vollständigen Privatisierung jegliches Engagement auf dem Fernbus-Markt unterlässt, statt das Angebot, wie derzeit geplant, auszuweiten und damit in Konkurrenz mit privaten Unternehmen zu treten. 6 7 Begründung: erfolgt mündlich. 92 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 703 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: BV Köln/Bonn Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Rationaler Lärmschutz statt Grünenfolklore - für ein Verbot von Autobahn-Tempolimits aus Lärmschutzgründen! Die Jungen Liberalen fordern ein Verbot der Einrichtung von Tempolimits auf Autobahnen aufgrund von Lärmschutzbedenken. Da Autobahnlärm erwiesenermaßen durch Schwerlasttransporter und nicht durch PKW erzeugt wird, ist ein allgemeines Tempolimit aus Lärmschutzgründen reine Placebopolitik. Bereits bestehende Tempolimits auf dieser Grundlage sind sofort abzuschaffen. Die betroffenen Regelungen im Emissions- und Verkehrsrecht sind dementsprechend anzupassen. Gemeinden sollten vielmehr bei der Ausweisung von Neubausiedlungen auf ausreichenden Abstand zu bestehenden oder geplanten Trassen achten und effektive Lärmschutzmaßnahmen in betroffenen Wohngebieten durchführen. 93 Antrag 704 Antrag zum 53. Bundeskongress 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Schleswig-Holstein Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Kinderblindheit bekämpfen Gentechnik nutzen – Fortschritte in 3 Infolge eines Mangels von Vitamin A erblinden jedes Jahr bis zu einer halben Million 4 Kinder weltweit. Dieser Mangel resultiert vor allem aus der oft einseitigen Ernährung. Viele 5 Familien in Entwicklungsländern können sich nicht mehr als eine Mahlzeit am Tag leisten. 6 Eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und anderen wichtigen Nährstoffen ist so 7 nicht gegeben. 8 Seit Jahren setzen Hilfsorganisationen weltweit auf die Abgabe von Vitamin-A-Präparaten, 9 doch führt dies langfristig nicht zu einer Verbesserung der Lebenssituation in den 10 Entwicklungsländern, vielmehr schafft es Abhängigkeitsverhältnisse. Die Jungen Liberalen 11 fordern deshalb Offenheit für neue Lösungswege. 12 Einer dieser Lösungswege kann in der Grünen Gentechnik, hier insbesondere im "Golden 13 Rice" liegen. Goldener Reis enthält Beta-Carrotin (Provitamin A), welches der Körper in 14 Vitamin A umwandeln kann. Da sich gut die Hälfte der Weltbevölkerung vornehmlich von 15 Reis ernährt und der Goldene Reis durch seine Entdecker kostenfrei zur Verfügung 16 gestellt wird, kann dies zu einer günstigen Alternative werden. 17 Die Jungen Liberalen nehmen aber auch die Ängste der Bürger wahr. 18 Wir fordern daher, dass vor der Einführung des Goldenen Reis Langzeitstudien 19 durchgeführt werden. Des Weiteren sollte ein Anbau in geschützten Bereichen stattfinden, 20 um mögliche, unbekannte Veränderungen von weiteren Pflanzen zu verhindern. Positive 21 Testergebnisse zeigen nicht nur das Potential des Reis' auf, sondern sorgen auch für 22 größere Akzeptanz in der Bevölkerung. 94 der Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 705 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: Patrick Guidato, Moritz Völkner, Joachim Krämer, Tim Tressel, Jens Teutrine, Franziska Brandmann, Florian Kluge, Max Thur, Yannick Tubes, Dennis Staggenborn, Léon Beck, Charline Kappes, Max Zombeck, Nico Klinger, Björn-Christian Seela, Nemir Alo, Teresa Widlock, Phil Hackemann, Daniel Steiner, Matthias Morrkopf, Clarisse Höhle, Eva Rickel, Maya Sastges, Roman Müller-Böhm Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Fortschritt lässt sich nicht verordnen – Für die freie Wahl der Antriebsart auch nach 2030 Die Jungen Liberalen sprechen sich entschieden für den Erhalt der Wahlfreiheit bei der Antriebsart von Kraftfahrzeugen und gegen das geplante Neuzulassungsverbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2030 aus. Technischer Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Vielmehr fordern wir eine Liberalisierung und Deregulierung des KFZ Marktes und damit