http://www.pest-oder-cholera.de/26372.pdf 1 RENÉ SCHNEIDER 48143 Münster · Breul 16 · Deutschland · Telefon (02 51) 3 99 71 61 · Telefax (02 51) 3 99 71 62 Schneider · Breul 16 · 48143 Münster · (W.-Germany) 27. Februar 2015 No. 26372 An PresseMitteilung In Glandorf, Landkreis Osnabrück, wurde jetzt auch die Bürgermeisterin Magdalene Heuvelmann wegen des Verdachts auf sachliche Begünstigung (§ 257 StGB) oder Beihilfe zum [Asyl-] Betrug gemäß § 263 StGB zum Nachteil der öffentlichen Haushalte, Kassen und anderen Stellen, welche für die Gewährung von Asyl und Leistungen nach dem Asylrecht zuständig sind, bei der Polizei angezeigt. Die Zeitung „Neue Osnabrücker Zeitung“ vom 20.08.2014 berichtet folgenden Sachverhalt: „NOZ“ 20.02.2015, 12:46 Uhr, zuletzt aktualisiert am 20.02.2015 um 14:35 Uhr Zwölfköpfige Familie in Glandorf angekommen [...] Glandorf. Shemsi Zorjani hat im Kosovo im Müll gegraben, um seine zehn Kinder zu ernähren. Geklappt hat das nicht. Seit gut zwei Wochen ist die Familie deshalb in Glandorf. "Deutschland ist Glück", sagt er. Wie ihm geht es vielen Kosovaren. Sie fliehen, weil die Perspektive im eigenen Land fehlt. [...] Die Zorjanis haben die Grenze vom Transitland Serbien nach Ungarn passiert. Dort seien sie von Grenzbeamten aufgehalten worden, die ihnen den Weg zum ungarischen Flüchtlingslager zeigten. "Wir wollten nach Deutschland", erklärt Shemsi Zorjani. [...] Die Gemeinde Glandorf hatte sich bereit erklärt, die große Familie aufzunehmen. "Wir hatten die Chance, diese große Wohnung anzumieten und haben damit auch Platz für zehn Kinder", erklärt Sozialamtsleiter Helmut Gerding. Nicht ohne Hintergedanken: So werde zugleich die Quote übererfüllt. [...] Ein Artikel von Anne Spielmeyer, Quelle/URL: http://www.noz.de/lokales/glandorf/artikel/548919/raus-aus-dem-kosovo-rein-ins-gluck Die Rechtslage gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG ist eindeutig: „Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt.“ Die gesondert angezeigten Eheleute Zorjani stehen deshalb in dem Verdacht auf [Asyl-] Betrug gemäß § 263 StGB, und die Beschuldigte Heuvelmann steht in dem Verdacht auf Beihilfe zu dieser Straftat und auf sachliche Begünstigung zum Vorteil der mutmaßlichen [Asyl-] Betrüger, weil sie extra für diese Personen das große Haus gemietet hat. Der Schaden, den die 12-köpfige Familie und die Bürgermeisterin zu Lasten des Landkreises Osnabrück anrichten, beträgt – neben dem monatlichen Mietzins für das 200 m2 große Wohnhaus – monatlich ungefähr 2.800,00 Euro Bargeld sowie die Kosten für weitere Leistungen.
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