auch verbunden die Gleichbehandlung aller Antriebsarten. Die Umweltverträglichkeit allein auf den CO2 Ausstoß zu fokussieren halten wir für kurzsichtig und nicht zielführend. Gerade der Abbau seltener Erden für die Herstellung von Akkus bei Elektrofahrzeugen stellt einen nicht zu vernachlässigen Umweltfaktor dar, der bei der Betrachtung der Umweltrisiken eines Antriebes nicht vernachlässigt werden darf. 95 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 801 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Berlin Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Optimierung der Unternehmensmitbestimmung Deutschen 8 Die Jungen Liberalen betrachten mit Sorge die zunehmende Flucht deutscher Kapitalgesellschaften in die Rechtsform der SE. Treibendes Motiv dieser Strukturentscheidung ist häufig der Ausstieg aus dem deutschen Mitbestimmungsmodell, das es durch die Repräsentation ausschließlich inländischer Arbeitnehmer und die fehlende Verhandlungsmöglichkeit regelmäßig erschwert, eine für das individuelle Unternehmen optimale Mitbestimmungslösung einvernehmlich festzulegen. 9 Wir fordern daher eine Modernisierung der unternehmerischen Arbeitnehmermitbestimmung: 3 4 5 6 7 12 1. Eine Verhandlungslösung nach dem Vorbild des SE-BeteiligungsGesetzes für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und personenidentische GmbH & Co. KGs deutscher Rechtsform mit mehr als 500 Angestellten. 13 2. Im Falle, dass keine Einigung erzielt wird, soll: 10 11 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Der Anteil an Unternehmensmitbestimmung von Arbeitnehmern in Aufsichtsräten von Unternehmen jeglicher deutscher Gesellschaftsform, die mehr als 500 Angestellte beschäftigen, 1/3 der Aufsichtsratsposten betragen. Es innerhalb des Arbeitnehmeranteils kein verpflichtendes Gewerkschaftsvertreterkontingent geben. Der Aufsichtsratsvorsitzende kein doppeltes Stimmrecht mehr innehalten. Da lediglich eine Drittelmitbestimmung vorliegt, ist die Mehrheit für die Seite der Anteilseigner auch ohne diese Regelung schon gegeben. 3. Die Sonderregelungen für Unternehmen der Montanindustrie abzuschaffen. 23 24 Begründung: erfolgt mündlich 96 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 802 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Bayern Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Liberale Gewerkschaft 2 Präambel 3 Liberale Gewerkschaftspolitik fußt auf der Idee einer eigenverantwortlichen Arbeitnehmervertretung – unabhängig von wirtschaftlichen und staatlichen Einflüssen. Gewerkschaften sind Partnerschaftsorganisationen der Arbeitnehmer und die freien Vertragspartner des Arbeitgebers. Die Sicherstellung eines sozialen Sicherungsnetzes bei Krankheit und Alter ist – unabhängig von jedweder staatlicher Sozialpolitik – das Ergebnis genossenschaftlicher Angebote einiger Gewerkschaften. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Freie Gewerkschaften sind das Ergebnis einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Sozialistische Systeme haben die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer schon immer eingeschränkt. Für die Jungen Liberalen steht fest: Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geht Hand in Hand mit dem Bekenntnis zum System der Gewerkschaft. 15 Die Koalitionsfreiheit ist Garant für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Wir JuLis möchten den Kampf, den Liberale nach den Koalitionsverboten des Obrigkeitsstaates führten, fortsetzen und die Rechte und Pflichten der modernen Gewerkschaft verteidigt wissen. 16 Allgemein 17 Die deutschen Gewerkschaften bekennen sich in ihren Grundsatzprogrammen zur Unabhängigkeit gegenüber Staat und politischen Parteien. Sie können ihre Aufgaben im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann erfüllen, wenn sie sich diese Unabhängigkeit auch im Alltag bewahren. Die Abhängigkeit von Parteien bildet für Gewerkschaftsfunktionäre den Nährboden für Postenschieberei und Karrieresprungbretter, für parteipolitisch aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer birgt sie die Gefahr von politisch motivierten Anschlussreaktionen durch den Arbeitgeber. Der eigentliche Sinn der Gewerkschaftsarbeit könnte umgekehrt werden, was die Jungen Liberalen als große Gefahr betrachten. 13 14 18 19 20 21 22 23 24 25 31 Die Zuständigkeit der Gewerkschaften hört jedoch nicht beim einzelnen Arbeitnehmer auf. Das Bewusstsein über ihre weitgehende Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung, für Wachstum, Beschäftigung und Geldwertstabilität im Sinne der Allgemeinheit ist unverzichtbar. Die Jungen Liberalen fordern die deutschen Gewerkschaften folglich dazu auf, ihre demütige Haltung gegenüber politischen Parteien zu unterlassen, und sich nicht mit Wahlgeschenken zufrieden zu geben. Eine mitregierende SPD darf nicht der bessere DGB sein. 32 Tarifautonomie 33 Eine Alternative zur Tarifautonomie gibt es für die Jungen Liberalen nicht. Für uns gehören Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie der Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen zusammen. Staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie, auch eine staatliche Schlichtung, lehnen 26 27 28 29 30 34 35 97 46 wir entschieden ab. Eine staatliche Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse stellt einen unverhältnismäßigen Angriff auf die Tarifautonomie dar und beschneidet in letzter Konsequenz die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern gleichermaßen. Das System der freien Lohn- und Preisbildung setzt die Möglichkeit des Arbeitskampfes mit der Gleichheit für jede der beiden Tarifvertragsparteien voraus. Wir lehnen ein Verbot von Arbeitsniederlegung im gleichen Maße ab, wie ein Aussperrungsverbot für Betriebe. Wer die Tarifautonomie bejaht, muss auch die Freiheit zum Arbeitskampf und das Prinzip der gleichen Voraussetzungen bejahen. Unter dem Recht der Arbeitsniederlegung beim Streik verstehen wir Junge Liberale aber nicht darüber hinausgehende Blockademaßnahmen, die dazu dienen einen Betrieb lahm zulegen und andere Arbeitnehmer bzw. Streikbrecher von ihrer Arbeit abzuhalten. Hier muss der Staat einen Missbrauch des Streikrechts verhindern. 47 Wahlfreiheit 48 Die Jungen Liberalen lehnen Tarifeinheiten ab. Die Koalitionsfreiheit gewährleistet es den Bürgerinnen und Bürgern, einer Koalition ihrer Wahl beitreten zu können. Sie gilt somit für alle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, unabhängig von ihrer Größe und unabhängig von der Frage, ob es aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Interessen sinnvoll ist, wenn auf ihrer Seite verschiedene Gewerkschaften verhandeln. Monopolansprüche, die andere und kleinere Gewerkschaftsgruppierungen ausschließen wollen, sind mit der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und sie widersprechen den Prinzipien der pluralistischen Gesellschaft. 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 49 50 51 52 53 54 62 Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nur zwischen Koalitionen wählen sondern auch frei entscheiden, keiner Koalition beizutreten, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Diese negative Koalitionsfreiheit verhindert eine arbeitsrechtliche Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht einer bestimmten Koalition angehören. Versuche, diese Option aus Eigeninteresse aufzulockern, lehnen die Jungen Liberalen ab. Aus liberaler Sicht müssen die Gewerkschaften die Arbeitnehmer durch ihre Leistung zum Beitritt überzeugen. Der von uns vertretene Koalitionspluralismus ermöglicht dabei Leistungswettbewerb und Wahlfreiheit für den einzelnen Arbeitnehmer. 63 Kooperation statt Intervention 64 Nicht nur die Sozialpolitiker, sondern auch die Gewerkschaften müssen sich heute die Frage stellen, ob der stetig wachsende Einfluss des Staates auf die Sozialpolitik der beste Garant für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Die JuLis möchten sich gemeinsam mit den Gewerkschaften Gedanken darüber machen, inwieweit Kooperationen künftig verstärkt an die Stelle staatlicher Intervention treten können. In unserer freiheitlichen Gesellschaft unterliegen die Funktionsmöglichkeiten der Gewerkschaften für den einzelnen einem stetigen Wandel. 55 56 57 58 59 60 61 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Die Jungen Liberalen möchten zukünftig dafür sorgen, dass diese Freiheiten auf beiden Seiten erhalten bleiben. Wir wollen den freiheitlichen Sozialstaat mit starken und unabhängigen Gewerkschaften als Alternative zum Versorgungsstaat, der für die Gestaltung der Sozialpolitik im Zusammenwirken der gesellschaftlichen Kräfte im staatsfreien Raum keinen Platz lässt. 75 76 Begründung: erfolgt mündlich 98 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 803 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Thüringen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 Ehrlich, fair, eigenständig: Föderale Finanzbeziehungen in Deutschland liberal neu gestalten 12 Die Jungen Liberalen fordern mehr Ehrlichkeit und Fairness in den föderalen Finanzbeziehungen in Deutschland sowie eine stärkere Eigenständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften. Wir sprechen uns für eine Neugestaltung der Finanzstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen aus, bei der zukünftig Mischfinanzierungen und geteilte finanzielle Zuständigkeiten, u.a. über Entflechtungsmittel, soweit wie möglich vermieden werden sollen. Für uns sind solide öffentliche Finanzen und eine starke Eigenverantwortung im Föderalismus zwei Seiten einer Medaille. Wir fordern als Junge Liberale eine grundlegende Gemeindefinanzreform und eine liberale Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Für uns muss dabei der Wettbewerb zwischen den Bundesländern und den Kommunen sowie die Finanzautonomie sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite gestärkt werden. 13 Die Jungen Liberalen fordern konkret: 14 Mehr Ehrlichkeit: 3 4 5 6 7 8 9 10 11 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Schulden- und Steuerbremse einführen. Eine Politik, die rechnen kann und ein Staat, der Verantwortung für alle Generationen übernimmt, sollten stets im Sinne der Haushaltsehrlichkeit nach dem Grundsatz handeln, nicht mehr auszugeben als sie einnehmen. Die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Kommunen sollen dabei durch verfassungsrechtliche Schuldenbremsen zur Sparsamkeit angeleitet werden. Die Politik belastet die Bürger und Unternehmen direkt mit immer höheren Steuern und Abgaben oder indirekt, etwa durch die kalte Progression. Zum Schutz der Bürger fordern die Jungen Liberalen daher eine Steuerbremse im Grundgesetz. Danach soll es dem Staat verboten sein, über Ertragsteuern zukünftig mehr als die Hälfte der Erträge einer Person zu vereinnahmen. Solidaritätszuschlag abschaffen. Die Jungen Liberalen fordern beginnend ab dem Jahr 2017, die schrittweise Absenkung des Solidaritätszuschlages bis hin zu seiner vollständigen Abschaffung im Rahmen der Beendigung des "Solidarpaktes II" im Jahr 2019. Politische Forderungen, zukünftig das Aufkommen des Solidaritätszuschlages über 2019 hinaus sachlich einem anderen Verwendungszweck (u.a. Klima-Soli, Flüchtlings-Soli oder Infrastruktur-Soli) zuzuführen oder eine Kompensation, bspw. in Form einer Integration in den Einkommensteuertarif, werden abgelehnt. Gesetzgebungs- und Ertragshoheit zusammenführen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Steuerstaat, deren Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit sowie die Verteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Finanzverfassungsrechts geregelt sind. Die Jungen Liberalen fordern für Steuerarten, deren Ertragshoheit nach dem Trennsystem vollständig den Ländern zugeordnet ist, die 99 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 Gesetzgebungs- und Ertragshoheit gleichermaßen bei den Ländern zusammenzuführen. Damit werden die Länder berechtigt, über Erhebung, Ausgestaltung oder Höhe der jeweiligen Steuerart in Eigenverantwortung zu entscheiden. Mehr Fairness: Altschuldenfonds ablehnen. In einem von anderen Parteien geforderten Schuldenfonds sollen zukünftig die Tilgungs- und Zinslasten von Altschulden der Gebietskörperschaften vergemeinschaftet werden. Die Jungen Liberalen lehnen einen solchen Altschuldentilgungsfonds sowie die Vergabe von Bundesmitteln auf Basis bestimmter Schuldenarten (z. B. kommunaler Kassenkredite) strikt ab. Eigenverantwortliche Entscheidungsfindung und das Haftungsprinzip für daraus entstehende Konsequenzen sind für uns untrennbar. Wer in der Vergangenheit Schulden gemacht hat, muss selbst dafür geradestehen! Kommunale Finanzkraft voll einbeziehen. Keine halben, 64- oder 75-prozentigen Sachen: Die Jungen Liberalen fordern die Einbeziehung von 100 Prozent der kommunalen Finanzkraft bei der Ermittlung der Finanzkraftmesszahl der Länder im Länderfinanzausgleich und keine Basar-ähnlichen Verhandlungen über Prozentpunkte. Zur Fairness der Ermittlung der tatsächlichen Einnahmen, welche auch die steuerliche Gesamtbelastung der Bürger und Unternehmen widerspiegelt, zählt vor allem die Transparenz über die wahre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Gebietskörperschaften. Die Gewährung von Umsatzsteuervorwegausgleich abschaffen. Umsatzsteuer-Ergänzungsanteilen (der sogenannte "Vorwegausgleich") verzerrt willkürlich den eigentlichen Finanzausgleich und verhindert eine ehrliche, öffentliche und grundsätzliche Debatte über eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aller Gebietskörperschaften sowie über die Finanzströme in Deutschland. Die Jungen Liberalen fordern hierbei Ehrlichkeit und Transparenz: Der Umsatzsteuervorwegausgleich sollte abgeschafft und stattdessen ein weniger starker und linearer Ausgleichstarif auf der Ebene des Länderfinanzausgleichs eingeführt werden. Mehr Eigenständigkeit: Eigene Hebesatzrechte für die Länder einführen. Die Jungen Liberalen fordern die Einführung von Zuschlags- und Abschlagsrechten zur Einkommen- und Körperschaftsteuer für die jeweiligen Länder innerhalb eines bundesgesetzlich definierten und langsam zu vergrößernden Korridors in Richtung eines eigenverantwortlichen Wettbewerbsföderalismus. Insolvenzfähigkeit ermöglichen. Die Jungen Liberalen fordern die schrittweise und behutsame Einführung der Möglichkeit eines geordneten Insolvenzverfahrens für Gebietskörperschaften in Deutschland. Erstattungskultur beenden. Die Jungen Liberalen lehnen die bittstellende "Erstattungskultur" u.a. kommunaler Sozialausgaben durch den Bund (bspw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) als Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung ab. Stattdessen wird eine generelle, bessere Finanzausstattung der Kommunen, z. B. über höhere Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern, gefordert. Umfassende Gemeindefinanzreform angehen und echte Kommunalsteuer einführen. Die Jungen Liberalen fordern eine umfassende Gemeindefinanzreform. Dies umfasst u.a. die Ersetzung der Gewerbesteuer durch die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Erhebung einer Kommunalsteuer im Sinne einer Annexsteuer, 100 84 85 86 87 88 89 90 91 einem eigenen kommunalen Hebesatz auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Durch die Abschaffung der Gewerbesteuer ermöglicht in diesem Zusammenhang das kommunale Zuschlagsrecht an der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer einen echten Wettbewerb zwischen den Kommunen. Bei der Ausgestaltung der Gemeindefinanzreform müssen dabei strikt die Kriterien der Einführung einer Steuerbremse beachtet werden. Mit der Ersetzung der Gewerbesteuer wird auch die kommunale Abführung der Gewerbesteuerumlage an Länder und Bund abgeschafft. 92 Begründung: 93 Erfolgt mündlich 101 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 804 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Hessen Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 Keine Kaufpra?mie fu?r Elektroautos 2 Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Kaufprämie für Elektroautos. 3 Begründung Die Nachfrage nach Elektroautos ist in Deutschland nach wie vor gering. Die Befürworter der Kaufprämie argumentieren, dass ohne Anreize das Ziel der Bundesregierung verfehlt würde, die Zahl der Elektroautos auf Deutschlands Straßen bis 2020 auf 1 Mio. Einheiten zu steigern. Dies ist ein schwaches Argument, da dieses Ziel beliebig festgesetzt wurde und vorrangig symbolischen Charakter hat. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Bei Betrachtung der Vermeidungskosten für CO2 fällt auf, dass diese bei der Elektromobilität besonders hoch ausfallen. Würden die Finanzmittel statt in eine Kaufprämie in andere Maßnahmen mit geringeren Vermeidungskosten investiert, so würde eine erhebliche Verbesserung in Bezug auf die Umwelt-Auswirkungen erzielt werden. Zudem sind ökologische Aspekte des Straßenverkehrs bereits durch CO2-Grenzwerte für PKW, die Energiesteuer (Mineralölsteuer) und die Kfz-Steuer, adressiert worden. Letztlich handelt es sich bei Kaufprämien um einen Markteingriff, der eine bestimmte Technologie begünstigt, von der die Politik heute nicht wissen kann, wann und ob sie sich ohne Subvention im Markt behaupten kann. Die nach Einführung der Prämie weiterhin ernüchternden Kaufzahlen stellen dies zusätzlich in Frage. 102 Antrag zum 53. Bundeskongress Antrag 805 53. Bundeskongress vom 29. bis 30. Oktober 2016 in Hirschaid Antragsteller: LV Baden-Württemberg Status: ࿔ angenommen ࿔ nicht angenommen ࿔ verwiesen an ______________________ Der 53. Bundeskongress möge beschließen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Fairer Steuerwettbewerb Wir Junge Liberale bekennen uns erneut zur Forderung nach einem fairen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten. Steuerwettbewerb stellt sicher, dass die wirtschaftliche Freiheit der Bürger nicht unnötig eingeschränkt wird, indem er Staaten dazu anhält, mit seinen Ressourcen effizient umzugehen und somit aus den erhobenen Steuern den größtmöglichen Mehrwert für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Daher lehnen wir Einschränkungen des Steuerwettbewerbs, insbesondere europäische Mindeststeuersätze, entschieden ab. Allerdings müssen dabei gleiche Regeln jeweils für alle Bürger und alle Unternehmen gelten. Niemand sollte durch die Wahl der Rechtsform oder individueller Begünstigung oder Benachteiligung diskriminiert werden. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission Schritte zur Durchsetzung des Universalitätsprinzips über den Weg des Beihilferechts unternimmt und fordern die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, welche dies zukünftig überflüssig machen. Als solche sehen wir insbesondere an: 1. Internationale Steuerstandards, um der Steuervermeidung von Privatpersonen und Unternehmen entgegen zu wirken. Als erster Schritt sollte in der Europäischen Union eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage sowie eine EU-Richtlinie gegen die Erosion der Bemessungsgrundlagen durch die Verlagerung von Gewinnen geschaffen werden. 2. Die Steuerflucht Weniger aus ihrer Verantwortung führt zu einer höheren Steuerlast der Ehrlichen. Wir fordern den Einsatz ausreichend zahlreicher und qualifizierter, unabhängiger Steuerfahnder sowie bei Rechtsbrüchen abschreckend hohe Strafen. Darüber hinaus fordern wir bei multinationalen Konzernen eine länderspezifische Berichtspflicht sowie grenzübergreifende Kooperation zur Rechnungsprüfung. 3. Die radikale Vereinfachung des Steuersystems, damit sich die Steuersysteme befreundeter Staaten nicht mehr gegeneinander ausspielen lassen. Hierzu zählen wir die weitgehende Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und Lenkungssteuern sowie die Vereinfachung von Gewinnermittlungsvorschriften. 4. Die Ausgestaltung von bilateralen Verträgen und des Außensteuerrechts dahingehend, dass sowohl unternehmerische Umsätze als auch Gewinne dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. 103 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔
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